Nr. 105 DrMeS MM
158. Jahrgang
Dienstag, 5» Mai 1908
Erscheint »glich mtt VuSnahme bei Sonntags.
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Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Sbrrheften
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Deutscher Reichstag.
149. Sitzung. Montag, 4. Mai.
Am Tische des Bundesrats: Dr. S h d o w, T w e l e, K r ä t! c, b. A r m r n.
Vizepräsident Kämpf eröffnet die Sitzung um 12 Uür 20 Minuten.
Tie Ostmarkcnzulage
Nach Erledigung von Nechnungssachen beginnt die erste Lesung des zweiten Nachtraqsctats, der in Ausführung der Resolution des Reichstags, die Vorlage über die Ostmarkenzulage enthält, 301 000 Mk. für Kanzlei- und Ilnterbcamtc der Militärverwaltung und Unteroffiziere und 710000 Mk. für mittlere, Kanzlei- und Unterbeamte der Reichspost- und Telcgraphen- oerwaltung. Die Zulagen betragen wie bei den preußischen Be- amten 10 Proz. der Besoldung. Der Reichstag hat m seiner Nc- -olution die Unwiderruflichkeit der Zulage verlangt. Nach dem Dispositiv des Nachtragsetats ist sie als außerordentliche nicht über die Dauer des Rechnungsjahres hinaus zu l>"- willigen und während des Rechnungsjahres nicht widerruflich.
Abg. Schultz-Bromberg (Rp.):
Der Worte sind genug gewechselt; wir freuen uns, daß wir mdlich die Lat sehen, und ich habe im Namen sämtlicher Antragsteller der Ostmarken-Nesolution unseren verbindlich- Iten Dank den Verbündeten Regierungen und insbesondere dem neuen Schatzsekretär abzustatten für die Erfüllung unserer Wün- l-be, die un § überraschend schnell gekomincn ist. Es ist das für die Beamten in den Ostmarren wenigstens ein deines Pflaster auf die Wunde, die die Zurückstellung der Bc- mntenbesoldungserhöhung auch ihnen schlägt. Ich und meine Freunde sagen: Ende gut, alles gut? und wir erblicken hierin ein glückbringendes Vorzeichen für die Erfolge bei ben schwierigen Aufgaben, die dem Schatzsckretär in der Herbsttagung gestellt sind. (Lebh. Beifall.)
Schatzsckretär Dr. Spdow:
erwidert auf eine Zentrumsrede: Für mein Restart lag die Sache einfach- Der Reichstag hat einen Antrag der Verbündeten Regierungen, den er früher abgelehnt hatte, nunmehr zugestimmt, ued da konnte ich keine Bedenken tragen, an die verbündeten Negierungen mit der Bitte heranzutreten, dem Neichstags- wunsch zu entsprechen, und zwar schleunigst, da es ja sonst die Vertagung um ein weiteres Jahr bedeutet hätte. Ter leitende Gedanke für die Neichsregierung ist der, ihre Beamten 'n den Ostprovinzen gleichzustellen mit den preußischen. Deshalb sind auch die preußischen Bedingungen zugrunde gelegt mit dem einen wesentlichen, Unterschied, daß die Widerruflichkeit sortfällt. Die Behauptung, daß die Unwiderruflichkeit nur für ein Rechnungsjahr etwas anderes ist, als die vom Reichstag verlangte Unwiderruflichkeit, trifft nicht zu. Der Reichstag hat in seiner Resolution .außerordentliche" unwiderrufliche Beihilfen verlangt, unter außerordentlichen Beihilfen ivird von jeher rm Etat und in den Ausführungsbestimmungen eine Beihilfe verstanden, die nicht über die Dauer des Rechnungs- icihres hinaus gewährt wird. Im Gegensatz dazu siebt die „fortlaufende" Unterstützung. Wenn wir also über den Beschluß des Reichstages nicht hinausgchen wollten, mußten wir die Vorlage so machen, wie sie jetzt ist. Wir verlangen von den Beamten michts, als daß sie ihre Beamtenvflicht tun. Einen poli- i ' scben Sinn soll die treue Pflichterfüllung, die die Voraussetzung für die Gewährung der Zulagen ist, nicht haben.
Abg. Ortcl (natl.):
Wir stimmen dem Nachtragsetat zu. Auch wir wollen nicht SSaubmiften, nicht Fanatiker dort als Beamte haben, sondern Bc- ° °lte. die sich ihrer Aufgaben wobl bewußt sind unb pflichtgetreu !>.' erfüllen. Sie haben eine viel schwierigere Stelluna. als die Beamten sonst in Deutschland und haben auch größere Ausgaben.
Abg. Dr. Pachnicke lfreis. Vgg.)
^-'klärt für die große Mehrheit der Fraktions- ^me in schäft gleichfalls die Zustimniung. Maßgebend war ' uns, unseren alten Standpunkt zu verlassen, erstens, daß ^reußcn seinen Beamten die Zulagen gewährt und daß wir nunmehr den Ausgleich zwischen Reich und Preußen schaffen mußten, ^zweitens, daß die Unwiderruflichkeit, und zwar durch uns, ^ineingekommcn ist. Auch wir verlangen, daß die Zulage keine belohn nngfürPolitischesWohlv er halten sein soll (und berufen uns auf die soeben gehörte Erklärung des Staatssekretärs, daß sie keinen politischen Charakter trägt. Wir verlangen von der Regierung, daß sie dieser Erklärung praktische Geltung verschaffe. Kommissionsberatung ist wohl nicht erforder- löh.
Abg. Bruhn (Rfp.): ff immt zu.
Staatssekretär Krätke
d*-ist heftige Angriffe des polnischen Abg. Brejski entschieden zurück. Es ist nicht wahr, daß die Zulage eine Prämie auf den b>ckatismus sein soll, nicht wahr, daß die Beamten dazu verleitet werden sollen, die Polen zu schikanieren. Von einer poll- li fchen Grundidee ist keine Rede.
Abg. Ledebour (Soz.)
d rderholt die Bebauvtungen Brejskis. Die Regierung gebe sich «Ci Mühe, die Beamten, die E h r a e f ü h l h a b c n, aus dem ? iamtenstaud herauszutreibcn. lDer Präsident erteilt dem Abg. Ssicbour h-erfür einen Ordnungsruf.) Die Wirkung wird je Zufalls die sein, daß feinfühlige Beamten dort sich nach dem Siften versetzen lasten oder überhaupt nicht Beamte bleiben. C.er würden Sie, Herr v. Gamp, eine solche Zulage annehmen?
Abg. Frhr. v. Gamp (Rp.):
Wäre ich Postbeamter, würde ich sie nicht annehmen, ich würde HeSer in einer anderen Provinz bleiben, wo man mit den Polen nichts zu tun hat und nicht schikaniert wird. Der Redner stellt ^er Zustimmung der Negierung fest, daß auch die Inten- «an t u r s e k r e t ä r e Zulagen bekommen.
Damit schließt die erste Lesung. KommißwnS- mfung ist von keiner Seite beantragt: die zweite Lesung wird w einer der nächsten Sitzungen stattfinden.
Die Mas;- und Gcwichtsorduung.
Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs einer neuen und Gewichtsordnung. Eine ähnliche Vorlage hatte, den ^chstag bereits in den Tagungen 1904/05 und 1905/06 befchaf- und war damals nur in der Kommission durchberaten worden.
Neige Auslösung des Reichstags hatte dann eine weitere Be- •adung nicht mehr stattgefunden. Die Kommission hatte dem Ent- 3l5rf in wichtigeren grundsätzlichen Fragen zugestimmt. Der jetjt iosliecv7.be Entwurf schließt sich den Kommissionsbeschlüsten tn der
Hauptsache an und bringt insbesondere das System der periodischen N a ch e i ch u n g der M e ß g e r ä t e allgemein zur Durchführung. Mit Rücksicht hierauf ist diesmal der Entwurf an eine Kommisson nicht mehr verwiesen worden.
Am Tische des Bundesrats: v. Bcth mann-Hollweg, Dr. v. I o n c q u i e r c 3 , Meißner.
Die ersten 5 Paragraphen des Entwurfs, über die Benennung der Maße, werden ohne Erörterung erledigt.
§ 6 lautet: „Zum messen und wägen im öffentlichen verkehre, sofern dadurch der Umfang von Leistungen bestimmt inerben soll, dürfen nur geeichte Maße, Gewichte und Wagen an- gelpenbct und bereit gehalten werden. Zum öffentlichen Verkehre gehört der Handelsverkehr auch bann, trenn er nicht in offenen Verkaufsstelle:! stattfindct." Und in einem weiteren Absätze dieses Paragraphen heißt c3: „Auch zur Ermittelung des Arbeitslohnes in fabrikmäßigen Betrieben dürfen nur geeichte Maße, Gewichte und Wagen angewcndct und bereit gehalten werden."
§ 7 lautet: „Soweit Förderwagen und Förder- gefäße im Berg Werksbetriebe zur Ermittelung des Arbeitslohnes bienen, bedürfen sie ber Neu eichung."
Mit Rücksicht auf bie doppelte Bedeutung des Wortes „Wagen" in diesen Bestimmungen beantragt Abg. Naab (Wirtsch. Vgg.), das Wort „Wagen" — zum Unterschied von Förderwagen — mit 6>vei a — Waagen — zu schreiben. Die Sozialdemokraten beantragen für Förderwageii und Fördergefäße im Berg Iverksbet riebe auch die obligatorische N a eh e ichun g, also nicht nur die Ncueichung. In der Vorschrift der Eichung für den öffentlichen Verkehr in § 6 soll das Wort „öffentlichen" gestrichen werden.
Mit diesen Paragraphen werden zusammen verhandelt auch die 88 8 (Vorschrift geeichter Gasmesser), 9 (Eichung ber Wein-, Obstwein- und Bierfässer) und 14 (Beschaffung der Eichgefäße).
Abg. v. Kaphengst (kons.) beantragt, in 8 0 hinzuzufügen, Bier darf auch beim Verkauf in Flaschen, Glasballons, Krügen und Syphons nur in solchen Gefäßen ausgeliefert werden, welche auf ihren Rauminhalt geeicht sind.
Bei § 24 stellt Dr. Delbrück (freif. Vgg.) einen Antrag, der sich gegen bie Durchbrechung des Dezimal- s y st e m s wendet und demgemäß bie Streichung ber Viertel- imb Achtelkilogramm gewichte verlangt, bie ber Entwurf in den Verkehr einführt. Für ben Fall ber Ablehnung dieses Antrages soll bestimmt werben, baß bas Gewichtsstück des vierten Teiles des Kilogramms sich von dem bes fünften Teils, unb das des achten Teils von bem bes zehnten Teils nicht nur durch bie Größe, fonbern auch burch bie Form beut» l i ch unters ch eiben soll.
Abg. v. Kaphengst (kons.) erklärt, er habe sich sehr überlegt, ob er seinen Antrag einbringen solle, ba bas ganze Gc scheinen Kompromißcharakter trägt unb daher möglichst wenig geändert werden farm. Aber er Ijabe sich veranlaßt gesehen, dem Wunsch des Neichsverbandcs der deutschen Gastwirte nachzukommen im Interesse des legalen F l a s ch e n b i e r h a n d e l s. Zum mindesten soll eine lange UebergangSfrift, bis zu 10 Jahren, eingeführt werden. Der Redner wendet sich gegen den Antrag der Sozialdemokraten, den er zum Teil für überflüssig, zum Teil für undurchführbar hält, unb tritt für ben Eventualantrag Delbrück ein.
Abg. Sachso (Soz.) behauptet bei ber Begründung seines Antrags, baß in ben Bergwerksbetrieben vielfach nicht vorschriftsmäßige Wagen im Gebrauche seien. In einer Anzahl von Fällen seien Förderwagen, die bie Grunblage für bie Bemessung bes Gedinges gewesen seien, im Laufe der Zeit vergrößert Ivorden. Leute, bie im Golde schwimmen, hätten sich solche Unrichtigkeiten unb Betrügereien zuschulden kommen lassen; bas sei sogar auf einer fiskalischen Grube geschehen. Darum müsse nicht nur Neueichung, sondern auch obligatorische Nocheichung verlangt werden. Die Gründe, bie in ben Gegeneingaben von Handelskammern angegeben werden, würden für den ganzen öffentlichen Verkehr ebenso Geltung haben. — Ein weiterer Antrag ber Sozialdemokraten will bei § 13 feststellen, daß bei Fördergefäßen unb Förberwagen bie Fehlergrenze nur 2 Prozent betragen barf. Sachse will event. eine 3pro- zentige Fehlergrenze zulassen.
Abg. Dr. Toormann (frcis. Vgg.):
Was die Sozialdemokraten mit ihrem Anträge, das Wort „öffentlichen" zu streichen, erreichen wollen, wird schon durch den Satz int Entwurf erreicht, daß zum öffentlichen Verkehre ber Hanbelsverkehr auch dann gehört, wenn er nicht tn offenen Verkaufsstellen stattfindet, und daß zur Ermittelung des Arbeitslohnes in fabrikmäßigen Betrieben nur geeichte Maße, Gewichte und Wagen angetoenbet werden dürfen. Die Nacheichung ber Förbergefäße würbe sehr große Schwierigkeiten machen, aber cs muß zugegeben werden, daß die Bemessung des Arbeitslohnes möglichst' einwandfrei erfolgen muß. Eine zwei- oder drciprozen- tigc Fehlergrenze reicht nicht aus nach ber ganzen Natur des Bergbaubetriebes. Ein solcher Antrag läßt sich nicht annehmen, wenn man Sedationen unb fortwährenbe Schwierigkeiten vermeiden will. Der Redner spricht gegen den Antrag Kaphengst, dec zu weitgehend je;, und wendet sich auch gegen einen Antrag des A b g. Neese unb Genossen (natl.) zu 8 14, wonach Fässer für ben Verkauf von Wein, Obstwein und Bier in jeder Größe zur Eichung zuzulassen seien.
Geheimer Oberbergrat Meißner:
Als Vertreter ber preußischen B e r g v e r w a l t u n g bitte ich, ben Antrag auf Nacheichung ber Förbergefäße als un- burchführbar abzulehnen. Bereits in der Kommission im vorigeen Jahre ist nutgeteitt worden, daß nicht weniger als 600 000 Förder- wagen an Bergwerksbetriebe in Preußen vorhanden sind, auf einzelnen Werken über 3000. Einzelne Gruben haben eine Ausdehnung von mehr als 100 Kilometer Strecke. Berücksichtigen Sie doch d.e Schwierigkeiten, die sich ba ergeben, wenn jeber einzelne biefer Wagen nachgceicht werden soll! Wieviel Beamte würden dazu notwendig fein. Die Ermittelungen, die auf Veranlassung des Preußischen Handelsministers seinerzeit angestellt sind, haben allerdings ergeben, daß auf einzelnen Gruben Verstöße gegen bie gesetzlichen Vorschriften in bezug auf bie Förbergefäße vorkamen, unb baß in der Tat in einer Anzahl von Fällen Wagen nachträglich vergrößert sind, ohne baß es ben Arbeitern bekannt gemacht unb bas Gebinge erhöbt worben ist. Aber bie Berichte der Oberbergämter ergeben auch, baß in keinem Falle von Betrügerei die Rede sein kann. Das Versehen besteht lebiglich barm, baß cs den Arbeitern nicht bekannt gegeben ist. Selbstverständlich ist mit Strafanträgen gegen bie betreffenden Werkverwaltungen vorgegangen, aber ich weise entschieden die
Behauptung der Betrügerei zurück, unb insbesondere auch, soweit es sich um eine fiskalische Grube handelt. Es ist ja ganz richtig, daß der Bergarbeiter wie jeder andere, der eine Ware liefert, die volle Bezahlung seiner Arbeit fordern kann, aber Sie können die Verhältnisse im Bergbau nicht mit anderen ohne weiteres vergleichen. Der Bcrgwerksbcsiher erhält doch vom Arbeiter auch nicht die reine Ware. Es sind vielfach unreine Flöze und daher Steine m ber Kohle. Er hat allerdings das Recht, den Wagen nur soweit zu bezahlen, als er rein beladen ist, aber es ist doch unmöglich, bi-t hunberttausende von Wagen baraufhin genau zu prüfen. Auf der einen Seite kann also ber Arbeiter einmal infolge unrichtiger Größe der Wagen zu kurz kommen, auf der anderen Seite kommt ber Bergwerksbesitzer zu kurz. Tas Gc- binge wirb ja auch fortwährend neu geregelt. Es richtet sich nach der Konjunktur, und schließlich liegt doch auch bem Bergwerks- besitzer baran, daß er seine Arbeiter behält. Der Antrag der Sozialdemokraten ergibt also leine wesentliche Erleichterung der Bergarbeiter, schafft aber eine außerordentliche Erschwer iingbesAetriebcs und insbesondere eine Erhöhung ber Selbstkosten.
Abg. Frhr. v. Gamp lRp.)
weist auf bie sozialbernokratischen Angriffe gegen bie Vertreter ber Jnbustrie zurück. Von Betrügereien könne keine Rebe sein, beim die Abmessungen geschehen ja vor den Augen ber Arbeiter. Erfahrungsgemäß muß jeber Wagen alle zehn Tage repariert werben. Wenn jedesmal eine Nacheichung erfolgen sollte, so wür- ben bie Wagen nicht aus ber Reparaturanstalt herauskommen.
Abg. Neuner (natl.)
empfiehlt ben nationalliberalen Antrag zur Annahme. Die sozialdemokratische Forderung sei praktisch undurchführbar, die anderen Anträge seien überflüssig bis auf ben zweiten Teil bes freisinnigen Antrages, bem seine Freunde zustimmcn.
Direktor Dr. v. Jvncquiercs:
Die sozialdemokratischen Anträge sind für uns unannehmbar. Ihre Annahme würde das Zustandekommen des Gesetzes ernstlich gefährden. Der nationalliberale Antrag ist vollkommen überflüssig. Auch der Antrag v. Kaphengst hat keine praktische Bedeutung. Wenn die Flaschen richtig geeicht werden sollen, so würde ihre Herstellung außerordentlich verteuert werden. Praktisch wird aber auch durch eine solche Eichung nichts erreicht. Der Kleinhändler hat gar keinen Einfluß darauf, da die Füllung vollkommene Sache ber Großlieferanten ist.
Abg. Naab (wirtsch. Vgg.):
Der Antrag Kaphengst ist wirtschaftlich und technisch nicht durchführbar. Der Redner begründet seinen Antrag.
Abg. Gothein (freif. Vgg.)
bringt einen Antrag ein, wonach nach jeder Reparatur die Eichung zu wiederholen ist, wenn die Reparatur eine wesentliche Veränderung des Na uminhaltes zur Folge haben würde. Durch diese Bestimmung würden die gerechten Wünsche ber Arbeiter erfüllt unb ber Friede zwischen Arbeitgebern unb Arbeitern geförbert werben.
Damit schließt die Diskussion. Die Anträge v. Kaphengst (kons.), Rccse (natl.) unb Delbrück (frcis. Vgg.) werden zurückgezogen, die übrigen Anträge abgelehnt und die 88 6, 7, 8, 9, 14 unverändert-angenommen.
8 18 ist der V e r st a a t l i ch u n g s p a r a g r a p h. Die Landesregierungen sind befugt, Gemeinden, welche zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes eigene Eichämter besitzen, ihre Beibehaltung widerruflich zu gestatten. Ein Antrag aus bem Zen - t r u m , Hug und Genossen, fordert die Streichung der Widcrruf- Iid)feit. Die Sozialdemokraten beantragen, auch kommunale Eichämter nach wie vor zuzulassen. Ein Antrag Detto, Everling, Neuner (natl.) will folgendes bestimmen: „Den Gemeinden, die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes cigeiie Eichämter besitzen, ist die Beibehaltung zu gestatten mit der Maßgabe, daß die Entziehung stattsinden darf unter angemessener Entschädigung oder mit wenigstens fünfjähriger Kündigung."
Abg. Tetw (natl.):
Dtein Antrag ist eingebracht im Interesse derjenigen Städte, die aus einem Eichamt erhebliche Einnahmen bezogen haben. Gewiß i'inb solche technischen Einrichtungen grundsätzlich Sache des Staates. Aber um diese Orte, die zum Teil große Verluste erleiden würden, z. B. Dessau 52 000 Mk., Osnabrück 100 000 Mk. jährlich, einigermaßen schadlos zu halten, halten wir zum mindesten eine größere Uebergangssri st und entsprechende Entschädigung für erforderlich. Tas Mindestmaß soll im Reichsgesetz Aufnahme finden, da die Verhandlungen mit bem Fiskus erfahrungsgemäß für die Kommunen sehr schwierig und auch sehr mißlich sind.
Abg. Stolle (Soz.) spricht für Aufrechterhaltung der kommunalen Aemtcr. Staatssekretär v. Bcthmann-Hollweg:
Man hat anerkannt, daß die Nacheichung nicht ohne Verstaatlichung der Eichbehörden ausgcführt werden kann; man hat weiter anerkannt, daß die Eichung als ein Akt obrigkeitlicher Tätigkeit nicht dazu bestimmt ist, den Gemeinden Ueberschüsse abzuwerfen unb daß eine Entschädigungspflicht von feiten des Staates gegenüber den Gemeinden nicht vorliegt. Ter Antrag der Sozialdemokraten und der Antrag Tetto sind für die verbündeten Dtegierungen nicht annehmbar. Die Kommunen haben ja nach dem Einwurf bis zum 1. Januar 1912 Zeit, sich auf den neuen Zu stand cinzurichten. Tas ist ein sehr weites Entgegenkommen der Negierung. 9tehmen Sie die Anträge an, so ist die ganze schwierige Arbeit der Negierung unb des Reichstages umsonst gewesen. Ich bitte die Vertreter der kommunalen Wünsche, über den Verhältnissen der einzelnen Gemeinden die größeren allgemeinen Gesichtspunkte der Vorlage nicht zu vergessen. Gefährden Sie die großen Errungenschaften, die Beseitigung unzähliger Strafanzeigen und Konfiskationen und die Freizügigkeit ber Meßgeräte durch das ganze Reich, nicht. (Beifall.)
Abg. Frhr. v. Gamp (Np.):
Den Ausführungen des Staatssekretärs kann ich mich in allen Punkten an schließen. Die Kommunen können zufrieden sein, daß die Vorlage ihnen so weit entgegengefommen ist. Sie haben bisher zu unrecht Vorteile aus ben Eichämtern gezogen.
Abg. Engclen (Ztr.)
spricht für Aufrechterhaltung ber kommunalen Eichämter bezw. bie Entschädigung im Interesse seiner Heimat st adtOsn abrück.
Abg. Dr. Everling (natl.):
So sehr wir für bie Gemeinden einzutreten gewillt sind, halten wir es grundsätzlich für richtig, die Eichäntter zu verstaatlichen.


