Ausgabe 
19.3.1908 Zweites Blatt
 
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dtcr von 62 Fahren zinn Dienstaustritt veranlasst war. t£r spreche die Erwartung aus, daß das Justizministerium alles getan habe, um diese unschätzbare juristische Straft der Rechts­pflege unseres Landes zu erhalten. Redirer betont sodann die Notwendigkeit, die als erforderlich erachteten Beamten auch de­finitiv anzustellen und die Acmter nicht mit Hilfskräften zu besetzen. Die Anlegung der Mündelgelder sollte nur bei großen, bestsundicrten Bautinslitutcn und nicht bei einzclneir Bankiers erfolgen. Es sollten dabei aber nicht einzelne große Institute bevorzugt, sondern alle- gutsundierten Banken in freier Kon­kurrenz zugelasseu tverden. Zum Schluß bespricht Redner noch kurz die Beamtenbesoldungsordnung und hebt besonders die zu geringe Bezahlung eines Teils der Gerichtsassessoren hervor. Tie baldigste Revision der Besoldungsordnung sei dringend notwendig. Im übrigen ist Redner erfreut darüber, daß der vorliegende Etat so günstig abschließt. (Beifall.)

Abg. Dr. Schmitt wendet sich an der Hand der Richter- Vorstellung den Anstellungsverhältnisscn zu, Die Richter seien in dieser Hinsicht viel ungünstiger gestellt,' als die Oberlehrer. Redner versucht, dies an einigen Beispielen näher darzulegen. Wenn man Assessoren dauernd zum Richterdienst verwende, so solle man sie auch tm Amte anstellen. Jetzt könnten nur noch Leute mit besonderem Privatvermögen sich dem Richterberuf widmen. Weiter bemerkt Redner, daß die starke Verwendung zu junger Assessoren rn der Rechtsprechung eine geivisse Gefahr in sich berge. Mit den Ausführungen Tr. Gutfleischs inbetreff des Anwaltszwanges könne er sich nicht einverstanden erklären. Der Anwaltszwang fei doch nicht int Interests der Anwälte ge­schaffen worden, sondern im Interesse des Publikums. Der An­waltsstand muite dpch auch alljährlich für die kostenfreie Bearbei­tung der sämtlichen Armensachen Millionen aus seiner Tasche opfern, eine Tatsache, die im Publikum fast gar nicht bekannt sei. Redner wünscht weiter, daß bei Ehescheidungs- und Vormundschaftssachen möglichst nur ältere Richter verwendet werden möchten. Bezüglich der Verringerung des Schreibwerks bei der Rechtsprechung emp­fiehlt Redner, das französische Verfahren näher zu betrachten, das vielfach praktischer und einfacher sei. Die Verhältnisse der Aktuaritätsassistenten seien ebenfalls dringend einer Verbesserung bedürftig, dem Redner sind Assistenten bekannt, die schon vor 22 Jahren ihr Examen bestanden haben. Auch für die Ge­richtsschreibergehilfen und die Schreivgehilfen tritt der Redner ein. Weiter wünscht derselbe, daß von dem Recht der Begnadigung und besonders von der bedingten Begnadigung nrehr Gebrauch gemocht werden möchte. Die letztere sollte von der Regierung nach Möglichkeit weiter durchgiführt werden. Redner erhebt dann scharfen Tadel darüber, daß fiel) die Behörde bei dem Neubau des Arrestgebäudes in Mainz in direkten Gegensatz zu den Wünschen der Stadtverwaltung gestellt habe. Man habe den Bau. in die schönste Gegend der Stadt gestellt und damit den ganzen Stadtteil verschandelt".

Abg. Al o l t h a n stimmt dem Vorredner bezüglich des Pro- binzialarresthauses in Mainz vollständig bei und erklärt es für einen Skandal, daß man sich über alle - Wünsche und Vorstel­lungen der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft einfach hin­wegsetzte, und das Zuchthaus auf die schönste Stelle der Stadt setzte. Daun bespricht Redner das Urteil des Schöffengerichts zu Dieburg gegen den Redakteur derStarkenburger Provinzial­zeitung". Der Redakteur sei wegen Beleidigung zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt worden, weil er behauptet hatte, daß der Familienabend des sozialdemokratischen Gesangvereins Münster der Feier vom Geburtstag des Großherzogs gewidmet war. Da­durch hatten sich die sozialdemokratischen Vereinsleiter beleidigt gefühlt und Strafantrag gestellt. Der Redner führt aus, dieses UrteU spreche allem Rechlsempsinden des Volkes Hohn. Weiter bring Redner die Angelegenheit des Metzgers Engel aus Nier- stein zur Sprache, der bekanntlich wegen sahrläisiger Tötung zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden war, obgleich er an dem Tod seines Gehilfen, der ein Rind durch den Rhein leiten wollte und dabei ertrank, nicht die geringste Schuld hatte. Das Gnadengesuch war abgelehnt worden, und er mußte trotz seines leidenden Zustandes die Strafe in Butzbach antreten. Er äußerte schon damals, daß er das Gefängnis wohl nicht lebend wieder verlassen würde. Weil Engel schwer krank wurde, reichte fein Verteidiger ein neues Gesuch um Erlaß der Strafe ein, doch traf die Bewilligung desselben erst ein, als Engel schon tot war. Man hatte trotz der schweren Erkrankung seine Familie erst so spät benachrichtigt, als die Transportierung des Kranken nicht mehr möglich war. Der Frau und der Mutter des Kranken wurde sogar um 9 Uhr abends verboten, noch länger bei dem Kranken zu verweilen. Am andern Morgen war er tot. An verschiedenen Hautabschürfungen an Brust und Rücken vermutet man auch, das; der Kranke im Gefängnis gemißhandelt worden fei, und die Staatsanwaltschaft Hal deshalb Untersuchung ein- geleitet. Durch den tragischen Vorfall sei die Familie Engels auch materiell ruiniert worden, und Redner fragt an, ob die Regierung nicht wenigstens insofern ihr Verschulden wieder gut machen wolle, als sie der Familie die hohen Gerichtskosten erlasse.

Abg. Tr. O s a n n spricht den Wunsch aus, daß zum Juftiz- etat nicht nur Juristen, sondern auch Laicn-Abgeordnetc ihre Ansichten äußern möchten. Inbetreff derJustizreform schließe er siey den Anschauungen des Dr. Gutsleisch an. Die Reform werde uns keinerlei Vorteile bringen. Das sei nicht nur die Ansicht hervorragender Juristen, sondern auch der Handels­kammern und anderer berufener Organisationen. Die bedingte Begnadigung wünscht Redner noch mehr erweitert, auch auf er­wachsene Personen. Eine Reform der Strafprozeßördnung sei dringend notwendig, besonders bei Bestrafung von Rückfalls- diebstahl, gemeinsamen Hausfriedensbruchs, erwerbsmäßiger Heh­lerei usw. Die Einführung von Jugendgerichtshöfen würde nicht erforderlich sein, wenn die schon bestehenden Möglichkellen, jugend­liche Verbrecher vor dem Gefängnis zu bewahren, ausreichend angewendet würden. Redner bespricht dann die Vorbildung bei Assessoren und betont, man sollte nicht jedem Astessor ein An­recht auf Staatsanstellung geben, sondern sich die besten An­wärter aussuchen, denn für den Staat seien nur die tüchtigsten Kräfte gut genug; er empfehle den in Bayern bestehenden Modus des Nachexamens. Wenn aber Affessoren schon seit Jahren dem Staate ihre Dienste widmen, so sollten sie auch daS Recht auf Verwendung tm Staatsdienste haben. Man habe die weitere Anstellung von Assessoren als Amtsanwälte abgelehnt, auf Rück­sicht auf die finanziellen Verhältnisse, er erinnere aber den Finanz- mintfter daran, daß das Prinzip schon oft durchbrochen wurde, besonders bei den Steuer- und Forstbeamten. Dem von Abg. Gutfleisch über den Senatsprasidenten Schäfer Gesagten schließe er sich aus vollem Herzen an. Die Regierung hätte alles tun müssen, den hochverdienten Beamten im Dienste zu erhalten. Schon frühen sei ein sehr verdienter Richter plötzlich verabschiedet worden, nur drei Monate vor Eintritt in eine höhere Gehalts­stufe. Das hätte keinesfalls vorkommen dürfen. Redner rügt weiter, daß beim Ämtsg.richt I in Darmstadt ein großer Assissoris- mus herrscht, der keineswegs im Jntere,,e oer Rechtspflege fei. Die Frage ves Armenrechts sei ebenfalls reformbedürftig. Man sollte dasselbe aussichtslosen Sachen überhaupt versagen. Sehr notwendig sei auch Oie endliche Durchführung des Grundbuchs in den größeren Städten. Redner bespricht dann den kürzlich eingetretenen Fall der Anklage gegen 132 Gastwirte in Offenbach, die sämtlich nach Darmstadt mußten und dadurch große Schere­reien hatten. Schließlich wurden sie freigesprochen und die Kosten der Staatskasse auferlegt. Wenn man die Frage zur Prinzip. Ent­scheidung bringen wollte, fo hätte auch die Anklage von einem genügt Es würden auch im Strafverfahren häufig zu viel Zeugen geladen. Der Staatsanwalt sollte mehr Rücksicht auf den Geldbeutel des Staates nehmen, schließlich sollte man auch zu Konlursver-- waltern nicht immer Rechtsanwälte nehmen, namentlich bei offenen Läden und Warengeschäften. Redner schließt mit dem Wunsche, daß alle Parteien dahin Mitwirken mochten, unsere Justiz zu einer vorbildlichen zu machen, bei uns werde feine Klassenjustiz geübt. Wir haben vielmehr in Hessen viele Richter, die gerade den Interessen der ärmeren Bevölkerung ein volles und warmes Verständnis entgegenbringen. Das sei ein erfreulicher Lichtblick bei Beratung unseres Justizetats. (Lebh. Beifall.)

Die Sitzung wird darauf um 1 Uhr abgebrochen. Nächste Sitzung heute nachmittag 3 Uhr,

M ach m i t t a g s si tz u n g.

In der um 3/i Uhr eröffneten Sitzung wird die Generaldebatte über den Justizetat örtgesetzt.

Abg. Dr. Fulda ergeht sich in längeren Darlegungen über die Reform der Strafprozeßordnunm Er sei heute in der eigen­tümlichen Sage, dem Abg. Dr. Osann zustimmen zu können und zwar in vielen Punkten. Besonders sei dies der Fall in­betreff der Aendernng des Strafmaßes bei schwerem Diebstahl, der Erhöhung der Strafe bei Berufung durch die Amtsanwälte, bei bedingter Begnadigung und Verurteilung usw. Er sei auch für Beseitigung des Zeugniszwangs für Redakteure und fordere, daß die künstliche Unterbrechung Der Verjährungsfrist durch Eintrag in die Akten abgeschafft werde. Ebenso reformbedürftig feien die Vorschriften über die Untersuchungshaft. Es sollte auch von der Justizbehörde dafür gesorgt werden, das; mehr und mehr auch Vertreter der arbeitenden Klassen zu Schössen und Geschwo­renen herangezogen werden. Dann erörtert Redner den Fall des Rechtsanwalts Dr. Mainzer in Darmstadt wegen zu hoher Ge­bührenberechnung. Redner betont weiter, das Berufungsrecht der Amtsanwälte arte häufig zu einem Mißbrauch des Anklagerechts aus und bedürfe der Reform: die bedingte Begnadigung, in der ja schon manches gebessert sei, sollte noch weiter ausgeblldet werden. Er müsse zugeben, daß man in Hessen über Klassenjustiz nicht klagen könne, wohl aber würden mitunter Gerichtsurteile gesellschaftlich beeinflußt", wie in dem vorjährigen Berthold- prozeß, iit dem die Strafkammer dem beleidigenden Redakteur die Berechtigung des § 193 (Wahrung berechtigter Interessen) zuerkannte, während das Reichsgericht ihm diese Berechtigung ver- agte und das freisprechende Urteil aufhob. (Herr Dr. Fulda hätte besser getan, diesen Fall nicht als Argument für seine haltlose Behauptung mit heranzuziehen. Denn gerade er ist es ja gewesen, der in der zweiten Gerichtsverhandlung einem gütlichen Vergleich das Wort redete und damit eine mögliche Bestrafung des Betreffenden verhinderte. D. Res.) Weiter meint der Redner, zu den Landgerichten würden zu wenig Rechtsanwälle zugelassen, und es würde auch dabei parteiisch verfahren. (!) Inbetreff des Dieburger Falles (die Verurtellung des Re­dakteurs wegen Beleidigung des GesangvereinsMünster" durch die Behauptung, daß der Verein Großherzogs Ge­burtstag gefeiert habe), hätte Redner lieber bis zur Rechts­gültigkeit des Urteils gewartet. Der Vorwurf, daß die roten Genossen den Geburtstag des Großherzogs gefeiert hätten, sei entschieden eine Beleidigung.

Abg. Adelung tritt für eine Verbesserung der Gehälter ür die unteren und minieren Justizbeamten ein, namentlich der Stationszulage für die Hilfsgerichtsschreiber. Im übrigen kritisiert er scharf die Errichtung des Provinzialarresthauses in Mainz in dem Gefängnisstil, die in der Bevölkerung tiefe Miß­stimmung hervorgerufen habe.

Abg. v. Brentano bespricht zuerst die Justizresorm und erklärt sich dann für die Beschränkung des Anwaltszwanges; die Zulassung der Anwälte sollte nach dem wirklichen Bedürfnis geregelt werden. Die Ueberfhitung des Anwaltsstandes werde noch zu einem reinen Anwalts-Proletariat führen. Weiterhin solle die Regierung ihre bisher bekundete platonische Liebe zu den Gerichtsschreibern in die Tat umsetzen und endlich für deren Besserstellung sorgen. Bezüglich der Ausbildung der Juristen stimmt Redner dem Abg. Dr. Osann zu und empfiehlt, für ihre praktischere Ausbildung in großen kaufmännischen ober indu­striellen und landwirtschaftlichen Bureaus »orge zu tragen; auch die Gerichtsbibliotheken sollten bei)er ausgestaltet werden. Weiter sollte die Regierung daraus hinwirken, daß den in Straßburg i. E. studierenden Hessen dieselben Rechte eingeräumt würden, wie den Norddeutschen. Das Schöffengerichtsurteil in Dieburg, das der Vor­redner erwähnte, bedeute nach seiner Anschauung eine direkte Beleidigung des weitaus größten Teils des hes)ischen Volkes. Es fei geradezu unglaublich, daß in demim Namen des Groß- Herzogs" gesprochenen Urteil die Behauptung der Feier von Groß- Herzogs Geburtstag als Beleidigung aufgefaßt und bestraft werden konnte. (Beifall.) Redner kritisiert dann noch die gegen 132 Offenbacher Gastwirte wegenverbotenen Glückspiels" erhobene Anllage und beklagt den leider auch noch in Hessen immer vorherrschenden Bureaukratismus.

Slaatsminister Ewald beantwortet die verschiedenen, aus dem Hause an ihn gerichteten Anfragen und Beschwerden. Bezüg­lich der Vergebung der Mündelgelder, bei der die drei Minister gemeinsam zuständig seien, habe man sich im Jmeresfe des Publi­kums stets streng an die gesetzlichen Dorschrislen gehalten. Ueber Die Frage der Kompetenzerweiterung der Amtsgerichte gingen die Meinungen weit auseinander. Sie wurde übrigens für Hessen nut in Darmstadt, Mainz und Offenbach eine geringe Verschiebung zur Folge haben, lieber die Anstellung weiterer Assessoren als Amts­anwälte hofft der 'Minister eine Verständigung int Schoße der Re­gierung zu erzielen. Tann gibt er eine eingehende Darstellung über Den Vorfall des Metzgermeislers Engel von Nierstein. Das Reichsgericht habe die Revision Engels verworfen, weil er sich be­wußt fein mußte, daß der Transport des Rindes über den Rhein für einen Mann unter den obwaltenden Umständen sehr gefährlich war. Angesichts dieser groben Fahrlässigkeit habe auch der Justlz» nimifter die volle Begnadigung oder die Umivandlung in eine Geld­strafe nicht befürworten können; er habe aber angeorönet, ihm über Die Führung Engels im Gefängnis 'Mitteilung zu machen und diesem Daun nach 3 Wochen die Hälfte der Strafe erlassen; leider sei er schon am selben Tage verstorben. Die erste Zeit der Strafe habe Engel gut überstanden und an seine Familie geschrieben, daß er ein gutes Bett und ein schönes Zimmer habe, auch mit der Kost sehr ziisrieden sei. Tonn aber erkrankte Engel ui Verbindung mit einer Jnfluenzaaffektion an Piieumonie und Gehirnentzündung und war trotz ärztlicher Ueberwachung und entsprechender Verpflegung schon nach fünf Tagen eine Reiche. Engel fieberte stark, riß die Eisumschläge ab und verletzte sich wohl habet auch leicht. Es wäre Darnach wohl dem Arzt em Vorwurf darüber zu machen, daß er nicht genügende nächtliche Ueberwachung angeordnet hatte, aber sonst fei gegen niemand eme Beschuldigung zu erheben. Frau Engel habe von früh 9 Uhr bis abends 11 Uhr bei ihrem Manne geweilt. Da sie aber denselben immer wieder an sich drückte und mit Fragen bestürmte, habe der Arzt im Interesse des Kranken ihre Entfernung für geboten gehalten. Der Staatsminisier ersuchte schließlich nach diesen Darlegungen, auch diesmal den Justizetat ohne Abstrich zu genehmigen.

Finanzminister G n a u t h ging noch eingehend auf die Ansteltungs- und Besoldungsverhältniffe der Schreibgehilfen näher ein und erklärte, daß eine Erfüllung aller diesbezüglichen Wüniche in Rücksicht auf die Finanzlage nicht möglich sei. Der Minister brachte für seine Aiissührungen ein umfangreiches Zahlen­material bei.

Dann gab Geh. Oberbaurat Hoffmann unter Vorzeigung großer Skizzen und Pläne eine Darstellung über das neue Mainzer Arresthaus, wobei er besonders die habet beteiligten Architekten gegen hie Angriffe m her Kammer unh her Presse in Schutz nahm.

Nachhem jtlbg. Mo 11han harauf eingeljenh ermihert hatte, schloß mit einem Schlußreierat her

Abg. Dr. Gutfleisch hie Generalhebatte, worauf hie Kam­mer noch in her Spezialberatung die Kapitel 88 unh 89 bes Etats unh hen Verwaltungsvoianschlag her Zweiten Kammer annahm.

Schluß her Sitzung 71/, Uhr.

Nächlte Sitzung Donnerstag früh 9 Uhr.

Permifdttes»

* Herr und Frau Toiellt. Wie aus Florenz gemeldet wird, fühlt sich die ehemalige Gräfin Montig- nof o in ihrer Ehe nnt dem Pianisten Toselli arg getäuscht. Toselli soll in der Ehe Eigenschaften offenbart haben, die ihn wenig liebenswert erscheinen lassen, sodaß cm unheilbarer Riß entstanden ist, her ivahrschetnltch zur Scheidung führen wird. Ein Gerücht besagt auch, daß Frau Tesollt einen neuen Gegenstand ihrer Anbetung gefunden habe und zwar in einem französischen Schriftsteller, der ihr als Helfer in vielen unangenehmen Lagen belgestanden haben soll. In Warschau wurde längst Toselli während eines

Konzertes ausgepfiffen wegen seiner mangelhaften Leistungen. Einem Berliner Blatte zufolge hat sich Toselli seit Monats­frist von seiner Gattin getrennt und soll bei seinen Eltern in Florenz wohnen. AuZ Salzburg hört man, am toskanischen Hose sei von dieser neuen Slffäre der Fran Toselli nichts be­kannt. Die großherzogliche Familie in Toskana habe alle Be­ziehungen zu Frau Toselli abgebrochen. Maßgebend für den vollständigen Bruch sei nicht so sehr die Wiederverehelichung, als vielmehr das unglaublich pietät- und gefühllose Benehmen, das Fran Toselli bei dem Tode ihres Vaters, des Großherzogs, an den Tag legte. Dagegen behauptet der Korrespondent des Berl. Tgbl." aus Florenz, daß die Ehe die denkbar glück­lichste sei, und daß die Gräfin ihrer Niederkunft entgegensehe.

* Brände. Auf der Zeche K a i s e r st u h 1" ist, wie aus Köln gemeldet wird, auf unaufgeklärte Weise ein (Srubenbranh 300 Meter unter Tag un Südfelh ausgebrochen. Der Brandherd wurde durch Dämme abgeschlossen. Die Arbeiter müssen cntlafjen werden, weil sie aus hen anbern Anlagen her Eilen- unh Stahl­werke Höjch, her hie Zeche gehört, nicht untergebracht werden können. In der vergangenen Nacht brannte m Siegen die große Fabrik von Rausch für Einrichtungen von Apotheken voll- ftänhig nieder. Sämtliche Maschinen und Vorräte sind vernichtet. Der Fabrikbesitzer Fries, der sich an den Nettungsarbeiten beteiligte, wurde durch hen S ch reck getötet und als Leiche in feine Wohnung geschafft. Aus her chemischen Fabrik Ellerholz auf Steinwerher bet Hamburg brach eine große Feuersbrunst aus, durch hie eme Abteilung her Fabrik stark beschädigt wurde. Ter Betrieb erleidet dadurch eine Störung von etwa 14 Tagen.

UiiivenHäts»Had?rid?teti»

Ter Freiburger Theologieprofessor Dr. Heiner, der durch feine Schriften gegen hie Modernisten in letzter Zeit heroorgetreten ist, soll, ivie verlautet, an Stelle des verstorbenen Karhinals Stein­huber als beutscher Kurien-Karhinal in Rom in Aussicht genommen jein.

handel.

Adler-Werke Dorrn. Heinrich Kley er > Akt.- Ges. Frankfurt a. M. In der gestern stattgehabten ordentlichen Generalversammlung wurden die Anträge der Verwaltung ge­nehmigt und die Dividende auf 25 (wie t. V.) Prozent fest­gesetzt. Aus Aktionärkreifen wurden einige Anregungen ge­geben. Die projektierte Taunus-Autpmobilbahn wurde von Ge­neraldirektor Kleyer als sehr vorteilhaft bezeichnet, nicht nur für die Frankfurter Auwmobil- und die mit ihr in Zusammen­hang stehenden Jndustrieen, sondern als vonenormem Vorteil für die ganze nationale Industrie, denn eine solche Bahn, die im Herzen von Deutschland liege und die ^geeignet sei, jedes einzelne Stück des Automobils auf seine Fähigkeit hin erst zu prüfen, werde den Automobilbetrieb und die deutsche Automobilindustrie außerordentlich heben". Bezüglich der Aus­sichten für das laufende Jahr wurde auf die Mittellungen im Geschäftsbericht verwiesen, wonach in allen Abteilungen ein höherer Absatz zu verzeichnen sei. Bei der Gesellschaft sei von einem Rückgang im Autoniobllgeschäft irgendwelcher Art infolge ihrer ausgedehnten langjährigen Beziehungen nichts zu bemerken. Das laufende Jahr werde voraussichtlich nicht schlech­ter abschlicßen als das vorausgegangene.

kirchliche Nachrichten«

Evangelische Gemeinde.

Freitag den 20. März, abends v Uhr, wird Missionar G f c Ü im Konfirmandensaale der Johamieskirche einen Vortrag über die Mission auf der Goldkstüe und m Togo halten.

Israelitische Rrllzrrnrgemeinde. Gottesdienst in oer Synagoge (Sudanlage). Samstag den 21. März 1908: Vorabend 6.30 Uhr.

Morgens 9.00 Uhr. Predigt.

Nachmittags 3.30 Uhr.

Sabbatausgang 7.25 Uhr.

Israelitische ll...gjvnsgeseHschaft.

Gottesdienst.

Sabbatfeier am 21. März 1908:

Freitag abend 6.10 Uhr.

Samstag vormittag 8.30 Uhr.

Nachmlltags 3.30 Uhr.

Sabbat-AuSgang 7.25 Uhr.

Wochengoltesdiensl: morgens 6.45 Uhr, abends 8.00 Uhr.

Telefonische

des Giessener Anzeigers, niitge und Indusir

Frankfurter itör

3>a % Beichsanleihe . . 92.00 o% do. . . 82.45 °/0 Konsols .... 92.05 "6% do 82.40

3 x/a °/0 Hessen . . .... 91.30 3J6°/O Oberhessen . . . 92.00 4% Uesterr. Goldrente. 99.15

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4l/iu)0 Japan. Staatsanleihe 87.50 1-6 Uonv. Türken von 19U3 95.30 Türkeuiose 150.80 4-6 Griech. Monopol-Anl. . 49.30 4-6 äussere Argentinier . 85.75 3% Mexikaner . . . b7.60 4>av/0 Chinesen .... 95.80

Aktien:

Bochum Guss 198.70

Buderus E. W 110.50

Tendenz: befestigt.

Berliner Börse, 1

Canada E. B 145.90 Darmstädter Bank . . .. Deutscne Bank .... 239.00 Dortmunder-Union C. . .. Dresdner Bank ....

Tendenz: still.

Kursbericiite

teilt von der Bank (Ur Handel1 ie, Giessen.

s»e, 19. Mans, 1.15 Uhr.

Elektriz. Lahmeyer . . . 118.80'

Elektriz. iSchnckert . . . 103.00 Eschweiler Bergwerk . . 204.90 Gelsenkirchen Bergwerk . 183.20 Ham bürg-Amerik. Paket!. 111.50 Harpener Bergwerk. . . 193.90 Laurahütte ..... 209.30 Bordd. Lloyd .... 97.40 Obeischles. Eisen-Industrie 96.75 Berliner Handelsges. . . 159.30 Darmstädter Bank . . . 124.10 Deutsche Bank .... 239,10 Deutsch-Asiat. Bank . , 137.40 Diskontc-Kommandit. . . 177.10 Dresdner Bank .... 138.20 hreditaktien 201.50 Baltimore- und Ohio-

Eisenlahn 81.40 Gotthardbahn. Lomoard. Eisenbahn . . 25 80 Uesterr. tStaauoaün . . . 143.40 Pnnee-Heuri-Eisenbahn . 119.00

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