Ausgabe 
6.7.1907 Drittes Blatt
 
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Nr. 156

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I , altbewährt

Aufruf !

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen

Mecum.

c*/.

Der Rektor der Ludwigs-Universität Behaghel.

In den ersten Tagen des August feiert Gießen eines der großen Feste, die nur selten in der Geschichte einer Stadt nstauchen, dann aber selbst zu einem Stück dieser Geschichte werden.

Ein Fest der Universität und zugleich ein Fest der Stadt. Durch drei Jahrhunderte sind die beiden in Sturm und Sonnenschein treulich beieinander geblieben. Eng verbunden haben sie die Epoche aufstrebender Entwicklung eröffnet, deren Zeugen wir sein dürfen. Hand in Hand durchschreiten sie nun die glänzende Triumphpsorte, die ihnen am Eingang in em ieues Jahrhundert gemeinsamer Arbeit errichtet ist.

Die frohe Feier verlangt ein schönes Gewand. Vor den Tausenden, die herbeieilen werden, um an unserer Freude eilzunehmen, soll Gießen zeigen, daß es so gut wie andere versteht, eine Feststadt zu fein. Daher wenden wir uns an alle Bewohner der Stadt mit der herzlichen Bitte, daß jeder nach Kräften dazu beitrage, die Spuren des Werktags aus unserem Stadtbild zu entfernen und es im reichsten Schmucke prangen zu lassen. Kein Haus soll es in diesen Jubeltagen geben, >on dem nicht bunte Fahnen fröhlich herabwinken. Und nirgends möge am Abend des 31. Juli eine Wohnung zu finden sein, >ie mit dunklen Fenstern trauernd bei Seite steht. Ununterbrochen sollen sich schimmernde Lichterreihen von Haus zu Haus ini) von Straße zu Straße ziehen, als ein leuchtendes Zeichen unserer gemeinsamen Freude!

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener KmnllienbiStter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das Krebblatt für den Ureir Gießen" zweimal wöchentlich. Der..hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Samstag 6. Juli 1907

Rotationsdruck und Verlag der Brüh lachen UniverfttätS - Buch- und Stetndruckerei.

R. Lang», Gießen.

Redaktion. Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: 61.

Märkte.

Viehmarkt in Gießen. Bei dem am 2. und 3. Juli abgehaltenen Markte waren aufgetrieben 1631 Stück Rind­vieh, 4 4 2 Schweine. Der nächste Markt findet am 16. und 17. Juli 1907 statt; am letzteren Tage auch Krämerrnerkt.

fw Ernährt U Kleinen mjt Nsstles Kindermehl,

Wir drucken diese Ausführungen hier ab, da sie auch für dre hiesigen Kommunalbeamten und die Kommu- nalverwaltung gewiß viel nachahmenswertes enthalten. ~ Insbesondere ericheint die oben besprochene Aufstellung eines Stellenplans in Gemeinschaft oder nach Anhörung eines Beamtenausschusses recht beherzigenswert zu sein und würde von den Beamten mit §veuden begrüßt werden. Die Zuziehung von Beamtenausschüssen ist zwar noch neu und wird deshalb von manchen Verwaltungen mit Mißtrauen betrachtet, immerhin scheint sie sich «aber zu bewähren. Ties beweist das Vorgehen vieler

Burg^mei.tereigehulse 1. Klane steht einem Ober-Postassistenten und Eisenbahn-Ooerassistenten gleich. Tas Publikum wird aber geneigt sein, ihn geringer fcu bewerten, und wo solche Beamte «frc < bienftlidj zusammenLommen, werden die städtischen Gehülfen diese Geringerschätzung empfinden. In I?^an d-Nse Verallgemeinerung der Bezeichnung Gehulfe gar nicht und hessische Bewerber um preußische Stellen müssen das sehr empfinden. Dem Schreiber dieses ist ein Fall bekannt, wo ein solcher Beamter sich hinter dem WortGehülse" Ashnern Zeugnis die Bemerkung erbatgleichbedeutend mit Assistent , weil er erfahren hatte, daß er sonst geringer be­wertet und für einen Aureaugehülsen gehalten würde, dessen Leistlingen von den semigen sehr verschieden sind. Tas sind Unannehmlichkeiten, die man den betroffenen Beamten ersparen kann und darum wird hoffentlich der unmaßgebliche Wunsch des Herrn Zeitungskorrespondenten nicht erfüllt und von der Stadtverordnetenversammlung den Gehülfen die Gewährung ihres Wunsches nach einer sachgemäßen, würdigen und dem allgemeinen ^sprechenden Tienstbezeichnung zuteil werden. Es möchten die Gchulsen 1. Klasse als Ober-Assistenten, die Gehülfen 2. Klasse als Assistenten zu bezeichnen sein.

sie sich aber zu ... .. ..... ..........^iuiizvii

preußischer Kvmmunalverwaltungen sowie der Bürgermeisterei lNainz, die bei der derzeitigen Neuregelung der Beamtengehälter auch mit einem Beamtenausschuß zusammenarbeüet.

Auch die hiesigen städt. Beamten stehen angeblich vor einer Gehaltsregulierung. Sie haben wenigstens schon Ende vorigen Jahres gemeinschaftlich ein wohlbegründetes Gesuch bei der Stw-tvcrordneten-Versammlung eingereicht und solches kürzlich wiederholt. Ein Bescheid hierauf ist der Beamtenschaft allep- bings noch nicht getovrden und die Beamten können nicht ein- lehen, warum man ihre berechtigte Bitte so ganz unberücksichtigt läßt, ja ihr Gesuch einfach ignoriert und sie vollständig im Unklaren darüber läßt, ob sie überhaupt etwas erhoffen dürfen. Als sich die Beamtenschaft im Vorjahr zu einem Verein zusammen- schloß und hierbei nur ganz kurz die Frage der Erzielung wirt­schaftlicher Vorteile dura- ev. gemeinschaftliche Warenbezüge ge­streift wurde, da erhob sich darüber bald ein großes Geschrei. Aber was bleibt den Beamten anders übrig, wenn sie auf wohl­begründete Vorstellungen hin keine Antwort erhalten und ihnen bei den teueren Zeiten durch Gewährung von Zulagen nicht unter die Arme gegriffen wird? Auch der zweite Abschnitt obiger Abhandlung, der sich mit den Amtsbezeichnungen befaßt, ist sehr zutreffend und wird da die Verhältnisse hier ebenso liegen die hiesigen Beamten, die an demselben Strick wie die Offenbacher Kvllegen ziehen, gewiß sehr interessieren.

Früher war Gießen inbezug auf Gehaltsregulierungen für andere Städte vorbildlich, heute scheint dies nicht der Fall zu sein, wenn man das zeitgemäße Vorgehen der übrigen hessischen Städte verfolgt.

Sachsenberg wurde heut« abend das Urteil gesprochen. Es lautet gegen den Angeklagten Schulz auf 4 Jahre Zuchthaus, 3000 Mark Geldstrafe, bezw. 200 Tage Zuchthaus, 5 Jahre Ehr­verlust. Die Bestechungsgelder fallen an die Staatskasse. Ern Jahr soll als durch die Untersuchungshaft verbüßt angerechnel werden. Gegen Will auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnis, 1500 Mk. Geldstrafe, bezw. 150 Tage Gefängnis, 2 Jahre Ehrverlust. 6 Mo­nate werden als durch die Untersuchungshaft verbüßt angerechnet. Gegen B ä r w a l d auf 500 Mk. Geldstrafe, bezw. 50 Tage Ge­fängnis, gegen W i l ck auf 2 Jahre 6 Monate Gefängnis, 2000 Mk. Geldstrafe, bezw. 200 Tage Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust. Die Angeklagten Miller, Brüdigam und Hinzpeter werden zu je 6 Monaten Gefängnis verurteilt, die als durch die Untersuchungshaft verbüßt angerechnet werden. Der Angeklagte Scharfenberg erhält 8 Monate Gefängnis und 300 Alk Geldstrafe, der Angeklagte Raab 1700 Alk. Geldstrafe, bezw. 170 Tage Gefängnis, wovon 1200 Mk., bezw. 120 Tage auf die Untersuchungshaft angerechnet werden. Die Kosten fällen sämtlich den Angeklagten zur Last.

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Börsenwochenbericht.

Frankfurt a. M., 5. Juli.

Der Besuch des früheren französischen Kriegsministers und Mitglied der Deputierten karnrner Etienne, der in oer polit. Welt von sich reden machte, hat seine Rückwirkung auch auf bie Börse ausgeübt. Erblickt man in dem Zweck feiner Reise doch wirtschaftliche Bestrebungen, den Versuch, ein Zusammengehen der französischen und deutschen Bantwelt zu ermöglichen. Wenn das Programm sich zunächst auch nur auf Marokko und Kleinasien beschränken soll, so rechnet man doch bereits mit einer engeren' Fühlungnahme der Finanz- und Handelskveise beider Länder, die später natürlich auch nicht ohne Einfluß auf die politischen Be­ziehungen bleiben könnte. Vielleicht urteilt die Börse etwas zu sanguinisch, aber Tatsache ist, daß das Thema vielfach behandelt wurde und die bessere Tendenz, die seit einiger Zeit loahrzunehmen ist, förderte. Auch die Meldung, daß die Börsengesetznovelle dem Bundesrat nun zugegangen ist, wirkte anregend. Freilich fehlte es auch nicht an verstimmenden Momenten. Als solche sind der ungünstige Abschluß der General Mning Corporation Company und die Anspannung des Status der Reichsbank zunr Semester­schluß zu nennen, mehr aber noch wirkten ungünstige Gerüchte, die von der Konrremine ausgestreut wurden und dre sich hitlterher als gegenstandslos erwiesen.

Die gute Strömung gewann daher bald wieder die Oberhand und wurde gefördert durch bie andauerndeFestigkett der Newyorker Börse, etwas freundlichere Berichte vom amerikanischen Eisenmarkr, den Situationsbericht des deutschen Stahlwerksverbandes, bie Er­höhung der Kohlenpreise in Oberschlesien und Böhmen und durch den mäßigen Rückgang des Privatdiskonts. Tas Geschäft war zeitweise etwas angeregter und man konnte vereinzelt wieder Käme des Publikums in Dwidendenpapieren wahrnehmen. Dadurch konnten die Kurse fast auf der ganzen Linie etwas anziehen. Die 4proz. deutschen Staatspapiere waren weiter begehrt und zogen meist über V» Proz. an, 3V,proz. und 3proz. stiegen etwa V* Proz.; auch sremde Fonds waren meist höher. Bankaktien erzielten Avaneen von 23 Proz., Schiffahrtsaktien trotz der Ermäßigmig der Zwischendeckspreise fest, Eijenbahnaktien vielfach höher. Princ'e Henry stiegen auf Deckungen der Kontermine 5 Proz. Montan­papiere erzielten Avancen von 35 Proz., auch andere Industrie- papiere vielfach höher. Elektrizitätswerke meist besser. Brown Boveri stiegen 5 Proz. Privatdiskonts 4*/, Proz.

Drittes Blatt 15^. Jahrgang

Metzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhessen

Geslchtrsaat.

Berlin, 4. Juli. Agent K u b e r n u ß, der eine große An­zahl von Offizieren bewuchert hatte, wurde von der dritten Straf­kammer des hiesigen Landgerichtes I. wegen gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Wuchers und Erpressung zu IV- Jahren Gefängnis und zwei Jahren Ehrverlust ver­urteilt.

Berlin, 5. Juli. Ein großer M i ß h a n d l u n g s p r o z e ß kam gestern vor dem Kriegsgericht der 1. Garde-Division zur Verhandlung. Unter der schweren Anklage, sich in mindestens 59 Fällen an Untergebenen vergangen zu haben, saß der noch junge Unteroffizier Seide vom Garde-Füsilier-Regiment auf der Anklage­bank. Außerdem wurden ihm noch je drei Falle des Mißbrauches der Dienstgewalt und vorschriftswidriger Behandlung Untergebener sowie fliDCi Fälle von Unterschlagung zur Last gelegt. Tas Kriegs­gericht erachtete ben Angeklagten iür überführt und verurteilte ibn zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr Gefängnis. Zu 4 Wochen Mittelarresl würben aiißerdern vorn Kriegsgericht wegen einer Reihe von Mißhandlungen Untergebener bie Unterosfiziere Hahn und K o s ch t y verurteilt.

Schwerin, 4. Jul. In dem Prozeß wegen Durch- st e ch e r e l e n und Unterschlagungen in der Irrenanstalt

ist MAGGI*Würze «WOB mjt dem Kreuz8tern<

Probefläschcben 10 Pfg.

Mau achte genau auf deu Name» MAGGI

u. weise Nachahmungen zurück. C6/r

Aie Aerhältuisse der Kommunalöeumten.

Die Geh<altsverhaltnisse der städtischen Be- .niten in Offenbach stehen, wie die Hess. Bcamtenzeitung chreibt, fdjon seit längerer Zeit vor einer Neuregelung. Nach vev- chiedenen Entlvürfen und Vorschlägen hatte bie Stadtverordneten- cTiammlung im vorigen Jahr die Beamten zu einer Aeußerung eranlaßt unb ein von diesen gewählter Beamtenaus- ch u ß hat sich in mehreren Sitzungen seiner Ausgabe entledigt, llsdann wurde von der Bürgermeisterei ein neuer Entwurf er Gehaltsftasfel angefertigt und nachdem dieser dem Verfassungs- uSschuß vorgetragen loordcn war, wurde von den Stadtverordneten -amel und Pvrth je ein Gegenvorschlag ausgearbeitet. Diese Entwürfe nebst einigen Anlagen (insbesondere auch Gehalts­affeln der Städte Darmstadt, Mainz, Worms und Freiburg t. B.) tnb nunmehr der Stadtverordnetenversammlung zugestellt war­en und werden wohl in Kürze den zuständigen Ausschuß beschäf- igen. Bon der Bürgermeisterei ist dem Entwurf insofern eine enc Gestalt gegeben worden, als das System der GehaltsAassen usgcgeben und dafür ein Stellenplan aufgestellt und jedem in Inen darin aufgeführten Amt der entsprechende Gehalt bei- efügt worden ist. Die beiden Stadtverordneten-Referenten haben di diesem System angeschlossen. Man erhofft davon die Mög- .chkeit einer größeren Differenzierung,, wie sie tatsächlich bei der 'eschiedenartigkeit der in einer Gemeindeverwaltung nebeneiw- nder bestehenden Aemter notwendig, bei dem Gehaltsklasserr- istem jedoch nitijt ohne eine ganz außerordentlich große Zahl on Klassen, in denen zum Teil nur eine einzelne Stelle auf* aführen sein würde, möglich ist. Vorbildlich ist die Besoldungs- cdnung dvr Staatsbeamten gewesen; auch Worms hat diesen -yuemwechsel bereits vollzogen, was man in Offenbach übrigens cft erfahren l-at, nachdem der neue Entwurf ausgearbeitet wor­an war, ein Beweis, daß das gleiche Bedürfnis an verschiedenen zielten empfunden worden ist. Der Entwurf der Bürgermeisterei Nlcrfcheidet sich von dem der Herren Hamel und Pvrth u. a. adurch, daß er die zweijährige Gehaltsauftückung Vorsicht, ährend bie genannten Herren an der dreijährigen Ausrückung sigehalten haben. Aus die übrigen Unterschiede .hier einzu- -'heu, würde zu sehr ins Einzelne führen.

In verschiedenen Tageszeitungen stand kürzlich eine Notiz ber diese Vorlage, die nicht von sachkundiger Feder herzurührci^ Uten. Unter anderem hatte der Verfasser auch erwähnt, daß e ersten B ürgermeiftereigehülfen den Titel Assistent erhalten Ilten. Tas toar lange nicht das Wichtigste, was über die Vor­ige hätte gesagt werden können, aber wir müssen uns hiermit -shalb näher beschäftigen, weil in der Notiz der Meinung Aus­ruck verliehen ist, daß es bedauerlich wäre,wenn man dem - treben nach dem Assistenten nachgeben würde". Ist das deutsche 3ort nicht gut genug? fragt der Herr Verfasser. Wir sagen ein" unb zwar aus folgenden Gründen: In Offenbach hat an Gehülfen 1., 2. und 3. Klasse und die geprüften Anwärter, e auch Gehülfen (ohne Klasscubezeichnung) heißen. Zwischen esen Beamiengruppen ist "ein großer Unterschied, zwischen den ;:eren unb den letzteren besteht im Anfmigsgehalt eine Disferenz du 800 Mk., und im Enbgehalt von 2000 Mk.!! Eine unter- ...edliche Benennung so verschiedenartiger Beamten ist also wohl rechtfertigt, zumal die Klassenbezeichnung bei demGehülfen" 1 schwerfällig ist und vielfach unterbleibt Heute heißt der 1'jährige Anwärter, der eben Pie Prüfung abgelegt hat, ebenso .chülfe, wie der in der letzten Stufe der 4. Gehaltsklasse eiw- eitifjte, mindestens 43 jährige angestellte Beamte. Das ist für 2i! letzteren kein idqaler Zustand und schädigt: auch seine Autorität L-er was denn überhaupt einGehülfe"? Alle Beamten iib Gehülfen eines anderen höheren, ebensogut, wie sie alle iljieiber sind, und wie wir schon so oft gegen diese letztere un- assende Bezeichnung entschieden protestierten, müssen wir es uch gegen aenGehülfen". Es gibt Maurergehülfen, Barbier- 2 halfen unb bergt, mehr. Da mag bie Bezeichnung gerecht- rrigt fein, denn hort bezeichnet sie bie Unterscheidung von dem lvbändigen Gewerbetreibenden, dem Meister. Bei dem Be­uten ist die Amtsbezeichnung gleichzeitig ein äußeres Zeichen inec Bewertung, das ist eine seststehende Tatsache und der muß an. Rechnung tragen, wenn man will, daß sich die Beamten der 'juijicnben Wertschätzung im Publikum erfreuen sollen, die rs wissen wir recht wohl, zwar nicht allein hiervon ab» gig ist, aber wie nun einmal die öffentliche Meinung ist, hr wesentlich davon beeinflußt wird. Warum denn gerade i bie Berdeutschungsfucht? Solange man nicht allenthalben in taat, Reich unb in Gemeinden mit den fremdsprachlichen Titeln ij räumt, solange es Professoren, Inspektoren, Direktoren, Kvm- issäre, Techniker usw. gibt, und man von einer Registratur und >n Kautionen spricht, solange kann man auch den Assistenten, 2n Man in anderen .Verwaltungen längst hat, dulden. Ein