Bckannnnachuna.
Betreffend den Verkehr mit Fenerwerkskörpern.
Wir sehen uns veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen zur allgemeinen Kenntnis zu bringen mit dem Anfügen, daß die Schutzmannschaft angewiesen ist, Zuwiderhandlungen nnnachsichtlich zur Anzeige zu bringen
1. Wer Feuerwerks körper — Frösche, Kraters, Schwärmer usw. lagern und vertreiben will, hat dazu die Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen. D a s G e s u ch muß schriftlich eingereicht werden und die Namen und Sorten der betreffenden Feuerwerkskörper, sowie die Angabe der größten Gewichtsmenge, bis zu welcher die gleichzeitige Lagerung bezw. Verwendung der Feuerwerkskörper beabsichtigt wird, ebenso die Bezeichnung des Orts derLagerung enthalten.
Die Abgabe der Feuerwerkskörper an Personen, von denen ein Mißbrauch derselben zu befürchten ist, insbesondere an Personen unter 16 Jahren ist verboten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach § 367 Ziffer 5 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft, soweit nicht höhere Strafen--Gefängnis von drei Monaten bis zu zwei Jahren — nad) § 9 des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 verwirkt sind.
2. An bewohnten oder von Menschen besuchten Orten ist das Abbrennen von Fenerwerkskörpern verboten.
Zuwiderhandlungen werden nach § 367 Zisf.8 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
Wenn Eltern, Vormünder oder andere Personen, deren Obhut-Kinder unter 12 Jahren oder sonstige unzurechnungsfähige Personen anvertraut sind, es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen und diese Personen während der Zeit, wo sie ohne solche Aussicht waren, eine derartige Uebertretung begangen haben, so werden nach Artikel 44 des hessischen Polizeistrafgesetzes die zur Beaufsichtigung verpflichteten Personen beim ersten Falle polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle bis zu einem Dritteil der auf die Uebertretung selbst gesetzten Strafe belegt.
Gießen, den 11. Dezember 1907.
Großh. Polizeiamt Gießen.
Re inhart.
Jagd-Nerpachtung.
Montag, den 20, Januar- 1908,
vormittags 11 Uhr
soll auf hies. Rathaus die Anfang Februar 1908 leihfällig werdende Feld- und Waldjagd der Gemarkung Schotten in 2 Abteilungen unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf weitere 6 Jahre verpachtet werden.
Die Gemarkung umfaßt ca. 1050 Hektar Feld und 126 Hektar Wald.
Schotten, den 30. Dezember 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei Schotten. 7881 Kromm.
Bulle.
Ein der hiesigen Gemeinde gehöriger schwerer Bulle soll auf Lebendgewicht verkauft werden. Die Verkaufsbe-: dingungen liegen auf der Bürgermeisterei offen. Angebote sind bis zum 4. Januar 1908, vormittags 10x/2 Uhr, verschlossen einzureichen, wo alsdann die Oeffnung der Offerten stattsind et.
Al len darf a. Lumda, am 27. Dezember 1907.
7842 Großh. Bürgermeisterei Allendorf a. Lumda Rein.
Zur Enthebung m NeujaD-WckWnschen durch Besuche und Äurten - Neujahr 1908
haben bis jetzt nachverzeichnete Herren und Damen der Kleinkinder-Bewabranstalt Gaben gespendet:
13. Schreinermeister Weigel und Frau: 14. Heinrich und Sophie Winn; 15. Kohlenhändler Eduard Klinket- 16. Kaufmann Georg Schneider und Frau: 17. Stadtrat Helm und Frau: 18. Läckermestler Hennings und Frau: 19. Eugen Kauffmann und Frau: 20. Apotheker H. Dornberger: 21. Emst !stotz Ww.: 22. Georg Lotz; 23. Architekt Stein und Frau: 24. Kaufmann Herurann Mettenheimer und Frau: 25. Rudolf Gäbet und Frau- 26. Kommerzienrat Louis EmmeliuS: 27. Univ.-Remamtmann Weimer und Frau: L>. Fabrikant F. C. Bender fen.; 29. Kommerzienrat Wortmann; 30. Regierungsrat Rotzmann und Frau; 31. Direktor H. Döring und Frau; 32. Realgymnasiallehrer Albach und Frau; 33. Lehrer Wörner und Frau; 34. Betriebsingenieur Rltzinger und Frau; 35. Bautechnlker Altvater- 36. ^andgerichtSregistrator Ludwig Jäger und Frau; 37. Karl Fester und Frau; 38. Fabrikant Adolf Roll und Frau; 39. Rentner August Michel; 40. Adolf Fischer; 41. Wein- händler August Schwan; 42. Stadtrechner Döpfer; 43. Stadtrat Fann. V^/y
Den freundlichen Gebern sei herzlicher Dank gesagt.
G i e tz e n, den 30. Dezember 1902.
Der Vorstand der Klcintinder-Bcwabranstalt.
Dr. Naumann, Kirchenrat.__________
Grüllberger Pferhe-VerPttunDereill.
Die Besichtigungen der Pferde finden stau für Gründers und Umgegend: Samstag den 4. Januar, für die Orte der Rabenau: SamStag den 11. Januar. Anfang an beiden Tagen vormiuags 10 Uhr. Sammelplatz: Gietzener Stratze.
In Schtsfendcrg und Umgegend: Mittwoch den 8. Januar, mittags 12^2 Uhr; Grotzcn Bufeck und Umgegend: Freitag den 10. Januar, Mittags 3 Uhr.
Dle nicht vorgeführten Pferde werden auf Kosten der Besitzer besichtigt. 7876
Grünberg, 29. Dezember 1907.Direktor: Stein.
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Lina Petri, geprüfte Lehrerin.
Statt jeder besonderen Anzeige
Giessen, 30. Dezember 1907.
findet morgen nachmittag 346 Uhr vom Trauer-
längerem Kranksein im 76. Jahre aus dem
Giessen, den 30.
Danksagung
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Rum
Arac
Familie Lehrer Müller.
Wißmar, den 28. Dezember 1907.
7854
7859
6413
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Titränen
Samstag abend nach Leben geschieden ist.
9
Dutzend 60 Pfg.
L. Steinhäuser
Major Rudolf Mohr, Inf.-Regt. Kaiser Wilhelm.
Postrat Hermann Mohr, Liegnitz.
Karie Kobelt, geb. Mohr.
Anna Mohr, oeb. Richter.
Grete Mohr, geb. Schneider.
Geh. Oberpostrat Rudolf Kobelt, Berlin
und 4 Enkel,
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen Frau Christine Frohnhäuser geb. Kauf Dezember 1907.
Die Ueberführung zur Bahn hause, Ludwigsplatz 9, statt.
Aug.'Waag
Seltersweg 60 und
Kreusplats 6.
Für die vielen wohltuenden Beweise herzlicher Teilnahme bei dem uns betroffenen herben Verlust, sprechen wir unseren wärmsten Dank aus.
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T©des-^si seifige (Statt besonderer Anzeige).
Heute morgen verschied sanft infolge Herzschlages unsere geliebte Mutter und Grossmutter
Statt besonderer Meldung.
Die Geburt einer Tochter zeigen an
Oberleutnant Schwendy
Alice Schwendy
geb. v. Madai.
Giessen, den 28. Dezember 1907.
Die Beisetzung findet Dienstag, den 31. Dezember um 2 Uhr von der Kapelle des neuen Friedhofs aus statt. 7870
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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem schweren Verluste unserer lieben Entschlafenen sagt innigsten Dank
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Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, dass mein lieber, guter Mann
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