Ausgabe 
31.5.1907 Erstes Blatt
 
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nut

der

ae-

4.

1.

2.

3.

hat hie

(gießen, den 81. Mai.

Personalnachrichten. S. K. H. der Grobherzog dem Geh. Kommerzienrat Dr. <51 re cf ec zu Stainz Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen des »hm von

sechs Mitgliedern zu besetzen.

Uebec bie Wahlperiode heißt eS im Artikel 50

Bürgermeister und Beigeordnete; .

Perjonen, die nut den Bürgermeister oder einen ber Bei­geordneten in gerader Linie verivandt oder verschwägert ober un zweiten Grade der Seitentinle verwandt sind.

III. Illioiveu im Dienst beftndtiche Staatsbeamte nach Ab- satz II Ziffer 3 nicht von der Wählbarkeit ausgejchlosjen sind, bebürien |ie zur Annahme einer aus sie gefallenen Wahl der Er­laubnis des vorgesetzten Ministeriums.

Die Ausschutzreferenten erachten die Bestimmung, daß

LI. Nicht wählbar sind:

zum atliven Heere gehörige Militärpersonen;

Geistliche und BoUsjchullehrer;

Llacusvemule, die zu einer der Gemeindevertretung vorgesetzten

BerwaUungSbehörde gehören;

die Richter und Gerichtsschrelver deS zuständigen Amtsgerichts ;

Bechnle der -LlaalsanwaUschait und Polizeideaime;

erschienen inDie Werk-

LändniSvoll" einer Lehp-

potitifdyc Tages-cha«.

Ter Tod des Berliner Kammergerichtsprästbeuten v. Schmidt gibt zu einem in gewisser Hinsicht interessanten Rückblicke Ver­anlassung. Unter seinem Vräsidium ist an das Kammergericht 1, dem obersten preußischen Gerichtshof, ein nicht getaufter indisch. Landgerichtsrat berufen. Dies geschah allerdings, als Ju- stizminister Beselec die Leitung des Ministeriums übernommen und betreffs ber Anstellung und Beförderung jüdischer Bewerber mit der Praxis seines Amtsvorgängers grünolichsr aufgeräumt hatte. Weniger bekannt ist, schreibt dieFreis. Ztg.", daß Herr von Schmidt zu der Zett, als ec Präsident des Landgerichts in Halle a. d. SHale war, persönlich bemüht gewesen ist, einem dortigen inzwischen ebenfalls verstorbenen jüdischen Landgerichtsrate zur Beförderung zu verhelfen. Herr v. Schmidt hatte im Jahre 1896 bas Präsidium des Landgerichtes zu Halle a. d. Saale er­halten. Er batte dort für einen nicht im Befaße eines Tauf­scheines befindlichen jüdischen Landgerichtsrat ein ivlches Internste gewonnen, daß 'er diesen dem Jusrizininister Schönstedt persönlich zur Beförderung empfahl. Herr v. Schmidt hat aber mit seinem

Borschristen des Artikels öl zu ersetzen.

2. Die Ausjcheidenden tonnen wiedorgewählt werden, sind jedoch zur Annahme einer Wiederwahl vor Ablauf von drei Jahren nicht verpflichtet.

Die AuSschußreserenten haben an Stelle dieses Artikels folgende Fassung vorgeschlagen t

.Die Gememberatsmitglleber werden für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt."

Nach dem Vorgeschlagenen soll die Amtsdauer bc3 ge­samten Gemeinderats nur einen Zeitraum von drei Jahren umfassen. DaS von Zeit zu Zeit seither gebräuchliche Aus­scheiden eines Dritteils seiner Mitglieder entfiele hiermit. Tie Kürze der Amtsdauer des Gemeinderats wird damit begründet, daß die Referenten ber Ansicht sind, baß ber Bürgermeister (mit bebeutenb längerer Amtsbauer) berufen fein solle, Trä­ger der Tradition im Amte zu sein, während die schneller wechselnden Gemeinderäte ein stets lebendiges Bild und Agens der jeweiligen Volfsstimmung darsteüen sollen. Einer Ver­knöcherung im Gemeinderat märe bannt ein starker Riegel vor­geschoben. Alan kann biejer Auffassung nur zustimmen. Ein definitiver Beschluß des Ausschusses hierzu liegt noch nicht vor.

eine Karte, woraus ich um bestellbar zurück. Dies Studenten.

L Klein-Linden, arbeitet Konrad Weigel

<3uc Kejoim Dec 6-ff. Landgk^rindcordnung.

IV.

Der Ausschuß zur Beratung ber Gesetzentwürfe übet die Verwaltungsesorm hat zu dem Artikel der Landgemeinde- ordnung, ber von den Fällen spricht, in welchen das Wahl­recht ruht, noch nicht Stellung genommen. Die Regierungs­vorlage bestimmt: die Wahlberechtigung ruht für solche 1) die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, 2) über deren Vermögen Konkurs verhängt ist, 3) die die bürget- lichen Ehrenrechte nicht besitzen, 4) die zurzeit ber Wahl ober in den voraufgegangenen zwölf Monaten Armenunter- stützung bezogen haben, 5) die mit Entrichtung ber Kommunal­steuer un Rückslanbe sind. Die beiden AuLschußreferenlen Köhler und liebel haben die Annahme dieses Artikels bis Ziffer 6 empfohlen. Sie erachten die Bestimmung unter 5 als so veraltet, daß sie nicht empfehlen können, diese weiter beizubehalten. Sie glauben, daß es nicht schicklich sei, eine Gemeindewahl als Mittel zur Steuereintreibung zu benutzen, ganz abgesehen davon, daß ber Zustellungstermin meist nicht unzweifelhaft festzu,.ellen ist. Tas ist durchaus richtig. 9)ian fönnte bann noch ben Hinweis zusügen, daß sehr häufig die Parteien die Steuerrücksiände für ihre wirklichen ober ver­meintlichen Anhänger vvrlagSmeise begleichen. Die Unab­hängigkeit ber Wähler wirb dadurch gewiß nicht gepflegt.

Hinsichtlich ber Wählbarkeit sagt ber folgende Ar­tikel der Regierungsvorlage (47):

I. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, dessen Wahlberechtigung nicht ruht und der nicht infolge einer Berurteiluug unfähig zui Belleidung önemlicher Aemier ist.

einen mehrtägigen Urlaub erhalten und zur Erholung eine Rhein­reise unternommen. Als er gestern abend zurückkehrte, brach er mitten im Dorfe leblos zusammen. Der Arzt konstatierte, vaß ein Herzschlag seinem Leben ein Ziel gesetzt hatte. Der Ver­storbene war 53 Jahre ialt u.w feit 2 < Jayrcn an der Buhn tauig.

"i- Hochelheim, 30. Mai. Heute fand die Einweihung der wiederhergestellten uno vergrößerten Kirche statt.

-t>. Lang-Göns, 30. Mai. Tie gestrige Notiz über die Versteigerung des Metteschen AnZesens ist dahin zu er­gänzen, daß von dem Bieter noch Mk. 5000 nachgeboten worden sind. DaS Angebot wurde indessen nicht genehmigt.

Lich, 31. Mai. Am 2. Juni begehen hier Martin Joh. Schmidt und seine Frau Anna Elisabeth, geborene Franz, die goldene Hochzeit. Der Jubilar, noch bis vor kurzem als Weißbinder tätig, ist im Jahre 1824 geboren, diente von 1845 bis 1851 im dritten hessischen Inf.-Regt, und hat den Feldzug 1848 bis 49 in Baden mitgemacht.

Aus S.aSt unO Land.

Abdruck unserer durch Äorresporrverrzzerchcu kenntlich ge­machten vrgiualarttlct ist nur unter genauer Quellenangabe (Gieß. Anz.) gestattet.

Abhübe bat; die Karte kam als un- zur Ehrenrettung unserer Gießener

30. Vcai. Der Eisenbahnwerkstättew- hatte von seiner vorgesetzten Behörde

Regierungsvorlage:

1. Die GememderatSmitglieder werden auf neun Jahre wählt. In Fallen einer Aeuwabl des Gemeinderats (nach einer Auflösung) hat jedoch em Diilieil der Wahlen nur auf die Tauer von drei, em weiteres Tritteil berfelben nur auf die Tauer von jechs Jahren Gültigkeit. Die hiernach erstmalig nach drei und sechs Jabren Ausscheidenden werden durch das vom Bürgermeister in eurer der ersten Sitziuigen des Gemeinderats zu ziehende Los be­stimmt. Sie sind durch Ergänzuugswahlen nach 'Maßgabe ber

5.

6.

7.

durchgesuhrt werden könne, schlugen die Referenten vor, in Gemeinden bis zu 1000 Seelen bic ©enicinberäte nur

Volksschullehrer zum Amte eines Gemeinderats nicht wählbar sein sollen, als veraltet und unzweckmäßig. Den öfters m rückständigen Anschauungen befangenen Gemeinde­vertretungen und Verwaltungsorganen könnte es nur von Nutzen fein, wenn auch diese Elemente des Fortschritts und der allgemeinen Bildung ihnen emoerleibt würden. Obgleich die Volksschullehrer zu einem großen Teil ihre Gehalte aus der Gemeuidekasse erhalten, so kann doch nicht behauptet werden, daß sie als Beamte von ber Gemeinde abhängig feien. Wird auch zugegeben, daß sie in sachlichen Dingen (Ausgestaltung ihrer Wohnungen usw.) emigermaßen auf ben guten Willen der Gemeindeverwaltung angewiesen sein mögen, so kann dem wieder entgegengehalten werden, daß es nicht denkbar erscheint, daß die Regieriing auf tue Tauer ben Wunsch fast deS Gesamtlandtags auf volle Verstaat­lichung ber Volksschule noch lange unerfüllt läßt. Nicht nur in Preußen, säubern auch im Königreich Sachsen fand schon sen 1870 auf Grunb bes VolksschillgefetzeS sämtliche Volksschullehrer zur Bekleidung ber Stellen als Gemeinderat, Belsitzenber, Stadtverordneter, Waisenrat, Slrmenrat und zu ähnlichen Slemiern zugelassen und bie Schulstatistiken jedes Jahres führen eine große Zahl von Lehrern an, bie neben­amtlich und unbeschadet ihres Schulamts solche Aemter nut Erfolg versehen. Auch in sämtlichen Lehrerseminaren Bayerns werben die künftigen Lehrer in Amts- und Stanbesamts- gcschäften, in Gemembeschreiberei und Landwirtschaft eigens zu dem Zwecke unterrichtet, später dem Ortsbürgermeister in Erledigung seiner Dienstgeschäfte tatkräftig zur Seite stehen zu können. Jeder Lehrer in ber Rheinpfalz ist sogar ver- pflichtet, bas Gemeindeschreiberamt zu übernehmen, außerdem ist er auch als Gemeinderat wählbar.

Ter Ausschuß hat schließlich ben Artikel angenommen mit einer Abänderung unter Ziffer 7, stattzweiten* zu setzen vierten Grade ber Seitenlinie verwandt sind*. Ferner Absatz 3 in folgender Fassung:Aktive Staatsbeamte bedürfen

beiden Hauptbalken tragen Eisenzapfen, bie auf einer gemauerten: Unterlage ruhen. Das Ganze wird durch einen Elektromotor in Bewegung gesetzt, dessen Effett noch durch ein Uebersetzungsräder- werk ventärlt wird. Da die ganze Plattform um die Rotationsachse im Gleichgewicht liegt, ist nur die Reibung zu überwinden, wo­durch die Stromstärke auf das äußerste herabgemindert wird. Der Fußboden wird in stabiler Lage durch Riegel gehalten, die an den vier Ecken des Saales durch eine Sicherung den Fuß­boden in unbeweglicher Lage halten. Während des Konzertes ist die Sesselseite des Fußbodens nach oben gekehrt; sie ist leicht geneigt und zwar so, daß der nach der Bühne liegende Tell in er Höhe ber Couloirs, der hintere mit einem Höhenunterschied von 2.40 Meter in der Höhe des ersten Ranges liegt. Während in der Pause nach dem Konzert sich das Publikum in den Foyers aufhält, werden die vier Riegel zurückgestoßen, die Rampe verschwinde!, der Boden dreht sich, bis er horizontal zur Bühn- üegt, die Riegel werden eingestoßen und der Ballsaal ist fertig, lieber den tiefliegenden Orchesterraum werden Falltüren ge­schoben, bewegliche Treppen, die vom Saal zum ersten Rang stihren, werden festgeschraubt und in spätestens 7 Minuten gibt der Dirigent der Kapelle, die mittlerroeile sich auf die Bühne begeben hat, das Zeichen zum ersten Walzer. TerBasculo" hat ben großen Vorzug der Raum- und Zettm'Vamis und soll sich wegen seiner einfachen Konstruktion bis jetzt gut bewährt haben. ____

gänzlich ungeeignete charallerisiert. Er weist unter ausführlicher Begründung darauf hin, daß den meisten Kunstgewerbc- und Hand- werkerschulen der Lehrer nottut, dem der Ehrgeiz fehlt, die Schüler zu Künstlern anstatt zu tüchtigen Kunstgewerblern heran- zubilden. Von den anderen Beiträgen sei noch ein Aussatz des verstorbenen Julius NordenTas Frauenblldnis in der Graphik' erwähnt. Die Ausstattung des Heftes, das auch die Bedingungen zum 3. Preisausschreiben enthält, ist wie immer glänzend.

Das drehbare Parkett. Der französische Jn- genieur Edoux hat unter dem NamenBasculo" eine Srfinbung veröffentlicht, die wie ihr NameBasculo" vollkommen neu ist, und der Tecfatik des Konzerthallenbaues einen neuen Weg zeigt. Es handelt sich nämlich um die Verwandlung eines Konzert- faales in einen Ballsaal. Das Prinzi pder Erfindung, die aus Veranlassung der Theateruntemehmer Gravelotte und Amburtiv in die Praxis überführt wurde, besteht darin, das Parkett eines Konzertsaales, das 500 Sitze enthalt, drehbar zu machen. (Ein Gedanke übrigens, den auch der Gießener Professor Dr. Sommer hatte, der aber doch schon der enormen Kosten halber sich hier bei Errichtung unseres Theaters nicht leicht hätte in bie Tat umfaßen lassen. T. Red.) Zu diesem Zweck hat der Fuß­boden, der 16 Meter lang, 15 Meter breit und 1 Meter dick ist, eine doppelte Oberfläche: die eine trägt die anaeschraubten Sessel, die andere ist parkettiert, genau wie der Boden eines Ballsaales. Die festgefügte Plattform bestes aus zusammen­gesetzten, eng verklammeren unb jnehuxnbagarügtöi Balle». Die

Kleines Feuilleton.

Man schreibt uns aus Frankfurt: Zum Schluß chrcs Gastspiels brachten bie Berliner benGott der Rache" von Schalom Asch. Das Publikum, zum,weitaus größten -teile aus Leuten bestehend, denen das polnisch-jüdische Idiom Nicht iq ganz fremd war, nahm das Stück mit lebhaftem Interest e aus und erwärmte sich für die im Zusammenspiel wie in den Em- zclleismngen bewährte Kunst ber Darsteller. Beionbers jjej* vorragenbes bot Frau Hebwig Mangel. Auch Herr Schild- kraut in ber führenden Rolle bes Vaters Jarikel bewährtc- vollauf ben großen Ruf, ber ihm vorausging, könnten wir nun hoch auch Herrn Reinhardt einmal in feiner gefeierten In- szenicrungskunst z. B. im Sommernachtsträum kennen lernen.

S. S.

Monatshefte für graphisches Kun st gewerbe. Herausgeber Kunstmaler Albert Knäb, Redakteur Carl Matthies, Berlin. Verlag von Earl Flemming A.-G., Berlin W. 33 unb Glogau. Heft 7,April 1907, 5. Jahrgang. 2er bekannte Kunilkritller .Hans Rosenhagen gibt in seinem AussätzeTer falsche Prophet" einen lehrreichen Beitrag zirm KapitelFalsche Lehr- methobcn in ben Kunstgewecke- unb Handwerkerschulen und leicht­fertige Kritik". Ten Anlaß bot ein Arrikel von Ernst Schur über Alfred Nüoyrbutter unb feine Schule" ,*Ji! ~ 510

fünft"), in demmehr schön als v---- ..

Methode das Lob gefangen wird, bic Rosenhagen mit Recht als

Berlin, 31. Mai.

In ber heutigen Verhandlung deS Pöplau-Prozesses wurden mehrere Beamte des KolonialarnteS vernommen, die sämtlich be­stritten, deni Angellagten birett ober inbireft arntticlies Maleri al übergeben zu haben. Der Gerichtshof beschloß, das AkrenauS- gabebud) des Oberkommandos der kaiferlichen Schutztruppe von 19001901 einzufordern. Da für heute nicht mehr Zeugen geladen sind, wird die Verhandlung auf morgen vertagt. Ter Verteidiger bemerkt, wenn bis morgen die Genehmigung zur Aus­sage für die von Pöplau geladenen Beamten nicht cingcgangen t ft, weide er Aus f c tzung d.r Bei Han ^.ung bean^agen.

zur Annahme deS Amtes eines GcmeinderateS der Einwillig­ung ihrer vorgesetzten Behörde V Der Ausschuß hat also an der Nichtwählbarkeit der Volksschullehrer sestgehalten. Die Regierung ist mit dem Beschlüsse des Ausschusses nicht ein­verstanden. Aber nur in der Hauptsache wegen der Aus­dehnung deS Verwandtschaftsgrades. Tas ist auch bei bem folgenden Artikel (48) der Fall, der bestimmt (nach der Regierungsvorlage):

1. Gemeluberalsmitglieber bürfen roeber in gerader Linie ver­wandt oder verschwägert. noch im zweiten Grad der Seitenlinie miteinander verwandt fein.

2. Sinb derart Verwandte zu Gemeinberatsmitaliedern gewählt, so schließt der früher Gewählte ben später Gewählten ans. Bei gleichzeitiger Wahl und gleicher Stiminenzahl gilt ber ältere, tm übrigen ber al5 gewählt, welcher bie meisten Stimmen er­halten hat.

Der Ausschuß ist der von den Referenten Köhler und Uebel vertretenen Auffassung gefolgt unb hat beschlossen, statt | zweiten* zu setzenun vierten Grabe ber Seitenlinie ver- wanbt*. Die Referenten erklärten hierzu: Dem Umslanb, baß es seither gestattet war, bao Schwiegerväter und Schwiegersöhne, Gejchmislerkmder und Schwäger gleichzeitig dem Gemeinderat angehörcn dursten, sind die größten Uebel- stände entsprungen. Nur infolge dieses Umstandes gelang es numerisch starken Blulsvcrwandlschasten in kleineren oder mittleren Gemeinden, alle entgegenslehendcn Nicht-Verwandlen von der Teilnahme an ber öffentlichen Verwaltung aus-- zuschließcn, zu unterbrücken und zu tyrannisieren. Damit auch m kleinen Gemeinden diese weitgehende Ausschließung

Vorschläge bei bem früheren preislichen ^uiasuuiuiier Giuck nicht gehabt.

Ern gerichtliches Nachspiel zum Kolonial-Skandal.

V.

bem König von Preußen verliehenen Kronenorbcns 3. Klaffe erteilt. Bestätigt wurde der auf die erste Lehrerslelle an der Gcmcindeichule zu Oder-Abtslcinach, un Kreise Heppen­heim, präsentierte Lehrer Konstantin KrauZ zu Nieder- Wöllstadt, im Kreise Friedberg, für diese Stelle.

Erledigte Schulstellen. Tie mu emem evangelischen Lehrer zu bejetzeude LehrersteUe an der Geniemdefchule zu Bal f- Hausen, llreis Bensheun. Eme nut einem eoangelischeii Lehrer zu besetzende LehrersteUe an der Gemeuidefchule zu Bischois- he tm, Kreis Groß-Gerau. Eine nut einem evangetifchen Lehrer zu bcietzende LehrersteUe an der Gemeindejchule zu Schotten.

* * Das Großh. Regierungsblatt, BKlage Nr. 15, ausgegeben am 30. Mai 1907, hat folgenden Inhalt: 1. Be­kanntmachung, Vorarbeiten für eine normalspurigc Nebenbahtt von Obcr-Rarnstadt nach Lindenfels betreffend. 2. Hebet* liu;t über bie vorn Gtoßh. Ministerium bes Innern für bas Recpnungsjahr 1907 zur Bestrettung ber Kommunalbcbürfaisfe ui uen Lanbgemeinben bes Kreises Gießen geneh­mig ren Umlagen. 3. Hebersicht über bie mit Genehmigung Großh. Ministeriums bes Jiinern zur Bestreitting ber Kommunal- b^vursnisse in ben israelttischen 9t c 1 i g i o n ä g c m e i n b c n bes Kreises Gießen im Rechnungsjahr 1907 zur Erhebung kommen- Den Umlagen. i

* *D i e ® t e 6 e n c'r öffentliche £ e f e h a I le" behan-i beit ein Artikel ber heutigenGieß. Fam.-Bl.", auf ben alle FWittibe bis gemeümüeigen Instituts aufmerksam gemacht seien.

Besitz wechsel. Herr Heinrich Schön I. verlauste sein Haus mit Hintergebäude, Ebelstraße 9, für 40 000 Mk an Herrn Karl Woldt hier.

* * Tie Kriegsmarine-Ausstellung wurde gestern von zahlreichen Schulen besucht, darunter von der Realschule und bem Realgymnasium, den Volksschulen aus Allendorf, Kinzen-, oaoj, Klein-Linden, Rödgen u. o. m.

"Der falsche Wegweiser. Zu unserer teilung vonDtanaburg* im Mittwoch, 29. er., Blatte wird uns geschrieben:

Am Sonntag nach Himmelfahrt machte ich die Tour von, ©reifenftem nach Dianaburg; da ich den Weg kannte, achtete ich nicht auf Wegweiser; an bem bewußten jedoch wollte meine Muller, welche bie Tour mit mir ging, absolut den durch den ialsch gesetzten Wegweiser angegebenen Fußpfad einfchlagen. Einige Tage später fandte ich an den Westerwald-Klub in Wetzlar

Nr. 125 Erstes Blatt 157. Jahrgang Freitap 31.9^011907

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