Zweites Blatt
Nr. 131
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags,
158. Jahrgang
Die „Gießener FamiliendlStter- werden dem »Anzeiger', viermal wöchentlich beigelegt, das „Krelsblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die ..Landwirtschaftlichen seit« fragen" erscheinen monatlich zweimal.
KOgim Anzeiger
General-Anzeiger für Sberheßen
Freitag 5. Juni 1808
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schea UnioersitätS - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Dießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 5L
Redaktion: II». Tel.-AüruAnzeigerGießen.
hessische Zweite Kammer.
Darmstadt, 4. Juni.
Ain Regierungstisch: Staatsminister Ewald, Minister des Innern Braun, Ministerialrat Weber.
Die Sitzung wird um 9y4 Uhr vom Präsidenten Geh. Rat Haas eröffnet. Zur Beratung gelangt zuerst der Initiativantrag der Abgg. Reh und Genossen, das Gesetz über die
Landgememdeordnung beir.
Der Ausschuß beantragt folgende besonderen Bestimmungen in bas Gesetz aufznnehmen:
Art/35 Äbs. 1: Beträgt die Einwohnerzahl einer Gemeinde einschließlich der aktiven Militärpersonen mehr wie 3000 Seelen, so kann durch Ortssatzung bestimmt werden, daß an Stelle des einen im Ehrenamt tätigen Bürgermeisters ein besoldeter Büraer- meister durch den Gemeinderat auf 9 Jahre aus denjenigen Angehörigen des Großherzogtums gewählt werden, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes die Wählbarkeit zum Gemeinderatsmitglied besitzen. Die Satzung muß nähere Bestimmungen über die Festsetzung und Höhe der zu gewährenden Besoldung, über das bei der Wahl ein^uhaltende Verfahren, über etwaige Ansprüche des Gewählten aus Ruhegehalt, sowie über die Voraussetzungen, unter welchen er sein Amt niederlegen kann, enthalten. Mit dem Tage des Dienstantritts des besoldeten Bürgermeisters scheidet der im Ehrenamt befindliche Bürgermeister aus seiner Stellung aus.
2. Soll für mehrere zu einer Bürgermeisterei vereinigte Gemeinden mit einer Gesamteinwohnerzahl von über 3000 Seelen - ein besoldeter Bürgermeister gewählt werden, so finden die Vorschriften des Abs. 1 mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle des Gemeinderats die Gemeindernte sämtlicher beteiligten Gemeinden treten. Sie sind zur Erledigung der ihnen gesetzlich oder ortsstatutarisch zusallenden Geschäfte zu gemeinsamen Sitzungen zu vereinigen. Die hierfür notwendigen Ausführungs- anordnnngen sind für das vorbereitende Verfahren vom Kreisrate, im übrigen im Ortsstatute zu treffen.
3. Auf die nach diesen Vorschriften zu wählenden Bürgermeister finden die Bestimmungen der Art. 30, 33 Abs. 2, Satz 2, sowie der Art. 34 und 35 entsprechende Anwendung. Der Bürgermeister hat für Amtsgesck)äfte außerhalb derjenigen Gemarkung, in der er seinen Sitz hat, Anspruch auf Tagegelder und Reisekosten in der vorschriftsmäßigen Höhe.
Diese Bestimmungen werden ohne Debatte angenommen.
Zu.der Regierungsvorlage betr. bauliche Veränderungen in der Ersten Kammer, in welcher auf Grund der Pläne des Hoch- bauamts Darmstadt 17100 Mk. verlangt werden, beantragt der Finanzausschuß (Berichterstatter Dr. Osann) zu Lasten der Vermögensreste der Hauptstaatskasse diesen Betrag zu bewilligen.
Abg. Kohler erklärt sich gegen die angeforderten Baukoiten und betont, daß er wiederholt die Erbauung eines neuen Ständehauses für beide Kammern_in Anregung bringe.
Nachdem Staatsminister Ewald für die Bewilligung der angeforderten Summe eingetreten ist, stimmt das Haus mit Ausnahme des Abg.- Köhler der Forderung zu.
Jnbetreff der Regierungsvorlage, die summarische Ueberircht über die Einnahmen und Ausgaben der Staatsschuldenverwaltung für das Rechnungsjahr 1903/04 nimmt die Kammer ohne Debatte den Ausschußantrag an, die Verwaltung der Staatsschuld in 1903/04 für gerechtfertigt zu erklären und die Rechnung zu genehmigen.
Zu einer längeren Debatte führt die Regierungsvorlage betr. den Entwurf eines Gesetzes über die Aenderung des Gesetzes vom 7. August 1902,
die Wohnungsfiirsorge für Minderbemittelte.
Das Gesetz bezweckt, das Wohnungsfürsorgegesetz vom 7. Aug. 1902 dahin abzuändern, daß die Landeskreditkasse die Erlaubnis erhält, auch ohne Vermittlung der Gemeinden gemeinnützigen Bauvereinen, die die Rechtsfähigkeit besitzen, Darlehen zu gewähren. Der Ausschuß beantragt nun die Annahme der beantragten Abänderung des Art. 5 in folgender Fassung:/
„Besteht in einer Gemeinde ein auf andere Weste mcht zu beseitigender Mangel an guten Mietwohnungen für Minderbe- . mittelte, und ist eine Vereinigung bereit, solche Wohnungen zu bauen, so kann die Gemeinde auf Antrag dieser Vereinigung oder auf Antrag des Landeswohnungsinspektors im Verwaltungsitreit- verfahren zu dieser Darlehnsaufnahme für verpflichtet erklärt werden. Unter denselben Voraussetzungen kann der Kreisrat die Darlehnsaufnahme der Gemeinde anfinnen. Wird die Gemeinde zur Darlehensaufnahme in der ergehenden Entscheidung für verpflichtet erklärt, so sind darin zugleich die Bedingungen der Darlehenshingabe an die Vereinigung festzusetzen, welche dafür Gewähr bietet, daß die herzustellenden Wohnungen zweckens, prechend benutzt und angemessen unterhalten werden." .
Bei der Debatte führt Abg. Wolf aus, durch da- Geietz würden den Gemeinden ohnehin schon hohe Lasten aiugcburbet, und dieselben würden wiederum geschädigt werden, wenn tn der Industrie ein Stillstand eintritt. Er rnüss^ deshalb gegen das Gesetz stimmen.
Abg. Schönberger erblickt in deut Gesetz eine Emichrän- knng der gemeindlichen Selbstverwaltung und ersucht um Ablehnung des Gesetzes, durch welches auch die ärmeren Gemeinden zu sehr belastet würden. t ,
Minister des Innern Braun entgegnet dem Vorredner, cs werde mit dem Worte „Eingriff in die Selbstverwaltung' haung Unfug getrieben. Die Gemeinden hätten die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß ihre Angehörigen auch ein Unterkommen erhielten. Zu den Verwaltungsbehörden sollte man das ^Vertrauen haben, daß für sie die Durchführung des Gesetzes keine Schwierigkeiten biete. Es solle nur der Landeskreditkasse fmgefteUt werdem mit den Bauvereinen direkt zu verkehren. Damit verringere sich auch das Risiko der Gemeinden: aber eine Beschränkung des Rechts der Selbstverwaltung sei dadurch keineswegs zu befurchtem
Abg. Tr. Fvenay wünsch:, daß die Gemeinden lMUchttich der Wohnungsreform und Wohnnngsverbesserung die Initiative ergreifen möchten. Es wäre auch sehr zu wünschen, da^> die Landcshhpothekenbank durch Bewährung billiger Kredite die Bestrebungen in der Wohnungsfürforge nach Möglichkeit unterstützte.
Tie Abgg. Bähr, Wolf und Schönberger sprechen sich in teilweise recht scharfen Ausdrücken gegen den Gesetzentwurf ans, wahrend Abg. Ulrich dafür cintritt und Aug- Re h den Widerspruch der Bauernbündler frttmert, ber wmv unverständlicher sei, als die Gemeinden dadurch in feiner Weife g^Abgt Tr.^David erklärt das Gesetz für sachlich' durchaus begründet und betont, man werde sich die ictzige arbeiterfeindliche Haltung der Bauernbündler merken. ., r
Bei der Abstimmung wird der vorbezeichnete Ausschutz- antrag mit einer Stimme Mehrheit ung enommen ^re Bauernbündler stimmten geschloßen, von den Nationalliberalen Braun, Breimer, Finger, Tr. Heidenreich, Schönberger und Ull- manu gegen das Gesetz. . ~ , .
Darauf gelangt die Anfrage des Abg. Bahr, betr. Versetzung des Oberlehrers Dr. Werner von Gießen nach Äorm» zur Verhandlung. Minister des Innern Braun erklärt sich zur Beantwortung der Anfrage bereit und betont, die wow. Regierung müsse es verweigern, über die dienstlichen GrMde der Versetzung Tr. Werners in Gemavheit früheren Beschlusses auf dem 30. Landtag nähere Auskunft zu geben. Wenn die Regierung trotz des Festhaltens an diesem Standpunkt aus die
Anfrage des Wg. Bähr eingehe, so tue sie es nur, um die völlige Haltlosigkeit der Vorwürfe nachzuweisen, die gegen den Geh. Oberschulrat Nodnagel in der Anfrage erhoben wurden. Ter Minister wiederholt dann im Wesentlichen die jüngsten diesbezüglichen Erklärungen in der Tarmstädter Zeitung und betont, daß die Versetzung des Lehrers Kraft erst drei Wochen nach derjenigen Werners erfolgte und veranlaßt war durch den plötzlichen Tod dcs Taubstummen-Tivektors in Friedberg.
Abg. Bähr verlangt nun, daß die Besprechung der Interpellation auf morgen verichoben wird, damit er sich noch mehr über die Sache informieren könne. Nach einer längeren Go schäftsordnungsdcbatte, in welcher alle Redner für sofortige Beratung cintreten, zieht Abg. Bähr nach einem Vermittelungsvorschlag seinen Vertagungsantrag zurück und führt sodann zur Be- grt'indung feiner Anfrage aus: Tie Regierung habe sich die Antwort sehr leicht gemacht, schon früher sei Werner schon einmal nufgesordert worden, sich von Lauterbach nach Gießen versetzen zu lassen. Ein Oberlehrer antisemitischer Gesinnung werde eben anders behandelt, als die Anhänger anderer Parteien. Tie ganze Maßregelung bilde eigentlich eine Antwort der Regierung auf die früheren Anträge Kühlers inbetreff der Schlippe'scheu Erlasse. Ter Einfluß Tr. Gutfleisch's auf die Regierung sei bekannt: er wolle jedoch nicht direkt behaupten, daß er denselben auch bei dieser Gelegenheit ausgeübt habe. Ta aber ein weit verbreitetes Gerücht in Gießen dies behaupte, ersuche er jedenfalls um eine Aeußerung darüber. Tie Regierungsantwort bringe leider keine Aufklärung auf seine Anfrage. Als früher ein anderer Oberlehrer (Sogt unschädlich gemacht werden sollte, sei er ebenfalls nach Worms versetzt worden. Worms sei für Werner als eine Art Strafanstalt zu betrachten. (Aüg. Tr. Tavid ruft Heilanstalt (Heiterkeit,.) Die Versetzung von Oberlehrern anderer Parteien sei aui ihren Wunsch immer wieder rückgängig gemacht worden, während Werner abschlägig^ beschieden wurde. Werner sei einer der fähigsten Lehrer in Hessen (?), es habe dienstlich nichts gegen ihn vorgelegen. Streiket Tr. Wallau sei ein bevorzugter Liebling der Nationalliberalen und habe schon vor Jahren gesagt, daß er Werner unschädlich machen werde, man solle es ihm nur sagen. Werner sei in Gießen unbequem geworfen, namentlich seitdem er sich als antisemitischer Landtagskandidat ausstellen ließ und darum mußte er fort. Man hätte doch die 2000 Mk. Unkosten sparen und nicht so unnütz ausgeben sollen.
Abg. Dr. G u t s l e i s ch legt mit scharfen Worten Verwahrung gegen die Angriffe und Verdächtigungen deS Vorredners ein. Es scheine demselben völlig das Verständnis für das abzugeben, um was es sich hier drehe. Es sei doch ein ungewöhnlicher Weg, daß ein Mitglied des Hauses in einer Interpellation an die Regierung das Ersuchen stelle, s.ch zu verantworten. Er habe dem Vorredner schon gestern erklärt, daß dessen Behauptung, es werde m Gießen allgemein von der Sache gesprochen, und er, Redner, damit in Verbindung gebracht, eine freche Lüge sei. Es habe ihm noch niemand in seiner langen politischen Lausbahn den Vorwurf gemacht, daß er eines politischen Interesses wegen die Existenz eines Menschen zu vernichten suchte. Wenn ein Abgeordneter wirklich etwas derartiges über einen Kollegen hörte, so wäre es doch seine Pflicht als anständiger Mensch, demselben alsbald Gelegenheit zu geben, sich zu verantworten ober dem Verbreiter direkt zu sagen: TaS äst eine Lüge. Zn der Angelegenheit selber erklärt Redner, daß er mit der Versetzung Werners absolut nichts zu tun habe, auch niemals einen Einfluß bei der Regierung verbucht od.r ausgedrückt habe. Wenn er mit Leuten, wie Werner, nicht gern clwaS zu schaffen habe, so sei das seine eigene persönliche Sache und gehe niemand etwas an. (Ohoruse Köhlers.) Dem Abg. Köhler bemerke er, wenn dieser in dasselbe Horn blase, wie Herr Bähr, so richte er seine heutigen Worte uiiuj au ihn. Bähr haoe nur sich bemüht, die ganze Sache in die Oeffentlichkeit 311 bringen und da sei es ihm gleichgültig gewesen, ob er dabei einen Kollegen periönlich verunglimpie. Tas sei aber nicht anständig! Redner betont zum Schluß, er weise alles mit Entrüstmig zurück, was in der Sache Werner gegen ihn vorgebracht worden sei.
Abg. Köhle r führt aus, er sei fest überzeugt, daß die Versetzung Werners nach Worms eine politische Maßregelung bedeute und glaube auch, daß Pie Mehrzahl der Abgeordneten trotz der Re- gierungSantwort diese Ueberzeugung teile. Die antisemitische Partei 'tränke leider an Uneinigkeit und festem Zusammenschluß. Stände sie geschlossen du, so würbe sich die Regierung eine solche Maßregelung gewiß nicht erlaubt haben.
Abg. Raab (Soz.) erklärt, seine Partei sei gegen jede politische Maßregelung und wenn eine solche vorliege, müsse das ganze Haus einmütig dagegen protestieren. Die Regierung bestreite aber die politische Maßregelung und Bähr habe sie nicht bewiesen. Heute schreie Herr Bähr mit seinen Freunden, aber im Jahre 1906 habe et die Bestätigung des Beigeordneten Eißnert in Offenbach bedauert.
Minister des Innern B r a u n wendet sich in ledhaster Weise gegen die Ausführungen der Abgg. Bähr mib Köhler, er könne erklären, daß die Regierung noch heute auf demselben Standpunkt stehe, auf welchem das Ministerium Finger im Jahre 1887 stand, das damals auf eine Anfrage in Betreff der Versetzung des Oberlehrers Berger erwiderte: „Die Regierung muß es im allgemeinen ablehnen, in eine öffentliche Erörterung über die Gründe einzu- treten, die sie veranlaßt haben, von dem ihr zustehenden Recht der Versetzung ihrer Beamten Gebrauch zu machen. Ta diese Gründe meist Dienstlicher Natur sind, erscheint eine öffentliche Erörterung derselben nicht für angebracht." Im übrigen müsse er bemerken, daß es geradezu unerhört sei, eine Regierung aufzufordern, hier Rede und Antwort zu stehen auf eine derartige, mit zahllosen Verdächtigungen unter Vorbehalt gespickten Jnterpellatlon, wie die des Abg. Bähr. Ta heißt es: „Dem Vernehmen nach ist Dr. Gutfleisch beteiligt" oder „das Gerücht besagt" u. s. f. Es sei ein bebauer« stcheS Zeichen für den Tiefstand des Parlamentarismus, wenn ein Abgeordneter in der Welse versuchen wolle, der Regierung den Kopf zu waschen. Wenn man von derselben erwarte, daß sie in eine sachliche Erörterung einer Interpellation eintreten solle, so müsse man doch zum mindesten verlangen, daß der betreffende Abgeordnete auch für feine Behauptungen emtrete; wenn aber ein Abgeordneter eine derartige Interpellation formuliere, wie die hier in Frage stehende, so setze er sich in Widerspruch nut feinem Ver- saffungseid, tn welchem er für des Landes Wohl nach eigener, bester Ueberzeugung einzutreten geschworen hat. Ein Abgeordneter, der sich in solcher Weise zum Träger puren Klatsches machte, wie der Abg. Bähr, könne wirklich nicht der Regierung zumuten, daß sie hier Rede und Antwort stehen sollte. Auf die sachliche Seite der Angelegenheit näher eingehend, bemerkt der 3) l in i ft er, daß der Name des Oberlehrers Werner zwischen ihm und dem Abgeordneten Giilsieisch erst gestern znm erstenmale gefallen fei. Tie Frage, wer die Versetzung Werners beantragt, oder wer irgendwie sonst darauf eiugemtrii habe, beantworte er mit einem bestimmten: Niemand! Abg. Bähr scheine ja selber nicht an eine politische Maßnahme zu glauben, denn er frage an, warum Werner nicht nach Darmstadt versetzt worden sei. Ta wäre er doch auch von Gießen ioeg- gefommen. In das Reich der Fabel gehöre auch die Angabe, daß wegen der Versetzung Werners eine völlige Umarbeitung des Stundenplanes in Worms hätte erfolgen müssen; die Abänderung des Lehrplanes ivetr lange vorher beschlossen, ehe man überhaupt an die Versetzung Werners dachte. Nach seiner Meinung mache die gastze Interpellation den Eindruck, als sei sie dem Abg. Bähr in den Tornister gesteckt ivorden. (Allgemeine Heiterkeit.) Das zeigten schoii einzelne Satzbildungen, wie „die Negierung unb die
Sport.
— Rudersport. Die 1. Regatta des Ruderklubs „Hassia" Gießen findet am Sonntag, 5. Juli, auf der Lahn statt, wobei unter Beteiligung der Verbandsvereine des Süddeutschen Ruderverbandes folgende Rennen bestritten werden: 1. Anfänger-Vierer: Ehrenpreis: 2. I. S enior-Bic- rer: Damenpreis; 3. Junior-Vierer: Ehrenpreis: 4. Junior-Einer: Ehrenpreis: 5. Ga st-Vierer: Ehrenpreis; 6. Gemischter Achter: Ehrenpreis: 7. Senior-Einer: Ehrenpreis; 8. III. Senior-Vierer: Ehrenpreis; 9. II. Se- .nior-Vierer: Hassiapreis: 10. Senior-Achter: Ehrenpreis: 11. Trost-Vierer: Ehrenpreis. Der junge Vereiir hat sich schon viel Shmpathie erworben, so daß für die Regatta eine zahlreiche Beteiligung aller Freunde des Rudersports zu erwarten steht. Die Rndermannschaft trainiert jeden Abend auf der Lahn für die Regatta am 14. Juni in Frankfurt a. M,
Herren Landstände" u. s. w. Daraus gehe hervor, daß ein anderer als Abg.Bähr die Aulrage geschrieben habe. DerMiuister verteidigt daun mit Wärme den Geh. Ober-Schulrat Nodnagel. Was in dieser Sache gegen ihn behauptet wurde, sei entiocber Klatsch oder böswillige Verleumdung. Derselbe habe an den betreffenden Verhandlungen damals überhaupt ,richt teilgenommen, weil er krank war. Für die Versetzung Werners trage der Vorsitzende der Schulabteilmiq ganz allein die Verantwortung. Auch die Behauptmig einer Schädigung der Jiiteressen 9Berner§ sei unzlitrefsend. ES habe den- felbeii nichts anderes getroffen, als was auch ihn, den Minister, getroffen habe und überhaupt jedeni Beamten passieren könne. Es nehme sich sehr eigentümlich ans, wenn Abg. Bähr meinte, der Staat hätte sich die Umzugskosten sparen fönnen. DaS klinge sehr sonderbar im Munde eines Abgeordneten, der so sehr daiür sorge, daß die Finanzen des Staates nicht auf den Hund komme. (Allgemeine Heiterkeit, Rufe: Hundestellerdebatten.) Die dem Kreisrat Wallau zugeschriebene Aeußerung über Werner bestreite dieser ganz entschieden und es stehe auch fest, daß derselbe mit keinem Vertreter der Regierimg jemals über Werner gesprochen habe. Tre frühere Versetzung Werners von Lauterbach nach Gießen sei damals auf seinen ausdrücklichen Wunsch erfolgt. Ter ölinifter erhält zum Schluß, er glaube somit alle Behauptungen der Interpellation gründlich widerlegt zu haben. (Leb. Beif.)
Geh. Oberschulrat Nodnagel erklärt, er wolle hier dienstlich wiederholen, daß mit der Versetzung Weriiers Niemaiid ein Gefallen getan worden fei, auch seien für die Versetzung Krasts nach Gießen dessen verwandtschaftliche Beziehungen zum Redner absolut nicht in Betracht gekommen. Er ersuche den Abg. Bähr, seine Aeußenrngen an anderer Stelle-zu wiederholen, dann werde er fofort die Verleumdungsklage gegen ihn erheben.
Abg. Finger erklärt, er könne nicht emsehen, weshalb eine Versetzung nach WormS als eine Straiversetzung aufgefaßt werden könne.
Abg. Tr. Osann gibt namens seiner politischen Freunde die Erllärung ab, sie würden eine Versetzung Werners aus politischen Gründen aufs schärfste verurteilen. Tie Herren Bähr und Köhler seien aber den Beweis sür diese Behaiiptung schuldig geblieben. Angriffe Köhlers auf die Nationalliberalen weist der'Redner entschieden zurück.
Abg. Brauer erklärt, daß feine Fraktion mit der Interpellation Bähr absolut nichts zu tun habe, sondern daß sie einzig und allein vorn Abg. Bähr eingcbracht sei.
Abg. Adelung polemisiert gegen Tr. Osann und wirst ihm Inkonsequenz vor, weil er früher die Negierung gegen einen Sozialdemokraten zu Hilfe rief.
Abg. B ä h r erklärt, die Blätter aller Parteien hätten die Versetzung als politische Maßregel bezeichnet. Tie Verdächtigung des Ministers weise er zurück. (Präs. Haas ruft den Redner für diefe Aeußerung zur Ordnung.)
Geheimrat E i s e n h u t h geht auf verschiedene vom Abg. Bähr herangezogene Fälle näher ein und attestiert den: Geh< Oberschulrat Nodnagel, daß er aufs peinlichste jeden Schein einer Begünstigung seiner Verwandten meide. Wir in der Schulabteilung müssen uns Mühe geben, daß Leuten, die dem Herrn Nodnagel nahestehcn, ihr Recht wird. (Bravo.-
Präsident Haas ruft den Abg. Bähr nachträglich wegen feines Ausdrucks „Waschweiber" zur Ordnung. — Abg. Bähr will richtigstellen, daß er gesagt habe: Wenn die Minister unter die Waschweiber gehen... — Präsident Haas: Das ist dasselbe. Ihren Ordnungsruf haben Sie weg. — Abg. Bähr: Ich will dann noch feststellen, daß ich damit den Minister Braun gemeint habe. (Abermaliger Ordnungsruf.)
Abg. Köhler: Trotz allem, was hier gesagt ist, bleibt für uns die Tatsache bestehen: es handelt sich um eine politischo Maßregel. Die Regierung hat einen Fehler gemacht, und. sie ist verpflichtet, den Fehler wieder gutzumachcn.
Damit schließt die Debatte um 2 Uhr. ^lächste Sitzung morgen 9 Uhr.
D i e hessische W a h l r e ch t s r r.-, 0 r m. Ter Gcsetz- gebungSausschuß der Ersten Kammer hielt in diesen Tagen unter dem Vorsitz des Fürsten von Leiningen eine Sitzung ab, in welcher die von Der Zweiten Kammer gemachten Vor- sckfläge für unannehmbar erklärt wurden. Daraufhin hat der Finanzausschuß in seiner Dienstagsfitzung unter dem Vorsitz deö Abg. v. Brentano gegen die Stimmen der Abgg. Dr. Fulda und Reh beschlossen, nochmals für eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuß den anderen Hauses einzutreten, um die Möglichkeit einer Verständigung herbeizuführen.
Bäder und Reisen.
— Wohin reifen ro i r i it den Psi n bst tagen? Das nun schnell herannahende liebliche Pfingstfest mit feinen traditionell gewordenen Ausflügen in die maifrifche Landschaft stellt manchen erholungsbedürfttgen Großstädter (der sich häufig erst noch kurz vor Gefchäftsfchluß entschließe wegzugehen) vor die fttacje: Wohin die Schritte lenken, um in ländlicher Stille einige schöne Tage zu verleben, ohne in dem allgemeinen Wanderstrom unterzugehen. Solchen sei hiermit verraten, daß Dillenburg, an der Bahn Köln—Gießen in dem malerisch schönen Tal der Dill gelegen, ein solcher Ort ist, der leicht zu erreichen, eingebettet in Waldesarün, allen Pfingsttouristen angenehme Abwechslung verspricht. Das dortige, im Waldesschatten erbaute städtische Kurhaus bietet vorzügliche Verpflegung, und die einzig dastehenden Anlagen des Verschönerungsvereins ermöglichen es dem Bequemen, sich in nächster Nähe zu ergehen, wie dem Wanderlustigen, in die vielen herrlichen Täler mit ihren burggekrönten Bergesspitzen aufzufliegen und sich in der köstlichen Höhenluft frisch zu baden. Nicht wenige^ als 4000 Hektar herrlicher Tannen- und Buchenhochwald, mit zahlreichen, schön gepflegten Spazierwegen, Ruhebänken und Aussichtstürmen versehen, dehnen sich im Umkreise einer Stunde um die Stadt, sich unmittelbar an dieselbe anschließend. Die Stadt wird überragt von dem „Wilhetrns- turm", der in den siebziger Jahren zum Andenken an den großen Oranier, Wilhelm den Verschwiegenen, erbaut w.ox-


