aierungsvorlagen über die Veräußerung der se in Melbach und Ossenheim zu. In Betreff
betr. der gtc;
sog. Markwiese in Melbach und Ossenheim oes Beschlusses der zweiten Kammer, die H
Abend stattftnden.
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Zum Tode KirchS sandte
Die Teuerungszulage
vor dem preutz. Abgeordnetenhaus.
Berlin, 7. Juni.
Das vom Herrenhause abgeänderte Berggesetz wird nach kurzer Beratung in der Fassung des Herrenhauses angenommen. — Der Gesetzentwurf über den erweiterten Grunderwerb am Rhein-Weser-Kanal wird in zweiter und dritter Beratung in der Kommissionsfassung angenommen.
Es folgt zweite Lesung der Teuerungszulage. Tie Freisinnigen haben den Antrag wieder eingevrachl, sämtlichen mittleren Beamten eine Zulage von 150 Mark zu neben, Abg. Kölle (6. k. F.) beantragt eine Zulage von
erabsetzung
des Zinsfußes für die Restkapitalien auf vier Prozent in Erwägung zu ziehen, erklärte Graf Erbach- Erbach den Standpuntt der Regierung in der zweiten Käm- für vollständig gerechtfertigt und bezeichnete 4i/2 Prozent bei Festlegung aus viele Jahre hinaus für durchaus angemessen. Die Kammer stimmt jedoch gegen zwei Stimmen auch diesem Beschluß der zweiten Kammer zu.
Ohne Debatte wurden darauf noch genehmigt nach den Beschlüssen der zweiten Kammer: die Altträge Tr. Schmitt, Ulrich u. a. in Betreff Aufhebung der Brückengelder, die Vorstellungen der Brückenmeister und der Steuer- kommissariatsgehilfen, sowie der hessischen Dammwärter um Gehaltsverbesserung, die Regierungsvorlage, Betr. die Automobilverbindung Bensheim — Lindenfels, die Regierungsvorlage über den Gesetzentwurf, die Herstellung mehrerer Nebenbahnen betr. und in Verbindung damit, die Vorstellung verschiedener Gemeinden und Eisenbahnlomitees um Unterstützung weiterer Nebenbahnprojekte, sowie einiger weiteren Vorstellungen pensionierter Subalternbeamter um anderweitige Regelung ihrer Pensionen. Nach einer längeren Pause gelangt dann die Frage der
Wahl eines besonderen Ausschusses für die drei Wahlrechtsvorlagen nach dem Ausführungsgeietz zu Art. 92 der Verfassungsurkunde vom 14. Juni 1836 zur Verhandlung.
Oberlandesgerichtsprüsident Lipp old ergeht sich in längeren juristischen Ausführungen über die Vorgeschichte des Ausführungsgesetzes vom Jahre 1836 und betont, daß dieses Gesetz unter besonderen Umständen geschafsen wurde und eigentlich ein Ausnahmegesetz sei. Es sei auch kein Mitglied der 2. Kammer zur Annahme der Wrhl für diesen Ausfchuß verpflichtet gewesen. Uebrigens sei das Gesetz schon seit 1841 nicht mehr zur Anwendung gekommen. Auch alle größeren Gesetze der neueren Zeit, wie Zivilprozeßordnung, das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch usw. wurden ohne Rücksicht auf dies Gesetz von den ordentlichen Ausschüssen der beiden Kammern erledigt. Ter Negierung stehe jetzt schon nach cher Verfassung das Recht zu, die Bildung besonderer Ausschüsse zu veranlassen und nach Art. 95 der Verfassung könnten sich auch die Ausschüsse beider Kammern gemeinsam mit einer Sache befassen, wenn die Regierung es beantrage. Er schlage die Anwendung dieses Weges auch für die Wahlgesetzentwürfe vor.
Staatsminister Ewald: Bei einer früheren Beratung habe Graf Stollberg den Wunsch ausgesprochen, daß die wichtigen Gesetzentwürfe der ersten Kammer frühzeitiger vorgelegt werden möchten. Diesem Wunsche sei die Regierung mit der Heranziehung des Ausführungsgesetzes von 1836 nachgekommen. Sie sei aber zu diesem Schritt auch durch die früheren Schicksale der Wahlrechtsvorlage veranlaßt woroen, die nach der ersten Beratung in der zweiten Kammer überhaupt nicht mehr an die erste Kammer kamen und nach der zweiten Beratung so spät, da') dem Hause nicht mehr genügend Zeit zu einer gründlichen ^era.uu.g
uns dasehemalige Frankfurter freiwillige Scrni- tätskorpS von 18 70/71 folgenden Nachruf:
„Wieder ist einer der wackeren freiwilligen Frankfurter Feld- sanitätler auS dem deutsch-französischen Kriege auS den Reihen der Lebenden geschieden, der Stadtverordnele in Gießen, Herr Jean Kirch, ein in wellen Kreisen bekannter und beliebter frankfurter. In kriegsbedrängter Zeit ist er, damals 18 jährig, dem Ruse hochangesehener Frankfurter Bürger zur schleunigen Hülse für im Felde verwundete und erkrankte Krieger gefolgt und gleich vielen seiner Kameraden'freiwillig in obgenanntes Korps emgetrete», von welchem bekannt ist, daß es als eines der ersten am Platze bereits am 9. August im Bahnhofe zu Saarbrücken Verwundete, die in 36 Stunden keine neuen Verbände bekommen hatten, evakuierte und das dann während des ganzen Feldzuges seine Fahne sowohl an den Ambulanzstätten von 'Metz (Graoelotte) wie vor Paris segensreich zu entfalten vermochte. — Kaiser Wilhelm L begrüßte diese Mannschaft, die bei den Soldaten die ,Glite* hieß, mehrfach im Felde und zuletzt am 6. März 1871, als er von Versailles kommend aus der Heimreise nach Deutschland die Etappe Nancy berührte. Die dort stationierte Franksurter Kolonne stand an diesem Tage mit ihrer Fahne zur Huldigung des kurz zuvor zum Kaiser proklamierten Monarchen mit den Truppen in Reih und Glied. Diese historische Fahne, weiß mit rotem Balkenkreuz, wird von den etlichen 20 noch Lebenden in hohen Ehren gehalten/
* * T heo lo g is ch e Ko n f e r enz. Donnerstag, den 6. Juni, tagte, wie uns von hochgeschätzter Seite geschrieben wird, im „Neuen Saalbau" in Gießen die alljährlich bald nach Pfingsten zusammentretende Theologische Konferenz, zu der die Teilnehmer Nicht nur aus dem Grotzherzogtum, sondern auch aus Kurhessen und dem Nchsauischeu zusammenzukommen pflegen. Der Vorsitzende, Professor Krüger, eröffnete die gut besuchte Versammlung gegen 11 Uhr, gedachte des der Wissenschaft und seinen Verehrern so unvermutet durch den Tod entrissenen D. Köstlin, der noch im vorigen Jahre die Konferenz telegraphisch begrüßt hatte, und des Gründers und langjährigen Vorsitzenden der Konferenz, des im Winter Heimgegangenen 1). Stade. Sodann referierte Gymnasialprofessor D. Dr. Preuschen (Darmstadt) über: „Die philol. Arbeit an den Kirchenschriftstellern und ihre Bedeutung
je 100 Mark. Finanzminister Frhr. v. Ryeinbaben erklärt. daß er sich im wesentlichen den Grundtendenzen Friedbergs anschließen werde, nach denen zunächst die mittleren Beamten bedacht werden sollen, deren Gehalt dem der unteren Beamten zunächst steht. 50000 Beamte können von den 5 Millionen mit je 100 Mark bedacht werden, und man werde auch manchen verheirateten Beamten, der nicht mehr auf der untersten Gehaltsgrenze stehe, bedenken können.
Abg. Ghßling (fr. Vp.) beklagt, daß der Ministerpräsident es nicht für nötig befunden habe, bei diesen wichtigen Verhandlungen zu erscheinen. Der Finanzminister habe seine Ansicht innerhalb einer Stunde geändert, er habe wenigstens einen Beutel mit 5 Millionen gefunden.
Der Nachtragsetat wird in der KvmmissionS- fassung angenommen. Die Anträge Gyßling und Kölle werden abgelehnt.
Es folgt die Beratung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs über die Ausübung des I a g d r e ch t s. Nach kurzer Einzelberatung wird das Gesetz mit einigen kleineren Abänderungen gegen einen Teil der Konservativen angenommen. Es muß daher nochmals an das Herrenhaus gehen.
Au» S.aSt uuo tt-aroOe
Gießen, 7. Juni 1907.
• • Vom Großberzogl. Hofe. In Jagdschloß WolsS- garten treffen am 9. d. Mts. vormittags Prinzessin Heinrich von Preußen mit Prinzesjin Luise und Prinz Ludwig von Battenberg, begleitet von der Hofdame Fräulein von Plänckner, ein. Prinz Heinrich von Preußen gedenkt am 9. abends, im Auto von Kiel kommend, WolfS- garten zu erreichen. In Begleitung befindet sich Kavitän- leutnant von Usedom. Die Herrschaften werden voraussichtlich bis zum 17. d. MtS. in Wolfsgarten verbleiben. Am 11. d. MtS. treffen Prinz und Prinzessin Andreas von Griechenland mit ihren Kindern in Wolfsgarten ein, wo sie etwa bis Mitte dcS Monats verweilen werden. Der Großherzog und die Großherzogin werden am 13. und 14. d. MtS. dem Automobil-Rennen bei Homburg beiwohnen und am 20. eine Reise nach England zum Besuch deS dortigen Hofes auf einige Wochen antreten. Der Erbgroß Herzog wird während dieser Zeit in Wolfsgarten verbleiben. (Darmst. Ztg.)
• ’ Sie Trauerfeier für den Stabto. Kirch in Offenbach. Am Freitag um 3 Uhr nachm. hatten sich in der mit Blumen und Blattpflanzen reich geschmückten Vorhalle deS Offenbacher Krematoriums nochmals etwa 30 Personen eingefunden, um dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen' Sieben den nächsten Anverwandten und Freunden der Familie hatten sich auS Gießen Abordnungen deS Stadtvorstandes, der Loge, des nationallib. Vereins und der Rudergesellschaft eingefunden. Der ©arg, bedeckt mit den Kränzen verschiedener Körperschaften rc., stand in einer Seitennische. Nach einem kurzen Harmoniumoorspiel tyelt Pfarrer Dittmar aus Offenbach eine ergreifende Ansprache, in der er nochmals die Verdienste des Verstorbenen nach den verschiedensten Richtungen heroorhob, unbu. a. barauf hin- wie§, baß der Verstorbene, bessen Name weit über bie Grenzen Gießens bekannt gewesen sei, nicht nur in der Mitoerwaltung ber Stabt unb in dem Wirken in ben verschiedensten Körperschaften und Vereinigungen seine Hauptaufgabe gesehen habe, sondern daß er auch ganz besonders auf dem Gebiet dev Wohltätigkeit, allerdings nicht in ber breiten Oeffentlichkeit, sonbern geheim gewirkt habe. Ein kurzes Gebet schloß bie schlichte, tiefernste Feier. Die Verbrennung selbst konnte am
übrig blieb. Das Gesetz von 1836 bilde einen weiteren Schrttt zur Herbeiführung einer Verständigung, und besonders wichtig sei Kap. 4 desselben, weil er bestimmt, daß die Ausschüsse beider Kammern auch nach eingetretener Verabschiedung der Stände versammelt bleiben könnten und bet Beratung so wichtiger Gesetzesmaterien könnten Jahre vergehen, besonders da dem Wahlgesetz jetzt noch die Wahl- kreiseinteiluna angeschlossen sei; auch in Bayern seien Jahre verflossen, bevor eine Einigung über die Wahlkrels- einteilung erfolgte. Die jetzige Session dauere nur noch Wa Jahre und es würde nichts verschlagen, wenn die jetzt von beiden Kammern zu wählenden Ausschüsse ihre Arbeiten ev. auch darüber hinaits weiterführen und bann dem späteren Landtag mit ihren Borträgen näher treten könnten. Schon 1836 habe der Geheimrat Knapp ausgeführt, daß es sich bei diesen Bestimmungen zu Art. 92 nicht nur um größere Gesetzeswerke, sondern auch um die Beratung von Novellen handeln könne. Wenn das Gesetz wirklich seit 1841 nicht mehr zur Anwendung gekommen sei, so beweise das noch nicht, daß es überhaupt nicht mehr zur Anwendung kommen dürfte. Tatsächlich sei noch 1874, nachdem längst alle größeren Gesetzesaufgaben an das Reich über» gegangen waren, noch bei Schaffung der landständischen Geschäftsordnung vom 17. Juni 1874 im Artikel 24 ausdrücklich das Gesetz von 1836 aufrecht erhalten worden. Nicht zweifelhaft sei das Recht beider Kammern, zu entscheiden, ob sie die Wahlgesetze als ein „größeres Gesetzeswerk" erachten wollten. Wenn das aber geschehe, dann müsse auch auf Antrag der Regierung den Bestimmungen des Gesetzes von 1836 gemäß gehandelt werden. Der Regierung stehe aus diesem Artikel jedoch kein Einfluß zu auf die Befugnis der Kammer, Sonderausschüsse zu bilden. Es handle sich )etzt darum, darüber klar zu werden, ob man sich über eine neue Wahlrechtsvorlage um das direkte Wahlrecht verständigen wolle oder nicht. Der Gesetzgebungsausschuß der zweiten Kammer habe mit der Beratung des Jagdgesetzes, der Berfassungsrevision und anderer Vorlagen schon so stark zu tun, daß ihm nicht mehr viel Zeit übrig bleibe, auch noch die Wahlrechtsvorlagen zu beraten. Es würde darnach doch als ausgeschlossen erscheinen, daß sich die zweite Kammer mit der Beratung der Wuhlrechts- oorlage befaßt unb weiter wäre es sehr fraglich, ob dann bis zum Herbst nächsten Jahres eine Verständigung der beiden Kammern erreicht werden könnte. Dies würde auf dem von ber Regierung voraeschlagenen Wege zu ermöglichen fein, weil bann sofort beide Ausschüsse zu Verständigungs- Versuchen zusammentreten können. Heber dix Prinzipienfragen zwischen beiden Kammern Klarheit zu schaffen, halte er für unbedingt notwendig. Die Wahl des besonderen Ausschusses bringe auch für die erste Kammer keine besondere Belastung. Es stehe ja dem Hause frei, den fünfgliedrigen Ausschuß aus Mitgliedern ihres Gesetzgebungsausschusses zu bestimmen.
Geh. Justizrat Pros. Tr. Schmitt-Gießen erkennt den Standpunkt der Regierung und ihren Wunsch nach Förderung der Beratung der Vorlage als vollberechtigt an. Trotzdem müsse er sich den Ausführungen des Präsidenten Lippold anschließen, der in dem Gesetz von 1836 ebenfalls ein Ausnahmegesetz erblickt. Es habe sich damals um besondere Umstände gehandelt. Er bezweifle auch, ob es sich auch bei dem Wahlgesetz um ein größeres Werk der Gesetzgebung handele. Den Vorschlag des Präsidenten Lippold halte er für durchaus praktisch unb bitte ihm zuzustimmen.
Graf Stolberg-Noßla spricht ber Regierung ben Tank dafür aus, baß sie sich bestrebte, ber ersten Kammer bie Vorlage so rasch wie möglich zu unterbreiten. Er fei jedoch dafür, daß die Vorlage ben Gesetzgebungsausschüssen zur Beratung überwiesen werbe.
Staatsminister Ewald ersucht dagegen, dem Vorschlag ber Regierung zuzustimmen unb einen besonberen Ausschuß zu wählen. Bei Anwendung bes bisherigen Verfahrens würbe bie Beratung nur verschleppt werben,
Präsident Lippolb betont, baß er von der Wahl ber Ausschüsse nach dem Gesetz von 1836 sich keine besondere Förderung ber Sache versprechen könne unb empfiehlt wiederholt die Beratung ber Vorlage durch die beiden Gesetz- gebungsausschüsse. Schließlich beantragt der Redner: die Kammer erachtet, daß der Fall der Anwendung des Gesetzes von 1836 nicht vorliegt, vielmehr die Behandlung der Angelegenheit nach Art. 26, Abs. 3 ber lanbstänbischen Geschäftsordnung angezeigt unb geboten ist.
Fürst Löwenstein-Wertheim weist auf bie vielen Schwierigkeiten ber gemeinsamen Beratung ber nach bem Gesetz von 1836 zu wählenben Ausschüsse hin, besonbers ber gemeinsamen Berichterstattung usw. Er sei aber nicht in der Lage, sich heute schon em bestimmtes Urteil darüber zu bilden, ob die Verwerfung oder die Annahme des Regierungsvorschlags das Richtige sei und stelle daher ben Antrag, die Beschlußfassung über diesen Punkt der Tagesordnung auszusetzen.
Dieser Antrag wird daraus einstimmig angenommen, roomit der Antrag Lippold erledigt ist.
Der ftellvertr. Präsident schließt darauf die Sitzung.
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Anzeiger Gießen, «otnionsbruck und Verlag btt vrühffschen Univ.-Vuch. und StcinbrudercL B. Lange. Redaktion, Expedition und vruckerei: §chulstraße r. v.e6; tut den An-
zeigemeu: panS roea
Are heutige Yummer umfaßt 14 Seiten.
tzrste hessische Kammer.
R. B. Darmstadt, 7. Juni.
2)ie erste Kammer der Stände trat heute vormittag zu einer Plenarsitzung zusammen. Den Vorsitz führte an Stelle des verhinderten Präsidenten Graf zu Erbach-Für- ft en au. Am Regierunastische saßen Staatsminister Ewald, Geh. Staatsrat Krug von Nidda, Geh. Rat Wildrand und mehrere Ministerialräte.
Das Haus genehmigt ohne Debatte die Regierungsvorlage betr. bie summarische Uebersicht ber Einnahmen unb Ausgaben ber Großh. LändeSkredttkasse in ber Fi- nanzperiobe 1900/01 unb bie Regierungsvorlage, betr. bie Aktiengesellschaft „Mainkette". Wetter stimmt bie Sammer bem gleichen Antrag Dr. Weber auf Gewährung eines Zuschusses aus ber Sta ats kasse zur Beschaffung von Saatgut für bie Lanbwirte im oberen Vogelsberg unb bem Obenwalb zu, auch die Regierungsvorlage, betr. die Beschickung ber Hessischen Landesausstellung für freie und angewandte Kunst, wird debattelos genehmigt, unb bem Beschluß der zweiten Kammer, der Vorstellung des Vorstandes ber hessischen Fleischerinnungen m Betreff der staatlichen Schlachtviehversicherung keine Folge zu geben, zugestimmt. Gleichzeitig genehmigt das Haus ben Antrag Schönberger „bie Regierung zu ersuchen, bie Aussührungsbestimmungen zum Schlachtviehversicherungsgesetz ber zweiten Kammer zur Beratung zu geben, bevor btefe in Wirllamkett gesetzt werben sollen."
Zu ben Anträgen ber Abgg. Ulrich unb Gen., be- treffenb die Entschädigung für unschuldig erlittene Straf- und Untersuchungshaft usw. beantragt der Ausschuß, dem Beschluß der zweiten Kämmer, die Regierung zu ersuchen, im Bundesrat auf eine Revision des Gesetzes über Entschädigung für unschuldig erlittene Strafhaft und Untersuchungshaft hinzuwirken, zu^ustim- men, dagegen ben weiteren Beschluß der zweiten Kämmer, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, „wonach für un- chuldig erlittene Untersuchungshaft auch diejenigen Per- onen, die nicht durch eine Entscheidung des Gerichts, andern durch eine Verfügung der Staatsanwaltschaft aus >em Strafverfahren entlassen wurden, Entschädigung aus ber Staatskasse gewährt werde" abzulehnen. Die Kämmer beschloß dem Ausschußantrag gemäß.
Den Anträgen der Abg. Schmitt und Ulrich auf Gewährung von Ver gütun gen an Schöffen unb Ge - chworene beschloß bie Kammer beizutreten. Ebenso timmte bie Kammer ben Beschlüssen des anderen Hauses


