Ausgabe 
25.11.1907 Zweites Blatt
 
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Hv. 277

Zweites Blatt

157. Jahrgang

Montag 25. November 1907

Cdcbetni tSg«- mit Ausnahme des Sonntags.

De»tftencT ZamiliendlStler" werden dem .Anzeiger' otennal wLchentltch beige/egt. das Krctsblan Ifli öen Kreis Giehen" zweimal w-cheittUch. Der ..hesfylhe Landwirt" erscheint monatlich einmal«

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General-Anzeiger für KberheK«

Rotationsdruck und Verlag de, Br üblichen Umoerfttätf Buch- und ruderet

R. Bangt, Kretzen.

Redaktion. TrvedMcm und Druckerei^ Schul- strafe 7 ErpediNon und Verlag bL Redaktion. 112. Tel..Adr. Ar^ei^erGletzen.

polititdH- Ka.jcsectyflu.

El,enbahnfragen.

.-X-öfn. Ztg." idu'd auv Berlin gemeldete Das auptcrßcbiiu der Verhandlungen der am Donnerstag ab- ehaltenen Konferenz von Vertretern der deutschen Eiseri- ^hnsraaten war das zutage getretene erfreuliche Einoer- ändniS darüber, ut loelcher Weise die verschiedenen bei er Durchführung der Tarifreform bisher eobachteten Mängel sich werden beseitigen lassen innen. Auch darüber herrschte rein Zweifel, daß die Er- >artungen, die man an die Tarifreform knüpfen zu tonnen iaubte, sich vielfach deswegen nicht als zutreffend er- icfen haben, weil.zeitlich die Tarijreform mit der Fahr- ictenstruer zusammensiel. Der Ueberzeugung kann sich nach en gemachten Erfahrungen niemand mehr verschließen die in Deutschland gewählte Form der Fahr­artensteuer unzweckmäßig und die Steuer min- estcns erner Abänderung bedarf. Ob überhaupt die ahrkartensteuer dem Reiche mehr einge- rach t hat, als die E i se n b a h n st aate n an Ein- ahmen durch sie verloren haben, steht noch icht fest. Es sei daher kein Wunder, daß in den Parla- tenteil der einzelnen Bundesstaaten eine derartige, für die -e samt he ick des Reiches keine wirklichen Einnahmen er- elende und lästige Steuer keine Freunde besitzt. Ter Köln. Ztg." wird aus Berlin gemeldet: Der Ausschuß ,'ö Landeseisenbahnrates hat in der letzten Sitzung be- hlossen, dem Plenum die vorgeschlagene Ermäßigung er Kohleneinsuhrtarife zu empfehlen.

Die Abänderung des Börsengesetzes.

DieNoroo. Aug. üeruren.c£ fici) in langen ussührungen über den dem Reichstag soeben zuge- angenen Entwurf des Gesetzes zur Abänderung des orsengesetzes. Der Entwurf beschränkt sich im wefent- chen auf die Regelung des Börfenterminhcurdels. Weiter eht er einige Aenderungen der Vorschriften über die utassung von Wertpapieren vor. Die Aenderungen be- oecken namentlich, die Einführung von Reichs- und Staats- nleil-en sowie Schuldverschreibungen von öffentlichen reduinstituten, insbesondere landschaftlichen Pfandbriefen, ii den Börsen zu erleichtern. Den Landesregierungen wird ie Befugnis gegeben, zu gestatten, daß Wertpapiere, die hon an einer deutschen Bör,e zugelassen sind, an anderen orsen ohne Verö.jentlichung eines Prospektes eckige, ührt erden dürfen. Der Entwurf soll eine endgültige lare Regelung des Börsenterminqeschäftes n:bei führen. Der Entwurf hält an dem Ziele des Bor.en- :setzes fest, nämlich dem Mißbrauch des T e r m i n h a n - els ohne Gefährdung berechtigter Interessen entgegen- irreten. Der Entwurf beseitigt aber solche Maßregeln, die ch als zweckwidrig und schädlich erwiesen haben, und ?rwendet zur Abgrenzung der wirksamen von unwirksamen Geschäften nicht mehr mechanische Mittel des Börsen- egifters, sondern sucht die fubjettiven und objektiven Inierfcheidungsmerünale im Gesetze selbst sestzulegen. Im wrfengesetz war eine B e g r i s f s b e st i m m u n g des Bör- mlermingeschästs enthalten. Der Entwurf sieht von der fcgrisssbestimmung ab und läßt der Rechtsprechung freie .and. Das Verbot des Termingeschäfts in Getreide, >Lehl und Kammzug bleibt bestehen. Dem Verbote uwider abgeschlossene Geschäfte sind Unwirksam. Sicher- eiten, die für verbotene Geschäfte bestellt werden, sollen uckforderbur bleiben und auch durch Anerkenntnisse soll ie Verbindlichkeit nicht begründet werden können. Die tuckjorderung des nach Abschluß des Geschä.tes wirklich bezahlten bleibt ausgeschlossen. Dem Bundesrate oH die Befugnis vcrble.ben, Börsentermingeschäfte in vc- immten Wertpapieren zu verbieten. Das Verbot des ,erminhandels in Bergwerks- und Fabrikaltien findet sich i dem Entwürfe nicht wieder. Erlaubte Börsentermin- eschäfte können vollwirksam abgeschlossen werden zwischen ^olltausleuten und gegenwärtigen oder früheren Börsen- ejuchern, Vorstandsmitgliedern von Banken sowie Aus­indern. Börjentermi. geschäste des Publikums sollen afoweit zugelassen werden, als ein Pfand bestellt wird, eichränkt ist aver die Haftung des Publikums aus Ge- chäften auf Pfand. Der Entwurf schließt für als wirksam nertannte Borsenteriningeschäfte die Anfechtung durch den -pieleinwand aus.

Ehrengerichtliches Verfahren gegen Hohenau und Lynar.

Auf Beseht des Kaisers i|i gegen ucn früheren Kom- tanbeur des Regiments Garde du Korps, späteren Gene- als und Brigade-Kommandeur, Grasen Hohenau, der ußerdem General ä la suite des Kaisers war, ein ehren- erichtlicheS Verfahre:, unter dem Vorsitz des General- tdjutauten v. Löivvnjeld eingeleitet worden. Graf Hohenau ar sich sittliche Verfehlungen zu schulden kommen las.en. .nwielveit diese Verfehlungen im Sinne des Gesetzes oder ntsprechend der allgemeinen Auffassung gegen den § 175 es Str. G. B. c verstoßen, wird die Untersuchung ergeben. Ue Zeugen-Vernehmungen haben bereits begonnen. Wie asB. T." hört, hat der kommandierende General des ^ardekorps, Generaladjutant v. Kessel, seinen Abschied ereits eingereicht. In militärischen Kreisen nennt man en Generalleutnant v. Löw en selb, Kommandeur der ersten forbeoiüifion als Nachfolger des Generals v. Kessel. Es iag erwähnt fein, daß General v. Kessel mit dem Fürsten Ulenburg verwandt ist. Außer gegen den Grasen H o - en au ist auch gegen den Grafen Lynar nunmehr das hrengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Anders als hrengerichtlich kann wenigstens gegen den Grafen Hohenau hon darum nicht vorgegangen werden, weil die ihm zur ast gelegte Straftat acht Jahre zurückzuliegen scheint und wüt verjährt wäre.

Tie Lage in Portugal.

lieber die augenouu^che ^ugc ui Portugal sind die >ider>prechendsten Meldungen in Umlauf. II a. soll ein rüherer portugiesischer Minister einem Mit- rbeiter desGil Blas" erklärt haben, die Lage in Portu- al sei äußerst kritisch; das Land befinde )iu) tatsächlich n Aufruhr. Der König wolle sich von Franko nicht trennen ud die Frage des Sturzes des letzteren fei eine dynastische

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geworden. Auch die finanzielle Lage Portugals fei sehr prekär. Die revolutionäre Stimmung dehne sich aus alle Klassen der Bevölkerung aus. Nach einer amtlichen Meldung aus Lissabon wird es nun in Abrede ge­stellt, daß zwischen dem König und dem Kron­prinzen Meinungsverschiedenheiten bestehen; aua) sollen die pessimistischen Gerüchte, die über Heer und Marine, über Attentace usw. verbreitet werden, jeder Grundlage entbehren. Erwähnenswert ist vielleicht noch ein Gerücyt aus Wien. Dort wird über den König v o n P o r t u g a l in insormierten Kreisen folgendes erzählt: Nach Ver­treibung der Dynastie Braganza aus Portugal wurde u. a. auch der Schmuck der Braganzas mit Beschlag belegt. Da die Braganzas später ihr Eigentum aus der Hand der Usurpatoren nicht wieder annehmen wollten, übernahm der König selbst die Verwaltung des Schmuckes. Als nun in diesem Frühjahr König Eduaro in Lis,abon weilte, schenkte ihm der König einen herrlichen, wertvollen Diamanten, das Hauptstück aus dem Schmuck dec Braganzas. ES sei nicht daS erste Mal, daß der König Juwelen aus diesem kostbarem Sck)muck verschenlt hat. Vor seiner Verhekratung hat der König in Wien geweilt und um die Hand der zweiten Tochter des Kaisers Franz Josef angehallen. Er soll aber einen so ungünstigen Eindruck gemacht haben, daß er schon nach zwei Tagen Wien unverr.chteter Sache verließ.

L-ecr msO LLoLSe.

Berlin, 24 Roo. Taswulüärwochenblati" meldet: Generalmajor v. D e i m l i n g. schewet am 30, Siouembec aus der Schutzlruppe von Südwestasrika ans unter Anstellung nut dem 1. Dezember im Heere und Ernennung zum Komnmn- deuc der 58. Infanterie-Brigade; v. Fra nhois, Oberst und Kommandeur des Elifabeth-Llegnnents, wurde mit der Füyrung der 49. Infanterie-Brigade beauftragt.

Ncichstag.

Sitzung vom 23. Noo. lUvt.

Präsident Graf Stoloerg eröffnet die Sitzung um 1.20 Uhr.

Tas Haus ift_ mäßig besucht. Am Bundesrats mische die Stauts.ekr^ture v. Schön und v. 9^icbtruing uno Unlerstaaltzstlreti r Löbell.

Zur Beratung fleht der am 27. August 1907 in Berlin un­terzeichnete Vertrag zwischen dem deutschen Reiche und den Niederlanden über die Unfaüverficherung.

Tie Vorlage wwo einer Ko mm iss io n von 15 Mitgliedern überwiesen.

Cs folgt die Beratung dcs Gesetzentwurfes betr. die Be­strafung der Dt a j e st ä ts b e l e i d i g u n g c n.

. Staatsfclbeti.r v. Stüberding sül>rt aus: Der vorliegende Gesetzentwurf solle einen mr.äustgcn Ausgleich darstell.n zu dem aeoruckten Buchstaben des Gesetzes und der darauf beruhenden Judikatur und demjenigen, was man auf dem Gebiete d.r MajestätsbAeioigungett rnutr dem Emfl. ß der An.chauungen der neueren Zeit als Recht gelten lasse. Der Enüvurf habe nur einen mter^mistischen Ehuratter. Durch den kaiserlichen Er­laß vom Januar dieses Jayr^S wurden bic Diajestäts^eleioigungs- pcozefse für Preußen und die Reichslatche emgcschränkt. Durch diesen Entwurf soll den Mißdeutungen uno d.r Verstimmung in weiten Kreisen des deutsche.: Volles vorgebeugt werdet:. Die Prozesse warben künftighin weseMlich eingLschrunlt werden und zwar soweit, wie cs daS allgemeine Staatsinreresse zulüßt. Wün­schenswert sei eine nwglichft rasche Erleoigung des Entwurfes im Reichstag. (Beifall.)

Giese (Kons.) fpricht dem Entwürfe gegenüber das Gefühl der Tankburleit für die Regierung aus. Das Denunziantentum in den Fallen, in denen die Verewigung nicht öifentckch criOigts, werde beseitigt werden. _ Seine Partei begrüße besonders, daß die Verjährungsfrist auf sechs ^ionaie herabgesetzt werden solle. Bisher Jam es oftmals vor, daß, erst nach Jahren eine An­klage erfolgte, nachdem die S^raftad längst vergeis^n war. Seine Zreunde stunden nach wie vor auf dem Standpunkte, daß im Falle der Vösivilligkeit die ganze Strenge des Gesetzes eintrete. Redner beantragt schließlich Verweisung an eme 21 gliedcige Kvmmifsion. (Beifall rechts.)

Teiger (Freisg. Vpt.) rcckt gleichfalls für eine Kommissions­beratung ein urch sprwst seine Freude darüber aus, daß dieser Entwurf nur als ein Notgesetz gelten socke und daß in naher oder nächster Zeit die Reoisioi: des Strasgesetzbuches vollendet fein werde. Ter bisherige Zustand, in dem der dolus eventualis eine große Rolle spiele, sei nicht geeignet, das Ansehen der Majestät zu erlstihen. Man könne aber die Vorlage als einen Schritt vorwärts begrüßen. (Beifall links.)

Brunsternmnn (Rcithspart.) spricht die Freude seiner Partei über den Gesetzentwurf aus und hält eine eingehende Kvmmissions- beratung für angemeffem Tie vollständige Abfchaffung der Ver­folgung der Majestätsbeleidigung sei nicht deutbar mtgen der exponierten Stellung des Landes.;errn und seiner Familie.

Osann (natl.) erklärt, ivcnn auch seine Partei dem Entwurf im Prinzip zustimme, so habe sie doch gegen die gemählle For.n einige Bedeicken. Dazu gehöre der Ausdruck der Bösivilligüit, der verschiedenartig auSgetegt lverdcn tonne. Die Unterscheidung in öffentliche, oder ickcht öffentliche Beleidigung se: äußern schwierig.

K'irsch (Zentr.) kann leider die Hoffnung des Staatssekretärs auf eine baldige Vorlegung der Refornr der Strafprozeßordirung nicht teilen. Die vielen Instanzen, die der Entivurs durchzu­machen habe, würde:: vielerlei Veräickerungen d^s,e:ben mit sich bringen. Angesichts der Wichtigkeit der Materie fei auch er für die Einsetzung einer Kvmmifsion von 21 Mitgliedern.

Heine (Soz.) führt aus: Sei::e Partei werde auch einer Be­ratung in einer K'ommisfion nicht widersprechen. Er erkläre aber schon jetzt, wenn das Gesetz nicht auf eine ganz andere Grundlage gestellt werde, so müsse seine Partei cs glatt ablehmn. Noch mehr als bisher würde nach der Annahme des Gesetzes die Rechtsprechung der Parteipvlitik dienstbar gemacht werden, lvürde der Richter zu einem Werkzeug der politischen Gunst oder Un­gunst gemacht werde::. Den Vorteil vom Ge.etz würden die Spieß, bürget haben, die durch zu hol>e Steuern sich zu Schinrpsereicn hinreißen ließen, oder schimpfende Agrarier und schimpfende Patrioten. Bei den Malefuitsoeleidigungen werde die politische Richtung künftighin eine noch größere rliolle spielen.

Staatssekretär Nieberding bezeichnet die Ausführungen Heines zur Vorlage, die abgesehen von dec äußersten Linken allgemein als eine Verbesserung ins jetzigen Zustandes angeselicn werden, als betrübend, zumal der Entwurf sich auf einen Erlaß des Kaisers berufe. Mit Wioerwülen flehe man solchen Angriffen gegenüber. (Lebh. Beifall bei der Ärehrheit.) Eine Tendenz- Politik sei bei der Ausarbeitung des Gesetzes nicht versotgt wor­den. Redner betlvahrt sich dagegen, daß irgend eine Tatsache angehiljrt werden könne, aus der der Schluß berechtigt Ware, daß die deut,ck)en Richer gegen Gewissen und gegen Ehre in Majestätsbeleioigungen gesproßen hätten. (Lebh. Brav.) Den Vorlvurf der Parteipolitik weife er mit Entrüstung zurück. (Lebh. Beifall.) Kein Monarchist iveroc dem Rate Heines folgen können,

Oie V-rvlgungen der MajeiratsoeUwigung^l gau,, auzuichaffen. Es handle sich um einen ehrlichen Versuch der Fürsten und der Regierungen, nicht das freie Wort einzuschränken, sondern zu fordern. Nur bie Majestät des Landesherrn werde durch die Vorlage geschützt. Ten übrigen Fürstlichkeiten stehe kein an­derer Schutz als Jedermann im Volte zu; davon mache auch die deutsche Kaiserin keine Ausirahme.

Graef (Wirtsch. Vgg.) stellt fest, daß die Mehrheit des HauseS der Vceinung sei, die Sozialdemokratie spiele hier wieder ihr altes Spiel. Redner schließt mit den: Wunsche, daß die Kom­mission einen brauchbaren Entwurf an das Plenum bringen werde.

Heckscher (Frs. Vgg.) sieht gleichfalls in der Vorlage den Aus­druck des Bestrebens, daß die bestehenden Härten auf dem Gebiet der Majestätsbeleidigungsprozesse gemildert werden sollen, hält aber den Ausdruck böswcklig nicht für den richtigen Weg, unt dem Richter die Ntöglichkeit zu geben, das kritische Moment vollständig auszuschalten. Besonders sympathisch sei der Entwurf, weil er die gemeinen Denunziationen ausfchalte.

Bindewald (Reformpartei) verwahrt den Richterstand gegen die Ausführungen Heines, der ihm vorgeworfen habe, partei­politisch zu handeln. Von der Kommission erwarte er, daß in ihr ein Gesetz zustande konune, das dem Empfinden des deutschen Volkes entspreche.

Heine (Soz.) erklärt, eine Verallgemeinerung in seinen An­griffen auf die Rechtsprechung sei ihm nicht eingefallen. Er habe den Richterstand im Ganzen nicht angegriffen.

Hieraus wird der Entwurf an eine 21 gtieverige Kommission verwiesen.

Nächste Sitzung: Montag 1 Uhr. Tagesordnung: Inter­pellationen betr. Lebenslnittel- und Kohlenteuerung, Sicherung der Bauforderungen und kleinere Vorlagen.

Schlich,6V3^Uhr.

AusjrichuungcN zu Krotzh.lzogs Kkburkstag.

I.

Se. Kgl. Hoh. der Großherzog verlieh zu feinem Geburtstage folgende Auszeichnungen:

I:n Großh. Gcndarrner:ckorps: daS Ehrenkreuz mit der Krone des VerdlenitordenS Philipps deS Großmütigen: dem Oberstleutnant Zahn, Koiunmndeur des Gendarmerie- Distrikts Rhemhessen;

die Krone zu:n Silbernen Kreuz desselben OrdenS: dem berittenen Oberwachtinelster Schwarz;

den Charakter als Leutnant: dem Oberwachtmeister i. P. Lommel und dem Oberwachtmeister i. P. Kern.

In der KriegerkarneradschaftHassia". DaS Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmütigen: dem Landwirt & e i tj I. in Echzell, Schriftführer des KriegeroereinS- bezirks Nidda.

Dem Professor I. M. Olbrich in Düsseldorf die goldene Zerdienstlnedaille für Kunst und Bälssenfchalt, dem Geh. Re- gierungsrat und Stadtbaurat der Stadt Berlin Dc.-Jng. xinbiü. Hoffilia nn das Komturkreuz 2. Klasse des Verdienst­ordens Philipps des Großmütigen und dem Kanzleiinspeltor am Oberlonsifiorium Rudolf Rothen:: ek in Darmstadt das Silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps dcs Großmütigen mit der Krone.

Dem Großh. Kammerherrn und Generalmajor z. D. Ludw. Frhr. v. Bicgeleben das Hofdienst-Ehrenzeichen für 25 Dlensljahce.

TaS Großkceuz des Verdienstordens Philipps des Groß- mütigen: dem Munster der Finanzen Dr. Dr.-Jng. Feodor G n a u t h.

Tas Komturkreuz 1. Klasse mit der Krone desselben Ordens: dem Nkinlsler des Innern Dr. Ernst Braun.

Tas Komturkreuz 1. Klasse desselben Ordens: dem Prä­sidenten der Oberrechmmgskaunner Luowig Ewald.

Das Komtiirkceuz 2. Klasse desselben Ordens: dem Kaiser!. Generalkonsul Franz v. Herfs in Genua.

Das Ehrenkreuz desjelben Ordens: dem Mitgliede be5 VerwaltungsgerichtZhosS Geh. Regierungsrat Gust. v. Z a n g e n.

Das Nillerkreuz 1. Klasse desselben Ordens: dein Obec- rechnungsrat Franz Hiemenz, dein Postdireklor Herrn. H i e in c n j zu Worms.

Das Ritterkreuz 2. Klasse desselben OcdenZ: de:n Ober- rechniingSrevisor, OicchmingSrat Gg. Ruch, dem Oberpost- fefictäc Otto Pab st m Darmstadt, dem Postmeister Anton Wiegand in Heppenheim a. d. B., dem Postsekretär Pauk Kilnzendorf in Darmstadt, dem Postsckretär Joh. Slor in Babenhausen.

DaS Allgemeine Ehrenzeichen mit der InschriftFür langjährige treue Dienste": dem Briefträger Gg. Pfeiffer in Ortenberg.

Den Charakter alsGeheirnerat": dem Vorstand des Kabinetts, Geh. KabinetrSrat Gust. Röm Held.

Den Charakter alsRechnungZra^: dem Oberrech­nungsrevisor JuliuZ Koller.

Das Komturkreuz 2. Klasse deS Verdienstordens Philipps des Großmütigen: dem Präsidenten deS Oberkonfiftorürms Ludwig Nebel zu Darmstadt.

Das Ehrenkreuz des Verdienstordens Philipps des Gros-* mutigen: dem Präsidenten der evangelischen LandeSsynode Prvsefsor D. Stamm zu Gießen, dem Geheimen Hofrat Ptose,sor Dt. Paul Wagner, Vorstand der landwirtschaft- tichen VersuchHation zu Darmstadt.

Die Goldene Verdienstmedaitke für Kunst und Wissen­schaft: dem ordentl. Professor der Elektrotechnik an der Technischen Hiochschulc Geheimerat Tr. ErasuruS Kitt lex zu Darmstadt.

Das Ritterkreuz 1. Klasse dcs Verdienstordens PhillippS des Großmütigen mit der Krone: dem Fabrikanten Dr. Otto Ga stell, Präsident der Handelstammer Mainz und lebenslängliches Mitglied der 1. Kammer der Stünde, Mainz.

DaS Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmütigen: dem Domkapitular Tr. Ludw. Bend ix zu Aiaiuz, dem Direktor der LandeSirrenaustakt Heppen­heim, Medizinalrat Dr. Ehrhard Bieberbach in Heppen- heim a. d. B., dem Oberlehrer an dem Landgraf Ludwigs-