Ausgabe 
7.3.1908 Drittes Blatt
 
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Im akademischen Forftgarten liegen folgende Brenn­hölzer zum Verkauf:

Scheiter: 2,6 Rm Eiche, 0,9 Rm. Kiefer,

Knüppel: 4,3 Rm. Eiche, 0,2 Rm. Fichte, 1,2 Rm. Kiefer, 0,3 Rm. Linde,

Reisig: 184 Wellen Eiche, 202 Wellen Fichte, 40 Wellen Kiefer, 10 Wellen Linde,

Stöcke: 2 Rm. Fichte.

Kaufliebhaber wollen sich an den Forstgartenaufseher

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Emil Karn, Central-Drogerie, Schulstrasse

Anna La in perth, Kolonialwaren, Frankfurter Strasse 94

162

155

ca. 32

69

Heinrich Dürmer wenden.

Gießen, den 3. März 1908.

Der Direktor des Forstinstituts.

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Vereinigte Chemische .. . rke Aktiengesellschaft Charlottenburg, Salzufer 16, Abteilung Lanolin-Fabrik Martlnikcntelde.

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einem Wertzuwachs von

368

14

216

15 Proz.

20

30

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60

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110

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Ausverkauf wegen Aufgabe des Geschäftes findet von heute ab der Verkauf von Anzügen, Schuhen und sonstigen Bedarfsartikeln für

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Bis Ende 1907 lieferte die Fabrik: 91 563 Drill­maschinen, 1 341 400 Pflüge usm.

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Vergebung.

Zur Herstellung von Straßen in der Gemarkung Alten- Vuseck sollen nachstehende 9(rbcitcn und Lieferungen Mitt­woch, den 11. März l. Js., nachmittags 3 Uhr auf der Gcoßh. Bürgermeisterei daselbst öffentlich vergeben werden und zwar:

Gießen, den 29. Februar 1908.

Senßfelder, Areisstraßenmeister.

Hvlzversteigerung

im Gießener Stadtwald.

Montag, den 9. März 1908, vormittags 9V-Ulir be­ginnend, werden in den Waldungen der Stadt ühcBcn, im Distrikt Hochwarte, versteigert:

8 Rmtr. Buchen-Scheitholz,

2,4 Knüppelholz,

2 -Stvckholz,

5130 Wellen -Reisig,

2150 Eichen-

150 Weiden-

Die Zusammenkunft ist auf der Grünbergerstraße an der S. Schneise.

Gießen, den 29. Februar 1908. BVs

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

J.V.: Keller.

vorstehenden Satze.

8 1. Die nach § 3 ermittelte Steuer kommt voll zur Hebung, wenn seil dem früheren Eigenlumswechsel nicht mehr als 10 Jahre verflossen sind. Beträgt dieserZeuraum mehr als 10, aber höchuens 15 Jahre, so werden nur zwei Drittel der Sätze des 8 3 erhoben; beträgt dieser Zeitraum mehr als 15 Jahre, so ermäßigen sich diese Sätze auf die Hälfte.

Vieat der frühere Eigentumswechsel vor dem Inkrafttreten dieses Ortsstatuts, so gilt das Grundstück als bei dessen Inkraft­treten erworben (§ 3, Abs. 2 des Wertzuwachssteuergesetzes vom 14. Dezember 1907).

8 5. Die Steuer ist fällig binnen 4 Wochen nach Zustellung der Zahlungsaufforderung.

§ 6. Im übrigen gelten die Vorschriften des Wertzuwachs- steuergesetzes vom 14. Dezember 1907.

8 7. Dieses Ortsstatut tritt mit dem 8. März 1908 in Kraft.

Gießen, den 6. März 1908.

WWiime, ZwergM, Brermhst empffehlt die Fürstliche Obstbaumschule zu Lieh

ipvHdistoniMdta» und ihre Umgebung.

Gießener Verkehrshandbuch. 8°. 335 S. mit Plan der Stadt, Karle der Umgebung, Theatervlan, Elsenbahnkarte, 12Bollbildern,

4 Aquarelldrucken und zahlrelchen Textillustrationen.

Brosch. Mk. 1.50, geb. Mk. 2.-.

Nicht als ein Wegweiser im gewöhnlichen Sinne des Worts, sondern als eine umfassende Monographie der Stadt Gießen stellt sich der vorliegende stattliche Band vor, zugleich eine Fest­gabe für die im Sommer d. I. begangene Feier der vor drei- hundert Jahren erfolgten Gründung der Universität Gießen, der alma mater Ludoviciana. Der Herausgeber hat es oerualtden, Fachmänner der verschtedenften Geblete für das Unternehmen zu gewinnen, und so bietet das Buch eine nicht nur äußerst oielfeilige, sondern auch zuverlässige Darstellung der geographi­schen und landschaftlichen Xiage, der öffentlichen Einrichtungen, des wigenschaftlichell und künstlerischen Gebens der Mufenstadt, ohne dabei alle tue Angaben und Hinweise der üblichen Slädte- fuhrer vermissen zu lagen. Die Geschichte der Stadt, der Uni­versität, der Garnison erfährt sachkundige Behandlung, und dte übrigen Teile des Buches zeichnen sich namentlich dadurch vor- teichaft aus, daß die Entwicklung der einzelnen Anualten, Ptuseen, Schulen usw. bis zur Gegenwart berückfichtigi ist. Die Be­schreibung einer großen Anzahl Wanderungen m der näheren und weiteren Umgebung schließt stch an. Zahlreiche vortrenllche Abbildungen und Aquarelldrucke, voran bad BildmS des Groß­herzogs, Plane und Ta,eln erläutern den Text, der durch eine Viite£mniaca" ergänzt wird. Em ausführliches Sachregmer mrd ein BerzeichnlS der Abbildungen erleichtem das diachfchlagen. Das Buch ist auch typographisch mit großer Sorgfalt behandeU. ytidjl nur am Platze, sondern auch bei allen, bie jemals in nueßen geweilt haben, wird es ftets cm willkommener Haus­freund bleiben und ein stets gern gesehenes Fest gescheut, eine

| Hebe Erinnerungsgabe an unsere schone Heunai sein.

10 Proz. bei

11 ,/ u

12

13

14

Ortsstatut betreffend die Erhebung einer Wertzuwachssteuer in der Stadt Gießen.

Auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes, die Wertzuwachs- fieuer betreffend, vom 14. Dezember 1907, wird auf Beschluß der Stadtverordnelen-Bersammlung vom 11. Januar und 5. März 1908, nach Anhörung des Kreisausschusses, mit Genehmigung Großherzogi. Ministeriums des Innern vom 21. Februar 1908 zu Nr. M. d. I. 3150 und mit Zustimmung Grvßherzoglichen Ministeriums der Fi­nanzen für die Stadt Gießen folgendes Ortsstatut erlassen.

8 1. Die Stadt Gießen besteuert den Wertzuwachs des in ihrer Gemarkung belesenen Grundbesitzes in allen Fällen eines Eigentumswechsels, der nicht unmittelbar auf Erbfall (§§ 1922 bis 1941 B. G. B.» beruht.

8 2. Wenn der frühere Eigentumslvechsel zwischen dem 1. Ja­nuar 1908 und dem Inkrafttreten dieses Ortsstatuts liegt, ist als Wert des Grundstücks zur Zett des früheren Eigentumswechsels nicht der Erwerbspreis, sondern der gemeine Wert zu dem ange­gebenen Zeitpunkt anzusehen: dies gilt nur in den Fällen, in denen der gemeine Wert um mindestens 20 Prozent niedriger ist als der Erwerbspreis. . v ,

8 3. Bei unbebauten Grundstücken wird der Wertzuwachs besteuert mit

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