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Bekanntmachung
Mecum.
Die nachstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit zur ÄemttniS der Pferdebentzer.
Gießen, den 20. März 1907. .
Großherzogliche Bürgermepterer Gießen.
Mecum.
Bekanntmachung.
Die Rechnung der Stabt Gießen für 1905 nebst Verlvaltuugs- berrcht. sowie die Rechnung des StabtcrweitepuugssonbS des städtitchen Elektrizitätswerks, sowie des städtiichen GaS- unb Wasserwerks für 1905 liegen in Gemäßheit des Artikels 87 der Städtcordnung 00m 28. ds. Mcts. ab während 8 Tagen auf der Bürgermeisterei — Zimmer Nr. 15 — zu Jedermans Einsicht offen.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Bemerkungen zu densewen in der gleichen Frist bei uns eingcreicht werden können.
Gießen, den 28. März 1907.
Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Holz-Berkans
aus dem Gemeindewald Atzbach bei Wirt Keller zu Atzbach. Breuuholz: Mittwoch den 3. April 1907, von vormittags 9 Uhr ab:
Distr. Leittbeck Sb: Buchen: 11 Rm. Knüppel, 19,5 Rm. Scheit und Knüppel, 57 9tm. Scheit, 175 Rm. Reiser. Laustloch Sa: Eichen: 4,5 Rm. Schett und Knüppel, 14 Rm. Reiser. Buchen: 62 Rm. Scheit, 56,10 Rm. scheit und Knüvvel, 183 Rm. Reifer. Cbcrc Gänsheim 3b: Eichen: 18 Rm. Knüppel, 20 Rm. Reifer. Eichen und Kiefer: 315 Rm. Reiser. Stciubusch 6a: Eichen: 10 Rm. Knüppel, 39 Rm. Reiser. Buchen: 36,5 Rm. Knüppel, 59,5 Rm. Scheit, 13 Rm. Scheit und Knüppel, 231 Rm. Reiser. Kleiu-Eichel- itüd: 12b: Eichen: 20 Rm. Knüppel, 150 Rm. Reiser. Buchen: 1 Rm. Knüppel. Untere Pfcrbbcck 15c: Eichen: 6 Rm. Knüppel, 29 Rm. Reiser. Fichten: 489 Rm. Reiser. Hciligcustoli 19c: Elchen: 10,5 Rlw Knüppel, 81 Rm. Reiser. Heege 1 Schlag 1: Elchen: 355 Rm. Reiser, Kiefern: 0,5 Rin. Knüppel, 15 Rm. Reifer. (Hemischte Reiser 1247 Rm. Hecgc 1 Schlag 1 unb 2: Eichen: 8,70 Rm. Knüppel, 10,2 Rm. Scheit und Knüppel, 143 9tm. Reiser, 4,4 Rm. Swckliolz. Gemischte Reiser 101 Rm. Dornen: 1,5 titln. Totalität: Eichen: 13 Rm. Knüppel, 135 Rm. Reiser. Buchen: 2 Rm. Knüppel, 11 Rm. Scheu und Knüppel, 2 Rm. Weifet, 1 Rm. Stockholz. Fichten: 15 Rm. Knüppel, 224 Rm. Reifer. Kiefern: 49 Rm. Knüppel, 94 Rm. Reiser. Gemischte Reiser 418,50 Rm. Glnster: 12 Rm.
Nutzbolz: Donnerstag den 4. April 1907, von vormitt. 9 Uhr an: lDiltr.-Bezcichnung wie vor.) Sa Eichen: 7 Stämme 3. Klaffe --- 3,64 Fstm, 6 Stämme 4. Kl. — 1^4 Fftm., 9 Rm. Schichtnutz- holz. Buchen: 2Stämme 2. Klaffe — 2,85 Fstm., 5 Stämme 3. Kl. — 3/8o Fftm., 3 Rm. Schichtnutzhorz. Kiefern: 2 Stämme 4. Kl.
0^1 Fstm. 3b Eichen: 3 Rm. Schichtnutzholz. 6a Eichen: 4 Stämme 3. Kl. 154 Fftw., 33 Stäumre 4. Kl. — 6,16 Fftm., 57 Stangen 1. Kl. — 5,13 J-mn., 15 Rm. Schichtmitzholz. Buchen: 1 Rm. Schichtnutzholz. 12b Elchen: 2Stämme B.stL — 1,23Fftm., 2 Rm. Schichtnulcholz. 15c Eichen: 1 Stamm 3.Kl. — 0,48 Fstm., 8 -Ltämum 4. Kl. — 1,64 Fftm., 5 Stangen 1. Kl. — 0,75 Fstm., 4 Rm. Schlchtnutzholz. Flchlen: 8 Stangem 1. Kl. — 0,72 Ffttn., 15 2. Kl. = aao öiini., 466 3. KI. — 13,98 Fftm.. 1160 4. Kl. — 15,60 Fstm., 820r).„Kl. — 4,10 Fstm., 8O0 6. Kl. = 0^0 Fstm. Fichten u. Kiefern: 26Stamme 4.Kl. — 3^3Fstm. 10c Eichen: 4Rm. Schichtnutzholz. 1 ^cb.lag 1. 1,5 Rm. Schichtnutzholz. 1 Schlag I u. 11. Eichen: 10 Stamme 2. Kl. = 17,23 Fstm., 15 Stämme 3. Kl. — 12L1 Ffttn., 6 -Ltämme 4. Kl. — 1,09 Fstm., 1 Rm. Sanchtnutzholz. Totalltät. Eichen: 19 Stämme 3. Kl. — 7,57 Fstm., 36 Stämme 4. Kl. = 8,18 Fstm., 10 Stangen 2. Kl. - 0,60 Fftm., 18 Rm. Schichtnutzholz. Flchten: 439 Stämme 3. u. 4. Kl. — 13,,62 Ffttn., 122 Stangen 1. Kt. — 10,98 Fstm., 55 Stangen 2. Kl. — 3,30 Fftm., 105 Stmigen 3. Kl. 7 Fstui. Klefern: 7 Stäinme 3. Kl. — 3^2 Ffttn., 2 Stämme 4. Kl. — 0L7 Fstm., 6,5 3im. Schichmutzhvlz.
SlTOtberi, den 25. März 190,. Ba/3
____________________Der c. Bürgernleister: Braun.
Kekanntmachmtz.
Dir machen die Besitzer derjenigen Pferde und Fahrzeuge, tvclche bei der Aushebung im Falle einer Mobilmachung zu gestellen sind, bereits im Frieden ausdrücklich auf folgende gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam:
1. Uebertretungen der hinsichtlich der Stellung der Pferde zur Aushebung getroffenen Anordnungen werden nach §27 des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 mit Geldstrafe bis zu 150 Mark geahndet.
2. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht ungesäumt und vollständig vorführe'-, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
3. Der Verkauf eines Pferdes vor erhaltener Gestellungsaufforderung entbindet nicht von dessen Gestellung, sofern die Ablieferung an den neuen Erwerber noch nicht erfolgt ist. Eine Ausnahme findet nur statt, wenn nachweislich der Verkauf an die Militärbehörde, an Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militärbeamte, welche sich ihre Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, erfolgt war.
4. Von Bekanntgabe des Mobilmachungsbefehls bis nach Beendigung der Pferdeaushebung ist jede Ausführung von Pferden in andere Kreise oder Ortschaften verboten.. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall mit der in § *27 des Kriegslcistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 vorgesehenen Strafe geahndet. Eine Ausnahme von dem Verbote findet nur statt, wenn nachweislich der Verkauf an Militärbehörden des Aushebungsbezirks oder an solche Offiziere, Sanitätsoffiziere oder Militärbeamte, welche sich die Pferde für die Mobilmachung selbst beschaffen, geschehen ist.
5. Bei der Vorführung müssen die Pferde durch den Besitzer versehen sein mit:
Halfter, Trense, zwei mindestens zwei Meter langen Stricken und gutem Hufbeschlag.
Der Wert dieser Stücke ist in der Taxe mitenthalten. Fehlt eines derselben, so werden die dadurch entstehenden Kosten bei der Taxsumme in Abzug gebracht.
6. Pferde, welche als brauchbar ausgewählt, aber zunächst nicht abgenommen werden, sind von den Besitzern, bei Meldung der unter 1 erwähnten Strafe, aus drei Wochen, vom Tage der Aushebung an gerechnet, zur Verfügung der Militärbehörde zu halten. Bis zur förmlichen Abnahme haben die Besitzer oder deren Beauftragte die Pferde zu beaufsichtigen und auf eigene Kosten zu verpflegen. Wenn die Besitzer dieser Verpflichtung nicht genügen, werden die dadurch entstandenen Kosten bei Auszahlung der Taxsumme in Abzug gebracht.
7. Bei _ den bereits früher gemusterten Pferden sind an den 5elftem _ auf der linken Seite die Bestimmungstäfelchen, welche die Designation der letzten Musterung aufweisen, zu befestigen.
8. Schlager und bissige Pferde sollen ausdrücklich als solche bezeichnet werden, um Unfällen vorzubeugen.
Gießen, den 15. März 1907.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V. gez.:"W e l ck e r.
Alice-^chnke.
• Beginn des Sommerhalbjahres Montag den 10. April. Die Aufnahme der neuen Schülerinnen Dienstag den S. April. Unterricht m allen weiblichen Arbeiten: Hand- und Maschinennahen, BZeiß- und Buntsticken, Flicken, ©topfen, Bügeln und Kunstmaschen, Schneidern, allen modernen Arbeiten, wie Holzbrand, Holzschnitt, Samtmalerei u. s. in. Kursus zur Ausbildung von Handarbeitslehrerinnen, sowie Kochschule. aZ3,
Die Kochschule beginnt Montag den 8. April. ’
An dem Mlttagsnsch für 6U und 85 Pfg. kann jederzeit feilgenommen werden.
Anmeldungen und Prospekte bei:
Fräulein L. Moefer, Oberlehrerin, Gartenstraße 30.
Gewerbebank e. G. m. n. H.
in Giessen.
Wir haben in nnsererem Bankgebäude — Ostanlage 35 — feuer- und diebessicheres Stil herstellen lassen, in denen sich schmiedeeiserne Schränke mit verschliessbaren Fächern befinden und stellen die letzteren den vereinten Interessenten zur Aufbewahrung von Dokumenten, Wertpapieren, Edelmetallen und sonstigen Kostbarkeiten mietweise zum Preise von Mk. 10.— pro Gefach und. Jahr zur Verfügung.
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Erstklassige
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vorlommenden Arbeiten und Lieferungen und zwar
Los 1
Los 2.
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Die Eröffnung meiner Znschneideschule am 8. April 1907, verbunden mit Zeichnen und praktischen Arbeiten nach leichtfaßlicher bewährter Methode mit gründl. 'Ausbildung und allen modernen Ansprüchen genügend, zeigt ergevenft an 2109
Grotzh. Äulturinfpektion Gießen. W l ß mann.
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Gießen, 27. März 1907.
Städtisches Tiesbauamt.
_________________Braubach.
1 Quellfassungsacbeiten,
j Hochbehälter (100 cbm Nutzinhalt),
sollen durch schriftl. Angebot vergeben werden.
Pläne und Bedingungen sind bei der unterzeichneten Behörde, letztere auch bei der Großh. Bürgermeisterei Altenschlirf emzusehen; Bedingungen und AngebotS- oordrucke gegen ganz freie Einsendung van 1,50 Mk. (nicht in Briefmarken) für jedes Los nur von uns beziehbar.
Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, aus der Los-Nummer und Unternehmer zu ersehen ist, bis spätestens
Montag, den 15. April 1907, vormittags 12 Uhr, auf unserem Bureau: Frankfurter Straße 2V einzureichen.
Es können nur Angebote auf Vordrucken ohne Textänderungen und Zusätze Berücksichtigung finden.
Eröffnung in Gegenwart der Bieter. Freie Auswahl bleibt ausdrücklich Vorbehalten.
— Zuschlagsfrist 3 Wochen. — Gießen, den 22. März 1907.
Verdingung.
Die Lieferung von rund 40000 kg Asplmttkitt für die Ausführung der Hausenttväfferunas-Anschlüffe soll Montag den 8.Apvil vormittags IO Uhr öffentlich vergeben werden.
Angebote auf Vordruck, der bei uns erhältlich, find spätestens bis zum vorgenannten Zeitpunkt an uns einzureichen. — Zuschlags- frift 3 Wochen.
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