Amtlicher Teil.
Bekanntmachung,
Bett.: Die Besetzung der Stelle des SchornsteinfegerineisterS im Kehrbezirk Grünberg.
D« der Schornsteinfegermeister Staubach in Grünberg, welchem der au5 23 Ortschaften bestehende Kehrbezirk Grünberg übertragen worben war, gestorben ist, fordern wir öffentliche Bewerber um diese Stelle auf, sich bis zum 1. Januar 1909 bei uns schriftlich unter Vorlage der vorgeschriebenen Zeugnisse zu melden.
Gießen, den 1. Dezemocr 1908.
Großherzogliches KreiSamt Gießen.
I. V: Lang ermann
ScliannUnaKung.
Freitag, Deu II. Dezember 1908, nachmittags $i/, Uhr, findet im Hotel Husch zu Grünberg cme
Gencratversnmmiung
mit einer voranSgehenden um 3 Uhr beginnenden
Ausschußsitznng
unseres Vereins stall, wozu die Aus chugmitglieder, die sonstigen Mitglieder deS Vereins und dec angrschlossencn OrtSzucht- vereine, sowie alle Interessenten ergebens! eingcladen werden.
Tagesordnung:
1. Prüfung der Rechnung für das Rechnungsjahr 1907.
2. Jahresbericht.
3. Reue Satzungen.
4. Vortrog des Sekretärs des Landwirtschaftskammer- Ausschnsses für Oberhrssen Herrn Schwarz über das Then.a: „Welche Mittel find dem Landwirt an die Hand gegeben, um seine Tierzucht rentabler zu betreiben".
Die Grotzhcrzoglichen Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, in welchen sich Mitglieder unseres Vereins und Züchter von Vogelsberger Bieh befinde-., werden ergebeilft ersucht, vorstehende Bekanntmachung ortsüblich veröffentlichen zu lassen.
Gießen, den 2. Dezeiuber 19U8.
Der Direktor
des BezirkszuchtoercmS Gießen (Vogelsberger Vieh).
Dr. er cf, Großh Regiirnnasrat.
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Fernsprecher: Amt Lauterbach Nr. 18.
quelle
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abänderung der Gewerbeordnung vom 30. Mai 1908.
Unter Hinweis auf die in obigem Betreff bereits erfolgten Beröffentlichungen iLetannrmachungen Grogh. Äreisamts Giegen vom 17. Oktober und 19. November ds.IS.) bringen wir nachstehend bte wesentlichen mit dem 1. Oktober ds. IS- m vrast getretenen Vorschriften zur allgemeinen Kenntnis.
1. In HandwerkSbclriebcu siebt die BcmguiS ytm ^Inletten von LcbrUugcu nur dcujcuigcu Pcrioucu zu, welche das vicrunozwauzigstc Lebensjahr vollendet und eure Metster- prüfung bcftaudcu haben. . ,, „ . Q
Haben solche Perioncu die Metstcrvrüfuug nicht für^dasjenige Gewerbe oder denieniaen j^iueig des Gewerbes bc standen, in welchem die Anleitung der Lehrlinge erwlgen ioH, io haben ftc oie Befugnis daun, wenn ste in die,cm Gewerbe ober Gewerbszwelge
entweder die Lehrzeit zurnckgelegt und die Gesellenprüfung bcstauocu haben, , . _ _ _ .
oder fuu, Sabre biudurch persönlich das Handwerk setvststandig auSgcüvt buben oder wahrend einer glcia, langen ycu als L^crtmeiuer oder in ähnlicher Stellung taug gewewu sind.
2. Pcrioucn, welche beim Inkrafttreten dieses Gesetzes nach den vis dahin geltenden Poe,chriften zum tumcitcn von Lehrlingen un Handwerk beiugt find, bunen vic zu die,em Zeitpunkt bereits ui das Lehrveibaltms cingetretenen Leor- luige anslcoren. Die weitere Pefuguis zum Muleitcn von Lehrlingen ut ihnen au, ivrcu Autrag von uns zu verleiben, iveuu sie beim Lukrautreten dieses Gesepes mindestens ,üu, oootc tzinou.ch mit der Befugnis zum ulnlcucu Von Lenrlingeu in ihrem Gewerbe taug oeweieu find.
Ha^en uc Die Bc,ugniS noch keine fünf >>ahrc beiefien, dann tanu ihnen oieic vou uns verlieben werden.
In allen anderen Fallen wollen sich öie Handwerker wegen weiterer Wuvlunrt an die Handwerkskammer zu Darm,ladt wenden.
Diejenigen hiesigen Handwerker, welche hiernach um die Erteuuug ver Beiugnis zur ,er,ieren 'Anleitung vou Lehrlingen uacmua;cii müh en und dies nidjt ichon getan hauen, werden auf- gewrdeei, ihre Gesuche «unter ^enuuunB des bei uns — Ljimmer 2 — erhältlichen ^oioiucfoj bis ipaieueus IV. Dezember l'JVb hierher cinzureicheu.
Gieizen, den 2c,. 'Jiooember 1908. BVn
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
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Das Offenhaiten der Läden vor Weihnachten.
Die Bestimmung über den 8 Uhr - Ladenschluss tritt vom S. Dezember ab äusser Kratt; von da ab dürfen die Geschälte an den Wochentagen bis abends IO Uhr geöffnet bleiben.
An den drei Sonntagen, den 6., 13. und 20. Dez., ist der Verkauf von vormittags 11 Uhr bis abends 7 Uhr gestattet. DM/n
Der Vorstand des Detaillisten-Vereins.
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Samstag den 12. Dezember b. Fs., nachmittags 31/, Uhr findet im Gasthaus zum Löwen in Sich atcherordcnlliche Gencraivcrjiimmiuilg mit einer vorauSgehenden um 3 Uhr beginnenden Aue- schußsitzung unseres Vereins nut folgender Tagesordnung liQU :
1) sJieue Satzungen.
2) Vortrag deS Sekretärs deS Landwirtschaftskammer- Ausschusses für Oberhessen Herrn Schwarz über das Thema: „Wodurch läßt sich die Ziegenzucht rentabler gestalten?"
3) Sonniges.
Die Ausfchußw.itglieder, nU.e sonstigen Mitglieder und Freunde des Vereins, sowie die Großh. Bürgermelsier der Landgemeinden des Kreises werden zum zahlreichen Besuch hiermit eingeladen.
Zugleich werden die letzteren ersucht, vorstehende Be- kanntmachung ortsüblich veröffentlichen zu lassen.
Gießen, 2. Dezember 19(18.
Der Direktor des Krelsziegenzuchtvereins Gießen. Dr. Merck, Großh. Reaieriingsrat.
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Kekannlmachung.
Betr.: Die Auö,t..,r^.ig oe-> dxeiujyyeju^u» btc Mänderung der Gewerbeordnung vom 30. Juni 1900.
Wir bringen Hiermit zur Kenntnis der Interessenten, baß an folgenden 14 Wochenlagen vor Weihnachten: u.—12., 14.—19. und 21.—24. Dezember 1908 und am 31. Dezember 1908 (als Tag vor Neujahr) die Vorschriften über die Mittagspausen der Gehilfen ^Gehilfinnen), Lehrlinge und Arbeiter (139 c rühr. Gesetzes) keine Anwendung zu finden haben und die Lüden sowie die offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen gehalten werden dürfen. '
Gießen, den 1. Dezember 1908.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
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TagcS-Lrdnung:
l. Vortrag deS Herrn Bundesfekrelär Schneider über Bildung von Zwangs- und freien Innungen.
2. Freie Aussprache Über esentt. Gründungen von Innungen.
S. Anträge. b9Ob
Zu dieser Versammlung laden wir alle Handwerk», meister Gießen» und Umgegend freundlichst em und sehen in Anbetracht der Wichtigkeit der Tage-ordnung für da» gesamle Gewerbe einem zahlreichen Besuche entgegen.
Der Borstand:
Konr. HeuiH, Schriftführer. Ph. Wittmann, 1. Vorsitzender.
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