Ausgabe 
24.4.1908 Zweites Blatt
 
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Bund der Sodenresormer

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S. n. H. Stuttgart, 22. April.

Zn der heutigen Sitzung sprach Unwersilätsprofesior Dr. Erman- Münster über:

Erbbaurecht und Klei «Wohnungswesen.

Ter Referent wies einlettenb auf die Bedeutung der Wohnungs- fragc iür Gesundheit und Lebensgluck des deutschen Volkes hm. Verbesserungen der Wohnungsverhältnisse lassen sich erwarten burd) Verbilligung der Verkehrsmittel, ferner durch Tezentralijatwn der Ansiedelungen imb Industrialisierung des flachen Landes, durch Forderung des Baues der Ein« und Zweifamilienhäuser, durch Befreiung von den Ltratzenlasten. Ter Redner ging dann auf das Erbbaurecht, das Lieblmgsinstitut des Grafen v. Pofadowsky, näher em und charakterisierte dieses in juristischen Hauptzügen als das ding­liche, grundbuchrnäßige, veräußerliche imb hyvolhetzinsbare Recht, auf frembemBoben einBailiverkzu haben. Tiezweuelhaslen und bestrittenen Punkte wurden vom Referenten hervorgerufen, insbesondere die unerfreulichen Doktor'ragen hinsichtlich uer Haftung des Hauses und der Hausentjchädigung für die Erbbauhypothek. Hier könne nur em Gesetz helfen. Jin zweiten Teil seines Vortrages behandelte der Referent das Erbbaurecht im Verhältnis zum Kleinwohnungs­wesen. Während bis vor liirzein der öffentliche Boden der Privat­bebauung nur durch unwiderrufliche Veräußerung überantiüortet wurde, ist hauptsächlich durch die Bodenretornier der Gedanke immer mehr verbreitet, daß Staat und Geinelndeii ihren Boden mit seinem künftigen Wertzuwachs und mit der Macht, die er für Bauplansfragen, für Spelulationsdurchkreuzung usw. gibt, wenn möglich nicht für umner ans der Hand geben joUteii. Rach der Erörterung der Gegensätze von Schuld- imb Sachenrecht ging Redner auf die Frage ein, ob etwa kraft bloßen Schuldrechts: Pacht des fremden Bodens, gebaut werden könnte. Rach § 567 B. G. B. solle die T'liete nach 30 Jahren kündbar sein, das sei viel zu kiwz >ur Ainorkisation unserer Massivbauten. Außerdem köitne ein Mieter das Baugeld nicht durch Hypothek sicher stellen. So werde die Möglichkeit von Kieimvohnungeu auf Pachtland für jetzt mit Recht verneint. Ter Redner gmg m längeren juridischen Ausführ­ungen auf die Frage der Vorbemerkung des Wiederkaufs im Hypo­thetengrundbuch ein und empfahl als geeignete Form eine durch Gesetz zu schaffendeGemeinnützlichkeilsklausel", die auf beider­seitigen Antrag bei solchen Heimstätten im Grundbuch eingetragen würde mit der Wirkung, daß diese bkS zu ihrer Wiederlöschung der Heimstätte der Spekulation entzogen märe. (Lebhafter Beiiall.)

Der Korreferent Oberbürgermeister v. Wagner-Ulm führte ans:

Vor bald 20 Jahren hat die Ulmer Stadtverwaltung mit der Vermehrung des städtischen Grundbesitzes begonnen. Nachdem die Voraussetzung für die Inangriffnahme des Planes, für Wohnungen der unteren Volksschichten in großem Stile zu sorgen, gegeben war, trat die Stadt an den Bau einer größeren Zahl von Arbetterwohn- häusern, insbesondere Arbeitereigenhäujern heran. Wollte tue Ge­meinde die Mißstände, die sich z. B. bei dem von der Stadt Frei­burg i. B. im Jahre 1864 vollzogenen Regieban von Arbetterwohn- häusern und deren Veräußernng an minderbemittelte Personen zu niederen Preisen vermeideii und einem Wucher mit der Bodenrente begegnen, so mußte sie darauf bedacht fein, eine Einschränkung des Eigentumsrechts in der Form des Wiederkaufsrechts zu bewirken. Sollte deshalb auf dem Gebiete des Eigenhausbaues für den deinen Mann etwas Praktisches erreicht und zugleich einem Mißbrauch mit dem Steigen der Grundrente begegnet werden, so mußte die Stadtverwaltung für die Konstruktion des Rechts an den zu erbau­enden Arbeitereigenhäusern eine Form und erneu Inhalt wählen, welche dem Verständnisse und den Empfindungen derjenigen, für welche die Wohnungsfürsorgebestimmt war, möglichst angepaßt mären. Im Gegensatz zu der Mehrzahl der Schriftsteller über Wohnungs- politik ist die Stadt Ulm zu dem Ergebnis gekonnnen, daß eine vorsichtige und umsichtige Stadtverwaltung keineswegs teurer und schlechter baut als der Privatunternehmer oder eine Baugenosjen- lchaft, im Gegenteil hat sie den Beweis geliefert, daß sie ebenso billig und nui)t weniger solid baut als der Privatbauunternehmer. Was ich schon im meinem Schriftchen über die Tätigkeit der Stadt Ulm auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge für Arbeiter und Bedienstete ausgesiihrt habe, kann ich heute nur bestätigen. Die Anwendung des Erbbaurechts wird empfohlen vor allem wegen des Zusammenhailgs der Wohnungsnot mit der städtischen Bodenfrage; sie soll

a) den Bau von Arbeiterwohnungen günstig beeinpufien;

b) dem Minderbemittelten eine dem Eigentum sich nähernde Eigentumsform gewähren;

c) der Bodenspekulation begegnen;

d) etwaigen Bodenwsrtzuwachs der Allgemeinheit zuiühren.

Alle die, e Zwecke tonnen aber ebenso gut aus dem von der Stadl Ulm bestrittenen Weg erreicht .meroen und es gesellen sich auf dem letzteren den genannten Zielen nach einige weitere, in sozialer and wirtschaftticl-er Hinsicht ungemein wichtige hinzu. Was zunachft die Begünstigung Der Schaffung von Arveiterwvh- nungen überhaupt bebaut, so ist rür Städte, in welchen weder Private noco Gesellschaften für Zwecke des Ervoaurechrs Mittel herzugeben geneigt sind uno dies trifft bei Ulm durchaus zu -7/ die Stellungnahme eine überaus ein,ache. Da die Laitdesver- siclterungs'rnualt!i wüistr Jnv.rlidlläis-- und Altersversicherungs- anstalten- nach den o.sy^rigen Erfahrungen ohne ^-icherul'.gsyypo- thek an dein für das Lrcoauredjt OergeQcvenut Grund und Baden der iLtädte kein Darlehen gewahren, ja wird die Gemeinde, wemt sie ^'chon einmal so ziemlich dis gan e Risim tragen muß, jioecU mäßigerweise gleich unmittelbar aid C/cibgt'üeriit und Gläubigerin eintreten. Hierzu kommt ferner: Wenn auch nach den nunmehr feltgeitcliten Bedingungen das Eigentumsrecht an den Ul mischen Arbeiterwohnungen ein sehr veschranlles ist, so geivahrt es doch weitergehenoc Rechte als das Erabaurecht. Nach ioic vor bin ich deshalb o<.r JJeeiitung, das; lveiiigftens für das Kleinwohnungs- Dcfen insbesondere dann, wenn Staat ober Gemeinde die Mittel für den Wohnungsbau aufbringen, dem Wiederoerlaufsrecljt in- solange der Vorzug gebührt, rnS nicht oas Jn,titut des Erbbau­rechts in rechtlichcr Bin ficht klarer und zwectmäßiger ausgestattet ift und öauut die V^lliihoarieit desjelben ivachjt. Bat die <staot Ulm Bedenken getragen, daß letztere auch nach Einführung des

beiden Methoden bei uns im Vorwärtsmarsche ist, kann man zurzeit nicht sagen. Solange man die Frauen an die praktische Arbeit nicht heranläßt, müssen sie eben ihre Forderungen möglichst radikal geftaltcu. Denn es nützt ihnen ja nichts, wenn sie sich in einen Handel um einzelne Vorteile einlassen. Will man aber erst nnmal die Frauen in Kommissionen und Körperschaften hinein­nehmen, so muß man auch das Prinzip der vollständigen Gleich­berechtigung ausstellen und darf sich nicht aus ein gestaffeltes Wahlrecht beschränken. Ein Fehler würde es sein, die preußische Wahlrechtsbewegung, die wir doch erst Hervorrufen müssen, noch mit der Forderung des lveiblichen Wahlrechts zu belasten. In den Versammlungen tonnen die Frauen ihren Standpunkt ver­treten. Das ift gewiß richtig. Sie verlangen nun aber von uns Männern: wir wollen uns nicht nur auf das Reichstagswahl­recht für Preußen beschränken, sondern noch den Zusatz machen: und das Frauenstimmrecht." Ein Mann, der die Bülowsche Erklärung kennt, wird einsehen, wie schwierig das ist. Die Frauen­bewegung ist noch kein fester Faktor geworden in dem Wahlrechts­kampf, in dem wir die letzte Spannkraft auch des mattesten Liberalen gebrauchen, in dem Sozialdemokraten und Bürgerliche zusammengehören bis auf den letzten Mann. (Stürm. Zustim­mung.) An dem Tage, wo vielleicht ein anderer Reichskanzler eine andere Erklärung als Bülow int Abgeordnetenhaus abgeben wird, haben auch die Frauen ihren Sieg gewonnen, selbst wenn kein Wort von ihnen in der Erklärung stehen sollte. Erft wenn die Wahlbewegung ordentlich in Fluß gekommen ist, wird auch die Frauenbewegung die nötige Temperatur erlangt haben. (Stürm, langandauernder Beifall und Händeklatschen.)

Die Resolution wurde angenommen mit einer Ergänzung, welche größeren Schutz für eheliche und uneheliche Mütter fordert.

Nach Erledigung geschäftlicher Formalitäten wird sodann der Delegiertentag mit den üblichen Schluß- und Dankesreden ge­schlossen.

Die nächste Versammlung soll in Hamburg stattfinden.

Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber dem Interessenten aus den Kreisen der Arbeiter und Bediensteten anzuweuden, so hielt sie es doch für angezeigt, einer aus Angehörigen des Lehrer- und Bearntenftandes zusammengesetzten Baugenossenschaft die Erbauung gesunder Familienwohnungen auf einem gut gelegenen städtischen Grundstück im Wege des Erbbaurechts zu ermöglichen. Diese Ge­nossenschaft schien der Stadtverwaltung hinsichtlich der wirtschaft- lichcn Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder und der Fähigkeit zur Bildung und Erhaltung eines geeigneten Verwaltungsorgans aus­reichende Garantien darzubieten, nichtsdestoweniger ift aber auch bei dieser Bauunternehmung die Stadt die Kreditqnelle, da eine andere für die Genossenschaft nicht erschließbar gewesen ist. In Zeiten der Knappheit des heimischen Geldmarkts, wie wir sie seit einem Jahre haben, ist ja erst recht nicht daran zu denken, daß das private Kapital ein Erbbaurecht beleiht und ohne die Hilfe der Stadt wäre das Unternehmen wohl nie zustande gekommen.

Der Redner erörtert sodann die mit den Teilnehmern ab­geschlossenen Verträge und fährt fort:

Soll das Erobaurecht den Bestrebungen der Bodenreformer in wirksamer Weise dienstbar gemacht werden, so müssen die Be­stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über dasselbe einer Ergänzung bezw. Abänderung unterworfen werden. Jnsoesondere ift eine dahinzielende Bestimmung notwendig, daß nach Beendigung des Erbbaurechts das Bauwesen des Erbvauberechtigten für die Regel dem Grundstüaseigentumer zufällt und daß Abweichungen von dieser Regel, mie auch die Verpflichtung des Grundstücks­eigentümers frur Leistung einer Enticyuoigung dem Erbbauvertrage Vorbehalten find, ferner daß der Hypothekgläubiger aus der Hypothek auch den Anfpruch auf Befriedigung mit der vom Grund- ftüadcigentumcr zu leistenden Entfchädigung für das Bauwerk des Erooauers bauen soll. So komme Ul) zu dem Schlüsse, daß nach der bcrmaligen Rechtslage das Wieder laufsrecht den Vorzug vor dem Erbbaurecht verdient. Sind auch beide Institute unvolb- kvmmen, so ift der üimcr Wiederkauf für das prattifche Leben infolange jedenfalls verwendbarer, als die gerügten Mangel des Ervvaurechts nicht oefeuigt sind. Ao er ob Wieder kau ss recht, ob Erobaurecht, reichen wir uns die Hand, um einen klaren, einwand­freien Recchsooden zu gewinnen, aus welchem die Saat der deutschen Bodenreformer zu einer das deutsche Volk nährenden und er­quickenden Frucht beranreifen kann. (Lebh. Beifa,!!.)

Qccr unfc Flotte.

Soeben erschien im Verlage von Karl Siegismund, Hof­buchhandlung, Berlin SW, Dessauer Straße 13, die neueste Aus­gabe von Stecherts Armee-Einteilung und Quar­tier 1 i ft e des deutschen Reichsheeres und der Kaiser!. Marine, nach dem Stande am 1. April 1908. Diese seit 48 Jahren er­scheinende Armee-Liste enthält eine tabellarische übersichtliche Zu­sammenstellung aller Truppenteile mit namentlicher Angabe der Chefs (Inhaber), Kommandeure und Standorte, Uniform-Beschrei­bungen unb Abbildungen der Regiments-Namenzüge, die Perso­nalien der Kriegsministerien und höheren Militärbehörden, die Generalstäbe, Inspektionen, Gouvernements und Kommandanturen, Erziehungs- und Bildungswesen, Verwaltungsbehörden; ferner die Landwehr und Territorial-Bezirke; ein Verzeichnis sämtlicher Truppenteile nach Waffengattung und Nummerfolge und den alphabetischen Quartierftand. Die Armee-Einteilung bringt in der neuen Ausgabe folgende neue Angaben: Die Kommandeure der Bezirkskommandos; die elatsmäßigen Stabsoffiziere, Platz- majors, Adjutanten der Kgl. Prinzen und deutschen Fürsten, ferner Beschreibung der eingetretenen Unisorm-Aenderungen, so­wie als wichtigste Neuerung: eine Anciennitätsliste der Generalität, der Obersten und Oberstleutnants, Majore der Kavallerie und Feldartillerie, soweit sie Regiments-Kommandeure sind. Die Ab­teilungKaiserliche Marine" enthält die Personalien des Reichs- marine-Amts, die Ober-Kommandos und Inspektionen, die Küsten- Bezirke, Verwaltungsbehörden, Schutztruppen für die Kolonien und eine genaue Liste Sr. Maj. Kriegsschiffe nebst Deplacement, Pferdekrästen und Besatzungs-Etat.

Universitäts-Nacyricyten.

Der dieser Tage in Wien verstorbene ausgezeichnete Patholog Professor Schrötter 0. Kiisielli hatte letztwillig ver­fügt, daß sein Leichnam zur F e u e r b e ft a 11 u n g nach Gotha gebracht werde. Jnwlgedefsen versagte jetzt die katholische Kirche die Einsegnung der Leiche. Darauf wandte sich die Familie an den evangelischen Pfarrer Tr.Zimmermann, der sich bereit erklärte, die Einsegnung vorzunehmen; nur stellte er die Bedingung, daß ihm der Ablehnungsbescheid der katholischen Kirche schriftlich vorgelegt werde. Wenn die Familie einen schrnt- llchen Bescheid nicht erlangt, wird Schrötter ohne kirchliche Ein­segnung nach Gotha gebracht werden.

Ver,nischtes.

"Prozeß wegen des akademischen Viertels. Die Studenten der Universität Tomsk sind mit einigen Pro­fessoren sehr unzufrieden. Sie haben nämlich mit Schmerz und Trauer konstatiert, daß einige ihrer Lehrer von der guten Einrichtung des akademischen Viertels ausgedehnten Gebrauch machen. Die Studiosi von Tomsk argumentieren wie folgt: Die Studenten bezahlen für die Kollegien einen Rbl. pro Stunde, d. h. ivenn ein Professor in der Woche eine Stunde lieft, dann beträgt das Honorar einen Rubel pro Jahr und Hörer. Prof. McllmowSkl nun lieft wöchentlich 8 Stunden, wofür er von jedem Studenten und Hospitanten 8 Rbl., von allen 320 Zuhörern zusammen 2560 Rbl. jährlich erhält. Der Professor erscheint aber stets mit 20, oft aber auch mit 30 Minuten Verspätung. Da er nun fein Honorar für eine volle Stunde erhält und die Hälfte oder ein Drittel der Zeit ver­säumt, i|t bei den Studenten der Gedanke entstanden, von ihm auf gerichtlichem Wegeine Differenz" beizutreiben und sie der Studenten-Hilsskaffe zuzuführen. Man soll bereits"einen Advokaten angenommen haben, der die Zivilforderung vertreten will.

Lainiiien-rracyrrckten.

Verlobte: Fräulein Emma Gerbode in Friedberg mit Herrn Karl May in Frankfurt. Fräulein Emilie Janson in Fried­berg mit Herrn Heinrich Dörr in Friedberg. Fräulein Elli Stern in Friedberg nut Herrn Otto Schmiiiner in Friedberg. Fräulein Karotme Hain mit Herrn Adam Krämer; Fräulein Marianne Jordis mit Herrn Wilhelm Ham, sämtlich m Friedberg. Fräulein Anna Hach in Friedberg mit Herrn Karl Ruhl in Darmstadt. Fräulein Helene Bergt in Langgöns nut Herrn Heinrich Habermehl in Schlitz.^Fräulein Bertha illüller m Schlitz mit Herrn Friedrich Kalmbach in Schlitz. Fräulein Mathilde Berg in Rieder-Gemünden mit Herrn Johannes Werner in Maulbach. Fräulein Elije Grieb m Griedel mit Herrn Hermann Muller in Griedel. Fräulein Else Tilchardt in Lauterbach mit Herrn Karl Euler in Lauterbach. Fräulein Lotte WoU in Butzbach mit Herrn Heinrich Krau sch m Billertshausen. Fräulein Lina Hanstem in Bad-Rauheim mit Herrn Gustav Wolf in Bad-Rauheim. Fräulein Tom Rudelws in Bad-Nauheim mit Herrn Alfred Volk m Bad-Rauheun. Fräulein ^rma Cahn in Friedberg mit Herrn Isidor Blumenthal in Kassel. Fräulein Käthe Jordan in Darmfiadt nut Ker.ru Riidol' Zmser tu Reichelsheim. Fräulein Gertrud Eckhardt in Wetzlar mit Herrn AdoU oucoulomb ui Königsberg t. Pr. Fräulein Lina Bill m Wetzlar mit Herrn Albert Henr ich in Wetzlar. Fräulein Käthe Buddig in Wetzlar mit Herrn Curt Offenhauer in Halle. Fräulein Louise Rumpf in Ehringshausen nut Herrn Friedrich Keiner in Werdorf. Fräulem Elifabethe Simon m Ehringshausen mit Herrn Christian Zauber in Grimmgen/Tarm- stadt. Fräulein Haine von der Well) in Santiago (Südamerika) mit Herrn Hemrick) Wilhelm, Schlop Schlobiuen, Ostpreußen.

G e ft 0 r b e u e : Frau Üllarie Spanier, geb. Walther in Ober- Moclnadt. Fran Dorothea Schneider, geb. Schwarz in Büdingen. - Frau Alarie Gliß, geb. Kraft m Schlitz. Herr Johannes Musch in Hatubach. Herr Franz Burkh. Schmidt in Vilbel.

Ä-ieteorologlsche löeoDad^tniigen der Station Gießen.

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1908

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Ungar. Goldrente . Italien. .Rente . . Portugiesen Serie I

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Berliner dandelsges. . Darmstädter Bank . . Deutsche Bank . . . Deutsch-Asiat. Bank Diskontü-KomuiandiL . Dresdner Bank . . .

Kreditaktien . . . .

Baltimore- und Ohio-

Eisenlahn . . . .

Gottnardbahn . . . .

Lomuard. Eisenbahn . uesterr. Staatstiaiin . . I'riuee-Beuri-Eiseubahn

Hamburg - Amerik. Paket!.

Uarpener Bergwerk.

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übeischles. Eisen-Industrie

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Aktien:

Bochum Guss . . . Buderus K W. . .

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Canada E. B. . Darmstadter Bank . Deutsche Bank . . Dortmunder-Union C. Dresdner Bank . .

Tendenz: fest.

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Börse, 24. April, 1.15 Uhr.

91.25| Blektriz. Lahmeyer . .

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Matthäusgerneinde.

Abends 6 Uhr:

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Freitag Sarnsiag Sonntag

G ä n e,

Vormittags 9 Johannesgemeinde.

Bibelstunde; bezügl. Vers, der älteren Abteilung.

Alufik. Abend.

rLirchliehe Nachrichten.

Evangelishe Semeinüe.

Samstag, den 25. April:

3n der Ztadtkirche.

Nachmittags 2 Uhr: Beichte. P'arrer D. Schlosser. 3n der Iohanneskirchc.

Nachmittags 2 Uhr: Beichte. Pfarrer Ausfeld.

Sonntag, den 26. April, Q u a s i m 0 d 0 g e n i t i: Kollekte für die Armen.

Gottesdienst.

Israelitische Religionsgesellschast.

Gottesdienst.

Sabbatfeier am 2 5. April 1908:

Freitag abend 7.10 Uhr.

Samstaa vormittag 8.00 Uhr. Nachmittags 4.00 Uhr.

Sabbat°Ausgang 8.25 Uhr.

Wochengottesdienst: morgens 6.30 Uhr, abends 8.25 Uhr.

Israelitische Religionsgenieinde.

Gottesdienst in der Synagoge (Süd-Anlage).

-Samstag den 25. 'April 1908:

Vorabend 7.15 Uhr.

Morgens 8.30 Uhr.

Nachmittags 4.00 Uhr. -schrifterklärung.

S a b b a t a u s g a n g 8.25 Uhr.

Pfarrer Ausfe 1 d.

.Abends 6 Uhr: Pfarrer B e ch t 0 1 s h e 1 m e r.

Evangelischer Iünglings- und Männer-verein.

Krrchstraße 0.

Pfarrer D. Schlosser.

Pfarrer Adolph.

3n der Iohannerkirche.

>__ Uhr: Koilfirmatloii der Kinder aus der Feier des heil. Abendmahls.

In der Stadtkirche.

Vormittags 9/5 Uhr: Konsirmauon der Kinder aus der V * . Feier des hell. Abendmahls.

Frmi Pauline Lotheiffen, geb. Schoedler in Darmstadt. 6err Heinrich Peil in Wetzlar. Fraii Elifabethe Hultel, geb. Diehl in Ehringshausen. Herr Lazarils Roseiilhal in Wetzlar. Frg., Anna Kaufmann, geb. Krauskopf in Wetzlar. Herr Louis Burk in Rlarburg.

Vers, der älteren Abteilung.

Vortrags-Abend.

besonders die ne uk 0 n f ir m i e r t e Jugend, jederzeit herzlich willkommen. Pfarrer Schwabe.

Kati}oit|üfe Gemeinde.

Gottesdienst.

Samstag, den 25. April:

Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur hell. Beichte.

Sonntag den 26. April 1908, Weißer Sonntag:

Vormittags von 6*/0 Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beichie.

um 7 Uhr: Tie erste heill Riesle,

um 8 Uhr: Tie zweite heilige Atesse.

Rillilärgottesdlenst nut Predigt.

um 9*/2 Uhr: Hochamt mit Predigt.

Feier der erften heiligen Kommunion der

Kinder.

Nachmittags um 3 Uhr: Andacht mit Segen.

V e r i a m m l u 11 g e n : Montag abend 8 Uhr: Unterhaltungs-Abend. Mittwoch

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