Ausgabe 
23.10.1907 Erstes Blatt
 
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Bttck der nntiönnllibernlen ZikgenS.

Donnerstag de» 24. Oktober, abends 9 Uhr pünktlich im HotelKaiserhof" (1. Stock)

D23/10

Wr Ksrtriizs- sini) Mchi

Vortrag:

Der Werdegang der Nationalliberalen Partei. Alle Parteifreunde sind herzlich willkommen.

Frische Fisehe

tLbendfrisrhe» Nordsee Schellfisch

per Pfund 35 Pfennig,

ff. Bralfische -er Pfund 18 Pfg.

helgol. Cabliau per Pfund 25 Pfg.

im Ausschnitt 30 Pfennig,

See Aal per Pfund 25 Pfg ,

Nordsee Schollen per Pfd. 40 Pfg.,

Heilbutt per Pfund 45 Pfg.,

ff. See Hecht per Pfund 35 Pfg.,

Die erste Sendung trifft bestimmt Mittwoch nachmittag ein. Wir garantieren für durchaus blutfrifchc Ware in starker Eis­packung. a J/ w

Gebrüder Berdux.

a^/iol

Babnbofstrake 27.

Fran von Elbe, wird beftimmt als Zeugin auftieten. Sie ist zu diesem Zweck bereits in Berlin emgetroffen. Es verlautet, daß Graf Kuno von Moltke und Fürst Philipp von Eulenburg eben­falls persönlich erschemen werden. Selbstverständlich wird mich Maximilian Harden vor Gericht persönlich anwesend sein.

Empörender Uebermut eines Geldmens'chen. Em wahrhaft pöbelhaftes Vorkommnis hat sich jüngst in Hei­delberg zugetragen. Dort veranlaßte ein vielfacher amerik. Millionär namens Steffens aus Detroit vor einigen Tagen zwei arme Teufel gegen für ihre Verhältnisse hohe Bezahlung 30 bis 50 Mk. Pferdemist zu essen. Er nmrbe wegen dieser gemeinen und brutalen Handlungsweise vom Großh. Bezirksamt Heidelberg wegen Erregung öffentlichen Aergernisscs zu fünf T a g e n H a f t und dauerndem Ausweis aus Baden bestraft. Zum Absitzen der Haftstrafe wurde er sofort abgeführt. Auch die beiden jungen Leute werden bestraft werden. Dazu bemerkt sehr richtig die ,,Straßb. Post":Wir wollten nur wünschen, daß die Strafe so empfindlich ausfallen würde, daß den beiden Schweinen die Lust auf solche Taten sür immer vergeht. Leider wird das nicht der Fall sein, auch sie werden wohl mit einigen Tagen Haft davonkommen. Wir sind durchaus keine prinzipiellen Llnhänger der Prügelstrafe, aber für den amerik. Millionär und die jungen Leute wäre eine gehörige Tracht Prügel ganz gewiß am Platze. Und dabei müßte der Ameri­kaner nicht nur sein Teil wegbekommen, sondern auch noch die Prügel der Verführten."

Hannover, 22. Okt. Der Reichstags- und Landtagsabge­ordnete Privatier Held, dessen Beleidigungsklage wider den Redakteur Laugwost^-Hannover und Kaufmann Dr. jur. Krüger (früher Hannover, jetzt Gossenfaß) vom Schöffengericht Hannover am 19. Oktober ab gewiesen wurde und der im Widerklagevcr- fahren wegen Beleidigung zu 300 Mk. Geldstrafe verurteilt wurde, hat, wie von beteiligter Seite mitgeteilt wird, durch seinen Rechts­vertreter Rechtsanwalt St-ehmann gegen das schössengerichiliche Urteil Berufung eingelegt. Außerdem ist wegen des ve- hauPteten Erpressungsversuchcs Helds, den das Urteil vvm 19. Ok­tober als erwiesen bezeichnet, die negative Feststellmigsklage bei der zuständigen Zivilkammer des Landgerichts Hannover heute e inner eidit worden.

Verhältnisse schon längst' erwarteten Preissturz, besonders in Fettvieh, wornnter naturgemäß auch der Handel in Milchtieren! litt, sodaß auch bei dieser Viehgattung bei schwerem Handel ein Preisabschlag nicht ausbleiben konnte. Ebenso war Jungvieh am Markt billiger zu haben als sonst, obgleich der Auftrieb davon nicht stark war. Tie Marktbesucher waren durchschnittlich der An­sicht, daß im Viehhandel die hochpreisige Konjunktur in der nächsten Zeit vorüber sei, und daß nach Lage der Verhältnisse die Preisbewegung sich noch mehr nach abwärts wenden müsse. Zweifellos ist auf dem gestrigen Markt bei den Verkäufern erheblich Geld verloren gegangen. Rach Fahrochsen, die nur noch wenig an unsere Märkte gelangen, war diesmal starke Nachfrage, so daß die wenigen aufgefahrenen Paare (gute Mitteltiere) gute Preise erzielen konnten. Ebenso machte sich der Handel in Kälbern recht gut. Die am letzten Markt gesunkenen Kälber- preise zogen infolge des Bedarfs für Frankfurt, Mainz und Wies­baden wieder an, sür welche Städte fast der ganze Austrieb auf­gekauft wurde. Es wurden bezahlt für das Stück: Milchkühe erste Qualität 450500 Mk., 2. Qual. 325380 Mk., 3. Qual. 260 bis 300 Mk., junge Rinder und Stiere zur Zucht und Mast je nach dem- Alter, der Form und Qualität 160250 Mk. Fahrochsen wurden bezahlt mit 750850 Mk. das Paar. Verkauft wurden der Zentner Schlachtgewicht: Fette Rinder 1. Qual. 7274 Mk., 2. Qual. 6870 Mk., fette Kühe 1. Qual. 6365 Mk., 2. Qual. 6062 Mk., Kälber 1. Qual. 7376 Mk., 2. Qual. 6569 Mk., 3. Qual. 5660 Mk. Fette Ochsen, die ausnahmsweise einmal in wenigen Stücken am Markte standen, gingen, da es sich um prima Qualität handelte, zu 8082 Wik. pro Zentner Schlacht gewicht fort. Der Auftrieb wurde ziemlich geräumt. nx xc. Franksuri a. M., 23. Okt. (Cng.-'-lelegr. desGießä Anz.") Vieh in ar k t. Zum Verkaufe standen 00 Kälber, 00 Schafe! n. Hämniel, 1510 Schweine, 0 Ziegen. Schweine: 1. Qual. 6566 Pf.,! Lebendgewicht 51,500 Pf., 2. Qual. 6400 Pf., Lebendgewicht 50.00-00 Pfg., 3. Qual. 5158 Pfg. Kälber 1. Qual. 0000 Pf.' Lebendgewicht 00-00 Pfg., 2. Qual. 0000 Pfg., Lebendgewicht 0000 Pfg., Schlachtgewicht 0000 Pfg. Schafe 1. Qualität 0000 Pfg., 2. Qualität 0000 Pfg. Geschäft gut, lieber- stand unbedeutend. Während des Marktes liefen noch drei Wagen Schweine ein.

weckten Bewohner flüchteten, nur notdürftig bekleidet in die höhe­ren Stockwerke Das Wasser in den Straßen stand nahezu einen Meter hoch Der Schaden ist sehr bedeutend. Die Auslauf­stelle bietet cm Bild schrecklicher Verwüstung.

Auf der Station Atzbühl (Schleswig) wurde von einem Zuge der Staattwahn Flensburg-Sonderburg eine Frau Mikkelsen über- fahren uno g e t ö t e t. Sie kehrte von einem Besuche bei ihren Kindern ans Flensburg nach Atzbühl zurück.

Auf der Station Kara t s ch e w (Rußland) wurde ein Raüb­st b e r f a l l auf einen gemischten Personen- und Güter- z u g ausgefuhrt. Es gab viele Verwundete und einige Tote.

Reichsgerichtsbrief.

v r t . Leipzig, Oktober 1907.

Ausschluß von Unterleibsbrüchen bei Versiche­rungsverträgen.

Im Laufe dieses Jahres hatte sich das Kammergericht bereits hab in ausgesprochen, daß Unterleibsbrüche, wenn sie in den Ver­sicherungsstatuten facks Unfälle ausgeschlossen sind, auch nicht als versick-erungspflichtig gelten tonnen, ganz gleich, ob sie von innen heraus oder durch Einwirkung äußerer Gewalt entstanden seien. Mit Witter ähnlichen Frage hatte sich kürzlich das Reichsgericht anläßlich einer Klage der Allgemeinen Elektrizitäts­gesellschaft W. Lahmeyer zu Frankfurt a. M. gegen die Schweizerische Unfallversicherungs-Gesell­schaft Zürich in Zürich zu beschäftigen. Tie Klägerin hatte ihre Angestellten bei der genannten Versicherungsgesellschaft ver­sichert. Am 15. Mai 1905 erlitt nun ein Betriebsleiter von ihr dadurch einen Unfall, daß er, als er bemerkte, daß ein 7i/2pferdiger Motor, welchen Monteure feststellen wollten, ins Rutschen kam unb die Arbeiter gefährdete, selbst zusprang und durch einen kräf­tigen Ruck den Motor ins Gleichgelvicht brachte, hierbei sich einen doppelten Leistenbruch zuzog. Tie Versicherungsgesellschaft versichert nun nach Paragraph 1 den altbekannten Regeln ge­mäß gegen Unfälle durch Einwirkungen äußerer Gewalt. Nach Paragraph 2 der Bedingungen sind Erkrankungen, Schlaganfälle Unterleibsbrüche, Sonnenstich, Erfrieren usw. usw. von der Versicherung ausgeschlossen. Der Paragraph 3 schließt Unfälle bei mutwillig hervor gerufenen Gefahren aus, bestimmt aber, daß Unfälle, die bei Notwehr oder bei Bemühungen von Ver­sicherten zur Rettung von Personen und Eigentum entstehen, mit in die Versicherung ein geschlossen feien. Es entstand nun die Frage, ob der Paragraph 2 nur eine Erweiterung und Erklärung ted Paragraph 1 der Versicherungsbedingungen bedeute und der Paragraph 3 hinter dem Paragraph 1 selbständig dazustehen habe, oder ob die Bestimmung des Paragraph 2, daß Unterleiosbrück-e von der Versicherung ausgeschlossen sind, auch auf die Fälle des Paragraph 3 Anwendung zu sinden habe.

Landgericht und Oberbandesgericht Frankfurt a. M. er­klärten, daß ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht vorliege. Das Oberlandesgericht ist der Ansicht, daß im Paragraph 2 der Begriff des Unsalles definiert und für die ganzen Bedingungen festgelegt werden sollte. Es sei dort zur Geltung gebracht, was unter Unfall zu verstehen sei und welche Ver­letzungen ausgeschlossen werden sollten. Der Paragraph 3 be­treffe die Gefahren, bei denen selbst Anlaß zu Unfällen gegeben werde. Der Absatz 1 des 8 3 gebe die Gefahren im allgemeinen an und die Absätze 2 und 3 zählten die Gefahren auf und geben einzelne Gefahren an, welche in die Versicherung eingeschossen wer- ben sollten. Dagegen habe der § 3 nicht den Begriff des Un­falles näher zu bestimmen und sei es nicht angängig, den Be­griff in § 3 anders zu verstehen, als wie ihm der § 2 vor­schreibe. Wenn auch der Unfall in _ einer divthandlung zur Rettung Dritter entstanden sei, so müsse er gemäß 8 2 der Ver- sicherungsb^ingungen dennoch als nichtversicherungspflichtig an­gesehen und die Klage a b g e w i e s e n werden.

Die von der Klägerin gegen das oberlandesgerichtliche Urteil beim Reichsgericht eingelegte Revision blieb erfolglos und wurde vom 8. Zivilsenat des Reichsgerichts zurückgewiesen. Was den betreffenden Absatz des 8 3 anlange, so sei er nur gegeben, um Einwendungen abzuschneiden, die vielleicht daraus ent- iLoniimen werden könnten^ daß der Versicherte bei irgend einem nötigen Anlaß selbst in Gefahr begeben hat.

Geriches?aaL.

AlSfeld, 22. Okt. Faule Eier hatte ein Bauersmann ans dem Schwalmtal hier verkauft. Er erhält vom Schöffen­gericht wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz 6 0 Mk. G e l d st r a f e und die- Gevichtskosten.

F. C. Darmstadt, 22. Okt. Der im Jahre 1895 in Vessungen geborene Schüler Blößer und der gleichalterige S ch ü l e r Hartung, von Darmstadt wurden am 17. Juli d. I., nachdem sie kaum das strasmündige Alter erreicht hatten, von der hiesigen Strafkammer wegen Einbruchsdiebftahls zu einer Gefängnisstrafe von je einem Tage verurteilt. Blößer war kurz zuvor vom Schöffen­gericht wegen einfachen Diebstahls mit einem Verweis bestraft worden, firn 18. Juli wurden die beidenBrüder" fchon rück­fällig. An diesem Tage stahl Blößer aus der Ladenkasse des Metzger­meisters Willeubücher 8 Mk., bann in kruzen Zwischenräumen 32 und 20 Mk., ferner aus der Ladenkaffe des Metzgermeisters Rudolf 12 'Mk. Bei einem weiteren Diebstahl, auch bei einem Metzger, wurde Blößer abgemßt. Hartung stand bei den Diebstählen Schmiere und erhielt von dem Räuber im Ganzen 21 Mk. Das Geld wurde größtenteils vernafcht. Einmal nahm Blößer eine Anzahl Kum­pane mit in den Zirkus und regulierte sie mit Zigarren und Zigarretten. Heute standen die beiden jugendlichen Spitzbuben vor dem Schöffengericht. Der Vertreter der Anklage bedauerte, daß die Prügelstrafe nicht mehr existire. Er würde sonst25" beantragen. Blößer wurde zu 5 Wochen, Hartung wegen Hehlerei zu einer Woche Gefängnis verurteilt.

Berlin, 22. Okt. Okt. In der Prozeßfache des Grafen Kuno Moltke gegen Maximilian Harden ist eine Ver­tagung nicht beabsichtigt. Sie würde vielleicht in Frage kommen, wenn von den Zeugen, die der Angeklagte hat laden lassen, die Sür die Durchführung des Prozesses unerlässlichen schien sollten. Jedenfalls drängte die Patei des Angeklagten zur Ver­handlung. Die frühere Gattin des Grafen Kuno von Moltke, jetzige

Känoet.

Zur Finanzlage in Neu-Vork.

Die durch W. B. weiterverbreiteten Beruhigungsmitteilungen des Newyorker Clearinghous haben zwar die beabsichtigte Wirkung gehabt und die Kurse zu Beginn der Dienstags-Börse etwas ge­hoben, aber in der deutschen und auch in der englischen Presse hielt man nur sehr wenig davon. Wie sehr das Mißtrauen berech­tigt war, geht aus den neuesten Newyorker Depeschen hervor, laut welchen in der Nacht vom Montag zum Dienstag in einer Sitzung erster Bankiers der Präsident Barnay von der Knicker- bocker-Trnst-Company zum Rücktritt gezwungen wurde. Diese Trustgesellschaft hat 60 Mill. Doll. Depositen. Der neuen Ver­waltung des Trusts wurden 15 Mill. Doll, bar zur Verfügung gestellt, sodaß Schwierigkeiten nicht erwartet werden. Bekannte Trust-Company-Präsidenten planen die Gründung eines Clearing- Houses sür Truft-Companyes. Auch Beruhigungs-Jnterwievs, die der bekannte Finanzier, Herr Schiff in Newyork jüngst wieder in die Oeffentlichkeit bringen ließ, kann das frühere Vertrauen nicht mehr geschenkt werden. Herr Schiff ist ebensowenig wie jeder andere noch im stände, die höchst verworrene Lage an allen Haupthandelsplätzeii der Union zu übersehen. Er hat im letzten Halbjahr schon einige Male beruhigt, aber regelmäßig war te Beunruhigung bald darauf dann nur um so größer.

Newy'ork, 22. Okt. Heute Vormittag erfolgte ein Sturm auf das Hauptbureau tumb einige Zweiganstalten der Knicker- b o ck e r - T r u st - C o m p a n y. In der Menge, die ihre Gelder zurückziehen wollte, befanden sich viele Frauen. Da der Sturm vorauszusehen war, war eine vermehrte Zahl von ^Beamten sogleich in Tätigkeit, das Geld, so schnell, als es verlangt wurde, aus­zuzahlen. Um 12 Uhr 30 Minuten nachmittags stellte die Kom­pagnie die Geldauszahlungen an die Depositengläubiger ein. Der zweite Vizepräsident gab bekannt, die Gesellschaft könne kein ge­münztes Geld erhalten für die Zahlungen. Sie sei vollständig zahlungsfähig und könnte morgen die Zahlungen wieder aufnehmen. Trotzdem bemächtigte sich der 300 wartenden De- vositeugläubiser die größte Aufregung; sie weigerten sich, die Bank zu verlassen. In der im Stadtteil Hartem befindlichen Zweiganstalt bestanden die Depositengläubiger stürmisch auf die Rückzahlung ihrer Guthaben, daß die Polizei die Bank räumen mußte.

Zusammenhängend mit dem Kürsrückgang an der Fondsbörse erfolgten zwei Zahlungseinstellungen deren eine er­heblicherer Art ist. Es handelt sich um die Firma M a y e r u. Co., Mitglieder der Fondsbörse, bereit Passiva sich auf sechsMil- lionen Dollars belaufen. Die Firma arbeitete hauptsächlich in Delaware und Hudson-Aktien.

Washington, 23. Okt. Der' Schatzsekretär ordnete an, daß sechs Millionen Dollars als Negierungs-De­positengelder auf die leitenden Nationalbanken in Newyork verteilt werden sollen.

Nashville (Tennessee), 22. Okt. Präsident Roosevelt erklärte in einer heute hier abgehaltenen Rede, daß seine Politik für die Krisis an der Fondsbörse nicht verantwortlich gemacht wer­den könne. Alles, was er getan, habe dahin gezielt, Unrecht ans Tageslicht zu bringen. Was dieses in irgend einem Falle ent­hülle, fei ihm nicht als Schuld anzurechnen. Er sei entschlossen, während der noch übrigen 16 Monate feiner Präsidentschaft um entwegt bei seiner Politik zu verharren.

Greßener LiseLtcrorenst.

Voraussichtliche Witterung für Hessen am Donnerstag den 24. Oktober: Heiter und trocken. Morgens Nebel. Temperatur nicht verändert. _____ , U|| ________________

th. Gießen, 23. Okt. Der gestrige Viehmarkt hatte einen Austrieb von ca. 1000 Stück Großvieh sowie ca. 300 Stück Jungvieh und Kälbern. Der Martt zeigte einem von Kennern der

Essen (Ruhr), 23. Okt. Eine folgenschwere Explo­sion hat sich in Borbeck ereignet. Der schulpflichtige Sohn des Bergmanns Schweizer reinigte das seinem Water gehörige Motorrad. Auf bisher nicht aufgeklärte Weise geriet das Benzin in B r a n d. Es erfolgte eine furcht- bare Explosion. Der Knabe erlitt so schwere Brandwunden, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. Der Berg­mann Semmel und dessen Tochter, die der Arbeit zusahen, wurden ebenfalls schwer verbrannt und auch der Berg­mann Schweizer selbst trug schwere Brandwunden davon.

Salzburg, 23. Okt. Der Zustand des Groß­herzogs von Toscana ist nicht so besorgniserregend, wie es anfangs schien. Er leidet an Inkontinenz der Ab­sonderungs-Organe und ist stark erkältet. Der behandelnde', Arzt, Professor Angerer, hofft, den Großherzog am Samstag von Lindau, wo er jetzt weilt, nach Salzburg bringen zu können.

Wien, 23. Oktober. Der Kaiser verbrachte die Nacht gut. Ter Husten hat zwar die erste Hälfte der Nachtruhe etwas beeiuträchtigt, nach Mitternacht war jedoch der Schlaf besser. Der Kaiser ist andauernd fieberfrei. Der Katarrh scheint im Rückgänge zu sein.

Paris, 23. Ott.Petet Parisien" berichtet aus Pe­tersburg: Es heißt, der Zar habe eine neue Ver­sa s s u n g u n t e r z e i ch n e t, die veröffentlicht werden soll, falls auch die dritte Duma sich als arbeitsunfähig erweisen follte. Die Duma würde in diesem Falle ihrer gesetzgeben­den Vollmachten beraubt und zu einer beratenden Körper­schaft herab gedrückt werden. >

Paris, 23. Okt. Frankreichs Beziehungen zu allen Mächten, so erklärte gestern Pichon in der Kammerkommission für auswärtige Angelegenheiten, sind vortrefflich. Es wurde bemerkt, daß der Minister sich an dieser Stelle der Abstufungen enthielt,' um das Verhältnis zu den einzelnen Staaten zu kennzeichnen. Als wichtigste Errungenschaft der Regnaultschen Mission in Rabat be-' zeichnete Pichon die an der algerisch-ntarokkanischen Grenze erhaltenen Zugeständnisse.

Petersburg, 23. Okt. Die Ve rabschiedung des katholischen Bischofs von Wilna, Baron Roop, ist unter so eigenartigen Umständen erfolgt, daß sie schwer­wiegende Folgen haben muß. Baron Roop ist nicht nur verabschiedet, sonderni die Regierung hat ihm gleichzeitig den Aufenthalt in Polen und den russischew Residenzen verboten. Es wird ihm vorgeworfen, die Polonisierung seines Sprengels betrieben, die Wünsche der Regierungsorgane wegen Entlassung unerwünschter- Geistlicher unberücksichtigt gelassen und mit dem Zentral-' Organ der Regierung in ungebührlichem Tone verkehrt zu haben. Bischof Roop bestreitet die Berechtigung aller dieser Borwürfe. Die römische Kurie hat gegen die Ent­lassung des Bischofs Einspruch erhoben, da die Bischöfe nach kanonischen Satzungen unabsetzbar sind.

Kiew, 23. Okt. Hier und in Mohilew hat die Cho-i lera derartige Ausdehnung angenommen, daß sämtliche Krankenhäuser und Cholerabaracken überfüllt sind und die Kranken in ihren Privatwohnungen belassen werden müssen.

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Todes-Anzeige.

Verwandten und Bekannten die fchmerzliche Mitteilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, meine innigü- geliebte Gattin, unsere treusorgende Atutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante zm Gisabethe Schäfer geborene Reuter

im 46. Lebensjahre, nach langem, schweren Leiden zu sich zu rufen. Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Emil Schäfer, Gastwirt.

Wieseck, den 22. Okwber 1907. 6702

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 24. Oktober, nachmittags 3 Uhr, vom Sterbeyause, Gießener Straße 12, aus statt.

Brocke8mMlB8en 66

enorme Leistung, leichter Gang, Trichter aus Gußeiben.

Jauchepiimpen mit bchopikolben.

Kein Rosten des Zylinders,kein Verstopfen in der Grube. Grösste

Leistung, leichter Gang. Mühlen u. Pumpen 14 g Preislisten franko. /T

Carl BllSS, Maschmeniabr.^W etziarl-Ltami).

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Gießen, den 23. Oktober 1907.

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Danksagung.

Für die überaus zahlreichen Beweise herzlicher Teilnahme sowie für die vielen Blumenspenden beim Hinscheiden meines inniggeliebten Gatten, unseres lieben Vaters

Heinrich Göhcke

sagen wir Allen unseren herzlichsten Dank.

Die tiestrauernde Gattin u. Kinder.

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Daubringen, den 23. Oktober 1907.

Ä

V.

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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, b unserem schweren Verluste, sowie für die tropreimc Worte des Herrn Pfarrers Gußmaun lagen wir Alle unfern innigpen Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Heinrich Weimer II.

Weißbindermeister.