Nr. 117
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Anzeiger Gießcu.
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Erstes Blatt
158. Jahrgang
Dienstag 19. Mai 1908
Gietzeim Anzeiger
General-Anzeiger für Oberheffen
RolatlonsLruck und Verlag der BrW'schen Unlv.-Ruch- und SteindruSeret. H. Lange. Redaktion, Expedition und Druckerei: Lchuistrahe 7.
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Berank wo rtlich für den poliltfchen Teil: E. Anderson; s. Feuilleton und „Vermischtes" P. Witiko; für „Stadt u. 2anb* und „(Serid)t5- saal": G. Heß; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Die heutige Nummer umfaßt 10 Seiten.
Dar ltaiserpaar in Wiesbaden.
DaS Kaiserpaar, der Reichskanzler und das Gefolge Mternahmen gestern nachmittag eine A.usfahrt in Automobilen liier Dotzheim und Frauenstein nach Georgcnborn und von a«rt aus einen Spaziergang nach dem Chaussechaus, von wo sie im Automobil nach Wiesbaden zurückkehrten. Zur Abend- tajel beim Kaiserpaar waren geladen der Landgraf von Hessen, Dgierungspräsident v. Meister mit Gemahlin, Intendant i). Mutzenbecher und Frau Gräfin v. Hülsen-Haeseler.
Der fünfte Tag der Fe st vor stell ungen brachte Rossinis „Barbier von Sevilla* in der Wiesbadener Gin» üchtung unter musikalischer Leitung von Professor Schlar. Aon den Hochrufen des Publikums begleitet, erschienen der Ikoiser und die Kaiserin vom Intendanten v. Mutzenbecher geleitet in der großen Hofloge. Mit den Majestäten waren schienen der Landgraf von Hessen und dec Reichskanzler, ferner wohnten der Vorstellung in der linksseitigen Konigl. Lrchesterloge der König von Belgien bei. Die Pause erbrachten die anwesenden Fürstlichkeiten gemeinsam in den oberen Räumen des Foyers. Die heitere Oper wurde von ien tüchtigen Kräften mit Humor und bestem künstlerischem Gelingen gespielt. Sie bildeten einen würdigen Abschluß der sfestvorstellungen.
Der Kaiser wollte gestern von Wiesbaden nach Frank- fart kommen, um auf Einladung des Vereins deutscher f biandesh erre n, die wie alljährlich dort im „Englischen pof' ihre Versammlung abhalten, dem Festessen beizuwohnen. SIDe Vorbereitungen waren getroffen. Auch der Reichskanzler gärst Bülow hatte sein Erscheinen zugcsagt. In letzter Minute hat der Kaiser abgesagt, ebenso Fürst Bülow. Gegen 1 Uhr traf General-Adjutant v. Scholl aus Wiesbaden im .Englischen Hof^ ein und meldete dem Präsidenten der S ktandesherren, Fürst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg, ich der Kaiser bedauere, der Einladung nicht folgen zu bnnen. Der Kaiser habe heute vormittag sehr viel gearbeitet ■:it> gegen Mittag habe sich der Reichskanzler mit dringenden Erträgen gemeldet. Zum Festmahl waren die Standes- i rren in Uniform erschienen. Im ganzen waren über hun- :.rt Herren und Damen versammelt. Auch eine Besichtigung i ks Bismarck-Denkmals war im Falle der Ankunft des Kaisers ' !.«dsichtigt.
Ein preußischer Staatrkanzler.
Augenblicklich, wo bereits trotz der preußischen Landtags- rahlen, bei denen eine wirkliche Wahlbefähigung unter den Lählermafsen noch immer nicht in die Erscheinung treten Din, die stille Zeit und mit ihr der Nachrichtenmangel für Presse zu kommen scheint, wird allenthalben der Vorschlag inti höheren preußischen Beamten, v. Zedlitz, lebhaft kom- "imtiert, der darauf hinausläuft, die Stellung deS preußischen Ü.lIisterpräsidenten durch Schaffung eines Staatskanzleramtes t ersetzen. Bekanntlich ist die Stellung des preußischen Ministerpräsidenten gegenüber seinen Kollegen wesentlich anders, <13 die des Reichskanzlers zu den Staatssekretären. Im Reiche 'i der Kanzler der Vorgesetzte der Staatssekretäre, er trägt de Berantwortung für die gesamte Politik aller Refforts, die imtssekrctäre sind lediglich seine Vertreter für die einzelnen ^rwaltungSzweige und man hat diese Institution bei Er- "lchiung des Reiches geschaffen, um eine einheitliche Politik j: «czielen uud der Person des Reichskanzlers als des höchsten Ämdenträgers die wünschenswerte Autorität auch äußerlich i‘ verleihen. Es ist nun ganz selbstverständlich, daß der bri hskanzler sich nicht um alle Einzelheiten und Kleinigkeiten h Ressorts kümmert und kümmern kann, sondern daß rrlnchr den Staatssekretären die notwendige BeweguugS- hi^eit gelassen werden muß, zumal sich anderenfalls bdrutungSvolle Persönlichkeiten für die Rcichsämtcr kaum hb«tn würden, da solche es von der Hand weisen tiöen, lediglich als Handlanger des Reichskanzlers ■ i1 tangieren. Gleichwohl hat aber von je die Uebcrordnung 1-3 Reichskanzlers über die Staatssekretäre den Vorteil ge- Ihbd, daß die Politik in allen ihren Zweigen sich ziemlich "ihmtlich gestaltete, während in Preußen im Schoße des '^'cksministeriums sogenannte „Unstimmigkeiten" keine 'Aümheit gewesen sind. Ueberdics kann es leicht zu Schies- Itien führen, wenn Staatssekretäre gleichzeitig auch, ioie cs I Mehrfach der Fall ist, Mitglieder des preußischen Staats- ■NiileriumS ohne Portefeuille sind; sie sind dann dein '-^skanzler in seiner Eigenschaft als preußischer Minister- • Itafibent völlig gleichgestellt, denn der Präsident des Staats- Müsteriums ist lediglich primus inter pares, während sie
Reiche dem Kanzler nach wie vor untergeordnet sind. VXn hat cs doch auch schon mehrere Male selbst unter ‘■^niorcf wegen Differenzen zwischen dem Reichskanzler m llhiet Eigenschaft als Ministerpräsident mit seinen preußischen liegen versucht, das preußische Ministerprästduun von der cdes Reichskanzlers abzutrennen, aber niemals hat sich l^se Maßnahme bewährt, weil im Hinblick auf den innigen .^scinmenhang zwischen dem größten Bundesstaat Preußen ujub dem Reiche eine Vereinigung beider Aemter dringend ««vÄscht erschien. Uni nun der Person des preußffchen -^ili isterpräsidenten größeren Nachdruck zu verleihen, schlagt
erwähnte Freiherr von Zedlitz vor, analog dem
Posten de8 Reichskanzlers das Amt eines preußischen Staatskanzlers zu schaffen, selbstverständlich unter lieber» tcagung beider Stellen an ein und dieselbe Persönlichkeit. Diese Stnregung hat zweifellos manches für sich, denn man hat es in der preußischen Politik, namentlich auch im Saufe der letzten Jahre unter dem Fürsten Bülow sehr deutlich verspürt, daß es sehr nützlich gewesen wäre, wenn dem preußischen Ministerpräsidenten gegenüber einigen seiner Kollegen eine größere Machtfülle zur Verfügung stände. Run könnte man sagen, in solchen Fällen gäbe cs ja den Ausweg, daß dec Ministerpräsident die Kapinettssrage stellte, um seinen Antipoden zum Rücktritt zu zwingen, ober selber zu gehen. Nun gibt es aber Fragen, die doch nicht von so eminenter Bedeutung sind, daß man gleich zum Aeußersten schreitet, wo es sich aber doch um Dinge handelt, an deren Durchbringung dem Ministerpräsidenten aus irgend welchen Erwägungen heraus, gelegen sein muß. Es ist offenes Geheimnis, daß zwischen dem preußischen Finanzminister von Rheinbaben und dem Fürsten Bülow Differenzen nicht gefehlt haben, daß insbesondere der preußische Finauzminister zuweilen im Reichstage gegen Parteien der Blockmehrheit einen Ton angeschlagen hat, der darauf schließen lassen konnte, daß Herr von Rheinbaben die Politik des Fürsten Bülow nicht vollständig teile, und man weiß ja auch, daß Herr von Rheinbaben bet der Schaffung der Stelle eines Vizepräsidenten des preußischen Staatsministeriums übergangen worden ist, indem Herr von Beth- manu Hollweg diesen Posten erhielt und der Finanzminisler mit dem Schwarzen Adlerorden als Pflästerchen abgefunden wurde. Derartige und andere Vorgänge ließen die Schaffung der Stellung eines Staatskanzlers wohl angezeigt erscheinen, indem man zmveilen den Wunsch nicht verhehlen kann, daß der preußische Ministerpräsident in der Lage sein möchte, seinen Wünschen stärkeren Nachdruck zu verleihen; freilich darf man nicht vergessen, daß es mit dem Amte allein nicht getan ist, sondern daß dazu eben auch eine wirkliche Persönlichkeit gehört, die schon an und für sich einen dominierenden Einfluß auszuüben im Stande ist._____________________________
KoSititzche Ssgesscharr. Das NeichsvereinSgesetz in Bayern.
In herrschen Abgeordnetenkammer gab eS gestern nachmittag ' ißerst lebhafte Debatte anläßlich der Beratung der
, Vollzug riften für das Reichsvercinsgesetz unb der bajn vorliegende tage der Parteien, die auf landesgesetzlichen Schub
gegen d> i :achenparagraphen abzielen. Vom Zentrum und der
Soziald1 - tie wurde das neue Reichsvereinsgesetz als eine legislative -altigung einer Bevölkerungsmindcrheit auf das
schärfste, der sonstigen Verbesserungen des bestehenden Zustandes . ilt. Tie Regierung erklärte, sie habe dem Gesetz,:
zugestim die Vertretung int Bundesrate mit ihren Bedenken nicht duraigeorungen sei, und der Entwurf immer bin eine große Anzahl von Verbesseruitgen enthielt. Ter Vollzug des Gesetzes werbe in der liberalsten Weise erfolgen.
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Der Verein der ausländischen Presse veranstaltete gestern nachmittag im Festsaale des Öotels„Kaiscr- 1)01" in Berlin einen Empfang, der sehr zahlreich besucht war. Vott höheren Beamten waren Geheimrat Dr. Scheeler, Unter- staatSsekretäv Stemrich, Unterslaatssekretär Dr. Wewern, Geheimrat Hammann, Ministerialdirektor Wehrmann in Vertretung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, Geheimer Lberregiermtgsrat Lusensky in Vertretung» des Handel sm misterS, Geheimrat Dr. v. Zitter in Vertretung des Ministers des Innern u. a. aekommen. Fast vollzählig waren die Vertreter der fremden Mächte eo- schiencit, so der österreichisch-uitgarische Botschafter von Szoeczny- Marich, der eitgliiche Bootscl)after Sir Fr. Itaselles, der italienische Botschafter Pansa, der spanische Botschafter Polo de Bernabe, der schwedisclie Gesandte, der norwegische Gesandte, der chin:- sische Gesandte, Geschäftsiräger, Botschaftsräte und Militärattaches der verschiedenen Botschaften und Gesandrschaften; ferner sah man zahlreiche Konsuln, belanntc Parlamentarier, hervorragende Vertreter von Kunst und Wissenschaft, Literatur und Theater, bedeutende Industrielle, Bankiers und große Kaufleute.
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Finlaud und Rußland.
Tie Tanna verhandelte gestern über die Interpellation, betreffend Finlanb. Ter Ministerpräsident wies in längerer Rede, die häufig von stürmischem Beifall des Zentrums und dec Rechten unterbrochen wurde, auf die komplizierte historische Entwickelung der finländischen Verfassung hin und erklärte, die Eomp- lifation liege darin, daß die Finlä,ider ihre vom Kaiser Alexander I. proklamierten Rechte als Rechte eines selbständigen Ctaat-es, nicht aber ausschließlich im Sinne einer inneren Autonomie, aus leg en. Tw Ausgabe und das Bestreben dep Ztcgierung lei, zusammen mit der Tuma Finland als von dem Russi,chen Reich unnennbare Provinz zu feftigen, gleichzeitig jedoch Füilands innere Gesetzgebung unantastbar aufrecht zu erhalten. In Rußland gehe Gewalt nicht für Recht. Rußland und Finland hätten aber eine einheitliche Regierung.
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Zur Lage in Marokko.
General d' Amade berichtet, daß er am 16. d. Mts. mit bret Brigaden die nicht unterworfenen Medrakas angegriffen und sie nach längerem hartnäckigem Kampfe vollständig zr-streut hat. Die Eingeborenen ließen ihre Ansiedelungen im Stich rnd flüchteten. Zahlreiches Vieh, sowie bedeutende Kriegsvorräte wie Pulver, Gewehre, Geschütze usw. sielen deir Fran-osen in die Hände. Während der Gefechte sind 3 Franzosen getötet und 23 verwimdet worden. Die Verluste der Marokkaner sind be- beutenh. General d'Amade berichtet ferner, daß er die Bestätigung der Unterwerfung von zahlreichen Medrakas erhalten hat. Tie Zahl der Unterworfenen bedeutet den sechsten Teil des gesamten Stammes der Medrakas. General d'Amade bereitet sich zu neuen kriegerischen Operationen vor.
Eine Brutstätte der Revolution.
Nach Meldungen aus Chicago ist die 2600 Mitglieder zahlende amerikanffch-österreichisch-ungarische Liga in eine Bewegung ein»
getreten, die den Umsturz der m o n a r ch i s a) e n V e r s a s - sung in Oesterreich und ihre Ersetzung durch die soziale Republik zum Ziele hat. Tie Liga hat mit den amerikanischen Sozialisten Fühlung genommen, um den Führern der revolutionären Parcci in Oesterreich ihre moralische und finanzielle Unterstichnng zu gewähren. In der Kreisen der Liga ist man der Ansicht, daß die Zeit zur Entthronung der Dynastie bereits gekommen fei. Rian will sich aber mit der Durchführung der Umwälzung in Oesterreich noch bis zum Tode Kaiser Franz Josefs gedulden. Die in den Vereinigten Staaten bestehende lettische Gesellschaft, die slawonische Liga und die italienische Förderation mit insgesamt 16 000 Mitgliedern haben sich gleichzeitig zu einer revolutionären Liga zusammen geschlossen, die gemeinsam mit den Sozialisten revolutionäre Propaganda in den amerikanischen Universitäten betreiben sollen.
Die Atters- und hinterbttebenen-Mrsorge für die hessischen Landgemeindedeamte».
Als eins der ersreulichsten Ergebnisse der in wenig Wochen zu Ende gehenden und als sonst recht srnchtdürr beklagten 33. Landtagsperiode darf daZ denincichstige Znstandekonunen der wichtigen sozialpolitischen Vorlage über die Alters- und Hinterbliebenen- Fürsorge für die Köininnnalbeainten bezeichnet werden. Tein großen, durch die denkivürdige kaiserliche Botschaft vom 17. Vlo- uember 1881 in Anregung gebrachten Vorbild des Reiches aus dein Gebiete sozialer Fürsorge war and) Hessen längst mit der Errichtung einer Fürsorgekasse für die dienstunsähig gewordenen staatlichen Arbeiter gefolgt und hatte and) eine Ruhegehalts- mit Hinterbliebenen-Fürsorge für staatlich bestätigte Koininnnalforst- warte erichtet, während von den Städten den berechtigten Wünschen ihrer Beamten ans Ruhegehalt und deren Hinterbliebenen durch das Reckst aus Witwen- und Waisengeld Sorge getragen worden war. Nur für die Beamten in den Landgemeinden und die Angestellten in den weiteren Kommunalverbänden, den Kreisen und Provinzen, war bisher von Staats wegen nichts zur Sicherstellung ihrer Zukilnst geschehen. Es war daher von der staatlichen Gesetzgebung als eine Pflicht empfunden ivordeii, auch für diese Beamten ein Gesetz zu schaffen, rnie es ähnlich in Württemberg seit 1894 und in Baden seit 1896 besteht. Ter
von der hessischen Regierung vorgelegte Gesetzentwurf geht nun aber weit über die beiden Gesetze in den anderen
Bundesstaaten hinaus. Co schließt z. B. das württembergische Gesetz alle „niederen Bediensteten der Köeperschasten" von seinen Wohltaten aus und das badische Gesetz unterwirft dem Versicher- imgszivange nur die Ratsjchreiber, gestattet aber den übrigen Ge° membebeamten und Bediensteten die freiwillige Versicherung, während im hessischen Entivurf von vornherein alle Beamten und Bediensteten, die ihr Amt im Hauptberufe versehen, der Versicher- ungspflick)t unterworfen werden und nur den Bürgermeistern und einigen Rechnungsbeamten die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung gestattet wirb.
Als der erste Entwurf der Regierungsvorlage den interessierten Kreisen bekannt gegeben wurde, erhob sich cm starker, fast allgemeiner Widersprach dagegen. Besonders brachten die Bürgermeister, der LandeSrechnerverband, der Verband der Polizei- und Gemeindediener und der Jeldschützen der Provinz Rheinhessen eine Anzahl Wünsche und Beschwerden gegen die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes und es muß als ein besonderes Verdienst des Finanzausschusses und seines Referenten, des Abg.Tr. Osann dankbar anerkannt iverdeii, daß es ihnen gelungen ist, in den ein- gehenden Verhandlungen einen gerechten Ausgleich zwischen den RegierutiEvorschlägen und den Wünschen der Interessenten zu erreichen. Ta der Gesetzentivurf in der jetzigen Fassung seine cnö- giltige Gestaltung erfahren haben dürste und eine Abänderung einzelner Bestimmungen bei der großen Schwierigkeit der ganzen Materien so gut wie ausgeschlossen erscheinen kann, wollen wir die hauptsächlichsten Punkte an der Hand des Ausschußberichts des Abg. Dr. Osann hier näher beleuchten.
Ter Llnsschuß hat gleich im Art. 1 eine präzisere Bestimmung getroffen, indem er statt „Fürsorgeklasse für die Beamten derLand- gemcinben und weiteren Komnmnalverbände" die Kasse als „F ü r- orgekasse für Beamte u n d Bedienstete der Landgemeinden und Ko m mun a 1 v e r b ä n d e" bezeichnete, da gerade die Zahl der Bediensteten in den letzteren eine sehr große ist. Diese Beamten und Bediensteten sollen nack) Art. 2 nur dann der Versicherungspflicht unterliegen, wenn sie ihr Amt ober ihren Dienst im Hauptamt versehen. Gegen den im Ausschuß geäußerten Wunsch, auch den nicht berufsmäßigen Beamten und Bediensteten das Recht zur freiwilligen Versicherung bei der Kasse zu gewähren, verhielt sich die Regierung ablehnend, weil die Bedürfnisse der Sparkasse nicht allein ans Beiträgen der Versicherten, sondern zum großen Teil auch aus Beiträgen des Staates und der Gemeinden bestritten werden sollen. Ter Attsschitß erkannte denn auch an, daß. jo verlockend auch der Gedanke an sich sei, alle Gemeindebeamten ohne Unterschied nack).Hanpt° und Nebeiiamt in der Kasse zu vereinigen, der doch jetzt nicht durchführbar sei. Ter Ausschuß betonte aber auch entschieden die Meinmig, daß die Frage, ob ein Beamter im Hauptberufe tätig sei, möglichst weitherzig behandelt werben solle, damit die Vorteile des Gesetzes einem möglichst großen Kreise von Personen zu Teil würben.
Eine der wichtigsten Bestimmungen d.'s Gesetzes ist im Arc. 3 enthalten, welcher die Berechtigung zur Versicherung den Bürgermeistern, den staatlichen Untererl-ebern, den Beamten und Bediensteten der öffentlichen Sparkassen, der Ortskranten- kassen, dec Religionsgemeinschasten und der staatlich anerkannten religiösen Verbände, sowie den unter Aufsicht stehenden Stiftungen verleiht. Zur freiwilligen Versicherung können auch weiter nort) die Beamten und Bediensteten der Handelskammern, der Handwerks- und der Landwirtschaftskammer, des Sparkassenver- baildes und der Innungen zugclajsen werden. Ter Negierungsentwurf wollte den Beitritt dec Bürgermeister zur Kasse von dec Zustimmung des Gemeinderats abhängig machen. Diese Bestimmung wurde jedoch vom Ausschuß nach den Wünschen der Bürgermeister gestrichen, da wohl eine Anzahl Gemeinderäle dem Bürgermeister die Genehmigung zur Selbstversicheriing wegen b;n entstehenden Kosten versagen würde. Auch die Bestimmung, daß nur Bürgermeister mit mindestens 1000 Mark Einkommen aufnahmeberechtigt sein sollten, änderte der Aussckprß auf 800 Mark ab, da bei mindestens 1000 Mark Einkommen von 900 Bürgermeistern in Hessen nur 143 der Wohltat des Gesetzes teilhasng werden könnten. In den folgenden Artikeln werben die Vorchristen über die R n h e g e h a l t s g e wä h r u n g festgesetzt. Sie kann nach einer Dienstzeit von mindestens-zehn Fahren infolge von Tienstuntangsichkeir cintveten, ober wenn sein .Ausscheidm -aus dem Dienste nickst durch eiaeneS Verschulden veraiilaßr ist. ^ic Höhe des Ruhegehaltes wird durch Art. 13 geregelt; sie beträgt bei 10 Trcnstjahren 40 Prozent und steigt für iedes weitere ^ahr vom 11—20 Fahr um Prozent, vom 21—40 Zapr um 1 Prozent, und als Höchstbetrag sind To Prozent des Dienst-


