Rückzahlbar zum Uennwert am 1. April 1913.
von
Der
Bank für Handel und Industrie
Niederlassung1 Giessen.
(Darmstädter Bank.)
Von den seitens der Preussischen Finanzverwaltung im April d. Js. begebenen 4 % Preussischen Staatsschatzanweisungen wird ein Betrag
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zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Diese Schatzanweisungen werden mit vier vom Hundert jährlich verzinst. Die Zinsen werden am 1. April und 1. Oktober bezahlt, erste Zinsschein ist fällig am 1. Oktober 1908.
Die Schatzanweisungen sind rückzahlbar zum Nennwert am 1. April 1913.
1. Die Zeichnung findet statt zum Kurse von 99.40 °/0.
am Freitag, den 3. Juli d. L, von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags
u. A. bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin, für welche wir Anmeldungen entgegennehmen.
ft Mn gl. Hessische Staats-Anleihe von MS
Zeichnung findet
1. Die
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Giessen
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Hannover:
vorgenannten Stellen bezogen werden.
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Schluss der Subskription bleibt vorbehalten. Anmeldeformulare können
von
Der frühere
Pfälzische Bank.
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt.
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den bei jeder
Berlin
Darmstadt:
Frankfurt a. M.
Königliche Seehandlung (Preussische Staatsbank).
Direktion der Disconto-Geseilschaft. 8. Bleichröder.
(Serie XI)
von Nominal Mark 20 000 000.— unkündbar bis L JüBi 1963
Königlichen Seehandlnng (Preussische Staatsbank),
Bank für Handel und Industrie, Berliner Handels-Gesellschaft, Direction der Disconto-Geseilschaft, Bankhause 8. Bleichröder, Bank für Handel und Industrie, Filiale der Bank für Handel u. Industrie, Direction der Disconto-Geseilschaft, Pfälzischen Bank,
Bank für Handel u.Bndustrie, Niederlassung Giessen,
Bank für Handel und Industrie, Filiale Hannover,
Ephraim Meyer & Sohn. Sal. Oppenheim jr. & Co. Badische Bank.
erscheinenden Effekten zu hinterlegen. . .
4. Die Zuteilung, welche dem freien Ermessen der Zeichenstellen überlassen bleibt, wird sobald wie möglich nach Schluss der Subskription unter direkter Benachrichtigung an die Zeichner vorgenommen werden.
5. Die Abnahme des zugeteilten Betrages hat in der Zeit vom 2. bis 20. Juli 1908 zu erfolgen. a2%
Berlin, Darmstadt, Frankfurt a. M., Hannover, Köln, Leipzig und Mannheim, im Juni 1908.
Bank für Handei und Industrie. Berliner Handels-Gesellschaft.
Mittwoch, den
Zeichenstelle üblichen Geschäftsstunden statt:
2. Der Subskriptionspreis ist auf 98s75 % unter Verrechnung der Stückzinsen festgesetzt. * Für solche Zeichnungen, die zur Eintragung in das Staatsschuldbuch bestimmt sind, ermässigt sich der Subskriptionspreis um 0,20 % auf 98,55 %.
3. Bei der Subskription ist eine Kaution von ö °/0 des Nominalbetrages in bar oder in den der betreffenden Zeichenstelle geeignet
Auf Grund der Bekanntmachung des Grossherzoglich Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 1. Juni 1908 ermittiert die Grossherzoglich Hessische Regierung eine für Eisenbahnzwecke und zur Deckung sonstiger ausserordentlicher Bedürfnisse des Staates bestimmte 4°/o Staats-Anleih® toh I@m. Mark SO OOO OOO.— in auf den Inhaber lautenden Stücken von Mk. 5000.—, Hk. 2000.—, Hk. 1000.—, Mk. 500.-, und Mk. 200.- Die Zinskupons sind fällig am 2. Januar und 1. Juli und in Berlin, Bremen, Darmstadt, Frankfurt a. M., Hannover, Köln, Leipzig, Ludwigshafen, Mannheim und Strassburg i. Els. zahlbar- ebendaselbst wird die künftige Aushändigung neuer Zinsscheinbogen kostenfrei erfolgen. Die Tilgung des Schuldkapitals erfolgt in der Art dass die jeweilig durch den Haupt-Voranschlag der Staats-Einnahmen und -Ausgaben dazu bestimmt werdenden Mittel zum Ankauf von Schuldverschreibungen verwendet werden. Dem .Staat bleibt das Recht vorbehalten, die im Umlaufe befindlichen Staatsschuldverschreibungen oder einen beliebigen Teil derselben zur Einlösung mittelst Barzahlung des Nennwertes mit vierteljähriger Frist zu kündigen, mitt der Massgabe, dass diese Kündigung frühestens zum 1. Juli 1918 erfolgen soll. Den Inhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht gegen den Staat nicht zu. ^Die zur Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen sind an vorgenannten Plätzen zahlbar. Die Schuldverschreibungen dieser Anleihe können in Buchschulden des Staates nach Massgabe des Gesetzes vom 27. März 1898, die Einrichtung des Staatsschuldbuches betreffend, umgewandelt werden; für die zur Eintragung bestimmten Stücke tritt eine Ermässigung des Emissionskurses ein. (No. 2 der nachstehenden Bestimmungen.) . . . . . . . , , .
Alle die vorstehende Anleihe betreffenden Bekanntmachungen sind im Reichsanzeiger, sowie in mindestens einem Berliner und in einem Frankfurter Blatte zu veröffentlichen.
Die Zulassung der Anleihe an der Frankfurter und an der Berliner Börse wird beantragt werden.
Wir legen hierdurch die vorerwähnten
Wvn-S- 2© 090 OOO»—
unter nachstehenden Bestimmungen zur öffentlichen Subskription auf:
in Hannover: in Köln:
bei
dem Bankhause Ephraim Meyer & Sohn, dem Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Co.,
in Leipzig:
in Mainz:
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71
der Bank für Handel u. Industrie, Depositenkasse Leipzig,
„ Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt, „ Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt,
Abteilung Becker & Co., dem Bankhause Bamberger & Co., „ „ Schmitz, Heidelberger & Co.,
in Mannheim:
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der Badischen Bank, „ Pfälzischen Bank,
in Offenbach:
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„ Bank für Handel und Industrie, Depositeukasse Offenbach,
in Worms:
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n Filiale der Pfälzischen Bank.


