abend
verschied
schwerem Krankenia:
igem,
nur
Gattin,
unsere
Grossmutter
Elian SepbBiebenen
Worms,
Giessen
ust
findet
statt.
von
Giessen
. August
ie Beerdigung findet
Leichenhalle
statt.
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Teilnahme bitten
. Mts., vormittags
dankend verbeten,
alten Friedhofs
nach schwerem Leiden heute nacht sanft verschieden ist.
Mutter, Schwester, Schwiegermutter
Bekannten die schmerzlich
neuen Friedhofs
unser lieber Gatte, Vater, Bruder,
Verwandten, Freunden
Onkel und Neffe
Giessen, den 14. August 1907
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 15. August, nachmittags 5 Uhr von der Kapelle
neuen Friedhofs aus statt.
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Im Namen der trauernden Hinterbliebenen
Elisabeth Roth geb. Emig und Kinder.
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Herrn Nathan Rosenthal
sagen hiermit den innigsten Dank
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme während der Krankheit und bei dem Hinscheiden unseres lieben, unvergesslichen
Die trauernd Hinterbliebenen.
Giessen, Cassel, Leeds, den 14. August 1907.
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Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, gestern mittag 1 Uhr nach langem, schweren Leiden unseren innigstgeliebten, unvergesslichen Gatten, Vater, Bruder, Schwiegersohn, Schwager und Onkel
Herrn Franz Roth
im Alter von 44 Jahren zu sich zu rufen.
Polizei-Sekretär
Bckanutmachuug.
Die Stadtverordneten-Versarnmlung hat durch Beschluß vom 25. Juli 1907 einen neuen Bebauungsplan für die Frankfurter Straße südlich vom Mittelweg und das Gelände zwischen Mittelweg, Eisenbahn und Frankfurter Straße ausgestellt und soll dazu die nachstehende Ortsbausatzung erlassen werden.
Alle früheren für dieses Gelände aufgestellten Bebauungspläne sind aufgehoben.
Der Entwurf des neuen Fluchtlinienplans und die Ortsbau- satzung liegt bis zum 1. September d. I. auf unserem Liefbauamte offen. Einwendungen gegen Plan und Satzung sind binnen dergleichen Frist, bei Kleidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen.
Gießen, den 10. August 1907.
Grotzherzogliche Bürgermeisterei.
Mecum. B“/8
OrLsbausatzung.
Auf Grund der Bestimmungen in Ariitel 2, 10 und 20 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend und in § 5 und 7 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordrmng betreffend, wird nach Vernehmung der StadtverordnetemVersamuilung unter Zustimmung des Kreiöausschusses und mit Genehmigung Grobherzoglichen Akinisteriums des Fnnern vom . . zu Wr. M. d. I. . . . im Anschluß an den Bebauungsplan für die Frankfurter Str atze südlich vom Mittelweg und bas Gelände zwischen Mittelweg, Eisenbahn und Frankfurter Straße folgende Ortsbausatzung erlassen:
8 1. Das Gebier nordwestlich des Stragenzuges E, F, G, blerbt von der Bebauung ausgeschlossen.
§ 2. Zur Bebauung eröffnet werden vorlaung die Straßen zwischen dem Mittelweg und der Straße südwestlich der Veterinär- anstall einschließlich der letzteren, sowie Frankfurter Straße bis bei Punkt A.
8 3. Abweichend von den Vorschriften in den §§ 7 und 8 des Ortsbaustatuts wird bestimnit, daß an den bei A, B, C, D von der Frankfurter Straße abzweigenden Straßen nur die Eckgrundstücke bebaut werden dürfen.
8 4. Die Bebauung dieser Eckgrundstücke ist nur aus eine Tiefe von 15 m von der Baufluchtlinie der Frankfurter Straße aus gerechnet, gestattet.
8 5. Diese Eckgrundstücke dürfen Ausgänge nach den von der Frankfurter Straße abzweigenden «Straßen vorerst nicht erhalten.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgeinernen Kenntnis daß die Friedhöfe vom 16. August bis 15. Oktober von nwrgens 6 bis abends 8 Uhr geöffnet sind.
Die Schließung des Friedhofs wird durch Läuten der Friedhofs- glocke angezejgt. Bei Beginn des Läiitens mutz der Friedhof sofort verlassen werden. Eine viertel Stunde nach dem Läuten weroen die Friedhofstore geschlossen.
Gießen, den 12. August 1907.
Grotzherzogliche Bürgermeisterei:
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Kriegerverein
Gießen.
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Die Beerdigung des verstorbenen Kameraden und Vorstandsmitgliedes
Polizeisetretär Franz Noch ffndet Donnerstag nachmittag 5 Uhr von der Kapelle des neuen Friedhofs aus statt.
Wir bitten um zahlreiche Beteiligung.
Antreten vor dem Frieühofsportal.


