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25.3.1908 Erstes Blatt
 
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Erstes Blatt

Mittwoch 25. März 1908

btB vomürngf iTuf) RotaLionsdruck und Verlag der vrühl'schen Univ.-Vuch- und Zteindruckerel. R. Lange. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. 8n^enn?l^ h"Äck!

Die heutige Nummer umfaßt 10 Seiten.

158. Jahrgang

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Nr. 72

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gierung war riiernand. Eine Minderheit sprach sich die territoriale Abgrenzung der Kammerbezirke, also gen die vom BundeSrat vorgeschlagene Angliederung Arbeits kammern an, die Berufsgenossenschaften, aus. war aber grundsätzlich für Arbeits- und nicht für

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Mehrheit Arbeiterkammern und ein besonderes Reichs-Ar­beitsamt als Zentrale. Aehnlich war es in Württemberg. Dort ist man grundsätzlich für reine Arbeiterkammern, für Arbeits kammern nur in territorialer Abgrenzung und mit Fachabteilungen und Ausdehmmg ihrer Kompetenz sogar auf die Lcmdlvirtschaft. Bei uns in Hessen wurde der Gesetz- entlvurf vor der Ministerialabteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe erörtert. Diese Behörde, zu der in solchen Fällen Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugezogen werden, ist eine Art von hessischem Volkswirt- schaflsrat und verspricht, wenn sie auch in der Vielseitigkeit ihrer Zusammensetzung unt den württembergischen und baye­rischen Zentralstellen für Handel und Gewerbe nicht ver­glichen werden kann, eine sachgemäße Behandlung, in der verschiedene Richtungen uni) Interessen zu Worte koinmen können. Auch in Darmstadt gingen die Meinungen ziemlich weit auseinander, aber für den Entwurf der Reichsre-

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gestreikt und ausgesperrt werden. Im Jahre 1906 gab es im Deutschen Reiche 2500 Streiks und Aussperrungen mit 316 000 beteiligten Personen und 2i/3 Millionen verlorenen Arbeitstagen. Im Jähre 1905 waren es 500000 Betei­ligte und 71/3 Millionen Arbeitstage.

Die begutachtende Tätigkeit der Gewerbegerichte ist, wenn man von einigen besonders gut geleiteten Instituten einiger Großstädte absieht, gleich Null. Woher kommt das? Die Antwort auf diese Frage ist ungemein einfach. So­weit es sich um wirklichgemeinsame" Angelegenheiten allgemein wirtschaftspolitischer und nicht sozialpolitischer Natur handelt, werden diese Interessen durch die Handels­kammern und Handwerkskammern in ausgezeichneter Weise vertreten. Die meisten privat-wirtschaftlichen Angelegen­heiten, namentlich die Fragen des Lohns, oer Arbeitszeit, überhaupt die Arbeitsbedingungen sind niemals gemeinsame der Unternehmer Und Arbeiter, sie sind gegensätzlrche, können also auch nicht gemeinsam vertreten werden. Es liegt also nicht an der fehlerhaften Organisation, wie man immer wieder behauptet, sondern an dem natürlichen Widerstreit der Meinungen. Welcher Sozialpolitiker wünschte nicht, daß solche Gegensätze ohne Kampf friedlich gelöst und aus der Welt geschafft werden könnten? Aber das ist, so wie die Verhältnisse nun einmal liegen, ein frommer Wunsch. Darüber darf man sich nicht täuschen.

Unter den zunächst Interessierten gibt es nun in der Arbeitskammerfrage dreierlei Richtungen, die sich aber in den Einzelheiten weiterhin verzweigen. Die eine Richtung will reine Arbeiterkammern. Zu ihnen gehört fast die gesamte organisierte Arbeiterschaft; aber auch manche Na- tionalökonomen, wie Brentano, Herkner, Sombart u. a. un­terstützen diese Forderung auf das Lebhafteste. Es sind das die sog.liberalen Kathedersozia(isten" der britischen Schule. Ein Teil der deutschen Presse, dieFrankfurter Zeitung" an der Spitze, behauptet, die Sozialdemokratie sei ursprünglich für Arbeitskammern gewesen, sie sei aber unter dem Druck oer Gewerkschaften jetzt nur noch für Arbeiterkammern zu haben. Diese Darstellung ist irreführend. Früher hat die offizielle Sozialdemokratie zu dem ganzen Problem nur eine theoretische und flüchtig programmatische Stellung ein­genommen. In dem Augenblick, wo aber die Frage aktuell wurde, erklärte sie sich für Arbeiter kämme rn. Das ist durchaus begreiflich.

Eine ziveite Iiichtung fordert dagegen paritätische Ar­beitskammern. Dafür ist in erster Linie, das Zentrum mit seinem sozialpolitischen Führer Professor Hitze an der Tete, neuerdings auch ein Teil der nationalliberalen Partei, unter ihr namentlich Freiherr v. Hehl, ferner die große Vtehr- heit der deutschen Nationalökonomen. Auch die Linkslibe­ralen, unter denen es ja reine Manchesterleute kaum noch gibt, haben sich mit diesem Gedanken vertraut gemacht. Namentlich aber die verbündeten Regierungen haben diesen Vorschlag akzeptiert. Ein glühendes Interesse an der Lö­sung des Arbeitskammerproblems und eine entsprechende publizistische Tätigkeit hat der jetzt von Jena nach Tübingen berufene Professor Harms an den Tag gelegt. Er hat sogar dieKölnische Zeitung" für sich gewonnen und er­klärte kürzlich den jetzt veröffentlichten Reichsgesetzentwurf trotz mancherlei kritischer Einwendungen fürdurchaus an­nehmbar".

Die dritte und letzte Richtung will weder Arbeiter- kammerm noch Arbeitskammern. Arbeiterkammern stellten so meint sie, konsequent gedacht, unzweifelhaft die rationellste Lösung des Ausbaues unserer Wirtschaftkam­merorganisation dar, die ja durchaus auf unparitätischer Grundlage beruht. Aber diese Interessenvertretung besteht ja bereits in den Gewerkschaften und Gewerkschastskartellen. Sie öffentlich-rechtlich zu organisieren, liegt auch nicht der geringste Grund vor. Unsere Arbeiterschaft ist politisch und beruflich so straff und einheitlich gerüstet, wie kaum eine andere Jnteressentengruppe. Ihre Vereine und Verbände dienen zwar nicht dem sozialen Frieden, sondern dem geraden Gegenteil, aber genau dasselbe werden auch die Arbeiter­kammern tun. Diese dritte Richtung will auch nichts von Arbeitskammern wissen, weil dort ein befriedigendes Zu­sammenarbeiten von Unternehmern und Arbeitern, so wie die Gegensätze und Kämpfe nun einmal sind, niemals au er­warten ist. Der Mißerfolg der Gewerbegerichte auf Diesem Gebiete liegt doch klar genug zu Tage. Die amtliche Ge­schäftsstattstil intReichsarbeitsblatt" schweigt sehr bezeich- neitder Weise über die begutachtende und antragstellende Tättgkeit dieser Behörden ganz. Sie wird also nicht sehr weit her sein.

Meinen ablehnenden Standpunkt habe ich in einer Bro­schüre und mehreren gegen meinen Kollegen Harms gerich­teten Artikeln vor drei Jahren vertreten. Ich bin dafür ziemlich vermöbelt worden und fand auch auf der Arbeit­geberseite nur eine lahme Unterstützung. Das hat sich jetzt, als der verhältnismäßig sehr vorsichtig gehaltene Gesetz­entwurf des Ministers 0. Bethmann-Hollweg herauskam, mit einem Schlag geändert. Zuerst hat sich derVerein deutscher Arbeitgeberverbände" gegen Arbeitskammern ener­gisch und einmütig ausgesprochen. Vor wenigen Tagen hat dann derDeutsche Handelstag", die Zentralstelle aller deutschen Handelskammern, also die offizielle Vertretung des gesamten Handels und der ganzen deutschen Indu­strie, mit 233 gegen 70 Stimmen eine Resolution ange­nommen, in der er- sich nicht nur gegen den vorliegenden Gesetzentwurf, sondern gegen Arbertskammern überhaupt, erklärt. In der kleinen Minorität befand sich unter anderen die größte hessische Handelskammer, diejenige von Mainz. Ihr Vertreter erklärte die Arbeitskammer als das kleinere Uebel mit der etwas eigentümlichen Begründung, sie müßte wohl nicht so schlecht sein, weil die Gewerkschaften gegen sie seien. DemVerein deutscher Arbeitgeberveroände" hat sich am 11. März derZentralverbano deutscher Indu­strieller" angeschlossen. Was die einzelnen Bundesstaaten anbetrifft, so haben deren Regierungen zum Teil Gutachten der Interessenten eingefordert. In Bayern verlangt die

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Eichener Anzeigers

General-Anzeiger für Ohecheffen MW

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beiter lammern. Die Mehrheit befürwortete dagegen einen doppelten Ausbau der Organisation. An ihrer Spitze sollte eine Reichs^entrale als nicht paritättsche Reichs­arbeiterkammer stehen. Unter dieser Reichszentrale sollten ebenfalls nicht-paritätische Landeszentralen arbeiten. Tie örtliche Gliederung hat man sich in doppelter Weise ge­dacht: sachlich in der Form von Arbeitskammern, terri­torial in Arbeiterkammern. Man war fernerhin der An­sicht, daß der Schwerpunkt der Tätigkeit der Kammern in der Vertretung der Arbeiterschaft liegen müsse, wäh­rend die Funktionen als Einigungsamt erst in zweiter Linie in Betracht kämen. Auch befürwortete man die Einbeziehung der landwirtschaftlichen Arbeiter, der Hand­werker, der Hausindustriellen und Heimarbeiter in die Gremien.

Hessen ist von jeher groß in der Versuchsgesetzgebung gewesen. Das zeigt sich auch hier wiederum deutlich. Man will einen ganz komplizierten Apparat nach dem Muster der Landwirtschaftskammer schaffen, so daß man neben der Landwirtschaftskammer des Landes und dem hessischen Handelskammertage sine offizielle Arbeitervertretung auf doppelter Grundlage einführt. Selbstverständlich hat dieses Projekt im Bundesrate und im Reichstage nicht die ge­ringste Aussicht, angenommen zu werden. Aber auch dann, wenn man es landesgesetzlich verwirklichen wollte, würde es höchst bedenklich sein. Seine Durchführung wurde auf eine zweite Nebenvegierung, ein Jnteressentenparlament, hinauskommen und wahrscheinlich ebenso kostspielig wie die Landwirtschaftskammer, die von ihrem Steuerumlage- recht einen recht weitgehenden Gebrauch macht, werden«

Vom Königreich -sechsen, dem industriellsten Lande des Reichs, wo die sozialen Gegensätze besonders scharf sind, Wilsen wir noch nichts über seine Haltung dem Arbeitskammerproblem gegenüber. Dasselbe güt von den Kleinstaaten. Mir in Bremen scheint man die Arbeits- iammern akzeptieren zu wollen. Hamburg wird diesem Beispiele kaum folgen. Vielleicht übernimmt die Füh­rung, wie in der Vereinsrechtsfrage, Coburg-Gotha mit seiner Viertel-Million Einwohner. Die Coburger, denen neuerdings die Tatsache, daß sie beinahe eimnal die deutsche Präsidialmacht geworden wären, in den Kops ge­stiegen zu sein scheint, machen sich in der letzten Zeit ausfal- leno mausig und machen mobil gegen die 38 Millionen Preußen. Difficile est satiram non scribere!

Die deutschen nationalökonomischen Fachzeitschriften, die nwnatlich oder vierteljährlich erscheinen, haben noch keine Gelegenheit gehabt, zu den Bethmann-Hollweg- schen Plänen Stellung zu nehmen. Wenn sie das nach­holen, werden sie voraussichtlich vorwiegend die Frage, ob örtliche ober berufliche Gliederung, Angliederung an die bestehenden Gewerbegerichte, oder an die Berufsge- nossenschaften, untersuchen. Auch die führende Zeit­schrift unserer Juristen, dieDeutsche Juristenzeitung", die alle 14 Tage erscheint, hat sich zur Arbeitskammer­frage bisher nur sehr kurz und skeptisch geäußert. Im Großen und Ganzen ist eigentlich außer dem Zentrum, einem nicht zu großen Teil der Liberalen, den christ­lichen Gewerkschaften, die aber unter sich auch nicht ei­nig sind, und den Männern derSozialen Praxis" nie­mand mit den Vorschlägen der Reichsregierung grundsätz­lich einverstanden. Aber auch die Anhäiiger billigen wich­tige Einzelheiten des Entwurfs nicht. Während ich noch vor drei Jahren mit meinen Ansichten ganz isoliert da­stand eine Lage, in der ich mich öfters, aber trotz­dem leidlich wohl, befinde, stehen jetzt das ganze deutsche Unternehmertum, die offiziellen Vertretungen von Han­del und Industrie und viele nüchtern denkende Volks­wirte durchaus auf meiner Seite. Im deutschen Handelstage, dessen Stellung als sehr maßgeblich angesehen werden muß, haben die Wortführer, obgleich ich zu dieser illusteren Versammlung nicht die geringsten Beziehungen habe, meine Llusführungen sich ganz zu eigen gemacht. Also ein bescheidener Erfolg posc festnm.

Die Aussichten für die Annahme des Gesetzes sind also zurzeit ganz minimale. Es dürfte auch ziemlich ausgeschlossen sein, daß aus den Kommissionsberacungen noch etwas Brouck-bares herauskommt. Die Arbeits- kammern sind berechnet für das friedliche Zusammenar­beiten der Unternehmer und der Lohnarbeiter. Beide großen Jnteressentengruppen versprechen sich aber von den Arbetts- tammern diesen Erfolg nicht. Aian kann ihnen eine solche Institution nicht oktroyieren, weil man sonst Gefahr laust, daß von ihr der gewünschte Gebrauch einfach nicht ge­macht wird. Die ganze Idee ist in der Studierstube weltfremder Utopisten ausgeheckt worden. Man warte ab, bis sie in reiferer Form wiederkehrt! Mr leiden über­haupt unter einem Uebermaß sozialpolitischer Versuchs

Urbeiisfammern.

Bon Professor Dr. Biermer.

Am 4. Februar d. Js., am Jahrestage der denkwür­digen Kaiserlichen Februar erlasse des aufgeregten Jahres 1890, wurde der lange Zeit mit Spannung erwartete Ge­setzentwurf über die Arbeitskammern im Reichsanzeiger be­kannt gegeben. Das Datum der Veröffentlichung ist kein zu­fälliges, denn die Reichsregierung wollte damit gleichsam symbolisch andeuten, daß in der Tat in den Februar erlassen die Errnchtung von Arbeitskammern feierlich verheißen wor­den sei. So steht es auch in der übrigens sehr dürftigen Begründung des Gesetzentwurfs. Vier Jahre vorher hatte der Staatssekretär Graf Posadowsky-Wehner im Reichs­tage die in Arbeit befindliche Vorlage mit dem gleichen Hinweis auf die Einlösungspslicht eines solennen Ver­sprechens angekündigt. Wenn es sich also wirklich um eine Kaiserliche Zusage handelt, wie ganz allgemein behauptet und geglaubt wird, so kommt freilich die Erfüllung etwas spät, nämlich nach Verlauf von 18 Jahren. Sie ist Halb­wegs verjährt. Drei Reichskanzler sind darüber hinweg­gegangen und verstorben, und der sozialpolitische Kurs hat in dieser ereignisvollen Zeit mancherlei Wandlungen und Kurven durchgemacht.

Ich stehe in der nationalökononüschen und juristischen Welt, soviel ich sehen kann, ganz allein mit meiner Auf­fassung da, daß das Kaiserliche Versprechen vom 4. Febr. 1890 gar nicht mehr einzulösen ist, weil das im selben Jahre bereits geschehen ist. Der viel zitierte Passus jener Botschaft lautet:Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind gesetzliche Besttm- mungen über die Formen in Aussicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten beteiligt und zur Wahrnehmung ibrer Interessen bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern und mit den Organen Meiner Regie­rung befähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden zu ermöglichen und den Staatsbehöroen Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Ar­beiter fortlaufend zu 'unterrichten und mit den letzteren Fühlung zu behalten. . ." Am 29. Juli 1890 wurde das Gewerbegerichtsgesetz, das 1901 novelliert worden ist, ver­abschiedet und trat am 1. April 1891 in Kraft. Unsere Eewerbegerichte haben bekanntlich dreierlei Funktionen. Sie sind: 1. wirkliche Gerichte zur Entscheidung von Rechts- stteitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und Ar­beitnehmern und gewerblichen Arbeitern untereinander mit einer bestimmten sachlichen und örtlichen Zuständigkeit. Sie treten hier an die Stelle der Amtsgerichte. 2. Die Ge­werbegerichte versehen in einer besonderen Zusammen­setzung die öffentlich-rechtliche Tätigkeit von Einigungs­und Schiedsämtern. 3. Die Gewerbegerichte sind, ebenfalls in paritätischer Zusammensetzung, berechtigt und ver­pflichtet, in gewerblichen Fragen Gutachten und Anträge an Staats- und Kommunalbehörden und die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesstaaten und des Reiche abzugeben. Ganz analoge Bestim­mungen enthält das Reichsgesetz betreffend die Kaufmanns­gerichte vom 6. Juli 1904. In der Handwerkernovelle vom 26. Juli 1897 sind an den durch sie neu geschaffenen Handwerkskammern die Bildung von Gesellenausschüssen obligatorisch vorgeschrieben worden. Die Gesellen im Hand- toerk sind also die einzige Arbeitergruppe, die eine obli­gatorische Sondervertrelung auf reichsgesetzlicher Grund­lage hat. Die Gesellenausschüsse sind also eine Art von Arbeiterkammern.

Man unterscheidet neuerdings in Theorie und Praxis zwischen Arbeiterkammern und Arbeitskammern. Arbeiter­kammern sind nicht paritätische Kollegien, gehören also zu den sogenanntenWirtschaftstammern". Die Wirtschafts­kammern der Unternehmer sind die Handelskammern, die Landwirtschaftskammern und die Handwerkskammern. Die Wirtschaftskammer der Arbeitnehmer im Handwerk ist der Gesellenausschuß. Arbeitskammern dagegen sind paritätisch aus Arbeitgebern und Tlrbeitnehmern zusammengesetzte Kol­legien, denen die Interessenvertretung und das Emigungs- verfahren übertragen ist. Diese Arbeitskammern hat Kaiser Wilhelm II. in seinem Februarerlaß feierlich versprochen. Nir­gends ist gesagt, ob sie territorial ober beruflich gegliedert werden sollen, und nirgends steht geschrieben, daß sie über­all, gleichgültig, ob ein Bedürfnis für sie vorliegt ober nicht, eingerichtet werden sollen. Die Zusage war also vollkommen erfüllt, wenn die Arbeitskammern je nach Be­dürfnis gesetzlich zugelassen waren. Tas ist aber im Ge­werbegerichtsgesetz von 1890 gewährleistet, denn die Ge­werbegerichte sind in ihrer dritten Funktion unzweifel­haft Arbeitskammern. In Gemeinden über 20 000 Ein­wohner sind sie obligatorisch, in kleineren Bezirken, eventl. auch für größere Ko mm un a l verbänd e, fakultativ zulässig. Wir Ijaben im Deutschen Reiche ettva 400 Gewerbegerichte, ebensoviel Jnnungsschiebsgerichte, 250 Kaufmannsgerichte und 71 Handwerks- und Gewerbeiämmem. Die gewerb­lichen Arbeiter, die Handwerksgesellen und neuerdings die Handlungsgehülfen und Hanblungslehrlinge sind also in Arbeitskammern bereits eingegliedert. Diese Kategorien von Personen wählen, wie es im Kaiserlichen Erlaß heißt, Ver­treter, welche ihr Vertrauen besitzen. Ihre Delegierten sind an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten be­teiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen, sowohl den Arbeitgebern wie den Behörden gegenüber, berufen.

Wir haben also eigentlich alles, was der Februar­erlaß in Aussicht gestellt hat. Wir besitzen längst paritätische Arbeitskammern un wirklichen Sinne des Worts. Frei­lich funktioniert der ganze sinnreiche Llpparat, soweit die wirtschaftskammerähnuche Tätigkeit in Frage kommt, ab- solut nicht. Auch das Einigungsverfahren läßt viel zu wünschen übrig, sonst würde nicht so viel mid so hartnäckig