Enler Vorsitz seine? Präsidenten, Frhrn. Ludwig Nicdesel zu Msenboch und beschäftigte sich namentlich mit den fünf Gesetzentwürfen, welche die Wohnnngsgeldzuschüsse für bie Beamten und die Lehrer besold ung, sowie die DcckungSmittel dafür umfassen. — Der Finanzausschuß der 2. Kammer hielt seine Sitzung mit den drei Ministern ab; den Hauptgegenstand bildete die Verlesung, Besprechung und Genehmigung der umfassenden Nusschußberichte über den U r k u n d e n st e m p e l und die W o h n ll n g s g e l d z u s ch ü s s e, Lie Abg. Dr. Gutfleisch in wochenlanger, emsiger Arbeit «erfaßt hat. Mit der Mittwoch nachmittag stattfindcnden gemeinschaftlichen Beratung beider Ausschüsse dürften bie- Iselben ihre Etatsberatung zum Abschluß bringen.
V *
Berlin, 5. März. Die Vudgetkommission des Abgeordnetenhauses beriet den Gesetzentwurf betreffend die Errichtung von Wanderarbeitsstätten und nahm den § 5, welcher den Provinzen die Erstattung von zwei Dritteln der Kosten der Wanderarbeitsstätten an alle Kreise auferlcczt, mit dem Zusatzantrag des Zentrums, nach dem der Staat den .Provinzen jährlich ein Drittel der Kosten zurückerstattet, an.
KotttSsche Lagerscha«.
Verwaltungskuriosa au8 Südwestafrika
'teilt Herr Schowalter im Stäckerschen „Reich" mit. tt. a. 'finden wir da folgende für den kolonialen Bureaukratismus 'bezeichnende Geschichte:
„Ich muß vorausschicken, daß wir in Südwest Zollfreiheit und «on Swakopinünd aus Frachtfreiheil genießen. Eines Tages bekommt einer meiner Bekannten einen Schinken gesandt, von dem 'ober, rote von vielen Sendungen, nur ein Teil ankam, in unferm ' Fall nur die Poslpaketadrcsse. Um sich und der Post Weiterungen zu ersparen, verzichtete der Adressat nnf den Schinken und begnügte !sich mit der Postpaketadresie. Ter Behörde ließ die Cache ober keine Ruhe, und so trat eines Tages bei meinem Bekannten eine jAufforderung ein, — den Zoll für den gestohlenen Schinken nach- 'zuzahlen. Er sträubte sich, aber die Berechtigung der Nachsorde- rung wurde ihm logisch klar nachgeiviesen. „Es ist anzunehnren," so folgerte die Zollbehörde, „daß der Schinken gestohlen worben ist von jemandem, der feinen Anspruch auf Zollfreiheit hat. sAlso . . Und er ging hin und zahlte. Später bekam er fern jGeld wieder zurück, als er drohte, die Sache dem „Kladderadatsch" lzu melden."
Schowalter schließt seine Betrachtungen mit folgenden beherzigenswerten Worten:
[ „Wir haben zu viel Beamte. Ta hilft es auch nicht, daß man jetzt auch noch von den Bureauvorstgnden der Bezirksämter die Neserveossiziersqualifikation fordert, fonbern dadurch wird die Sache nur noch schlimmer werden. Man regiere einmal weniger und lasse die Bevölkerung so viel als möglich selbst sehen, wie sie zurecht kommt. Wir wollen ja keine Beamienkolonie, sondern eine Siedlungskolonie. Leben im Lande ist b i e Hauptsache, nicht das Steuern/
Wegen Brandstiftung freigl sprachen.
Gegenteil der Fall , sei, wenn man nicht annehmen wolle, Rohrbach verstelle sich jetzt. Der Zeuge hatte auf den Angeklagten Verdacht, toeil diesem mehrfach nachgesagt worden ist, er habe im Mai die Geißlersche Scheuer angesteckt. Dann aber hat der Zeuge sich einmal durch Redensarten des Angeklagten verletzt gefühlt und ihm mit der Faust einen kräftigen Stoß vor die Brust versetzt. Daß er den Rohrbach ein anderesmal mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen hat, erinnere er sich nicht. Vor
dem Brande habe ihn der Sternwirt vor dem Angeklagten gewarnt und ihm gesagt, der werde ihm noch das Haus anstecken. Ter Zeuge will auch sonst derartige Redensarten des Rohrbach hinterbracht ßeEontmcn haben, ohne Gewährsleute dafür angeben zu Tonnen. Es sei ihm il a. mitgeteilt worden, daß Frau Huck in Niederwalgern gehört haben soll, Ziohrbach wolle ihm die Scheuer anstecken. Moos gibt den Schaden an Heu, Stroh, Acker
geräten «usw. aus 1200 Mk. an, den Gebäudeschiaden könne er
erst beziffern, wenn die Scheuer wieder hergestellt wäre. Auf Befragen des Verteidigers sagt der Zeuge noch, daß ihm gegenüber der Angeklagte mit keinem Wort eine Aeußerung gebraucht hat, die er als Drohung aufgefaßt hätte, was er darüber geäußert
habe, wisse er nur von Hörensagen. Der Wirt vom Stern, Weng- lorz, erllärt, daß der Angeklagte und Heinrich Moos in der Brandnacht seine Wirtschaft um 2s/i Uhr verlassen haben. Rohr
bach hatte ian jenem Abend stark getrunken, ob er schwer betrunken war, kann der Zeuge nicht sagen. Er weiß von einer drohenden Bemerkung des Angeklagten gegen Karl Moos nichts zu sagen. Metzger H. Moos ist mit Rohrbach in jener Nacht
zusammen heimgegangen und hat sich kurz vor der K. Moos'schen Hofreite von ihm getrennt. Es sei ihnen niemand, auch nicht
der Nachtwächter begegnet. Der Angeklagte war betrunken, über den Grad von dessen Trunkenheit weiß der Zeuge feine Angaben zu machen, doch ist ihm bekannt, daß Rohrbach viel vertragen kann. Nach Ansicht des Zeugen hätte ec es wohl wahrnehmen müssen, wenn es schon gebrannt hätte, als er nach Hause ging. An dem heutigen Angeklagten will der Zeuge auffälliges nicht wahrgenommen haben; er hat auch keinen Verdacht, daß dieser den Brand angelegt hat.
Es wird festgestellt, daß der Nachtwächter gegenüber der Brandstelle, wo sich eine Stechuhr befindet, genau 2 Uhr 50 Min. seine Anwesenheit markiert hat und dann nach der Wirtschaft Zum Stern zu gegangen ist, die der Angeklagte mit dem Metzger Moos nach Angabe des Wirtes um 2 Uhr 45 Min. verlassen hat. Wäre dem so und stimmen die Zeitangaben genau, so hätte der Wächter den Beiden Begegnen müssen, da die Entfernung von Stern bis zu der Stechuhr 3 Minuten beträgt. Der Wächter bekundet, daß es, als er die Markierung vornahm, noch nicht gebrannt haben kann, wenigstens hat er nichts wahr genommen. Der Bürgermeister und einige andere Leute haben die Fußspur im Garten gesehen und beschreiben sie wie der Zcuye Karl Moos. Schlosser Matern erklärt, daß die Tritte eine Länge von 28 bis 29 Zentimeter hatten. Eine Messung des Schuhwerks des Angeklagten ergibt jedoch, daß dessen Sohle 2 bis 3 Zentimeter weniger lang ist. Wichtig ist die Aussage des Landwirts Friedr. B i e r a u, eines Nachbars des Karl Moos. Dieser erklärt, er sei gegen 4 Uhr, also etwa eine Stunde nach Ausbruch des Brandes in seinen Garten gegangen. Vorher habe er. auf die Gebäude seiner Hofreite acht gegeben, damit diese nicht etwa durch Flugfeucr in Mitleidenschaft gezogen würden. Sein Garten grenze unmittelbar an den des Moos und sei durch einen Lattenzaun von diesem geschieden. Er hat einige Latten vom Zaun gerissen, ist dann durch die Lücke gellettert und auf die Brandstelle durch den Garten des MooS zugegangen, etwa 3 Meter davon will der
itzen. Der An- lajen, worauf der fnMKprrt ofu»r hnä *
keinen Antrag betreffs der Schuldfrage stellen zu wollen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Jung, plädierte auf un-
Klie Fußspuren zeigten einwärts ncriu)tet. ntzen. Der An-11 geklagte muß einen Gang durch den Saat n.ud/eit, worauf der Der Verteidiger, R Aorfttzends, 'konstatiert, .daß dies, nicht zutrijft, sondern eher, das; .bedingte Freisprechung.
Zeuge wieder umgekehrt sein, um den Weg zurück zu machen. Auf diesem Gange hat der Zeuge in dem frischgefallenen Schnee eine Fußspur hinterlassen, er hat bei seinem Gange nicht beobachtet, daß außer seiner etwa noch eine andere Fußspur in dem Moosschen Garten vorhanden war, kann auch nicht sagen, ob der Bürgermeister im Garten hinter der niedergebrannten Scheuer eine Fußspur wahrgenommen hat, bevor er, der Zeuge, den beschriebenen Gang gemacht hat, oder .ob dies etwa nach dem Gang gewesen ist. Auf Veranlassung des Vorsitzenden muß Bierau einen Gang durch den Saal machen, wobei sich zeigt, daß der Mann die Spitzen seiner Füße nach einwärts setzt.
Der Zeuge Seipp erllärt, daß sein Garten neben dem des Moos liegt n-nd zwar an der entgegengesetzten Seite van Bieraus Garten. Er hat am Morgen nach dem Brande eine Lücke in seinem die Gärten trennenden Zaun wahrgenommen, die er vorher nicht bemerkt hat. Fußabdrücke in der Nähe der Lücke hat der Zeuge jedoch nicht gesehen. Die Zeugen Karl Frey und Erhard Rohrbach bekunden Aeußerungen des An- gellagten auf der Brandstelle, sowie solche in den Wirtschaften, die er später besucht hat, die an sich auch sehr harnilos aufzufassen sind. Beide Zeugen erflären, daß Karl Rohrbach dem Streit aus dem Wege geht. Heinrich Bierau hat gesehen, daß der Angeklagte nach dem Brande in seiner Rocktasche ein Vorhemd hatte, das Spuren von Blut zeigte. Der Güterbodenarbeiter Kellner 11. bekundet, daß der Angellagte ihm gegenüber einmal geäußert: „Der alte Trusf (K. Moos) hat mich gestern abend aus dem Prellbock (Wirtschaft zum Stern) raus- geschmiffen, aber ich kriege iö.i noch einmal, ihr wißt doch, wie die Bravos (Rohrbachs) sind." Zeuge Joh. Müller, früher Nachtwächter, hat in der Nacht a>e§ 4. Mai, als es bei Geißler brannte, um 2V2 Uhr fcren Angeklagten vor der Gastwirtschaft zum Grünen Baum angetroffen. Am andern Tag hat er Rohrbach befragt, ob er von dem Feuer nichts gesehen hat, was dieser verneinte. Es sei ihm dies damals schon auffällig gewesen. In der Nacht darauf sei der Angellagte in einer Wirtschaft als der Brandstifter bezeichnet worden. Der Zeuge Frey habe dem Rohrbach gegenüber eine Bemerkung gemacht, die düsen unzweideutig als Brandstifter bezeichnete. Der Angellagte erklärt, er habe eine solche Aeußerung des Frey nicht gehört.
Zeuge Frey bemerkt, Rohrbach sei an jenem Abend in der Wirtschaft betrunken herumgetaumelt und habe gesagt, wenn mich die Leute so ansehen, wäre ich schon längst draußen aus der Wirtschaft, er hat nicht daran denken können, daß jemand den Rohrbach als den Urheber des Brandes bei Geißler ansehen könne. Friedr. Geißler, dem am 4. Mai die Scheuer niederbrannte, erllärt, er habe anfangs nicht an Brandstiftung gedacht. Später sei bas Gerede gewesen, Rohrbach habe ihm die Scheuer angezündet. Der Zeuge hat mit dem Angellagten nie eine Differenz gehabt und kann sich gar nicht denken, weshalb R. ihm die Scheuer angesteckt haben sollte. Die Vernehmung der beiden Gendarmen, die am Morgen nach dem Brande sehr ftüh in Lollar waren, um den Tatbestand festzustellen und den Angeklagten in Haft zu nehmen, ist insofern von Wichtigkeit, als einer der Beamten ebenfalls die Fußspuren in den Garten hinter der abgebrannten Scheuer in Augenschein genommen hat. D'¥er erklärt, es habe nur eine Fußspur von der Zaunlücke von Bieraus Garten her nach der Brandstelle hin unb wieder zurück geführt. Er würde eine weitere Fußspur gesehen haben, wenn noch eine vorhanden gewesen wäre.
. Die einzige an die Geschworenen gerichtete Frage lautete auf V r a n d st i f t u n g.
Der Vertreter ber Staatsbehörde, Assessor Dr. Hetzel, wies darauf hin, daß / Staatsanwaltschaft nach beendeter Vorunter- nkchuug bei der Strafkammer die Einstellung des Verfahrens beantragt hat, weil nicht hinlänglich Beweise für die Schuld deS Angeklagten Vorlagen. Die Strafkammer habe jedoch anders entschieden und den Geschworenen den Fall zur Entscheibuug unterbreitet. Dr. Hetzel erklärt, daß die Staatsanwaltschaft nicht nur dazu da sei, unter allen Umständen für eine Verurteilung des Angeklagten einzutretcn, sondern daß sie auch verpflichtet sei, dafür einzutreten, daß nicht ein Unschuldiger ober ein nicht überführter Angeklagter verurteilt werde. Dr. Hetzel weist darauf hin, daß der Angeklagte in nächster Nähe am Tatort war, als der Brand ausbrach und daß alle Momente der vorsätzlichen Brandstiftung gegeben seien. Die Beweisaufnahme habe aber eine Reihe von Momenten gebracht, daß die Täterschaft Rohrbachs nicht unbedingt feststeht. Aus diesen Gründen erklärt Dr. Hetzel,
'«ine Fußspur gesunden haben, die von nach der hin unb wieber zur: .
Die Fußsp. ren zeigten einwärts 1
Am Morgen nach gefallenen Schnee öderen Zaunlücke Lücke hinsührte.
th. Gießen, 6. März.
r Gestern verhandelte das Schwurgericht gegen den auf der Main-Weserhütte zu Lollar beschäftigten, am 13. Dezember 1884 ; iii Loli ar geborenen Former Ludiv. Rohrbach wegen B randstiftuu g. Tie Anklage vertrat Gerichtsasscstor Dr. Hetzel, bie Verteidigung führte Nechtsanw. Tr. Jung. Es waren 30 Zeugen zu hören. Die Verhandlung dauerte dis abeuds gegen ■TL Uhr. Ter Tatbestand war der folgende: In der Nacht vom heiligen Abend zum 1. Weihnachtsfeiertage brach um 3 Utzr in der Scheuer des Hülisweichcustellers Karl Moos, dessen Ho'reile in der Hauptstraße liegt, Feuer aus. Das Gebäude und bie angrenzende Scheuer des Philipp Junker brnimle nieder. Der Verdacht der Täterschaft lenkte sich auf den Angeklagten, der kurz vor Ausbruch des Brandes bie Wirtschaft von Wenglortz „Zum Stern", bie. von ber Brcmbstelle 3-4 Almuten entfernt, ebenfalls in bei Hauptstraße gelegen ist, mit einem Ramerabeii verlassen hatte, um nach Hause zu gehen. Auf bem Wege bahm mußte er mumttcl- bar am Tatort vorüber gehen. R. soll mit bem Eigentümer ber niedergebrannten Scheuer, 'Moos, Tisfercuzeu gehabt und bieser- halb aus Rache bas ihm zur Last gelegte Verbrechen begangen Haben.
s Ter Angeklagte erklärt, er habe gegen V3 2 Uhr den Stern verlaßen, nachdem er eine Bierreise durch verschiedene Lokale unternommen und dabei etwa 18—20 6)las Bier getrunken höbe; er fei aber nicht betrunken gewesen. Als er den Stern verlassen, in Dem er zuletzt mit Hch. Moos allein geicHen, habe ihn biejer bis kurz vor bie nachherige Braubslelle begleitet und sich bann von ihm getrennt. Rohrbach erklärt, daß ihm beim Passieren der Moosjchcn Hofreite riichts aiügetaClcn fei. Er will sich zu Haus joiort meöergelegt haben. Etwa 10 Minuten später habe er ben |cl)arten Psifj ber Alarmpfeiie von ber Hütte her unb gleichzeitig Feuerlärm vernommen, sei wieber oiügcltcmben unb nach ber iBraiibstelle geeilt, uachbem er seinen Bruder unb seine Mutter ba- vou verstäubigt hatte, baß es breuue. Polizelbleuer Schmidt, der in ber Nachbarschaft wohnt, habe er geweckt. Auf Beiragen bcs Porsitzeubeu erklärt ber Angeklagte, baß er am Adenb Leberschuhe getragen hat. Als er sich wieber aii£leibele, habe er Türnichuhe ans Segeltuch angezogen, bie er als Hausschuhe, auch ab und zu über bie Straße, "getragen hatte. Es fei zwar in ber Branbnachl Schnee geiallen, aber es sei nicht kalt gewesen. Rohrbach erklärt ferner baß er mit einer brennenben Zigarre zur Braubslelle gegangen sei unb untätig bort herumgeslanden habe. Auf bie Frage des Borsitzcuben, Lanbrichter Tr. Jricbrich, ob ber Angeklagte aui der Brandstelle sich geäußert hat: „Es ist ein schönes Feuer" meint Rohrbach, er wisse dies nicht mehr, es könne aber möglich sem. Rohrbach ist gleich nach bem Branbe in noch brci Wirtschaften gewesen, bis er gegen 9 Uhr von ber Genbarmene verhaftet würbe. Tie Anklage nimmt an, baß ber Täler von hinten burch bie an die Hofreiteu ber Hauptstraße grenzenden Gärten in der Rohr- bcichfthen Scheuer den Brand angelegt har. Rohrbach erklärt, baß ihm bie Situation bes Tatortes nicht bekannt sei, er sei nie bort*
Feuer d Familie i .fahrlässig den Brand oeruriaci.'t haben kam. bem Brame will der Zeuge in dem ¥
hin gekommen unb habe nicht gewußt, baß Karl Aloos hinter seiner Ccheiier noch einen Garten habe.
Nachdem den Geschworenen an Hand eines Situationsplanes Klarheit über die Deitiidjfcit gegeben worden war, wurde in die Beweisaufnahme eingetreten. Kvrl Moos deponiert, daß,der Vbere Teil der abgebrannten Scheuer mit Stroh und Heu gefüllt War, während der zu ebener Erde gelegene Teil des Gebäudes als Stallung diente. Dicht an der Scheuer nach der Straße zu habe das Häuschen gefJinben, in dem seine Familie wohnte. Nach der Straße ist sein Besitztum durch ein Hostor abgesc.ftvlfen, das nachts meist unverschlossen mur und dessen Riegel man von der Strasze leicht habe önnen können. Der Zeuge hat damals nm 6 Uhr nachmittags seine Wohnung perlassen, um in Dienst »u gehen. Ms er um 3 Uhr nachts nach Hanse eilte, habe seine und des Jung Scheuer in hellen Flammen gestanden. Weiter bekundet der Zeuge, daß die abgebrannte Sck>euer nach dem dahinter gelegenen Garten eine Tür hatte, die nie fest verschlossen war. Er will nach dem Brande loahrgenommen haben, daß die Heiden Zännc, die seinen Garten rechts und links abschließen, vorher nicht vorhandene Lücken auttoiejen, durch bie ein Mensch bequem Lurch kriechen konnte. Er ist ber Überzeugung, daß das Feuer durcy Brandslistung entstanden ist, da niemand von seiner Familie in der Dunkelheit die Scheuer meor v.rreten hat und etwa
Die Beratung der Geschworenen dauerte kaum eine Minute? Der Obmann, Stadtverordneter Kirch-Gießen, verkündete, daß die Schuldfrage verneint sei, worauf der Gerichitshof auf Freisprechung erkannte, die Kosten, mit Ausnahme der für die Verteidigung (Rechtsanwalt Dr. Jung war Wahlverteidiger) wurden der Staatskasse auferlegt. Der Verteidiger hatte den Antrag gestellt, dem Angeklagten für die erlittene Untersuchungshaft ent- sprechend gesetzlicher Bestimmung eine Entsckiädianna zuznbilligen, verinischtes.
* Wien, 0. März. Heute fand zwischen dem Schriftsteller Fritz Grün bäum und dem H n s a r e n - O b erteil tn an t ElekeS von Szentkatelno wegen eines Nen- fontreS in einem Veraniigungslokal ein Säbeldnell statt. Ersterer wurde an der Schulter, letzterer am Arme verwundet. Tie Gegner schieden unversöhnt.
Der Postschnellzug von Chicago nach New-Port erlitt in der Nähe von Barrytown einen Unfall. Es wurde niemand getötet, drei Personen verwundet. Die Lokomotive unb der erste Wagen blieben im Geleise, die übrigen Wagen stürzten in einen Graben.
* Zuviel des Segens. Die Ehefrau des Pferde- ivärters Maier in der gräflich v. Montgelasschen Brauerei in Aham bei Frankenhausen in Bayern, die bereits dreizehn Kindern das Leben geschenkt hat, überraschte dieser Tage ihren Mann mit drei kräftigen Knaben. Mutte und Kinder befinben sich den Umständen nach wohlauf.
e „Glückwunsch verbeten". Im Anzeigenteil des „Lauenburger Kreis- und Lokalblatt" lesen wir folgende Geburtsanzeige: „Die glückliche Geburt von Vierlingen zeigt an . . . (folgt Name). Glückwunsch verbeten."
* Kleine Tageschronik. Im Deutschen Museum zn München stürzte am Montag abend tut sogenannten Schiffssaale die ganze Tccke ein., Cämtliche^AIodelle und Aiisstcllimgsgegen- stänbe würben verschüttet. Ter Schaben bürste sich als beträchtlich erweisen. Tas Museum tvar am Tienslaq gesperrt. Ter Zutritt zu ber Uisiallstelle war für Jebermann verboten, selbst für bie Presse. — Bei einer Skipartie auf bie Rolwanb (Oberbayern) verunglückten schwer ein Kaufmann imb em Banibeamter aus 'München. — Beim Spielen mit einer Pelrolenmkcnme am offenen Verdiener sind die beiden 4 unb 5 Jahre allen Sohne bes Alaschinen- iührers Lein in Ebersbach (Kgr. Sachsen) verbrannt. — Im Lolicricverein in Zlrnheim in Hollanb würben llnlerfdileife im Betrage von einer Million entdeckt. — In Lissabon wurde die Kirche von St. fMagbaleiia bureb eine Gasexplosion, bie während des Goitesdicnsles staltiond, zersltrt. Ein Priester tvurde lebens- geiährllch verletzt. Tie Amveseuden drängten 1 anifditig nach den Ausgängen, um zu entkommen, wobei im Gedränge viele Perioiien verletzt mürben.
Schöffengericht Gietzen.
O Gießen, 5. März. Beleidigung durch die Preffe.
Im Auftrage eines Geschäftsmannes in Alsfeld hatte ein hiesiges Inkasso-Institut einen schon mehrere Jahre in Hanau wohnenden Arbeiter zur Begleichung einer angeblichen Warenschuld aufgefordert, die aus dessen früherem Aufenthalt in Alsfeld herrührte. Da er keine Zahlungen leistete, drohte ihm das Inkasso-Institut in dem Briefe vom 18. Sept. 1906 an, es werde von dem ihm nach reichSgerichtlicher Entscheidung zustehenden Rechte Gebrauch machen und seinen Namen auf die „Liste der säumigen Schuldner" setzen. Gleich-zeitig wurde der Arbeiter darauf aufmerksam gemacht, daß diese Listen geeignet wären, seinen Kredit vollständig zu untergraben, da sie eine weite Verbreitung unter Gewerbetreibenden jeder Art fänden. Diesen Vries hatte die „Frankfurter Volksstiinme" am 22. Sept, v. I. zum Gegenstand eines Artikels mit der Spitzmarke „E r - Pressung" gemacht. Es wurde darin dem Jnkasso-Jnstiiur der Vorwurf gemacht, das saubere Institut spekuliere daraus, daß der Arbeiter aus Furcht vor der angedrohtcn planmäßig betriebenen Denunziation sich selbst zu solchen Zahlungen verleiten lasse, zu denen er sich nicht für verpflichtet halte. Das Inkasso-Institut erhob wegen dieses Artikels Privatklage wegen Beleidigung gegen die betr. Zeitung. Der verantwortliche Redakteur machte geltend, daß die dreimonatliche Antragssrisl nicht gewahrt sei. Der Artikes sei dem Privatlläger alsbald nach seinem Erscheinen bekannt geworden, lieber die ^Person des dafür verantwortlichen Redakteurs hätte er sich sofort genau und ohne Mühe vergewissern können. Der Kläger habe nun aus eigener Schuld irrtümlich einen anderen Redakteur verklagt und infolgedessen die dreimonatliche Frist seit Kenntnis des Artikels verstreichen lassen. Mit Rücksicht auf dieses Verschulden des Privatklägers sei die Klage wegen Nichteinhaltung der Frist abzuweisen. Das Gericht beschloß, über diese Frage vorab zu entscheiden. Die Verkündung der Entscheidung soll demnächst erfolgen.
DaS falsche Schlafzimmer.
In der Nacht vom 15. auf den 16. Dezember ö. I. begab sich ein hiesiger Taglöhner in angetrunkenem Zustande in eine Wirtschaft im Neuenweg und legte sich, ohne daß ihn jemand bemerkt hatte, in einem der Logierzjmmer zu Bette. Erst am nächsten Morgen wurde er entdeckt. Er wurde wegen Hausfriedensbruches im Sinne des tz 123 St.-G.-B. in eine Gefängnisstrafe von drei Wochen verurteilt.
2lltcs Eifeu.
Zwei Arbeiter hatten bemerkt, daß auf einem Bauplatz in der Nähc der Kliniken öfters Radsätze die Nacht über liegen blieben. Sie machten sich die Gelegenheit zu nutze und nahmen zweimal Rollwagenradsätze mit, die sie als altes Eisen bei einem hiesigen Althändler verkauften. Der eine der Beiden erhielt wegen Diebstahls im Sinne des § 242 St.-G.-B. eine Gefängnisstrafe von drei Wochen; sein Komplize ist flüchtig und konnte bis jetzt nicht ergriffen werden.
Tetefomsche BCtarsbersc ite des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Hank fllr Hande) und Industrie, Giessen.
Frankfurter Itör*#*. 6. Härz. 1.15 Uhr.
3^°/0 Reichsanleihe . 97.50
3% do. . . 85.90
3>$°/0 Konsols .... 97.40 3% do. . . . . 85.90
Hessen . . . . 9610
3^°l(l Oberbessen . . . 95.50
4% Gesten. Gold reute. . 99.70 4l/6 ®o Oesterr. Silberrente 100.—
Ungar. Goldrente . . 95.45 4% Italien. Rente . . . —.—
3?6 Portugiesen Serie I . 69.00 3% Portugiesen „ 111 70.— 4 XA°(b russ.Staatsanl. 1905 91.60 4/5° 0 Japan. Staatsanleihe 92.55 1 °6 Couv. Türken von U'u3 95.30 Türkenluse.....145.80
\% Grieeh. Monopol-Anl. 51 80 4% äussere Argentinier . 87.— 3% Mexikaner . • . 66.60
4>au/0 Chinesen .... 98.—
Aktien:
Bochum Guss..... 233.50
Buderus E. W .... —
Tendenz: schwach.
Berliner Hörse, 6
Cai da E. B......182.50
Da Städter Bank . . . 135.80 Du ne Bank .... 241.50 Doi dcr-Uniou C. . 82.10 Dre.iu.j.1 Lank .... 155.—
; schwach.
Elektriz. Lahmeyer . . .138.— Elektriz. Schnckert . . . 112.75 Esch weil er Bergwerk . 243 - Gelsenkirchen Bergwark . 208.20 Hamburg- Amerik. Paketf. 148 90 Harpener Bergwerk. . . 217.75 Lanrahiittc..... 234.30
Nordd Llojd ..... 128.50 Obciachtes. Eisen-Industrie 115.— Berliner Handelsgos . . 169 20 Darmstädter Bank . . . 136.50 Deutsche Bank . . 241.90 Deutsch-Asiat Bank . . 171.— Diskonto-Keinmandit. . 182 30
Dresdner Bank . . . 154.75 Kreditaktien.....213 50
Baltimore- und Ohio-
Eisenlahn . . . 109.20
Gotthard bahn . . . . —
Lombard. Eisenbahn . . 29 70 Oesterr. Staatsuulin . . . 145.40 Prince-Henn-Eiseubahu . 142.00
März. Anfangskurse.
ilarpener Bergwerk. . . 217.50 i.auraiiütte .... 234 30 r.umbnrdeu E. B. ... 29.50 .Xurdd. Lloyd ..... 128.30 l ilikenluse . ... 146.30


