Ausgabe 
22.1.1908 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 18

158. Jahrgang

Mittwoch, 22. Januar 1908

Erscheint täglich mit Ausnahme bcfl Sonntag».

£te ^Gtetzener ZamtlienvlStter" werden dem ,'21njetfleT* otermal wöchentlich beigelegt, das Kretsblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Der ..hessische Kanörotrt" erscheint monatlich einmal.

Siehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhesien

fftotat^onSbrud und Vertag der Br Üblichen Unujeciuätg - Buch, und «eeindructeret.

R. Lang«. Dietzen.

Redaktion. Expedition und Druckerei: Schul- stratze ?. Expedition und Vertag ; 6L Redaktion: e-HK 112. DeU-Adr^ AnzeigerG'etzen.

Staatssekretär des Reicksjustizamts Dr. Nieverbing: Von der äußersten Linken ist beantragt worden, sämtliche Paragraphen ZU streichen, die die Majestätsbeleidigungen bebandeln. ?fd) mochte da empfehlen, die Reihe dieser Paragraphen noch um einen ,;u ver­mehren. Tenn konscquenterweise müßten wir dann oud) bcnjem» gen Paragrapl>en streichen, in dem die Beleidigung fremder aus. ländischer Fürsten unter Strafe gestellt ist. .

Wenn Sie diesen Paragraphen stehen lasten, so wird die Folge sein, daß Personen wegen Beleidigung auslaiidischer pursten wohl bestraft wenden, daß aber die inländischen,6'ursten keinen besonderen Schutz genießen. Nach der Paritat wurde dann eine Beleidigung des deutschen Kaisers wohl im Auslände bestraft wer-

Der Entwurf geht an eine 14gliedrige Kommis- i fron. '

Tie Bestrafung der Majestatsbelcidigung.

Berichterstatter für die zweite Lesung ist Dr. Osann (nl.). Er verzichtet.

Abg. Nocren (Ztr.): Die Hauptänderung des Entwurfes durch die Kommission ist die Ersetzung der Worteböswillig" und mit Vorbedacht" durch die Wortein der Absicht der Ehrver- letzung, böswillig und mit Ueberlegung". Daß stattVorbedacht' der in unser Rechtsleben und Strafgesetzbuch eingebürgerte Aus­druckUeberlegung" geletzt wird, ist zweifellos eine Verbesierung. Als drittes Moment tritt die Absicht der Ehrverletzung hinzu. Ob gerade diese Aneinanderreihung dreier Tatbestandsmerkmale, die im wesentlichen dieselbe Bedeutung haben, eine Verbesierung bedeutet, lasse ich dahingestellt. In klaren Gesetzen sollte man solche Tautologien vermeiden. ?lbcr den Hauptzweck unbesonnene und unüberlegte Aeußerungen nickt mehr als MaicstätSbeleidig'.m- gen zu bestrafen, wird das nickt verhindern. Viel wichtiger 'st. wie schon 'n der ersten Lelung bervorgehoben wurde, der v o l l i g e Mangel an einer obiektiven Einschränk mb« r MaiestätSbeleidigung. Die Böswilliakeit. die Abstckt der Ehrverletzung, die Ueberlegung der rein subjektiven Momente, die lediglick im Innern des Betreffenden Vorgehen. Ein Runter, dem ein- Partei als stoatSseindlick erscheint, wird bei einem Mit­glied dieser Partei fofort von vornherein Böswilligkeit und Abstmt der Ehrverletzung annebmen. Dadurch kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Objektivität der Justiz leiden und die Justiz sich den Verbackt der Parteiiustiz zuziehen. Ick wiederhole aber meinen Antrag aus der Kommission wegen seiner Aussichtslosig­keit nickt. Der Regierunasentwurs bat daß E r s o r d e r n i s d e r Genehmigung durck die Land-suistizverwaltung nur a'i nichtöffentliche Beleidigungen beschränkt. Abgesehen mm davon daß die Unterscheidung zwischen össeutlicker und niditoffentMier Beleidigung sehr schwankend ist, ist das Interesse an der Straw-r- solgung bei einer Beleidigiing unter vier Augen kein so großes Da ist es denn bester, wie es die Kommission getan hat. da? Er- tordernis der Genehmigung einfach ganz zu streicken. Der Herab setzung des Strafmaßes bei mildernden Umständen stimmen wir zu, aber sie hat wenig Bedeutung, weil ja letzt nickt jede acktuna- oder ehrverletzende Aeußerung mehr als Mal-stätsheleidigung be­straft wird. Die Kommission hat weiter bes^lasten, daß mit der Gefängnisstrafe nur auf Verlust der bekleideten öffentlichen ?lemter erkannt werden darf, nickst aber mich der aus offen:, licken Wahlen bervorgegangen Reckten.^ Das ist ein Vorzug vor dem Entwurf. Die sechsmonatige Verjährung ist nach dem Entwurf beibehalten, ebenso die letzt'- Bestimmung, daß. wenn Böswilligkeit. Ehrverletzung und Ueberlegung nickt vor- liegen, die gewöhnlichen Vorschriften u e le i ° diguna Anwendung finden. Praktisch wird auch btne Bestim­mung sehr wenig Bedeutung haben: es tnfirhe mit der Wurde und dem Ansehen der Landesherren kaum vereinbar sein, wenn si- sick jedem einfachen Beleidiaer gegenüber den Einreden, wie Wabr- beitsbewei-°-. Vertretung berechtigter Interessen, oder Erwiderung aus der Stelle, aussetzen wollten. Gewiß entspricht die Kam- missionsfastung nickt allen Wünschen, aber sie bedeutet doch eine so große Verbesterung- gegenüber den geltenden Rechten, daß ich ihre Annahme nur dringend empfehlen kann.

Abg. Brnnstermann kRv.): Da? Prinzip der Regierungs- Vorlage, die Verfolgung der Majestätsbeleidimmgen möglichst em- zusckränken, ist ouck in der Kommissionsfastung vollkommen ge­wahrt worden. Wir haben oeaen die Vorlage daher keine Be­denken. Wir hoffen, daß die V--rurteilunaen weoen Majestatsbe- leidiaungen durch sie auf das Mindestmaß beschränkt werden. (Beifall.)

Vizepräsident Kaempf bringt einen Antrag der Sornaldemo- kraten zur Verlesung, der die völlige Aufhebung der Majestats- beleidigungsparagraphen fordert.

Abg. Dr. Delbrück (freu. Vgg.) erzählt zur Beleuchtung der jetzigen Zustände auf dem fflebieie der Funkentelegraphie eine 'feine Geschickte. Vor einigen Jahren wurde von einem Kriegs- ickifse, auf dem sich Präsident Loicket befand, das Funkentelegramm eusaegeben:Der Präsident befindet sich Wohl." /Darauf kam ein Antworttelegramm:Je m'en kaue" i ck pfeife drauf. 'Heiterkeit.) Dio Herkunft war nickt festzustellen. Es wird mm stelfack gesagt, Marconi ist der Erfinder der Funkentelegravlne. Iber Mareoni hat auck nur auf Nernst aufgebaut. Und io haben mch nur die anderen Erfinder an Mareoni angeknupft. Und daß )a§ wieder deutsche Professoren froren, B rau n und Slabp, ist erfreulich. In der Telefunken-Gesell,ckast Verden die Erfindungen dieser Männer gepflegt, und heute sckon mit großem Erfolge. Von den jetzt 1500 Stationen der draht- 'osen Telegraphie auf der ganzen Erde und 44 Prozent, alfo etwa 600 nach dem T e l e f u n k e n s y st e m eingerichtet nur 22 Pro- =ent nach dem System Marevni. Im Namen der liberalen Frak- lionsgemeinsckaft soll ich der Freude Ausdruck geben darüber, ) dieses wütende D u r ck e i n a n d e r t e l« g r a p h i e- ren international geregelt werden soll. Daß aber die Gebühren iür Funkentelegramme erhöht werden sollen, stoßt noch bei nnS <in wenig auf Bedenken. Daher wollen wir eme Kommissions- beratung. Auch dagegen haben wir Bedenken, daß nun m,t einem Nale bei diesem, dock keineswegs prinzipiellen Gesetz, die pnn» ppielle Aenderung getroffen werden soll, daß die^.^ubren nicht mehr durch die Reichsgesetzgebung, also auch durch> den Reichstag, geregelt werden sollen, sondern daß dies dem Reichskanzler allein -usteben soll.

Abg. Dr. Frank (Soz.): Wir freuen und über dieses neue Aand der internationalen Kulturgemeinschaft. Bedenken werden vir in der Kommission Vorbringen.

C'an$Bcnn wir jetzt die MajestätZbeleidigungSprozesse im Interesie des freien Wortes und der freien Kritik auf das Mindestmay ein- schranken wollen, so müßte es doch eigentlich vost der Sozialvemo fratie anerkannt werden. (Sehr richtig!) Es ist merkwürdig, daß in anderen Parteien, auch in solchen, dre ^kMer der Re« e^ ning sind. Majestätsbeleidigungen außerordentlich selten sind. ^ Muster einer Kritik möchte ick die anfuhren die die ."Koln'fche Volkszeitung" vor einiger Zeit an einer Handlung des fetzt leben den Monarchen geübt hat, in einer durchaus richtigen, durtauS zutreffenden und in einer durchaus maßvollen Werse. Eme solch Kritik steht jedem Staatsbürger zu. (Lebh. Beifall.)

Abg. Graf (wirtsch Vgg.): Heute liegt die Versuchung grob zu werden, gegenüber Herrn Heine außerordentlich nahe. (Beifall: Lachen der Soz.) , Geradezu unerhört tst .ein Antrag. Für eine politische Kritik ä la-elpziger Volkszeitung ober in der Form des Artikelschreibers von Königsberg danke ich. Man kennt ja die Freiheit der Kritik bei der Sozlaldemokratie, würden letzt die MaiestätSbeleidigungsparagraphen abgeickafft, tm sozialdemokratischen Zukunftsstaat mußten sie wieder eingeführt werden. (Heitere Zustimmung.) Das Königs­berger Gerichtsurteil steht mit dem Volksempfinden durchaus im Einklang es hat ganz vorzüglich funktioniert.

Zu der Vorlage äußert sich der Redner in ähnlicher Weise wie Roereu. Leider ist es nicht gelungen, den objektiven Tatbestand in das Gesetz aufzunehmen. Hoffentlich wird das Gesetz die Wir- kung haben, daß das traurige Kapitel der Majestätsbeleidlgungen aufs äußerste vermindert wird.

Abg. Dr. Müller.Meiningen (frei). Vp.): Dad wertvollste an dem ganzen Gesetz ist, daß Regierung und Reichstag einig sind, daß es die Majestätsbeleidlgungen in Zukunft auf ein Minimum emschränken soll. Ganz so wie Herr Roeren e3 darstellt, fehlt der

Abg. Heine (Soz.): Wenn wir auch gegenüber dem Regie, runasentwurf in der KommissionSfasiung immerhin einen Fort- lckritt anerkennen, so können wir dock grundsätzlich für da? Gesetz nickt stimmen, wir verlangen vielmehr die völlige Aufhebuna der in Betracht kommenden Pa^aaravhen. Die vielen Majestät?b»lei- digungsprozejfe sind ein Uebelstanb, dem man nickt mit kleinen Mitteln, mit Salben und Mirturen abhelfen stinn. Hier muß b a 8 Messer einfetzen. lBeifall b. d. soz.) Dem Bestreben der Staatsanwälte, den Freimut der R-'de zu ver­folgen, muß Einhalt getan werden. Die politiscke ßritiT wird von unwürdigen Fesseln nickt eher befreit, solange der Bearif» böswillig" im Gesetze siebt und solange mit unwaifcker Gewalt veriuckt wird, politische Aeußerungen als Mmestatsbeleidiguna hinzustellen. So sehr wir den armen Teufeln von Schwätzern u n d B e t r u n k e n e n die Straffreiheit gönnen, so sehr müssen wir es bekämpfen, daß für ernste Männer durch diese Bestimmung ein privilee-ium odiosttm geschaffen wird. lBei, fall links.) Der Redner geht dann auf den Köniasberger Schänd ulen. Prozeß ein. in dem her Redakteur des Köniasberger sozialdemokratischen Blatte? Marckwald wegen Mme-- stätsbeleidigung zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Der Artikel behandle ausschließlich Vorgänge,, die der Veraanaenbeit angehöreu, nur der letzte Absatz befasse sich mit d^r Gegenwart In diesem Absatz werde die Memeler DenkmalSenthiilluna eine Tragikomödie aenannt, für die die Funker kein Verständnis ae- habt hätten. Dann fei das Denkmal weiter als Sckandfäule be­zeichnet worden. Au? diesen Tatsachen babe man nun eine Maie­stätSbeleidigung konstruiert, obgleich in dem ganzen Artikel vom König feine Rede lei. Nun war das Gericht der Ansicht, daß der AusdruckTragikomödie" eine Beleidigung aller Personen let. die an der Enthüllung teilgenommen hätten, also auch des Kaisers. (Hört! Hört! bei den Soz.) Der Redner erklärt weiter, er wun­dere sich nicht, daß eine liberale Zeitung es gewesen sei, dieH a r. tunasch e", die in dieser Sache eine Denunziation gemacht und den Staat?,anwalt erst auf diese Fährte gebracht habe, aber das Gericht hätte dock kühlen und klaren Kopf behalten müssen. Wenn solche Urteile gefällt werden, tote das in Königsberg, dann könne man nicht das Zutrauen haben, daß das Gesetz künftig das freie Wort und die berechtigte Kritik schützen werde, es sei daher abzu- lehnen. (Beifall bei den Soz.)

Deutscher Reichstag.

85. Sitzung. Dienstag, 21. Januar.

Am Tische des Bundesrats: Kraetke, Dr. Shdow, Dr. Nieberding.

Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 35 Minuten.

Das Telefunkengesetz.

Zunächst steht auf der Tagesordnung die Novelle zum Gesetze rüber das Telegravhenwesen von 1892.

Der Entwurf bestimmt, daß elektrische Telearaphenanlageu, Vie ohne metalliscke Verbindungsleitungen Nachrichten vermit- neln, nur mit st a a 111 di e r Genehmigung errichtet und Getrieben werden dürfen. Dasselbe gilt von Telegraphenanlagen «uf allen deutschen Schiffen.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke: Deii Anlaß zu lern Entwurf bat die Entwickelung und wettere Ausgestaltung der is-unkentelegraphie für praktische Zwecke gegeben; einmal für Zwecke der Landesverteidigung, der Handelsmarine und da^ andere Mal für Zwecke allgemeinen internationalen Verkehr». «Lic «leisten größeren Pcrsonendamvfer haben sdion Apvarate der Aunkentelcgraphie an Bord. Auch im Kriege m Astasien hat die -'unfentclcaraobic eine große Rolle geivielt, ebenso bet unserem Kriege in Afrika. Im Binnenlande findet sie bet Manovern An- hrenbung. Ihr haften nun manche Unvollkommenheiten an, >o ;nm Beispiel, baß ihre Dellen, die sie burch den Aether sendet, alle anderen Stationen mit in Tätigkeit setzen, die auf biete Wellen ^gestimmt sinb. Daher können Stationen Telegramme aut- inngen, die gar nickt für sie bestimmt sind, und außerdem können »stcke Stationen durch Zeichenlegung tn den Aether Die Tele.

-ramme stören. Diese beiden Umstände machen es notwendig^, daß eine feste Regelung eintritt. Nach § 3 des Telegraphengeietzcs, rag im allgemeinen zwar dem Reich die Telegraphenanlagen Über­läßt sind nun aber doch Ausnahmen vorgesehen. Außer bieten Ausnahmen bestehen Zweifel barüber, inwieweit bas Telegraphen- besetz auf unsere Kauffabrteislottr Anwenbung findet- -'ll dies soll der Entwurf regeln. Außerdem sind viele sckw,et-ig- i'-iten dadurch entstanden, daß einzelne auslandttcke 15 e f'e llsck aften für fickt in Anspruch genommen haben, oatz Schiffe, die mit ihrem Apparate ausgestattet sind, nur mit schufen i-'trfcfiren dürfen, die Apparate desselben Systems haben. Las l at Mißbelligkeiten hervorgcrufen. Eine Versammlung im Jahre 1903 und ein Kongreß im Jahre 1906 hier in Berlin, aus dem Amtliche europäische Staaten und die bauptsächlichtten Staaten ^?r übrigen Welt vertreten waren, wollten durch einen i nte r - nationalen Vertrag dem entgegentreten. Die widrigste Bestimmung dieses Vertrages ist, daß jedes =5 A i f T

be r Station in Verbindung treten müsse, ohne Ruaiicku darauf, was für ein Apparat sich in der Uferstation ober an Bord b»S Schiffes befindet. Um diesen internationalen Vertrag au-- führen ->u können, ist bas Gesetz auch nötig, um allen Schuten imb allen Stationen sagen zu können: diese Bestimmung muszt Ihr erfüllen.

Abg. (5iten (kons.): Die allgemeine Wichtigkeit der Funken- vckearaphie liegt heute sckon klar zutage. Sie wird r H e er unb Marine in Krieg und Frieden immer unentbehrlicker. e^ie bedeutet über auch eine Entlastung der anderen Verkehr»- «littel. Der internationale Fimkentelegraphenverirag bringt, end- »ck Drdnung in den bisherigen Wirrwarr. Ter Entwurf mbt Ser Regierung ein Monopol, dem aber jeder finanzielle v«**1 Geschmack fehlt. Wir stimmen ihm auch ohne Kommissionsberatung ;ni. (Beifall rcckstZ.)

Aba. Schneider lZtr.) steht der Vorlage Empathisch gegen» rüber, hält aber eine Verweisung an eine Kommission von 14 Mit. gliedern für notwendig.

Abg. Dr. Jnnck (natl.): Wir schließen uns dem Antraae auf ^lommissionsberatung an. ba wir noch über verscknebene Punkte Aufklärung wünschen. Die Sachlage ist bie,,. baf; wir bas k^eickstelegraphenregal jetzt einführen m n t3* neu, wenn toir e s nock nicht hätten. Im Prinzip ttnb mir mit ber Novelle burdiauS einverstanben. Selbstverständlich lletzt ein Reicksregal voraus, daß bas Reick in ber Lage ist, die Hrivatkreise, bie sich ber Telegraphie bebienen, in ben etanb zu »j?tzen, sick aller Errungenschaften ber Wissenschaft zu bebienen. Hlnfer jetzige? Teleqravhensystem gewährleistet ba?. Es fragt sick, itb bas Reick auch für ba§ (gebiet ber brahtloscn Telegravhie :liefe Garantie übernehmen kann. Verschiebene Svsteme. Mar- ,koni, Nernst, kämpfen um ben Vorrang. Wir hoffen, baß bas Hefte nur zur Verwendung kommt. Wir fragen uns auch, ob,die 'nternationalen Beziehungen fo mächtig sind, daß das Reich unsere Schiffahrtsgesellschaften vollkommen in den Stand setzen kann, international auf diesem Gebiete von Bord zu Bord zu verkehren. 'lBeifall bei den Nationalliberalen.)

den, aber nicht im Inlands. Ein solcher Zustand wurde nicht da. zu dienen, da? Ansehen des Deutschen Reiches zu heben. Von ver­schiedenen Seiten sind Besorgnisse ausgesprochen wortzen über die Auslegung des Begriffesböswillig". Denn es moglick) Ware, die­sen Ausdruck durch einen anderen zu ersetzen, so wäre ich gern da. mit ei.-verstanden. Aber in der Kommission hat sicy.kcm Ausweg in dieser Hinsicht gefunden. Auch mit einer Streichung diese? Wortes würden wir einverstanden sein. .

ES ist die Befürchtung geäußert worden, daß unter diesem Paragraphen gewisse politiscke Parteien ganz besonders leiden müßten. Im Vertrauen auf die Ehrlicykeit der deusicken RidUer wird das Wort aber beibehalten werden können. Wir haben das Vertrauen, daß diese Bestimmung von den deuticken Ricktern nicht in einseitiger Weise verwertet werben wird. Ich gebe zu- vatz die Möglichkeit einer falschen Auslegung vieles Wortes, besteht' sie bs- stcht aber nur für einen Richter, bei bem td) tznerietts Bo-willig, feit vorausjetzen müßte. Das tue ick aber nicht.

möchte noch einmal betonen daß nach ben Monven ber Vorlage, imb wie es sckon misbrücklich von berufener Seite ausgesprochen worden ist, es den Wünjdxn Der verbündeten Regierungen durch- aus entgegen wäre, wenn die verschiedenen Par men im Lande mit verschiedenem Maßstabe gemessen wurden (Beifall) Ta Wortböswillig" ist so gemeint, daß nur ber besonnene energische Wille vorausgesetzt wird, den Herrsd>er direkt in feiner perwnlicken Th re zu kränken Tie allgemeinen politischen Amckauungen und Bcstrebunaen kommen nickt in Betracht. Ich stelle ousdruckuck feit es würbe dem Sinne de? Gesetzes nickt entivrecken wenni manl aus der Art der polnischen Betätigung eines Mannes etwas entnehmen wollte, um die Böswilligkeit herzuleiten. (Beifall.)

Abo Dr Cfann (natl.): Mit Reckt hat die Komm'suon den Standpunkt der So-ialdemokraten abg^lehnit die die fürsten ebenso behandeln wollen wie andere staatsburger. 6ur'ten werden nickt als Personen beleidigt, sondern al» Staat.ob^r Häupter, als Repräsentanten des Staate?. Auch dl-. VeM'blU ivranfreid) hat dafür besondere Strafbestimmungen. Untere Be denken Über den Begriffböswillig" sind in der Kommuuon,von d»r Regierung zerstreut worden, und wir und überzeugt, daß die Richter sick nack dieser Auslegung richten werden

Der Königsberger Artikel mutz doch naher zur Kenntnis be§ Hauses gebracht werden. Da heißt eS unter and - rem:Alerander von Humboldt nannte dieses Prackteremvla einer Königin verschlagen und verstockt. Um.eine öergnugung » reife nach Petersburg zu unternehmen, griff die ^rwurdige Staatsgelder an. Als Stein gch dagegen -uftehnte,. 10rgte die hochher-ige Königin dafür, daß er davongeiagt wurde Mivi^ sem Artikel konnte es sich nur um eine Beleidigung der MaieE und der Teilnehmer an dieser Enthüllungsfeier handeln Ick lasse es allerdings vollständig dahingestellt o b c S polt 111 klug war, einen solchen Prozeß zu fu o r solchen Punkten sollte man außerordentlich vorfichtig iein-_enn sich ein Urteil in mäßigen Grenzen halt, w'rd kein Memck da­gegen etwas einzuwenden haben, wohl aber dann, tvenn e^ geht zu Beleidigungen sckwerster Art, wie. sie hier vorliegen (Z . . rufe bei den ckozialdemokratrn: D-s Königs?) Zunächst der Königin Luise. (Lautes Lachen bei ^n Soualdemokraten ) E kommt Überhaupt in der Sozialdemokratie öfter--- vor, datz man Über die Grenzen der historischen Kritik bmausgekjtz Will denn ' die Sozialdemokratie irgend leman-b Weismachen, daß, bevor diefe Schandsäule" enthüllt wurde, sie das Bedürfnis hatte, enie histo rijcke Darstellung zu geben? Tie Richter ^)ten außerorbentzich töricht sein, die das annehmen wollten. Die -^ndenz die ckb sicht war doch die, die Königin Liige und d i e T e i l n e h m e r der Feier zu beleidigen (Sehr richtig! Widerfpruch bei ben Sozialdemokraten), die in ber Ueberzeugung bahingeganaen und eineSchnndsäule" zu enthüllen sondern -'N N°twn°l-s Denkmal zu errichten. (Lebhafter Beifall reckts und bet den N tionaniberaien; Samt bei ben EozwWemokrolen unb 3«n Sinb Sie Preuße?) Ick bin nicht Preuße. In gewißer -3e siehung hat auch der Abg Heine ba? Blatt falten lafien sagte, über den Geschmack läßt sich streiten, es sei taktlo» gewes n, aber eine strafbare Handlung hätte ntckt Vorgelegen. Tas w^d immer so gemacht. (Sehr richtig! rechts.) Auch die ''Frank­furter Zeitung" bat anerkannt, daß der Inhalt d.s ArtJv. außerordentlich taktlos und geschmacklos und literarisch w«, voll tisch entschieden zu verurteilen sei. Tie Sozialdemokratie batf in ber B-ziebung berühmte Muster m ben Slimer Ber «en mit den Stlhertiniidhen Profilen. ($« sS«uch- S-stc'mrÄ Fiscker nickt.) Do? ReickSgen« hot lieh 1° auf ben «tantwnrtl gestellt, daß durch eine Beschimpfung der Vorfahren der Funt n auch eine Beleidigung der jetzt ^uden Mafeüat hervorgerufen und strafrechtlich zu ahnden sei. Wir stellenauf ben lööaten Standpunkt: wir wollen Kritik üben, mckt allein Morifche K.'tck, sondern mich Kritik an den lebenden Monarchen. muß denn diese Kritik immer in Beleidigungen übergehen? ('sehr rrch.igl rechts und bei den Nationalliberalen.) _ .....

(Bebel macht fortwährend Zwischenrufe, so baß Vizeprafi- dent K a e m p f schließlidf feststellt: Tas Wort hat ber Abgeordnete