Ausgabe 
29.6.1907 Zweites Blatt
 
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Nr. 150

Zweites Blatt

Samstag 28.

Erscheint tägllch mit AuSvahrn« des Sonntag».

SUbottton, Expedition and Druckrrttr Schul- straß« 7. Expedition und vertag» »«Mill.

LS7. Jahrgang

Ker ZöinzerLrieg in Kcaukreich.

Paris, 28. Juni. (Senat.) Ter Senat nahm das Gesetz betreffend die Unterdrückung der Weinsälschungen

Rotation«druck und Verlag der - Universität» - Buch- and Vermdruct«- 9L Lang«, Lietzen.

DieSiebener ZamkiienblStter" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, da» Hxeisblatt für den Kreil Siehrn" zweimal wSchenUich Derhesstsche Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Slberhefsen

im Ganzen an.

(Deputiertenkammer.) Tas Haus und alle Tribünen find dicht besetzt. Bedouce (unif. Soz.) in­terpelliert wegen der V o r g ü n g e im Süden und führt aus, die furchtbare Bewegung, die in vier Departements durch die Notlage geschaffen sei, fei keine separatistische, denn der Süden sei patriotisch. Es sei vielmehr ausschließ­lich eine wirtschaftliche Bewegung. Es habe geschienen, als ob die Regierung die Bewegung im Süden begünstige. Dann aber habe die Regierung die Bewegung plötzlich für reaktionär angesehen. Der Ministerpräsident habe die Unterdrückung der Bewegung in dem Augenblick ange­ordnet, wo die Bevölkerung der Süodeportements anfmg, sich zu beruhigen. Bedouce schildert die ernsten Vorlomm- nisse, die sich dann ereigneten. Er wirft dem Minister­präsidenten das vergossene Blut vor und verlangt schließ­lich, daß an der Spitze der Regierung ein Mann stehen müsse aus den alle Republikaner rechnen könnten. (Bei­fall bei den Sozialisten.) Meuncer verlangt als em Mittel der Beruhigung die Freilassung Aloerts, ^errouls und aller Mitglieder des Komitees von Argelliers. Aldy beimrcibt die Be t Dend

anaesichlS der militärischen Besetzung uiu- suhrr mehrere

Ker Ieiers-Arozeß IV.

München, 28. Juni. In der heutigen Sitzung verlas der Vorsitzende zunächst ein Telegramm der Voss. Ztg. an den Gerichtshof, wonach der ArtikelNebenregierung" nicht vom Geh. Leg. Rat Hellwig, sondern in der Redaktion des Blattes geschrieben worden sei. Aus den Aussagen der kommissarisch vernommenen Schriftstellerin Freiin v. Bü­low geht hervor, daß sich ihr Bruder, der Peters' Nach­folger am Kilimandscharo wurde, stets günstig über Peters ausgesprochen habe. Der kommissarisch vernommene Rechts­anwalt Scharlach-Hamburg sagt im Sinne seiner Ver­teidigungsschrift aus. Der ebenfalls kommissarisch t-er- rrommene Gouverneur Frbr. v. Sooen stellt u. a- fest, daß Peters' Lage am Kilimandscharo äußerst schwierig gewesen sei. Ein anderer Mann wie Peters würde zurüageschreckt worden oder umgekehrt sein.

Aus der kommiss. Aussage des Aba. v. K a r d o r f f geht hervor, daß dieser die Hinrichtung Mabrucks und Jagod- jaS für gerechtfertigt halt und daß von Wißmann ebenso geurteilt habe. Dr. Peters erklärt, er habe sich ent­schlossen, die Urteile des Disziplinargerichts vorzulegen; denn nach dem Ergebnis der Verhand­lungen sei nicht mehr zweifelhaft, daß diese Urteile nicht mehr als echte Rechtsdokumente angesehen werden könnten. Damals seien keine Afrikakenner als Sachverständige ver- 'nommen worden, der damalige Zeuge Leutnant Bronsart v. Schellendorf gelte heute nicht mehr für glaubwürdig.

Hierauf werden die Urteile des Disziplinargerichts beriefen. In dem ersten Urteil vom April 1897, das auf Dienstentlassung erkennt, werden die ganzen Vorgänge am Kilimandscharo eingehend geschildert. Danach wollte der Neger Mabruck bei feinen Einbrüchen zu den im Bor­raum des Stationsgebäudes schlafenden Weibern gelangen. Das Gericht nahm an, daß bei der Hinrichtung Mabrucks kein förmliches Gericht abgehalten wurde; es rügt, daß nur Privatangestellte von Dr. Peters, nämlich Frhr. von Pechmann und Tahnke zugezogen wurden, dagegen nicht auch Leutnant v. Bronsart. Persönliche Gründe und sexu­eller Verkehr Mabrucks mit den Stationsweibern haben Dr. Peter- zu der Hinrichtung bestimmt. Jagodja sei mehrfach geprügelt worden, doch spielten bei ihrer Hin­richtung keine sexuellen und persönlichen Gründe mit. Dr. Peters habe in seinem Bericht an den Gouverneur von Soden beide Hinrichtungen verschwiegen. Das Gericht ver­urteilte Dr. Peters wegen pflichtwidriger Hinrichtung Ma­brucks aus persönlichen Motiven und wegen falscher Be­richterstattung, billigt dagegen die Hinrichtung der Jagodja und tadelt mehrere Aeußerungen Dr. Peters über sein Ver­halten.

Dr. Peters erklärt, er habe nicht die Pflicht gehabt, dem Gouverneur über die Hinrichtungen zu berichten. Ge­neralleutnant v. Siebert bestätigt diese Auffassung.

Bei der Verlesung des Schreibens über Leutnant Bron- sart von Schellendors kommt die Bemerkung vor, in der gegen diesen der Vorwurf der Perversität erhoben wird. Eugen Wolf bemerkt dazu, ein solcher Borwurf sei auch einmal gegen Friedrich Krupp erhoben worden. Ge­neralleutnant v. Lieb er t weigert sich, auf diese Bemer­kung erregt, mit einem solchen Sachverständigen, der so unbegründer den Namen Krupps in die Verhandlung hin­einziehe, an ein und demselben Tische zu sitzen. Nach einer kleinen Pause wird das zweite Urteil des Disziplinar­gerichts verlesen, das gleichfalls wegen wiederholten Dienstvergehens auf Dienstentlassung ernannte, lieber das erste Urteil hinausgehend, wurde Peters auch verurteilt wegen ungerechten Vorgehens gegen den Häuptling Ma- lamia, zu harter Bestrafung von Weibern und der Hin­richtung der Jagodja. Noch eingehender als im Ersten Urteil wird dargelegt, daß Peters Mabruck aus per­sönlichen Motiven habe hinrichten lassen. Die Straftat Mabrucks sei nicht todeswürdig gewesen. Die Un­ternehmung gegen den Häuptling Dialamia habe Peters nur wegen der Zurückholung der geflohenen Weiber be­gonnen; einen politischen Hintergrund habe das Vorgehen nicht gehabt. Peters habe nicht das Recht gehabt, die militärische Macht für wlche Zwecke zu verwenden. Die Flucht der Weiber sei keine Desertion und die harte Be­strafung deshalb auch nicht geboten gewesen. Tie Aus­peitschung war viel zu grausam. Heber Jagodja war die Kettenstrase zu Unrecht verhängt und ihre Hinrichtung nicht

gerechtfertigt.

Infolge der gestrigen Aussagen Dr. Arendts erbat sich die Witwe des Kolonialdirektors Kayser telegraphisch, noch persönlich zur Verhandlung zu erscheinen. General­leutnant z. D. von Liebert schildert als Sachverständiger die Zustände am Kilimandscharo im Jahre 1891. Tie Me- derlage der deutschen Schutztruppe war so schlimm, daß man für den Besitz der ganzen Kolonie O st a s r i k a fürchtete. Alle Schwarzen am Kilimandscharo kannten diese Nieder­lage. Diese Gegend war stets unsere kriegerischste, und zur Zeit, wo Peters dort war, ganz besonders, zumal da Peters nur eine kleine Macht bei sich hatte und als Zivil- beamiet" unter den Konflikten mir den Militärs litt. Man schickte Peters in eine nahezu Hilflose Lage. Liebert schil­dert dann die dortigen Sieger als materiell und ohne Milde, stets geneigt zum Lügen und Stehlen. Die Neger selbst legten auf Menschenleben kein Gewicht. Tod, Hängen, Hinrichten hätten in ihren Augen eine ganz andere Be­deutung als bei uns. Auch die dort lebenden Europäer nähmen ganz andere Anschauungen darüber an. Er, Lie­bert, selbst sei stets zur Milde geneigt gewesen, habe aber als Gouverneur erfahren, daß diese sich, gegen Schwarze geübt, bitter räche. Vielleicht könne man an der Küste milde fein, aber Peters im Innern konnte es nicht. Er war der Ueberzeugung, daß man nur mit Härte durch­kommt. Er mußte dieser seiner Ueberzeugung folgen und hatte deshalb Erfolg. Siebert kritisiert sodann die beiden Disziplinarurteile, die er als Justizmord bezeichnet. Das Disziplinargericht habe alle Afrikakenner ferngehalten; nach seiner Klügelei müßten wohl die meisten Afrikaner wegen falscher Berichterstattung belangt werden. Ganz irrig sei die Ansicht, daß Auspeitschen unmenschlich sei. Dies fei <^lrnehr lediglich die landesübliche Strafe. Das Entweichen angejugis mnu«. \ V .r nharmen-

btt WeMr jej in Afrika stets das erste Zeichen eines bevor- ^eugenaussaMr an, nacg oenen ^uraniere und Genoarmen.

tehendeu Aufstandes. Peters mußte deshalb strenge Vor­gehen.

Rat Martin bekundet als Sachverständiger, wenn iei den Hinrichtungen die von Peters angegebenen Gründe tatsächlich vorgelegen hätten, wären sie gerecht gewesen, sonst nicht. Pater Acker als Sachverständiger bemerkt, Liebert habe nur die schlechten Seiten der Schwarzen hervorgeyoben, die guten Seiten, z. B. die große Gutmütig- reit, dagegen vergessen. Bei der Behandlung der Schwarzen müsse Strenge mit Gerechtigkeit und Güte gepaart fein. Der Europäer im Innern Afrikas müsse zwar oft anders han­deln, wie in Europa, die angebotenen Mädchen hätte Pe­ters aber gut ablehnen können. Tie Schwarzen sollten Anstand, Sitte und Gerechtigkeit von uns lernen, nicht wir afrikanische Sitten annchmen. Diebstahl, Einbruch, Flucht seien kein Grund zur Todesstrafe, beide Hinrichtungen seien daher ungerechtfertigt. Die Prügelstrafe müsse fein, aber nicht bis Blut komme. Das Dis^iplinarurteil muffe er billigen. Generalleutnant z. D. von Liebert erklärt, Pater Acker urteile nach seinem Leben an der Küste; im Innern sei es in gefährlichen Zeiten oft anders, dort müsse man oft zuerst Macht zeigen. In politischen Fragen gehe manch­mal Macht vor Recht. Pater Acker entgegnet, auch die Patres im Innern urteilten so wie er. Damit ist die Ver­nehmung der Sachverständigen beendet. Die Weiterver­handlung wird auf Dtontag vertagt.

Frankreichs Sorgen.

Die im französischen Staatsbudget nicht vorgesehenen durch die Winzerunruhen im Süden veranlaßten Ausgaben von 31/* Millionen Francs nötigen angeblich den Kriegsminister, auf die Abhaltung der großen Herbst­manöver zu verzichten. In der Tat, diese Eröff­nung muß das iranzojische Volk und besonders die ansehn­liche Schar der Kleinrentner unangenehm überraschen. Der- gleichen ist ja in dem viel ärmeren Deutschland noch nie passiert und wohl Überhaupt unmöglich. Etatsüberschrei- tungen im Interesse der Landesverteidigung werden hier ohne weiteres vom Parlament bewilligt. Also steht es wohl doch nicht so glänzend um die Staatsfinanzen der Republik? Jedenfalls nicht mehr so glänzend, als zu der Zeit, ehe die Radikalen ans Stuber kamen. In der Voss. Ztg." ist in dieser Sache eine interessante Rechnung ausgemacht, aus der hervorgeht, daß der französische Staats­bedarf seit 1899 im Durchschnitt um 55 Millionen jährlich gewachsen ist, obgleich die frühere Mehrbelastung des Haus­halts durch die Ausgaben für Algerien, für das Kultus­budget und für höheren Rentenzins im Gesamtbeträge von rund 350 Millionen seitdem in Wegfall gekommen sind. Andrerseits haben sich die Eisenbahneinnahmen vermehrt. Es ist also unter dem radikalen Regiment ins Blaue hineingewirtschaftet worden, unter Mitwirkung der Kam- mermehrheit, und reichlich spät kommt die Erkenntnis, daß es so nicht weitergehen rönne. Wie eine Wendung zum anderen Extrem mutet allerdings der Entschluß an, einer Ersparnis von lächerlichen 3 Millionen wegen die Armee­manöver wegsallen zu lassen. Wäre noch ein früherer Börsenmakler Kriegsminisier, bann könnte man das eher verstehen. Auch Herr Pclletan, der radikale Publizist, hat seinerzeit als Marineminister die Flottenmanöver abbestellt. Doch General Picquart, der gegenwärtige Kriegsminister, ist Berufsoffizier, dem die regelmäßige friedliche Erpro­bung der Kriegsbereitschaft des Heeres am Herzen liegen muß. Man kann nicht umhin, anzunehmen, daß weniger die Sparsamkeitsrücksicht, als dasandere Gefühl", aus dem heraus der Minister auf die großen Manöver Ver­zicht leistet, für seine Entschließung bestimmend gewesen ist. Die Hebungen sollten im Süden und im Osten statt- finden. Fürchtet General Picquart, der bei den Truppen des Südens offenbar gewordene Geist der Unbotmäßigkeit könne auch bei den Regimentern an der Ostgrenze zum Ausdruck kommen und das militärische Ansel)en Frank­reichs beeinträchtigen? General Langlois hat dieser Tage im Senat eine Rede gehalten, die, wie in der Debatte gesagt wurde, vielen Franzosen aus der Seele gesprochen war.Deutschland hat Absichten auf alle vermeintlich ger­manischen Gebiete, auch aus die Franche-Eomts (Freigrafen­schaft) und auf Burgund. Niemand weiß, was das Ende des Jahres 1907 bringen werde. Frankreich braucht eine starke Armee. . . -" Man kann wohl hinzufügen: auch England hat in seine politischen Berechnungen eine starke, d. h. vor allem zuverlässig disziplinierte französische Ar­mee eingestellt. Kriegsminister Picquart scheint der Mannszucht in der Armee nicht mehr unbedingt zu ver­trauen, oder er will Zeit gewinnen, damit die Erinnerung an die diskreditierenden Vorgänge bei den südsranzösischen Regimentern verblaßt.

zuerfi geiawifen ifaticn, fogar auf Kruder, wahrend die Volizeibeamten auf den BattonS des Stadthauses schossen. Glemenccau bestreitet daS. Aldy spricht sich schließ­lich tadelnd über die Handlungsweise der Regierung aus, die willkürlich sei Clemenceau erwidert, die von Aldy angeführten Vorfälle erforderten eine Untersuchung und erklärt weiter, er sei beständig versöhnlich gesinnt. Nach ,em ungesetzlichen Vorgehen der Gemeindebehörden sei er aber zu strengem Vorgehen gezwungen gewesen. Das Gesetz fei für alle geschaffen. (Beifall.) Jeder müsse Steuern zahlen. ES gäbe arme Bauern im Osten, Norden und im Zentrum, die den Zucker teurer bezahlten, um die Be­völkerung des Südens zu unterstützen, wo indessen her. Notstand nicht allgemein wäre, waS die Sparkafsen be­wiesen. Ohne Einmischung des Komitees von Argelliers würden die Steuern wie gewöhnlich entrichtet worden fein. Wir befinden und vor einem Ausstande. Dürfen wir einen olchen dulden? (Zahlreiche Stufe: Nein!) Er erinnert odann daran, daß die Truppen die Weisung erhalten )ätten, nur im äußersten Notfälle, nachdem die gesetz­lichen Aufforderungen ergangen feien, zu schießen. (Bc, roegung.)

Ter Ministerpräsident erklärte weiter: Meine Befehle sind ausgeführt worden. Die Kürassiere wurden sofort nach ihrem Eintreffen verhöhnt und mit Steinen beworfen; sie wolllen deshalb angreisen, die Offiziere lehnten es aber ab, den Befehl zu erteilen. Der Ministerpräsident verliest dann einen ihm zugegangenen Bericht, nach wel­chem die Menge zuerst Gewaittätigkellen gegen die Polizei und das Militär begangen hat. Der Ministerpräsident rechtfertigt hierauf die gegen die Meuterer des 17. Infam tcrieregiments angeordneten Maßnahmen und erklärt, die Bewegung im Süden werde von den Reaktionären, die immer an die Trennung von Kirche und Staat dachten, ausgcnutzt; von den Royalisten werde der Feldzug des Aufruhrs geführt. (Heftiger Widerspruch rechts.) Das Land hänge aber der Republik an.Mr werden unser demo­kratisches soziales Werk nicht ausgeben". Elemenceau greift sodann die Sozialisten an und berichtet über die Unterredung mit Marcellin Albert; er erklärt, sobald das Gesetz geachtet werde, würden die Truppen zurückgezogen werden. (Anhaltender Beifall.)

Die weitere Debatte bringt vor allem einen heftigen Angriff von Jaures gegen Elemenceau, worauf die De­batte geschlossen wird.

Die Kammer stimmt zuerst über die Tagesordnung Aug 6 ab, welche die Regierungsmaßregeln tadelt. Diese Tagesordnung wird mit 350 gegen 230 Stimmen abge- leynt.

Die Kammer nahm mit 347 gegen 226 Stimmen den ersten Satz der Tagesordnung Modeste Leroy an, welcher die Erklärungen der Regierung billigt.

Die gesamte Tagesordnung Leroy wurde mit 323 gegen 233 Stimmen angenommen. Die Regierung hat also eine Mehrheit von neunzig Stimmen. Die Kam­mer lehnte schließlich mit 323 gegen 256 Stimmen den Antrag auf eine parlamentarische Enquete über die Vor­gänge im Süden ab und vertagte sich bis Montag zur Verhandlung über die Einkommensteuer.

Paris, 28. Juni. Der Arbeiterrat hielt gestern abend eine außerordentliche Sitzung, in welcher die Verfolgungen er­örtert wurden, denen neuerdings die Winzerausschüsse aus-> gesetzt sind. Ter Vorsitzende der vereinigten Syndikate hielt eine in fdürfen Ausdrücken gehaltene Rede gegen die .Polllik Cie- meneeaus und Briands.

Narbonne, 28. Juni. In der heute in Argelliers abgehaltenen Versammlung der Delegierten des Wein­bau-Schutzkomitees wurde beschlossen, Grundlagen für die Föderation der vier Departements zu schaffen. Die Versammlung beschloß ferner, daß die Zahlung der Steuern zu verweigern sei, Llaß die Gemeindebehörden ihre Entlassung geben sollen und daß die Freilassung der Verhafteten zu fordern sei. Schließlich wurde noch das; Mindestmaß der zugunsten des Weinbaus zu stellenden Forde­rungen festgesetzt.

S fax, 28. Juni. Die KreuzerDu Chay la" undDe­sai x" sind heute nachmittag mit den M e u t e r e r n des 1 7. I n - fanterieregiments an Bord auf der hiesigen Reede ein­getroffen. Torpedoboote und größere Boote haben bei ihnen, angelegt, um Die Ausschiffung der Meuterer zu bewerkstelligen. Schützen, Spahis und Polizeimannschaften halten auf den Kais, auf denen sich viele Schaulustige eingesunden hallen, die Ordnung aufrecht. Zur Weiterbeförderung der Meuterer sicht ein Eisen-, bahnzug bereit.

Chattellerault, 28. Juni. Hier warf während einer Uebung ein Reservist des 32. Regiments sein Gewehr und fein Gepäck zu Boden unter Ausstoßung antimilitaristischer Reden, schoß dann in der Kaserne auf den Bataillonsadju^j tanten und warf einen anderen Offizier nieder.

Die Haager Friedenskonferenz.

Haag, 28. Juni. Dem Vernehmen nach enthält der italienische Antrag zur Frage der Verwendung der Torpilles folgendes: Unterseeische automatische schwebende Minen müssen mit einem Apparat versehen sein, der sie unschädlich macht eine Stunde, nachdem sie ms Meer ge­schleudert sind, oder wenn es sich um festliegende Minen handelt, sobald sie vom Meeresgründe losgelöst sind. Japan will den ersten Artikel des englischen Torpilleantrages durch folgende Bestimmung ersetzen: Unterseeische automatische Kontaktminen, die nicht verankert sind, sind verboten. Aus­genommen von diesem Verbot sind Minen, die so hergestellt sind, daß sie absolut unschädlich werden, nachdem sie eine gewisse beschränkte Zeit unter Wasser gewesen sind, so daß sie für die neutralen Schiffe außerhalb der unmittelbaren feind.

lichen Aktionssphäre keine Gefahr bieten.

Tie 4. Kommission hielt heute nachmittag eine ' Sitzung ab. Zur Verhandlung stand die Frage betreffend das Privatetgentum zur See. Ein zu dieser Frage

1 eingebrachter Vorschlag Englands besagt, daß e§ zwei Arten Kriegsschiffe geben soll, nämlich Schlachtschiffe und Hülfs-

1 schiffe. Als Schlachtschiff soll jedes Schiff gelten, das eine ! anerkannte Flagge sühn und auf Staatskosten ausgerüstet ist, um den Feind anzugreifen, dessen Offiziere und A^rm-

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