Nr. 135
Zweites Blatt
Mittwoch 12. Juni 1907
157. Jahrgang
Erscheint ISgllch mit Ausnahme des Sonntags.
des
d. I., als man buri
an durch eine Revision hinter seine Unredlichkeit nach Luxemburg und von dort nach der Schweiz
gekommen war,
Ta der die
auf 11,04 Millionen Liter Kontingent gestiegen ist. auch die sonstigen Bedingungen erfüllt sind, wurde neue Hauptvertrag als verbindlich erklärt und damit Verlängerung des Spiritussyndikates vollzogen.
Rotationsdruck und Verlag der Brühlfchen UnwersitätS - Buch- und 6tetnbrudertl 8L Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul - straße 7. Expedition and Verlag i 6L Redaktion: 112. Tel.-Adr^Aaz«igerGteßen.
Tie „Sietzener FamillenblStler" werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das „Uretrblatl für den Kreis Siehen" zweimal wöchentlich. Der „hessische Landwirt' erscheint monatlich einmal.
— Die Zentrale für Spiritusverwertung teilt mit: Tie Prüfungskommission stellte fest, daß durch den noch zuletzt erfolgten kräftigen Zuzug die Beitrittsziffcr für Nordoeutschland auf 162,4 Millionen, für Süddeutschland
Hamburg, 11. Juni. Ter 30. Berbandstag Deutschen Fleischer-Verb andes nahm einstimmig einen Antrag an, nach dem der Vorstand den Bundesrat
ersuchen sock, die Einfuhr dänischen Schlachtviehs unter denselben Bedingungen zu gestatten, wie bei dem aus Oesterreich-Ungarn eingeführten, d. h. unter SBegfall der Quarantäne und der Tuberkulinimpfung bei sofortiger, direkter Ueberführung der Tiere nach den öffentlichen Schlachthäusern mit Bahnanschluß und bei baldiger Ab- schlachtung.
pohte>d)c Togessctzatt.
Japanisch für Offiziere.
Das außerordentliche Interesse Japans für bie staat- lichen, besonders die militärischen Einrichtungen Deutschlands, das gegenwärtig miebcr in Besuchen hervorragender Flotten- und veeresoffiziere zum Ausdruck kommt, dürfte be- stimmend gewesen fein für den Entschluß der deutschen Armeeleitung, in den am 1. Oktober in Geltung tretenden neuen Lehrplan der Kriegsakademie unter die freiwillig zu belegen- den Lehrfächer die japanische Sprache einzureihen. Man wird nicht annchmen können, daß das nur geschieht, um dieser Sprache kundige deutsche Offiziere den Gästen aus Ost- aficn an die Seite geben zu können bei Informationsbesuchen in Deutschland. In der Regel sind ja auch die hohen japa- nischen Offiziere selbst oder die sie begleitenden Adjutanten des Deutschen kundig. Es liegt vielmehr in der Einbeziehung dec japanischen Sprache in den Lehrplan der höchsten deutschen Militärbildungsanstalt das Anerkenntnis, daß die jüngste Großmacht im fernen Osten durch ihre glänzenden Waffentaten den Anspruch auf Beachtung seitens des ersten Militärstaats in Europa sich errungen hat. Tie Kenntnis der Sprache eines Volkes i|"t notwendig, um das nationale Wesen in seinem Kern, im Geist, zu erfassen, und von dem Volk, das die höchste Probe militär. Leistungsfähigkeit neuerdings erfolgreich abgelegt hat, kann am Ende auch eine Armee mit älterer Siegestradition lernen. Der Gedanke an die Möglichkeit eines Krieges zwischen Japan und Deutschland tfl selbstverständlich abzuweisen. Franzosen, deren Einbildungs- kraft durch die Freude über den zwischen Paris und Tokio vereinbarten Vertrag erhitzt wurde, wollen allerdings in Erfahrung gebracht haben, daß es Japans Ehrgeiz sei, die höchste Staffel internationalen Ansehens zu erklimmen durch einen Waffengang mit der gefürchteten deutschen Wehrmacht. Eine groteske Annahme. Schon die räumliche Entfernung zwischen Japan und Deutschland würde ein Ringen der beiderseitigen Armeen ausschließen, sollte einmal ein ernsterer Konflikt entstehen. Mit Deutschland wegen Kiautschau Händel zu siichen und über die ostasiatische Kolonie herzufallen, das dürfte dem klugen Japan aber kaum geraten erscheinen, denn dabei würde kein Gewinn an internationalem Ansehen herauSschauen.
NcueS aus Rußland.
Am 11. Juni wurden acht wegen der Meuterei im Zentralgefängnisse Riga vom Kriegsgerichte zum Tobe verurteilte politische Gefangene in den Sand bergen bei Riga erschossen. Sie stauben im Alter von 18 bis 23 Jahren. Auf bem Gange zur Richtftätte fangen sie alle einen revolutionären Marsch, schmähten, nachbem sie an ben Pfosten gebiytben waren, bie Regierung und riesen ben 88 die Exekution ausführenden Soldaten zu „zielet gut!" Rach der Hinrichtung würben die Leichen nebst ben Pfosten in einem gemeinsamen Grabe verscharrt. — Der Generalgouverneur zu Riga begnabigte einen vom Kriegsgerichte wegen bewaffneten Labenraubes zum Tobe Verurtellten zu achtjähriger Zwangsarbeit.
Privatdepeichen der Bauernagrarbank zufolge erfassen bie Agrarunruhen im Gouvernement Twer immer weitere Güter. Rieberbrennen von Wirtschaftsgebäuden und Zusammenstöße von Lauern mit Polizei sind an der Tagesordnung. Gutsbesitzer fliehen in bie Stadt.
In Tonaszow (Gouv. Lublin) wurde ein Gendarmer ie- wachtmeisler getötet. Biele Arbeiter wurden verhaftet.
Ter Chef der Bahnlinie von Zentralasien, Ulyanme, ist "von unbekannten Männern in Militärunisorm ermordet worden.
Ausland.
London, 11. Juni. Im Unterhause teilte Staatssekretär Sir Edtvard Grey mit, er habe von der Regierung der Bereinigten Staaten die offizielle Versicherung, daß die im Handelsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten vorgesehenen Verwaltungsmaßnahmen auch anwendbar sein sollen auf alle anderen Länder.
Paris, 11. Juni. Tie Kammer setzte heute bie Debatte über die Krisis der Weinbauern fort. Ter Finanz- minisler machte den Winzern den Vorwurf, sich nicht organisiert zu haben. Tie Regierung sei bereit, aus fünf Jahre die Grundsteuer auf alle diejenigen Ländereien auszuheben, welche von Weinbergen in andere Kulturen umgewandelt würden.
— In Montpellier kam es in der vergangenen Nacht zN ernsten Ausschreitungen der Winzer. Tie Menge bediente sich der Stühle und Tische vor den Casös als Wurfgeschosse gegen Husaren und Gendarmen. Mehrere von biegen wurden verwundet. Auf na dj Paris, Hoch bie Empörung!
— Der Zollausschuß nahm einstimmig ben Antrag bett, bie vorläufige Aufhebung bes Einfuhrzolles auf Betreibe unb Mehl an.
— Ter Deputierte Humbert veröffentlicht Artikel über Mißbrauche, bie sich in ber Armee auSbreiteten unb hebt als charakteristisch hervor, daß die vor neun Monaten von General Colart als äußern dringend verlangte Anbringung von Blitzableitern an den großen Pulver-Magazinen des Forts Tavarnes bei Verdun heute nodj zu den unerledigten Angelegenheiten gehört.
— Charles Roux, der Präsident der Compagnie general trans- atlantique, hielt bei einer Versammlung ber Räte für den auswärtigen Handel einen Vortrag über die französische Handelsmarine. In demselben führte er den Rückgang der Handelsmarine auf die Getreidezölle unb auf die ungünstigen Bedingungen für die Erneuerung ber Handels vertrage zurück. Teutschland, das 1892 noch hinter uns zurückstand, so führte der Redner aus, hat uns heute überflügelt. Wir stehen inbezug auf bie Schiffahrt an fünfter Stelle. Wir hätten handeln müssen wie das englische Volk, das sich durch die Beredsamkeit des Schutzzöllners Chamberlain nicht hat d erführen lassen. Jedes Jahr werden uns 350 Millionen Francs unserer Frachten vom Auslande weagenommen. Die fremde Flagge, unter der unsere Waren befördert werden, entwertet sie. Tie Prämien bedeuten nur eine künstliche und unwirksame Ermutigung. Die Lage unserer Häfen ist schrecklich, daher auch ber Verfall unserer Marine. Marseille hat sich von Antwerpen, Rotterdam und Hamburg überflügeln lassen.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Gberheffen
Deutsches Reich.
Berlin, 11. Juni. Ter Kaiser hörte heute die Vorträge des Hausministers v. Wedel, des Chefs des Militär- kabinetts v. Hülsen-Häseler und des Chefs des Generalstabes der Armee v. Moltke. Heute abend reiste der Kaiser naä) Hannover. -
— Der Rücktritt des Kultusministers v. Studt soll nunmehr unmittelbar bevorstehen. Als Nachfolger wird letzt der Unterstaatssekretär im Reichspostamt, Sydow, genannt, der Sohn des früheren Unterstaatssekretärs im Kultusministerium.
— Wie dem „B. T." berichtet wird, ist die Zustellung der Privat klage des Grafen Kuno von Moltke gegen Maximilian Harden jetzt erfolgt.
— Die „dtordd. Allg. Ztg." rechtfertigt offiztös die Haltung des Ministeriums des Innern in der Angelegenheit der Polonisierung des Nomens des Rechtsanwaltes v. Gomhalla in Tuchel (Weftpr. . Tie Anordnung der Polizeibehörde,' das Schild des Rechtsanwaltes mit polnischer Schreibweise seines Namens zu entfernen, fei ungerechtfertigt, weil diese durch zahlreiche Beschlüsse des Konitzer Landgerichts als richtig anerkannt wordenJei und auch das Heroldamt in diesem Falle die polnische Schreibweise als zu Recht bestehend bestätigt habe.
— Eine abfprechende Kritik, welche Graf v. d. Schulenburg im Herrenhaus an den Erfolgen der Kolonie Hoff- nungStal geübt hat, bleibt nicht ohne Gegenrede. Der Leiter dieser Anstalt weift nach, daß nur der geringste Teil der Kolonisten der Landwirtschaft angehört, dagegen viele der Landwirtschaft wieder zugeführt, und 142v.H. der abgegangenen Kolonisten direH Meder in Stellung gebracht Norden svld.
Landwirtschaftskammer und Handwerkskammer.
Auf die AuSlasfungen des Oekonoinierats Dr. Müller in der Hess, landw. Zeitschrift (Bgl. unsere Nr. 129) zu bem von den hessischen Metzger-Innungen in ber Handwerkskammer gestellten Antrag, betreffend die Verdächtigung der Metzger durch die Landwirtschaftskammer, erwidert jetzt die Handwerkskammer. Sie bemerkt in einem längcrbn Schriftstück im wesentlichen folgendes:
Ter Antrag ber Metzger-Innungen wurde hauptsächlich veranlaßt bureti die Aeußerung des Abg. Köhler bei der Begründung seines Antrags in der Landwirtschaftskammer, daß der -wucherische Zwischenhandel der Metzger ausgeschaltet werdeninüsse." Diese Beleidigung bleibe bestehen, ebenso die Verdächtigung, welche der hessische Landwirtschastsral vor 2 Jahren gegen bas Metzger- gewerbe erhoben habe, „bie Metzger hätten von der damaligen Steigerung der Viehpreise ben größten Nutzen gehabt." Eine direkte Gegenüberstellung der Schweinepreise unb ber Fleischpreise habe keine Berechtigung, es sei denn für Orte, wo, wenn wirklich einmal ein Schwein gewerbsmäßig geschlachtet werde, dasselbe vom stopf bis ziun Schwaiiz zusammengehackt wird und die Stücke, wie sie gerade fallen, zum Verkaufe gelangen. Daß die Innung die greife höher fetze, entspreche keineswegs den Verhältnissen. Zunächst habe bie Innung kein Recht hierzu, es laße sich auch kein Metzger diktieren, so oder anders ferne Preise festzufetzen. Niemals werde in der Hess. Handwerkskammer sich jemand so weit vergessen, ganze Eriverbsgruppen des .Wuchers" zu beschuldigen, selbst dann nicht, wenn die Landwirtschaft für das von ihr erzeugte Schlachtvieh wiederholt Preife sich zahlen lasse, die in keinem Verhältnis zu den Produktionskosten stehen. Tie Handwerkskammer gebe aber bie Hoffnung nicht auf, daß die Landwirlschaflskammer und bereit Organe an der Lösung der Frage, wie den gefährlichen Folgen der großen Preisschwankung der Vieh- und Fleischpreisbewegung entgegengewirkt werde, auch ihrerseits mitarbeiten werde. Tie hessische Regierung wäre zu ersuchen, ständig eingehende Erhebungen anzustellen, um jeweils die den Produktionskosten entsprechenden gerechten Viehpreije, ©elrcibepreife u. bergt, für bie Probuzenten verbindlich, festzustellen, ba erst dann die Konsumenten vor ungerechter PreiSverkeuerung geschützt würden.
Zerbrechen im Amt.
th. Gießen, 12. Juni.
Gestern verhandelte bis abends gegen 10 Uhr das Schwurgericht gegen den ehemaligen Verwalter der Klinik für psychische und nervöse Krankheiten, den am 16. Juli 1878 zu Bockenheim geborenen Adam Ferdinand Dönges wegen Amtsunter- s ch l a g u n g in Verbindung mit unrichtiger Führung der Bücher. Ferner ist der Angeklagte der einfachen Unterschlagung zum Nachtell des Direktors der Anstalt beschuldigt. Die Staatsbehörde wird durch den Staatsanwalt Reuß Oertreten. Justizrat Windecker- Friedberg Hal die Verteidigung übernommen. Es sind ö Zeugen unb als Sachverständiger Regierungsrat Gutmann von der Lberrechnungskammer in Darmstadt zu hören.
Der Angeklagte ist geständig, zum Nachteil des Staates in den Jahren 1905 unb 1906 4450.50 Mk. und zum Nachteil des Professors Dr. Sommer 1322.75 Mk. unterschlagen zu haben, er bestreitet aber, bie fehlenden Buchernttäge über vereinnahmte Gelder absichtlich unterlassen zu haben. Die unterlassenen Bucheinträge seien damit zu erklären, daß sie aus Bummelei unterblieben seien.
Auf Befragen des Vorsitzenden, Landgerichtsrat Wiener, deponiert der Angeklagte über seine persönlichen Verhältnisse: Sein Vater fei Schlosser und von Bockenheim nach Friedberg gezogen, wo er — der Sohn — die Volksschule besucht habe, um bei dem dortigen Rentamt beschäftigt zu werden. Im Frühjahr 1899 bestand Dönges die Finanzprüfung 1. Klasse: er war Damals beim Rentamt in Gießen tätig. Am 1. Tezcmöcc 1899 wurde der Angeklagte Gehst,e an ber Klinik für t'rl?che und nervöfe Krankheiten. Als ber Verwalter des Instituts, Bohne, am 1. Juli seine Stellung aufgeb, um nach Darmstadt an da-, cm.ni’idje Amt zu gehen, bewarb a, der Angeklagte um b?r. st-^gewordenen Verwalter post en, Der ihm auch provisorisch übertragen wurde Ende Juli übergab ihm Professor Dr. Sommer eine Verfügung des Ministeriums des Innern zum Lesen, inhaltlich Denen ihm bie Verwalterstelle provisorisch übertragen sei. Dönges teilt mit, baß fx sich damit Als gjeqnta angesehen habe, hat ein geaalt
geflohen ist, wo man ihn bann schließlich in Zürich verhaftet hat.
Professor Dr. Sommer erklärt, daß Dönges als Direk- tionsgebilfe sich überaus tüchtig und fleißig erwiesen hat. Dieser Umstand, und weil der Angeklagte aus einfachen Verhältnissen sich mit Energie emporgearbeitet hatte, veranlaßte den Zeugen, dem noch sehr jungen Menschen sein Interesse zuzuwenden und ihn als Nachfolger Bohnes dem Ministerium und der Universitäts- behörde zu empfehlen. Bis zum Frühjahr 1905 hat Dönges den Verwalterposten auch zur Zufriedenheit ausgefüllt. Eine Revision im Oktober 1904 ergab, daß Bücher und Kassenführung in bester Ordnung sich befanden. Anfang 1905 hat der Zeuge einen anonymen Brief erhalten, worin ihm mitgeteüt wurde, daß Dönges Stammgast im Frankfurter Orpheum fei, dort viel Geld ausgebe und sich dort mit Frauenzimmern einlasse. Prof. Sommer bemerkt, daß er auf anonyme Schreibereien wenig gebe, in bem Falle aber es für seine Pflicht gehalten habe, ben Verwalter unter Vorlegung bcs Schreibens zu fragen, ob bessen Inhalt auf Wahrheit beruht. Dönges hat seinen Verkehr in dem Lokal unumwunden zugestanden, auch angegeben, daß er daselbst ca. 230 Mk. ausgegeben habe/ die er sich erspart haben wollte. Der Zeuge erklärt, daß er Dönges ernstlich ermahnt hat, jenes Lokal zu meiden. Dönges versprach, jenes Lokal nicht mehr zu besuchen unb damit war bie Angelegenheit erlebigt. Balb barauf beklagten sich bie Aerzte und auch die Oberschwestern, daß ber Verwalter seinen Dienst vernachlässige. Der Zeuge überzeugte sich- baß biefe Klagen berechtigt waren unb stellte Dönges zur Rebe; bieser wußte aber sich so gut äu entschuldigen und die vorgekommenen Nachlässigkeiten mit überhäufter Arbeit zu erklären, daß ihm schwer beizukommen war. Auch von der Universitätsbehörde wurde im Jahre 1906 häufig geklagt, daß Dönges die monatlich zu gebenden Aufftellungen an das Rentamt rc. nachlässig handhabe. Der Zeuge schildert, wie er ben Verwalter stets energisch angehalten, im Kastenwesen pünktlich unb genau zu sein, wie bies alles aber vergeblich war, und als schließlich gar ein Direktionsgehilfe seine Stelle aufgab, sei sozusagen die ganze Verwaltung aus den Fugen gegangen, weil dieser in der Hauptsache die Geschäfte des Verwalters mitbesorgt hatte. Es stellte sich heraus, baß Zahlungen, bie Vi bis Vz Jahr früher zur Kasse abgeführt waren, erst später als gezahlt in ben Büchern eingetragen waren, baß die monatlichen Abschlüsse ber Bücher im Rückstand waren und dies veranlaßte ihn, Dönges aufzusordern, die Kliniksangelegenheiten zu ordnen und um seine Entlassung einzukommen. Dönges verzögerte die Einreichung eines Entlastungsgesuchs bis zum 4. Dezember und bat dann um seinen Abschied am 1. März 1907. Als man schließlich dahinter kam, daß Dönges dem Rentamt eine Forderung von 205 Mk. zur Beitreibung übergeben hatte, die längst bezahlt war, riß Professor Dr. Sommer die Geduld, er entließ den Verwalter am 1. Januar d. I., nachdem er beim Ministerium gebeten hatte, einen Beamten mit ber Prüfung ber Geschäftsführung bes Dönges zu betrauen. Tie Prüfung ergab ein vernichtendes Resultat für ben Angeklagten. Professor Sommer erklärt, daß er nicht in der Lage sei, genau anzugeben, wie hoch der Betrag sei, den der Angeklagte ihm privatim veruntreut habe, er schätze ihn aber auf ungefähr 1300 Mark.
Die weiteren Zeugenaussagen bestätigen, daß der Angeklagte in unglaublicher Weise die Geschäfte der Kliniksverwaltung geführt, ober besser gafagt, nicht geführt hat.
Regierungsrat Gutmann erklärt, baß nach seiner Ansicht Dönges nicht etwa einzelne vereinnahmte Beträge unterschlagen bat, sonbern einfach fortgesetzt in die Kasse gegriffen hat. Der Sachverständige erklärt, daß iid) die Buchführung und das Kassenwesen, als er sie Mitte Januar d. I. zu Gesicht bekam, in einem sozusagen bankerotten Zustand befunden haben. Seit dem Aprll 1906 war nur noch das Tagebuch und zwar sehr mangelhaft geführt. Eine größere Anzahl Ausgabebeläge war noch nicht eingetragen. Die Handbücher für 1906 lagen unbenutzt im Aktenschrank. Die monatlichen Abschlüsse im Tagebucy fehlten seit Avril 1906, obschon Dönges unter seinen an das Rentamt monatlich abzugebenden Tagebuchsauszügen, bie er seit Oktober überhaupt nicht mehr abgegeben hatte, den vorhandenen Saldo aufgegeben hat. Es war ein förmliches Chaos, nach dessen vorläufiger Ordnung zuerst ein Fehlbetrag von 3110.13 Mk. unb später von 4550.70 Mk. festgestellt würbe. Es sei außer Zweifel, daß ber Angeklagte bie monatlichen Abschlüsse, bie er bem Rentamt mitteilte, gemacht hat, um die Kontrolle zu täuschen, tatsächlich ist auch Dönges seit Oktober 1904 bis zum Januar 1907 betreffs seiner Geschäftsführung unb betreffs des Kastenwesens feiner Revision unterzogen worben. *
Den Geschworenen wurden folgende Fragen vorgelegt:
1. Ob der Angeklagte schuldig der Amtsunterschlagung unb ob er betreffs bieser Unterschlagung bie Bücher unrichtig geführt unb unrichtige Auszüge ober Abschlüsse aus biesen Büchern vorgelegt hat.
2. Im Fall ber Verneinung ber Frage 1: Ob ber Angeklagte sich der Unterschlagung von Honorar zum Nachteil des Professor Dr. Sommer schuldig gemacht.
3. Für den Fall der Bejahung ber Frage 1: Ob ber Angeklagte in einheitlichem Zusammentreffen mit ber Amts- unterschlagung bie Unterschlagung zum Nachteil des Professors Dr. Sommer begangen.
4. Ob tktin Angeklagten in jedem einzelnen Fall mildernde. Umstände zuzubilligen seien.
von 1800 Mk. bezogen. 'Jluf Befragen Des Vorsitzenden bemerkt ber Angeklagte, baß er allerbingS als Beamter weder vereidigt noch förmlich in Pflicht genommen sei, unb daß ihm sein Vorgänger die Kasse in bester Ordnung überliefert hat Es lagen ihm viele Obliegenheiten ob, er hatte u. a. das Kastenwesen zu besorgen, mußte sich mit dem Rentamt verrechnen, zu diesem Zweck und zum Zweck ber Kontrolle auch an bie AdministtalionSkom- mission bet Universität Abschriften der Buchabschlüsse machen und bas Vorhanbenscin bes Gelbvorrats seststellen und bescheinigen. Der Angeklagte gibt zu, daß er feit 1905, wo er das erstemal in bie Kasse gegriffen hat, keinen Kassensturz mehr vorgenommen, auch ben tatsächlichen Kastenvorrat nicht mehr sestgestellt, dagegen aber das Vorhandensein von Summen bescheinigt hat, die er teilweise für sich verwendet hatte. Dönges erklärt, er habe, ohne zu überlegen, Gelder aus der Kaste genommen, ebenso sich Geld ungeeignet, das er für Professor Dr. Sommer vereinnahmt hatte. Er habe viel in Mädchenkneipen verkehrt, dies habe Geld gekostet, mehr, wie er von feinem Gehalt habe leisten können, unb ba sei er unehrlich geworden. Der Umgang mit den Frauenzimmern habe seine Widerstandskraft gebrochen, er sei nach unb nach moralisch unb physisch heruntergekommen, habe stark getrunken, besonders Kognak zu sich genommen, so habe er schließlich in ben Tag hineingelebt: darunter habe seine Leistungsfähigkeit gelitten, sodaß er schließlich nicht mehr fähig war, im Amt seine Schuldigkeit zu tun. Auf Befragen gesteht ber Angeklagte zu, daß er mit einer verheirateten Wirtin sich in ein intimes Verhältnis eingelassen, das schließlich Folgen für die Frau hatte, fodaß der Mann sich von der Frau getrennt hat und jetzt die Ehescheidung betreibt. Dönges räumt ein, daß er häufig nach Frankfurt gereift ist, um mit der Frau zusammen zu sein unb erklärt, baß er jene Frau später heiraten will. Auf Befragen bcS Staatsanwalts erklärt er noch, baß er im Januar
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