LNrche «nd Schule.
— Freie landeskirchliche Vereinigung für Hess en. Die am 18. November in T-crrmstadt abgehaltene, überaus zahlreich besuchte zweite Tagung war der Erörterung der faktischen Gestaltung der neuen Biblischen Geschichte gewidmet. In seiner einleitenden Ansprache kam der Vorsitzende, Prof. Dr. Berger, noch einmal auf das Problem Staat und Kirche und aus die Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes durch kirchliche Organe zu sprech' en Er wies daraus bin, daß die Spannung zwischen Kirche und Kultur wie sie auch auf dem Gebiet der Schule zu Tage tritt, nicht durch Trennung der beiden Größen zu lösen ist, sondern nur durch Mitarbeit aller Interessierten an der Weiterentwickelung der Kirche, lieber das Alte Testament, seinen Wert für den Unterrichts die Notwendigkeit der Streichung unterchristlicher Gottesvorstellungcn und minderwertiger sittlicher Auffassungen, den Umfang und die Gestaltung des idealen Lehrbuchs und die Grundsätze für die dem Lehrenden anheimzustellende Auswahl referierte Pfarrer Z a u b i tz-Bensheim: über die neu- testamcntliche biblische Geschichte als eine Darstellung des Lebens Jesu, die wissenschaftlichen Grundlagen hierfür und ihre relative Unzulänglichkeit, die bisherigen theologischen uiti> Pädagog isck-en Vorarbeiten und das Ziel dieses ganzen Unterrichtszweiges Pfr. Wagner-Geinsheim. Nicht minder ergiebig als die Vorträge war die von Dauptlehrer Ka blick mit einzelnen Vorschlägen für die Gestaltung des altteskrmentlichen Stoffes und von Rektor Backes mit einigen aus langjähriger Praxis erwachsenen Forderungen eingeleitetc Diskussion, an oer sich Pfarrer Lic. Fuchs- Russelsheint, Kreissckulütspektor Scherer-Büdingen, Lehrer Gengnagel -Niederramsladt, Seminarlchrer Pickert und Oberlehrer Prof. Matthes beteiligten. Aus der Zahl der hierbei behandelten oder doch angcfdjnütcnen Fragen seien erwähnt: Biblisches Lesebuch oder biblische Geschichte, Freiheit der Stoff- auswahl, Wundererzählungen, mohernes und vibllsches Weltbild, Wichtigkeit der Besetzungen der Religionslehrerstellen an den Seminaren. Wer als Satc der Versammlung beiwohnte, wird den Eindruck mit hinweggenommen haben, daß auf dem Gebiete des Religionsunterrichts von Geistlichen und Lehrern mit grobem Eifer und beigem Bemühen gearbeitet und an die Beseitigung der Mißstände Hand angelegt wird. Auch das neue Bibl. Geschichtsbuch, das die vom Großh. Oberkonsistorium ernannte Kommission bearbeitet, wird davon nicht unberührt bleiben.
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Gießener Schöffengericht vom 20. November.
D l e v st a h l. Das D i e n st »n ä d ch e n D. A. in G i e ß e n entwendete der Tochter eines hiesigen Wemhändlers, em filbcuieä Kettenarmband, das sie einer Wirtstochler zum Geschenk machte.
Des weiteren wurde ihr zur Last gelegt, einen^Detrag von 15 Mk. einer Haushälterin gestohlen zir haben, welche Tot von ihr in Abrede gestellt wurde, obwohl sie bei iyree ersten Vernehmung auch geständig war. Dieses Geständnis will die Angeklagte aus Furcht vor der Unteriuchnngshait abgelegt haben. Das Urteil lautete wegen des Diebstahls des Armbandes auf eine Gefängnis- st r a f e von vier Wochen, bezüglich des Gelddiebstahls erfdlgte Freisprechung.
Ruhestörung und Unfug. Ter zur Zeit bei dem 63. Artillerie-Regiment btenenbe K. B. von A l l e n d o r f a. Lda. warf dorten einem im Parterrestock schlafenden Mädchen Schmutz aus das Bett und schrie ,M ä h'. Tteserhalb wurde er zu einer Geldstrafe von sechs Mark eventuell 2 Tage Haft verurteilt.
Beamtenbeleidigung. Der Fuhrknecht K. B. hier fuhr auf dem Bankett der Kreisstraße Gießen—Steinbach und wurde diescrhalb von dem Kreisstraßenwart verwarnt, worauf er sich diesem gegenüber äußerte: „'Wenn ich Dir 20 Pf. zum Schoppen gebe, bann bist Du ruhig" u. i. w. Tas Gericht verurteilte ihn zu einer © e lb ft r a f e von 15 9)1 art.
Ter Karujsellbesitzer H. W. hier beleidigte einen preußischen Straßenmeister unb imabe dieserhalb au einer Geld- lirafe von zeh 11,9)1 arf eventnell 2Tage Geiängms verurteilt.
T i e b st a h l. Zn einem hiesigen Hotel stahl die Ehefrau bes H. TL hier mehrere Vorhänge, Tischläufer, Decken und Handtücher im Werte von 80 2)lt. Nach dem Anträge des Vertreters der Anklage wurde sie zu einer Gefängnisstrafe von zwei Wochen verurteilt.
Frankfurt a. M., 19. Nov. Am 11. August d. I. liefen die Arbeitssoldaten Friedr. Meyer, Ant. Iäckle und Joh. Schneider in M a i n z von ihrer Arbeit fort, kletterten über einen Zaun und verschlvanden im Walde. 9)leyer und Iäckle luurben nach einer halben Stuiide wieder ergriffen, Schneider ivurde, als er in Tlavburg feine Frau und Kinder besuchte, festge- nommen. Aleyer und Iäckle waren schon ziveimal wegen Fahiieu- sliicht bestraf worden. Sie befauben sich also im wiederholten Rückfalle und wurden vom Kriegsgericht des Gouvernements Mainz zu 5 Jahren und 3 Monaten Zuchthaus verurteilt. Ferner ivurde auf Entiernung aus dem Heere erkannt. Schneider, der erst einmal wegen Fahnenflucht bestraft war, erhielt 2 Jahre Gefängnis. Gegen dieses Urteil hatten sie Berufung beim Oberkriegsgericht eingelegt. Das Oberkriegsgerlcht beschloß, bez. des Meyer, der aus Walldorf. Bezirk Wiesloch in Baden stammt, diesen sechs Wochen aut seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen. Die Berufungen des Iäckle und Schneider wurden venvorfen.
2)1 a g d e b u r g, 16. Nov. Ter Berliner Handlungsgehilfe Anton Ezy linst y ans Elbing, der am 31. August d. I. die
Kontoristin Elisabeth Müller au? Berlin auf deren Wunsch erschossen hatte, da die Mutter das Verhältnis nicht duldete, wurde heute von der Strafkammer gu t ü n5 Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Selbstmordversuch mißlang. Er wurde von feiner Verwundung am Kopse im hiesigen Kranken- Hanfe wiederhergestellt.
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