Ausgabe 
21.3.1907 Zweites Blatt
 
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Sachverständige zu hören und das Ortsst-atut der Genehmigung des Bezirksa-sschusses unterworfen wird u. §4 wird m der Fasfung, nach welcher vor Erteilung oder Versagung dec Genehmigung Sachverständige und der Gcmeindevorstand bezw. die Gerneinde- vertretung zu hören sind, migenommen.

Ans ueaO Land.

Sprechstunden der Redaktion: i/2 121 Uhr vorm., V2 7y2 8 Uhr nachm., (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag).

1 e b e n, den 21. März 1907.

Der neue Oberkonsistorialpräsident. Am 13. d. 9)1 tüitrbe, wie mir meldeten, der Oberkonsistorialrat Nebel anstelle des mit dein Titel Exzellenz in den Ruhe­stand tretenden D. Buchner von Sr. StgL Hoh. dem Groß- Herzog zum Oberkonsistorialpräsidenten ernannt. Siedel i|i am 17. Februar 1857 zu Dreleichenhain geboren, mar vom 7. Dezember 1880 Akzessist beziv. 9lssessor bei verschiedenen Behörden, seit 1. Oktober 1886 Amtmann in Friedberg, seit 1. Mai 1888 Amtmann in Gießen, seit Jnlt 1893 Mitglied des Oberkonsisloriums, seit 1. Oktober 1895 Ober- konsiitorialrat, dann (Set). Oberkonsistorialrat bis zu seiner jetzigen Beförderung. Er zeichnet sich, wie uns aus Kreisen der Geistlichkeit geschrieben mird, aus durch außerordentliche Liebenswürdigkeit und erfreut sich deshalb großer Beliebtheit.

* »Der Frühling naht mit Brausen!" Mächtig regt sichs in dec Natur. Em gewaltiges Ringen hat be­gonnen. Der Winter kämpft wie ein Verzweifelter den Ent- scheldungskampf rind bietet nochmals alle wehrfähigen Kampf- genosien auf. Aeolus, der König der Winde, ficht tapfer an seiner Seite. Zorn- und racheschnandc.id fährt er daher und wirft mit Regen und Graupeln um sich. Und doch Ms ein verlorenes Spiel. Schelmisch lächelnd blickt hie und da die sieggewohnte Jrühlingssonne durchs zerrissene Gewölk den Kämpfern zu. Winter, Winter, räume das Feld! Draußen im Forste tobt die Schlacht am wildesten. Fürchterlich fährt die Windsbraut durchs Geäst. Mancher Baumriese, der schon oft dem wunderbaren Schauspiel zugesehen, sinkt diesmal schwer getroffen zu Boden. Krampfhaft sucht er sich fesl- zuhalten, doch der vom Tauwind gelockerte Boden bietet keinen Halt. Ein dumpfes Aechzen und Stöhnen geht durch die Wipfel der anderen. Sie trauern um den teuren Gefallenen, dem das Schicksal versagte, den Frühling zu sehen. Er­greifendes Geschick! Verstehst du die Stimme dec Natur? Glücklich der, der ihr lauschen kann und dein sie etwas zu sagen weiß.

** DieAbschiedsvor st ellungimalten Theater, welche der Theateroerein an diesem Freitag veranstaltet, sindet bei herabgesetzten Preisen statt; dieselben be­tragen also nur 4., 3., 2., I.t- Mk. Am folgenden Tage, Samstag, um */z5 Uhr, wird Bühne und Zuschauer- raum photographisch aufgenommen. Zur Teilnahme daran sind alle treuen Besucher des alten Hauses eingeladen.

Die höhere und erweiterte Mädchenschule hatte im Schuljahr 1906/07 einen Anfangsbestand von 382 Schülerinnen in der höheren Mädchenschule und von 304 Schülerinnen in der erweiterten Mädchenschule. Beide An­stalten zusammen hatten einen Höchstbesland von 713 Schüle­rinnen gegen 695 im Vorjahr. Davon waren 593 evange­lisch, 58 katholisch, 58 israelitisch und 4 konfessionslos. Aus Gießen waren 656, aus anderen hessischen Orten 43, aus anderen deutschen Staaten 13 und aus dem Ausland eine Schülerin. In dem Berichtsjahr ist es zum erstenmal voc- gekommen, daß Schülerinnen austraten, um in hiesige höhere Knabenschulen einzutreten und weitere Uebertcltte sind in Aussicht. In Anbetracht dieses Umstandes wird die seil langem im Fluß befindliche Frage der Umgestaltung und des Ausbaues der höheren Mädchenschule besonders auf­merksam verfolgt werden müssen. An den 18 Klassen der Anstalt unterrichten einschließlich des Direktors Tr. Stoeriko und der außerordentlichen Lehrer 26 Hülfskräfte, darunter 11 Damen. Das neue Schuljahr beginnt am 8. April.

* Hessische Landesversammlung der deutsch­sozialen Partei. Einer Zuschrift an uns von Oberlehrer Dr. Werner entnehmen wir als tatsächliche Richtigstellung des Berichts unseres Frankfurter Korrespondenten in Nr. 65 über die Sonntagstagung in Frankfurt folgendes:

»Es ist unrichtig, daß ich auf unserer Hess. Landesversammlung gegen den Bund der Landwirte als solchen ivegen seines Ver­hallens bei den letzten Wahlen polemisiert habe. Richlig ist allein, daß einzelne nationalliberale Kreisvorsitzende des Bundes von mehreren Rednern, auch von nur, kritisiert wurden, weil sie den Btmd zu nationalliberalen Parteizwecken (und zwar gegen den Willen der meisten Bundesnutglieder) gebrauchen wollten und ge­braucht haben."

K Allendorf a. d. Lumda, 20. März. Sonntag, 17. d. M. fand hier die schon erwähnte Versaminling der Vertreter von Gesangvereinen des L u m d a t a l e s bei Gastwirt Zinßer statt. Tie Versammlung war sehr stark besucht. Der Gesang­verein Allendorf begrüßte die Sänger mit einem schönen Früh- lingälied. Lehrer Gödtel eröffnete alsdann die Veriammlung und verlas einen Auszug aus den künftigen Bundessatzungen, die darauf durchgesprochen wurden. Nachdem dieses geschehen und die meisten Vereine ihren Beurut erklärt hallen, wurde der Bund unter dem Namen L u m d a t a l s ä n g e r b u n d gegründet. Herr Gödlel brachte em kräftiges Hoch auf den Bund aus. Auf Vor­schlag des Kameraden Weber von Odenhausen wurde Lehrer Gödrel einstimmig als 1. Bundespräsident gewählt. Als 2. Vor­sitzender wurde Herr Weber-Odeiihaujen, zum Rechner Herr Eh. Rein­hardt von Allendorf und zum Schrisiiührer Herr Becker-TreiS a. d. Lumda gewählt. Die Wahl wurde allemhalden angenommen. Inzwischen wechselten prächtige Gesangs-Vorträge der Vereine Allendorf und Treis, sodaß den Sängern die Zeit nicht lang wurde. Das erste B n n d es s ä ng e rs e st wird am 16. Juni m Rüddingshausen abgehalten. Es ist geplant, in dem Bunde all­jährlich größere Waldiesle zu veranslallen. Herr Weber-Oden- hausen sprach noch den Vereinen für ihr freundliches Entgegen­kommen auf seine Einladung zur Gründung des Bundes herzlichen Dank aus und betonte besonders, daß es Pflicht des Bundes sei, den echten deutschen Gesang zu pflegen und zu fördern, damit die vielen schlechten Lieder immer mehr verschwinden, und man mir noch gute uiid schöne Lieder hört. Er schloß sodann mit einem Hoch aus den 1. Prägdenlen des Lumdatalsängerbunds.

O Grün berg, 20. März. Verkehr und Industrie heben sich in unserer Stadt in neuester Zeit erfreulich; eine starke Steigerung wird aber in nächster Zeit durch drei Unternehmungen gebracht werden, es sind dies dec Bahn bau Lich Grünberg, die neue Betciebsaufnahme der in unserer nächsten Nähe gelegenen Braunsteinbergwerke am Hessen­brücker Hainrncr und die Ausbeutung der reichen Eisen­stein lager in der Umgegend. Besonders sieht man mit großem Interesse der Ausbeutung des genannten Braunkohlen- lagers entgegen. Gewiß steht bei den neuerdings so hoch gestiegenen Kohlenpreisen und den hohen Kursen des Brenn­

holzes ein reger Absatz der Braunkohle in sicherer Aussicht. Die Bahn nach Lich bringt eine Reihe von Orten mit unserer Stadt in Verbindung.

A Ober-Ohmen, 20. März. Zwei Handwerks­burschen kamen gestern von Schellnhausen hierher in be­nebeltem Zustande. Sie begaben sich zum Bürgermeister und benahmen sich hier auf ungewöhnlich widerspenstige Weise. Ter Bürgermeister vermochte sie nicht aus seinem Bureail zu entfernen; sie legten sich einfach auf den Lrtuben- boden. Erst dem zur Hülfe herbeigerufenen Polizeidiener gelang es im Verein mit Nachbarsleuten die Männer aus der Bürgermeisterei nach dem Gemeindehause zu bringen. Hier verursachten die Burschen großen Lärm; sie zerschlugen ein Fenster und versuchten die Türe einzutreten. Jetzt schrill man zur Fesselung, wobei man ihnen eine spitze Feile und einen Revolver abnahm. Gefesselt brachte man sie hinauf zur Gendarmerie nach Ruppertenrod, die sie dem Gerichts- gefängnlS in Grünberg zuführte.

a. Angersbach, 18. März. Gestern wurde das hie­sige Gemeinde-Wirtshaus zum zweitenmal öffentlich versteigert. Meistbietender war Herr Adrian Möller mit 30 360 Mk., dem der Zuschlag erteilt wurde. Möller hat das Haus seit vielen Jahren von der Gemeinde Angersbach für jährlich 700 Mk. gepachtet.

le. Mainz, 20. März. Der kürzlich verstorbene Rentier Max Oppenheim vermachte seine Gemäldesammlung, die ausschließlich holländi'che Meister aufwelst und einen Werl von 150 000 Mart hat, der städtischen Gemäldegalerie. Ferner vermachle der Verstorbene der Stadt 100 000'Mark u a r, mit der Auflage, daß von 'den Zinsen alle 4 Jahre ein holländisches Bild angetauft wird. Auf der Bürger­meisterei in Kost heim lieferte ein H a n d w erksburf ch e 3 Hundertmarkscheine ab, mit der Angabe, er habe sie gefunden. Es wurde aber ermittelt, daß er 4 »Blaue", die ein Fremder am Bahnhofe verloren hatte, gefunden und einen für sich behalten hatte. Nun muß sich der zu 75 Prozenl ehrliche, aber zu 25 Prozent unehrliche Finder wegen Fund- diebslahlS veranlworten.

X Burg 1. Dlllkr., 21. März. Ein sehr schwerer Unfall trug sieh kürzlich dadurch 511,. daß beim hiesigen Schulhaus-Neubau vier Maucec im Innern von einem Gerüst im zweiten Stock einen Stern auf die beinahe vollendete Mauer heben wollten. Tie Gerüstseile ließen etwas nach, so daß ein Mann durch eine Fensteröffnung nach außen herab fiel. Unglücklicheriveise fiel er auf die rechte Hand, diese vollständig nach innen auf den Arm zusammenklappend. Durch den morastähnlichen Boden drang auch noch sehr viel Schmutz in die große Wunde ein. Außerdem zog sich der Verletzte noch Gesichts- und Brustverletzungen, Rippen- und Leberquetschung zu. Wäre das vorgeschiiebenc Schutzdach vorhanden gewesen, so konnte der schwere Unfall sich nicht ereignen.

ßj Marburg, 20. März. Ein Liebespaar aus Darmstadt wurde heute hier von der Polizei dingfest gemacht. Die Frau hatte sich im November v. IS. mit ihrem Geliebten, einem jungen Kaufmann, heimlich von ihrem Manne entfernt und auch die drei Kinder mitgenommen. Das Pärchen wohnte hier in einem Gasthaus und wäre vielleicht auch noch länger unbehelligt geblieben, wenn sie nicht gestern ihren Loglswirt mit einem Sparkassenbuch nach Darmstadt gesandt hätten, um dort 4000 Mark abzu­holen. Die Darmstädter Polizeibehörde nahm den Mann nämlich fest und setzte ihm auseinander, daß das Buch ge­stohlen sei. Heute früh kehrte er zurück und veranlaßte das Weitere. Die drei Kinder kamen vorläufig in städtische Obhut.

** Kleine Mitteilungen anS Hessen und den Nachbarstaaten. Frl. 2l n n a S p r e n g e l aus Bad ° Nau - h e 1 m hat in Frantstirl a. 2JL das A b i l u r i e n l e n - Ex a m e n glänzend bestanden. Herr Emil Henninger, Lehranus-Reie- rendar an dem Gymnasium zu Gießen, promovierte als Dr.-

Sitzung des Provmzial-Ausschusies.

Gießen, 20. März.

Aus der am 3. März 1906 abgehaltenen Bürgermeister- wahl zu Ober-Florstadt ging der Landwirt Heinrich Christian Blechte mit 36 gegen 26 Stimmen, die auf den der- maligen Beigeordneten, den kruder des Blechte, entfielen, als gewählt hervor. Während dec Cfjemegung dec Wahlalten wurden Einwendungen gegen die Wahr nicht erhoben. Da zur Kennt­nis des Großh. Kreisamts Friedberg gekommen ioar, daß bei der Wahl WahibeeinstUfiungen mngetommen sein sollten, wurden in dieser Richtung Ermittelungen angefteiü, deren Ergebnis dem Großh. Kreisamt Anlaß giab, die Wahl voll Amtswegen zu be­anstanden um) gemäß Artikel 48. III. 6 dec Kreis- und Pcovinzial- orimung dem Kreisausschuß Vorlage zu mjachen. Nach umfangreicher Beweiserhebung m mündlicher Verhandlung erachtete dec Kreis- ausschuß als erwiesen, dsiß bei der Wahl erhebliche GefeMiidcig- [citen vorgekvmmeil seien, insbesondere, daß von einem Handels­mann von Staden vor der Wahl versprochen worden fei, 10 0 Liter Bier zu spenden, roenn Heinrich Christian Blechte zum Bügernreister gewählt werde. Dieses Quantum Bier wurde auch am Abend der Wahl getrunken. Weiter hielt der Kceisausichuß den Gewählten nach einer ftattgetyabten Prüfung nicht für hin­reichend befähigt, um den Anforderungen, die das Amt eines Bürgermeisters an den Inhaber des Amtes zu heutiger Zeit stellt, gewachsen zu feilt. Die Bestätigung dec Wahl wurde aus diesen Gründen versagt. Die Anwälte des Gewählten, legten gegen diese Entscheidung Rekurs an den Provinzial-Ausschuß ein. Dieser wies ten Rekurs heute kostenfällig ab, da nach ferner konstanten Rechtsprechung das Spenden von Freibrer bei Wahlen deren Ungültigkeitserklärung zur Folge hat.

Heber die Reinigung der Straße westlich und längs des Bahnhofs Butzbach schweben schon seit längerer Zeit Verhandlungen mit der Eisenbahndirektion Frankfurt a. Main. Diese Reinigung ist dec ersteren aiigesonnen lvorden. Die Eisen­bahndirektion ist jedoch ter Ansicht, daß eine ordnungsmäßige Reinigung nur möglich fei, roenn die Straße selbst sich in remigungs- fähigern Zustande befinde. Da auf der einen Seick der Straße ein der Bahn gehöriger Graben hecziel-t, ter das schmutzwasfec derselben zum größten Teil aufnimmt, so erachtete die Eisenbahn- diretlion die Anlage einer gepflasterten Gosse für absolut erforder­lich, wenn eine «ordnungsmäßige Reinigung durchgeführt werten sollte, zumal sonst eine Versumpfung des Grabens und der Straße ein treten werde. Die Gcoßh. Bürgecmelstecei Butzbach behauptete demgegenüber, daß die Straße sich in einem derartigen Zustande befinde, daß eine Reinigung zu jeder Zeit möglich sei. Von ihrer Versumpfung könne überhaupt keine Rete jein, da sie sehr stark befahren werte und schon deshalb in gutem baulichen Zu­stand erhalten werden müsse. Die Sache erwuchs dem Kreisaus­schuß des Kreises Friedberg zur Entscheidung, der beschloß, daß die Stadt Butzbach zur 'Anlage einer Gosse auf dec frag­lichen Straße längs der Eisenbahn nicht für verpflichtet zu eraelften sei. Gegen diesen Beschluß verfolgte die König!. Eisenbahndirettion Beschwerde an den Provinzial-Ausschuß, der

heute ents'chied, baß ter' Beschluß bes Kreis-Äusschusses auf­zuheben sei.

Znc Verlegung des Bahnhofs Vilbel war seitens der Königl. Eisenbahiidireltion Frankfurt a. Main die Enteignung einer Anzahl Grundstücke in der Gemarkung Vilbel beantragt Worten. In dem hierauf anberaumten Termin vor der Lokal- lomminion wurde mit allen Eigentümern, ausgenommen die Jo­hann Georg Kalb Henn'schien Eheleute, eine Einigung erzielt. Das Verfahren mußte daher gegen diese seinen Fortgang nehmen. Da sie in eine vorläufige Besitzeinweisung nicht willigten, stellte die Eisenbahndirektwn diesbezüglichen Antrag, indem sie die Dring­lichkeit des Verfahrens hervorhob. Der Provinzial-Ausschuß ent­schied heute vorab, daß die Königl. Eiseiidahndirektion in den Besitz des fraglichen Geländes gegen Hinterlegung der seckens der Lokal-Kommission zuerkannten Entschädigungssumme einzu­weisen sei. Die Verhandlung über die Höhe der Entschädigung wird einer spateren Sitzung Vorbehalten. .Zugleich wurde die Einnahme eines Augenscheins an Ort und Stelle durch eine Kommission des Proomzial-Ausschusscs unter Zuziehung ter Parteien beschlossen. L.

Schöffengericht Gießen.

= Gießen, 19. März.

Unterschlagung.

Ein hiesiger Buchhäuteer patte un Sommer 1906 aushilfs­weise einen verheirateten Ko inmis für 10 Mk. wöchentlich engagiert. Da diesem der Gehalt nicht ausreichte und seine Gläu­biger aus Zahlung drängten, griff er zweimal in die ihm anver­traute Porto lasse und entwendete Beträge von 9 bezw. 15 Mk. Im ersten Falle wurde keine Anzeige erstattet, sondern dec Be­trag von 9 Mk. allmählich vom Gehalt in Abzug gebracht. Beim zweiten Fall erfolgte Anzeige, da gleichzeitig aus dem öfter osiensiehenden Kajiemchlrant öüO Mk. verschwunden waren und man den Angeklagten in Verdacht hatte. Er hat jedoch nur die uetten ersten ö'älie eingestanoen. Ec wurde wegen llnterfchlagung üt zwei Fällen zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt zwei W 0 ch e n verurteilt.

Diebstahl.

Ein 16 Jahre alter s^ceibgehülfe eines hiesigen Rechtsanwalts hatte dessen öftere Abwesenheit vom Bureau benutzt, um ein fest stehendes Messer mit Scheite und einen Ring ans der Schublade eines Schreibtisches zu entroenten. Auf Vorhalt gestand er die Dievstähle ein. Ec hatte die Gegenstände bereits verschenkt. Mit Rüasicht auf die Geringfügigkeit des Vergehens eriänute das Gericht lauf die Strafe des gerichtlichen Ver­weises.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 19. Mar^. Diebstähle en gros.

Im verflossenen Hero,i füllte ter Arbeiter H. Sch aus Tiefenbach wegen eines hier verübten Diebstahls festgenom- men werden. Bei seiner Verfolgung durch die Polizei brachte er sich mehrere Schüsse mit einem Revolver in den Kopf bei, so daß er wegen der Verletzungen in die chirurgische Klinik auigeiwmmen werden mußte. Als seine Entlassung bevorstand und er wußte, daß er durch die Polizei abgeholt werden sollte, rückte er heimlich aus und nahm verschiedenen Patienten bezw. einem Wärter gehörige Kleidungsstücke mit, die er in einem Neubau in ter Nähe des Bahnhofs anzog, da ihm die Anftalts- kleider seine Flucht erschstverten. Jilzwisck-en ergingen gegen ihn vier Urteile wegen Diebstahls, deren Strafen von der Strafkammer Wetzlar auf 1 Jahr 2 Wtonate zusammengezogen wurden. Wegen des hier verübten Diebstahls wurden vier sNonate Gefängnis angesetzt, tiie mit 2 Monaten in Anrechnung tarnen, so daß die Strafe mif 1 Jahr 4 Monate festgesetzt wurde. Er wird iiuj teuinäajft iueäen eines 'weiteren Diebstahls vor der Strafkammer zu verantworten haben.

Ei» seltsames DiebstahlSobjekt.

Der Taglöhner K. ^aj. 111 von 'saufen befand sich! lauf einer Fahrt von hier nach seinem Heimiatsort allein in einem CoupL. Ein Schaffner beobachtete ihn, wie er das Gepäcknetz au,knüpfte und ein Stück Kordel von etwa V/a ^Jicter entwendete. Auf Strafantrag der Eisenbahnbehöcde wurde gegen ihn ein Verfahren wegen Sachbeschädigung und Diebstahls ein» geleitet. Er bestritt feine Schuld, doch! mußte er zugeben, auf Anfordern der Bahnverwaltung ein neues Netz mit 3,50 Mk. bezahlt zu haben. Es liegt Rückfallsdiebstahl vor, der mit Sach­beschädigung einheitlich zufammentrust, weshalb auf 3 Monate und 14 Tage Gefängnis erkannt wurde.

Herrenloses Eisen.

Die Taglöhner I. sck> und I. B. hier, haben etwa zwei Zentner altes Eisen, das beim Veriaoen an ter Bahn herabgesallm war, sich angeeignet und an einen Althändler verkauft. Beide sind geständig, doch wollen sie das Eiien für harmlos gehalten haben, da es zum Teil mit Sand bedeckt und in die Erde hinein- getreten war. Trotzdem der Staatsanwalt es für bedenklich hielt, Verurteilung eintreten zu lassen, hielt das Gericht für festgestellt, daß die Angeklagten gewußt haben, daß das Eigentum der Gegen- ftänte von dem Besitzer niete au gegeben war, zumal sie von einem Arbeiter gewarnt worden sind, sch, der rückfällig, erhielt drei Monate Gefängnis, sein Genosse B. tarn mit einer Woche durch.

Die Feierabendstunde.

In einer Wirtschaft zu Friedberg wurden von ter Polizei nach ter Feierabendstunde noch Gäste betroffen, weshalb gegen diese sowohl, wie auch gegen die Inhaber des LoLals, dem Wirt bezw. Metzger H. R. und H. L. Strafbefehle er­gingen. Letztere erhoben Widerspruch, intern sie angaben, sie hätten die Gäste zum Fortgehen aufgefordert, Getränke feien nach ter Feierabendstunde nicht mehr verabfolgt worden. Das Schöffen­gericht stellte feit, daß die Angeklagten zusammen eine Apfel- roeinfellerei und Metzgerei betreiben; letztere besorgt L. während R. die Wirtschaft versieht. In der fraglichen Nacht waren einige Gäste damit beschäftigt, einenBempel" Apfelwein zu Lonsumieven, ein Gefäß bis 35 Glas fassend. Kurz nach, die Feierabendstunte kam ein Schutzmann und tot Feierabend; als nach Verlaus von etwa einer Stunde sich noch niemand entfernt hatte, erschien der Schutzmann wieder, um Gäste und Wirt aufzuschreiben. Das Schöffengericht hielt den Einspruch für begründet und sprach beide frei; R. weil er den Gästen Feierabend geboten hatte und L. weil er nicht ter eigentliche Wirt sei; zudem' könnten nicht Wirt und Gäste gleickZzeitig bestraft werden. Wenn auch sestgestelck sei, daß die Gäste länger berroeift haben, habe ter Wirt doch durch das Feierabendbieten das gesetzlich erforderliche getan, um die Gäste zum Fortgehen zu bewegen. Die Staatsanwaltschast erhob zwecks Verurteilung Berufung. Die Polizei war der An­sicht, daß das Gefäß kurz vor ter Feierabendstunde gefüllt worden ist, um fo die Polizeistunde umgehen zu können. Es wurde festgestellt, daß die Wirtschaststonzession auf beide lautet, und daß auch beide in ter fraglichen Nacht im Wirtslokale anwesend waren. Sie brachten vor, daß ihnen doch nicht zugemutet werden könne, die Gäste auszuweisen; sie glaubten mit dem Feierabend­bieten ihre Pflicht getan ,zn haben. Das Gericht war jedoch anderer Ansickst, es führte aus, djaß es Pflicht des Wirtes sei, den Gästen kein größeres Quantum zu verabreichen, als diese bis zur Feiecabendsmnte zu vertilgen in ter Lage seien; ebenso ist der Wirt verpflichtet, nach Ablauf einer mäßigen Frist wach ter Aufforderung zum Verlassen des Lokals, den Gästen die Hülse ter Polizei anzudrohen und eventl. diese in Anspruch zu nehmen. Das Urteil wurde aufgehoben und jeder der Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3 Mark verurteilt.

Briefkasten Oer LteOaktion.

(Anonyme Einsendungen bleiben unberücksichtigt.)

E. R. DieKochrezepte und kurzen Winke zur Bereitung von Speisen für Darm- und Magenleidende nach Kußmauls Nieihode erprobt und angewendet an dem unter Leitung des Professors Fleiner stehenden Tiakomssenhauses m Heidelberg" sind im Berlage von Karl Winters Umo.-Buchhandlung in Heidelberg erschienen.