Ausgabe 
25.10.1907 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Nr.

erfcfctbi! tügllch mit Ausnahme des Sonntags.

157.

DieHtetzener LamtUenblalter" werden dem Anzeiger" otermal wöchentlich beigelegt, das 'lireisblott für den Kreis Eietzen" zweimal wöchentlich. Derhessische Landwirt" erscheint monatlich einmal

Freitag A5. Oktober I9W7

Rotationsdruck und Verlag der BrühNchen Unwersitäts - Buch- und Eteindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktion: 112. Tel.-Adr-'AnzeigerGießen.

Kund der Industrieüett

S. u. H. B e r l i n, 21. Oktober.

(Schluß.)

In Wechseltrnrkung zu den erhöhten Lohnforderungen steht die unablässige Forderung der Herabsetzung der Arbeitszeit. Ein M aurer arbeitet heute gegen früher statt 12 Stunden höchstens 8y2 Stunden, er legt .statt 1000 Steine höchstens 400, weil die Ge­werkschaft ihm nicht mehr erlaubt. Zieht man von dieser Steigerung die Entwertung des Geldes ab, so bleibt noch ein überraschender Ueberscyuß des Profits des Arbeiters gegenüber dem des Arbeitgebers, der infolge der Entwertung und Verteuerung des Geldes natürlich weniger verdient als früher. Aus diesen Erwägungen her­aus ist es nur begreiflich, daß die Industrie sich gegen eine gesetzliche Herabsetzung der Arbeitszeit wehrt. Der Bund hielt am 16. Mai 1905 eine Konferenz seiner angeschlossenen Vereine ab, die sich im wesentlichen mit der Erörterung des zehnstündigen Arbeitstages, insbesondere der Arbcits- '.eit der Fabrikarbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter und der Abschaffung der Lohnzahlungsbücher befaßte. An dieser Konferenz beteiligten sich naturgemäß in erster Linie die Eaijon-Jndustrieen, wie die Fischindustrie, die Konserven­industrie, die Schokoladenindustrie, die Müllereibetriebe, die Maisstärkefabrikation, die Mineralwassersabrikation, die trsjigfabrikanten, die Farbstoff- und Gerbstoffextraktindu- strie, die Tonindustrie, die Korkindustrie, die Kalkindustrie, die Holz-, die Seisenindustrie, das Kunstgewerbe, die Silber­warenindustrie und eine Reihe von gemischten Jndustrieen. Bon fast allen Industriezweigen wurde gefordert, daß ehe an eine weitere Arbeitszeitverkürzung der Frauen geschritten würde, diese Frauen selbst gehört würden. Denn in vielen Fällen wird hier die soziale Fürsorge, wie dies auch im Reichstage von verschiedenen Seiten hervorgehoben ist,zur Plage" uirdVernunft wird Unsinn". Der Bund hatte auf Grund eines Beschlusses der Konferenz seiner Vereine beim Grasen Posadowsky beantragt, daß eine Konferenz der In­teressenten, einschließlich der Arbeiterinnen, anberauml werden möge. Diesem Antrag ist nicht stattgegeben. Wir müssen nun damit rechnen, daß in der nächsten Session des Reichstags die zehnstündige Arbeitszeit für Frauen über den Kopf der Industrie und der Arbeiter schlechterdings sestgelegt wird. Solche Erfahrungen mußte die Industrie allerdings häufiger machen, aber es geht so nicht mehr- weiter.

In diesem Zusammenhänge muß auch darauf hinge- wiesen werden, daß vor experimentellen Versuchen, die Heim­arbeit gesetzlich zu regeln, dringend gewarnt werden muß; denn die meisten Fütsorgeparagraphen werden diesen Aerm- sten der Bevölkerung Lasten anferlegen und sie vom Ver­dienst und von der Lebensmöglicbkeit zum Teil abschneiden. Auch hier ist der gegebene Weg, daß aus der Industrie und aus den Handelskreisen selbsttätig auf die Abstellung der vorhandenen Mißstände hingewirkt wird, weil dies nur organisch von Fall zu Fall auszuführen ist, nicht aber durch ein Schema. Erhebliche Bedenken sprechen gegen die Unterstellung, der Heimarbeit unter die Gewerbeinspek­tion. Die Industrie hat sich zwar mit dieser Institution befreundet, obwohl man der Gewerbeinspektion nicht zu nahe tritt, wenn man feststellt, daß sie sich überwiegend ein­seitig als Anwaltschaft zur Förderung der Interessen der Arbeitnehmer gesuhlt und bewegt hat. Eine diesbezügliche Umfrage des Bundes der Industriellen an seine Mitglieder, niedergelegt in einer umfangreichen Denkschrift an den Staatssekretär des Innern vom 28. Dezember 1906, hat das unzweifelhaft ergeben. Wir hielten es für angezeigt, auf die klaren Bestimmungen des Gesetzes bezw. der Aussüh- rungsbestimmungen die breiteste Oesfentlichkeit aufmerksam zu machen, wonach der Gewerbeinspektor verpflichtet ist, sich eine Vertrauensstellung sowohl beim Arbeitgeber, wie beim Arbeitnehmer zu schaffen und die beiderseitigen In­teressen wahrzunehmen. Der Gewerbeinspektor, gegen den als Institution nicht das geringste gesagt werden soll, hat sich jedenfalls davor zu hüten, daß er zu einem Polizisten oder gar einem Geheimpolizisten zum Schutze des Arbeiters herab; inkt. Ferner hat er eine große Menge von technischen Verordnungen zu treffen, für die er in der Regel nicht die genügenden technischen Spezialkenntnisse besitzt. Es wäre zu wünschen, daß einmal alle diejenigen Ausgaben, die dem deutschen Industriellen infolge von technischen Anordnungen der Gcwerbeinjpektoren auferlegt werden, statistisch erfaßt wird. Zweifellos würde sich eine ungeheure Summe an Be­lastung ergeben. Es wurde daher schon beim früheren Staatssekretär des Innern verlangt 1. Einschränkung des Wechsels der Beamten, 2. Einschränkung der Befugnisse uner­fahrener und übereifriger Assistenten und untergeordneter Polizeiorgane, 3. Hebung und Vereinheitlichung der tech­nischen Vorbildung der Gewerbeinspektionsbeamten im ganzen Reich, 4. ein engeres und zweckmäßigeres Zusammen­wirken der Gewerbeinspektionen mit den Berufsgenossen- schasten, denen derartige technische Unsallverhütungs- und hygieneandordnungen am besten ganz übertragen würden.

Der Redner geht dann auf die sozialpolitische Tätig­keit des Bundes ein, der auch auf diesem Gebiete eine reiche Wirksamkeit entfaltet habe. Er wies daraus hin, daß die Industrie mit sozialen Fürsorgegesetzen sehr schwer belastet sei. Es gehe nicht weiter an, nur immer sie als melkende Kuh zu betrachten. Vor einer übertriebenen sozialen Fürsorge müsse ernstlich gewarnt werden. (Lebhafter Beifall.) Eine Resolution im Sinne der Ausführungen des Referenten gelangte zur Annahme.

t Darauf sprach Prof. Dr. Schär, Direktor des handels- wissenschastlichen Seminars der Handelshochschule Berlin über den Entwurf eines deutschen Scheckgesetzes mit Berücksichtigung der internationalen Scheckgesetzgebung. Seine Ausführungen gipfelten in folgender Resolution, die zur Annahme gelangte: Der Bund der Industriellen anerkennt mit Genugtuung, daß der vorliegende Entwurf zu einem Scheckgesetz allen wesentlichen Anforderungen des Handeisstandes entspricht und drückt die zuversichtliche Er­wartung aus, daß feine* dieser Bestimmungen in der zu- künftigeu Beratung preisgegeben werden. Es betrisft dies im wesentlichen folgende Punkte: 1. Das Freibleiben des.

Deutsches Resch.

Berlin, 24. Okt. Heute morgen machte das Kaiser- p a a r einen Spaziergang im Tiergarten. Später hörte der Kaiser im königlichen Schloß die Vorträge des Kriegs­ministers v. Einem, des Chefs des Generalstabes v. Moltke und des Stellvertreters des Chefs des Militärkabinetts.

In der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde über die Resolution des Reichstages zum Reichs-, Haushaltsetat der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1907 Beschluß gefaßt.

Wie derReichsanz." meldet, ist dem Regierungs­präsidenten Bako in Trier der erbliche Adel ver­liehen worden.

Da die Erwägungen an den zuständigen Stellen jetzt abgeschlossen sind, steht die Entscheidung über die neuen 5 M a r k st ü ck e im Lause der nächsten Woche zu erwarten.

DieG ermani a'r bestätigt, daß der Domini­kanerpater Frühwirth zum Nuntius in München ausersehen sei. Die Tatsache selbst und die amtliche Ernennung werde wohl schon erfolgt sein. DieGermania" bemerkt dazu: Es ist daS erstem al, da ß ein Deut­scher zum Nuntius in München ernannt wird, was sowohl für die kirchlichen Verhältnisse wie für die kirchlich-staatlichen Beziehungen besonders erwünscht ist. Die deutschen Katholiken werden dem heiligen Stuhl für dieses Entgegenkommen dankbar sein.

B r e s l a u, 24. Okt. Der KonsistorialratGenn- rich in Berlin, Mitglied des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg, hat einen Ruf als Nachfolger des zum Mitglied des evangelischen Oberkirchenrats er­nannten Oberkonsistorialrats und Propstes Dr. Kawerau erhalten und angenommen.

München, 21. Okt. Die Generalversammlung des oberbayrischen christlichen Bauern-Ver- e i n s in München gestaltete sich zu einer Kundgebung für den mit der Zentrumspartei in Zwist liegenden Abg. Dr. Heim. Er erstattete Bericht über seinen Plan, die ledigen Dienstboten in freie Ackerbürger umzuwandeln und zu organisieren. Dr. Heim erklärte, unter Umständen werde er der Zentrumspartei den Rücken kehren, ohne indes ein Ueberlüufer werden zu wollen.

Stuttgart, 25. Okt. Die Staatsbahnen haben im September aus dem Personenverkehr 2 441000 Mk. ein­genommen, d. i. 7627 Mk. w enig er als im Jahre 1906.

Schecks von der Stempelsteuer, 2. die Annäherung der Zahlung durch Scheck an die Barzahlung, 3. Wirksamer Schutz oes Inhabers, sowohl gegen den Aussteller als gegen den Bezogenen, 4. Scharfe Scheidung zwischen An­weisung und Scheck, 5. Größtmögliche Freiheit in der Ver­wendung des Schecks, 6. Wegfall jeglicher Strafbestimmun­gen unter Vorbehalt von Paragraph 21, 7. Verschiedene Erleichterungen und Schutzmaßregeln des Scheckverkehrs, wie beschleunigtes Amortisationsverfahren, Erleichterung des Protestversahrens, Möglichkeit des Vordatierens auf einen späteren Termin. Um die breitesten Schichten der Gewerbetreibenden, die Beamten, Private, Angestellten, Arbeiter, in den Kreis des Geld ersparenden Seckverkehrs einzubeziehen und ihr Ersparnisse zu sammeln, ist die Ein­führung des Postscheckvertehrs unerläßlich. Der Bund be­grüßt daher die Erklärung des Staatssekretärs des Reichs­postamts vom 17. April im Reichstage, daß ein bezügliches Gesetz vorbereitet und demnächst dem Reichstage vorgelegt werde. Es wäre wünschenswert, daß Industrie und Handel den Ueberweisungs-, Scheck- und Abrechnungsverkehr in ihren geschäftlichen Beziehungen mit Käufern, Verkäufern und Banken tunlichst Vorschub leisten, indem sie selbst Giro- und Scheck-Rechnungen bei Banken unterhalten und ihre Geschüstssreunde auf die Benutzung derselben aufmerksam machen. Der Referent forderte auf, beim Erlaß des deut­schen Scheckgesetzes besonders auf die Scheckgesetze in Oester­reich und in der Schweiz, die für eine internationale Rege­lung des Scheckverkehrs in Betracht kommen, Rücksicht zu nehmen.

Den Verhandlungen wohnten vom Reichsamt des In­nern Geh. Ober-Regierungsrat Delbrück und vom Reichs- justi^amt Geh. Regierungsrat Simons bei, das Reichs- bankdirektorium durch Reichsbankdirektor von Lumm, das Handelsministerium durch Geh. Regierungsrat Dr. Goppel vertreten.

Am Abend vereinigten sich die Teilnehmer der General­versammlung zu einer gemeinschaftlichen Tafel im Russi­schen Hof.

gen überden HandelmitSpirituo s en in Asrikck zustimmt. Darauf tritt die Kammer in die Beratung der Vorlage ein, die eine Aenderung des Trennungsgesetzes, eine Verfügung über das Kircheneigentum betr., vorsieht.

Die Sicherheitsbehörde hat den Belgier Brouwet wegen antimilitaristischer Propaganda ausgewiesen.

Kopenhagen, 23. Okt. In der heutigen Sitzung des Folkethings erklärte der konservative Abgeordnete Dr. H. L. Möller, daß er mit dem deutsch-dänischen Ver- trage betr. die Optantenkinder in Nord-Schleswig ver­hältnismäßig zufrieden sei. Er würde es beklagen, wenn die deutsche Regierung das angekündigte Versammlungs- gesetz einbringen würde, das den Behörden das Recht gibt, Versammlungen, aus denen Reden in anderer Sprache als der deutschen gehalten werden, zu verbieten, da dies eine Maßregel sei, die zur Beunruhigung auf beiden Seiten der Grenze beitragen könnte.

H e l s i n g j o r s, 23. Okt. Der Verfassungs-AuS- schuß des Landtages beschloß, die Erklärung ab­zugeben, daß es nicht gegen die Verfassung verstoße, die Ueberführung von 20 Millionen Mark aus den finnischen Staatsmitteln zur russischen Reichsschatzkammer zu den Militärausgaben zu beschließen, daß aber die staatsrecht­liche Stellung Finnlands die verfassungsmäßige Lösung der militärischen Frage so bald wie möglich voraussetze. Der Ausschuß schlägt deshalb vor, die Einbringung eines derartigen Gesetzentwurfs zu beantragen.

New York, 23. Okt. Der deutsche Militär- attachee in Washington, Major Körner, überreicht morgen in der Militärakademie zu Westpoint die Büsten Friedrichs des Großen und des Generalseldmarschalls Grafen Moltke alsGeschen kdes deutschen Kaisers. Generalmajor Grant nimmt, das Geschenk als Vertreter des Kriegssekretärs Taft entgegen.

Der Staatssekretär Noot erklärte einem Times"-Korrespondenten in Washington, daß die zweite Haager Friedenskonferenz mehr erreicht habe, als von den Vereinigten Staaten erhofft worden sei. Für, seine Person, sagte der Staatssekretär, sei er mit dem Er-i gebnis der Arbeiten der Konferenz sehr befriedigt.

Ottawa,. 23. Okt. Ein Ausschuß ist beauftragt wor­den, eine Untersuchung anzustellen über die Anschuldigungen wegen Verkaufs großer Gebietsteile in der Provinz Queebeck an ein belgisches Syndikat. Es handelt sich angeblich um einen großen Skandal.

Zweiter dcugcher Kröeiterkougeß.

(Dritter Tag Fortsetzung).

S. u. H. Berlin, 22. Okt.

Ueber die gewerbliche Arbeiterinnenfrage und über Ar- beiterinneiiorganiscrtion sprach Frl. Grasz (München-Gladbach). Sie wies auf den Umfang der heutigen Frauenerwerbsarbeit hin. Nach der Berufs- und Gewerbezählung von 1895 sind ins­gesamt 5 300 000 Frauen und Mädchen am Erwerbsleben be­teiligt. Dabei sind nicht gerechnet, 1300 000 Dienstboten. In der Landwirtschaft sind beschäftigt 2 809 000 Frauen und Mädchen. In der Industrie 1 500 000, im Handel und Verkehr 600 000, in der Hauswirtschaft 250 000, in freien Berufen 180 000. Die Rednerin betrachtete nur die Schar der Jndustriearbeiterinnen. Von den 1 V2 Millionen industriellen Arbeiterinnen waren 200 000 in der Hausindustrie beschäftigt. Die Zahl der Hausindustriellen ist also recht bedeutend. Die Rednerin gibt dann statistische Zahlen, die eine bedeutende Verdrängung der Männer durch Arbeiterinnen in den einzelnen Gewerbegruppen ergeben. Die gewerbliche Frauenarbeit sei eine wachsende Größe. Die Rednerin geht dann auf die Geschichte, die Entwicklung, und den Charakter der ge­werblichen Arbeiterinnenfrage ein. Schon frühzeitig nahmen die Untern eigner lieber Frauen als Männer, weil Frauen billiger sind und sich auch alles gefallen lassen. Darum findet man das Ar- becterinnenelend auch in dem industriell entwickelten Deutschland. Die industrielle Lohnarbeit nimmt bei Frauen und Mädchen ständig zu. Mädchen jeden Mters strömen aus Gw^- und K^rnftadt und vom platten Lande in die Fabrik. Der Hauptgrund der Fabriktätigkeit der verheirateten Frauen ist der geringe Ver­dienst der Männer. Wie sehr die Beschaffung des notweirdigen Lebensunterhaltes die Frauen drängt, in die Fabrik zu gehen, geht daraus hervor, daß im Winter bedeutend mehr Frauen die Fabrik aufsuchen als inv Sommer. Auch große Kinderzahl und die Unterstützung von Angehörigen üercinafet Fabrikarbeit der Frau. Weitere Gründe sind die Absicht durch die Arbeit einen Rückhalt für Krankheit, Alter und Invalidität zu gewinnen, sich eine verbesserte Lebenshaltung gestatten zu können und sich auf dem Lande den Käuf eines Häuschens zu ermöglichen. Eur größerer Zudrang zur Heimarbeit ist nicht zu wünschen, da die Ar­beitszeiten hier sehr lang und die Löhne sehr niedrig sind. Sehr groß ist das Angebot der Unverheirateten. In der Großstadt ist jedes aus der Schule entlassene Kind eine willkommene Arbeits­kraft. Das 14 jährige Mädchen geht in die Fabrik. Andere Mädchen gehen als Verkäuferin oder Näherin. In der Mittel­stadt füllen auch die Töchter der gelernten Arbeiter die Fabriö- betriebe. Bei der Verwendung von Frauen zur Fabrikarbeit mag der Mangel an männlicher Arbeitskraft mitbestimmend fein. Ausschlaggebend ist in den meisten Fällen die Billigkeit und größere Ausbeutungsmöglichkeit der Arbeiterin. Verheiratete Frauen werden von manchen Unternehmern vvrgezogen, weil sie tüchtiger uind arbeitswilliger und zufriedener sind. Auch zur Heranziehung ausländischer Arbeiterinnen hat man schon gegriffen, da sie noch anspruchsloser wie die einheimischen weiblichen Arbeits­kräfte sind. Die verheiratete Frau wird meist Heimarbeiterin, weil ihr die Fabrikarbeit nicht zusagt, zu geringen Verdienst abwirft, und auch ein Abkommen von Hause unmöglich ist. Die Red­nerin ging dann auf die Schäden der gewerblichen Frauenarbeit ein. Die Fabrikarbeit bringe viele hygienische Nachteile mit sich. Die hausindustrielle Tätigkeit vollziehe sich aber aus unter noch lmgünstigeren Umständen. Von diesen schädigenden Einflüssen wird der weniger widerstandsfähige Organismus des weiblichen Geschlechts schwer betroffen. In der Tabak- und Textilindustrie herrschen Schwindsucht. In Wasch-- und Plättanstalten rheuma­tische Leiden vor. In Seidenwebereien lassen sich öfter Schädi­gungen des Sehvermögens konstatieren. Die Arbeit an Maschinen mit Fußbetrieb hat für verheiratete Frauen die nachteiligsten Folgen. Nach ost stundenweiten Wegen kommen für viele noch die häuslichen Pflichten mit ihren Anstrengungen hinzu. Von un- heurer Tragweite sind auch die geistig sittlichen Gefahren, be­sonders für die Heranwachsende weibliche Jugend. Daß auch ein Zusammenhang zwisck-en niedriger Ent^hming unb geheimer Prostitution bestehen kann, liegt auf der Haich. Die Berichte der

Wien, 24. Okt. Der Kaiser verbrachte den Tag gut. Die katarrhralischen Erscheinungen sind weiter in Rückbildung begriffen. Das Befinden ist sehr zu­friedenstellend.

Wie dieSlavische Korrespondenz" meldet, teilten bei Beginn der heutigen Sitzung des Jungtschechenklubs die Minister P a c a k und Fo r s ch t mit, daß sie sich entschlossen hätten, von ihrem Amte zurückzutreten.

Rom, 23. Okt. DemCorriere della Sera" zufolge wird trotz der Bemühungen der deutschen Katholiken im nächsten Konsistorium kein d eu ts ch e r Kar di n al er­nannt werden, ebenso kein französischer, obgleich deren Zahl von sieben auf vier zusammengeschmolzen ist.

H a a g, 24. Okt. Amtlich wird bekannt gegeben, daß der deutsch e Kaiser am 20. November an Bord der kaiser­lichen JachtHohenzollern" in Amsterdam eintrefsen und nach einem Galadiner im dortigen Schlosse abends nach dem Haag abfahren wird.

Paris, 24. Okt. Die Kammer nimmt eine Vorlage an, die dem internationalen Abkommen in Brüssel von 1906 zur Revision der gesetzlichen Bestimmung