Nr. 14«
Redaktion, Expedition und Dnlckereir Schul- slraße 7. Expedition und Verlag: e=g® 51. Redaktion:S^n^. Tel.-AdruAnzeigcrGießen.
Zweites Blatt 158. Jahrgang Mittwoch 17. Juni 1908
«iWetat .°g'.q mttWme M Bonntog«. /g? XaS*A** »Wbnx» und Crlag be, B.ühNchm
Die Lietzener Samlllenblättci" werden dem R MH NM / Q | f 2 I fil 1* Unhwr,t5‘8 ’ ®u*’ und BtelnbnidcreL
.Anzeiger» viermal wöchentlich beigelegt, dar |L W IW CljLl i 1, K, tll IC X 2 fi n ö e, Gießen.
„Kreisblatt für den Kreis Siehrn" zweimal » vH V V V V
wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen Seit. — « • • „
fraßen“ erscheinen monatlich zweimal. Emerm-Anzeiger für Oberhesien
politifdye Tagesschau.
Der 22. ordentliche BerufsgeuoffenschaftStaa
'st gestern tn b2r Aula der Marine-Akademie zu Kiel unter dem Vorsitz des Architekten Gebhard-Elberfeld zusammengetreten. In der Begrüßungsrede gab der Staatssekretär v* Bethmann-Hollweg seinen: Bedauern Ausdruck über die ablehnende Haltung, die auch die Berufsgenossenschaften augenblicklich den den Ausschüssen des Bundesrates vorliegenden Entwürfen über die Einrichtung von Arbcitskammern gegenüber eingenommen haben, und welche die in der Presse veröffentlichten Nachrichten über Arbeiter-Versicherungs- R e f o r m p l ä n e der Reichsregierung hervorgerufen hat. Diese auf einer groben Indiskretion beruhenden Nachrichten seien insofern falsch, als die erwähnten Pläne noch gar keine festere Form angenommen hätten. Der Staatssekretär zollte dann dec Wirksamkeit der Berufsgenosscnschaften volle Anerkennung und sprach die Hoffnung aus, daß bei der in Aussicht genommenen Reform das Zusammenwirken zum allgemeinen Wohle führen werde. Danach erstattete der Vorsitzende den Geschäftsbericht. Er wies sodann auf die Erregung hin, die durch Zeitungsnachrichten entstanden sei, wonach eine Reform der einzelnen Versicherungsgesetze dahin geplant sei, daß den Berufsgenossenschaften das Recht als erste Instanz, Entscheidungen festzusetzen, genommen und dasselbe auf die Lokaleinrichtungen übertragen werden solle. In der darauf folgenden Debatte gab Zimmer»nan-Nicß-Braunschweig dem Wunsche Ausdruck, daß die Berlifsgenossenschaften gehört werden, bevor der in Frage stehende Entwurf an den Bundesrat gelange. Die Versammlung schloß sich dem an und beauftragte den geschäftsführenden Ausschuß, auch die vom Vor- sitzenden zur Reform der Versicherungsgesetze gemachten Ausführungen zur Kenntnis der einzelnen Staaten zu bringen. Zum Versammlungsort des nächsten Berufsgenossenschafts- tageS wurde Stuttgart gewählt.
*
Muley Hafid.
Nach Meldungen axtS Fez vom 11. Juni bestätigt sich dus Gerücht von der Wiedereinführung der Steuer auf Tabak und der Türsteuer. — Muley Hafid schrieb den Gesandtschaften einen Brief, worin er bittet, daß die Europäer, sowie die Konsuln nach Fez zurückkehren möchten. Wie es weiter heißt, sind Mißhelligkeiten zwischen den Chefs der Mahalla von Abdul Asis, die sich gegen ihn empört hatte, ausgebrochen. Die französische Kolonie in El Klar scheint nicht in Gefahr zu sein. Fast alle Stämme in Andjera und Arzila haben Muley Hafid zum Sultan ausgerufen. In gleicher Weise wurde letzterer auf einer von Raisuli im Gebiete von Charbin am Freitag veranstalteten Versammlung zum Sultan auSgerufen.
hessische Zweite Kammer.
Darmstadt, 16. Juni.
Am Reglerungstische: Minister des Innern B r a u n, später Staatsminister E w ft t b und Geheimerat .Dr. E i s e n h u t h.
Neichsvercinsgesetz.
Die vorn Vizepräsidenten Köhler um 10 Yi Uhr eröffnete Versammlung trat sofort in die Beratung des Antrags Köhler, betr. die seitens der Landeszentralbehörde zum Reichsvereinsgesetz zu erlassenden näheren Bestimmungen und des dringlichen Antrags Ulrich und Genossen, betr. den Entwurf eines Ms- führungsgesetzes zum Reichsvereinsgesetz. In Verbindung damit wirb auch der Antrag Köhler, betr. die Aufhebung der Verordnung über die Verhütung des Mißbrauchs der Volksversammlungen (17. September 1849) zur Beratung gestellt.
Abg. Orb führt aus, seine Parteifreunde hätten mit ihrem dringlichen Antrag die Regierung an ihr früheres Versprechen erinnern, resp. dieselbe darauf gestiegen wollen. Er müsse sehr bedauern, daß die Regierung ihre Verordnung über die Ausführungsbestimmungen nicht vorher der Kammer zu einer Meinungsäußerung oder Begutachtung vorgelegt habe. Die Ausführungsbestimmungen seien nicht von dem Geist durchdrungen, den der Staatsminister in der Sitzung vom 13. Dezember v. y. zum Ausdruck brachte, indem er der Hoffnung Ausdruck gab, daß sich die bezüglichen Verhältnisse in unserem Lande nicht verschlechtern würden. Die Aussührungsbestimmungen seien zumteil noch wesentlich hinter denen der anderen Bundesstaaten zurückgeblieben, und hätten freiheitlichere Bestimmungen getroffen, trotzdem deren Minister vorher keine feierlichen Versprechungen abgegeben hätten; so in Bayern, Sachsen-Koburg-Gotha und selbst in Preußen. Ter Redner geht auf die Unterschiede in den Ausführungsbestimmungen dieser Staaten im Vergleich zu Hessen näher ein. In den meisten Staaten werde die Versammlungsanzeige bei der Ortspolizeibehörde für genügend erachtet, in Hessen müsse sie dagegen beim Kreisamt erfolgen, resp. sei die Anzeigefrist nur dann gewahrt, wenn die Weitergabe der Versammlungsanzeige durch den Bürgermeister rechtzeitig erfolgt sei; besonders gehe Preußen iml § 5 wesentlich weiter, als Hessen. Auch seien in Hessen die Bestimmungen für Versammlungen unter freiem Himmel weniger freiheitlich, als in anderen Bundesstaaten. Nach Ansicht des Redners und seiner Parteifreunde hätte gerade die hessische Regierung alle Veranlassung gehabt, in ihren Ausführungsbestimmungen so weit wie nur irgend möglich zu gehen. Tie Regierung werde ja wohl die Erklärung abgeben, daß sie die betr. Bestimmungen wie bisher liberal handhaben werde, aber damit sei nichts getan. .Die Regierung wolle zwar liberal sein, aber sie wolle auch für alle Fälle reaktionäre Bestimmungen haben, um ihr auch im gegebenen Falle deren Anwendung zu ermöglichen. Zudem seien ja auch Minister nicht unsterblich.
Abg. Köhler erklärt, er brauche jetzt zur Begründung seines Antrages nur wenig zu sagen, da ja die Zeit, für die er noch in Betracht gekommen wäre, schon verstrichen sei. Wäre sein Antrag richtig gesckjäftsordnungsmäßig vom Präsidenten behanbelt worden, so hätte er noch rechtzeitig vor dem Schluß des Reichstags hier zur Verhandlung kommen können. Im übrigen sei auch er der Meinung, daß die Regierung nichts getan, um die früher bei uns vorhanden gewesenen Freiheiten zu retten, soweit das möglich war. Er sehe schon die Zeit kommen, daß Hessen immer mehr preußisch--bnreaukratisch werde. Aus würde aber der Anfang vom Ende sein.
Abg. Wolf ersucht die Regierimg um Aufklärung über die Art, in welcher die Veröffentlichung der Versammlungsanzeigen zu erfolgen habe. Man solle nicht absolut an einer Zwölfstundenfrist festhalten, sondern Bestimmung treffen, daß auch die Anzeige einer Versammlung noch kurz vor Abhaltung derselben erfolgen könne. I
Minister des Innern Braun: Die Regierung habe sich bei Festsetzung der Bestimmungen doch in erster Linie nach dem grundlegenden Material richten müssen, welches von den Vertretern der Bundesstaaten und den Parteien im Reichstag zusammengetragen worden sei. In diesem Rahmen habe die Regierung jede Rücksicht auf die bestehenden Zustände genommen. Das Bestreben der Regierung sei dahin gegangen, eine möglichste Gleichmäßigkeit in den Bestimmungen für ganz Süddeutschland herbeizuführen und der Minister erklärt, er könne trotz der Ausführungen des Abg. Orb versichern, daß biefe Gleichmäßigkeit auch erreicht worden sei. Eine Mitwirkung der Kammer bei Aufstellung der Aussührungs- bestimmunaen sei nicht zu ermöglichen gewesen, da dieselben schon am 15. Mai erlassen werden mußten, es habe auch früher mit einer Ausnahme eine derartige Mitwirkung nicht ftattgefunden. Nur bei den Ausführungsbestimmungen zur Schlachtviehversiche- ruug sei dies der Fall gewesen und zwar mit dem Erfolg, daß sich dcr diesbezügliche Erlaß um ein Jahr verzögerte. Ein nicht rechtzeitiger Erlaß des Ausführungsgesetzes hätte in jedem Falle recht unangenehme Könsequenzen zur Folge gehabt; es wäre damit ein rechtloser Zustand geschaffen worden. Auf einzelne Ausführungen der Vorredner näher eingehend, bestreitet der Minister, daß jemand im Ernst behaupten könne, die Währung der Anzeigepflicht sei in Hessen anderen Bundesstaaten gegenüber irgend wie erschwert. Zur Erstattung der Anzeige genüge bei uns schon eine einfache telefonische Mitteilung an das Kreisamt, ober auch eine Postkarte. Man ^überschätze auch wohl im allgemeinen die
Bedeutung dieser Bestimmungen. Es kämen doch in Wirklichkeit, da ja alle nichtpolitischen und auch alle in der Wahlzeit stattsin- deuden Versammlungen von der Anzeigepflicht nicht getroffen, würden, nur verhältnismäßig wenig Versammlungen überhaupt in Frage; die Zahl derselben sei um so geringer, als größere politische Versammlungen doch zu allermeist nur in den Städten! oder größeren Landorten abgehalten würden. Für die Anzeige in den Zeitungen sei erforderlich, daß die Zeitung auch im Kreise erscheine. Herr Orb sei im Unrecht, wenn er das späte Erscheinen der Ausführungsbestimmungen beklage, denn die hessischen Bestimmungen seien mit am frühesten erschienen. • Wenn Abg. Köhler von den früher garantierten Freiheiten sprach, so müsse er, der Minister, immer wieder darauf Hinweisen, daß gesetzlich garantierte Freiheiten in dieser Hinsicht auch früher in Hessen nicht bestanden haben. Von den Einzelstaaten konnte die Anmeldefrist von 24 Stunden nicht vermindert werden, da dieselbe durchs Reichsgesetz festgelegt sei. Eine blose Anzeige der Versammlung int redaktionellen Teil einer Zeitung sei nicht genügend, die Bc- kanntmachuny müsse int Anzeigenteil erfolgen. Zum Schluß betont der Mtnister, es komme doch auch bei den Ausführuugs- bestimmmtgen in der Hauptsache auf die Handhabung derselben an! und in dieser Beziehung dürfe man das volle Vertrauen zu ber1 Regierung und der ihr untergeordneten Behörden haben, daß sie bestrebt fein werden, die politischen Rechte der Bevölkerung in keiner Weise zu beeinträchtigen.
Abg. Molthan drückt in Uebereinstimmung mit dem Abg. Köhler fein Bedauern über die Hinauszögerung des Antrags Köhler durch den Präsidenten Haas aus. Redner ist, wie der Antragsteller, der 'Ueberzeugung, bafj die bisherigen Rechte der Bevölkerung in den Ausführungsbestimmungen nicht in entsprechender Weise ge-, wahrt worden seien. Die Regierung habe entschieden, das JObiuni' auf sich geladen, gegen den Willen der Kämmer und dcr Bevölkerung gehandelt zu haben. Wenn man darauf Hinweise, daß das Gesetz durch den Willen der Reichstagsmehrheit, geschaffen wurde, so betone er, daß das Gesetz nur durch die Blockpolitik ermöglicht mürbe und zwar unter Mitwirkung von Parteien, bie das Gesetz früher als reaktionär bekämpften. Mau könne nicht an der Tatsache rütteln, daß durch das Gesetz und die dazu cr- lassenen Ausführungsbestimmungen dem hessischen Volke wichtige und bedeutungsvolle Rechte geschmälert worden seien.
Abg. Ulrich : Wir haben bisher nur immer die Versicherung des Ministers gehört, daß das Gesetz liberal gehandhabt werden würde. Aber damit ist wenig getan, lieber der Absicht des Ministers steht die Entscheidung des Richters und kein Richter wird sich um die hier abgegebenen Erklärungen des Ministers! kümmern. Wenn derselbe behaupte, es handle sich in Wirklichkeit hier nur um wenig Versammlungen überhaupt, so sei er sehr im Irrtum. Von des Redners Partei würden fast jeden Sonntag solche politische Versammlungen veranstaltet, auch außerhalb der Wahlzeit. Nach seiner Meinung müßten alle politischen Parteien ein Interesse daran haben, die Bestiminuug bez. der Anzeige in den Blättern dahin zu ändern, daß dasjenige Blatt als maßgebend bezeichnet wird, welches im Wahlkreis am meisten gelesen wird. ' Ferner müßte auch die Bestimmung geändert wcr- den, daß die Anzeigepflicht nur dann gewahrt fein soll, wenn ber Bürgermeister bie Anzeige rechtzeitig weitergibt. Es fei. doch sehr wahrscheinlich, daß diese rechtzeitige Weitergabe oft versehentlich unterbleibt. Dieses Versehen wurde aber bis-, weilen wohl gar nicht so sehr reuevoll empfunden werden und dann hätten nur die Versammlungsveranstalter unter der Schuld' des Bürgermeisters zu leiden.
Abg. Dr. Osann bemerkt, es sei bedauerlich, daß beri Minister des Innern nicht mehr zugegen sei, worauf der Präsident bemerkt, der Minister habe sich entfernen muffen, da crJ zum Großherzog berufen worden sei.
Da es als allgemein erwünscht erachtet wurde, daß ber’, Minister auch beim weiteren Verlauf ber Debatte zugegen fei, i würbe bie weitere Besprechung herüber vertagt, bis ber Minister j ttneber zugegen fein kann. Es folgt die Beratung des Antrags! Köhler, betr. die
Errichtung einer Neformbildungsanstalt für VolkSschullehrer in Lich.
Ter Antrag lautet:
„Tie verehrliche Zweite Kammer wolle- beschließen, Groß-i herzogliche Regierung zu ersuchen:
1. Neben dem bestehenden seitherigen System ber Volksschul-I lehrerausbildung in beit Seminaren, bas hierburch in feiner Weise,
Bie Darmstädter Ausstellung.
III.
In einem vielfach verbreiteten Artikel über bie gegenwärtige Vauausstettung in Stuttgart wurde kürzlich behauptet, baß die Darmstädter Ausstellung völlig neue Werte zu schasien sich bemühe, im Gegensatz zu ber Stuttgarter, die nur „abgeklärte, in der praktischen Erfahrung schon als gesund und vorbildlich bewährte Formen" dem Publikum vermitteln wolle. Diese Be° hauptnng eines offenbar Darmstadts neue Ausstellung gar nicht kennenden Stuttgarters ist durchaus unzulrestend. Dem Großherzog, dem effektiven intellektuellen Urheber, Veranstalter, Ordner und Leiter ber Darmstädter Ausstellung, hat diesmal nichts ferner gelegen als ber Versuch, „vollkommen neue originale künstlerische Gedanken" zur Schau zu bringen. Ganz im Gegenteil. Das wollte die Ausstellung vorn Jahre 1901. Jetzt will Hessens Herrscher zeigen, in welcher Weise die 1901 zutage, getretenen neuen Ideen seiner Künstlerschar im Lauie ber Jahre sich im Laside praktisch ausgereift, wie sie in bas im ganzen Großherzoglum unter feinet fürsorglichen Obhut neu erblühte geiuerbliclje Leben eingedrungen sind, ivie sie sich entfaltet haben in Kopf und Hand des hessischen Volkes, wie sie, unter Abstoßung und Ausscheidung manches nuihsam künstlerisch Erdachten und Verwerfung des grau Theorcthchen, für bie Praxis Unbrauchbaren, durch freie Hebung und tatkräftiges Streben Hessen zu einer starken und schönen Volkskunst geführt 'Haben, die heute Musterhaftes lefftet und für bie Zukunst Glücklichstes verheißt. AuS den vom Großherzog in seinem Erult- Ludwighause geschaffenen Künstler-Werkstätten ist eine Reihe der vortrefflichsten Anregungen nahezu allen heiiischen Gewerben gegeben worden, und so hat sich die Darmstädter Werkkunst sozial- ökonomisch und fulturell als von außerordentlicher, heute noch kaum genügend zu würdigender, jedenfalls ungemein weitreichender Bedeutung erwiesen. Von der segensreichen Kunstgewerbepolitik des Großherzogs Ernst Liidivig werden noch spate Jahre mit PretS und Dank reden. ri ... „ .. , . .
D i e neue hessische B ü r g e r f u n st ist es, die uns die Darmstädter Ausstellung vorführt. Ein das Wesentliche wohl am treffendsten kennzeichnendes Schlagwort. Mit ihr wird sich fortan die Welt beschäftigen. Tie Tendenz der modernen Künste nach Echtheit und 9latürlid)feit, Naturgemäßheit, nach konstruktiver Schönheit und formaler schlichter Gediegenheit, nach Rückkehr zu aller guten Ueberlieserung, der Heimat wie der fremde, imch Zweck- und raumgemäßer An- und Einordnung m Form und Farbe, tm kleinsten Einzelnen entsprechend der Bestimmung oder dem Stande, ber Berufäarl des Eigners, zeigt sich am uollfommenfteii m dem Hause für angewandte K n n st. Hier ist nichts, aber auch garnichls Extravagantes, nichts, was, wie 1901 fo^Vieles, den Philister verblüfft und ärgert, den erfahrenen Kunstbetrachter zum Lächeln lockt oder bedenklich, lueim nicht gar besorgt um die Zukunft stimmt. Wohl vermöchte man sich. ui ben chva 70 Räumen dieses Möbellabyrinthes zu verirren ; nicht tu dieJrrc, aber sondern in die erfreuliche Freilust eines gelauterten Geschmackes I
gerät hier der emsindsame Wanderer. Man könnte dieses ailßen freilich etwas wunderlich sich ausnehmende, in der Tal aber doch redjt klug erdachte und zweckmäßig gestaltete, von Prof. Albin Ak u l l e r errichtete Gebäude bezeichnen als den verheißungsvollen Vorbau eines Tempels deutscher Jnnenkunst, dessen Dach sich breitet über alle Gauen des Reiches.
Wir treten durch das durch Säulenreihen erweiterte Haupt- porlal in einen keramischen Hof, bestimmt für Bad Nau- b e i m, bei Sonnenschein gar lieblich zu schauen. Seltsam, so saat sich wohl mancher, dieses ist sür Nanheim bestimmt und steht doch, festgemauert in der Erden, hier? Allerdings, aber jedes einzelnss Stücklein läßt sich ohne sonderliche Mühe loslösen und wird, nach Schluß der Ausstellung, nach Nauheim transportiert werden. — Egyptisierende gelbbraune Terrakotten umstehen fäulenartig einen heiteren Hof, auf dessen grünem Rasen ein blaugrüner Brunnen ans polirtein Kalkstein sich erhebt, dessen kleine Bronzefiguren etwas von der munteren Ueppigkeit mittelalterlichen deutschen Patrizierturns besitzen, wie wir ihm heute noch in der Straßenkunst vermögender aller deutscher Reichsstädte begegnen. Auf den Hof schauen rings Fenster von schöner mattsilbriger Bleiverglasung, hervortzegangen aus der Kunslverglafungswerkstätte von I. Hirz m Gießen.
Vom Hofe gelangen wir in die hochgewölbte geräumige Wartehalle für ein neues Nauheiiner BadehauS. Ter Gesamteindruck ist ivohltueiid durch würdige Einfachheit. Am anziehendsten sind die 6 paradiesischeii Wandgemälde (es fehlen ivohl noch einige?) von Prof. Ludwig v. Hofmann. In ihrer saftig blaugrünen Tönung sind sie dekorativ recht wirksam. Sehr gefällig sind die niedrigen bronzenen Brüstungsgitter, ausgeführt von der Kunstschlosserei W i g a 11 b t & Gräfe in Gießen, eine Firma, die and) sonst noch viel Schönes und Gutes für die Ausstellung geliefert hat; panzertrutzartig die pfaugekrönten goldig chimmernden Heizkörperoerkleidungen, aus derselben sowie einer Mainzer Werkstatt stammend. Das Hanptoerdienst um bie Schönheiten von Hof und Halle für Nauheim hat der dortige Bau- inspektor Jost.
Von ber Fülle weiterer Räume ausführlich zu reden verbietet ber Raum. ES lassen sich ja auch unmöglich um jede aparte Nautenform, jedes eingebaute Sopha, jede hübsche Kachelnische, jedes Sprossenfenster immer neue kennzeichnende Worte raufen. In einem so prächtigen, in seiner Dunkelgräulichkeit wundervoll harmonischen S ch w u r g e r i ch t s f a a l e aber wie dem für Mainz bestimmten sich verurteilen zu lassen, muß ein wahrer Genuß fein, vor dem ich für meine Peiffon allerdings bewahrt bleiben möchte. Und jeder hessische Richter, Assessor, Referendar und stud. jur. wird fortan streben, Landgerichtspräsident in Mainz zu werden, um in einem so ungemein behaglichen, altväterisch würdevollen Zimmer seine Arbeitskraft betätigen zu können, wie es hier Pros. Olbrich geschaffen hat. Und muß es nicht eine Lust (ein, in dieser freundlich Hellen Richterbibi i 01 h e f sid) in die trockensten Kompendien des neuen bürger
lichen Rechtes zu versenken? Aiuß die blinde Justitia über bie 1 Wohlgefälligkeit dieser drei Räume nickst sehend werden, und muß! sie nicht Milde walten lassen da, wo cm gütiger Fürst ihr solche^ weisheitsvolle Aiunifizenz erweist? Und möchte man nicht em Gleiches sagen von dem Lehrerzimmer des Gymnasiums in Offenbach? Können in fo lichtem Raume Ent-, schlüsse gefaßt werden von so tieftrauriger Tragweite, wie sie jene' Berliner Oberrealschule zum Entsetzen aller Deutschen und zu un- auslöschlichem Kummer eines des Sohnes beraubten Vaters dieser! Tage gezeitigt hat? Und muß aus ber Gemeinbes ch u l e 1 n1 Billertshausen im Kreise Alsfeld nicht ein kräftiges und gesundes, lebenssrohes Geschlecht hervorgehen? Diese von der altbewährten Lehrmittelanstalt Emil Roth in Gießen gelieferten Schulutensilien könnten das Lernen zur Lust machen, zu heiterer Erholung nach den Mühen de§ körperlichen Spieles b Diese musterhafte Lesemaschine, diese träftigfarbigen, auf Schulsaal< weite deutlichen Landkarten und Landschastsprofile, diese ans der! heimischen Botanik geholten Zeichenvorlagen 11. s. w. u. s. w ; diese! freundliche Helle des Raumes, diese sinnreich verstellbaren Schnl-^ bänke (von Gebr. Neuendorf in Herborn), all das erzieht ganz', gewiß keine engbrüstige, hohlwangige, lebensunfrohe, bleichsüchtige,! sondern eine sonnensrohe, pausbackige, widerstandsfähige, tatkräftige^ Jugend heran, die lerngierig den Schulbesuch als Schönstes schätzt. Ich sah und hörte eine französische Gesellschast ihre ganz besondere Bewunderung diesem Raume widmen.
Anziehend für Kenner wie für Freunde des Buchdruckes und) jeglicher Druckausstattung ist die typographische s2l u-3-1 ft e 11 it n g. Tie Unter ridjtSauß ft eil ung ber Wormser! Gewerbeschule, der Erbacher Elfenbeinschnitzereischule und der Lauterbacher Webschule zeigt bie erfreulichste Leistungsfähigkeit von deren Leitern und gediegenes Schülerköniicn.
Ungern nur streife ich flüchtig die wundervollen Räume, bie) die Darmstädter Hofmöbelfabriken von Alter, Glückert und nicht zum wenigsten von Trier darbieten; bie ehrfürchtig! stimmende, geradezu hoheitsvolle Diele, und die prachtvolle! Flucht von Hallen, Sälen, Zimmern aller Art, dürften in' ihrer exquisiten Feinheit, in ber restlosen künstlerischen Tnrch- bringung jedes einzelnen aufgestellten Gegenstandes z. Z. in Dentsch- land wohl nur selten ihresgleichen finden. Hier hat Prof. Albin Mü 11 er-Darmstadt vor allen anderen Hervorragendes und Mustergiltiges geschaffen, bezw. schaffen lassen. Auch die Wohn- räume im 2. Stockwerk, in denen die Möbelhanblungen K u 111 c l, Schwab, Frei und S t r i tz i n g e r in Darmstadt ausgestellt haben (in einem Speisezimmer, Raum 66, befindet sich ein besonder- schöner, iu Weißmetall anSgeführter, stark versilberter Lüster, j und sehr nett nehmen sich in Dem anmutvollen Gemache einige geschmackvoll verteilte schlicht-schöne oberhessische Töpfereien au5), l verdienen volle Anerkennung und werden zweifellos dazu beitragen, I daß immer mehr ein geklärter Geschmack Einzug hält ins deutsche! Bürgerhaus. P. W. '
(Fortsetzung folgt.)


