Nr. 290
Erscheint tüglich mit Ausnahme bet Sonntags.
Die ^Siebener Samlltenblättcr“ werden dem ,Anzetger^ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kttbbloft für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Der ^ljeffljche Landwirt" erscheint monatlich einmal.
157. Jahrgang
Dienstag, 10. Dezember 1907
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Rotationsdruck und «erlag der Br6blichen Untoerfuätö - Bnch- und Steindruckerei.
R. Lange, Gießen.
Redaktion. Expedition und Üruderet • Schul- ftrafee 7 Erpedition und «erlag 6L Redaktwm^E 112. rel.-Adr^ AnzeigerGießen.
Deutscher Reichstag.
69. Sitzung vom 9. Dezember.
Am Tische des Bundesrats: v. Bethmann-Hollweg, Wermuth.
Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten.
DaS BereinSgesetz.
Staatssekretär b. Bcthmann-Hollwcg leitet die erste Lesung des Gesetzentwurfs ein: Durch Vorlage dieses Entwurfes erfüllen die verbündeten Regierungen die Zusage des Reichskanzlers vom 25. Februar d. I. Nach den Wünschen, die jetzt und früher im Reichstage unb in der Presse laut geworden sind, gibt es zwei Wege zur Schaffung eines einheitlichen Reichsvereinsgesetzes. Die einen wünschen lediglich die reichsgesetzliche Garantierung der Versa mm lungs - und Vereinsfreiheit. Das ift ein Zustand, wie er in Hesien und etwa auch in Württemberg besteht. Die Anhänger dieses Systems loben es als ein besonders freiheitliches, meiner Ansicht nach mit Anrecht (Oho! und Murren) — lassen Sie mich nur ausreden! Wenn Sie keine Bestimmung darüber treffen, welche Forderungen die staatlichen Behörden an die Vereine zu stellen haben, wann und mit welchen Maßregeln sie gegen Versammlungen einschreiten dürfen, dann kann eben die Exekutive von allen Mitteln Gebrauch machen, welche zur Aufrechterhaltung staatlicher Ordnung und Sicherheit notwendig sind oder ihr notwendig erscheinen^ Sie kann dann Versammlungen, wenn sie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit annimmt, einfach verbieten; sie kann sie einfach auslösen, wenn das Staatsinteresie ihr eS als erforderlich erscheinen läßt. Ein solches Vereins- und Versammlungsgesetz geht genau so weit wie die freiheitliche Auffassung der Verwaltungsbehörden. (Sehr richtig! rechts.) Ich bin gar nicht ganz ungewiß, ob nicht die Regierungen, wenn, sie sich rein technisch auf den Standpunkt der politischen Zweckmäßigkeit stellen wollten, mit diesem System vorlieb nehmen tourten. Aber das toeiß ich, brächten sie ein entsprechendes Gesetz vor den Reichstag, dann würde ter Reichstag die Voraussetzungen hineinschieben, unter denen die Behörden befugt sein sollen, gegen etwaigen Mißbrauch der Vereins- und Bersammlungs- frecheit einzuschreiten. D. h., Sie würden diese Freiheit schützen, indem Sie die Freiheit der Behörden beschränken, und damit würden Sie auf denselben Weg kommen, den die verbündeten Regierungen Vorschlägen. Die allgemeinen Direktiven für den Entwurf lauten: Beseitigung aller Beschwerden über polizeiliche Beschränkungen. Graf Posadowskh sprach von dem Verzichtaufdie Werkzeuge aus der Rüstkammer des alten Polizei st aates unter Garantie dafür, daß trotz weitgehender Vereins- und Versammlungsfreiheit die Ordnung im Staate anfrecherhalten würde. Als drittes tritt hinzu, daß man für das Vereinsrecht nach Formen suchen muß, welche die Kontinuität mit dem buntscheinigcn Recht in den einzelnen Bundesstaaten nicht vollständig aufheben und doch den Verhältnissen in Gesamt-Deutschland angepaßt sind.
Die verbündeten Regierungen haben an der Lösungdieser Aufgabe ehrlich gearbeitet. Die Einzelstaaten haben dabei — ich darf das, ohne indiskret zu sein, sagen — vielfach Sonderwünsche zurückgestellt, bewährte Besttmmungen ihrer Gesetzgebungen, die aber, wenn sie erfüllt worden wären, es gehindert hätten, eine Gesetzesvorlage zustande zu bringen, die den von mir soeben ausgesprochenen Gesichtspunkten Rechnung tragen würde. Ich bitte Sie, auch mit, einer gleichen Bescheidung an den Entwurf heranzutteten. Daß nicht alle Wünsche erfüllt werden können, daß von rechts und links Entgegenkommen geübt werden muß, liegt in ter Natur der Sache. Aber wenn wir an die Durcharbeitung der einzelnen Bestimmungen des Entwurfs Herangehen werden, dann werden Sie, tote ich hoffe, finden, daß ter Entwurf bestrebt ist, auch wenn man einmal von ter Frage liberaler oder reaktionärer Tendenz ganz absieht, prakttsch durchführbare Vorschläge zu machen.
Auf die einzelnen Bestimmungen des Enüvurfs gehe ich jetzt nicht ein. Abgesehen von der Bestimmung in Paragraph 14, welche sich als eine notwendige Konsequenz des Verzichts auf die Einreichung von Mitgliederverzeichnisien ergab, will der Entwurf die öffentlich-rechtliche Verhältnisse der Vereine regeln. Auf die prwatrechtliche Stellung soll er nicht übergreifen. Ich glaube, daß ich die Stimmung, welche bei der Mehrheit dieses Hauses im letzten Frühjahr geherrscht hat, richtig taxiere, wenn ich annehme, daß es nicht Ihr Wunsch ist, bei dieser Gelegenheit die delikate Frage ter Rechtsfähigkeit der Berufsvereine zu regeln. Wir würden damit eine schwierige Materie, die mit dem Vereinsrecht nichts zu tun hat, berühren, und wir würden dem Entwurf eine Last auferlegcn, die vielleicht recht drückend sein würde. Auch die Frage des Koalitionsrechts wünscht der Entwurf nicht zu berühren. Daraus erlärt sich die Vorschrift in Paragraph 16, welche die Aufrechterhaltung landesgesetzlicher Vorschriften über, das Koalitionsrecht ländlicher Arbeiter zulätzt. Ob und wie ein Koalitionsrecht besteht, und in welchen Formen es ausgeübt werten kann, hat begrifflich mit dem Vereinsrecht nichts zu tun. .Koalitionen zur Erlangung günstiger Lohnbedingungen können in den Vereinen zu stände kommen, aber wir sind an diese Form der Vereinigungen nicht gebunden; int übrigen will der Entwurf das öffentliche Vereinsrecht gleichmäßig für das ganze Reich regeln und läßt für die Landesgesetzgebung nur zu den genau bezeichneten Stellen Freiheit.
Die Frage der Jugendlichen ist eine überaus schwere und ernste (Sehr richtig!) und auch in früherer Zeit innerhalb der liberalen Parteien verschieden beurteilt worden. Daß die Beteiligung ganz junger, unreifer Leute an politischen Erörterungen weder für biete Erörterungen selbst noch für die jungen Leute an sich einen Gewinn bedeutet, das ift klar. (Sehr richtig! rechts.) ES ist vielleicht schon gewagt, wenn sich die politischen Erörterungen m staatserhaltender Richtung bewegen. Schlimmer ist es, wenn das Gegenteil der Fall ist. Die Sozialdemokraten haben es ja wiederholt offen ausgesprochen, daß sie der Jugend von Kindesbeinen an den Haß gegen die bestehende Gesellschaftsordnung einimpfen, und daß sie die Jugend auf den Umsturz hinlenken wollen. Die Jugend, wie sie von Gott und der Natur ge» schaffen ist, bedarf, wenn sie gedeihen soll, einer andern Art der Erziehung. (Gelächter der Soz.) Wenn es gelingt durch Beschränkung der Vereins- und Versammlungsmündigkeit wirksam und ohne Beeinträchtigung anderer gerechter Jntereffen, die Jugend zu bewahren, so wäre ich der erste, der die Hand dazu bieten würde; und ich bin gewiß, ein jeder, der unsere Jugend liebt, ist derselben Ansicht, daß die Jugend nicht in den Bann des sozialdemokratischen Hasses kommt (Lachen bei den Soz.), sondern in menschlicher Freiheit und in nationalen Erinnerungen, der muß mir darin beitreten, welcher bürgerlichen Partei er auch an gehört. (Beifall.) Aber gerate, weil
unserer Jugend von dieser Seite her diese Gefahren drohen, ift es Pflicht, ernste Pflicht der ganzen bürgerlichen Gesellschaft, den nationalen Verstrebungen von jener Seite her positive Maßnahmen entgegenzusetzen. Gewiße ist in dieser Beziehung schon manches geschehen, und ich bin weit davon entfernt, die Einrichtungen, die in dieser Hinsicht von den verschiedensten bürgerlichen Parteien getroffen Worten sind, irgendwie zu unterschätzen. Im Gegen- teil, ich schätze diese Einrichtungen so hoch, daß ich sage, es muß noch viel mehr geschehen. (Beifall und Zustimmung rechts.) , Aber gerate weil dem so ist, müssen wir uns hüten, diesen Einrichtungen und ihrem weiteren Ausbau Hindernisie in ten Weg zu legen, wie sie kaum vermieden werden können, wenn wir dem Wunsche nach Einschränkung der Vereinsund Versammlirngsmöglickkeit stattgeben (Ähr richtig!), und wir würden die Gefahr solcher Hindernisse auch kaum dadurch beseitigen, daß wir Beschränkungen nur für eine bestimmte Art von politischen Vereinen und Versammlungen machen. Denn einmal ist der Begriff des „Politischen" in unseren heutigen Zuständen schwankend, und auf der anderen Seite werten wir dadurch, daß die Sozialdemokratie die Jugend mit destruktiven Tendenzen zu erfüllen sucht, geradezu gezwungen, dem ein politisches Gegengewicht dadurch entgegenzusteven, daß wir hie Jugend unsererseits mit dem aufbauenden politischen Geiste zu erfüllen suchen. (Beifall.)
Nun kommt ein weiteres hinzu. Welche Altersgrenze soll man nehmen? Eine solche Grenze mag in den Staaten, wo sie eingefiihrt ist, sich eingelebt haben, sodaß die grundsätzlichen Anhänger dieses Systems auch jetzt schwer von i'fim lasten können. Aber wenn wir ein Reichsvereinsgesetz haben wollen, bann können wir e§ nicht auf tem Wege tun, daß wir einfach die Summe der Partikielarrechte nehmen, sondern wir müsten, wie ich eingangs schon temerft habe, nach Verschnitten suchen, welche den Gesamtverbältniffen im Reiche angevaßt sind, und da bin ich allerdings ter Ansicht, daß es mit unseren Lebens- und wirtschaftlichen Bedingungen, mit dem Alter, in dem weite Schichten imferer BevölL>rung, namentlich der Arbeiterbevölkerung, die wirtschaftliche SelMändigkeit erlangen, mit tem Bildungs- stante der Bevölkerung nicht im Einklang stehen würbe, wenn wir die Großjährigkeit als Vorbedingung für die Vereins- und Versammlungsfreiheit setzen würben. Mir scheint, die Festsetzung dieser Altersgrenze würde- einigermaßen schwierig fein; sie würde bald nach ter einen, bald nach der anderen Seite nicht baß Richtige treffen.
Die Festsetzung des 18. Lebensjahres — von der Festsetzung der Großjährigkeit ganz zu schweigen ~~ würde einem größeren Teil der deutschen Bevölkerung, einer bebeutenteren Anzahl junger Leute Rechte nehmen, die sie seit langem besitzen, und zwar jungen Leuten, die doch Gott sei Dank noch nicht unter dem Banne der Sozialdemokratie stehen, sondern die den Nachwuchs bilden, auf den sich der Staat in ter Zukunft stützen will. Man bars diese jungen Leute also um jener anderen willen nicht ihrer Rechte einfach berauben. Von unterer Seite wurde in dieser oder jener Beziehung uns entgegengehalten, man solle nicht in unserer Zeit, in der sich die Sozialdemokratie mit solcher Energie auf die Jugend stürzt, wo die Bande von Zucht und Ordnung lockerer geworden sind, man solle nicht in einer solchen Zeit die letzten Dämme weg- reißen, die bisher die Jugend vor der Verführung in Versammlungen bewahrten oder bewahren konnten, unb so hat man namentlich von vreußischer Seite aus den Wunsch ausgesprochen, es mögen die Lehrlinge unb Schüler von politischen Versammlungen aus- geschlosten bleiben. Die entsvrechenden preußischen Bestimmungen, auf die hingewiesen wurde, stammen aber aus einer Zeit,- wo ter Begriff des jugendlichen Arbeiters sich in höherem Maße mit tem Begriffe des Lehrlings deckte, als das beute der Fall ist. Es erschien bedenklich, diese Seftimmung des alten Gesetzes in ein neues Gesetz zu übertragen. Die verbündeten Regierungen haben das Für und Wider in der Fage mit aller Sorgfalt unb mit dem vollen Bewußtsein der Bedeutung und des Ernstes der Materie verfolgt. Sie haben sich schließlich in bester lleber^eugung zu dem Entschlüsse zusammengefunden, den Ihnen der Entwurf bietet. Dem Vater und dem Lehrherrn und den anderen Instanzen bleibt nach wie vor das Recht unbenommen, jüngere Personen von ter Teilnahme an bestimmten Vereinen und Versammlungen fernzu- halten.
Was die Befugnisse derPolizei in ten Vereinen und Versammlungen anlangt, so will ich daraus nur dann eingehen, wenn sich Mißverständnisse tu der Diskussion ergeben sollten. Die verbündeten Regierungen haben geglaubt, nur die öffentlichen Versammlungen den Bestimmungen des Entwurfs zu unterstellen. Es scheint mir ein Fortschritt zu sein, wenn ter Entwurf die Handhabung der Versammlungspolizei in erster Linie dem Leiter der Versammlung überläßt, und wenn die Behörde erst einschreitet, wenn ter Leiter versagt. Ein weiterer Fortschritt ist es auch, daß die Gründe, aus denen eine Versammlung aufgelöst werden kann, genau fixiert werden müssen.
In der politischen Tagespreise hat über den Entwurf eine leidenschaftliche Polemik eingesetzt, besonders über die Sprachenfrage. Ich will versuchen, diese Frage ganz leidenschaftslos zu behandeln. Ich kann den geäußerten Bedenken nicht folgen. (Sehr richtig!) Deutschland ist ein Nationalstaat, kein Nationalitätenstaat. (Sehr richtig! rechts.) Wohl gehören ihm Bestandteile anderen nationalen Ursprungs an, Polen, Dänen, Franzosen, Wenden, Littauer, Masuren, Volksteile, die wir auch in ihrer Eigenart achten und hochschätzen, die wir zu den unseren rechnen, wenn sie mit uns an dem Ziele arbeiten, das uns schon die Einleitung zur deutschen Verfassung vorschreibt: an der Pflege, der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Nicht nur die Grundlagen, sondern der gesamte Inbegriff des Deutschen Reichs ist ein nationaler. Wir kennen keine fremdsprachlichen Kontingente in unserer Armee, die Gerichtssprache ist die deutsche. Auch in Preußen, dem Lande mit den meisten fremden Volksbestandteilen, ist die Geschäftssprache der höheren Beamten, der politischen Körperschaften, der Kommunen und ihrer Vertretungen deutsch.
Deutsch ist die Sprache in allen Landtagen, deutsch auch hier im Reichstage. Und heißt es da wirklich, einen Ausnahmezustand schaffen, wenn ein deutsches Vereinsgesetz als Regel aufstellt, daß der Deutsche, der im Deutschen Reich zu deutschen Volksgenossen in öffentlicher Versammlung spricht •— nicht in ten Familien, nicht im Hause, nicht im Privatkreise, nicht im geschloffenen Verein —, daß er sich der deutschen Sprache bedient? (Sehr richtig!) Wäre es nicht ein nationales Versäumnis, wenn ein deutsches Vereinsgesetz eine solche Bestimmung unterläßt? (Sozialdemokraten, Zentrum und Polen rufen: Nein, nein! — Lebhafte Gegenrufe. Die Freisinnigen enthalten sich während der ganzen Rede des Staatssekretärs aller Kundgebungen und Zwischenrufe.) Soffen Sie mich weiter reden: Wäre es nicht ein doppeltes Versäumnis gegen den leidenschaftlichen Angriff, den diese Bestimmung,
gerate diese Bestimmung, insonderheit von dem national geröteten Grotzpolentum ausgesetzt ist. (Lachen bei ten Polen.)
Wir werden noch im Einzelnen davon sprechen, ich werde erst die Gegner dieser Bestimmungen hören und Ihnen später antworten.
Ich weiß sehr wohl, daß wir im Auslande vielfach unbeliebt sind, auch um deswillen, weil wir nach den Erfolgen, die wir politisch und wirtschaftlich im letzten Menschenalter erreicht haben, unser Deutschtum manchmal provokatorisch herausgekehrt haben. (Hort, hört! Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Aber, meine Herren, grundverschieden davon ist das ruhige Bekenntnis, die ruhige Behauptung der eigenen Nationalität. (Beifall rechts und bei den Nationalliberalen.) Nicht aus dem Stolz auf die eigenen Erfolge, nicht aus Mißachtung des Fremden, sondern hervorgegangen aus der Sicherheit des eigenen Seins. (Beifall rechts und bei den Nationalliberalen.) Und nun wollen Sie uns, den Regierungen, einen Vorwurf daraus machen, daß wir diese Sicherheit auch hier einmal bekunden wollen. (Sehr gut! rechts.) Nachdem die alte lange Leidensgeschichte, nachdem auch neuerdings manche Mißerfolge, die wir bei der Assimilierung fremter Volksbestandteile erfahren, den schmerzlichen Beweis geliefert haben, daß e s gerade diese Sicherheit des nationalen Empfindens ift, hie der Pfahl in unserem Fleische i st. (Lebhafter Beifall rechts und bei den Nationalliberalen, Lärm der Sozialdemokraten.) Der Entwurf stellt al? Norm den Gebrauch der deutschen Sprache auf. Er erkennt die Notwendigkeit von Ausnahmen dadurch an. daß er ihre Bewilligung den Landesbehörden überträgt. Diese Ausnahmen sollen generell und speziell überall da eintreten, wo die Notw-mdiakeit dazu vorliegt, bei den Veranstaltungen internatinnaTcr Art, überall da, wo der Gebrauch des fremden Idiom? meßt Bestrebungen unterstützen soll, welche dem Deutschen Reiche feindlich sind.
Nun weiß ich sehr wohl, ein Teil von Ihnen sagt: Gerade diese Befugnis der Behörden ist für uns unannehmbar. Wir können uns nickt — so sagte Herr von Vaver — auf Gnade und Ungnade der preußischen Volizei überantworten. (Sehr rickfig! links und bei den Polen.) Wir haben kein Vertrauen zu ihr.
Sie rufen: Sehr ricktig! Lasten Sie mich bemaegenüber in aller Bescheidenheit bemerken, daß wir auf diesem Wege staatlich nickt vorwärts kommen. Der Abgeordnete von Payer bat an einer anderen Stelle seiner Rede gesagt, ob es denn tem preußischen Regiments unmöglich sei, irgend einmal zum Volke Vertrauen zu fassen und demgemäß seine Politik einzurickten. Nun, ich will die eigene Arbeit nickt loben. Aber beurteilen Sie doch einmal bill'g und reckt die Vorlage im ganzen, nach der geschichtlichen Entwicklung des Vereinsreckts, nach tem derzeitigen Zustande der Vereinsgefetzgebung in ter großen Mehrzahl her Staaten. Sie zeugt toabrbaftia nicht von Mißtrauen. (Zustimmung rechts und bei den Natlib.) Diejenigen, die es dock behaupten wollen, rnöckte ich fragen: Wie können Sie von den Regierungen vollständiges, rückhaltloses, uneingeschränktestes Vertrauen verlangen, und in demselben Atem sagen: Aber wir mißtrauen Euch. (Sehr gut! rechts.) Und wenn wir zu einem wirklich freiheitlichen Zustande kommen wollen, dann müsten wir, so sauer es auch dem einen oder dem anderen ankommen mag, einander gegenseitig vertrauen. (Beifall.) Und von dieser Grundlage aus sollte man den § 7, auf den die Regierungen den größten Wert legen müssen, beurteilen.
Ich nehme nicht in Anspruch, den Entwurf irgendwie erschöpfend behandelt und von allen Seiten beleuchtet zu haben. Es lag mir aber fern, etwa bedeutungsvollen Fragen aus dem Wege gehen zu wollen, die Diskussion hier und in der Kommission wird ja noch Gelegenheit bieten, zu einzelnen Bestimmungen Stellung zu nehmen. Gegenwärtig kan ich nur die Bitte wiederholen : Prüfen Sie scharf, aber auch billig und gerecht! Helfen Sie an dem Zustandekommen eines Gesetzes, das von einem großen Teil der Nation lange ersehnt worden ist, und das trotz der Mängel, ttotz mancher Bedenken und Zweifel doch einen Fortschritt unseres einheitlichen staatlichen Lebens bedeuten soll und bedeuten wird. (Lebhafter Beifall rechts: Abg. v. Heydebrand beglückwünscht ten Staatssekretär durch Hände, schütteln.)
Abg. Dietrich (k.): Wir halten die Vorlage für eilte brauchbare Grundlage unb behalten die Einzelheiten der Kommission von 21 Mitgliedern vor. Gegen die Bestimmung über die Mitteilung des Auflösungsgrundes an den Versammlungsleiter haben wir schwere Bedenken. Es würde damit in die Versammlung eine Diskussion über den Auflösungsgrund getragen werden, die zu einer schweren Schädigung der Staatsautorität führen könnte. Aber das sind Einzelheiten; im wesentlichen stehen wir heute auf tem Grunde, daß die Zeit gekommen ist für ein einheitliches Vereins- unb Versammlung?" r e ch t. Der Vergleich zwischen Preußen und Süddeutschland läßt sich nicht ohne weiteres ziehen. Es ist ja ein Krebsschaden unserer politischen Konstellation, daß Norden und Süden fick fo schwer verstehen, weil sie sich so wenig kennen. Tout comprendre c’est tout pardonner 1 Aber auch wir empfinden es als eine Forderung der 8eit, die Zentralverbände, auch solche politischer Parteien, notwendig macht über das ganze Reich, sie unabhängig zu machen von den besonderen Institutionen der Einzelstaaten.
Der Redner teilt einige Bedenken seiner Freimde mit, möchte sie aber nur als „Zweifel" aufgefaßt wiffen. Die Notwendigkeit, bie Frau am Vereins- und Versammlungsleben teilnehmen zu lassen, ist nicht mehr zu bestreiten, wir fürchten nicht, daß es zu einer herabdrückenden Stellung der Frau führt. In der Frage der Altersgrenze stimmen wir mit dem Staatssekretär nicht überein. Das 18. Lebensjahr ist durchaus keine willkürliche Grenze, eventuell könnte man es ja der Landesregierung überlassen. Die Teilnahme der Jugend, die ja nur beschränkt dispositionsfähig ist, kann nicht liberal sein, beim sie ist unvernünftig, zu unbernünftig. Die politischen Gefahren, bie Gefahren für die Gesundheit unserer Jugend hat der Staatssekretär mit so schönen Worten geschildert, daß wir von ihm, tem Staatssekretär der Sozialpolitik, auch ein reiches Maß positiver Maßnahmen erwarten. Gelingt es auch uns, einen Bruchteil der Gefahr zu beseitigen, so wäre das schon ein hohes Verdienst. Sollen wir jetzt, wo die a n ti m i l i ta r i sti sch e, die sozialdemokratische Jugendbewegung, immer weiter um sich greift, auf Mittel der Gegenwehr verzichten? (Beifall rechts.) Man reißt der Jugend die großen Vorbilder aus dem Herzen, die die Schule in ihnen aufgebaut hat. Diese Gefahr darf nicht verkannt werten, die militärischen Kommandostellen können nickt alles allein tun. Die Versammlungssprache muß im Prinzip deutsch sein, dazu zwingt der uns aufgedrängte Kampf durch das Polentum. Aber die Bestimmungen dürfen nicht auch angetoentet werden


