Ausgabe 
7.11.1908 Drittes Blatt
 
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Bekanntmachung

Herbst-Kontrollversanttnlttnft.

Es baden aus der Stobt (Hieben aus dem Hose der alten ftaicrnc am Landgraf Plnlivv Platz zu erscheinen:

1. Oisizicrc, Sanitätsofsiziere u. Beamte der Reserve (SMeincr TicnitanAunk

2. Tie Mannsmasten der Reserve, sowie die zur Disposition der Truppenteile u. Ersatzbehördcn Entlassenen aller Waffen;

3. Diejenigen der Landwehr I. Ausgebots angehörigen Mann­schaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Er­scheinen bei der Herbstkontrollversammlung zugeht, und zwar:

12. November, 9 Uhr vormittags Jahrgänge 1901 und 1902 aller Waffen, sowie die unter 3 Aufgeführten «Landwehr I. Aufge­bots), denen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Kontrollvcrsammlung zugeht.

12. November, 2 Uhr nachmittags Jahrgänge 1903 und 1904 aller Waffen, sowie die oben unter Nr. 1 Ausgeführten aller Jahr­gänge und Waffen der Reserve lOsffziere uv.)

13. November, 9 Uhr vormittags Jahrgänge 1905 bis 1908 aller Waffen, sowie die zur Tispositton der Truppenteile und Er- fatzbehorden entlassenen Alannschaften aller Waffen.

Die Ersatz-Reservisten haben bei der Herbstkoutrollver- jommluirg nicht zu erscheinen.

Es wird folgendes erinnert:

1. Besrclungsgesuchc sind bis spätestens 8 Tage vor dem Appell durch den Bczirksseldwebet des Haupnneldeamts cinzureicheit und müssen durch die Bürgermeliterei be,;w. bei Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein. Berücksichtigung kann nur in den dringendsten Jällen statt finden.

2. Jeder Uvntrollpflichtigc ersieht die Jahresklaffe, zu der er gehört, auf dem Deckel seines Militärpaffes.

3. Die Milttärpäfse mit eingeklebter roter Lkriegsbeorderung bezw. Paffnotiz und Jührungszeugms find unlzubringen.

4. Die Leute Haven tn bürgerlicher Kleidung zu erscheinen, Stöcke, Schirme, Pfeifen und Zigarren find vorher weg­zulegen.

ä Sämtliche Mannschaften stehen während des ganzen Äon- trolltages bis einschlievlich Mitternacht unter dem Mi- litärgcsetz.

Demgemäß werden auch Unpütiktlichkett und Versäum­nis der kontrollvcrsammlung beitraft.

Gieffen, den 29. Oktober 1908. (BVn

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießeff.

Mecum.

Bekanntmachung.

Es sind in der nächsten Zeit die Zinsen aus den nachverzeichneten Stiftungen zu vergeben. Meldungen dazu sind bis spätestens 20. d. Mts. bei dem Städtischen Armenamt, Neuenbäue 25, Zimmer Nr. 2 schriftlich oder mündlich einzureichen.

I. 171.43 Mk. aus der Stiftung der Ludwig Theodor Felsiua Eheleute zu Gießen an 10 in Gteffen geborene, würdige Arme unb 3429Mk. an würdige Witwen in gleichen Teilen, am 7. Januar 1909.

II. 67.20 Pik. aus der Friedrich Hetzer von Rosenjeld'schcn Stiftung an solche evangelische, würdige Stadtarme, die selbst und deren Eltern und Grogeltern in Gießen geboren sind und das Bürgerrecht besitzen oder besaßen, am 21. Dezember 1908.

111. 210 Mk. aus der Minna ileil-Bogt Stiftung zu gleichen Teilen an 3 in Gießen tvohnhafte, würdige und bedürftige selbständige Handwerker oder Witwen von solchen, evangelischer Konfession, zu Weihnachten 1908.

IV. Etwa 140 Zentner Kohlen aus der Stiftung deS Gemeinde- ratmitglicdS Labrioffe und der Echtcrnach-Strotz Stiftung an arme Familien, einerlei welcher Konfession, tn der ersten Woche des Monats Januar 1909.

V. 70 Pik. aus der LouiS Scheid Stiftung in Gaben nicht unter 20 PU. an Witwen und Waisen armer Kaufleute oder an arme Kaufleute selbst, sofern sie unverschuldet in Not geraten sind, ohne Unterschied der Konfession, am 11. Dezember 1908.

VI. 238 Mk. aus der Elisabeth Schmidt Stiftung in Gaben von je 17 Mk. an vier unbescholtene ledige bedürsti geDienstmädchen im Alter über 50 Jahren und 10 arme Witwen in Gteffen, im Laufe des Monats Dezember 1908.

Gießen, den 3. November 1908.

Die Armen-Deputation der Stadt Gießen __Keller._____________________

Bekanntmachung

Betreffend: Handelskammerwahlen.

Auf Grund des Gesetzes vom 1. Juli 1908 über die Aenderung des Gesetzes vom 6. August 1902, die Handels­kammer betreffend haben am Ende dieses Jahres Neuwahlen für sämtliche Mitglieder der Handelskammer stattzusinden.

Die Listen der Wahlberechtigten liegen 10 Tage vom 9. bis einschließlich 18. November zur Einsicht offen und zwar diejenigen für Gießen-Stadt und Gießen-Land auf dem Bureau der Großh. Handelskammer, Nord-Anlage 15, während der Amtsstunden (912 Uhr vormittags, 3 6 Uhr nachmittags) und die Listen für Lich und Grünberg auf den dortigen Bürgermeistereien während der üblichen Geschäfts­stunden.

Einwendungen gegen den Inhalt dec Listen sind inner­halb der erwähnten zehntägigen Frist bei der unterzeichneten Handelskammer schriftlich vorzubrmgen. Nach Slblauf dec zehntägigen Frist wird die Handelskainmec über die vorge­brachten Einwendungen entscheiden und die Listen der Wahl­berechtigten nach Maßgabe dieser Entscheidung, soweit nötig, berichtigen lassen. Gegen diese Entscheidung ist innerhalb zweier Wochen Beschwerde an das Ministerium des Innern zulässig.

Nur Diejenigen dürfen ihr Wahlrecht ausüben, welche m die festgeslclltcn Listen ausgenommen sind.

Nach FeslsteUung der Wählerlisten ivird die unterzeichnete Handelstänimec den Tag und die für den Beginn und den Schluß der Wahl festgesetzte Stunde, sowie das Wahllokal öffentlich bekannt geben.

Gießen, den 6. November 1908. b7/11

Die Großherzogliche Handelskammer:

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