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geb. Schäffer»
im 78. Lebensjahre.
Um stille Teilnahme bitten
Oie trauernden HinterMebenen
Giessen, Gross-Umstadt, Bitterfeld, den 13. August 1907.
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Ateeum.
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Großherzogliche Bürgermeisterei. Mecum.
„Allen zu gefallen ist unmöglich", dieser alte Sah hat sich auch bei der Vorbereitung und Durchführung des Universiläts-- j u b i l ä u m s bewahrt. Tie Zahl derer, die sich aus irgend einem Grunde verletzt oder zurnckgefetzt iühllen, ist groß: wer die Einzelheiten kennt, würde es freilich in den meisten Fällen leicht haben, zu zeigen, wie unberechtigt die Klagen sind. Daß nun aber sogar noch an dem Philosophenwaldfell Kritik unter dem Gesichtspunkt geübt wild, daß die Zulassung dazu nicht liberal genug gewesen sei, daraus
Statut ist errichtet nm 31. Juli 1907.
Bekanntmachungen erfolgen von zwei Vorstandsmitgliedern Gießener Anzeiger.
Heute Nacht zwölf Uhr verschied unsere liebe Mutter, Schwiegermutter und Grossmutter
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dem Eröfsnungtermin, bei uns emzurelchen. Gießen, den 12. August 1907.
Großherzogliches Hochbauamt Gießen, i. V. Heyer.
BeLMuMrmchrmg.
Gewerbeöarrk Lollar, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, mit Sih zu Lollar. Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb von Bankgeschäften in allen seinen Zweigen, Verabreichung von Darlehen und Gelvährung von Hypotheken jeder Art, Erwerb von Kmifschillmgen, Empfang von Darlehen und Kommissionsgeschäften, An- und
Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 31. März.
Die Willenserklärungen des Vorstandes erfolgen durch mindeltens zwei Mitglieder, die Zeichnung geschieht, indem zwei Mitglieder der Firma ihre 9tamensunterschrist beifügen.
Eintrag in das Genossenschaftsregister ist erfolgt. Die Einsicht dec Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts Jedermann gestattet. [b18/8
Gießen, den 8. August 1907.
Großherzogliches Amtsgericht.
lener Saaibau (Steins Garten).
Der Betrieb des Etablissements wird für Rechnung der Konktlrsmasse unverändert fortgeführt. Herr Heyno Vues ist von mir beauftragt mit der Fortführung des gesamten Betriebes, lieber alle Lieferungen sind mir die Rechnungen stets alsbald einzureichen. 5172
Dec Konkursverwalter: Dr. Spohr, Rechtsanwalt.
Bekmmtmachrmg.
Der Taglöhner Wilhelm Hardt von Gieren, geboren daselbst am 1. Mai 1884, evangelisch, ledig, ist durch Beschluß Großh. Amtsgerichts Gießen vom 12. Juni 1907 wegen Trunksucht entmündigt worden. mioz
Gießen, den 7. August 1907.
Großherzogliches Amtsgericht.
Verkauf von Wechseln, Erwerb und Cessionen von Forderungen, Annahme von Spareinlagen-, das alles zum Zwecke der Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder. Der Vorstand besieht aus dem Direktor, dem Kassierer und dem Kontrolleur. Direktor: Hermann in Lollar, Kassierer: Ludwig Dioos II. in Lollar, Kontrolleur: Heinrich Streuber Lollar.
Arbeitövergebnng.
Die Arbeiten und Lieferungen für die Enlivässerungs- anlage des HaupLsteueramtsgebartdes zu Gießen mit Lagerhäusern und Dienerwohnung werden hiermit auf Grund des Ministerialerlasses vom 16. Juni 1893 unter den hierzu berechtigten Unternehmern am Ort öffentlich ausgeschrieben.
Die Angebotsunterlagen können auf unserem Amte, Stephanstraße 18, eingesehen, Angebotsformulare dorther bezogen werden.
Die Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen, bis Mittwoch, den 21. August, vormittags 11 Uhr,
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 15. d. Mts., nachmittags 6 Uhr von der Kapelle des alten Friedhofes aus statt. 5175
Ortsftatnt, betreffend Erhebung einer Bcsitzwechfclabgabe in der Stadt Gießen.
Auf Grund der Bestimmungen in Artikel 3 des Gesetzes, zur Abänderung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1839, vom 28. März 1907 wird auf Beschluß der Stadtverordneten- Aersammlung vom 4. April und 12. August 1907 und mit Genehmigung Großherzoglicheu Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1907 zu Nr. M. d. J. 27456 iür die Stadt Gießen folgendes bestimmt:
Bon der Stadt Gießen wird in Ansehung der in ihrer Gemarkung gelegenen Grundstücke ein Zuschlag zu dem nach den Str. 45, 63 des Stempeltarifs sich bemessenden Jmnwbiliarsteuwel für den nicht unmitlelbar auf Erbfall (8§ 1922—1941 B. G. B. beruhenden Wechsel des Eigentums an einem Grundstück erhoben. Der Zuschlag betragt die Hälfte des staatlichen Stempelsatzes.
Dieses Ortsstatut tritt mit seiner Beröfsentlichung in Kraft. Gießen, den 13. August 1907.
rtJurftr die Veranstalter dieses Festes gewiß zuletzt verfallen. Ich will nicht davon reden, daß dieses Fest ebenso wie das Volksfest ein Novum in der Geschichte der Universitätsjubiläen bedeutete. Wenigstens ist solches Jubiläum bekannt, bei dem die Professoren der gegeben hätten, dessen 51 osten sie aus eigener
LuC ni!‘ ^lrcÄGC miv' daß bei der Vorbereitung 4 %sauS bue? Philosopheuwaldfestes, nicht nur der beftaut), die Bürgerschaft so stark als möglich heran- 0"ch tatsächlich danach gehandelt wurde. TaS 0^)eniüQ bc t?Ute m (eiucm Stil gehalten sein, d. h, man sollte sich promenierend — recht eigentlich „sich ergehend" — fotzen, nut guten Bekannten freundliche Worte wechseln, dec Musik lauschen und zwischendurch auch der leiblichen Genüsse nicht vergeßen. Ich glaube^ wer dabei war, wird eher darüber Klage führen, baji die zu große ^ulle der Gesichter (so!) den,Genuß beeinträchtigte als umgekehrt. Schließlich ist doch auch das Philosophenwäldchen im Raum beschränkt. Es sind viele Tausende von Schleifen aus- gegeben und Niemand eher zurückgewiesen worden als bis der Vorrat gänzlich ausgegeben war. Ohne solche Schleifen, wie der Herr Eml°nd-r vom 8. August zu meinen fdjeint, gehstz'doch nun siber einmal Nicht. Oder will der Herr Einsender die Verantwortung für die Unordnung übernehmen, die daun unweigerlich hätte entstehen muffen1? Ich denke, Bürgerschaft und Professoren sollten sich darilber einig fein, daß von allen Seiten das Menschenmögliche getan wurde, um unser Jubelsest so schön zu gestalten, ivie nicht leicht em anderes je gestaltet worden ist. Welche äumme von Kraft die Vorbereiliing in Anspruch nahm, das wißen gerade diejenigen, am weiiigsten, die am liebsten nörgeln. Ein Professor
Eingesandt.
Es ist von den Redaktionen der meisten Zeitiingen ein großes Entgegenkommen gegenüber dem Publikum, daß sie eine Stelle des Volles für sog. „Eingesandts" aus dein Leserkreise diesem unentgeltlich zur Verfügung stellen. Leider wird aher viel Mißbrauch mit dieser Einrichtung getrieben; anstatt nur solche Sachen „einzu- senden , die auch wirklich für die große Oefsenilichkeit und "Allgemeinheit von Interesse sind — wie die übrigen Teile des Blattes —, erledigen die einen unter dieser Rubrik allerlei Meinuirgs- verschiedenheiten oder Streitigkeiten, die sie mit ihreii lieben Mit- menfchen haben (nicht zum wenigsten der Billigkeit halber); andere bringen ganz persönliche Wünsche oder Beschwerden vor, die die Oeffentlichkeit höchstens zu einem Lächeln veranlassen (meistens nur, weil die Betr. gern einmal elwas von sich hören lassen ivollen und lesen möchten); wieder andere schreiben etwas, das sie für das große Publikum geeignet halten, ivährend eL m Wirklichkeit ganz persönliche Angelegenheiten, z. T. Eigennutz und Uilzufriedenheit mit sich selbst und allen Dingen sind (also von der Lust veranlaßt, an allein zu nörgeln und kritisieren). Zu dem Eingesandt am Freilag inöchte ich folgendes erwidern, das auf Augenschein und Erkundigung beruht: Zunächst steht der Hydrant nicht genau mitten in dem Weg, sondern nur ein klein weiiig weiter in den Weg Hinern, als die Laternen; zwischen Hydrant und Holzgelander ist em gangbarer Raum von über 1 Meter Breite, also für einen normalen Aienfchen Platz genug. Zu sehen ist der Hydrant auch am Abend, da in einiger Entfernung auf derselben und schräg gegenüber auf der andern Seite eine Laterne sieht und fo das angebliche Hindernis
Der Entwurf des neuen Fluchtlinienplans und die Ortsbau- satzung liegt bis zum 1. September d. I. auf unserem Tlefbauamte open. Einwendungen gegen Plan und Satzung find binnen der gleichen Frist, bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen.
Gießen, den 10. August 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei. Meeum.
Bekanntmachung.
O .^?^7^^^brordneten-Versammlung hat durw Beschluß vom 2o. Full 1907 einen neuen Bebauungsplan für die Frankfurter Straße südlich vom Mittelweg und das Gelände zwischen Mittelweg, Eifenoahn und Frankfurter Strane ausgestellt und soll dazu die nachstehende Ortsbausatzung erlassen werden.
Alle früheren für dieses Gelände aufgestellten Bebauungspläne sind aufgehoben.
vvn zwei Selten gclluMV Enqtet wird. UetMqMs YEn M Arbeite» schon begonnen, die Bürgersteige in der ganzen Moltke- straße mit Plattchenbelag zn versehen, wie es bis zur Wieseckbrücke schon geschehen ist, und die Seite an den Eisbahnwiese» wird dieselbe Breite erhalten, wie der übrige Fustweg (die Aussüllnnq hat auch schon begonnen,, wodurch der Nanin an dem Hydrant 2’°$ 'U'ndestciis '/, Meter breiter, also im ganze» etwa l/2 Meter breit mirb, so daß auch für die unnormalsten Leute genügend Platz zum Vorbeffommen geschaffen nsird und auch der Einsender weiterhin seinen Abendbummel dort entlang machen kann; während der Herstellung wird er ihn allerdings anderswohin verlegen müssen. Uebrigens sind neuerdings noch mehr Hydranten in der Stadl gesetzt worden, also bitte etwas Achtung! Nicht etwa der Rippenstöße wegen, sondern um der Hydranten selbst willen; denn wenn nöch mehr Spaziergänger die Anstoßobjekte nicht sehen und am rempeln, können diese leicht einmal urngerannt oder wenigstens inbezug auf ihre Brauchbarkeit beschädigt werden. — Hoben die ^eser an diesem „Eingesandt" vielleicht Interesse? Wahrscheinlich gerade soviel (oder sowenig?!) wie an dem vorvorgestrigen! rb.
Bekanntmachung.
M ist wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß sowohl Eigentümer als auch Mieter Schmutzwasfer in die Stragen- rmnsteine oder auf die Bürgersteige gießen, damit es in die Kanäle ab lausi.
Wir machen darauf aufmerksam, daß nach § 3 der Polizei- Anordnung die Entwässerung von Grundstücken im Anschluß an die städtische Kanalisation in der Provinzial-Hauptstadt Gießen betr. vom 1. August 1904, das Ausgießen von Haus-, Wirtschafts, Stall und wmtrgen Abwassern in die Straßenrinnsteiue verboten uno unter Strafe gestellt ist.
Zuwiderhandlmigen werden zur Bestrafung gebracht werden. Gießen, den 6. August 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. B.: Eurschmann. B7/a
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Friedhöfe vom 16. August bis 15. Oktober von morgens 6 bis abends 8 Uhr geöffnet sind.
Die Schließung des Friedhofs wird durch Läuten der Friedhofs- glocke angezeigl. Bei Beginn des Läutens muß der Friedhof sofort verlassen werden. Eine viertel Stunde nach dem Läuten werden die Friedhofstore geschlossen.
Gießen, den 12. August 1907.
Großherzogliche Bürgermeisterei:
Bekanntmachung.
Betreffend: Stiftung für arme Studierende, bierr daS 1. Stipendium.
Aus der Stiftung für arme Studierende ist das I. Stipendium mit einem Jahresertrage von 145 Mark ab 1. April 1907 an bedürftige und würdige katholische Schüler des Gymnasiums oder Realgymnasiums in Mainz und Studierende der Universität zu Gießen oder der technischen Hochschule zu Darmstadt, hessischer Staatsangehörigkeit neu zu vergeben. Die Stipendien können bis nach Beendigung des Studiums bezogen werden.
Bewerber wollen ihre Gesuche, welchen ein selbstgeschriebener Lebenslauf, ortspolizeiliche Bescheinigung über Familien- und Bermögensverhältnisse, Originalsiudienzeugnis und Erklärung, ob noch andere Stipendien bezogen werden, beizufügen ist, bis spätestens 1. Oktober bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Mainz, den 7. August 1907.
Großherzogliche Provinzialdirektion Rheinhessen.
von Gagern. [D°/e
Bekanntmachung.
Zum 15. Oktober ds. Js. ist dahier die Stelle eines Schutzmanns
neu zu besetzen. Bewerber, welche den in der Bekannturachuna vom 25. April 1903, die Ausführung des Gesetzes über die Besoldungen der Gendarmen und die Polizeikosien betr., enthaltenen Bestimmungen entsprechen, werden ersucht, sich unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bis spätestens znm 25. September 1907 bei unterfertigter Behörde zu melden. Die Stelle ist den Militär» anwärtern vorbehalten. An Gehalt werden gewährt: Während der Probezeit (ca. ein halbes Jahr) ein Tagegeld von 3 Mt., nach definitiver Anstellung 1300 Mark Ansangvgebalt mit iährlichen Steigungen von 30 Mark bis das Endgehalt von 1800 Mk. erreicht ist Außerdem 100 Mark Meidergeld pro Jahr, welches auch wiihrend der Probezeit gewährt wird.
Bensheim, den 12. Ang in i 1907.
Grotzhersogliche Bürgermeisterei BenShemr.
l Or. Frengy. ’ ' [D^ej
Ortslmusatzrmg.
Auf Grund der Bestimmungen in Artikel 2, 10 und 20 des Gesetzes vom 30. April 1881, die allgemeine Bauordnung betreffend und in 8 5 und 7 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung betreffend, wird nach Vernehmung, der Stadlverordneten-Versammlung unter Zustimmung des Kretsausichusseö und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom . . zu vkr. Ai. d. I. . . . im '<!ln- fchlutz an den Bebauungsplan für die Frankfurter Straße südlich vom Mittelweg und das Gelände zwischen Mittelweg, Eisenbahn und Frankfurter Straße folgende Ortsbausatzung erlassen:
8 1. Das Gebiet nordwestlich des Straßenzuges E, F, G, bleibt von der Bebauung ausgeschlossen.
8 2. Zur Bebauung eröffnet werden vorläusig die Straßen zwilchen dem Mittelweg und der Straße südwestlich der Veterinär- ansialt etnschllegltch der letzteren, sowie Frankiurter Straße bis bei Punkt A.
8 3. Abweichend von den Vorschriften in den §§ 7 unb 8 des Orlsbaustatutö wird besümmt, dag an den bei A, B, C, D von der Frankfurter Straße abzweigenden Straßen nur die Eckgrundstücke bebaut werden dürfen.
§ 4. Die Bebauung dieser Eckgrundstticke ist nur auf eine Tiefe von la m von der Baufluchtlinie der Frankfurter Straße aus gerechnet, gestattet.
8 5. Diese Eckgrundstücke dürfen Ausgänge nach den von der lyrantturtet Straße abzweigenden Straßen vorerst nicht erhalten.


