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15.9.1908 Zweites Blatt
 
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Nr. 217

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Der Vorsitzende Dr. Brunner gab hierauf bekannt,

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DieGießener KamUienblätler" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigclegt, das KrtisMatt fflr den Kreis Glefcen'* zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Sett- fragev" erscheinen monatlich zweimal.

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Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e«ä) 5L Redakrion:^-^! 12. Tel.-2ldru AuzeigerGießen.

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ihrigen wählt. Dabei nmrbe der F-all nicht auszuschließen sein, daß außer den von der Lehrerschaft zu ihren Vertre­tern gewählten Lehrern noch andere Lehrer, die das be­sondere Vertrauen der Eltern genießen, von diesen eben- jalts in den Schulvorstand entsendet werden. Nun ver- große Gruppe, vielleicht die Mehrheit der

Seiet Raupt Mundstücken, Villw < en jeder Art, yoitL mls etc., aus ollen erhält Qiatis= Zachzeilschr. Bemirp Lerlauls-Zemrale i> am Mm 13,^nia-e-

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hessische Zchulverwaltungzfragen.

lBon unserem Darm st. Rcd.-Bureau.)

Seit längerer Zeit ist die Schulabteilung im Ministerium des Innern mit den Vorbereitungen für eine dceurcgelung der Instruktionen für die Schulvorstände, die Hauptlehrer und die .nreioschulinspektoren beschäftigt. In welcher Art und Weise sich diese Neuregelung gestalten wird, vermag heute noch niemand zu sagen. Tie Regelung ist um so schwieriger, als auch in der Lehrerschaft -die Wünsche dar- über, wie sre kürzlich auf der Bertreterversammlung des Hessischen LandeslehrervereinS zum Ausdruck gebracht wur­den, sehr auseinandergehen. Tie Hauptforderung, in der wohl alle Lehrer einig sind, geht dahin, daß bei der Neu- ordnung jedem Lehrer die eigene Verantwor­tung für seine Klasse der Kreisschulinspektion gegen­über grundsätzlich zugesprochen werden solle, daß also der Hauptlehrer nicht Schulaufsichtsbeamter, sondern nur Schul­leiter sein sollte, der das Aeußere des Schulbetriebs in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Lehrerkonferenz leitet und den Verkehr mit der Kreisschulinspektion ver­mittelt. Ferner wird von der Lehrerschaft einhellig ver- langt, daß inbezug auf den Schulvorstand zum mindesten die Bestimmungen aufgehoben werden, die eine Beaufsich­tigung des dienstlichen und außerdienstlichen Verhaltens der Lehrer durch den Schulvorstand au ordnen und den Lehrer vom Vorsitz im Schulvorstand ausschließen. Die erstere Be­stimmung gehörte nach unserem Dafürhalten eigentlich schon längst in die Rumpelkammer, denn sie bedeutet eine Gering­schätzung des Lehrerstandes, der ohnehin schon mehr als gut beaufsichtigt wird und neben seiner vorgesetzten Be­hörde keine besonderen Wächter über seine private Lebens­führung braucht. Sie bedeutet aber auch ferner eine Ge­ringschätzung der Ausbildung und der Tätigkeit unserer Lehrer, indem sie auch Laien zu Aufsehern über sein dicnst- licljes Verhalten setzt. In ioclchem andern Stande ist das sonst der Fall? Die Tatsache, daß diese Bestimmung schon längst kaum noch irgendwo gehandhabt wird, kann nur ein Grund mehr sein, sie ganz zu beseitigen.

Die andere Vorschrift, betr. den Vorsitz im Schul­vorstand, ist ebenfalls gänzlich veraltet. Nach Ansicht hervorragender Pädagogen gebührt aus ganz natürlichen 'Gründen der Vorsitz im Schulvorstand in der Regel dem Fachmann und das ist der Lehrer. Eine andere Frage da­gegen ist, welcher Lehrer oder welche von den Lehrern nun ;uni Schulvorstand gehören sollen. Ter Gerechtigkeit würde es entsprechen, daß ebenso, wie die Eltern ihre Vertreter iu den Schulvorstand wählen, auch die Lehrerschaft die

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29. Veu!scher Zuristentag.

S. u. H. Karlsruhe, 12. September.

Die heutige Cchluß-Plenarverscimmlung des deulschen Juristen- tancS war außerorücmlich start besucht. Pros. Tr. Brunner-Berlin eröffnete die Verhandlung und gab zunächst die cingclau'enen Tele­gramme bekannt. Vom lLroßherzog von Baden mar folgendes Telegramm cingelroffcn:

St. Johann i^aar), 10. Sept. Dem in Karlsruhe ver­sammelten 29. Juristentage sage ich verbindlichen Tank <ur die sreuildliche Begrüßung und wünsche aufrichtig, daß feine Mit­glieder sich in meinem Lande wohlfühlen mochten. Friedrich, (Äroßherzog von Baden.'

Ter Kaiser von Oesterreich ließ durch folgendes Telegramm danken:

»Budapest, 10. Sept. Se. f. u. k. apostolische Majestät babeu die Huldigung des deutschen Jurislentageü anläßlich des Allerhöchsten 60. Regierungsjudtläums mit innigem Danke ent­gegengenommen uiid deut Allerhöchst. Wtmiche Ausdruck gegeben, daß die Beratungen dieser ansehnlicheii Verjammluna auch dieses Atal von reichem Erfolge begleitet sein mögen. Im Auftrag: Daruvari)."

Nach Bekanntgabe eines Antrages zur GeschästZordnung des Jitristeutages erstattete Justizrat Neumann den kurzen Kassen­bericht.

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Schlußplenarversammlung die Beschlüsse der einzelnen Kommissionen mit emerAuSnohme ledialich zurKcnntn.snahme überwiesen wurden» welche die von der 3. Abteilung behandelte Frage des Legalnäts- prinzipS betrcsfe. Zum Thema der Regelung der gewerblichen Arbeitsverlräge war ein slatutgemätzer Zusahantrag mehrerer Antragsteller zu dem von der ZivtlrechtSkommission gefaßten Be­schluß au daS Plenum gestellt.

Hieraus begann die Berichterslaltung der einzelnen Abteilungen.

Proi. Tr. Rostn-Freiburg erstattete den Bericht über die Ver­handlungen der ersten Abteilung hinsichtlich der tnx modernen Wirtschaftsleben üblichen B er r u t S c r k l ä r u ng e n. Die Llchr- heil der tu der Abteilung anwesenden 'Mitglieder habe sich dabin ausgesprochen, daß der Boykott ein an sich zulässiges Mittel sei, sotvett et nicht die Grenzen überschreite, welche nach dem Urteil aller gerecht und billig denkenden Menschen gezogen seien. Eine Aenderung des derzeit geltenden Rechtes sei nicht zu empfehlen. TaS Plenum nahm von bicjcn Atitteilungen beifällig Kenntnis.

Ten Bericht über die Verhandlungen beziiglich des Eigen­tum S v o r b e h a l t S an Maschinen erftatletc Professor Tr. v. Netuuanu-Eltenrcich auS Wien. Er teilte nach kurzen Dar­legungen über die Verhandlungen mit, daß die beratende Ab­teilung auch hier zu dem Schlüsse gekommen fei, daß sich eure Aenderung deS bestehenden Gesetzes über den Eigcntiimc-- vorbchalt nicht empfehle.

lieber den nächsten Punkt, die Bekämpfung deS un­lauteren Wettbewerbs betr., gab Proi. Dr. Heymann ein kurzes Referat. Schic Mitteilungen gipfelten darin, daß die Ab­teilung beschlossen habe, eine Ergänzung, bezw. Verschärfung des Reichsgesctzes zur Bekäuipsuug des unlnutercu Wettbewerbes, ivie sie von maiichcn Seiten, insbesondere bezüglich der sogenannten ötaehschnbfrage im AuSverkaufswejen gewünscht werde, nicht zu empfehlen. Sollte aber trotzdem zu einer neuen gesetzlichen Regelung des?lusverkauseivesens kommen, so sei die letzte Judikatur des Reichsgerichts zum Gesetze xn erheben.

Bon den Abteilungsverhaüdlnnacn bezüglich des ReckteS der Lagerscheine und L a g e r p s a n d s ch e i n e gab Professor Dr. Pappenheim Kiel einen lange»en Bericht. Die der Abteilung vorgelegtc Frage ging dahin, ob die Fortdauer des bisherigen Zu- staudeo bezüglich der Lagerscheine und Lagerpsandscheiue erivünschl sei, oder ob ein Bedürfnis zur reichsgesetzlicheu Regelung des Rechts dieser Scheine vorliege. Die Abteilung sei zu der Ansicht gc- komnien, daß sich die reichSgesetzllche Regelung des Rechtes der Lagerscheine und der Lagerpsandscheiue notwendig gemacht habe, doch solle den Beteiligten die Alöglichkeit gewährt iverden, sich deS Toppelfcheines zu bedienen.

Zum 6. Punkt der Tagesordnung bezüglich des R e ch t S der A n g e ft e 111 e n n n d e u von t h n e n gemachten Er­findungen referierte Professor Tr. Allfeld-Erlanaen. Er teilte nach kurzer Besprechluig der Gutachten, die zu dieser Frage ge­geben waren, mit, daß die Llbleilung zn folgenden Hauptbeschlüsscn gekommen sei: 1. Tie Erfindung gehört dem Angestellten, der sie gemacht Hal und nicht dem Gejchästsherrii, sofern nicht durch einen besonderen Vertrag daS ü)egeiiteil bestimmt ist; 2. Abmach­ungen, durch die dem Uulcrnchmcr ohne ciilfprecheude Entschädig gung des Angestellten das Recht an der Erfmdiing zusteht, |"mi> nicht rechtsgültig und 3. der Name deS Erfinders ist in der Patent urkunde zu nennen.

Zur Frage: Empfiehlt es sich, in das künftige deutsche Etras- gesctzbuch Vorschriften über Strafzumessung auizu- nehmcn bezw. über die Abieilungsverhandlungeii. lieber bieje Frage erstattete Se. Exz. Wirkt. Ech.-Ral Tr. Hamm-Bonn das

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hcsttsck)en Lehrer, die gänzliche Bcseiimung des Schulvor» staildes. Demaegenüücr möchten wir aber hoch recht ernste Bedenken erheben, nicht, weil die Gemeinde, die ja einen Teil der Schnllasten ansbringt, auch in finanziellen Dingen in Schulsachen hineinzureden Hal, denn dafür ist ja der Eemeinderat da sondern auS rein pädagogischen Grün­den. Gerade die tüchtigsten Volksschulpädagogen, die eine durchgreifende Reform der Volksschule betreiben, betonen immer wieder, daß es eine der ersten Aufgaben aller Re­form sei, diejenigen, die das allergrößte Interesse an der Erziehung und Bildung ihrer Kinder Haven müssen, die Eltern, für die Schule zu interessieren.

Tie Volksschule muß, wenn sie besser werden soll, eine höchst öftcnffid)c Angelegenheit werden, an der jeder Staa.> und Gemeindebürger das allergrößte Interesse hat. Man bat, um die Anteilnahme der Eltern an der Schule zu fördern, und was für die Erziehungsarbeit der Schule überaus wichtig ist den Kontakt zwischen Eltern und Lehrern inniger zu gestalten, sogenannte ,,Elternabende" eingerichtet; inan hat pädagogische Zeitschriften gegründet, die sich vorwiegend an die Eltern wenden, und nun wollte man die einzige Institution, die noch eine Beziehung der Eltern zur Schule darstellt, also den Schulvorstand, in Hessen beseitigen? Wir würden das für einen großen Fehler halten und wtr meinen, daß, wenn wirklich eine Aufhebung des Schulvorstandes erfolgen sollte, man doch in absehbarer Zett wieder eine neue Verbindung zwischen Eltern und Schule ins Leben rufen würde. Man mag darauf bedacht sein, die in Hessen bestehende Organisation zeitgemäß um­zugestalten, aber nicht, sie gänzlich zu beseitigen.

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Zweites Blatt 158. Jahrgang Dienstag 15. September 1908

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