Nr. 84
Drittes Blatt
158. Jahrgang
Mittwoch, 8. April 1908
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Die „Steßcnet LamtltenbläNer" werden dem Anzeiger' oietmal wöchentlich beigelegt, daS „Krelsblafl für ben Kreti Gießen" zweimal wöchentlich Der Reiflich» Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für GderWen
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W. ßeeee, Dietzen.
fftebaftton, Dxveditiov an6 ©ruderet: Schul» strotz, 1. Expedition unb Herlag . 6L
Redaktion: 112. IeL-9Q>u: SUnietoer<Bte6en»
Deutscher Reichstag.
142. Sitzung, Dienstag, den 7. April.
Am Tische des Bundesrat?: Delbrück j^empten- wacher, Goppert, v. Loebell.
Das Haus ist stark besetzt.
Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 16 Minuten.
Die zweite Lesung des Börsengcsetzes.
Berichterstatter ist Abg. Weber (nl.). Er hat einen sehr Umfangreichen schriftlichen Bericht erstattet.
Die Beratung beginnt mit Artikel II, Zulassungs- stelle Nach dem Koinmisfionskompromiß mutz mindestens die Hälfte (nach dem Negierungsentwurf ein Drittel) aus Personen bestehen, die sich nicht berufsmäßig am Borsen- Landel mit Wertpapieren beteiligen.
Abg. Dr. Scmler (nl.) t
DaS Gesetz will nicht sowohl die Einführung einer Börsenordnung von reichswegen, sondern in erster Linie die, Regelung der Gültigkeit der materiell an der Börse abgeschlossenen Geschäfte. Daher ist es bie Aufgabe des Gesetzes, sich den tatsächlichen Borsenvcrhältnissen an zu passen. Das täte die Regierungsvorlage in schonsamer Weise auch für die hanseatischen Interesse n. Denn die Hansestädte, insbesondere Hamburg kennen nur einen Borsenbcruf der j e b e m anftänbigen Menschen offen ftefjt,. nicht eine Zulassung zur Börse. Da jetzt bie KommissionSbeschlüsie zur Voraussetzung der Gültigkeit von Geschäften die dauernde Zulassung aur Börse hingestellt haben, würde damit nicht nur eine Disparität der Börsenverhältnisse in ganz Deutschland durch ein Reichsgesetz geschaffen, sondern von der Haftung würden tn Hamburg die ganzen Kreise ausgeschaltet, welche an sich in Berlin haften würden, weil sie eben dort zur Börse zugelassen sind, in Hamburg aber nach der Gepflogenheit nicht zugelassen werden können, sondern eben nur regelmäßige Börsenbesucher feien. Dazu gehören z. B. vor allem bie Kaufleute, bie über See ihr Geschäft haben, in einer anberen Firma, also nicht selbst ins Handelsregister eingetragen gewesen sind, bie auch früher Vielleich, ganz andere Geschäfte in der Firma gemacht haben, die aber jetzt an den in § 51 behandelten Geschäften teilzunehrnen den vollen Berus haben, vor allem die volle Urteilskraft, und die darum vo>- der Haftung auszuschließen gar kein vernünftiger Grund vor- liegt. Diese Beispiele könnten beliebig vermehrt werden. Das Gesetz paßt einfach für bie hanseatischen Verhältnisse überhaupt nicht, unb bas ist umso mehr zu beklagen, als eS ein Reichsgesetz sein soll. Da bas Gesetz zu eine' Kompromißvorlage bes Blockes geworden ist, wäre cs aussichtslos und ich sehe mich deshalb außer staube, anbertoeiitge Anträge zu stellen. Ich kann nur die Tatsache selbst, die übrigens schon in der Kommission von den hanseatischen Bundesratsbevoll' mächtigten zu ändern vergeblich Persucht worden ist, aufs lebhafteste beklagen.
Der ganze Artikel II wirb bann in der Kommissionsfassung angenommen.
Dann werden für bie weitere Beratung Artikel III mit den gesamten Bestimmungen über den Börsenterminbanbel, Artikel Illa mit ben Ordnungsstrafen unb Artikel IV mit ben Kri- minalffrafcn zusammengefatzt.
Das Kouimissionslompromiß ist aus ben ausführlichen Beichten über die Kommissionsverhanblungen bekannt. Abände- rungeanträge sind nicht eingebracht, mit einziger Ausnahme eines Antrags der Wirtschaftlichen Vereinigung zum § 51, der Termingeschäfte von Kleingewerbetreibenden, auch wenn sie m das Handelsregister eingetragen sind, nicht als rechtsverbindlich gelten lassen will.
Abg. Dr. Bitter (Zentr.):
. Dir sind damit einverstanden, daß bie Termingeschäfte ber Kleingewerbetreibenden nicht rechtsverbindlich sein sollen, auch tvenn bie Betreffenben in das Handelsregister eingetragen sind -Sir müssen das verlangen im Interesse des Mittelstandes. Der § 52 bandelt von ben Geschäfts- unb Werc- pacieren. Er bestimmt, baß ein Kaufmann ober eine Genofsen- Kfofi, bie Börsengeschäfte abschließen können, sich auch durch eine Sicherheit befriedigen können, die von Personen gestellt ist, bi. meßt Börsentermingeschäfte abschlietzen können. Wenn biefer Paragraph zur Annahme kommen sollte, so e r - icheint uns das ganze Gesetz unanncb mbar. Mit dieser Bestimmung wird der Wert des ganzen Gesetzes Vernichter. ■L:c Aufhebung des Verbots des VörsenierminhanbelS in Berg- Mcrks- unb Fabrikanteilen ist bedauerlich. Dadurch wird die Allgemeinheit schwer geschädigt. Auch für bie Arbeiter ber betreffenden Unternehmungen werden sich zahlreiche Schäden Herausstellen. Dieser Terminhanbel ist selbst für bie Unternehmer "°n keinem Vorteil. Sie legen gar keinen Wert darauf, baß mit ihren Papieren ein schwungvoller Hande! getrieben wird. Ihnen Jlt eine ruhige gedeihliche Entwicklung viel vorteilhafter. Das Berbot hat sich als durchaus gerechtfertigt erwie'en, es mußt" ou§ wirtschaftlichen Grünoen aufrecht erhalten werben, sonst wir) >>ch die Börse leicht als eine Giftpflanze zeigen. (Be:- sall im Zentrum.)
Abg. Dr. Roestcke (23. b. L.):
Das Börsengesetz von 1896 hat von vornherein Grund zu ben verschiedenst en Klagen gegeben. Die einen beklagten die Rechts- ^nsichcrheir, die sich geltend machte, die anderen bedauerten, daß die 'Stimmungen nicht richtig zur Durchführung kamen. Es war "ne lex imperfecta. Man hat seitdem verschiedene Versuche gc- ^achr, zu reformieren. Wir müssen nun bas vorliegende Gesetz so ^stolten, daß es wirklich Nutzen schafft, unb baß bie bestehenden Mißstände beseitigt werden. Die Rcchlsunsicherheit betraf nicht wr den Effektenh^rndel, sondern auch ben Handel mit Waren unb -esonders mit Getreide. Dieses Moment ist für bie Land- Ortschaft von schwerwiegender Bedeutung, -er Kommissionsoeschluß trifft nach unserer Auffassung daS Richte. Einen Hauptwert mußten wir auf die Strafbestimmungen legen, und vor allem auf schwere Strafen gegen die- Migen, die bei dem wichtigsten Nahrungsmiltel, dem Getreide, Spekulationsgeschäfte machen, um den Preis im Widerspruch mit der natürlichen Entwicklung zu beeinflussen. Das -^e r m i n r e g i st c r ist durch den Kommissionsbeschluß beseitigt, -rne Gegner dieses Kommissionsbeschlusses sagen, das Termln- ’^’lier deklassiere nicht. Ganz richtig; ba-5 ist auch unsere Ansicht, v-e Deklassierung beruht eben auf einer falschen Auffassung. Aber 'n LCm Moment, wo diese Auffassung eine andere würde, könnte ;a§ Terminregister verhängnisvoll werden, denn damit ist das rcrminspiel rückhaltlos jedem einzigen freigegeben; in das Termin- ^Ö'Üer kann sich jeder einzelne cintrngcn. Das Handels
register gibt dagegen eine feste und klare Grenze. Das Handelsregister gehört den V o l I k a u f I e u i e n ; Kleinkaufleute gehören nicht hinein, unb wir möchten an die verbündeten Regierungen die dringende Bitte richten, dafür zu sorgen, daß das .Handelsregister in Zukunft tatsächlich seiner Bcstimmnng gemäß nur ein Register ber Volllaufleute wird, und diejenigen, die nicht hineingehören, auch nicht eingetragen werden dürfen. Kleine Leute sollen von Geschäften ferngehalten werde: die sie nicht verstehen. Ohne wirtschaftlichen zwingenden @r „ soll sich niemand mit der Börse beschäftigen.
Eine weitere Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand sind die Bestimmungen, wonach verboteneBörsentermi n, g e s ch ä f t e tatsächlich auch ungültig sind. Die Bestimmungen, die wir bie einführcn, bedeuten die Grenze besten, was erlaubt werben kann Wir beugen ber Rechtsunsicherheit vor. Trotz des Verbots Haden sich heute Ersatzgeschäfte eingeführt; je klarer bie Bestimmungen, desto weniger sind solche Surrogate nötig. Die Papiere der Erwerbsgescllschaften können oljne Zi stimmurrg der Erwerbsgcsellschaften nicht zum Terminhandel ßugel neu werben; ja, wenn sie merken, daß der Terminhandel ihnen nickst zu- träglich.nst, dann sind sie in der Lage, ihre Papiere : dem Terminhanbel herauszunehmen. Das ist eine wesentli. Verbesserung. Solche stillschweigende Duldung von verbotenen, von nickst zugelassenen Termingeschäften, wi- sie bisher an der Börse gewöhnlich war, ist nicht mehr möglich. Ick hoffe, daß durch bie Bestimmungen, Die ?urdi die Kommission festgelegt und, eine Rechtssicherheit geschaffen wird, soweit sie überhauvt zu erreichen ist, daß wir für bie wichtigsten Fragen der Volks^rnährung Garantien febaffen, daß das wichtigste Volksnahrungsmittel nickst zum Gegenstand des Sviels werden kann. Ich hoffe, daß die beteiligten Krei'e durchweg die erforderliche Kontrolle ausüben werden, baß in keiner Weife die Bestimmungen zu Ausschreitungen, zu UnrecKitäten ausgenutzt werben. Ich fiof?e, baß diesoliden Elemente der Börse daraus feben werden Sollte es tat, sächlich anders kommen, sollten tatsächlich an der Börse Ausschreitungen, Nnr^ellitäten in umfassenderem Maße Platz greifen, bann bin ick der Ueberzeugung, daß ein Sturm der Entrüstung im gesamten deutschen Volk ausbrechen wird und wir gesetzliche Bestimmungen einführen müssen, die für die Börse verhängnisvoll sein werden. Wir haben in ehrlicher Arbeit versucht, ein Werk zustande zu bringen, das für die Allgemeinheit nützlich, für die Börse ehrenvoll, dem reellen Handel dienlich sein wirb. (Lebhafter Beifall recksts.)
Abg. Kaempf (freif. Vp.):
Die Hauptaufmerlsamteit konzentriert sich auf die Voraussetzungen, unter denen Vörsentermingefchäfte verboten sind und ben Folgen, die sich daran knüpfen. Nach ber Konstruktion des Gesetzes bleiben Vörsentermingefchäfte in (Betreibe unb Erzeugnissen der Getreibemüllcrei verboten. Im übrigen ist dem Bundesrat die Vollmacht gegeben, bei bestimmten Wertpapieren unb Waren ein Verbot auszir sprechen. Ebenso ist das Börfenter.min- geschäft in Anteilen von Bergwerken unb Fabrikunternehmungen nur möglich, wenn der Bundesrat es gestattet. Wir haben uns mit der Regelung Der Frage, namentlich inbezug auf Fabrik- und Bergwerksunternehmungen ein- verstanden erklärt. Wir sind durchaus nicht der Ansicht des Abg. Bitter, baß dieser Terminhandel volkswirtschaftlich schädlich ist. Ich vermag seine Gründe nicht zu erfassen. Unzweifelhaft erzielt der Terminhandel da doch denselben Effekt wie bei anderen Wertpapieren, nämlich eine Ausgleichung inben Kursen, was beim Äastamarkt um so weniger der Fall ist, je größer die Umsätze. Ganz übersehen hat Herr Bitter die Folgen, Die stch aus dem Kastageschäft bei Ausschaltung des Termingeschäfts ergeben, nämlich Die Einwirkung auf den Preis des Geldes in Deutschland. (Sehr wahrl) Wir haben darüber in der Kommission doch von der sachverständigsten Seite, dem Reichs- bankpräsidenten, deutliche Auskunft erhalten.
Insoweit nun Börsentermingeschäfte nickt verboten sind, sollen sie rechtsverbindlich fein nur innerhalb eines bestimmten Kreises von sogenannten Börsen termingeschäftsfähigen. Das Zentrum will diesen Personenkreis noch weiter einschränken. Nach seiner Meinung ist jede Spekulation gleichbedeutend mit Spiel. Ich frage Herrn Bitter, ob er imstande ist, seinen eigenen Haushalt ohne Spekulation zu führen, ob jemand imstande ist, auch nur ein kleines Vermögen ohne Spekulation zu verwalten und ob nickt auch ba§ große deutsche Nationalvermögen eine Stelle notwendig macht, die eintritt, bis für die Aufträge, die an bie Börse kommen, ein Gegenkontrahent vorhanben ist. Das Zentrum will die Personen ausschließen, bie einen offenen Laben haben. Ich sehe nicht ein, weshalb man z. B. Wertheim aus schließen soll. Ick richte an bie Regierung bie Frage, ob sic'auch der Meinung ist, die Herr Roesicke äußerte, daß dafür gesorgt werden müsse, nach Möglichkeit nur Vollkaufleute in bas Handelsregister einzutragen. Das Rückforderungs- recht, wie es bas Zentrum will, ist eine Unmöglichkeit. Ich halte es für ausgeschlossen, baß ein neues Börsengejetz zustanbe kommt, ohne daß die Sicherheit ber Sicherungen ausgesprochen wird. Ich ineiß nickst, was noch geschehen soll, um die sogenannten Geschäftsunkundigen zu sichern. Im Gegenteil, wenn ich alle bie Bestimmungen zusammenhalte, so fällt mir bas Wort bes Grafen Posabowskii ein, in Deutschland kämen wir noch soweit, baß hinter jedem Deutschen ein Schutzmann stehe. Dies Geietz ist ein Schutzmann, ber hinter jedem nicht börsentermin- geschäftsfähigen Mann in Deutschland steht, ein Schutzmann, der weit hinaus geht über das, was billigerweise verlangt werden kann. Ich glaube, daß der Deutsch nicht weniger Vertrauen verdient unb nicht weniger sachkunbig ist, als sonst irgenb ein ausgewachsener Europäer. (Sehr richtig! links.) Herr Roestcke hat gegen bas Börsenterminregistcr bie Rede gehalten, die ich eigentlich halten sollte. Außerordentlich schwer sind bie Strasbestim - m ungen. Zunächst wirb ber Abschluß eines verbotenen Ter- mingeschäftes mit einer Ordnungsstrafe belegt, die bis zu 10 000 Mark beträgt. DaS ist schon beinahe eine Vermögens- konf: s ka 1 ion. (Beifall.) Nach der Ordnungsstrafe kommen nun noch Kriminalstrafen unb Gelbstrafen. Ich erkenne an, baß bie Vertreter ber Negierung sich alle erdenkliche Mühe gegeben haben, bie Strafen soweit eö angängig ist, so zu gestalten, daß sie ihre Spitze verlieren. So ist bestimmt worben, baß ber Orbnungs- Hof bie Ordnungsstrafen zu erteilen hat, ber aus einem Staats- beamten als Vorsitzenden, zwei Kaufleuten unb zwei Landwirten bestehen muß. lieber die Wahl ber Beisitzer soll die Landes- recierung bestimmen. Ich hoffe, baß bie entscheidenben Stellen Bestimmungen treffen werden, baß Vorsorge getroffen ist, baß bie Ordnungsstrafen von Sachverstänbigen verhängt werben, bie mit ben Verhältnissen Bescheib wissen. Der solibe Lieferungs- Handel in effektivem Getreide ist im Berliner Schluß- schein auf eine solide Basis gestellt worden. Er hat funfttoniert, ohne Daß eine gerechtfertigte Frage erhoben werben konnte. Der
Gedanke, es könnten auch einmal Geschäfte gemacht werben, die über ben Nahmen dieses Schlußscheines hinauSgehen, darf nicht zur Grundlage einer Gesetzgebung werden. Dieser Gedanke hegt aber tatsächlich ben Strafbestimmungen zu gründe. Niemand wirb bestreiten, daß ber Lieferungshandel nut Getreide notwendig ist. Man braucht nur an die landwirtschaftlichen Genosiensachften zu denken, die Termingeschäfte abschließen müssen, ohne die sie überhaupt keinen soliden Getreidebandel betreiben könnten. Es ist erfreulick, haß ber Berliner Schlußstein für Lieferungsgesckäste mit effektivem Getreide legalisiert wird. Im Laufe ber letzten Wochen hat sich eine große Erregung und Erbitterung in Inter- effenknfreifen gezeigt, weil der Getreidehandel sich unter andere Bedingungen gestellt sieht, als der Handel mit anderen Waren. Man hat das Gefühl, daß durch diese Zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen der ßjetreibebanbel zu einem Geschäfte zwei- ten Ranges gegenüber anderen Warengeschäften herabgebrückt wirb.
Der Getreidehanbel hat eine große wirtschaftliche Aufgabe, er kann sie nur erfüllen, wenn in ihm solche Kräfte sich sammeln, die durch Klugheit, Umsicht und allgemeine Bildung Der Schwierigkeiten Herr werden können, die sich bei diesem, dieganzeWeltum- fas senden Handel notwendigerweise ergeben. Wie aber soll man sick mit Ruhe und Liebe einem Geschäftszweige widmen, den die Gesetzgebung in dieser Weise strafrechtlich bedroht, wie es hier geschieht. Als Kaufmann halte ich die Bestimmungen für höchst bedauerlich. Wenn unter dem Zwange ber Verhältnisse bie Bestimmungen über den Getreide- handel angenommen werdeu müssen, so kann das nur geschehen in ber Zuversicht, daß der Tag nicht fern ist, an dem heute gemachte Fehler vor aller Augen klar gelegt werden unb an dem mehr als bisher die Einsicht zum Durchbruch kommen wird, baß nur eine völlige Gleichberechtigung allen ehrlichen Waren Handels, und dazu gehört auch ber Ge- treidchandel, dem deutschen Volke auch im internationalen Verkehr bie Stellung bringen kann, bie den deutschen Imeressen am dienlichsten ist. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr. Weber (natl.):
Wir werden bie Artikel 3, Sa, 4 einstimmig annehmen. Wir sind um so eher zu dem Entschluß gefommen, weil die ganze Tendenz ber Regierungsvorlage auch in ben Kommissionsbeschlüssen wiederkehrt. Zunächst sind biejcnigcii Fehler unb Mißstände, bie für unsere deutschen Wertpapiere und für unsere Fondsbörse bestanden, in gewissem Sinne beseitigt. Dann ist der Berliner Schlußsckein legalisiert worden. Dr. Bitter ist noch immer ber Ansicht, daß das Termingeschäft an ber Börse ein Spiel- ge s chäf t ist. Ter Irrtum ist ja in weitesten Kreisen verbreitet; daher auch bie Ansicht, daß die Börse ein Giftbaum ist. In der Form des Börsentermingeschäfts kaiui sich selbstverständlich wie bei jedem Geschäft auch ein Spiel abfpiclen. Aber an unb für sich dient das Börsentermingeschäft rein volkswirtschaftlichen Interessen. Es- crlebigt notwendige Geschäfte. Das Börsentermingeschäft hat mit Spiel an und für sich nichts zu tun. Wenn man sich auf diese Anschauung stellt, bann muß man auch mit den Kommissionsbeschlüssen einverstanden fein. (Beifall.)
Die Gestaltung bes Gesetzes ist nicht ideal, sie ist aber gegenüber dem bestehenden Recht ein ganz erheblicher Fortschritt. Ein wesentlicher Fortschritt ist bie Beseitigung des Börsenregisters, das seinen Zweck vollständig verfehlte und ein totgeborenes Kind war. Ich bebaute, daß durch den>An- trag Böhme (Wirisch. Vgg.) bet öffentliche Glaube des Handelsregisters angefochten wirb. Trotzdem haben wir uns ent- schlossen, ihm z u z u st i m men. Das Wort Mittelstand spreit ja jetzt in unseren Debatten eine große Rolle. Wir haben am wenigsten die Absicht, ihm beit geringsten Schaden zuzufügen, ober ihn an ungesunden Geschäften zu beteiligen. Wenn Sie dem Mittelstand nutzen wollen, so können Sie es durch Annahme dieser Vorlage, denn ben größten Schaden hat er durch den hohen D i s k o n r s a tz erlitten. Wir müssen die deutsche Börse wieder stark machen, damit das Geschäft nicht ins Ausland gedrängt wird. Die Legalisierung des Berliner Schlußschems ist der ricktige Weg zu einer gesunden Gestaltung des wichtigen Getreidehanbels. Gesunden und wirtschaftlich berechtigten Interessen dienende Geschäfte der Produktenbörse fallen auch nicht unter bie Bestimmungen dieses Gesetzes. Gern haben wir die O r d - nungsvrschriften nicht angenommen, aber zu einer großen Beunruhigung bieten sie keine Ursacke. Ein Kaufmann, der in5 Handelsregister eingetragen ist, ober ber sich an der Produktenbörse beschäftigt, macht so wie so keine verbotenen Geschäfte. Auch von diesen Oksichtsvunkten akzeptieren toir, wenn auch mtt schwerem Herzen, bie Strafbestimmungen. Sie werden Schwänzen verhüten.
Wenn e5 momentan möglich ist, mit Anleihebeträgen von 800 Millionen Mark unb mehr auf den Markt zu gehen, so zeigt sich daraus bie gesunde Funktion der Börse. -sonst wäre es nicht möglich, derartige Summen zu plazieren dieser Gesichtspunkt muß uns bestimmen, bie Börse wieder unabhängig zu machen. Jetzt ist sie abhängig von London unb Paris, bas lverß alle Welt. Wir haben alles daran zu setzen, unsere deutsche Börse wieder unabhängig vom Auslande zu machen. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr. Frank-Mannheim (Soz.):
Was war die Börse doch früher für ein Sündenpfuhl l S^t ber ersten Lesung hat sich ihr Eharakter wesentlich gebessert (Heiter, feit) ober Herr Roesicke hat mit seinen agrarischen Freunden aus den sehr langen Verhandlungen ber Kommission etwas gelernt. Wir sind von ben Arbeiten der Kommission durchaus nicht befriedigt. Nach den gestrigen Vorgängen wundert es uns vor allen Dingen, daß Sie den jungen Leuten unter 18 Jahren nicht verbieten, bie Börse zu besuchen. (Große Heiterkeit.) m Antrag ber wirtschaftlichen Bereinigung fttm. men wir zu. W.. wissen, baß sehr viele Hanbwerker und jÄeingewerbetreibcnde, namentlich um ihren Kredit zu Rebern ihre Eintragung ins Handelsregister veranlassen. Diese Personen müßen geschützt werben gegen bie Gefahren bes Terminhanbels, von dem sie nichts verstchen. Es ist die Gefahr,daß mehr als bisher kleine Bankiers durch Reisende ihre Geschäfte werden machen lassen.
Im übrigen ist bie Kommisfionsmehrheit übergcflössen von Zärtlichkeit für bie Effektenbörse unb hat ihre ganze Schärfe gerichtet gegen bie Produktenbörse. Hiergegen müssen wir uns wenden. Der Terminhandel in Ge, treibe unb Mühlenfabrikaten ist sehr geeignet, auf bie Vrotpreise nach unten einzuwirken. Der beste Beweis ist für uns das Vcr. halten der Agrarier. Die Ordnungsstrafen werden den Jntcresien der Allgemeinheit toeniger dienen, als wenn für eine unab -


