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31.10.1907 Erstes Blatt
 
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Donnerstag 31

157. Jahrgang

Erstes Blatt

I

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bedars.

Ut» Ä56

Artchelnt tügltch crubet barmtag».

Bav-Nauheimer Briese.

VII.

Aus KLcrSt und Lanö»

Gießen, 31. Ott. 1907.

Wer ist bei der Stadtverorduetenwahl wahlberechtigt?

Wir machen auf die Bekanntmachung der Bürger-

Nicht nur äußerlich wirkt es belebend und erfrischend t auf die in Stuben- und Gedankenarbeit angestrengten ( Nerven, wenn uns im herbstlichen Walde draußen die stille, ( duftige Einsamkeit umfängt. Es ist zugleich ein Zwiesprach- , halten mit uns selbst und eine Zwiesprache mit dem Lebens- geiste der ganzen Natur. Ist es wirklich nur die erhabene Einfachheit, das gleichförmige Beharren, das im Gegen- : fotz zu unseren eigenen Leidenschaften, zu unserm eigenen inneren und äußeren Tumult so wohltätig wirkt? Schiller schreibt so an seine Braut, und am Ende seinesSpazier­gangs" klingt die nämliche Stimmung wieder. Gerade die Gleichmäßigkeit der Natur, meint er, mache es möglich, daß wir alle Stimmungen der eigenen Seele in sie h neindenken, in il)r ein Echo unseres Herzens ftnden können.

Ob aber wirklich alle die unaussprechlichen Gefühle, die in der Natureinsamkeit in uns wach werden mit den eigensten Leben dieser Natur nichts zu tun haben? Ob es nicht ein tieferwurzelnder Zug von Verwandtschaft ist, der da heimlich mahnend in uns anklingt?

Inniger als im Sommer ist die Scl)önheit unserer Wälder eben jetzt zu genießen, wenn die Herbstsonne den einen oder anderen Tag noch einmal so recht goldig durch­leuchtet. Jetzt unterbricht kein Wagenrollen, kein Stimmen- gewirre mehr die feierliche Ruhe, kein Stäubchen trübt die reine, klare Lust, höchstens die dichten Schwärme der letzten spielenden Mücken, die meisten Bäume haben wohl bie halste schon des Laubes abgeworsen, um der spärlicher gewordenen Sonnenwärme den Zutritt zu den neuen Knospen zu er­leichtern. Am Boden modern die abgesallenen Blatter, in ihrem Zersetzungsprozeß Kräfte und Bedingungen eines neuen Lebens schaffend. Auf der buschigen Ruhebank, wo man im Sommer dankbar für den Schatten war, genießt man mit Behagen jetzt den Sonnenschein. Lenaus müde, melancholische Stimmungen können einem anwandeln. .Ran kann ins Träumen touimen, daß man kann: rioch mern, wie die Zeit an einem vorbeigeht. Goldgelb schimmern die Blätter der durchsichtig geworbenen Kirschbaume am Waldteich. Zwischen ihnen durch sieht man auf bas werte dunielbraune Auerlanb hinaus, durch das dampfeirde ^serd den Pjlug nrühsanr bergan ziehen, das malerische Jrreooerg bildet ben hintergrurrd. Im Teich zu unsern Fußen stehen die Sumpjgewächse noch immer so dicht, daß sre das Wenige

Wenn die Polin die xmujt Haden.

Aus dem polnischen Paradies, dem österreichischen Kron­lande Galizien, wo es die deutschen Protestanten nach polnisch-katholischen Versicherungen urrvergleichlich gut haben sollen, wird folgendes Schulidyll bekannt, das freilich die aepriesene polnisch-katholische Toleranz in ein eigen­tümliches Licht stellt. Ter Direktor des Gymnasiums tn Stoyj, der noch dazu ein Rnthene ist, ordnete im höheren Auftrage des galizischen Landesschulrates bei Beginn des neuen Schuljahres plötzlich an, daß der evangelische Religionsunterricht in polnischer Sprache erteilt werben müsse. Seit jeher wird dieser Unterricht aber in deutscher Sprache erteilt. Auch in Stoyj. Der zu­ständige evangelische Religionslehrer, Pfarrer Gerhard, pro­testierte gegen diese Verfügung, Weil seine sämtlichen Schüler Deutsche sind. Umsonst! Seit vier Wochen müssen die evangelischen Gymnasiasten in Stoyj den evangelischen Neli-. gionsunterricht entbehren. Ja, es verlautet sogar, daß der polnische Landesschulrat von Galizien sich bei der evan­gelischen Kirchenbehörde über den evangelischen Pfarrer- Gerhard beschwert habe. Dagegen Wollen die evangelischenj Eltern der Schüler beim Landesschulrat Beschwerde ein*; reichen. Ob sie ihr Recht bekommen Werden, darf man iiad) früheren Erfahrungen wohl bezweifeln. Umsomehr sollten weiteste Kreise über diese erbaulichen Zustände in? Polen aufgeUärt werben. .

Oktober 1907 veK«j,Spret-r monatlich 7b viertel-

A, jährlich Mk, 2.20; durch

Eine für zahlreiche Beamte erfreuliche Künde kommt

Darmstadt: die Regierung hat einen Gesetzentwurf gebracht, der die Ruhegehaltsfrage und die HinterbUe- . bLnensürsorge für den zahlreichen Meis der anblichen Ge- meinbebeamten und der Beamten und Bediensteten der wei­teren Kommunalverbände in umfassender Weife regelt. Mr fassen zunächst die hauptsächlichsten Bestimmungen der ein­gehend begründeten Vorlage auszugsweise folgens 3 i. Zweck der Kasse und Mitgliedschaft.

Zum Zweck der Gewährung von Ruhegehalteu an dienst­unfähige Beamte und Bedienstete der Landgemeinden und der weiteren Kommunalverbände und der Fürsorgefür deren Hinterbliebene wird eine Kasse mit selbständiger Rechtspersönlichkeit gebildet, die den NamenL^ftftrge lasse sär Gemeindebeamte" führt. Verpflichtet zum ^'Aritt sind alle Beamte und Bedienstete, die im Hauptberuf eine ober mehrere Stellen im Dienste der Landgemeinden,haben. Bei ö^emeinde-Einnehmern, die das Amt eines staatlichen Unter- erliebers versehen, ist diese Tätigkeit bei Beurteilung der Zrage ob sie das von ihnen bekleidete Amt int Haupt­beruf ausüben, mitzuberücksichtigen, lieber die Beitrags- vsiicht entscheidet der Verwaltungsrat der Ka,se. Die -Nw- e.tiedscl)ast beginnt an dem Tage, an dem bie zum Beitrur Dcrpilidjtenbe Stelle angetreten wird.

Bürgermeister von Landgemeinden send mit Zngim- muna der Gemeindevertretung zum Beitritt berechtigt, wenn sie das 2lmt int Hauptberuf versehen und ein Jahresern- Mmnten von mindestens 1000 Mk. ait§ ihrer Stelle be- - tebett oder vor Eintritt in das Bürgermeisteramt der Stoffe anqehört haben. Bei Bürgermeistern, die zugleich Orts- aerichtsvorsteher sind, ist diese Tätigkeit bei Beurteilung der Frage ihrer Beitrittserklärung mit zu beruckßchttgen. Staatliche Untererheber, Beamte und Bedienstete der üfsent- lichcn Sparkassen, der Ortskrankenkassen, der Reltgtvns- aemetnben und der staatlich anerkannten religichen Ver­bände, sowie der unter öffentlicher Aussicht stehenden Stis- tunacn können mit Zustimmung der ihnen unmittelbar vor- qesesten Verwaltung der Kasse freiwillig beitreten, sofern sie ihren Dienst im Hauptberuf versehen und daraus mei aus mehreren zur Mitgliedschaft berechtigenden LeMrern ein Einkommen von minbestens 1000 be§leljcn. '-^er

Beitritt erfolgt in biejen Fällen burch schriftliche beim ÄerWaltungsrat ber Fürsoraekasse einzureichenbe Erklärung unter gleichzeitigem Nachweis ber Dienstbezuge. Freiwillig Beigetretene.ineu wieder austreten; der Austritt eriolgt burct) schriftliche Erklärung unb tritt mit Beginn b^s nächst­folgenden Rechnungsjahres in Kraft.

Die Vorschriften über bie Milgliebschaft sinb nicht an- wenbbar auf Beamte unb Bedienstete, bie einer Fürsorge­einrichtung an gehören, bie ihnen mindestens dasselbe bietet wie dieses Gesetz. Tie Fürsorgeeinrichtungen von Gemein­den und Körperschaften können mit der Kasse burd)-freiwillige Uebereinlun'it vereinigt Werben, UNbeschabei der erworbenen Ansprüche ber Mitglieder unb ohne daß es ihrer Zustimmung

tritts berechnet. j ,

Der Ruhegehalt betragt 40 Proz. unb steigt für jebes weitere zurückgelegte Dienstjahr vom 11. bis 20. Dienstjahre um je V/s Proz. unb vom 21. bis 40. Dienst- jahre um je ) Proz., so baß mit 40 Dienstjahren ber Höchstbetrag (75 Proz.) erreicht Wird. Es Werden bei Be­messung des Ruhegehalts nur vollendete Dienstjahre berück­sichtigt. Bei Berechnung dcö ruhegehaltsfähigen Einkom­mens ber Bürgermeister in das Einkommen als Ortsge- richtsvorsteher und bei der ber Gemeinoeemnehmer ist ihr Einkommen als staatliche Untererjcber emzurechnen; Ver- gütungeit an Gehilfen u. bgl. sind in Abzug zu bringen. Besteht das Dieiisteiutommen ganz ober teilweise aus waUbelbareu Bezügen, so ist der Wertanschlag dieser Bezüge zu ermitteln. Der zulässige Höchsibelrag des peusivns- fähigen Diensteinkonimcns beträgt 5000 Mk.

III. Hinterblie 5 eueu - Versorgung.

Hinterläßt ein Kassenmitglied, das zur Zeit seines Todes einen Ruhegehalt bezog, eine Witwe ober eheliche Nach­kommen, die mit ihm in häuslicher Gememfchaft lebten, so wirb beit Hinterbliebenen der Ruhegehalt noch für weitere 2 Monate vom Sterbetage an ausbezahlt. Stirbt ein noch im Amt befindliches Mitglied, das zur Zeit semes Todes eine Anwartschaft auf Ruhegehalt erworben hatte, so ist bie Anstellungslörperschast verpflichtet, die ruhegeyalis- sähigeu Bezüge bes Verstorbenen für 2 Monate an bie Hinterbliebenen zu entrichten.

Die Witwe eines Kajsenmilglieds, bas zur Zeit lerne» Todes eine Anwartschaft auf Ruhegehalt erworben yatte, bezieht ein Witwengeld von 30 Proz. des Ruhegeyalt-', ben der Verstorbene bekommen hätte, wenn er am Tage seines Todes in den Ruhestand versetzt Worben wäre. Das Waiseuge ld, das an ehelid)e oder ~ durch "a^folstbride

Was ist nicht vlles im Wandel der Zeiten schon möglich qewei'en! Was wird alles noch möglich sein! Was mußte alles werden unb geschehen, ehe ich Menschlein mit meinen wunberlichen Gebauten auf bieje Höhe hier micg ftellen tonnte. Aus bem Nebel herüber unb durch ihn niertwurbtg vergrößert zeigen sich bie massigen Umrisse bes Wuitersteins. Wie viel größer aber unb höher noch muß er geragt yaoen, ehe Winb und Wetter von Millionen Jahren an ihm zu arbeiten unb ihn abzutragen begannen, unb ehe biese ^-elsen- masse, bie mich eben trügt, an ferner Seite absanken! Daun fluteten bie Wogen eines Meeres an diese Hohen. Vom Mainzer Becken her reichte cd und ließ nur diese Höhe hier mit dem Johannesberg dort über sich aufragen. Was die verlaufenen Wasser an Ablagerungen dann zuruckließen, da^ ist jetzt der mannigfach verfchiedene Nährboden, ber hier bescheidene Fichten, dort anspruchsvollere Eichen und an den gesd)ütztestcn Stellen sogar empfindlichere Auslandbaume groß werden läßt. r

Der Mensch kam und gab durch sein Eingreifen zu neuen Wandlungen Anlaß. Als Heizmaterial diente bew Holz ber Saline. Als Schülwalb nur Wurden die Eichen gep,wgt uno vor zehn Jahren noch schälte man zum letzteu Male. Zetzt steht die ganze Waldkultur mtter dem Zeichen der Forst­ästhetik. So geht jede Zeit ihre eigenen Wege und eben bas ist für beit geschichtlich benkenben Menfchen so reizvoll, wie all bie Eigenheiten schließlich boch zu einem organischen Ganzen sich fügen. Wie bunt wechselnb verknupsen fiel) -unachst bie Erinnerungen. Die alte Schanze hier erinnert nach einigen Ansichten an eine Schlacht aus bem steben- jäfirmcn Kriege, als ber Erbprinz von Braunschweig die französische Stellung aus dem Johanilisberg bestürmte. Nach anderer Anschauung könnte hier ein Signalturm ber Chatten gestanden haben zur Beobachtung ber einbringem ben Römer. An heibnischen und d)ristlicheii Gottesdienst erinnert ber Johannisberg. Das Mittelalter stell! sich bar in bem breit hingelagerten, türmereichen Siadlbilb von Friebberg, ober aber romantischer noch in Bürg Münzenberg, wie sie ein Durchblick vom Frauenwald aus in das Grün ber Bäume ein gerahmt zeigt. Trotz allein Wechsel aber welcher sinnvoll fortschreitende ZusamenhangErst die Bar­barenzeit, bann die Erziehung durch die Router, dann das christlick)e Mittelalter, bcinad) der große König der Aus­klärung, und heute ber Kurort, der in mehr wie einer Be­ziehung von moderne ut Staats- und Kulturleben ab hängt.

w Dr. Strecker.

nach dem Ausscheiden des Mannes aus seinem Dienst ge­schlossen wurde. Ebenso hat bie Witwe keinen Anspruch, wenn bie Ehe zu einer Zeit geschlossen, war, in der baj Loben des Mannes burch Krankheit ernstlich bedroht War (Wenn ber Tob 3 Monate nach Eheschluß cinlrat). ^er An­spruch auf Sterbegehalt, Witwen- unb Waifengelb kann nicht abgetreten, verpsändet ober sonst übertragen werben. Das Recht auf ben Bezug Des Witwen- und Waisengewes erlischt mit Ablauf des Monats, in bem ber Berccytigw stirbt ober sich verheiratet, bei Kinbcrn mit Vollenbung bes 16. Lebensjahres. ... -

Wasser völlig verbecken. Tier- und Blütenleben aber jinb baraus verschwunben.

Gerabe biese Ruhe ringsum reizte mich zu einem völligen Runbgange burch unfern nachstliegenben 2vald. Er lohnt eine stille Betrachtung. Das tieffinnige Geibelfche Gebicht kommt einem in ben Sinn, bas ben Gang mit bem alten Förster erzählt. Vergangenheit unb Zukunft begegnen ich barin. Wie viele Menschengeschlechter veri.inpfen bie angbanernben Baurnricsen miteinander. Und noch mehr verknüpft sie bie planmäßige Arbeit, bie m diesen Wald- anlagen steckt. Wir genießen Schönheiten, bie DZh^Zbhnte ober Jahrhunberte vor uns gewachsen sinb Wir leiben reilich and) unter ben Mängeln, und Unachtsamieitcn der rühcrcn Zeiten. Umso fd)bner ist bemgegennber ber Blick in bie Zukunft, für die Wir tätig find.

Ich stehe auf dem höchsten Punkt, ber gesamten Waw- anlaae. Es ist bie alte Schanze aus dem Eichberg, schweift benn das Auge nach allen «Leiten hin über junge Anpflanzungen, über ncunngdegte Wege. Wie reizlos noch, wie Mifcheiilbar! Unb boch welche Fülle ber künftigen Schönheit erschließt sich bem geistigen Auge ! Wenn Wir uns diese Tannen und Fichten, diese Eichen unb Bud)cn etnntal ausgewachsen denken, bie breiten, leichtgrunen Wiesen iwischen ihnen, aus ihrem Sd)atten heraus oie Durchblicke in die Ferne: Wieviele Menschen, die lange nach uiw kom­men unb von uns nichts mehr wissen werben, erfreuen sich bereinft wohl noch an ben Segnungen unserer Arbeit.

Unb bann aud) soll, wenn Enkel um uns trauern, Zu ihrer Lust nod) unsere Liebe bauAit.

r (Go et he.)

Die htuüge Kummer umfaßt 10 Seite».

AiirsorgcKaffe für die Beamten der Land­gemeinden und weiteren Kommunalveröäude.

Ehe legitimierte ober für eheliche Kmber eines Kafseu- rnitglieds zu bezahlen ist, beträgt sür Kinder, bereu iviui.ee lebt unb zur Zeit des Todes des Kassenmilgneus znni B;ig von Witwengeld berechtigt war, V5 des Witwengeldes fuc jedes Kind, für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt ober zur Zeit bes Tobes des Kasseumitgliebs zum Bezug von Witwengelb nicht berechtigt war, beim Vorhandensein e-nes bezugsberechtigten Kindes 2/a hes Witwengeibev, beim Vor- handenfein zweier Kinder bie Hälfte bes WitWengewe^ für jebes Kind uiid beim Vorhiinbenfein von 3 und mehr Kindern i/g für jebes Kind. Witwen- und Waifengelb burscu den Betrag des Ruhegehalts nicht übersteigen, den ber kW ftorbene bezog oder an feinem Todestag zu bezieyeu verew- ------r-- Keinen Anspruch auf Wiiwen- unb

nehmen, wibrigenfalls bas Recht auf w achalts ruht. Wirb ein in den Richestanb versetztes Kusfen- mitglieb in einem öffentlichen Dienst (Reichs-, Staats-, Kirchen-, Gemeinbe- ober öfsentl. Schuldienst) aus einer ruhegehaltsfähigen Stelle Wieder angestellt, ruht sein Recht auf Ruhegehalt insoweit, als bad Gehalt des neuen Amtes einsckü. des Ruhegehalts den Betrag des srühcren Gehalts übersteigt. Das Recht aus den Bezug des Ruhegehalts erlischt, wenn der Berechtigte bie beuftche Reichsangel-ong- teil nicht mehr besitzt oüer Wenn er Wegen einer Während seiner attioen Dienstzeit begangenen strafbaren 5paiidlung zum Nachteil feiner Anstellungskörperschaft zu miubcsteiis 6 Äionaten Gefängnis verurteilt ist. Die zur Feststellung des Ruhegehalts maßgebende Dienstzeit Wird vom Amtsantritt oder vom Tage des LvirksamwerdenS des freiwilligen Ein-

eibbole- tu Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post M.2. ölertel- sähr!. ausschl. Bestellg. ßeilenpreiö: lokal IbP's., ausiväriS 20 Pfennig.

Verantwortlich tüt ben ooÜtlfchen teil: G. Anderfon; f. Feuille­ton unb ,Vermischtes" P Wtttko, für u. Land" und faal": E. Heh. iüi den Anzeigenteil: k) Beek«

Dem ®*e6enetllndetget oerden im Wechsel mit )em hessischen Landwirt Die Sietzener Familien blätter viermal in der Wucbe beigelegt und .weimal'oüchentlichdas Leisbla« für den Kreis Atehen. Fernsprech-An-

WW General-Anzeiger für Gberhesfen

TageSnummer Rotationsdruck und vertag der vrühi'schen Univ.-vuch- und Stetndruckrrei. «. Lange, k-rdattton, LWedttion und DruÄcreh Tchntstrsze bi« vormittags 10 Uhr. nwrM

II. Ruhcgchalts g e W äh run g.

Gin Kaffemnitglieo l)at nach einer Dienstzeit von min­destens 10 Jnhven im Falle nicht durch eigenes Verschulden veranlaßten Ausscheidens ans dem Dienst Anspruch aus lebenslänglichen Ruhegehalt, wenn er wegen eines Ver­brechens dienstunfähig geworden ist. Ist die Dicnstunfahig- keit in Ausübung des Dienstes ober aus Veranlassung des­selben entstanden, so tritt der Anspruch aus Ruhegehalt schon vor Ablauf von 10 Jahren ein. Die Zahlung des Ruhegehaltd beginnt mit dem Zeitpunkt, bis zu dem bas Mitglied seinen Gehalt aus bem bisherigen Amt bezogen hat. Wirb ein in den Mihestand wegen Dienstunfähigkeit ^ver- sein^früheres^oder eto^ntsprechendrs^Amr toiebet^übe^ tigt gewssen' wäre. Keinen Anspruch auf uuö

nehmen, widrigenfalls das Recht auf den Bezug des Ruhe- Waiseugeld haben Witwen und Linder ° w °uwr T dw

Seit einem Jahrzehnt etwa ist dieser planmübige Ms- > bau unserer Waldschönheit im Gange. Wieviel wird unser < Badeort nach einem Menschenalter dadurch gewomien haben. j Geibel hat Recht: So wird die Arbeit am Wnw zum Sinn- < bild alles Menschenwirkens. Klein, unscheinbar, für da^ gewöhnlick/e Auge noch nicht zu erkennen, so liegen auch in i unserer Zeit, in ihrem geistigen, ihrem politischen Leben die : K^ime der kommenden, die wir nicht mehr erleben. Aber sie Vorausschauen im Geiste, für sie schaffen und Pflanzen, in ; sich felbfti hr erstes Schwellen und Quellen spüren, das ist chon Glück, das ist auch schon herzlichste Besriedtgung. Mögen auch manche Menschen über uns lächeln uno uns Träumer schelten- sie sehen nur bie schwache kleine Rute, bie im Augenblick bafteht, sie sehen den Baum nickst, der aus ihr erwachsen Wird,. 1