Ausgabe 
16.12.1907 Erstes Blatt
 
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e?

Schwurgericht'

^tc_ JlurmeHbungc-rt werden insoweit nicht bcrück-

82.30

Elcktriz. Schlickert . .

ä^°/<

3% Portugiesen

russ. Staatsanl. 190ä

190.25

Berliner Börse, 16. Dezember.

Aufan^skurse.

Can ad a E. B. . ,

. 192 70

27.50

6"

£

11

Darmstädter ]>ank .

Deutsche Bank . . Dortmunder-Union C.

Dresdner Bank .

Tendenz- schwach.

3^°/< 3%

do. Konsols do. Hessen . . Oberhessen

47.70

84.00

61.5U

93.50

beiltzes erfolgen, kommt die Steuer von dem Anteile nicht zur Erhebung, welcher dem bisherigen Miteigentümer an dem ihm zum alleinigen Eigentum überlassenen Grundstücke bereits zu­gestanden hat.

Harpener Bergwerk Laurahtitte oumbardeu E. B. Nordd. Lloyd . l'ürkenlose . .

Deutsche Bank . * * Deutsch-Asiat. Bank Diskonto-Kominandit. . Dresdner Bank .

Kreditaktien .

Baltimore- und Ohio-

Eisen Lahn . . Gotthardbahn . . Lombard. Eisenbahn ' Oesterr. Staatsbahn . i 'nuee-llenri-Eigeubahn

. 147.80 . 124.10 . 225.00 . 52.20

136.30

92.65 82.30

92 50 92.40

96 90 98.10

92 65

103.40

62.00

61.80

93.00

88.50

93.70

Japan. Staatsanleihe i% Conv.Türken von 1903 Türkenlose l/o Griech. Monopol-Anl. . 4% äussere Argentinier . 3°/o ^Mexikaner . , . . 4^°/0 Chinesen . , . .

Aktie»:

Bochum Guss .

Buderus E. W

Tendenz: schwächer.

Neu' hi I etlien fnter Mien, 1

. 114.00

. 98.10 . 202.00

4^6 Oesterr. Goldrente. . 47s% Oesterr. Silberrente 4 >6 Ungar. Goldrcnte . . 4% Italien. Rente . . .

3% Portugiesen Serie I

. 152.35 . 124.10 . 225.30 . 132.00 . 168.70 . 136.60 . 197.00

. 81.50 > 184.00 . 2760 . 142.25

115.90

or 9 r«V-r des unbebauten Grundstücks.

t- unbebaut im Sinne dieses Gesetzes gelten die-

fenigen Grundstücke und Grundstücksteilc, die überhaupt nicht oder nur mit Gartenhäusern, Sch"" * u LTLyL JW

Benutzung unuctui ooruoergeyend..

Zwecken dienenden Baulichkeiten bebaut sind, insoweit unb i-

^rbfall (§§ 1922 bis 1941 B. G. B.) beruht. Als der zu be­steuernde Wertzuivachs gilt, unbeschadet der Bestimmunaen he3 Artikels 6 der Mehrwert des Grundstücks jur 3 bM tumswechst'ls gegenüber dem Wert zur Zeit des letztvorher­gegangenen Eigentnmswechsels. p

Hat der Erblasser das Grundstück durch Erbfolge erworben, !° AU der Berechnung der Wertzuwachssteuer der Erwerb des- irn-gcn Rechtsvorgängers desselben zu Grunde zu legen, der das Grundstück m anderer Weise als diirch Erbschaft erworben hat.

~tegt der frühere Eigentumswechsel vor dem Inkrafttreten des Ortsstatuts, so gilt das Grundstück als bei desseii Inkraft- treten erworben. In diesem Falle gilt, sofern nicht ein höherer Erwerbsstreis nachgcwiesen wird, als Wert des Grundstücks bei .Eigentumswechsel der Bcrmögenssteuerwert des Grundstücks , beim Inkrafttreten des Ortsstatuts. Hat die Ver- anlagung dieses Werts nickst stattgefunden, so ist er durch "die Behörde testzustellen, der die Veranlagung der Vermögcnssteuer obnegt, und zwar nach den Bestimmungen des Vermögens­steuergesetzes.

r Monaten nach Inkrafttreten des

Oit-statuts kann jeder Griindbejitzer eine neue Veranlagung des Wertes stines Bmtzes verlangen und zu diesem Zwecke eine Steuererklärung über diejen Wert abgeben. Ter so festgestellte

9bä°Dt«BE ReUCVtot 'J ^'undstücksbeim Jnkrafl-

Xie Vorschriften des Abs. 1 finden entsprechende Anwen- i düng, wenn ein Miteigentümer in einer zum Zwecke der Auf- Hebung der Gemeinschaft abgehaltenen Zwangsversteigerung ein " Grundstuck erworben hat.

A ii w e n d b a r k e i t v o n B e st i m in u n g e n d e s Urkunden- stempelgesetzes vom 12. August 1899.

. !2- ^luf die Ermittelung des Wertes eines Grund-!

. nuk die Verpflichtung der öffentlichen Behörden, über die wr die Berechnung in Betracht kommenden tatsächlichen Ver- haltnijie ^lnskunft zu erteilen, sowie auf die Erstattung ent­richteter Abgaben finden, soweit sich nicht aus diesem Gesetze lonn-rre5 .cr9i6t, die Vorschriften des Gesetzes vom 12. August I 10 ii c cr " H^^^denstempcl entsprechende Anwendung.

lieber bie Erstattung entrichteter Beträge entscheidet, soweit nicht durch Ortsstatut ein anderes bestimmt ist, die Gemeinde-1 Vertretung.

<5 e st jt e l l u n g der Steuerpflicht und Veranlagung! de rWertzu wachs st euer.

< . , ^ie Feststellung der Stenerpflicht, die Veranlagung der Wertzuwachssteuer, die Verteilung derselben unter mehrere beteiligte Gemeinden, sowie die erforderliche Ermittelung des Wertes twn Grundstücken oder Grundstücksanteilen liegt der Ver-I anlagungskommisfton für die Einkommensteuer I. Abteilung ob. I , . v- Behörden und Beamten, denen die Verwendung

Urkundenstempels obliegt, haben bei Meidung der in den Ar­tikeln Io und 30 des Gesetzes über den Urkunden stempel ange- rrohten Rechtsnachteile dem Vorsitzenden der zuständ'gen Ver-I aniagungswmmission von jedem Falle alsbald Kenntnis zu geben, m dem ein nicht unmittelbar auf Erbfall beruhender Wechsel

. Eigentums an einen» Grundstücke oder Grundstücksonteil statt- 1 gefunden hat.

.Für wlche §alle in denen der frühere Eigentumswechsel ^wifchcn dem 1 Oktober 190a und dem 1. Juli 1908 liegt fann durch Ortsstatut bestimmt werden, daß als Wert des Grnnd- stuck-o zur Zeit des früheren Eigentumswechsels nicht der Er- werbsprels, sondern der gemeine Wert des Grundstücks zu dem angegebenen Zeitpunkt anzusehen ist. Eine solche Vorschrift ist ledoch nur ui einem spätestens am 1. Juli 1908 in Kraft treten­den Ortsstatut fown überdies nur für solche Fülle zulässig in denen der gcmerue Wert um mindestens 20 Prozent nied­riger ist als der Erwerbspreis.

, Art > Kann in einem Falle, in dem der frühere Eigen- tumswechfel nach dem Inkrafttreten des Ortsstatuts stattge- ^°En hat der Erwerbspreis nicht mehr nachgewiesen werden, oder hat der Erwerb unentgeltlich statt gesund en, so finden die Vor.christen des Artikels 3 Absatz 2 entsprechende Anwendung

?fröcrmtttelun0 ist in diesem Falle nicht der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ortsstatuts, sondern derjenige des früheren Eigentumswechsels maßgebend. 1 ; eH

. ,?lrt. bf Als Wert des Grundstücks bei dem letzten Eigentums- ^chfel^ gilt der Wert, welcher der Berechnung des von dem Verau.wrungsgefchaft zu entrichtenden Urtundenstempels zu Grunde iffoher gu Grunde zu legen sein würde, wenn von dem Veranßerung<,geichaft eine Stempelabgabe zu entrichten wäre »mitt. ÄÄÄj "euer Berufene Behörde besonders zu ermitteln der e- Zp der Festlleltung des Wertzuwachses int Sinne ? t Urttkel Lis 4 rrlwht |td, der Wert, den das Grundstück bei dem früheren Etgentnrnswechsel hatte: ^runviruer uet

' ^Wendungen des seitherigen Eigentümers oder innes Erblassers sur die Bebauung des Grundstücks, für Umbauten und sonstige Herstellungen und Einrichtungen "^.pubehoretgen,chast tut sinne des Bürgerlichen Gesetz-! hnrhe; nnhrn mtnorf f..» r___z___' 9

Die Abtretung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung ist dem Cigentumsweckpel gleich zu erachten

Als Mehrwert eines Grundstückes ist nicht anzusehen der auf einen Gewerbebetrieb mit Rücksicht auf die Firma, die Kundschaft oder das Beftehen einer Konzession entfallende Zeit des lieber* gangswertes.

Tie Zuteilung im Feldbcreinigun'gsverfahren gilt nicht als Eigenturnswechfel.

or , c c " ug d e s W e r t z n w a ch s e s.

m ^lis Grundstück bei dem früheren

Oetztvorhcrgegangeneu) Eigentnmswechsel hatte, gilt der Preis zu dem der Veräußerer oder sein Erblasser das Grundstück er­worben har.

flr , ' Zahl ungs pflicht.

bl.c Zahlung der Wertzuwachssteuer haftet der seitherige Eigentümer und nur int Falle ste von diesem ulcht beigetrieben werdeii kann, der Erwerber.

10- Eigentumswechsel im Sinne dieses Gesetzes errtnitt re nicht, wenn einer ober mehrere Teilnehmer an n5rf .^rbgemeinichast das Eigentum eines zum gemeinsamen ?ndbeneTe8&fnbi,U ®rultb£ürti 1,0,1 den Miterben ertoetben. le&ente Ebeaatte L >tzbgememichast zählt auch der über- teoenoe Oyegatte, per mu deii Erben des verstorbenen Ebe-

gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat dun?^wenn^^u^p-tbeör f?rtöpn entsprechende Anwen-

n <cl! Teilnehmer in einer zum Zwecke der Auf- nn^Grun^stückErerworben^hat. "^^bhaltenen Zwangsoersteigerung Eigentumserwerbungen, die unter Miteiaen-

su l Zwecke der Teilung ihres gemeinschaftlichen Grund

$ie Verhandlung, die unter Ausschluß der Oefsentlick^n. fuhrt wurde, endete nut der Freisprechung des vlngeklaote»

In der Verhandlung vertrat, wie wir sebon initteilkfn mTtibk ve S'aatzbchörde, während Rechtsanwalt Ju §' .ui e h Vie T'-erteidigung inbrte. xjU!

Ä Gr'lndL^^un-. °-s WWäÄigÄ wiutcn Grundstücken anzufchen find.

qr Höhe der Steuer.

9k8dun3S-Si=3,^r®Ää6enrterIie3m bCr -tsst-tularischen non 20 Prozent des Wertzuivachses gerung bis 60 Prozent und

gptdplttk irr »errinttflen FraicksurtenötlheHtT' Opernhaus.

gpirr ^^ag den 17 Dezember^): .Samson und Talila" Mittwoch den 18. Dezember:Ter Freischütz " To-merstag den 19. De^..Eurpanthe. Freitag ben 20. Dezember nekbfnffpn ^amstag den 21 Dezember, abends halb 7 Uhr:Lohmariii ©onntcig den 22. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: Häusel nnb CJretcl. Abends 7 Uhr: Neu einstudiert:Martha/'"

Schanfpielhans.

Dienstag den 17. Dezember*):Ein Fallissement"

beli 19 ^embft: oberEin Puppeuheim." ' Donuerstaq

den 19. Dezember abends halb 8 Uhr: ,Die Nabensteinerin'

*3eSiÄ*" ~"»"°»°»

Anfang^wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.

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O. «ECÄ xxii n 5

Marktplatz 11. 9 MiWÖSWl I

Anerkannt reelles und ItWnn^fi Te;cI> 1:011 30*- I

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Ds-me sollte sie kaufen, welche wünscht, und K^d^no5^18 ZUr ycnd zu habcn und Hände Rp.., %dunVr<22 von Tir.tenfleck.cn zu bewahren.

NflChlhl BezuS durch Papiergeschärto.

. __Schwan-Bleistift.Fabrik. Nürnberg

htV yun .vuhuliuujvh üürnimmt, welch

i..} ^Oer die für die Steuerberechnung inaßgebenden huschen sollen unbeschadet seiner SoftsMt fur ben lehleudett Sknerbetrag - eine G-ldstrase vienachen Betrag der hinterzogenen Steuer gletchkommt Jede zatotderhaudelude Person trifft die ganze Stlafe

.-~tc ^Ulai^nng der «trafen erfolgt nach Mastgal-e der Vor- chrttten des Gesetzes, die Einführung des Verwattunasstral- beschetds bet, Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die

1 f = t, V ---i-/i- »uu i.vv ouLycLLiiytii iz)eieu-i Erhebung öffentlicher Abgaben und Gekülle

hucl)» haben, foweit sie nicht der laufenden Unterhaltung -O. September 1890. T 1 betreffend, hom.

oicncn. ^ic Aufwendungen iverden insoweit nicht berück- Wenn sich aus den Umständen Sah

. »e^*»**: itos&it rÄttAi-rfS

agSÄÄH1®; i-w"xäsäK'wdu

Aie Vcriahruug wird unterbrochen durch jede auf Verfvlauna liche^au'dluuk" " Vollstreckung der^trafe « -®inec.llsJ1IluaitHung uneinbringlicher Geldstrafen in Freiheit- strafen findet nicht statt. Werden durch dieselben HEuna-n gp^Ä^nden Strafbestunnlungeii und diejenigen des Gesetzes nobc-uiand^P^^z^H^^ ist aus beide.i Gesetzen

rt. -O. Drefe^ Gesetz tritt am 1. Januar 1908 in Ktiaft. I

Esch weilet Bergwerk Gelsenkirchen Bergwerk 189.20 Hamburg - Amerik. PakelL 114.60 Harpener Bergwerk. . . 193.00 Daurahütte ... . 213.50

.\ordd. Lloyd 104 30 Obeiscliles. Eisen-Industrie 94.95 Berliner Handelsges. Darmstädter Bank .

jtuae find von den Zinsen abzurechnen:

4. um die für den Erwerb des Grundstücks aufgewendeten SbempeL und Gerrchtskoften und angemessenen, ortsüblichen oder gefetzlichen Gebühren des Vermittlers;

/« 5 s-^5 seitherige Eigentümer oder sein Erblasser das Grnndftuck in der Zwangsverfteigerung erworben hat, um -feincr ausgefallenen Forderung

"echt den ausgefallenen Zmfen bis zum Tage des Erwerbes infoweit dadurchder gemeine Wert zur Zeit der Zwangst Versteigerung niast uberfchritten wird

Nachweise über die nach Ziffer 1 bis 5 anrcchnunas- la^mpr ^tr?9Ct dem Pflichtigen beizubringen.

Der Wertzuwachs den das Grundstück dadurch erfahren hat datz^ auf demielben Steme, Erze, Sohlen oder Quellen ge-I

Teäefonisciie filursöeräCiai©

des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank Dir Handel und Industrie. Giessen.

Frankfurter Biirse. 16. Dezember. 1.15 Uhr.

Reichsanleihe . . 92.20 f Elektnz. Dahmeyer .

WcrtznwachSsteuer. 0 ma)t °°rEntwurfs führte, lag etite Eingabe des Tarmstädter Orts-

ÜDr' b,e toe8c,t des vorgerückten Stadiums ^^^"»dlungen ntcht mehr in Betracht gezogeit lverden ^uWen, »aradCn'mtbT^Iidjen11 Wertzuwachsstcuer dem-

oder anderen vorübergehendenk.Al eine Anzahl obcrhessische Stadtvertretungen

bebaut lind, insoweit und iu- Ob'")aftigen wird, so fei die Eingabe im nachstebendmt te z tes± 'S «WM».-« «» W -»ch ** «-lichUM»«- ISÄ'ki

S«£6mZ: ,nia"d bi,M

«- S"Ä, t;"®:

. ........... w ämb

von, .30 Prozent des Wertzuwachses als Höchstbetraa lzuwachsüeuer emor -------------- t k. .r.Wert-I

^au?dchbHälftefönmbftlicEe ^mäßigen sich die

hnrhfrüheren Eigentumswechsel mehr als 10 und 1 oerstoffen, fo dürfen höchstens -/3 der in

- k, Zeichneten ^atze erhoben werden. Beträgt seit ^^^ltstmswechsel verstrichene Zeitraum mehr als 5 ^ahre, fo sind die in Absatz 1 genannten Steuersätze weiter­en auf mindestens die Hälfte zu ermäßigen.

von L^r N^Niger als Zehn' vom Hundert bleibt

UCL t,6e^rFL .betragt der Wertzuwachs dagegen 10 ooer mehr, fo ift für die Höhe des Steue^atzes die ganze Werterhohung maßgebend. '

P- G i e B e n , 16. De3emh-,,.

Antlage wegen Blutschande. L

<n r eam?lai> vormittag wmde die nm Donnerstaa . V-rhandlung gegen den 52Jahre alten Peter Kuhl non weitergeüchrt. Tie hochgradig ichwachsinnige Tochter der Angeklagte nach der Vornntcrsnchnng sträflichen 'ni*f Folgen gebliebenen Verkehr gevflogen haben soll, die . Pcrhandlungsterinm anIgeblieben nnd nach der Angabe )VCr,li1 meutert chres Hennatdorles sich nm Tage oorher unbekannt ö" ^abre'ane Sanrstag znr Verhandlung erichie n Ä"

Jvlue alte Mädchen machte auf jeden Laien den ®inbri rf hochgradig geisug minderwertigen Person. Trüben Auoes 5.^'^ überaus blödem Gesichtsansdruck blich die Tochter aus dem rmtm auf den au! der Anklagebank sitzenden Vater, sie ift fi* ä61" bar gar nicht betougt, welcher sch.oeren Tat man ihn anaeM?. i-er Ungellagte »nachte einen verkommenen Eindruck' er k»»r

-re Jahrels Unecht nut mehrere,, Farmen in Ämeuka gehalten, bis er un Januar d. I. i seine öemtat Rode, feljrtc. Er bestritt entschieden, das ihm zur Last gelegte Berbre?" beäuge» zii^haben. obgleich d,e Bevölkerung des 110 EinnwE^ sein wfl°" ~°L d,5n§ dodenrod von seiner Schuld iiber^y

u«3 itBftulMnb unter Begründung anzuführen gestmien

_lft ivohl urcht bnron gedacht, daß gerade viele An gehörige des Gewerbestauoes aus ge chäsllickien '

Nir ehre Arbeiter dauernd BesEgmm^ r baben nm dn/cb n, <Vm E 7'^°»°rbci.rn ins

lirfÄ» M1:b® b ,U1» Eren Geschäftsbetrieb nötigen Räum- t?eitcn ftfnDtcna zu tuteten sind usw. und nicht ans ' naAnfahITrf>ten ium ®°-uc »rranlaht werden. Wh kt ihnen dann nach tahrelangent, meist nicht sorgenlosem Besitz cin-z diamVa man Deczmsung des ausgewandten Kapitals' wenn

abrechuet -6i= die Sausperwaltung erforderst

k. . tr Hbufsctzuug des ^teuersa^s vow 15 nur ?Oo'rt iins

»«ÄS SB»

I nnndestens zu -/« ihrer Löhr dem ErwerLsprcis ämuMTa d<- es doch taflächliche Verluste sind -uzuschlagen

4. 2er Erwerber sollte nur dann zur Eutrichtuna w, " I hcrangczvgcn werden können, wenn es ihm möalicb iff9^r ^teu-

WunoWtigen Verkäufer u #

von Obfekten infolge Zwanq§vm-Ük.i

N^e die Behörde verpflichtet sein, eine schon e?nn^f i9eru3, Wertzuwachsstcuer wieder, aber ohne Zinsen zurück'n?-^ ... L Ta es sich oft unr Hohr StrueLeträgr°hLfl° wunflht, die Zahlungspflicht beim Verkauf von bebautem «« A Jahr, bei unbebautem erst -, Jahr nach 9krfnuf C:: ju lafsen, denn diese Zahlungspflicht ist eigentlich erst | wenn der Gewinn eingenonimen ist. ' Vorhaus

Wenn im derzeitigen Stadium der Verhaudluno^, derung des Entwurfs seitens der Ständekamm-r unt.n!^' fcheint, dann sollte aber doch den Gemeinden dis Recht » lich zugeftanden werden, Aendcrungeu des Gesctzrz, wfl S" angeführt, in den Ortsstaluteu vorzusehen.

Ta gerade der Gewerbestand der schon am meiste gaben belastete ist hoffen wir. das; diese ,hn auchkJP1 eteucr ihrer, tn dem derzeitigen Entwurf nach unserer haften Prüfung noch enthaltenen Härten entklridst wirk richten an hohe Zweite Kammer der SanbSink bi? ®':

gebenstc Bitte um gmeigtr Berücksichtigung unfenrin n niederaeleaten Wünsche. in vorfleh-n^

Tie Beteiligten sind verpflichtet, auf Verlangen der Ver- : Mllagungslommiffwn über alle Tatsachen, die für die in Abs. 1 bezeichneten Zwecke von Bedeutung sind, innerhalb einer ihnen zu bestimuienden ö-rift schriftlich oder tjt Protokoll Auskunft zu erteilen und die auf diese Tatsachen bezüglichen Urkunden, so- weit sie in ihrem Besitze sind, vorzulegen.

Art. 15. Gegen die nach Artikel 13 ergehenden Beschlüsse

der ^erantaguugsSommission steht dem Steuerpflichtigen, wie dein | iiiuajie e

chwrfichendcn der Kommission binnen. 4 Wochen das 'Rechtsmittel öligere Jahre als Knecht ^brufung an die Landesfommission für Steuersachen, gegen1,1 bic Entfchekdung der letzteren dem« Steuerpflichtigen und" deni Ersitzenden binnen der gleick-en Frist das Rechtsmittel der Be­schwerde an bau Verwaltungsgerichtshof zu.

v beide Rechtsmittel finden die Vorschriften des Gesetzes, die Allgemeine Emtommensteuer betreffend, vom 12. August 1899 nnngemaße Anwendung.

Ver9ütungssütze für Mitwirkung her staatl. Be- J 0 r9V,n b ber 0tare bei derSteuerveranlagung. . ^0. G'ur^ die in Artikel 13 und 14 'bezeichnete Mit-!

Teuer7131 ^Alafen Behörden bei Festsetzung der Wertzuwachs-

fteul r ist dvm Staat, sowie int Falle des Artikels 14 Ms. 1 dem

£Ur5r"^Cn^Cn ??rCr ^er bezugsberechtigten Gemeinde eine , , onatshcfte für graphisches Kunüa-

SN leisten, bcreiT Höhe nach Anhörung der Bürger- Scrausgeber Kunstmaler Albert Knob, Redakteur Ccr'

nil mit U1lErem Mlmitcrmm des Innern im Einvrrständ- ffiM??,!08'«5'0!1*- ®crJa9 von Carl Flemming U.-G. Lettin ms nnt b-n Mtmsterwn der ^usttz und der Ungnzen bestimmt wird. n fi '5'af)T9"9 Z ~ Tas Heft ist der A u t o mo 6i 6 or - 1? 5 11 tu B 6 c ft t m m u n g c n. enthalt einen umfangreichen"!sn

r , 1 ^blmig der Wertzuwachsstcuer Verpflichteter über die Reklame der Automobil-Industrie und nißt 'n

cr der Behörde gegenüber den Wert des Gegenstandes n ganzen künstlerischen Ausstattung und in seinen kosch^ absichtlich zu aer.'na nnrnFif nh^r : - - I Beilagen wertvolle Anregungen Außerdem enff-nff - rrirK

r^hener(d)icb^ «Münte1tcrtli^X Ä>rtTeUS .......Tr .^Uen Hefte angesangeneu Serieuartikeln. ' 9