Ikurg-Amnärllla" veröffentlicht. Der von ihm in dem bekannten >,NÄtgefpräck^ gebrauchte Ausdruck „der Süße" könne zwar für den so Genannten ein gewisses unangenehmes Gefühl verursachen, niemals aber beleidigen. Ter Angeklagte wendet sich ferner dagegen, daß von Eulenburg und Moltke behauptet worden sei, es hatte bei den vielfachen Unterredungen Eulenburgs Mit Lecomte das Gespräch sich niemals um politische Dinge gedreht. Ädiglich in diesem Zusammentreffen zwischen Eulenburg und Lecomte habe er eine Gefahr gesehen. Das hätten ihm lMM andere Leute gesagt, die heute noch an verantwortungsvoller Stelle stehen. Nach Besprechung der einzelnen Artikel bemerkt Harden, die Möglichkeit, irgend etwas in den Artikeln zu finden, sei ganz ausgeschlossen gewesen. Es ist für mich gar keine Frage, daß ich keine Absicht einer Beleidigung, nicht einmal ixiy Bewußtsein einer Beleidigung halle. Frhr. v. Berger har eidlich ausgesagt, daß ich nur eine gewisse Normwidrigkeit des Empfindens meinte. Ich habe nur den Standpunkt eingenommen, daß mir die Herren aus psychologischen und politischen Gründen in ihrer Stellung nicht vertrauenerweckend wären. Ich habe niemals ein Wort gesagt, das die Ehre des Grafen Moltke afsizieren könnte. Ich glaube nicht, daß das, was Klosterprobst Otto von Moltke zu Protokoll nimmt, irgend eine Grundlage für diese Verhandlung bieten kann; dies Protokoll ist doch zu einseitig, um gegen mich verwendet werden zu tonnen. In meinen Artikeln wird eine'Silhouette Moltkes entworfen, die nicht zu gefallen brauchte, die nicht Hochachtung ausorücken sollte, aber auch nicht Mißachtung ausdrücken konnte. Er habe eine Silhouette Moltkes gezeichnet, die er nicht für beleidigend gehalten habe. Tas Dominante darin sei Moltkes Hingebung an Eulenburg gewesen. Weitergehendes habe nicht darin gestanden. Er weist Moltkes Vorwurf zurück, er habe das Eingreifen des Kaisers verschuldet. Der Kaiser hat damals langwierige Vorträge gehört und dann entschieden. Jetzt heißt cs, die Herren seien gar nicht in Ungnade gefallen, sie -hätten nur Gelegenheit zu ihrer Reinigung erhalten und würden zu- cückkehren in höherem Glanze. Ich würde mich für Moltke freuen, doch ist es unwahrsck)einlich, daß Hochangestellte Persönlichkeiten ihre Stellung verlieren, weil etwas über sie geschrieben wurde, was man für unwahr hält. Schädlicher als der Herausgeber der „Zukunft" hat anderer Leute unfreundliche Gesinnung gewirkt. Ich bitte, mich nicht mit Dingen zu belasten, für die ich unverantwortlich bin. Nach dem Eingreifen des Kaiser^ wurde Ntoltke eine Reinigungsaktion zugemutett Das damalige Ehrenwort Dtoltkes berührte gar nicht meine Behauptungen.' Ich bedauere, daß mir nickst von! Freunden gesagt worden ist: Moltke und Eulenburg hängen gar nicht so eng zusammen, sonst wäre jetzt vieles anders. Infolge der Haltung der Tagespresse schrieb ich bann, ich hätte ihm gar nicht strafbare Handlungen vorgeworfen. Nun hieß es „Harden hteift". Haben die Angegriffenen wirklich den Befehl erhalten: „Reinigt euch !", so ist bisher nur einer dem Befehle gefolgt; ein Graf ging ins Ausland und Lecomte wurde abgerufen. Eulenburg machte den mißglückten Versuch, mich, ben wegen Beleidigung Angeklagten, als Zeugen zu vernehmen lassen. Tas Ergebnis des vorigen Prozesses erfreute mich nicht. Ich wußte, die Sache würde noch strchterliche Folgen haben und Moltke war meiner Anjicht nach zu viel geschehen. Im ganzen Verfahren bewies ich stets die größte Resignation, ich handelte in jedem Stadium nur nach politischen Motiven. Ich bin fortdauernd beispiellosen Presse- Qngriffen ausgesetzt. Ich bin überzeugt, die Richter werden sich von Suggestion durch die Presse freihalten. Die Aussage des Polizeikommissars, über Vertteter einer fremden Großmacht dürfe er nichts aussagen, gegen Moltke liege nichts vor, bei Eulenburg könne er nur positive Tatsachen des § 175 ableugnen, ist immerhin bedenklich. Immerhin kann doch nicht Erfindung und Leichtfertigkeit vorliegen. Im Auslände hat man nur die Meinung, Deutschland hat famose Kerle! Wie das alles angefaßt wird und gleich funktioniert.
Mächtige Männer guten Namens haben meine Sache mutig und anflxmbig genannt Die Leiden des Klägers sind nicht meine Schuld. Menschenwerk ist immer Stückwerk. Ich habe nur dem Lande dienen wollen.^ Ich soll dafür ^gesperrt werden und eine ungeheuere Geldstrafe, nämlich die Kosten, des ersten Prozesses^ zahlen. Ich muß sagen: Nicht verdient. Ich appelliere aber nicht an die Milde. Wenn Sie glauben, es sei ^notwendig und nütze dem Laiche — dem Grasen Moltke wird sticht nützen — so verurteilen Sie mich. Ich bitte Ihren Spruch. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Der Vorsitzende verkündet eine Pause bis 5 Uhr.
DaS Urteil lautet auf vier Monate Gefängnis. Alle Exemplare der „Zukunft" mit den iukriminierteu Artikeln werden eingezogeu. Die Platten und Formen sind zu vernichte«. Die Kosten des Verfahrens mit Einschluß der dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslage« werden dem Angeklagten auferlegt. Graf Moltke wird ferner die Befugnis zugesprochen, die Urteilsformel binnen sechs Wochen dnrch einmalige Einrückung in der „Zutunft", der „Vossischcn Zeitung", dem „Berliner Tageblatt", der „Kreuzzeitung", dem „Hannoverschen Courier" und der „Kölnische« Zeitung" auf Koste« des Angeklagte« bekannt zu mache«.
In der Urteilsbegründung heißt es: Der Einwand des Angeklagten auf Unzulässigkeit des gegenwärtigen Verfahrens ist Anfällig. Das Verfahren beruht, wenn auch durch die Intervention der Staatsanwaltschaft und Einstellung des Privcttkiagc- verfahrens veranlaßt, auf dem selbständigen Eröffnnngsbcschluß und ist durch keine andere Prozeßvvrausfetzung als diejenige des Strafantrages bedingt Selbst wenn der Einstellungsbeschluß des Privatklageverfahrens zu Unrecht erfolgt, so liegt für das jetzige Gericht kein Grund vor, auf dos Privatklageverfahren zurückzu- greifem Deshalb hatte auch das Gericht den jetzigen Eröffnungsbeschluß ohne Rücksicht auf die Vorgänge im Privatklageverfahren zu erledigen. Nachdem das Privatklageverfahren durch den Ein- stellungsbeschluß^ aufgehoben und Beschwerde hiergegen nicht erhoben worden ist, liegt keine rechtskräftige Entscheidung über den Gegenstand der Klage vor, sodaß der vom Angellaaten herbei- gezoaene Grundsatz ne bis in idem nicht anwendbar ist. In materieller Beziehung hat die mündliche Verhandlung ergeben, daß der An- gellagte, worauf es allein anfomint, ben Grafen Moltke als homo sexuell hingeste.lt hat. Durch bie Gegenüberstellung des Prinzen Joachim Albrecht und des Grasen Violtke hat der Angeklagte augenscheinlich sagen wollen, während der Prinz das Schöne und Genußreiche bei dem weiblichen Geschlechte suche und finde, tue der Graf 'Moltke dies bei dem männlichen Geschlechte. Bei dem Altersunterschied der beiden Männer von etwa dreißig Jahren würde die Hervorhebung einer selbstverständlichen Verschiedenbeit, wie sie Harden seinen Worten beilegt, für einen so geistvollen Schriftsteller mehr als witzlos und banal sein. Ferner deutete bet Angeklagte an, daß zwischen Eulenburg und Moltke Beziehungen bestehen, deren Aufdeckung sie zu fürchten hätten, indem er in verächtlicher Weise auf das Freundschaftsverhältnis Eulenburgs unb seiner Freunde hinwies, bas auf Gefühlsüber-- schwänglichkeit beruhe. Daß diese Münnersreundschaft nicht nur ibeeler sondern homosexueller Natur sein soll, folgt daraus, daß .Harden in nicht mißzuverstehender Weise sagt, er würde sick)s dreimal überlegen, einem Manne nachzusagen, daß er seit langem in engen Beziehungen zu Eulenburg stehe. Trotzdem behauptet er dies aber vom Nebenkläger. Berücksichtigt man scharf die poüi- ticrtc Fassung lind den Umstand, daß nicht von ben engen Beziehungen eines Politikers, jüiibern eines Mannes zu Eulenburg die stiebe ist, dessen vita sexualis spater in der „Zukunft" AarCT,üi$ krankhaft bezeichnet wird. So ist unzweifelhaft, daß die W:-rte so gewählt sind, um auch ben Gedanken zum Ausdruck zu bringen, daß diese Beziehungen auch vom geschlechtlichen Standpunkt schimpflich sind. Ter Ausdruck, die Mitglieder der Tafelrunde hatten es schon warm genug, ist offenbar in Anlehnung an den landläufigen Ausdruck „warme Brüder" go braucht, um auf die perverse Geschlechtlichkeit der Mitglieder der Tafelrunde hrnzuwelfen. Hiernach kann nicht zweifelhaft sein, daß der Angeklagte den Grasen Moltke in den infrinru nierten Artikeln als einen an der Perversion des Geschlechtstriebes nach der männlichen Seite hin Leidenden und diesen ^rieb Betätigenden hinstellen wollte. Und nickst anders such bie Storte
in der CefWWeit aufgefaßt worden, vielfach sogar dahin, baß man ben Mitgliedern der Tafelrunde strafbare Setatigung homosexueller Empfindungen hat nachsagen wollen., Harden selbst wenbet sich in späteren Artikeln gegen die, die ihn m solcher Weise mißverstanden hätten. Er hatte a'.'ch dem Freiherrn von Berger und dem Grasen Otto Moltke gegenüber zugegeben, batz er ben Nebenkläger für homosexuell halte. Er mußte sich lagen, baß in |der Oeffentlichkeit seine Bezichtigung mit bem Bommrf aktiver Homosexualität ibentisch sei, und ist dafür strafrechtlich verantwortlich zu machen. Der Makel ist umso größer, als er auf einen Mann geworfen wird, der vermöge seiner gc|cll|chaft- tt.chcn und dienstlichen Stellung berufen ist, vorbildlich zu wirken, strafbar ist der Angeklagte nach § 186, aber nur, wenn verbreitete Tatsachen nicht ettveislich wahr sind. Die mündliche Verhandlung hat ergeben, daß sie sogar unwahr sind. Tie Beweisaufnahme hat nicht den geringsten Anhalt ergeben, daß an der Nichtigkeit der eidlichem Erklärungen Atoltkes und Eulenburgs zu zweifeln fei. Zwischen beiden bestand lediglich ein rein ideelles Freundschaftsverhältnis von Jugend her, das im Laufe der Jahre infolge vieler gemeinsamer künstterischer Jn- teressen sich immer inniger gestaltet hat.
Auch Frau von Elbe hat bekundet, daß sie ihren früheren Gatten nicht für homosexuell halte. Ebensowenig kann aus dem Eheleben des Grafen ein fDtomcnt entnommen werden, das auf homosexuelle Veranlagung deutete. Zwischen den beiden Gatten bestand eine so große Verschiedenheit der Neigungen und Anschauungen, daß eine Entfremdung eintreten mußte, die umso größer wurde, als die Gräfin in hysterischem Zustande die heftigsten Szenen produzierte. Tie Ausdrücke des Grafen Moltke im engsten Familienkreise waren die Ausdrücke schlechter Stimmung und Gereiztheit, und auch nur auf diese unglückliche Ehe bezogen. Durch die Taschentuchszene hat der Graf nur die unbegründete Eifersucht der Gattin persiflieren wollen. Tas Auslegen von 9tot geschah zu einem Kostümfest unb erklärt sich baher als harmlos. Sittenrein ist Graf Moltke aus biesem Prozeß hervorgegangen. Kein Makel haftet an ihm und blank unb fleckenlos strahlt sein Ehrenschild. Da ber Angeklagte aber diese Ehre durch üble Nachrede verunglimpft hat, ist er zur Rechenschaft zu ziehen, auch nach ß 185, da er den Nebenkläger als „Süßen" bezeichnete, ein Mttglied der Tafelrunde, und sagte, sie habe es warm genug. Tie Beleidigungen sind noch nccht verjährt, da es sich um ein einheitliches, fortgesetztes Delikt handelt. Tie beleidigenden Aeußerungen beruhen auf einem einheitlichen Vorsatz und sind als eine Tat anzusehen, die erst mit ben letzterschienenen Angrifssartikeln ihren Abschluß gesunden hat. Ter Angeklagte hat auch nicht den Schutz des Paragraphen 103 zu beansprucl)en, denn ein allgemeines, für jedermann vorhandenes politisches Interesse verleiht nicht das Recht, eine Angelegenheit unter Verletzung der Ehre in ber Oeffentlichkeit zur Erörterung zu bringen. Der Presse ist keine Ausnahmestellung gewährt. Bei ber außerorbentlich schweren Beleidigung konnte von einer Geldstrafe nicht die Rebe sein. Als politischer Schriftsteller politische Männer möglichst scharf zu bekämpfen, sei gutes Recht bes Angeklagten, aber er hätte sich überlegen sollen, die vita sexualis bestimmter Personen in bie Oeffentlichkeit zu zerren. Auch kann ber Verbucht nicht zurückgewiesen werden, baß zumal bei ber bekannten Sensationslüsternheit ber Leser bie stimulierenbe Form ber Verdächtigung als Sensationslust mit im Spiele war. Die schärfste Rüge aber berbient die Leichtfertigkeit, mit der der Angeklagte vorgegangen ist. So kann kein ernster, gewissenhafter Schriftsteller handeln. Er muß sich bewußt sein, baß er bamit für seine Mitmenschen ein Unheil anstiftet, bas ganz nicht wieder gut zu machen ist. Die Grundlage ber eminent schweren Beschulbigungen wären einige Aeußerungen bes Fürsten Bismarck, bie er Erbitterung über Personen machte, die nach seiner Meinung seinen Sttcrz und bie Ent- frembung des Kaisers herbeigeführt hatten, und ohne weitere tatsächliche Mitteilungen nach ber geschlechtlichen Seite fyin, ferner Gerüchte, bie wahrscheinlich auf biese Aeußerungen zurückzu- sühren sind und auf die Mitteilungen ber Frau von Elbe, bie einen erbitterten Ehefcheidungskampf geführt hat und bie Tinge subjektiv zu fcmgunften ihres früheren Gatten färbte. Bei ber Beurteilung ber Glaubwürbigkeit bicier Frau hätte er vorsichtiger sein unb das Material., vor seiner Publikation.Prof. Eulenburg unb Dr. Moll, bie betbe Mitarbeiter ber „Zukunft" finb, unterbreiten müssen. Seine eigene Diagnose war trotz seines reichen Wissens boch nur bie eines Laien. Wenn ber Gerichtshof ttotz ber erschwerenben Momente lebiglich bem so maßvollen Anträge des Staatsanwalts beigetreten ist, so ist es nur dem zuzuschreiben baß bie Gefängnisstrafe ben Angeklagten wegen seines schlechten Gesunbheitszustaubes härter trifft als einen gesunden Menschen. Danach rechtfertigt sich die Entscheidung des Gerichts.
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Dem „Berl. Tagebl."zufolge werden die Verteidiger Hardens Juftizräte Bernstein und Kleinholz gegen das Verfahren vor der Strafkammer Revision bei dem Reichsgericht einlegen. Die Revision soll mit der Unzulässigkeit des gesamten Verfahrens begründet werden. Die Kosten des Verfahrens, zu deren Tragung Harden verurteilt worden ist, werden in unterrichteten Kreisen auf 4—5000 Mk. geschätzt. Tie Abfassung des Urteils liegt in den Händen des Referenten Landgerichtsrates Simouse.n, dem zu diesem Zwecke ein besonderer Urlaub bis zum nächsten Tonnerstag bewilligt worden ist.
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 3. Jan,
Ein Ladendiebstahl.
Im letzten Herbst kam der Bahnarbeiter W. H. von G r o ß en - Lind en. mtt zwei Bekannten in eine Wirtschaft zu Klein- ■ k c , irt ber gleichzeitig eine Spezereihandlung betrieben nnrb. Nach kurzem Verweilen in ber Wirtschaft verließ er btcie unter bem Vorwande, ein Bebürfnis zu beliebigen. Tie S'ir^Lr,au-. Hatte bie Labentür unb bie Kasse verschlossen, aber bie Schluisel stecken lassen. Als sie sich wieder in ben Laden be- geben wollte verließ H. gerabe diesen. Nichts Gutes ahnend, tellte fte ihn zur Rebe unb sah gleich nach ihrer Kasse. Ihr Verbacht bestätigte sich alsbald, denn bie Kasse war bis auf einige Kupfermünzen geleert. H. bestritt an ber Kasse gewesen
• 'ein<kcu • öergte sein Portemonnaie, in bem sich nur noch einige Pfennige befanden. Ter Aufforderung der Frau, seine Taichen zu wenden, kam er nicht nach, sondern verließ unter gurren mit Jemen Begleitern das Lokal. Nachdem bei der ^enbarmerte Anzeige gemacht worden war, schickte er das Geld .surück. Dieses hinderte jedoch nicht, daß er wegen Diebstahls angeklagt und durch das Schöffengericht mit einer Gefängnisstrafe von 2 Wochen belegt wurde. Er focht das Urteil zum Zwecke der Freisprechung an, indem er behauptete, er )ei bei Begehung ber Tat sinnlos betrunken gewesen. Nach leinen früheren Angaben war bies aber nicht ber Fall; dieses würbe auch von ber Wirtsfrau bestätigt. Es mußte deshalb leine Berufung zurückgewiesen werben,
Körperliche Züchtigungen.
Dem inLauterbach tätigen 19jährigen Schulverwälter . -O- Jon Sinkertshausen finb drei Mißhandlungen an einem jiahngen Schüler zur Last gelegt. Ter Vater des Schülers erklärte, ber ^unge fei eines Tages nach Hause gekommen und yabe erzählt, ber Lehrer habe ihm mit ber Hanb ins Gesicht geschlagen, baß ihm bie Nase geblutet habe. Als ber Junge am anberen Tage mit geschwollenen Backen unb einer kleinen Verletzung an einem Auge nach Hause gekommen sei, habe er bem Hauptlehrer bavon Mitteilung gemacht und gebeten bafür Sorge zu tragen, daß die Züchtigung bes Jungen in an- geineijener Weile geschehe. Es würbe ihm auch Abhilse zugesagf u: fei aber sehr erstaunt gewesen, als ber Junge nach einigen Tagen wieber nach Hause kam unb klagte, baß er nicht meljr hben tonne, ba ibn der Lehrer wieder geschlagen habe des Jungen habe ergeben daß seine Ober- icbeiuel mit Blut unterlaufen waren. Tie Spuren zeigten sich
drei Wochen später noch, was durch den Kreisarzt bestätigt wurde. Der Angeklagte gab zu, dem Jungen Ohrfeigen verabfolgt zu haben; ein Nasenbluten habe sich aber erst später eingestellt. Uebrigens hätte der Junge häufig Nasenbluten, so daß es ausgeschlossen erscheint, daß bie Blutung vom Schlagen herrühre. Von einer dem Jungen am Auge zugefügten Verletzung will er nichts wissen, bagegen gibt er zu, den Jungen auf bas Gesäß geschlagen zu haben. Dieses Züchtigen tonne aber solche Nachteile wie bie geschoberten nicht gehabt haben, ba ber Junge bei ber Züchtigung kein Schmerzgefühl äußerte., Der als Zeuge vernommene Oberlehrer befunbete, baß der Angeklagte mit ber gesunkenen Disziplin sehr zu kämpfen hatte. Er habe ihm wieberholt gesagt, er solle bafür sorgen, daß ihm bie Kinder nicht über den Kopf wachsen. Trotzbem er sehr streng war, hatten die Kinber nicht ben nötigen Respekt vor ihm, ivas wohl auf seine Jugend zurückzuführen ist. Mit Rücksicht auf bas Verhalten bes Jungen bei ber Verhandlung, der auf Fragen wegen der zwei ersten Mißl-andlungcn keine Antwort gab, tonnte eine Verurteilung nicht eintreten, dagegen wurde er wegen des letzten Falles zu einer Geldstrafe von 15 Mark verurteilt, indem sttaftnildernd berücksichtigt ivurde, daß ber Angeklagte tatsächlich nicht geglaubt hat, baß bie Züchtigung so hart ausfalle, ba ber Junge kein Schmerzgefühl äußerte.
Ucber den Allensterncr Mord,
beim um einen Morb, nicht um Totschlag handelt es sich anscheinend, laufen allerlei unprüfbara Gerüchte um, die mehr oder minder alle auf Vermutung beruhen, da die Behörden über die Einzelheiten des Gestänvniifes des Hauptmanns v. Goeben Schweigen beobachten. Folgendes scheint als feststehend betrachtet werden zu dürfen: Goeben war leibensä-asttich verliebt in die l'djone Frau v. Schönebeck. Er verkehrte unter ber Maske eines treuen Freundes herzlich mit bem Gatten, ber, e'n biederer, hoch ehrenwerter SüDbeul.cher, ahnungslos fronnbschaftlichen Verkehr mit Goeben pflog. Man nimmt an, daß (Soeben längst bie Absicht hatte, ben acs Nebenbuhler betrachteten Schöneveck zu erschießen. Er trug seit Wochen eine Pistole bei sich, so baß allem Anscheine nach es sich um einen mit kalter Berechnung ausge- fül/rten Morb hanbelte. Am 91benb des ersten Weihnachtsfeiertages war (Soeben als Gast in der Familie Schönebeck erschienen unb dann in seine Junggcsellenwohnung gegangen. Tort borgte er sich von seinem Zimmernachbar ben Korriborschlüssel, ging fort unb kehrte nach einer halben Stunde wieder. Tas geschah, wie man glaubt, um ein Alibi zu erhalten. Morgens um 4 Uhr verließ dann (Soeben abermals heimlich das Haus in Zivil; er ist in ber Nähe des Schönebeck scheu Hauses gesehen unb an seinem etwas hinkenden Gang erkannt worben. In dem Schönebeckfchen Hanse war, um (Soeben ein heimliches Einbringen zu ermöglichen, bas Fenster bes Eßzimmers offcngeblieben; ber Fensterflügel wurde, um ein Zuschlägen zu verhüten, mit einem Strick zusammengebunden. Die Hunde, die sonst Zur Wache nachts im Erdgeschoß lagen, wo der Major schlief, waren im ersten Stockwerk üntergebracht. Goeben durch- schnitt den das Fenster zufammenhaltenden Strick, kletterte durch das Fenster ins Eßzimmer, das neben dem Schlafzimmer des Majors lag, und machte dabei absichtlich oder unabsichtlich Geräusch. Der Major sprang gnf, zog einen Strumpf an, drehte das elektrische Licht auf, und öffnete mit einem Revolver in der Hand die Tür. In dcnnselben Augenblick tötete eilt aus unmittelbarer Nähe ans dem Dunkeln abgegebener Schuß den Major, der im Hellen ein sicheres Ziel bot. Ter Schuß wurde aus^ einer Browningpistole abgegeben, wie (Soeben eine solche besaß. Der Mörder sprang durch das Fenster wieder hinaus, wie sich aus den Schneespuren ergibt, ging heim und legte sich ins Bett, bis der Bursche ihn weckte. Beim Einsteigen ins Fenster oder beim Aussteigen hat der Mörder sich eine kleine Schramme an ber Nase zugezogen. Es würbe ein Brief v. Goebens an Frau v. Schönebeck gefunben, in dem er sie auwies, zu sagen, biese Schramme hätte er sich beim Anputzen bes Weihnachtsbaumes zugezogen. Es wurde bas Testament bes Majors eröffnet, das bie beiben Kinder zu Erben feines 60000 Mark betragenden Barvermögens einsetzt; feine Frau, bie ein beträchtliches eigenes Vermögen besitzt, übergeht er in ber Erwartung, baß sie infolge ihres eigenen Vermögens ihm diese Ucbergehung nicht verargen werde. 9?ach ’ Angabe österreichischer Blätter ist Frau v. Schönebeck eine Enkelin des ehemaligen österreichischen Ministers v. Stremayr. — Wie weiter aus Allenstein berichtet wird, soll Frau Schönebeck im Gefängnis Spuren zeigen, daß fie geistig nicht normal ist. Wie die ärztliche Untersuchung ergeben habe, seien diese K'rankheitssymptome nicht simuliert und ließen darauf schließen, daß Frau von Schönebeck schon seit Jahren erkrankt gewesen sei, ohne daß es von ihrer Umgebung bemerkt worden sei. Dagegen entspricht die Mel- oung, daß auch der erschossene Major v. Schönebeck in der letzten Zeit seines Lebens geistig nicht mehr intakt gewesen sei, nicht den Tatsachen. Er war bis zum letzten Tage in Dienst und zeichnete sich, wie von mehreren Ofsizieren versichert will), durch eine ausfallende Geistesschärse ans. — Die ALordwasfe, bie Hauptmann v. Goeben nach der Tat in die Alle geworfen haben will, ist bis jetzt noch nicht gefunden worden.
Ktciue Tageschrouit.
In Berlin wurde die 20jährige Tochter Hertha des Re- gierungscats Göbel, bie seit längerer Zeit an hochgrabiger Nervosität litt unb in den letzten Wochen ein besonders sck)wer- mütiges Wesen .zur Schau trug, von ihren Eltern im Schlafzimmer tot aufgefunben. Fräulein G. hatte sich am Abenb, tun Ranbe des Bettes fitzenb, eine Revolverkugel ins Her- gejagt, so baß der Tod auf der Stelle eintrat.
Em Londoner, ber kürzlich eine Wette ein ging, in einet Maske eine Reise um d i e E r d e zu machen, wurde auf bem Wege nach Tarttorb wegen Verkaufs von Phoiographien unb ?ilugschrNlen ohne Gewerbeschem verbaflet unb kommt vor ben Polizeiricluer. So hat er schon seine Wette verloren.
In R u s s e l v i l l e (Kentucky) erschienen am 3. d. Mts etwa 100 berittene Räuber. Nachbarn sie ben Polizeichef unb drei P o l i z e i s o l da t e n überwältigt hatten f p r e n g t en fie zwei a b a kn i e d e r l a g e n unb mehrere andere Geschäfte mtt D y n a m i t und setzten sie in Brand Sie verwundeten durch Schüsse drei Personen um) hielten bie Telephonbeamtinnen unb Polizeisolbaten brei Stunden lang gefangen.
^ohn Rocke feiler schenkte ber Universität 8191000 ®ol(ar« zur Tilgung bes Jahres- ^siztts Seme spenden betragen im ganzen 2 Millionen Dollars. Rocke fetter erwartet, baß bie Unterbilanz aufhört und eine Dekade beginnt, worin bie Universität ihre Aufweichungen selbst betfen
Gießener Wetterdienst.
, c^oranHstchtlichc Witterung für Heüen am Sonntag den o. janimr 1908: Zunehmende Bewölkung und steigende Tempe- latur. Zunächst noch trocken und Frofl, Beränderllche Winde.
©rigiHflbDratyhnclOungen«
- r en' 4* * Jan. In ber Angelegenheit der ®c- malbefaljctjun g erfolgte die Verhaftung von sechs Agenten.
Schleiz (Neuß j. §.), 4. Jan. In vielen Teilen Thüringens herrscht grimmig strenge Kälte. Hier zeigte das Thermometer gestern —30° C.
K u f st ein, 4. Jan. Ein Ski fest mußte hier wegen u n g e n u g e n d e r S ch n e e m e n g e auf den 1. und 2. Februar, em Rodel fest auf den 26. ds. Mts. verschoben; werden. 1
Pöstpaiä-Mrchen mit Arina
»uu-ft vrW'iche UnweriMd-vriMret, Sieden.


