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15.7.1907 Erstes Blatt
 
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Rt. 163 Erstes Blatt L57. Jahrgang Montag IS. Juli 180V

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' Dem Gießener Anzeiger jB KU, A >4 A A A W A A A A jährlich M. 2.20; durch

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j Kreisblatt für ben Kreis V M M A W W V ® W M auswärts 20 Pfennig.

Äl^N-F^nsprech-An- «M GM Verantwortlich

schlußf.d.Redaktion 112 --- für den politischen Teil:

SS? General-Anzeiger für Oberheften WML

Annahme von Anzeigen " I I u. Land undGerichts-

bis ^mÄgs''io Uh7 Rotationsdruck und Verlag der Sriihl'schen Univ.-Vuch- und Zteindruckerei. R. Lange. Redaktion. Expedition und Druckerei: schulstrahe 7. Anzlig-n't^'H.^B-ck.

Are heutige Yummer umfaßt 10 Seite«.

wie es scheint, den österreichischen Slawen nachgerade auch noch den Rest der Besinnung.

Sehr gespannt sind zurzeit die Verhältnisse zwischen Ame­rika und Japan. Offiziell will man das einstweilen freilich weder in Washington noch in Tokio zugeben, aber vor Aus­bruch des russisch-japanischen Krieges war es ja nicht anders. Auch damals tönten die Friedensschalmeien gar lieblich, bis die japanischen Kriegsschiffe eines schönen Tages die erster: russischen Schiffe in den Grund gebohrt hatten. Während die Botschafter Japans und der Vereinigten Staaten jetzt nicht müde werden, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Län­dern zu betonen, arbeiten beide Länder eifrigst daran, sich in Kriegsbereitschaft zu setzen. Die Vereinigten Staaten wollen demnächst ein Geschwader nach dem Stillen Ozean schicken, aber der Weg dahin ist weit und Japan scheint einstweilen besser gerüstet zu sein als Amerika.

Hrsenöaynwünsche.

Abg. Köhler hat bei der 2. Hess. Kammer folgenden Antrag cingebracht:

Ich beantrage:

Die verehrt. Zweite Kammer wolle beschließen, Großh. Negierung zu ersuchen, tunlichst im Einvernehmen mit dec Preußisch-Hessischen Gemeinschasts- Verwaltung:

1. sälntliche Eisenbahnstrecken, die zurzeit sich innerhalb des Grobherzogtums in Eigentum und Besitz Privater befinden, in Staatseigentum überzuleiten;

2. tunlichst alle im Projekt vorliegenden oder noch zu projektierenden Eisenbahnen im Großherzogtum Hessen üom Staat ausführen zu lassen;

3. aus möglichst vielen dieser Bahnen elektrischen Betrieb unter Zuhülfcnahme vorhandener Kohlen­lager oder Wasserkräfte einzuführen;

4. nach Möglichkeit und tunlichst alle diese Bahnen der Preubisch-Hessischen Eisenbahngemeinschast in Be­triebs- und finanzielle Gemeinschaft zuzuführen.

B e g r ü u d u n g.

Nach dem Uebergang derHcssifchen Eisenbahnen in die Preußisch- Hessische Eisenbahngcmcmscha't hat es der Staat gänzlich ausgegeben, abgesehen von den ihm durch den Preuß.-Hess. Staatsvertrag auf- gelegten Ergaiizungsbauten, Eisenbahnen in eigener Unternehmung auszuführen, und beschränkt sich nur daraus, Privaten nicht rückzahlbare S t a a ' s z u s'ch ässe b s zu 20 Prozent zu den Baukosten zu gewähren. Es entspricht diese Hand- Inngsw^ise zwar beit Prinzipien mancher demokratisch-sreisinmaen Parteien, die in solchen Dingen mehr der freien Initiative der Staatsbürger, als dem Staate überlassen wollen, aber sieent- s p r i ch t n i ch t d e m W i l l e n d e r ü b e r iv i e g e n d e n Mehr­heit unseres hessischen Volkes. .

Ich erkläre dies hiermit öffentlich, und behaupte, dav es eine Unmöglichkeit sei, im Großherzogtum ein Schriftstück nut auch nur fünftausend Unterschritten selbständiger Männer herzultellen, das die Handlungsweise Großh. Negierung in dieser Hinsicht billigte. ,

Hiernach glaube ich gewip, daß ich mit meinem obigen An­träge nur ausspreche, was in den Gesinnungen fast des ganzen Volkes lebt, und daß es dieser Anregung nur bedürfe, um im hessischen Volke überall und allgemein öffentliche Zustimmung zu sindcii. , .,, . _

Ich verschließe mich dabei aber der Annahme nicht, dag dennoch manche mit dieser Zustimmung zurückhallen werden, tu eil sie als Interessenten einersür ihre Gegend projektierten P r i v a t b a h n l i n i e fürchten, d r e Ausführung dieser Strecke könnte d u r ch d i e s e n W i d e r st r e i t d e r Meinungen zwischen Negierung u n d V o l k s v e r t r e t u ii g verzögert w e r d e n. Ja, ich verschließe auch dieser Tatsache nicht, aber ich halte es für meine Verpflichtung und Schuldigkeit als Abgeordneter, diese Forderungen zu stellen, ehe es zu spät und die Allgemeinheit einem neuen Aderlaß zu Gunsten des Großkapitals ausgesetzt wird. Was übrigens Die Einführung elektrischen Betriebs auf mög­lichst vielen dieser Bahnlinien betrifft, so darf ich wohl Bezug nehnien auf meine früheren Ausführungen in entsprechenden An­trägen seit deii Jahren 1897 und 1898, sowie in den teilweiien Wiederholungen derselben auf dem gegenwärtigen Landtag. Ich denke mir dabei jedoch, daß man in Anwendung dieses Prinzips jedesmal von Fall zu Fall entscheiden müsse.

Was nun das V e r h ä l t n i s dieser U ii t e r n e h m u n - gen z u r P r e u ß. - h e s s i s ch e n E i s e ii b a h n g e m e l n s ch a f t ängeht, so dürste es nicht uiizweckmäßig erscheiiien, wenn ich hier emmal soivohl aus den Bestimmungen des Preuß.-Hess. Staats­vertrags über die Eisenbahngemeinschast, verÜsfentlicht nn Gr. Hels. Reggsblatt miterm 17. Dez. 1896, wie aus den Lieferanten das Einschlägige zusainmenstelle:

Artikel 11 (1) des Staatsvertrages (E r w e r b b e st e h e n d e r Bahnen).Unter denselben BeDniguilgeu (desselben Artikels) bleibt die Erwerbung aus hessischem Gebiet belegener oder an ''solche anschließender Eiseiibahnstrecken sofern dieselben P r e u ß i s ch e r s e i t s f ü r d i e Z w e ck e d e r G e m e r n s ch a f t "als e r iv ü ii s ch t anerkannt w i r d , der hessischen Regierung überlassen. . ,, , . r , ., .

Sollte vorbezeichnete Voraussetzung nicht zutresfen. ) o b l e i b t die hessische Regierung gleichwohl berechtigt, Die betreffende "Bahn zu eriverben. . . f

Letztere ist von der B e t r i e b s g e m e l n s ch a f t für Rechnung des hessischen Staates zu betreiben, sofern nicht auf den Wunsch dec hessischen Regierung tm einzelnen "Falle eine Ausnahnie hiervon vereinbart wird."

Artikel 11 (2) d es Staatsv ertrags betrifft die 1896 bereits bewilligten Nebenbahnen. ci.

Artikel H (3.) d e s S t a a t§ v e r t r a g s (b. künftige Bahnen):Tie Hessische Regiermig bleibt aiich fernerhin be° rechtigt, n e u e E i s e n b a h n l i n i e n a n f ihre Rechnung bauen zu lass en; der Eintritt solcher Bahnen indieFin anz- "g e m e i n s ch a s t bedarf besonderer Verständigung.

Artikel 6 (3) des Staatsv ertrags Betriebs­gemeinschaft (künftige Erweiterung):(3) Künftig dem Eisenbahnbesitz beider Staateii hinzutretende Bahnen sollen gleich­falls von der Genieinfchafi betrieben werden, sofern nicht auf den Wunsch der hessischen Regierung im einzelnen Falle eine Ausnahme hiervon vereuibart wird.'4

Artikel 20 des Staatsvertrags Bauverwaltung (1.) Die Ausführung des Baues neuer, für Rechnung der hessi-

politische Wochenschau.

In der inneren Politik herrscht jetzt Sommerferienstimmung. Ler Kaiser ist auf der NorAawdscchlÄ, der. Reichskanzler IM oie alljährlich, in Norderney Sommeraufenthalt genommen und >er Staatssekretär des ReichFkolonialamts, Dernburg, hat seine Heife nach Ostafrika an getreten. Bon den neuen Ministern m Reiche und in Preußen hat iftan einstweilen natürlich, eine großen Daten zu erwarten, so lange sie noch Neulinge in yrem Ressort sind; immerhin haben zwei Vorgänge aus dem 'oerwaltungsgebiet des neuen preußischen Kultusministers einiges Ililsseheu erregt, allerdings ohite eigentliche Berechtigung, wenn .an diese Angelegenheit näher ins Auge faßt. Der erste Vor­gang betraf die geplante Erweiterung der Ordensniederlassung irr Schwestern der göttlichen Vorsehung in Sterkvade. Kültus- ninister Holle hatte sie nicht genehmigt und die Zenttumspresse ;litte hierzu die ironische Bemerkung gemacht, daß die liberalen iZaarungsparteien nun wohl bereit seien, auf Grund dieser Ent- cheidung dem neuen Kültusminister das Zeugnis' auszustellen, er den Befähigungsnachweis als Minister derneuen Situation" ,voll und ganz" erbracht habe. Eine pwgrammatische Bedeutung ommt der Entscheidung des neuen preußischen Klittusminifters edoch keineswegs zu. Cs handelt sich hierbei, wie auch nachttäglich i cftätigt worden ist, um rein verwaltungstechnische Bedenken, die >em Minister die borlaufige Nichtgenehmigung des Gesuches der Schwestern geboten erscheinen ließ. Die Schwestern der göttlichen ...orsehung wollten eine höhere Mädchenschule gründen und hierfür Daren lokale Bedürfnisse nicht vorhanden.

In einem wesentlich anderen Lichte konnte zunächst 'wohl ils Verbot erscheinen, das sich auf das Krematorium Hagen ,^zog; aber im Grunde genommen sind es für den neuen Minister auch in dieser Frage nur verwaltungstechnische Bedenken gewesen. Auf die politischen Absichten des Ministers Holle läßt dieses verbot nicht ohne weiteres Schlüsse zu. Man weiß, daß es dis'her in Preußen iwch an Rechtsnormen für die Regelung der Jeuer- acftathing fehlt. Tas ist u. a. auch s. Zt. vom Bezirksausschuß nnisberg in einem von ihm angestrengten Verwaltungsstteid- riahrew des Feuerbestattungsvereins Hagen gegen die Hagener Polizeiverwaltung festgestellt worden und das Oberverwaltungsge- ; icht hatte sich dieser Meinung angeschlossen. Jedenfalls hat nun der Diinister einer späteren prinzipiellen Regelung dieser Frage nicht vorgreisen wollen. Man muß dieses Verhaltett des neuen preuß. Kultusministers vom liber,alen Standpunkte aus bedauern, aber cs wäre doch wohl etw»as voreilig, schon hieraus weitergehcnde Schlüsse aus die Geistesrichtung des neuen Ministers zu ziehen. Duß das Ministerium Holle sich indessen wesentlich von dem 3.1'01» unterscheiden werde, das wagt Heuzutage allerdings kaum ItnianO in Preußen zu hoffen.

Großes Aunehen erregte in diesen sonst so stillen Sommer- iwgeu die Laienbewegung gegen den Index und der ; alt Schell, der hiermit aufs engste zusammenhängt. Einige hoch angesehene katholische Laien in Deutschland haben es gewagt, die demütige und bescheidende Bitte auszuspvechen, daß der Papst in.- all zurigorosen Jndexbestimmungen einer zeitgemäßen Aenderung i'.aterziehen möge. Wer nun die Enthüllungen der Eorrispondenza diomana über diese Petition las, mußte zunächst auf den G<^ bauten kommen, daß eine Art Geheimound deutscher Katholiken g-gen den Papst entdeckt worden sei. So fürchterlich ist die Sache aber keineswegs. In der gleichen Angelegenheit sollen die deutschen Bi- f chöse, wie es jetzt heißt, schon vor einiger Zeit tätig gewesen sein und der Papst soll ihnen bereits unter dem 27. November 1906 die Erfüllung ihrer Bittehuldvoll gewahrt" haben. Hiernach hätten die Laien als dasselbe erstrebt, was die Bischöfe schon vorher. Unbegreiflich bleibt hiernach nur, warum der Vatikan den katho­lischen Laien ihre Petition so sehr verübelt hat, daß er sogar die Errichtung eines Tenknials für den ihnen geistig nahestehenden Schell verbieter. Die Kölnische Zeitung meint wohl nicht ganz mit Unrecht, daß diese Geheimbundgeschichte und der Fall absicht­lich aufgebauscht worden seien, um die Aufmerksamkeit weiterer Kreise von länderen Dingen abzulenken ober doch dem Buche Eommers unp: Lern Belobigungsschreiben des Papstes die nötige Unterlage zu geben, die bis jetzt so sehr gefehlt hat.

Rücksichten auf den Vatikan sind es seither gewesen, die eine Zusammenkunft des Kaisers von Oesterreich und des Königs von Italien in Rom verhindert haben. Der Vatikan hat es nicht einmal geduldet, daß derneueösterreichisch-ungarische inister des Aeußeren, Freiherr von Aehrenthal, als leitender Minister einer katholischen Macht, dem Könige von Italien in Rom seinen Antrittsbesuch mache. So ist es geschehen, daß Freiherr von Aehrenthal erst jetzt, da der König fern von Rom weilt, seinen Besuch machen kann. Am 14. Juli hat die Zu­sammenkunft Aehrenthals und Tittonis in Des io stattgefunden, und am 16. Juli werden beide Minister vom Könige in Rac- conigi empfangen werden. Nach einer längeren Pause findet jetzt 8um erstenmale wieder eine persönliche Begegnung zwischen den leitenden Männern beider Verbündeten statt. Die Bezie­hungen beider Mächte zueinander sind nicht immer von besonderer Herzlichkeit gewesen, denn au Reibungsflächen hat es hier wie dort ebensowenig gefehlt wie an gelegentlichen Verstimmungen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse freilich dank ner besonnenen Politik des jungen Königs von Italien gebessert. Die irredentistischen Herausforderungen, die früher in Italien sozusagen an der Tagesordnung waren, haben allmählich fast ganz aufgehört. Neben dem Jrredentismus kommen aber noch verschiedene andere Umstände in Betracht, die eine wirkliche Herz­lichkeit in den Beziehungen beider Länder bisher nicht haben auftommen lassen. Hierzu gehört, wie bereits erwähnt, das Ver- häitnis zum Vatikan. Diese beständige Rücksichtnahme Oester­reichs auf den Vatikan hat für den Quirinal selbstverständlich viel Demütigendes. Auch die Balkanpolitik erzeugt fort und fort Gegensätze, die nicht minder leicht zu beseitigen finb. An gutem Willen, das Dreibuudsverhältnis nicht zu stören, fehlt es nun erfreulicherweise auf beiden Seiten nicht und man darf hoffen, daß auch der jetzige Ministerbesuch das ©einige dazu beitragen wird, beide Länder einander auch innerlich näher zu bringen.

In Oesterreich hat das neue Parlament die großen Hoffnungen noch keineswegs erfüllt, die man auf das neue Wahlgesetz gelegt hatte. Natürlich sind es wieder die, Tschechen, die mit ihren unsinnigen Forderungen alle parlamentarische Tätig­keit unmöglich machen. Soll es wirklich dahin kommen, wie es die Tschechen verlangen, daß im österreichischen Abgeordneten- Hause ein jeder Abgeordneter in seiner Muttersprache redet, dann kann man sich leicht ausmalen, auf welche Weise eine Verständigung der einzelnen Abgeordneten miteinander möglich sein soll und wie ein Zusammenarbeiten im Parlamente überhaupt bewirkt werden kann. Der blinde Haß gegen das Deutsche raubt,

scheu Regierung herzusiellenden Bahnen wird nach den iür d i e preußische Staatsverwaltung geltenden Grundsätzen seitens der Gemeinschaft bewirkt, sofern nicht auf den Wunsch der hessischen Regierung im einzelnen Falle hiervon eine Ausnahme zugelassen wird."

(2.) Die Projekte für den Ban neuer Bahnen, soweit sie auf hessischem Gebiet belegen sind und für Rechnung der h e s s i- schen Regierung ausgeführt werden, werden der hessischen Regierung zur Prüfung vorgelegt werden. Hierbei sollen Wünsche der hessischen Regierung tunlichste Be-- r ü ck s i ch t i g u n g finde n."

(3.) Bezüglich der Projekte der seitens der Gemeinschast aus- zusührenden Bahnen, welche nicht in die Finanzgenieinschaft fallen, sollen die Wünsche der hessischen Regierung beachtet werden, vorausgesetzt, daß nicht etwa Vettiebs- rücksichten entgegen stehen."

XVII. des Schlußprotokolls des Staats­vertrags. Zu Art. 17, Abs. 4:Die hessische Regierung wird eine Konzession an andere Unternehmer nicht erteittn, ohne sich vorher mit der Geineinschastsverwaltung zu benehmen. Es wird hierbei als selbstverständlich betrachtet, daß auf den Wunsch der letzteren solche Unter- n e h m u n g e n nicht z u g e l a s s e n w e r d e n, v on welchen diese eine Benachteiligung derGeineinschafts- i n t e r e s s e n befürchte t". (Konturrenzklausel I)

In der Denkschrift zum Staats vertrag (Beilage Nr. 561 des XXIX. Landtags 1894-97) heißt es auf Seite 2: Beim Bau neuer Bahnen ist Preußen in i t Nii cksich t auf ben in Hessen weiter vorgeschrittenen Ausbau der Nebenbahnen nnöeschräntt. Der hessischen Negierung ist es jedoch unbenommen, neue B ah nen auf eigene Re ch n u n g bauen zu lassen; der Eintritt solcher Bahnen in b i e Fi n a nz g e me in s ch af t bedarf aber be- souderer Berstäudiguug (!)."

Aus dem Referat des A b g. Wolfskehl, namens des Finanzausschusses (Beilage Nr. 568 des XXIX. Landtags, Seile 5): Indessen wurde, was das Verhältnis der künftig zu erbauenden hessischen Nebenbahnen anbelangt, lebhaft bedauert, daß t> i c I) i e r über getroffene Vereinbarung auf die­jenige n Bahnlinien beschränkt i st, w e l ch e i n de n bisher verabschiedeten Gesetzen genehmigt sind, während doch schon jetzt m i t S i ch e r h e i t f e st st e h t, d a ß d a s Bedürfnis d e s L a n d e s n a ch N e b e n b a h n v e r b i u - düngen hiermit noch k e i n e s w e g s b e f r i e d i g t i st, zumal ja auch der preußische Staat sich das Ein- werfen solcher Nebenbahnen zu den Vertragsbedingun- gen unbeschränkt vorbehalten hat. Die Großh. Regierung be- ionte hierzu, daß sie es an Bemühungen, weitergehende Zu- gestänbnisse in diesem Punkte zu erlangen, nicht habe fehlen lassen. Preutzischerseits habe man dies jedoch unter dem Hinweis venveigert, daß schon die Zahl und A n s d e h n u n g d e r b i s h e r genehmigten hessischen Nebenbahnen im Verhältnis zu den preußischen N e b e n b a h n n e tz e n als überaus groß bezeichnet werden m ü f f e.*-) Der Ausschuß hofft trotzdem, daß es späleren Verhandlungen gelingen werde, ein nachträg­liches Entgegenkommen seitens der Kgl. preuß. Regierung m dieser Frage zu erzielen, und wird ein dahin gehendes Er- such en beantragen." ,

Dieses Ersuchen ist abgedruckt in Beilage Nr. 566, Leite 14, und lautet:

Ww (das ist der 1. Ausschuß) beantragen:

"2''Tie Grobherzogliche Regierung zu ersuchen, mit der Königs. Preußischen Regierung weitere Verhanblungen bahingeheub ein- zuleiten, daß bem hessischen Staate nachträglich die Befugnis eingeräumt werde, in ausgedehnterem Maße als in Art. 18 Ziffer 2 festgesetzt, neu zu erbauende Reb end ahn en in die Betriebs- und Finanzg em eins (hast ernzuweisen". _ . _

Dieser Antrag wurde am 24. Juli 1896 von der 2. Kammer angenommen. (Zch bemerke hierzu, daß es eigentlich heißen sollte Art. 11 (2)! Die 2. Kammer hat also in Wirklichkeit irrtuinlich abgesümmt. t r . , . . .

Auf Antrag der 1. Kammer wurde sodann noch diesem Anträge von der ziv eiten Kammer folgenderZiisatz unterm 25. Juli 1896 beigefügt:

Und das ferner allgemein zu Artikel 11 3inec und 4 Hessen das Recht Vorbehalten bleibe, nach "sbau des Preußischen Nebenbahnnetzes in einem dem Ausbau in Hess en entsprechenden Verhältnis auch hessischerseits neue Nebenbahnen mit l1/, Prozent des Baukapitals inso lange unbeschränkt einzuwerfen, als damit das vorbezeichnete Verhältnis nicht zuungunsten Preußens verschöbe n w i r d".

Langsdorf, 12. Juli 1907.

Kohler.

*) Bemerkung: Es wurde im Verlauf der Verhandlung wiederholt darauf Bezug genommen, daß Preußen (vom Jahr 1894 an gerechnet) noch 10 000 Kilometer Nebenbahnen zu bauen hätte, bis es das Verhältnis Hessens in anbetracht der Ausdehnung seiner Nebeiibahnen erreicht haben würde. , ,

Die Änzeigepflicht der Porizeiveamten in den Fäüerr der ttebertretnng.

Abg. Dr. Glässing hat bei der 2. Hess. Kammer einen Antrag eingebracht, die Großh. Regierung zu ersuchen, dem Land­tag eine Vorlage zugehen zu lassen, durch die im Anschluß an die Gesetzgebung von Preußen und Sachsen für geeignete Gebiete des He,fischen Landstrasrechtes das Verfahren nach § 453 Str. P. O. eingeführt und das Verfahren bei Abgabe polizei­licher Strafanzeigen im Gebiete des Landsttasrechtes geregelt und insbesondere eine Prüfung der polizeilichen Anzeigen nach Ataß- gabc des öffentlichen Interesses zur Pflicht der zuständigen Polizeibehörde gemacht wird, sowie die Regierung zu ersuck-en, bei der bevorstehenden Reform des Strafprozesses für eine dem Sinne dieses Antrages entsprechende Milderung des Legali- täcsgrundsatzes des § 152, 2 Str. P. O. in Fällen berlieber- tretuiigen" (Strafmaß bis zu 150 Mk. oder Haft) im Bundes­räte einzutreten, auch demnächst nach Abänderung dieser Vor­schrift ein dem § 147 G. V. G. entsprechendes Ersuchen an den Generalstaatsanwalt zu erlassen.

In der Begründung wird u. a. ausgesührt: In der Presse wurden wiederholt Fälle besprochen, die zu Erörterungen über die Anzeigepflicht der Polizeibeamten im Hinblick auf § 346 des R. Str. G. B. Anlaß gaben. 'Nach dieser Vorschrift wird em Beamter, welcher vermöge seines Amtes bei Ausübung der Strafgewalt mitzuwirken hat, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft, wenn er in der Absicht, jemand der gesetzlichen straf-