Nr. 130
Zweites Blatt
158. Jahrgang
Donnerstag 4. Jnni 1908
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntag«.
frcgen** erscheinen monatlich zweimal.
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Militärs, des Trägers eines weltberühmten Namens,
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Rotationsdruck und Verlag der Drühl'scheu Universitäts - Buch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Tiefstandes unseres Kunstgcwerbeä erhöhen dm Eindruck des Vorgeführten.
Von besonderem Interesse ist di'.' historisch-retrospektive Gruppe der Ausstellung. Universitäten, Verbindungen, tätliche und stäbtische Museen und Bibliotheken, private Sammler haben hier oeiretteifert, um an authentischen Bildern und Tokumenten auch das akademische Leben srül-erer Jahrhunderte zu zeigen, insbesondere das, was uns aus dem Studentenleben des 16. und 18. Jahrhunderts erhalten ist. So habere Gießen, Tübingen und Grerss- wald kostbare Stücke auS ihrem U n iv er sl t äts s rl b ers cha b zur Ausstellung geschickt. Tübingen seine beiden silbernen Szepter, spätgotische Meisterwerke aus der Zeit der Gründung der Uni- versität, Greifswald feinen gravitätischen Rektorenornac aus von 1619. Ein Studium für sich erfordert die ungemein reichhaltige Sammlung alt.r Stanimbücher und Stammbuchblätter, die große Kvllektion von Aquarellen, Stichen, Zeichnungen mit Szenen aus dem Stiidentenleben. Hier entrollen sich ganze Kapitel aus der deutschen Kulturgeschichte.
Bei der Eröffnung der Ausstellung bot die König-Karls- Halle des Landes-Gewcroe-Museums, wo Hunderte von Studenten in vollem Wichs den König begrüßten, ein farbenfrohes Bild. Nach der Eröffnung der Ausstellung lud der König die Vertreter der Studentenschaft zu einem Frühschoppen in seinem Prwat- garten ein.
Redaktion, Expedition und Dnickcrel: Schul- slraße 7. Expedition und Verlag: 5L
RedaktiomL^ 112. Tcl.-AdruAnzeigerGießen.
— Der Kaiser als Assyriologe. Eine Anekdote, für die wir dem Pariser „Gaulois", dem wir sie entnehmen, die Verantwortung überlassen müssen, berichtet das genannte Blatt von dem lebten Aufenthalt Kaiser Wilhelms II. in Wiesbaden. Für Die Vorbereitungen zur Ausführung des Balletts „Sardanapal", das demnächst an,der Berliner Oper in Szene gehen soll und zu dem der Hofkapellmeister Schlar in Wiesbaden die Musik schreibt, wurden diesem Künstler auf Befehl des Kaisers aus der königlichen Bibliothek alle Werke zur Verfügung gestellt, die über altassyrische Musik handeln. Desglcia-en yat sich Schlar mit dem Professor Delitzsch, der bekannten Autorität in assyrischen Dingen, in Verbindung setzen müssen, um seine Kenntnis aus diesem Gebiete zu erweitern. Einige Fragmente alt- assyrischer Melodien, die sich in Delstzflys Werken finden, sollen sozusagen als Unterlage sür gewisse stellen der Schlarscyeu Musik dienen. Kauer Wilyelm 11. verriet ein großes Interesse an dieseji Dingen, er äußerte den Wunsch, der mit seinen Ansichten über die Verwendung Wissenschaft-
Oeffentlichkeit des gerichtlichen verfahrens.
Von Dr. jur. W. Brandts, Berlin. (Nachdruck verboten.)
nötig gehalten wurde, das Familienleben eines unsrer höchsten Militärs, des Trägers eines weltberühmten Namens, bis in
licher Entdeckungen auf dem Theater überhaupt zusammenhängt, daß der neue Sardanapal ein getreues Bild der altassyrischen Zivilisation gäbe. „Diese alten Assyrier", äußerte er lachend, „haben z. B. ebenso hübsche Majolika hergestellt wie ich in meiner Fabrik in Kabinen." Wir werden also vermutlich Oper und Ballett bald bei neuen archäologischen Aufgaben verfolgen können.
— Die Versteigerung griechischer Altertümer südrussischen Fundorts aus der Umgegend von Niko- lajeff (der Nachfolgerin des alten Olbia) wurde dieser Tage in der königl. Gewerbehalle zu Kassel beendigt. Die Zahl der Käufer und Liebhaber solcher Raritäten war sehr groß. Zu den Direktoren staatlicher Museen aus den Hauptstädten des In- und Auslandes, wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Breslau, Stettin, Mainz, Paris, Kopenhagen, Ghristiania, Mailand usw. hatten sich noch die Vertreter aller größeren Universitäten Deutschlands eingefunden, so aus Berlin, München, Heidelberg, Jena, Leipzig, Halle, Marburg, Gießen, Göttingen, Würzburg, Breslau usw., so daß Die Versteigerung einen recht lebhaften Eharatter trug. Ein von Kennern als hervorragend frühes Stück bezeichneter Fingerring wurde bei lebhaftem Gebot bis zu 1320 Mk. gesteigert. Käufer war ein Privatsammler, Herr- Fritz Gans in Frankfurt a. M. Ein eisernes Schwert, Klinge 69 Zentimeter lang, wurde für 70 Mk. für das römischgermanische Nkuseum in Mainz erstanden. Eine große Anzahl weiterer seltener Stücke wurde zu Preisen von 100 bis 200 Mk. von Privatsammlern des Auslandes und den Vertretern der erwähnten Universitäten erstanden.
— Kleine K u n'st chroni k. Im Hostheater in Cassel sand die Erstaufführung von „Barbe Amelung", Komodie von Karl Schüler, in den beiden ersten Akten bei'alligpe Aufnahme. Ter Schlußakt mißfiel. — Kultusminister Dr. Holle hac sür den preußischen Staat em nach dem Leben gemaltes Portal des FeldmarschaUs Grasen Ai o l l k e von Paul B e ck e r t in Frankfurt a. M. angekaust. — Ein neues Drama von Gorki ivirb in der russischen Zeitschrist „Snanje" veröffentlicht. Es betitelt sich „Die Legten" und spielt tn einer russischen Bea.nlen- sannlie. In dem Drama wird die ganze Korruption und piieder- tracht des klemen russischen Polizeibeamten gezeigt, der wie eur Vampyr seine Umgebung auSsaugl..— Hermann Schmiechen, der betannle altmodische Porlräl- und Gejchichlsmaler in Berlin, hat vom Kaiser den Auftrag erhallen, sein Bildnis m Parade- Maruieuniform sür England zu malen.
5tudenten-rtunsiausstel!ling in Stuttgart.
- ' Man schreibt uns aus Stuttgart untcrm 1. Juni:
Eine Ausstellung, wie sie wohl noch nirgends zu sehen gewesen fein wird, ist die Ausstellung sür deutsche Stubcntenfiinft, die heute unter Beteiligung der akademischen Kreise von Nah und Fern durch den König hier int Landes-Gewerbe-Museum eröffnet luorben ist. Veranstalterin der Ausstellung ist die königl. lvürttemb. Zentralstelle für Gewerbe und Handel, ihr geistiger Vater der rührige und verdienstvolle Leiter des königlichen Lanbes-Gewerbc-Mufeums Prof. Dr. Pazaurek. -uc Ausstellung verfolgt den Zweck, an dem schönen Aufschwung, der sich auf weiten Gebieten des künstlerischen Lebens fühlbar inao)t, auch die Studentenkunst tcilnehmen zu lassen, die sich bisher noch abseits gehalten hat, ober in dem Althergebrachten, Konventionellen gar zu sehr stecken geblieben ist. Man hat die Rechnung angestellt, .baß alljährlich durch bie Stubentenoereine unb andere Gesellschaften, bie sich nach studentischem Vorbild richten, über 2 Millionen Mk. ausgegeben werden, .leider nicht gerade für die schönsten Objekte. Wieviel Gutes ließe sich für solche Summen schaffen, wenn di Auftraggeber immer richtig beraten wären! Hier will die Ausstellung anregend wirken.
Die Ausstellung erstreckt sich auf Studentcnhäuser und ihre innere Einrichtung, auf studentische Geräte, Wappen, Schmuck- gegenstände, Teditätionen, Drucksachen usw. eie erbringt Den Beweis, daß der Präsidiumssessel mit seinen zweckwidrigen volz- schnitzereien, an denen sich „ein hohes Präsidium" den Schädel zerschindet, ebenso verbesserungssähig ist wie der B ier zipfc l, dessen Metallbeschläge in die unglaublichsten heraldischen Exzesse ausartete; sie zeigt an einem vortrefflichen Beispiels von Riemerschmid, daß sich mit geringen Mitteln eure au Berit behagliche Studentenbude Herstellen W, in der kuck einem sinnreichen Jneinandergreifen von verschiedenen Möbelstücken wie Kleidcrschrank und Büchergestell das Bett be5 .Nusen- sohncs bei Tage unsichtbar gemacht werden kann. zeigt, daß bei Couleurringen und V o r stecknadeln wie bei der Ornamenticrung der C e r e v i s - M ü tz c n neue ©ebanfen burchaus möglich sind — kurz baß sich auf dem ganzen welt- verzweigten Gebiet viel Sckfönes und Gutes schaffen laßt, xer allgemeine Eindruck ist der, daß sich allenthalben bewuZtes Abrücken von den verschnörtelteu und überladenen -Spielarten der letzten Jahrzehnte, ein Abrücken itzsii Dem Mißbrauch, der im Zeitalter der Butzenscheib e n-Po esie mit Golhil und deutscher Renaissance getrieben worden ist, u,u) ein wachsenoes Verstandnis für bie mit vornehmer Einfachheit und Zweckmäßigkeit gepaarte Behaglichkeit vollzieht. Gegenbeispiele aus oen Zetten künstleriMu
Streik der österreichischen Studenten.
Bei der Besprechung der Wahrmunb-Angelegenheit im österreichischen Slbgcorbnctenbauic erklärte der Abg. Senmme, die Deutsch-Radikaleil feien nut der Art der Lösung dieser Frage nicht einverstanden. Das Recht Wahrmunds, Vorlesungen zu halten, hätte geivahrt werden müssen. Ter Redner wars der Innsbrucker Universität sclnvaukende Politik vor, welche weder der Unterrichts- Minister, noch die Teulfchfrciheitticheu mitansehen könnten. Die Teulschsreiheitlichen würden sich durch feiiierlei Drohungen einschüchtern lassen. Infolge der Schließung der Innsbrucker Universität hat gestern an fämtlichen dentfchen Universitäten der Streik der Studenten begonnen. Tie Universität unb bie Technische Hochschule in Graz wurden aus Veranlassung der fHegicrung sofort gesperrt. In Wien liegen die Hörsäle vollkominen leer. Ter Anschluß der nichtbeulschen Studentenschaft an den Streik wirb er- wartet. In Prag inszenierte die bentschireiheittiche Studentenschaft der Universität und Technikilm den Hochschul-Stceik. Einige klerikale Studenten sanden den Zutritt zur Universität von antiklerikalen besetzt. Tie Professoren stellten locgeit Nichtbesuches die Vorlesungen ein.
DaS englische Pateutgesetz.
Tie „Nordb. Allg. Zig." schreibt: Die Vorschriften des Ar-! tikels 27 bes am i. Januar in Kraft getretenen, englischen Patentgesetzes enthalten im Wesentlichen solgenbes: Vom 28. August 1908 an wirb ein Patent, seit dessen Erteilung vier Jahre verstrichen sind, durch Verfügung des Comptrollers zurückge- nomuten, wenn jemand dies beantragt und der Eomptroller bei der Prüfung findet, das; der, patentierte Gegenstand ober daS patentierte Verfahren ausschließlich ober hauptsächlich außerhalb des vereinigten Kölligreichs hergestellt ober zur Ausführuna gebracht wird, es sei denn, baß der Patentinhaber ausreichende Gründe anführen kann, die ihn hinderten, die Erfindung in angemessenem Umfang innerhalb des bereinigten Königreichs auszuführen. Anstelle^ der sofortigen Zurücknahme kann dem Patenti.ihaber zur Ausführung seiner Erfindung im Bereinigten Königreich vom Eomptroller eine Frist gesetzt werden, die auf Antrag bei hinreichender Begründung.bis zu zwölf Monaten verlängert werden kann. Gegen di / vorbesprochenen Verfügungen deS Comptrollers ist Beschwerde an das Gericht zulässig. (Tas englische Patentgesetz ist in Uebersetzung im Blatte für Patent-, Musttr- und Zeicyenwcsen — Nr. 12 vom 27. Dezember 1907 — mitgeteilt.
f Schon viele, die ihr Recht suchten, haben unter der Oeffcnt- lichkeit unseres gerichtlichen Verfahrens gelitten, und mancher hat auf sein Recht überhaupt verzichtet, weil er vorcmsf'ah, daß in der öffentlichen Verhandlung der Sache von der gegnerischen Partei Punkte berührt werden würden, die mit dem vorliegenden Rechtsstreit nichts oder wenig zu tun hatten, die aber sozusagen an den Haaren würden herbeigezogen werden, tzim ihm eins auszuwischen, so daß, wenn er auch in Sache selbst gewinnen mußte, der Sieg des Rechts für nahezu wertlos, weil zu teuer erkauft war.
Diese Gedanken haben sich uns allen aufgedrängt, längst in einem Beleidigungsprozeß schmutzigster Art
(täten aus, worin er sie als liebe Gäste an seinem Geburtstags willkommen hieß, und in dem er betonte, daß beide Völker durch Stammverwandtschaft und Familienbande verknüpft und durch gemeinschaftliche Interessen verbunden seien unb gerabc in ber letzten Zeit gemeinsam an bent Friebenswerk gearbeitet haben. Er sprach bie wärmsten Wünsche für bas Glück beider Völker aus, bie ber Freunbschaft beiber Fürstenhäuser stets zuneigeii mögen, unb schloß mit einem Hoch auf bie Majestäten. König Gustav von Schweben erroiberte, wenn er erstmals nach bem Heimgang feines geliebten Vaters ben Majestäten einen Besuch abstatte, geschehe bies mit bem Gefühl ber Wehmut und Dankbarkeit. Der König fprach für bie herzlichen Begrüßungc- worte seinen aufrichtigsten Dank unb ebenso für ben freundlichen Empfang aus. Es fei ihm unb ber Königin eine große Freude, bem König bie Glückwünsche persönlich barzubringeu. Er hoffe, baß eines immer bestehen werbe, nämlich bie glte Freunbschaft zum König von Dänemark. Es fei feine lebhafte Hoffnung, baß bas i n t e r n a t i o n a l e A b k o m m e n z w i s ch e n ben N o r b - unb ben Ostseemächten bie gemeinsamen Interessen ber Völker kräftig fördern unb bas vertrauensvolle Verhältnis befestigen möge. Er fchloß mit einem Hoch auf bas bänischc Königspaar unb bie Zukunft Dänemarks.
die Geheimnisse bes Schlafgemaches zu erforschen unb bie Verhältnisse nicht nur vor bem erfennenben Richter, sonbecn vor ber ganzen Stabt, ja, infolge bes großen Interesses für ben Privatkläger vor bem ganzen Laube, vor ber ganzen Welt offen zu legen. Die hehre, reine Göttin ber Gerechtigkeit mußte es sich gefallen lassen, baß häßliche, zwischen den Ehegatten in erregter Stimmung vorgekommene Szenen in widerwärtiger Breite vorgebracht wurden unb man offenbar Gefallen baran fand, solchen meist belanglosen Schmutz zu häufen. Entrüstet fragten alle, besonbers bie beutfdjen Frauen, ob es beim nötig fei, baß solcher Schmutz vor aller Welk gewaschen werbe.
Nur wenige Monate find feitbem verflossen unb schon haben wir eine zweite, nicht weniger empörende Gerichtsver- handlung, nämlich bie Tortur eines makellos bastehenben, vornehmen, jungen Mädchens, bas bas Unglück hat, eine etwas eifersüchtige Schwester unb einen Mürber zum Schwager gehabt zu haben. In biesem Fall läßt sich bem angetlagten Rebakreur bas Recht nicht absprechen, ben Beweis für bie Wahrheit ber von ihm weitverbreiteten einseitigen Behauptung von der Schuld der Dame an dem Tode ihrer Mutter zu erbringen. Man muß das Interesse des Redakteurs gegen das Interesse der schwei- beleidigten Dame abwägen, wenn man entscheiden will, ob es im vorliegenden Falle recht ist, einen solchen Prozeß zu führen. Für den Redakteur handelt es sich, wenn er eines andern falsche Vermutuiig wiedergibt, die jemandes Ehre kränkt, uni kein schweres Vergehen, wenn er, wie hier, im guten Glauben gehandelt und der Wahrheit hat dienen wollen. Was stehl aber für das junge Mädchen auf dem Spiel? Nicht nur die entsetzliche Qual der mehrwöchigen Gerichtsverhandlung, die zu einem Ohnmachtsanfall geführt hat und nach dem Gutachten des Arztes die große Gefahr eines dauernden Nervenleidens zur Folge hat, sondern die Bloßstellung vor aller Welk mit allen ihren Schwächen und als leichtmoglichc Folge die Untergrabung eines ganzen Lebensglücks. Die Unterlassung eines Widerrufs und gar ber Antritt eines Wahrheitsbeweises in einem solchen Falle erscheint mir umso tadelnswerter, wenn bereits rechtskräftig, nach grünblichster Untersuchung vor bem Schwurgericht, bas Gegenteil ber verbreiteten Behauptung erwiesen ist unb wenn bie zur Verfolgung ber Straftat allein berufene unparteiische Behörde, bie Staatsanwaltschaft, bereu Verfolgung ablehnt, weil sie von ber Unschuld ber Dame überzeugt ist. Es ist bas burch ■ben Buchstaben unseres Gesetzes verbürgte Recht bes Angeklagten, sich zu oerteibigen. Eine berartige Hanblungswcise steht in meinen Augen auf gleicher Stufe mit ber Hanblung jcmanbcs, ber, um einen Knaben von bem frech fortgesetzten Plünbern eines fremden Llirschbaums abzuhalten, auf diesen schießt, ihn schwer verwundet und sich zu seiner Rechtfertigung auf die Notwehr beruft. Wenn jemand so den Buchstaben des Gesetzes mißbrauchen kann, so müssen unsre Gesetze dafür sorgen, daß der unvermeidliche schade für die angegriffene Person auf das geringste Maß beschränkt wird und das würde int gegenwärtigen Falle durch Ausschluß der Oeffentlichkeit geschehen sein.
Unser Gerichtsverfassungsgesetz stellt den Grundsatz auf, datz jbie Verhanblung vor bem erfennenben Gericht öffentlich erfolgt. Dieselbe kann ausgeschlossen werben, wenn sie eine Ge- fährbung ber öffentlichen Orbnung, insbesonbere ber Staatssicherheit, ober eine Gefährbung ber Sittlichkeit besorgen lätzk. Der Grunb, aus welchem nach bem Vorbilbe von Frankreich, Englanb unb Oesterreich auch bei uns um bie Mitte bes vorigen Jahrhunberts bie Oeffentlichkeit bes Gerichtsverfahrens ccnge- führt worben ist, ist ber, eine würbige Geschästsbehanblmig unb vor allem bas Ansehen ber Rechtspflege zu sichern. Den Nachteil, baß bie Oeffentlichkeit sogenannten Kriminalstubenten Gelegenheit zur Erlernung von Verbrechen unb abgefeimten Ver- teibigungsweisen bietet, erachtet man gegenüber jenem Vorteil
ür gering. Von bem Grimbsatz ber Oeffentlichkeit macht aber bas Gesetz selbst zwei Ausnahmen, inbem es sie in Ehesack>en ausschließt, wenn auch nur eine Partei es verlangt. Bei ber Entmünbigimg eines Geisteskranken ober Geistesschwachen ist bie Oeffentlichkeit bei ber Vernehmung bes Entmünbigten ausge- chlossen: auch in übrigen Entmünbigungsverfahren kann bas Gericht sie auf Antrag einer Partei ausfchließen. In einem Falle, in bem bas Gericht ben zu entmünoigenben Geisteskranken in öffentlicher Sitzung vernommen hatte, hat bas Reichs- fericht bas Verfahren für ungültig erklärt. Es sagte, ber innere Grunb, aus bem bas Gesetz ben Ausschluß ber Oeffentlichkeit verlange, fei ber, baß von ber Oeffentlichkeit der Vernehmung eine nachteilige Einwirkung auf bie Erklärungen bes Entmünbigten zu befürchten fei unb bamit bas Gewicht ber Ansage besselben verringert werbe. Diese Entscheibnng bes Reichsgerichts beweist bie Irrigkeit ber vielfach vertretenen Meinung, baß eine Anfechtung eines gerichtlichen Verfahrens nur zulässig sei, wenn bie Oeffentlichkeit rechtswibrig beschränkt sei, nicht aber auch, wenn bie Oeffentlichkeit rechtswibrig zugelassen sei. Man führt zur Begrünbung biefer Ansicht an, bie Oeffentlichkeit biete eine größere Garantie für bie Richtigkeit bes Urteilsspruchs. Die obenerwähnte Entscheibung belehrt uns aber sehr richtig, baß bie Oeffentlichkeit ber Verhanblung auch zur SSerbunfelung bes Sachverhalts unb bamit zur Unrichtigkeit ber Entscheibung beitragen kann.
Der Grunb, aus bem bie Oeffentlichkeit in Ehe- unb Ent- münbigungssachen ausgeschlossen werben kann, ist ber, baß bie Zuhörung burch bas Publikum berechtigte Interessen ber Familie verletzen kann. Der gleiche Grunb trifft auch in vielen Beleibigungsprozessen zu. Deshalb forbert bie Konsequenz, bie Familieninteressen in Beleibigungssachen ebenso zu schonen wie in Ehesachen. Es ist bies umso nötiger, als bie Neigung ber Angeklagten offenbar zunimmt, mit ber Streitsache nur in loser Verbinbung stehenbe sensationelle Angelegenheiten in eine Sache hineinzuziehen unb sich baburch interessant zu machen ober gar ein Relief ju geben. Zu biesem Zweck sollten aber unsere Gerichte bie Mitwirkung aller- strengstens versagen. Da jeboch bie Ablehnung von Beweisanträgen sich immerhin leicht als unzulässige Beschränkung ber Verteidigung aussasscn läßt, so bietet das sicherste Mittel in allen Fällen, wo cs sich um die Offenbarung intimer Fa- milienverhältnisfe handelt, der Ausschluß ber Oeffentlichkeit.
Die heutige Gerichtspraxis bei Beleibigungen führt bazu, baß es fast als eine Torheit erscheint, eine BeleibigimgSklage zu erheben, weil man baraui rechnen muß, baß ber Gegner ben Spieß umbrebt unb irgenb ein ber Vergangenheit angehörenbes wahres ober unwahres Vorkommnis aus bem Familienleben des anbern aus ber Vergessenheit aussuchen wirb, unb selbst wenn jenes Vorkommnis burchaus nicht ehrenrührig, aber boch peinlich ift, so schreckt bie Schaustellung ber innern Familienvcrhaltnisse vor einem sremben Publikum viele ab, vor Gericht ihr Recht zu suchen.___
Ksletöfche LagesZchaLr.
Die „lärmende Parteinahme^ Schwedens für Deutschland.
Zu. bem Artikel beS „Temps" über bie Rebe bes Königs von Schweben tn Berlin schreibt bas Blatt „Aftonblabet": soweit wir verstehen, enthalten bie ruhigen, wohlüberlegten Worte bes Königs von Schweben an Kaiser Wilhelm keineswegs eine lör- menbe Parteinahme für Deutschlanb, wie sie ber „Temps" darin hat sindeii wollen. Schweden Denft weder daran, noch hat c-> nötig, sich unter den Schutz des Schwertes Deutschlands oder eines anderen Staates zu stellen. In der Stunde ber Not unb Gefahr ist es natürlich bankbar für bic Hilfe, bie es erlangen kann: aber cs würbe sich niemals an jemanb, wer es auch immer fei, mit bem Ersuchen um Hilfe roenben. Wir können nicht ein sehen, baß sich bic Worte bes Königs bahm beuten ließen, als ob er vergessen hätte, baß es int Interesse seines Reiches liege, zu allen Staaten in einem guten Verhältnis zu stehen unb sich autzerhalb ber großeuropäischen biplomatiichen Gruppierungen zu halten. *
Besuch des schwedischen Königspaares in Kopenhagen.
Das schwebische Königspaar ist gestern mittag in Kopenhagen eingetroffen unb auf bem Bahnhofe von bem Könige unb ber Königin von Dänemark unb ber ganzen königlichen Familie empfangen worben. Auf bem Wege vom Bahnhof zum Schlotz Ama- lienborg würben bic königlichen Gäste in ben fahnengeschmückten Straßen von einer großen Menschenmenge auf baS herzlichste begrüßt. Bei ber Galatafel auf Schloß Amalienborg brachte König Friebrich einen Trinkfpruch auf bic schwebuchen Maie-
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Die „Siebener ZamMenblStter" werben dem ■ AH | gA 11 ff I /g i ß § |
.Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das (ft- ö m W W gl «Us Mr-
wKrctsbIatt für den Kreis Gießen" zweimal
w ' Eeneral-Anzeiger für Sderhefte«
Zur Lage in Marokko. _ ,
In Casablanca haben sich wieder S t r a ß e n k ä m pfc zwischen Franzosen unb Spaniern ereignet, bie durch bis Disziplinlosigkeit ber französischen Truppen veranlaßt würben. Spanien soll bic Ziiiückziehling feiner Truppen beabsichtigen. Die Beran- lassung der Kämpfe waren luiebcc Ciferfüchleleieii wegen ver- fonnneuev Weiber. Tie auf bem Regieiungsgebänbc von Cafa- blanca bisher wchenbe franzöfifche Fahne würbe jetzt cingezogen. Kaib Biichra ben Bagdabi, ber bei Abbul Afis vergebend um feine Entlassung gebeten halte, ist von Rabat nach Fez geflohen. — Tie französischen Lokalbehörben in Marokko fahren ans Furcht, baß bie französische Regierung wirklich einen Rückzug plane, fort, neue Verwickelungen zu schaffen. Französische Truppen marschirten in Dukala ein, woburch bie Unruhe über bie


