Jahren.
5434
mit der Bitte um stille Teilnahme
trauernden Hinterbliebenen.
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5445
Der Ausschuß.
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Gestern nachmittag 4 Uhr verschied nach kurzem Leiden mein innig geliebter Gatte, unser guter Vater und Bruder
Die Beerdigung findet Donnerstag nachmittag 5 Uhr von der Kapelle des neuen Friedhofs auS itatt.
im Alter von 53
Dies zeigen tiefüetrübt an
Die
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Heute nacht Va2 Uhr starb nach kurzem Leiden unser liebes Söhnchen
Heinrich Karl Schmitt
im Alter von 3 Monaten. 5435
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Heinrich Echmilt und Fra».
Gießen (Schloßgasse 9), den 28. August 1907.
Gieß en, den ^8. August 1907. Nahrungsberg 20.
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1854 - 1904.
Wir erfüllen biermit die traurige Pflicht, die Mt- glieder von dem Ableben des Altersgenossen
Herrn Adam Beimbsrn
in Kenntnis zu setzen.
Die Beerdigung findet am 29. ds. Mts., nachmittags 5 Uhr, aus dem neue« Friedhof statt.
Herr
Ludwig Adam Beimborn
IGoethBSChulB, Offeibach a.£
| Privatrealschnle, verb. mit Vorschule u. Pensioi<af.
B Reifezeugnisse berecht. z. einj.-freiw. Militärdienst, Mäss. Pen- |sionsprs., gut. Verpfleg.u.gewissh. Bcaufsiclil. Prosp. d.d.Direkt.
MWn Wtiittchneis gititi.
Gartcnstraße 2, Zimmer 2.
Es können eingestellt werden:
3 Baufchlosser, 1 Bauschlosser (auswärts), 1 Schmied, 1 Schneider (auSw.), 1 Wagner, 1 Wagner (ausw.), 3 Glaser, 1 Glaser (auswärts), 4 Schreiner, 6 Schreiner (auswärts), 1 Tapezierer, 1 Bäcker (auswärts), 2 landwirtschastl. Arbeiter (ausw.), 1 Flicksrau, 6 Schuhmacher, 2 Kutscher, 2 Lauffrauen, 5 Dienstmädchen, 3 Hausburschen, 27 Arbeiter.
Lehrlinge: 2 Mechaniker, 1 Glaser, 1 Schlosser (ausw.), 1 Installateur, 1 Schreiber, 1 Schreiner.
Es suchen 'Arbeit: bs8/8
1,Schmied, 1 Schreiner, 2 Schuhmacher, 5 Arbeiter, 1 Haus- diener, 1 Haushälterin, 1 Flickfrau, 6 Lauffrauen, 4 Hausburschen. ______Lehrlinge: 1 Mechantter. ______________
$triiijää| M üdiiriliiiNrttilti.
Für die Feldbereinigung Dorf-Gill sollen nachstehende Arbeiten, deren Ausführung für den Herbst d. I. vorgesehen ist, auf dem Wege schriftlichen Angebotes vergeben werden und zwar:
1. Graben- u. Verschleifungsarbeiten, veranschlagt zu 2425,05 Mk.
2. Fnhrleistnngen „ „ 36.00 „
3. Drainagcarbeiten w u 500.00 „
4. Matirerarbeiten „ 39.90
Die Verdingungsunterlagen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Torf-Gill zur Einsicht offen. Die Angebote haben rn Prozenten des Voranschlages zu erfolgen und sind verschlossen, postfrei und mit entspr. Aufschrift versehen bei Großh. Bürgermeisterei Dorf-Gill einzureichen. Die Eröffnung findet daselbst am Mittwoch den 4. September d. Js., vorrn. 10 Uhr, in Gegenwart erschienener Bieter statt.
Zuschlagsfrist 3 Wochen. B28/8
Gießen, am 26. August 1907.
Großh. Kultnrinfpektion Gießen.
Wi ß m nrtn.
GrmmnetMs-Versteigerungen
der Fürstlich Solmsischen Rentei Lich. *
Das Grummetgras von den fürstlichen Wiesen re. wird versteigert:
Moutaa den 2. September l. Jö., vormittags präzis 8 Uhr von den Wiesen in der Gemarkung Lich oberhalb derStadt,zusammen ea. 75'Morgen, wobei ausdrücklich bemertt wird, daß die.Ableilungen 1—6 und die Abteilungen 11—17 --- 26 Morgen der sogenannten Wörthwiese nicht versteigert werden. Zusammenkunft der Pein- mühle gegenüber.
Au demselben Tage, nachmittags präzis 1 Uhr, von den Wiesen nnlerhaw der Stadt Lich, zusammen 6 Morgen. Zusammenkunft in dem Schloßgarten an der Eisenbahnbrücke.
Dienstag den 3. September, vormittags präzis 9 Uhr, von der fürstlichen 'Mönch- und Strauchwaldwiese, Gemarkung Burkhardsfelden, zusammen 70 Morgen. Zusammenkunft in der Mönch- wiese.
Donnerstag den 5. September, vormittags präzis 8 Uhr, von den fiirsttichen Wiesen in den Gemarkungen Mühlsachsen, Ober- und Nieder-Bessingen, im Ganzen 125 Morgen. Zusammenkunft in A.uhlsachsem en ^ust 1907. [D^/8
Fürstlich Solmfischc Rentei.
Kreiling.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Pserdemnsterung für die Pferde der Stadt Gienen, mit welcher auch eine Prüfung der kriegSbrcmchbaren Fahrzeuge verbunden ist, findet auf dem Trieb (Exerzierplatz) statt, und zwar:
1. Donnerstag den 5. September, vormittags 10 V« Uhr, Von ben Besitzern, deren Namen mit den Buchstaben A—begrünen und den Besitzern der Gemarkung Montag den o. September, vormittags 10 /«Ubr, von den Besitzern, deren Namen mit den Buchstaben L.—Ä beginnen.
.Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämtlichen Pferde zur Musterung zu gestellen nut Ausnahme:
a) der unter 4 Jahre alten Pferde,
b) der Hengste,
e) der Stuten, die entweder, hochtragend sind oder noch nicht langer als 14 Tage abgesohlt haben (als hochtragend sind Stuten zu betrachten, deren Absohlen innerhalp der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist),
d) der Bollblutstuten, die im Allgemeinen deutschen Gestütbuch oder den hierzu gehörigen osfiziellen — vom Umonklub geführten — Listen eingetragen und von einem Bollblurhengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers,
c) der Pferde, welche mir beiden Augen blind find,
f) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten,
g) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen AnsteckungLgesahr den Stall nicht verlassen dürfen (in diesen Fällen m tierärztliches Zeugnis vorznlegen), h) der Pferde, welche bei einer früheren Pserdemusterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind,
i) der Pferde unter 1,50 Meter Banomaß.
Bon der Berpflichtung zur Borführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
a) die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen oum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde,
b) Beamte im Reichs- oder Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes am Tag der Musterung unbedingt notwendigen Pferde,
c) die Posthatter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß.
Pferdehändler sind von der Vorführung ihrer Pferde nicht befreit.
Unter besonderen Umständen, namentlich in dringenden Fällen kann Großh. Kreisamt Gießen Befreiung von der Vorführung ehv treten lassen.
Wir fordern hier nach sämtliche Pferdebesitzer hiesiger Stadt auf, ihre Pferde in dem angegebenen Termin vor- zuführen bezw. vorführen zu lassen und zu diesemZwecke eittehalheStundePorBeglnuderMusierung zur Stelle zu fein.
Die Pferde sind gezäumt, im übrigen aber ohne Geschirr vorzuführen.
Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde und Fahrzeuge nicht rechtzeitig oder vollzählig vorführcn, haben außer der gesetzlichen Strafe bis zu 150 Mark zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten einezwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird.
Daö Borführen der Pferde durch Kinder oder durch alte, gebrechliche Leute ist verboten.
Insoweit bis zum Ätuflerungstermin Veränderungen im Pferdebestand durch Zu- oder Abgang eintreten, hat der betresfende Pferdebesitzer hiervon sofort auf dem Bürgermeisterei-Bureau (Zimmer Str. 15) Anzeige zu machen.
Gießen, den 28. August 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. B.: Gurfchmann. B3°/8
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itefc Egst örühl'sche Universitäts-Druckerei. Eichen.
Telefon 120
a28/,
entgegen.
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