feutduften. Nur cr.naäl 'hätten sie ein Gut angekauft und weiter veväußert, da ne eine Forderung an den Besitzer hatten, die jqbtte den Ankauf des Gutes verloren gewesen wäre. Tas Schöffengericht kam zum Früispruch, dia der'Begriff des Warenlagers voräussetzt, daß der Inhaber desselben entweder taut diesem von Ort zu Ort zieht und seine Waren feilbietet oder diese nad) anderen Orten versendet. Bich, landwirtschaftl. Gerate und Lbriggebliebenc landwirtschaftliche Erzeugnisse sind ober nicht «als Waren zu betrachten. Tie Berufungsverhandlung ließ "'feinen Zweifel, daß die Angeklagten das Gut zunr Zwecke der Weiterveräußerung, um ein Geschäft zu machen, angckaust haben, zumal sich die Angaben, daß das 'früher angel'aufte Gut wegen einer Forderung übernommen werden mußte, als unrichtig erwiesen. Tas von der Staatsanwaltschaft angefochtene Urteil wurde deshalb 'ausgehoben und die Angeklagten wegen Zuwiderhandlung gegen Ljas Gesetz den Gewerbebetrieb im Umher- ziehen betr., zu den in den Strafbescheiden ang-esetzten Strafen verurteilt.
Eine interessante Beleidigungsklage.
Ein von auswärts zugezvgcncr Installateur erkundigte sich Lei dem Betriebsleiter des städtischen Elektrizitätswerks hier, ob er woht in hiesiger Stadt sein Geschäft •mit Erfolg betreiben könne. St. bemerkte, daß etwas zu machen sei, indem er die Bemerkung fallen ließ: „T-ie hiesigen Installateure leisten nichts, sie liefern nur Pfuschkram." Ter Installateur erzählte dies an verschiedenen Stellen, was zur Folge hatte, daß M. W., F. E., F. B. und 9i. F. Privatklage gegen <Lt wegen Beeidigung erhoben. Bei der Schöffengcrichtsvcrhandlung stellte es sich heraus, Ljaß W. beim Sühneterinin nicht erschienen war. Ta ein Sühneversuch der Privatklage vorausgehen muß, sofern dis Parteien in demselben Gemeindebezirk wohnen, tonnte eine Klage nicht erhoben werden: es wurde deshalb bezüglich der Beleidigung des W. das Verfahren eingestellt. Wer auch iubezug «ruf die Beleidigung des E. konnte in die Verhandlung nicht ein- aetreten werden, da dieser die dreinwnatige Antragsfrist 'verstreichen ließ und erst 'bann klagend vvrging, als Verjährung ein
getreten war. Wegen Beleidigung der anderen wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 40 Mk. verurteilt. Ter Verurteilte sowohl, als auch die mit der Klage Wgewiesenen verfolgten Berufung. Das Ergebnis der Verhandlung soll in einer der nach st en Sitzungen verkündet roerden.
Einstellung des Verfahrens.
Tie Frau des M. G. zu Lollar hatte einem dortigen Bewohner nachgesagt, dieser habe ihr unsittliche Anträge gestellt, wofür er sie bezahlen wollte. sie ihre Behauptungen nicht beweisen konnte, verurteilte sie das Schöffengericht wegen Beleidigung zu 25 Mk. Geldstrafe, wogegen sie Berufung erhob. An der Strafkammer stellte es sich heraus, daß das Amtsgericht bei Eröffnung des Hauptverfahrens das persönliche Erscheinen zum Termin für die Parteien angeordnct hat, und daß der Klüger trotz dieser Anordnung nicht erschienen war. Ta nach den Beurkundungen des Gerichtsvollziehers kein Zweifel bestand, daß dem Kläger diese Aufforderung 'zugestellt worden ist, war das Berufungsgericht gezwungen, das Verfahren einzustellcn. Es führte aus, daß schon das "Schöffengericht zu diesem Entschluß hätte kommen müssen, ohne in die Verhandlung einzutreten, da der Kläger verpflichtet gewesen wäre, zur Verhandlung zu erscheinen. Im vorliegenden Falle hätte die Klage einer ausdrücklich zurückgenommenen Klage gleich behandelt werden müssen.
»KleineTageschronil Der 27jährige, seit etwa drei Wochen verwitwete Franz Weigel von Hayna bei Germersheim hat feine Tienslinagd Maria Horn ermordet, indem er ihr den Hals dnrchschmtt. Ter Tater, der in intimem Verkehr nut dem Mädchen lebte, hat bei seiner Abführung ins Gefängnis ein Geständnis abgelegt. — Ter wohlhabende pfälz. Weingutsbesitzer Michael Serr, der im Alter von 82 Jahren stand, hat sich erschossen. Serr sollte sich vor der Straskammer in Landau wegen Vergehens gegen das Weingesetz verantivorten.- — In 9)1 e i 5 m e s (Rheinl.) tvarf sich ein junger Mann, der bereits mehrsach einer Irrenanstalt überwiesen worden war, vor einen Eisenbahnzug und
war sofort tot. — Der Oekonomiebeamte Hütter st ü r z t e im Tännengebirge (Salzburg) ab und blieb tot. — In der Station von Bari (Italien) stieß ein Güterzug mit einem Expreß- zug zusammen. Infolge der Gefahr versuchten, bevor der Zusammenstoß stattfand, zahlreiche Reisende des ErpreßzugeS sich ans dem Wagen zu stürzen. Viele sind schwer verletzt worden. — In San Franc i s e o ist der Bürgermeister Schmitz, da er überführt wurde, Geld von französischen Gastwirten erpreßt zu haben, seines Amtes enthoben worben. — In M ünche n ist der Geh. Oberpostrat Münch vom Zieichspostamt der mit Staatssekretär Krätke und Geh. Oberpostrat Kabelt dort weilte, von einem Nadfahreran gefahren morden und hat einen Beinbruch erlitten.
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Wer seine Kinder lieb hat
lese <li<‘sen Bericht!
Wiesbaden, den 3. März 07. Meine Kinder, welche das „Bioson" jetzt schon monatelang gebrauchen, trinken dasselbe sehr gern (mit Milch zubereitct und stark versüßt) und cs bekommt ihnen sehr gut. Sie bekommen es nur einmal am Tage als F-rühstücksgetränk und wollen es gar nicht mehr missen. Eine Unterbrechung haben mir noch nicht für nötig gesunden, da die Verdauung und das Wohlbefinden sich immer gleich bleibt. Ich halte daher das „Bioson" entschieden für sehr bekömmlich und zuträglich, auch für blutbildend,- denn das Aussehen meines zwölfjährigen Sohnes, der immer etwas blaß war, hat sich seit dem Gebrauch des Biosan stetig gebessert und sein Appetit hat bedeutend zugenommen. Ich trinke davon öfters eine Tasse, wenn ich mich ermüdet fühle, oder für etwas Anderes keinen Appetit verspüre. Schon vielen meiner Bekannten habe ich es empfohlen, die sich ebenfalls sehr günstig darüber äußern. Es sollte mich freuen, wenn dieses ausgezeichnete Präparat noch weitere und allgemeinere Verbreitung fände und zeichne Hochachtungsvoll Frau Louise Robinson. Bioson ist in Apotheken, Drogerien usw. das halbe Kilo-Paket zu drei Mark erhältlich, welches für ca. 14 Tage ausrcicht.
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