Ausgabe 
23.5.1908 Erstes Blatt
 
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WK

I

Zeichnung auf:

nom. 11000000 M mit mindestens 3% Jahresverzinsung und 120 °/0 Rückzahlung

vom Deutschen Reiche garantierte Stammanteile Reihe B

in Berlin.

Auszug* aus dem Prospekt

Der Zeichnungspreis beträgt

nebst 3% Stückzinsen vom 1. Januar 1908 ab.

Griesseu (Johannesstr. 1), den 23. Mai 1908.

Bank für Handel und Industrie

Die Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft ist nach Er­lass des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1906 betreffend Uebernahme einer Garantie des Reiches in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen (Reichsgesetzblatt S. 525) als eine Ko­lonialgesellschaft im Sinne des § 11 des Schutzgebietsgesetzes vom 10. September 1900 am 19. Juni 1906 durch Feststellung des Ge­sellschaftsvertrags zu notariellem Protokoll gegründet worden. Auf Grund des vom Reichskanzler durch Erlass vom 21. Februar 1907 genehmigten Gesellschaftsvertrages sind ihr durch Beschluss des Bundesrates vom 17. Januar 1907 die Rechte einer juristischen Per­son verliehen worden. Die Eintragung der Firma in das Handelsre­gister des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte ist am 11. März 1907 erfolgt.

Der Zweck der Gesellschaft ist der Bau, die Ausrüstung und der Betrieb einer Eisenbahn von Duala nach dem Manengubagebirge im Deutschen Schutzgebiet Kamerun auf Grund der vom Reichs­kanzler am 13. Juni 1906 erlassenen Konzession. Die Gesellschaft ist berechtigt:

a) den Betrieb der ganzen Bahn oder einzelner Strecken zu verpachten oder Anderen zu überlassen,

b) Konzessionen für den Bau, die Ausrüstung und den Be­trieb von Fortsetzungs-, Neben-, Zweig- und Anschluss­linien zu erwerben,

c) Liegenschaften und Bergwerksgerechtsame sowie sonstige Rechte jeder Art zu erwerben und zu verwerten,

d) Hafen-Anlagen und Lagerhäuser selbst oder durch Andere zu bauen, auszurüsten und zu betreiben, auch zu pachten und zu verpachten,

e) alle sonst zur Erfüllung dieser Aufgaben dienlicher. An­lagen und Geschäfte jeder Art zu errichten, zu erwerben, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten und zu veräussern, auch sich an Unternehmungen Anderer in jeder zulässigen Form zu beteiligen,

f) Zweigniederlassungen im Deutschen Reich oder in den Deutschen Schutzgebieten zu errichten.

Die Konzession ist auf 90 Jahre vom Tage der Bestätigung des Gesellschaftsvertrages durch den Reichskanzler ab erteilt.

Das Grund k itpi t al der Gesellschaft beträgt 16640 000 JI, eängeteilt in 166 400 fortlaufende Nummern tragende und auf den Inhaber lautende Anteile über je 100 M.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1906 betreffend Uebernahme einer Garantie des Deutschen Deiches in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen hat das Deutsche Reich es übernommen, den Inhabern der Stamm­anteile Reihe B am 1. Juli eines jeden Jahres 3 vom Hundert des eingezahlten Kapitals zu gewähren, erstmalig am

Depositenkasse Giessen.

(Darmstädter Bank.)

1. Juli 1907 für das mit dem 31. Dezember 1906 ablaufende Ge­schäftsjahr, sowie das Kapital der Stammanteile Reibe B vom 5. Geschäftsjahr ab in jährlichen Raten am 1. Juli jeden Jahres, erst­malig am 1. Juli 1011, in 86 Jahren nach festem Tilgungsplan mit einem Zuschläge zum Nennwerte von 20 vom Hundert, also mit 120 51 für jeden Stammanteil Reihe B, zuriiekzu- zahien. Die Auslosung findet zu notariellem Protokoll an einem vom Reichskanzler bestimmten Orte am ersten Werktage des Monats Mai, zum zweiten Male im Mai 1911, statt. Die gezogenen Nummern der ausgelosten Stammanteile werden alsbald nach der Ziehung öffentlich bekannt gemacht. Die behufs Tilgung gelosten Stamm­anteile werden alsdann abgestempelt und haben fernerhin nur noch auf den unten zu bezeichnenden Anteil am Reingewinn Anspruch. Das Stimmrecht für die gelosten Stammanteile steht dem Deutschen Reiche zu. Die Zahlung der jährlichen Zinsen und die Rückzahlung der gelosten Stücke soll erfolgen unmittelbar durch die vom Reichs­kanzler bestimmten Zahlstellen, denen die erforderlichen Beträge vom Deutschen Reiche zugewiesen werden. Ais solche Zahl­stelle hat der Deiehskanzler durch BekaisntaiachuEig vohu 22. Juni S907 (Deichsanzeiger No. 152 vom 27. Juni LT07) u. a.

die Bank für Handel and Industrie, Berlin

bestimmt.

Da danach das Deutsche Reich den Stammanteilseignern gegen­über die unmittelbare Verpflichtung zur jährlichen Verzinsung und planmässigen Einlösung der Stammanteile unabhängig von den ge­schäftlichen Ergebnissen und dem Bestehen der Gesellschaft über­nommen hat, so sind die Stammanteile gemäss K 1807 Ziffer 2 Bürger­lichen Gesetzbuchs ztar Anlegung von Mündelgeld geeignet.

Dem Aufsichtsrat gehört auch das Mitglied unserer Berliner Direktion, Herr Geh. Oberfinanzrat Maximilian von Klitzing, an.

Durch Vertrag vom 6. März 1907 hat die Gesellschaft die gesamte Ausführung des Baues der Eisenbahn von Duala nach dem Manengubagebirge gemäss § 3 Absatz 2 der Bau- und Betriebs- Konzession und gemäss dem Beschlüsse des Aufsichtsrats vom 19. Juni 1906 der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriebs- Gesellschaft für 16 640000 Mk. übertragen. Im Bauvertrag ist die Beendigung des Baues bis zum 21. Februar 1911 vorgesehen. Der Vertrag ist vom Reichskanzler unter dem 18. Mai 1907 genehmigt worden. Zur Zeit sind die Vorarbeiten vollendet und die Abräumungs­arbeiten bis Kilometer 64 beendigt und von Kilometer 85 ab weiter in Angriff genommen worden. Die Erdarbeiten sind bis Kilometer 25 vollendet. Auf der ersten Teilstrecke bis Kilometer 25 wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres der Betrieb erölinet werden können. Die Bahnhofsgebäude in Bonaberi sind bereits fertiggestellt.

Die Zeichnung findet am

Mittwoch, dem ßüai S9C8

statt, und nehmen wir bereits von heute an Anmeldungen entgegen.

Der Bezug zugeteilter Beträge kann in der Zeit vom 10. bis 15. Juni 1908 erfolgen.