Montag 11. März 1907
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General-Anzeiger für Gberhefsen
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Ztg." heißt es gegenüber einem in der „Daily Mail^' veröffent- licytcn Artikel des englischen Schriftstellers Sidney Whiteman,
$ Kchlubr die Wünsche der Handelswelt berücksichtigende Reform ge-
SuJftirtuDclIlC D nrutJ Juiiien werden kann, wird in eingewechten Kreisen deshalb ange-
Die „Siebener ZamllienblLtter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Krchblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöcheullich. Ter „hessische Landwirt" erscheint monatlich emmaL
Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen UnwersuätS - Buch- und •6teinbcude<;eL R, Lange, Gießen.
Grund des Erbbaurechts errichteten Bauten fallen unter die bau- volizeiliche Aufsicht. Das Vernachlässigen der Bauten gegen daS Ende der Vertragszeit kann dadurch verhindert werden, daß die Verträge entsprechend abgeschlossen und die vorhandenen Gebäude ihrem Wert nach ersetzt werden. Andere Einwendungen sind bei näßerem Zusehen ebenfalls unzutreffend oder gehen von falschen Voraussetzungen aus, so die Behauptung, daß Bauen auf eigenem Boden vorznziehen sei. beim Erbbaurecht der LauSbauer den Zuwachswert verliere usw. Allen diesen Bedenken ist leicht zu
begegnen, wenn die Erbbaurechtsvcrtrnge entsprechend abgeschlossen werden. Verträge müssen beiden Teilen Vorteile bringen, sie müssen auf sittlicher Grundlage beruhen und dürfen den einen Teil nicht zu sehr in seiner Verfügungsfreihckt cinschränken. Jedenfalls ist das Erbbaurecht eine bessere Form der Verwertung städtischen Grundbesitzes als der Verkauf, selbst wenn er mit Gewinn erfolgt. Ter Redner schloß seine interessanten, mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Ausführungen mit dem Ausdruck seiner Ueberzeugung, daß bei richtiger Anwendung des Erbbaurechts es auch für die Stadt Gießen Vorteile und Nutzen bringen werde.
In der Diskussion warnte Revisionsbeamter G r ü n i g vor der Anwendung des Erbbaurechts, da sie dem Bauherrn keine Vorteile bringe. Durch die verhältnismäßig kurze Zeit der Vertragsdauer werde die Amortisationsquote sehr erhöht und dadurch die Miete erheblich verteuert. Auf den guten Willen deS Grundbesitzers solle man sich nidtt so sehr verlassen, gerade die Stadt bestehe immer sehr auf genaue Einhaltung der ge- chlossenen Verträge. Stadtv. Dr. Ebel weist darauf hin, daß allerdings das Erbbaurecht bei beiden vertragschließenden Teilen guten Willen voraussetze. Ein Abbruch des Hauses bei Ablauf des Vertrags sei nicht unbedingt erforderlich, entweder könne die Zahlung einer Entschädigung in dem Vertrag vorgesehen werden oder man könne den Vertrag verlängern. Der Gewinn am Boden solle nicht dem Einzelnen zugute. kommen, sondern der Gemeinde, deren Arbeit den Mehrwert schaffe, das solle durch das Erbbaurecht erreicht werden.
Der Vortragende bemerkt, daß das städtische Interesse am Erbbaurecht gerade darin bestehe, daß der entstehende Mehrwert der Stadt ungeschmälert znsließe. Vom Standpunkt der Voden- resorm habe man kein Interesse daran, daß der private Grundbesitz das Erbbaurecht anwende. Ein ideeller Vorteil, den eine allgemeinere Anwendung des Erbbaurechts bringen werde, sei in dem Umstand zu erblicken, daß individueller gebaut werden könne. Auch das Baiihandwerk werde Vorteil davon haben. Nachteilig sei beim Erbbaurecht die Einschränkung des DauS- erbaners in der Venutzungsfreiheit des Grundstücks, aber die Städte hätten sicher Nutzen vom Erbbaurecht, einmal durch die Rente und dann durch den Wertzuwachs. _
Journalist Wohlmuth wendet sich gegen die Veräußerung des städtischen Grundbesitzes, da hierdurch die Wohnungsmieten gesteigert würden. Das Erbbaurecht werde hier ausgleichend wrrken und die Verteuerung der Wohnungsmieten verhindern.
Stadtv. Dr. Ebel weist auf die außerordentliche Steigerung der Grundstücksvreise hin, der aber die Wohnungsmieten keineswegs entsprechen. Eine Anwendung des Erbbaurechts durch private Grundbesitzer sei wohl nicht zu erwarten.
Nach weiteren Ausführungen des Herrn G r Ü n i g spricht der Vortragende nochmals feine Ansicht aus, daß die Stadt keine Grundstücks-Geschäfte machen solle. Sie solle billiges Gelände kaufen, das erst später zur Bebauung komme, einstweilen könnte das Land in kleinen Stücken verpachtet werden. Der springende Punkt des Erbbaurechts sei, daß die Stadt den Boden in der Hand behalte und entsprechenden Nutzen daraus ziehe und andererseits auch den Baulustigen gedient werde.
Hierauf schloß Dr. Ebel die Versammlung mit der Aufforderung, die Bestrebungen der hiesigen Bodenreformer durch Beitritt zu ihrer Ortsgruppe zu unterstützen.
Redaktion. Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: 5L
Redaktion:112. TeU-AdraAnzeigerGießen.
Deutsches Reich.
Berlin, 10. März. Am Samstag nachmittag fand die 8 e i s e tz u n g des Staatsministers v. B o e t t i ch e r statt. Ministerpräsident Fürst Bülow ließ sich durch den Unterstaatssekretär bengstenberg vertreten. Als Vertreter des Kaisers nahm
Larlaureutarischer.
Berlin, 9. März. Der ,B l o ck v o r st a n d" der drei linksliberalen Parteien, beflchcnb aus den Vorsitzenden der Fraktion der ireistnnigen Volksparlei, Tr. Müller- Dkeininaen und Dr. W i e m e r , nnd den Vorsitzenden der beiden linderen Parteien, S ch r a d e r nnd v. Bayer, trat heute zn erstmaliger Beratung zusammen. Maii besprach daS weitere Vor- flehen der liberalen Parteien im Parlament und die Ausführung der Fiankiurier Beschlüsse.
— Tie Vlidgetkoniinission des Abgeordnetenhauses setzte die Beratung des Knltuselats fort Eine längere Erörterung rief die beabsichtigte Erhebung eines Eintrittsgeldes für den Besuch des Kaiser F r i e d r i ch - Bl n s e u ni s und der National- qalerie an einzelnen Wochentagen hervor. Seitens der Negier- tmg wurde bemerkt, das Eintrittsgeld solle voraussichtlich b0 Pfennig beirageu unb Verwendung finden zum Besten der Auisichtsbeainteu, ivelche über die bisherige Dienstzeit hinaus in dem Museum bleiben. Zum Ausgleich dafür, daß die beiden Vstiseeii an einzelnen Tagen für den allgemeinen Besuch geschloßen werden, soll die Besuchszeit verlängert iverbciu Aus der Rom- miislon'faiib diese Einrichtung Zustimmung.
__ Der Reichstag wirb sich deiii Vernehmen nach anchmu deni umfangreichen Projekt ber B e r g r ö ß e r u n g d e s N o r d - r sl s e e - K a n a l S , den Kanalgebühren rc. zu beschäfligeii haben, bezüglich der KoslenhÜhe des Vergrößernngsprojekles verlauiet, daß niit einer Verminderung der Summe von 200 Millionen Alk. nicht zu rechnen sein wirb.
Dem Herrenhaus gmg ein nerieS preußisches Beamte npensionSgesetz zu, bas den Zivilbeamten die , eichen Wohltaten gewährt wie den Ofstzieren und Mililmbeamten das Vlilitärpensionsgesetz von 1906. Es wirb in demselben die gleiche Peiisioiisabslnfiing wie in dem O'siziersvensionSgesetz in Vorschlag gebracht. Nach der Novelle soll die Anfangspension von srchSzehn Sechzigstel auf zwanzig Sechzigstel erhöht werben; sie steigt vom zehnten Dieiisljahre bis zum dreißigsten jährlich um ein Lkchzigslel, von da um em Hiinderlzivanzigsiel, sodaß der Höchstbetrag von fünstlNdvierzig Sechzigstel, ivie bisher, nach dem vier- zigsten Tienstjabre erreicht ivird. Ferner soll den Hinierbliebeiien von Zioilbeanuen zukünftig die Pension, die bisher nur noch für einen Monat nach dem Slerbemonar weilergezahlt wurde, auf drei Monate m einer Summe voransbezahlt werden, wie dies bereits dar ReichSpensiousgesetz nom 31. Mai 1906 für die Hinterbliebenen ijoii Militärpersouen Vorsicht. Eine zweite Novelle plant die Erst ö b u iig der W i t w e n p e n s i o n e n. Ter Entivurf sieht eine Erhöhung des Mindestwitwengeldes von 216 auf 288, ferner die Erhöhung der Höchstbelräge auf 6000 für die erste und auf 3500 für die zweite Rangklasie vor. Beide Novellen edorbem eine Mehr- riitsgabe von Mk. 10 400 000 jährlich.
Preußisches Laudes-Oeronomie-KolLegium.
(Unberechtigter Nachdruck verboten.)
8. \v n. Berlin, den 8. März.
Heute sprach man über Pferdezucht. — Berichterstatter war Vraf von Berustor-ff-Wehningeu, der betonte, daß die Pferdezucht in Deutschland eine günstige Entwicklung genommen habe.
Daraus ivird folgender Antrag des Landrats von Batocki- Mdau Angenommen: »Das Landes-Oekmwmie-Kollegium kann die (Svunbe der Ablehnung seines vorjährigen Antrages auf Erhöhung Oer Reinonlenpreise nicht als stichhaltig anerkennen und emvsiehll si r den Etat des Reiches von 1907 (Kav. 32 Tit. 5) einen Tiirch- sitzmllsvreis von mindestens 1050 Mark für die Remoule anstelle Vi)n 950 Mark einzustellen. Tas Lanbes-Oekonoinie-Kollegium titlet den Herrn Landwirtschastsminister, diesen Antrag in der Bii dgelkomnussion des Reichstages durch seinen Kommissar dringend befürworten zu wollen."
Ucber die Abhaltung von Landwirtschaftlichen^ Maschinen- Hirsen der Landivirischailstammern berichtete Hoibesiher Engel- b:eil)i-Obenbeid) unb Professor Tr. Fischer-Berlin. Ihre Aus- slilirungen gipfelten in folgender Resolution: „5)cr Herr Aiinister (volle den Landwlrtschaflskamnrern Mittel bewilligen zur Ein- rlchtling von praltischeit Kursen in der landwirtschaftlichen Ata- Ichmenkunbe mit dem Zweck, Landwirte und landivtrtfcha'lliche Arbeiter in der richtigen Handhabung unb ber Konstruktion der gebräuchlichen Maschinen zu unterweisen."
Tw Resolutioit wllrde mit einigen kleineren Abänderungen angenommen.
Morgen werden die Verhandlungen zu Ende geführt werden.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 11. März.
— Neuer Winter. Nachdem Schneeglöckchen als die ersten Frühlingsboten vom lichten TageSgestlrn durch mildere Strahlengrüße in der vergangenen Woche zum Leben eriveckt worden waren, nachdem tausend Keime im dunkeln Grunde zu regen sich begonnen hatten, um bald als grüne Spitzchen und Hälmchen eine fröhliche Atiferslehung feiern zu können, mußte das heftige Schneegestöber verblüffen, das in der Nacht vom Sonntag einsetzte unb fast den ganzen Sonntag über anhielt. Heute früh hatten wir wieder feilen Frost. — AuS Wien kommt die Nachricht, daß dort Schneefall und Gewitter am Samstag herrschte, und ans dem gesamten Alpengebiet wird gleichfalls starker Schneefall gemeldet. In Frankfurt hat es den ganzen Samstag über geschneit unb mit uns ist am Samstag und Sonntag ganz Hessen von Schnee heimgeslicht worden.
•* Justizrat Weidig feierte gestern seinen 75. Ge. burtstag. Aus diesem Anlaß brachte ihm der unter Leitung dcS Herrn Lehrers Becker stehende Gesangverein „Heiterkeit" am Abend zuvor ein wohlgelungenes Ständchen. Weidig ivar nämlich früher Kommandant der freiwilligen städtischen Feuerwehr, aus der seinerzeit die ,Heiterkeit" gegründet wurde.
** Aus dem Bureau des Stadttheaters. Die morgige vorletzte Dienstags-Abonnementsvorstellung bringt „Fuhrmann Henschel" mit eigenen Kräften. Die Titelrolle spielt Herr Bakof und es ist eine abgerundete Vorstellung zu erwarten, da schon die Proben für das ausgefallene Gastspiel sehr weit gediehen waren. Als die vorletzt« Volksvorstellung am kommenben "Mittwoch wird Shakespeares .Was ihr wollt" gegeben. Ta die letzte Spielzeit im alten Hause nun ihrem Ende naht, so soll den letzten Vorstellungen jeweils ein szenischer Epilog angeschlosien lucrben, der eine Wanderung vom alten Haus zum neuen Stadttheater darstellt. Es ist dazu eine besondere, umfangreiche Wandeldekoration von TetorationSmaler unb Theatermeisler Karl Schwerster gemalt worden. Die beiden Sprecher werden von den Herren Steingoetler und Krauß gegeben. In der Volksvorstellung am Mittwoch wird dieser Epilog zum erstenmal zur Aufführung gelangen.
’* Biirlesken - Ensemble. Morgen, Dienstag, tritt im Neuen Saalbau em Kölner Burlesten-Ensemble auf. Die Truppe wurde, wie man uns mitteilt, auf ihrer Toiirnee durch Deutschland überall mit großem Beifall ausgenommen. Turch ihren urwüchsigen natürlichen Humor gemunnen sich die Mitwirkenden nn Fluge die Herzen des Pilbtiklims. Wer einige Stimden frischen frohen Humors genießen will, dem fei em Besuch obiger Vorstellung empfohlen.
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Das Erbbaurecht.
= Gießen, 11. März 1907.
Arn Freitag abend hielt die hiesige Ortsgruppe der Bodenreformer unter Vorsitz des Stadtv. Dr. Ebel eine leider nur schwach besuchte Versammlung im Caf6 Ebel ab, in der Generalagent Adolf Schmidt über das Erbbaurecht sprach. Der Vortragende führte aus, daß die in der Stadtverordneten- Versammlung gegebene Anregung, über das Erbbaurecht eine Aussprache herbeizuführen, als Zeichen eines erfreulichen sozialpolitischen Interesses anzusehen sei. Auch in , der letzten öffentlichen Versammlung des Bürgervereins sei die Frage des Erbbaurechts gestreift worden und der Referent Prof. Dr. Staudinger habe das Erbbaurecht nicht abgelehnt, sondern es neben dem Rück- kaufsrecht als ein wirksames Mittel zur Erhaltung des Gemeindegrundbesitzes bezeichnet. Die von ihm geäußerten Bedenken stützten sich auf einen von Prof. Andrä-Marburg gehaltenen Vortrag, in dem dieser die großen juristischen Schwierigkeiten und die
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'ber Feldmarschall v. Hahnke teil.
— Wie von sonst gut unterrichteter Seite verlautet, dürfte zum -Regenten des Herzogtums Braunschweig Prinz Adolf von Schaumburg-Lippe, der Schwager des Sai» ^rs, ausersehen werden. — Dem Vernehmen nach dürfte das logen. Preußen-Konsortium, falls an dasselbe wegen Begebung der neuen Reichsanleihe herangetreten wer- 'd.'ii sollte, der Reichsregierung die Rückkehr zum 4prozent. '8 i n s f u ß in Vorschlag bringen. — Der verstorbene Staats- 'uinister v. Boetticher hat, wie verlautet, seiner Familie die Weisung hinterlassen, nichts von seinen zahlreichen A u f^ e i ch - -Rungen der Oefsentlichkeit zu übergeben. Die Familie wird natürlich den letzten Wunsch des Verstorbenen erfüllen.
Köln, 9. März. In einem Berliner Telegramm der „Köln.
«ach welchem der Sultan durch das energische Vorgehen des d e-a-t sch en Botschafters in der Angelegenheit des gemaßregelten Fehim Pascha sich persönlich verletzt fühle, und hierdurch eine Lage geschaffen sei, die der Ersetzung des deutschen Einflusses in der Türkei durchden englischen als günstig erscheine: Nach den uns zugänglichen Nach- lichten wird gegen diese Darstellung, was die angebliche 23er» Jmnmung des Sultans gegen Deutschland betrifft, manches ein» mwenden fein. Daß der Sultan durch den Fall, Fehim Pascha ,’ßcrf verstimmt ist, halten auch wir für wahrscheinlich und sehr begreiflich. Das Vorgehen des deutschen Botschafters war in -erster Linie eingegeben durch seine Pflicht gegenüber den durch Fehim schwer geschädigten Deutschen. Sodann wünschte Frhr. v. Marschall der Türkei und dem Sultan durch -sein Vorgehen einen persönlichen Dienst zu leisten. _ Es ist kaum .enzunehmen, daß der Sultan die unerfreuliche Botschaft mit der sK'.rson des Ueberbringers verwechselt haben dürfte.
— Ein Berliner Telegramm der „Köln. Ztg." besagt: Wie 'dir erfahren, wird in der nächsten Zeit ein Börsenausschuß -tinberujert werden, um zu der Börsenreform Stellung zu tichmen. Es gilt für möglich, daß dem Reichstage noch in dieser Tagung die Novelle zum Vörsengesetz vorgelegt wird, bei deren -Fassung die von 1904 bis 1906 gemachten Vorlagen und die .darüber geführten parlamentarischen Verhandlungen eine breite Lcüudlage bieten. Daß eine parlamentarische Mehrheit für eine 'Een bisherigen Mängeln unserer Börsengesetzgebung abhelfende mtK hvp SyRnYifrTiP hpr tSnnhpfätnpTf Fiprurffirfijfinpnhp
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chlechten praktischen Erfahrungen mit dem Erbbaurecht betonte. Inzwischen habe aber auch Prof. Andrä feine Beurteilung des Erbbaurechts geändert, dies gehe aus einer Besprechung eines Werks über das Erbbaurecht im bürgerlichen Gesetzbuch hervor, daS nicht ohne Einfluß auf die spätere Entwickelung der Sache bleiben könne. Die Bodenresormer sehen in dem Erbbaurecht ein Mittel zur Erhaltung des städtischen Bodenbesitzes. Die Städte sind in ihrem Interesse genötigt, daß sie an den Fragen der Bodenspekulation usw. nicht gleichgültig vorübergehen, sie sind gezwungen, an den Peripherien der ©tobt einen Teil des Grundbesitzes zu erwerben und es ist erfreulich, daß auch die Stadt Gießen in diesem Sinne arbeitet. Die Städte sollten aber ihren Grundbesitz nicht zu dem Zweck des Wiederverkaufs vermehren, denn das wirke preisverteuernd, wenn auch die Allgemeinheit den Nutzen der Preissteigerung habe. Der Grund und Boden sei die Grundlage der Lebensmöglichkeit aller Menschen und durch den Zustrom in die Städte und zu den städtischen Berufen steige die Nachfrage nach Grund unb Voben unb bamit sein Wert. Die Bodenresormer wollen deshalb eine planmäßige Vermehrung des städtischen Bodenbesitzes und die Erhaltung des im Eigentum ber Stabt befinblichen Besitzes. Diesen für bie stäbtischen Finanzen nufcbringenb zu machen, gibt es brei Wege, ben Verkauf mit Wieberverkaufsrecht, bie Verpachtung unb bie Vergabe im Erbbaurecht. Das Wieberverkaufsrecht hat zwei große Vorzüge vor bem Erbbaurecht, unb zwar bie leichtere Bebauungs- unb bie leichtere Beleihungsmöglichkeit. Mit bem Erbauen von Arbeiterwohnhäusern, bie sie im Wiederverkaufsrecht veräußerte, hat namentlich bie Stabt Ulm gute Erfahrungen gemacht. Für bie Verpachtung von ftäbt. Lanb zu Bauzwecken bestehen große Schwierigkeiten, bie Verpachtung ist bloß auf 30 Jahre möglich, unb bie darauf errichteten ©ebäube sinb nicht beleihungsfähig, so baß man sie nur für bestimmte Zwecke anroenbet. Diese Art der Verwertung des städtischen Grundbesitzes hat weniger soziales als fiskalisches Interesse. Unter Erbbaurecht ist die Hergabe eines Grundstückes für eine bestimmte Zeit zu verstehen mit dem Recht, auf oder unter dem verkauften Boden Baulichkeiten zu errichten. Der Vorzug des Erbbaurechts vor der Verpachtung ist namentlich der Umstand, daß es beleihbar ist. Der Redner erläuterte bann bie für bas Erbbaurecht in Betracht kommenben juristischen Grunbsätze. Danach gleicht bas Erbbaurecht bem Eigenbesitz sehr, es steht ihm namentlich hinsichtlich ber Grunbbuchsragen gleich. Es unterscheidet sich u. a. vom Eigenbesitz dadurch, daß die Art seiner Bebauung von vornherein festgelegt werden muß und daß ber Besitzer bes Grundstücks in der Lage ist, die Rente des Inhabers zu beeinflussen. Das Erbbaurecht ist 'erblich und nach dem Gesetz unbegrenzt, aber die Erbbaurechtsverträge sind aus Zeit abgeschlossen, lieber tone Frage, ob bas Erbbaurecht au Zeit begeben werben kann, finb sich bie Juristen nicht einig, Prof. Anbrä hält bies für zulässig. Daburch, baß bie Erbbaurechtsverträge nicht auf bie Dauer abgeschlossen werben, bestehen für bie Praxis große Schwierigkeiten, namentlich burch bie Unsicherheit ber Hypothekenbesitzer, die nach Ansicht monetär Juristen fehlende Mündelsicherheit usw. Diese Schwierigkeiten können beseitigt werden, wenn die Städte ihre Erbbauverträge entsprechend abschließen und bei der Hypothekenbeschassung helfend bezw. vermittelnd eingreifen. Eine Haupteinwendung gegen das Erbbaurecht ist die Möglichkeit, daß schlecht gebaut wird, doch il dieser Einwand bei näherem Zusehen hinfällig, denn auch bie auf
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noinmen, weil bie materiellen Interessen der L a n b w i r t s ch a ft von bem Reformwerk bekanntlich überhaupt nicht mehr berührt werben sollen. In tiefer Beziehung ist durch die bisherigen Verhandlungen bereits volle Klarheit geschaffen worden.
Düsseldorf, 10. März. Der Düsseldorfer Frauenverein beschloß <Le> h»r behorftebenben Eröffnung ber A k a b e m i e ür praktische Medizin di' Errichtung eine3 Institutes, in welchem Dame n jeder Konfession ans ganz DeutMand als K r a n k e n p f l e a e r i n n e n unentgeltlich ausgebildet werden sollen. Die Stadt stellte ein großes Vaugrundstück zur Verfügung.
Dresden, 11. März. Der Landesverband des evangelischen Arbeitervereine Sack-scns v e r u r - urteilte in seiner Jahresversammlung einmütig die Angriffe, bie gegen Posabowsky gerichtet werben. Der Verband fordert die Fortführung der fortschrittlichen Sozialvolitik und will die sächsischen nationalen Abgeordneten bitten, im Reichs- tage in diesem Sinne zu wirken.
Nr. 59 Zweites Blatt 157. Jahrgang
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Ausland.
London, 10. März. General French ist gestern in St. Lutz gestorben. _ .
— Nack)dem die Vorlage zur Einführung des Stimmrechts für Frauen im Unterhanfe gefallen war, Ocr- ammelten sich die extremen Frauenrechtlerinnen, um die da- >urch geschaffene Lage zu besprechen. Die Versammlung nahm einen sehr erregten Verlaus- es wurden revolutionäre Lieder gesungen unb die Regierung scharf angegriffen, weil sie die Vorlage nicht Triftig genug unterstützt habe, sowie ein neuer Angriff auf das Parlameutögebände für beit 20. März angekündigt. Erst in später Nachtstunde ging bie Versammlung unter lärmenben Szenen auseinander. Ein flprkes Polizeiaufgebot war erschienen, um Exzesse ber Frauen zu verhindern.
Amsterdam, 10. März. Hiesige Blätter melden, b.rß zwei Prinzen von Dänemark und Griechenland in Sa« marang, Niederländisch-Jnbien, eintrafeu. Sie seien nicht beim Residenten, wo eine Wohnung für sic bereit war, sondern bei einem rcidxn chinesischen Händler abgestiegen, um Handelsbeziehungen an zu knüpfen. Die Blätter fragen, wohin es ühren soll, wenn bie Söhne gekrönter Häupter mit Musterkofferu in fremden Kolonien reisten. Diese Konkurrenz könnte den nichtprinzlichen Kaufleuten zienilich unbequem werden.
K u t a i s (Rußland), 9. März. Es wurden gegen einen Wagen, in dein ein Renteikassierer in Begleitung von einem anderenRentei- beamten und zwei Polizeibeamten einen Geldtransport aussührte, von Unbekannten drei Bomben geworfen unb mehrere Rc- volverschüsse abgefeuert. Die Renteibeamten, ber Kutscher und die beiden Polizeibeamten wurden getötet, ber Kassierer unb vier andere Personen verwundet, das Geld im Betrage von 15 0 00 Rubeln geraubt. Die Täter sind entkommen.
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