Ausgabe 
20.2.1908 Drittes Blatt
 
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Nr. 43

Donnerstag, 2V. Februar 1908

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Erscheint ISgNch mit AuSnahmi bei Sonntags.

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Abg. Stadthagen (Soz.):

Abg. Gröber (Zentr.):

standen, lönsch

gytpfieölt in Biergroßhandlung aschenbierhandlung

158. Jahrgang

t Deutscher Reichstag.

105. Sitzung. Mittwoch, 19. Februar.

Am Tische des Bundesrats: Dr. Nieberding, Hoffmann.

Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten.

Der Justizetat.

(Zweiter Tag.)

DieGießener ffamiltenbiatter" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, daS Kretsblott für den Kreis Gießen" zweimal .^enllich. Der .hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal

Redaktion. Expedition anft Druckerei i Schul- strotz» ? Lrvedition <mt Verlag e=5g) 6L Redaktion: L-W H2. teL-Slbu Mnjetaerffiußau

Rotationsdruck and Vertag der vr ßbNchen UmoerftlätO - Buch- and Gk«indruckeret» 5t ßaoge, Dietzen.

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Abg. Dr. Ablass (fr. Vp.):

SPtr st'mmen der Resolution Vassermann auf einheitliche Re­glung des Strafvollzugs. Strafrechts und Straf- für Jugendliche zu. Die Kriminalität der

, Jugend hat erschreckend zugcnommen. Sie mutz auf der abscküssi- aen Bahn ausgehalten werden, damit das deutsche Volk nicht an lenier Seele Schaden nimmt. Tie Jugend mutz solange wie mög- l'ch im Eltcrnhause gehalten werden, daher mutz die Kinder- und Frauenarbeit eingeschränkt werden. Die Kinder müssen von, dem frühzeitigen Verkehwmit der P r o st i - t u t i o n a b g e h a l t e n werden. Diese mutz daher lokalisiert sein, damit das fugendl'che Gemüt nicht vergiftet wird, weim der­artige Gesckövfe mit anderen Familien in einem Hause wohnen. Die geistige Bildung unseres Volkes mutz gehoben werden. Wir bedauern daher das Vorgehen gegen die Gesellschaft iür Volksbildung, und wenn hundertmal ein prentzjscher Minister sein Placet zu einer derartigen Matzregel gibt. Man soll die Jugend nicht wegen eines Vergehens gleich ins Gefängnis wer­fen. Dip Hermifsebung des Alters der' Strafmündigkeit von 12 auf 14 Jahre scheint daher geboten.

Besondere Erziehungsstrafen verdienen Erwa- Mmg; fie brauchen nicht schwächer zu sein als die fetzigen. Ter Strafrichter mutz dem Kinde gegenüber zum Ausdruck bringen, datz es noch immer unter der Zucht der Familie steht. Es ist die Frage, ob man dem Kinde nicht überhauvt die Möglichkeit neh. men mutz, selbst vor Gericht aufutreten; unter allen Umständen mutz her gesetzliche Vertreter zugezogen werden. Besondere Ge. richtsstärten sind notwendig. Aber die Mehrzahl meiner poli­tischen Freunde lehnt unter allen Umständen eine weitere Zer­splitterung der Justiz durch Schaffung besonderer Jugendgerichte ab; nur im Rahmen der bestehenden Gerichtsverfassung hat ein Ausbau zu erfolgen. Aerzte und Lehrer sollten als Beisitzer zu- gezogen we-d-n und Frau-n, wo es sich um weibliche Angeklagte handel:. Urner winen Umständen darf man das Kind mit Ver­brechern zusammenbringen, die eine längere Freiheitsstrafe ver. büßen; keine Kosten dürfen zu hoch sein für besondere Anstalten für jugendliche Verbrecher. (Beifall.)

Der Prozeß gegen drei Fürsorgezöglinge in Hirschberg, die einen vierten ermordet batten, zeigt, datz in den Rettungs- Häusern doch nicht alles in Ordnung ist. Mau wird ernst­lich bar'ber nachdenken müssen, ob diese Fürsorgeerziehung noch einen Wert bat. Die Verhandlungen im Abgeordneten­hause haben die Befürchtung aufkommen lassen, als ob wir einer neuen lex Heinze eutgegensehen. Cs scheint nach dem Mo ltke-Hard en -Prozesse, als ob man das Eisen schmieden wolle, solange eS noch warni ist. Niemand wird gegen eine Gesetz- gebung sein, die sich gegen den Schmutz in Wort'und Bild wendet. Wir müssen aber ernstlich befürchten, datz man die Freiheit der Kunst und Literatur im Interesse von Dunkelmännern unter­binden will. Daß man vorschmgt. Sachverständige für Kunst und Literatur vor Gericht nicht mehr zuzuziehen, halte ich für 'ehr bedenklich. Wir beschreiten damit eine abschüssige

Bahn. , Auch auf künstlerischem Gebiete gilt der Satz,

daK eine Rechtsprechung, die nicht in Uebereinstimmung ist mit dem Empfinden des Volkes, eine stumpfe Waffe ist. Der Redner wendet sich dann gegen die Beschränkung der Per- tewignng vor Gericht. Das sei eine al^chüssige Bahn. Rechts­anwälte erhalten Ungebührstrafen; sie sind noch keine Rekruten. Aus Anlaß eines Falles fragt er den Staatssekretär, ob den Freireligiösen nicht eine besondere Eidesformel gestattet werden soll, und bespricht dann eingehend das Plakatwesen. Nach dem preußischen Preßgesetz und Anzeigen in gewerblichen Angelegen­heiten frei, sonst aber nicht. Das führt zu wunderlichen Anzeigen und Verboten die Lächerlichkeit tötet.

DaS Haus vertagt sich.

Abg. Dr. Heinze (nl, persönlich):

Siebener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhesjen

Herr Heinze hat zum großen Teil sehr beachtenswerte AuS- Führungen gemacht; mit vielen seiner Sätze kann ich mich voll­kommen einverstanden erklären. Unsere Rechtspflege ist hinter der modernen Entwicklung zurückgevlie- den. Wir tasten nach Verbesierungen, suchen einen Weg zur Be. Festigung der erkannten Uebelstände. Haven aber immer noch feine befriedigende Lösung gefunden. Warum sind die Gewerbe- und die Kaufniannsgerichte gekommen? Weil die Richter nicht volkstümlich urteilenI Ihr ganzes Leben lang bewegen fie sich in bestimmten Gesellschaftskreisen; daS ist nicht ihre Schuld, daS bringen die Verbältnifie mit sich. Der Vorschlag, die angehenden Richter Deutschland sozusagen durchwandern zu lassen, ist doch wohl nicht durchführbar. (Zuruf:,Austauschrichteri) Ob da viele unserer süddeutschen Referendare mach Norddeutsch, land kommen werden (Heiterkeit), und ob die Norddeutschen un­seren Leuten im Süden willkommen wären nehmen Sie e5 mir nicht übel, daß ich das bezweifle.

Durch die große Anzahl der Resolutionen kann man sich ja schwer hindurchfinden. Gröber empfiehlt, die Frage des Zeug. niSverweigerungsrechts der Abgeordneten beim Etat des Reichs, tags zu behandeln, erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu der Forderung des einheitlichen Strafvollzuges und der Resolution über die Jugendlichen. Schade, datz man diese so hochwichtige Frage nicht gesondert verhandeln kann! Hier, über sollte ein Spezialgeseh schon vor der Strafprozetzordnung kommen. Die DevortationSresolution lehnt er ab, stimmt den Schöffen diäten tn der Form be8 freisinnigen Antrages zu, erklärt sich gegen neue Sondergerichte, wohl aber dafür, die Kompetenz der Gewerbegerichte auSzudebnen. Die Forderung der Sozialdemokraten, allen bei der Herstellung von Zeitungen beteiligten Personen das Recht der Zeugnisver. Weigerung zu geben, geht doch zu weit. Sehr eingehend beschäf. tigt sich Gröber dann mit der nationalliberalen Resolution, die ein TartfvertragSrecht fordert.

Die ganze Tarifbewegung geht dahin, möglichst alle Arbeiter und Arw'itgeber eines Berufes zu einem Tarifvertrag zusammen- zu,chließen. Die Sicherheit für die Innehaltung des Tarifvertrages wird nur gegeben sein, wenn zugleich auch die Frage der Rechrs- 'ahigkeit der Berufsvereine geregelt ist, wenn man dem Arbeiter "in wirklich ausreichendes Koalitionsrecht gibt und in den Arbeits­kammern entsvrechende Organe sichert. Daß sind Zukunftssragen; fitzt dürfen wir froh sein, wenn wir die Rechtsgültigkeit der Tarif­verträge außer Zweifel setzen. (Lebhafter Beifall.)

Was ich unter Klassenjustiz verstehe, habe ich gestern in ge» nutzender Schärfe gekenn-eichnet. Ich habe zugegeben, datz die ZUNiz Fehler begebt, auch deswegen, weil es den Richtern oft schwer fallt Anschauungen anderer Klassen richtig zu beurteilen Wenn man das Klassenjustiz nennt, ist es etwas ganz anderes als fÜC i6t= asi,ation un'°° ittaffcnjufiii

habe meme Ausführungen in dem Gefühl getan, datz sie bet deutschen Suftiz, die em gutes Gewissen Hut, nicht schaden lauu

Schluß A Uhr. Telesunkengeseß und Fortsetzung.

Unsere ganze Justiz strebt nur danach, den Arbeitern die ein. fachsten Mk-nschenreckte zu verkümmern. Das hat auch gestern zum ersten Male ein Nationalliberaler in freimütiger wohltuender Weise anerkannt. Wohl auf dem tiefsten Niveau der Recht, sprechung ist Hamburg angclangt. Das zeigt daS Urteil gegen die ihr Koalitionsrecht wahrenden Mitglieder des dor. tigen Hafenarbeiterverbandes aus Anlaß des Streiks der Schauerleute. DaZ Urteil verbot dem Verbände öffentliche Warnungen vor dem Zuzug von Streikbrechern. Es ist diktiert von den Jnteresien der Arbeitgeber. Die Richter sind Fleisch von ihrem Fleisch. Sollte das Urteil aufrecht erhalten werden, so würde jedes Vertrauen zu den deutschen Richtern verloren gehen. Das wurde zeigen, datz sich die Klassenjustiz nicht nur auf die StrafjuAz, sondern auch auf die Ziviljustiz erstreckt. Allerorten hort man von Klassenurtellen. Was bei den Studenten grober Unfug ist, ist bei den Arbeitern Landesfriedensbruch. Die bürgerliche Presse ist im selben Fahrwasser. Wie ist nicht der Fall Hau ansgebeutet worden! Sogar der Staatsanwalt ver- suchte die Presie zu beeinflußen. Und während man sonst gegen jede Veröffentlichung aus Akten einschreitet, wurde gegen ihn nichts unternommen. Die Tumulte in Karlsruhe sind nur auf tue Veröffentlichungen der Schundpresse zurückzu- fuhren. Je blöder, je geistloser, je mehr nach lieber mensch stinkender eme Sache ist, desto besser gefällt sie der Bour. goiste. Sie will mit Se n s a t i o n s f u t t e r gespeist werden, und unsere politische Polizei in Berlin futtert bereitwilligst die Zei- tungen, die nach Sensation haschen, mit zum größten Teil un. wahrem Lesestoff.

Stadthagen variiert baS Thema Klassenjustiz weiter. Die ganze Gesetzgebung sei mit antisozialem Geist er­füllt, die Arbeiter rechtlos. Als ein weiteres Beispiel fühlst er ein UrlPtl an, das dieser Tage in El b i n g gegen einen Beamten des M^allarbeiterverbandcs wegen Beleidigung der Firma Sch ich au gefallt worden ist, weil er in einem Vortrage be. huptet hatte, die Firma Schichau fei schuld an der hohen Zahl der Unsalle und sie zahle Hungerlöhne. Dieser Arbeitervertreter habe, weil der Richter auf dem Standpunkt stand, jeder Arbeiter fti ja frei in der Wahl feiner Arbeitsstätte, sechs Monate Ge. fangnis erhalten; und am selben Tage ein Schutzmann wegen grober wörtlicher und tätlicher Beleidigung emer anständigen jrau 100 Mark Geldstrafe. Ist das nicht Klassenjustiz? Und ein anderer $all Beuthen Stadthagen trägt ihn vor. (Abg. Kreth (kons.) ruft: Den Fall haben Sie schon im vorigen Jahre borgebrachtl) Stadthagen: Weiß ich; es freut mich, daß bei jWnen doch wenigstens etwas haften geblieben ist. (Heiterkeit.) stadtbagen spricht über die Rechtsprechung des Reichsgerichts. Dieses erklärt, ein richterliches Urteil ljabe den Eharater einer wissenschaftlichen Ausarbeitung. Damit wolle das Reichsgericht offenbar bxe richterlichen Urteile jeder Kritik entziehen. Sie stehen aber nicht außerhalb ter Kritik, sondern sie sind unter

" Kritik. Sei ein Arbeiter anyeklagt, so erlauben sich o,e Richter ihm gegenüber alles. Sie hinderten ihn, Berufung etnzulegen, bloß um ihren Frühschoppen verlängern zu können. L>ie find sich ihrer Verantwortung gar nicht mehr bewußt. Da |oL man aber doch lieber gleich Unmündige an den Richtertisch Wen Die Justizverwaltung läßt sich von russischen S p lhe!n ins Handwerk pfuschen, die in ben Gefäng. "en umhergehen und Protokolle aufnehmen. Stadthagen stellt urteile gegen Studenten, die bei Widerstand gegen die Staats-

Körperverletzung mit Geldstrafen davonkommen, t», n.JtrteiI(T gegen Arbeiter gegenüber. Er erklärt, die Justiz L- "'"t nur Klassenjustiz, sondern auch darüber hinaus demora- unerend. Ein Bruder des bekannten Kriegs- 8rot8 Romen sei im Jahre 1903 wegen infamer eines Bürgermeisters zu einem Jahr Gefängnis ver- worden, aber die Strafe noch heute nicht vollstreckt, weil cnien Verwandten eines hohen Staatsbeamten Han- Wn«. w^"^end jedem armen Teufel ein Strafaufschub über zwei Monate verweigert werde. Für Hurra-Patrioten und fnun.9§leutc werde im Urteil ein besonderes Recht ge» INatwn, ein Recht auf Verleumdung der Sozialdemokratie, fbrn* tIlyen lieht nach der Uhr; er hat zwei Stunden ge- aem-'lV ?r beginnt dann: Ich habe mich zum Wort öpt ü i ' um unsere Anträge zu begründen. Er spricht zu länhr * S1,011' blc Sondergerichte für Bureauangestellte, pin- ?k Arbeiterschaft und Gesinde fordert. Wenn irgendwo e Rechtsprechung notwendig ist, dann für die k. , ' «eder Heloten, die Bureauangestelltcn. Bei der For- Prtnhl0 bon Sondergerichten für das Arbeitsverhältnis auf dem tim Stadthagen die Ministerialverfügung über Legi-

Porten für ausländische Arbeiter an. Wie darf tS" preußische Minister zum Minister von ganz . ,^'wland aufsp'.elen! Von Halunken und Einbrechern I- ^.ug' man eine Legitimationskarte nicht, wohl aber von auS- j ssiNen ehrlichen Arbeitern. Das ist ein Bruch der Ver- -tirfi x U ren Bruch der Handelsverträge. Seit wann lassen wüte süddeutschen Staaten gefallen, daß Preußen für sie 23er» Wiingcn ergehen läßt? Die Arbeiter werden dadurch zum geradezu anfgepeitscht. Was gedenkt der Ver- R » Reichskanzlers zu tun, uni diesen Einbruch i n b a 5

6 esetz zu verhindern? Ueberall Rechtlosigkeit und ^wsigkeit unter den Arbeitern, Klaffenjustiz in schlimmster

- (Stadthagens Stimme überschlägt sich.) Eine Gesell- f<mm w0' öie auf solcher Justiz aufgebaut ist, muß zu-

!neinW.

Der Abgeordnete Stadthagen hat eine Reihe von Einzel­fällen für seine Behauptung von der Klassenjustiz aus Zeitungs­berichten angeführt, deren Nachprüfung aber vollständig ausge­schlossen ist. Wenn junge Leute, Studenten, die im jugendlichen Unverstand sich vergehen, nickt allzu streng bestraft werden, wol­len wir daraus den Gerichten einen Vorwurf machen? Wenn jugendliche Arbeiter in der gleichen Situation Dummheiten machen, werden sie nach meinen Erfahrungen auch nicht streng bestraft. (Sehr richtig! Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Gewiß, auch unter den Richtern gibt es eine ganze Anzahl, die vielleicht in vielen Fällen zu einem anderen Ergebnis gekommen wären, namentlich was die Strafabmessung betrifft. Daß Fehler vorkommen, sogar schwere Fehler vorkommen, bestreite ich nicht. Aber was ich bestreite, ist, daß nun der Abg. Stadthagen die Schlußfolgerung ziehen darf: es handelt fick um eine Partei- liebe Justiz, es handelt sich um eine Klasseniustiz. Mensch- liche Unvollkommenbeiten werden stets Vorkommen, sogar dann, wenn einmal alle Richter aus den sozialdemokratischen Kreisen genommen sind. (Heiterkeit, Zuruf des Abg. Bebel: Probieren wir's einmal!) Wir wollen es lieber nicht versuchen. (Große Heiterkeit.)

Die allgemeine Aussprache beim Gehaltstitel des Staatssekretärs geht weiter. Die zehn Resolutionen be­handeln die einheitliche Regelung des Strafvollzuges. Strafrecht, Strafverfahren und Strafvollzug für Jugendliche, Selbstbekosti- gung und angemeffene Beschäftigung für Untersuchungsgefangene und für Gefangene Mit nicht ehrloser Gesinnung, die Seporta- lionSsrage, die Regelung dcS Rechts der Arbeitstarifverträge, Sondergerichte für Bureaugehilfen, ländliche Arbeiter und Ge- finde, Diäten für Geschworene und Schöffen und Erhöhung der Diäten für Zeugen und Sachverständige und schließlich Zeugnis- zwang der Presse und Zeugniszwang und Beschlagnahme für Ab- geordnete und Stadtverordnete.

Staatssekretär Dr. Nicbcrbing:

der LegitimationSverhältniffe ausländischer CIbtnm nicht zuständig. Ich spreche bloß in Fragen, die r zustehen. Die Frage des Koalitionsrechts gehört zum Reichs-

amt deS Innern und wenn der Vorredner eine Aufklärung über diese Frage haben will, so hat er Gelegenheit beim Etat des Reichsamts des Innern. (Abg. Kreth ruft: Kann sehr hübsch werden! Heiterkeit.) Die übrigen Ausführungen des Vorredners sind nickt neu. (Sehr richtig! rechts.) Ich habe seit Jahren das Vergnügen, sie hier anzuhören. (Heiterkeit und Zuruf rechts: Zweifelhaftes Vergnügen!) Ich habe meistenteils keine Veran- laffung gehabt, daraus zu erwidern. Aber heute muß ich doch auö der sozialdemokratischen Lektüre etwas dem Vor­redner entgegenhalten. Auf dem Parteitage in Jena wurde auch die Frage der Klaffenjustiz angeschnitten und dort erklärte ein angesehenes Mitglied der sozialdemokratischen Partei folgendes: »Es ist notig, einmal baS ganze Problem der Klaffenjustiz auf öem Parteitage zu erörtern. Ich bin überzeugt, daß eine solche Behandlung, sowohl eine praktische wie auch oor allem eine un. Zeheure agitatorische Wirkung haben würde. (Hört! Hört! reckts.) Abgesehen von den Militärmißhandlungen ist eS die Klaffenjustiz, die die Massen aufpeitsckt und aufhetzt." (Hört! Hört! rechts.) Run, ich glaube nicht, datz die Ausführungen des Vorredners auf- regenber Scatur waren. (Sebr richtig! Heiterkeit; Zuruf bcS Ubg. Ledebour: Weil Sie kein Gerechtigkeitsgefühl haben!) Aber Derartige Ausführungen im Haufe gehen nachher in bie Partei, prefle über. Sie bekommen bort eine anbere Färbung, unb bann Und ste, wenn fie es auch hier nicht waren, ba draußen ein sehr 5s; 1 ft!°rrm e Asitationsmittel. (Sehr richtig!) £.ic Kmsseniustiz wird im Volke nicht so verstanden wie hier im $au)e. Das Volk der gemeine Mann, versteht unter Klassen- JUU13 eine absichtliche, ungereckte Behandlung einer Klasse. Hi-r 'm Home heißt immer: Wir wissen, unsere Rickter sind durck- aus unbefangene Leute (Oho! bei den Soz.) aber sie verstehen die Arbeiter nicht, sie wissen nickt die Verhältnisse zu würdigen, unter denen Arbeiter leben und tätig sind; daher die falscke Be­urteilung. Die Sozialdemokraten hin nun allerdings so, als ob sie nur über die Arbeiterinteressen sprecken konnten. Ich verfolge die Lebensaußerupgen der sozialdemokratiscken Partei mit einiger - i samkeit. Da ist es mir immer aufgefallen, daß. wenn es Interessengegensätze und Streitigkeiten innerhalb der sozial- Demokratischen Partei po6, nnd wenn irgend eine Vertranensstelle Dazu berufen wurde, über die Sache zu urteilen, niemand mehr £b^^Cn0tien wirren, diese Stelle zurückzuweisen, r $ rtn -'5 a<n.5,"b dieGenossen" der Meinung und. Daß sie lewst nickt die Arbeiterinteressen richtig beurteilen können Nun tritt e,n Redner hier auf und klagt Über Klassenjustiz gegen Ärki- ter. (Ledebour ruft: Wir sind nicht allein; Heinze!) Herr

Heinze wird fich wohl noch dazu äußern. Ein Mitglied dieser sozialdemokratischen Partei wagt eS nun, die Richter des bürgen hrfxn Staates zu verunglimpfen I Er hat eine Anzahl von

3 CJ La- 1 c _n die seine Beschuldigungen gegen bie ^'Ner beweisen sollen. So geht eZ bereits seit Jahren. Wenn ick dann, nachdem die Verhandlungen des Reichstags bereits lange verklungen sind, die Sachen endgültig untersucht habe, bann stellt sich heraus, daß bie Dinge doch ganz anders liegen, als sie hier bargestellt wurden. Es kommen gewiß auch Fälle vor, die wegen der Wurde unserer Rechtsprechung besser nicht geschehen. Mit die. sen Einzelfallen kann aber nickst das bewiesen werden was der Vorredner beweisen wollte. Sie bleiben unter allen Umständen ^usnahn^n. (Widerspruch der Soz.) Seine Behauptung der Ktaffen;ustiz nat er nicht beweisen können. Er hat einen Fall vor.

..^sich^ auf Grund einer Zeitungsnotiz, in dem der Landgericksts. prairdent, der bie Verhältnisse bort genau kennt, gegen bas be. treffende Blatt wegen bcS Berichts Klage erhoben Hai. Die Sacke schwebt, und trotzdem trägt der Vorredner diesen vorläufig noch nicht entschiedenen Fall hier vor, um Stimmung zu machen. DaS ist unzulässig. (Lebhafte Zustimmung rechts.)

Damit erledigen sich Die Einzelfälle. (Zurufe der Soz.: Romen!) Der Fall Romen fällt nicht hier hinein, und die Art und Weise, wie der Abgeordnete über diese ganzen außerhalb dcS Justizressorts liegenden Verhältnisse gesprochen hat, ist nicht der­art, daß ich es für angemessen halte, darauf einzugehen (Leb- Hafter Beifall rechts.) Wenn aber der Abgeordnete behauptet bat, die deutschen Richter |eien überhauvt nicht imstande, die Ver­hältnisse der Arbeiterwelt, her fie zum Teil sogar febr nahe stehen, ?u murbigcn und richtig zu beurteilen, Denn er sagt, regelmäßig ober, ick glaube sogar, in allen Fällen würden, wenn cs sich um Arbeiter handle, drakonische Urteile gefällt, unb, wenn es sich um anbere Leute handelt, milde, dann weise ick das als eine Bc. schimpfimg des deutschen Richterstanbes zurück. (Lebhafter Bei. fall rechts.) Wir haben in unserem Strafgesetzbuch eine Bestim. mutig, wonach ein Beamter, auch ein Richter, der sich bei der Lei. tung einer Entscheidung einer Rechtssache vorsciylich zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft wird. Handlungen, wie diejenige, die hier in Frage kommen, würden eine Beugung des Nechls darstellen, und wenn bas Strafgesetzbuch auch nur vor­sätzliche Fälle meint, so bin ich boch überzeugt, baß auch, wo ein leichtsinniges oder frivoles oder sonst fahrlässiges Verhalten des Richters vorliegt, Negierung, Reichstag unb bie ganze öffentliche Meinung Deutschlands baS schärfste Urteil fällen würde. (Sehr wahr!) Wie kann der Abgeordnete da es wagen, die deutsche Justiz eine Klassenjustiz zu nennen! (Beifall rechts, Lärm der Loz. Zuruf: Heinze!) Wenn Herr Heinze das gesagt hat, so bin ich nicht der Meinung. Auch in der deutschen Justiz kommen Irrtümer und Mängel vor, aber ich kann niemals zugeben, daß innerhalb der deutschen Justiz der Vorwurf der Klassenjustiz be­rechtigt wäre. (Gelächter ber Soz.) Wenn hier im .Hanse von Klassenjustiz gesprochen wirb, dann werben Einzelfälle gemeint braußen im Leben aber versteht man etwas ganz anbercs darunter, und beshalb halte ich es für meine Pflicht, dagegen zu protestie­ren. Es gibt keine Klassenjustiz. (Lebhafter Beifall rechts.)

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tischem Konzert )ssb, Hess. Inte 116 unter Leiton: i C. Krausse, aus München in.)

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