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6.6.1907 Erstes Blatt
 
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Nr. 130 / Erstes Blatt 157. Jahrgang Donnerstag «.Juni 1907

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^«nzeigVr ®k6?u?* RotationsdruS und Verlag der vrühl'schen Univ.-Vuch- und ZteindruSerel. R. Lange. Redaktion, Expedition und Druckerei: Zchulstratze 7. ^ige^kteil^Ha^s B^ci

Zie heutige Kummer umfaßt 10 Seiten.

Zur Keform der Hess. Landgemeindcordnung. v.

An der Regierungsvorlage über eine neue Landgemeinde- vrdnung hat der Sonderausschuß der Zweiten Kammer zur Be­ratung der BerwaltunasgeseyreforM auch hinsichtlich der Ein­leitung und Durchführung d er Ko m m una l w a hl c n einige bemerkenswerte Aenderungen beschlossen. Ter Artikel 55 des Regierungsentwurfs lautet (ähnlich den derzeit geltenden Bc- ftmrmungtn):

Der Bürgermeister hat vor Einleitung des in den Ar­tikeln 66 ff. vorgeschriebenen Verfahrens den Wahltag festzu- setzen und auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. Hierbei ist davon auszugehen, daß die Wahl unter Ausschluß von Sonn- und Feiertagen und für den Fall der Bildung räumlich abgegrenztcr Wahlbezirke gleichzeitig in den einzelnen Bezirken zu erfolgen hat.

Der Ausschuß hat (unverbindlich) folgende Fassung beschlossen:

Ter Bürgermeister hat ausBeschlußderGemelndc- vertretung vor Einleitung des in den Artikeln 56ff. vor­geschriebenen Verfahrens den Wahltag festzusetzen und auf orts­übliche Weise bekannt zu machen. Hierbei ist davon anszugehen, daß die Wahl für den Fall der Bildung räumlich abgegrenzter Wahlbezirke gleichzeitigen den einzelnen Bezirken zu erfolgen hat.

Es ist also die Mitwirkung des Gemeinderats bei der Fest­setzung des Wahltages gesichert, außerdem die Möglichkeit ge­geben, die Wahl am Sonntag abzuhalien. Mit der letzten Aen- derung hat sich aber die Regierung nicht einverstanden erklärt, wahrend es hinsichtlich der ersten der Fall ist.

Auch die ferner beschlossene Fassung des Artikels 57 (Offen­legung der Wählerlisten) stellt eine Verbesserung dar. Der Ar­tikel soll lauten:

Bor der Wahl hat der Bürgermeister die Offenlegung der Liste auf denr Gemeindehaus oder auf der Amtsstube des Bürger­meisters während dessen Dienstsrunden auf die Dauer einer Woche anzuordnen und dies mindestens drei Tage vorher mit dem Bemerken in ortsüblicher Weise bekannt zu geben, daß innerhalb dieser Frist jeder Angehörige der Gemeinde die Liste cinschcn und beim Bürgermeister schriftlich oder zu Protokoll Einwendungen gegen ihren Inhalt vorbringen könne. Bezieht sich eine erhobene Einwendung auf die Wahlberechtigung eines Dritten, so hat ihn der Bürgermeister hiervon vor Erlaß des Bescheids in Kenntnis zu fetzen.

Tie Regierung ist damit einverstanden: ebenso mit den hinter Artikel 61 beschlossenen Zusätzen:

Tie Wahlhandlung ist öffentlich.

Ter Wahlvorsteher übt die Polizeigewalt innerhalb der Wahllokalitäten aus.

Zum Artikel 63 Abstimmung mit Stimmzetteln) hatten die beiden Referenten des Ausschusses, die Abgg. Köhler und Uebel, die Kuvertwahl beantragt. Durchaus zutreffend sagten sie:Immer nachdrücklicher dringt an das Ohr der Ab­geordneten der Ruf nach größerer Sicherung des .Wahlgeheim­nisses. Bei allen öffentlichen Wahlen hort man jetzt die Frage, warum wird nicht in Küverten gewählt, wie bei den Neichstägs- wahlen?" Es ist unzweifelhaft, 'daß einem nur einigermaßen intelligenter! Wahlvorsteher, der die Stimmzettel abnimmt, es heute möglich ist, annähernd genau festzustellen, wer so, oder anders gewählt hat. Tie allgemeine Volksstimmung wünsche die, bei der Reichstagswahl eingeführte Sicherung des Wahlgeheimnisses auch für alle anderen öffentlichen Wahlen."

Tie Regierung hat sich in ihren vorläufigen Entschließ­ungen mit der Kuvertwahl im Gemeindewahlrccht einverstan­den entart und eine Neuformulierung der bezüglichen Artikel in Vorschlag gebracht. Sachlich deckt sich', dieser Vorschlag mit dem Ausschußbeschluß, bis auf einen Passus des letzteren, den die Regierung ablehnt und der lautet:

Den zur Wahl Berechtigten ist es, auf ihren Antrag beim Wahlvorsteher, gestattet, unmittelbar vor der Wahl eine der Zahl der Abstimmenden ungefähr entsprechende Anzahl von Stimm­zetteln in dem Nebenraum des Wahllokals zur freien Benutzung der ^stimmenden niederzulegen. Tie übrig bleibenden Zettel gehen in den Besitz der Gemeinde über.

Diese letztere Bestimmung hat ihre Bedenken: denn man darf die Befürchtung nicht von der Hauo weisen, daß sich die beab­sichtigte Wohltat hier in das Gegenteil verwandeln kann. Die Stimmzettelversorgung ist Sache der Parteien und sie muß aus dem Wahllokal serngehalten werden. Im Besonderen aber kann man die Sicherung des Wahlgeheimnisses auch bei der Kvrnrnu- nalwahl nur als eine tatsächliche Reform begrüßen.

Eine Verschärfung der Bestimmungen erstrebt gleichfalls der Ausschuß hinsichtlich der Beanstandung einer Wahl. Jrn Regierungsentwurf lautet der Artikel 69: _

Nach dlblauf der in Artik.l 68 bestimmten Frist hat der Bürgermeister die sämtlichen Wahlakten mit gutachtlicher Aeuße- rung dem Krcisrat vorzulcgen. Tiefer ist bei erheblichen Gesetz­widrigkeiten oder bei gesetzlicher Unfähigkeit eines Gewählten zur Beanstandung der Wahl von Amtswegcn verpflichtet. Be­fugt zu ihrer Beanstandung ist der Kreisrat dann, wenn ihm in Bezug auf die Wahl Vorgänge bekannt werden, die das Wahlergebnis in unlauterer Weise zu beeinflussen bestimmt oder geeignet waren.

Tie Begründung der Regierung sagt deshalb: Die Praxis hat gelehrt, daß durch unentgeltliche Verabreichung und Versprechungen von Speisen und Getränken die Wahl in hohem Maße beeinflußt wird. Diese Beeinflussung ist, wenn der Tatbestand des Stimmen- kaufs (§ 109 des R.-Str.-G.-B.) nicht vorliegt, nicht gesetzwidrig, aber als eine durchaus unberechtigte anzusehen. Von einer freien Wahl kann unter diefen Umständen keine Rede fein; aber nicht bloß dies, in jenem unberechtigten Vorgehen wird auch eine große Temoralisation der Bevölkerung herbeigesührt. Von selbst versteht es sich, daß dasVersprechen" von der­gleichen Leistungen demJnaussichtstellen" gleich zu achten ist. Ebenso versteht es sich von selbst, daß es gleichgültig ist, wer gibt, wer verspricht, ob dec Wahlkandidat oder ein anderer in des ersteren Auftrag oder ohne dessen Auftrag. In allen diesen Fällen ist die Beanstandung der Wähl zulässig. Ob infolge von Beanstandung die ganze Wahl zu vernichten sei oder nur die Wahl des beanstanoet Gewählten, ist nach Lage des einzelnen Falles zu entscheiden.

Ter Ausschuß will aber (statt der B e f u g n i s) eine generelle Verpflichtung zur Beanstandung auch für alle Falle un­lauterer Manipulationen bei den Wahlen in Landgemeinden aus- gegrifsen haben. Und man muß ihm zustimmen, daß hier mit nachdrücklichster Schärfe vorgegangen werden muß gegen Frei- Bier-, Frei-Essen-Sitten, richtiger Unsitten usw. Ter Ausschuß hat daher folgende Faüuna beschlossen;

1. Nach Ablauf der in Artikel 68 bestimmten Frist bat der Bürgermeister die sämtlichen Wahlakten mit gutachtlicher Aeußerung dem Kreisrat vorzulegen.

2. Ter Kreisrat ist zur Beanstandung der Wahl von DmtS- wegen verpflichtet:

a) bei erheblichen Gesetzwidrigkeiten,

b) bei gesetzlicher Unfähigkeit eines Gewählten,

c) dann, wenn ihm invezug auf die Wahl Vorgänge bekannt werden, die das Wahlergebnis in unlauterer Weise zu beeinflussen bestimmt oder geeignet waren.

3. Ter WorUaul des Abs. 2 dieses Artikels ist vor jeder Wahl öffentlich in der Gemeinde bekannt zu machen.

Tie Negierung ist mit diesem Ausschußantrag nicht einver­standen,insoweit hiernach eine gesetzliche Verpflichtung des Kreisrats, die Wahl von Amtswcgen zu beanstanden, auch für solche Fälle gegeben sein würde, in denen cs sich um für das Wahlergebnis ganz unerhebliche geringfügige Vorgänge handelt". Wenn man die Wahlsreiheit will, dann darf man u. E. keinen Unterschied machen bei den erwähnten Unsitten, die u^tcr^d)ieb3= los bcfänivit_ ivcrbcit müssen.

politische Lagesschau.

Aus dem Wespennest.

Wohl noch nie ist für die SensationSprcsse die Ausbeute so groß gewesen, rote m diesen kühlen Sommcrtagen. Eine Affäre jagt die andere. Zunächst beroegt die Eulenburgiadc die Federn und selbst die Bankettfahrt der englischen Jour­nalisten verschwindet dahinter. Jeder Tag bringt neue, un- ltcbsame Einzelheiten. Während bisher behauptet wurde, daß der eigentliche Urheber der ganzen Angelegenheit der Wtrkl. Geh. Rat von Holstein sei, der langjährige Chef der Personalabteilung im Auswärtigen Amt, der vor einem Jahr in den Ruhestand trat, wird jetzt behauptet, daß dieser Mann mit den Hyänenaugen^, rote Bismarck ihn nannte, mit der Affäre nicht im geringsten etwas zu tun habe. Jrn Uebrigen soll nach neueren Mitteilungen nicht mir die Ber­liner Sphäre, sondern in gewisser Beziehung auch die Münchens in Betracht fommin. Obendrein wird jetzt von juristischer Seite der Nachweis geführt, daß die angekündigte Klage des Grafen Moltke und des Fürsten Eulenburg, dessen Tochter übrigens vor kurzem mit seinem Sekretär verschwand, ohne daß der Fürst bestimmter Umstände halber in der Lage ist, den Ent- und Verführer zu verfolgen, gar nicht zur Verhandlung fommen werde weil die Harden jchen Andeutungen nach jeder Richtung hin verjährt seien.

Die Münchener Sensation, der Spieler- und Offiziers- Prozeß, war drauf und dran alles Interesse zu verlieren und für die Oesfentlichkcit im Sande zu verlausen: da kommt jetzt die Nachria)t von dem Hinüberspielen der jetzi­gen Klatsch- und Jntrigengeschichten an Den Jsarstrand. Zudem wird auch aus Hannover eine peinliche Spiel- und Wechfelafsäre bekannt, die dort großes Aufsehen erregt. Vor einigen Tagen wurden sechs Offiziere, die zum Militär-Reitmstitut fommanbiert waren, plötzlich zu ihren Regimentern zurückversetzt. Eine Anzahl weiterer zu diesem Institut kommandierter Offiziere wurde mit achttägigem Stubenarrest belegt, und allen andern zur Reitschule kommandierten Offizieren der Besuch eines ersten .Hotels, in welchem die Herren der Reitschule sonst viel zu verkehren pflegten, bis auf weiteres verboten. Wie nun verlautet, sind diese Maßnahmen durch den Kommandeur des Militär-Reitinstituts, Generalleutnant v. Festenberg- Patisch, getroffen worden, dem zu Ohren gekommen war, daß von einer Anzahl Ofsiziere des Reitinstituts stark dem Spiel gehuldigt wurde, das für mehrere Offiziere bedeu­tende Verluste brachte. Die Sache wurde durch den Vater eines bei der Affäre stark engagierten Dragoneroffiziers dem Kommandeur angezeigt und zugleich nach Berlin ae- meldet, wo jetzt über die unliebsame Affäre ein ausführ­licher Bericht eingefordert wird.

Genug/ gleich Wespen schwirren aus ihren Nestern die Skandalgeschichten hervor und manch einer wird, von ihrem Giftstachel getroffen, in* der Versenkung verschwinden.

Das ,Militär-Wochenblatt^ meldet: General-Leutnant Graf von Hohenau, diensttuender General ä la suite des Kaisers, ist in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur Disposition gestellt worden.

DemBerl. Lokal-Anz." zufolge hat Graf Kuno Moltke, da auch die Lberstaatsanwaltschaft ablehnte, öffentliche Anklage gegen den Herausgeber derZukunft" Harden zu erheben, sich beschwerdeführend an den Justizminister gewanbt.

Ans StaSt und Land.

Abdruck unserer durch L!orrespouseuzzerchcu kenntlich ge­machten Lrgiualarttkel ist nur unter genauer Quellenangabe (Gieß. Stuz.) gestaltet.

Gießen, den 6. Juni.

** Der Zweiten Kammer sind zugegangen: Ein Antrag der Abgg. Dr. Osann und Seelinger, betreffend die Gewährung eines Beitrages zu den Kosten der Erweiterung der Epilepttschen-Anstalt m Rieder-Ramstadt; eine Vorstellung des JagdvereinS für das Großherzogtum, betr. den Entwurf des Jagdgesetzes; weiter der von dem Abg. Dr. Reh ver­faßte Bericht, 30 Seiten stark, über das Jagdgesetz.

** Personal nach richten aus dem Bezirk der O b e r»P o st d i r e k 11 o u T a r m st a d t. Elatsinäßig angestellt sind: als Poslgehilnnnen Elisabeth Heil, Auguste Htebel, Auguste Höf-' Unger, Anna X! er gen, Johanna Mühlpwrth, Johanna Stein und Eltsabeth Willenbecher und Telegrahengehiliin Elisabeth Keller in Darmstadt, eingenommen sind in den Postdienst: als Poslgehulseit: Der Gymnasiast Bärget in Heldenbergen, und die Oberrealschüter W i d e r st e i n in Gießen und Zeidler in GroßielDa und Schu!» ainlsajpirant Heußlein in Westhosen; als Poslgehutstn: Margarete Eidenmüller in Darmstadt; als Telegravvenaebutstmien: Termine

Bangert, Charlotte ß-ieqe, Katharina Grünewald, Augupe Kiuspet, Margarete Mischler, Jobanna Mohr und Sophie Schmidt in Darmstadt, Charlotte Beller, Marie Fix, Hermine Helllrisch, Mar­garete Klietzsch, Martha Neuenhagen, Margarete Oestering, Elisa­beth Schell und Friederike Steuerwald in Offenbach, Anna Hos- mann, Emma Krück und Karoline Schlör in WormS, Frieda Haack und Katharina Heinz tu Jugenheim, Ella Hennig in Bingen, Margarete Hohmann in Friedberg und Lina Schmidt in Butzbach; als Postagenten: die Posthilsslelleninhaber Gustav Culmanu in Rieder-Mockstadt, und Ludwig Culmann in Dauernheim, Landivirt Karth in Ober-Mockstadt, Ober-Telegraphenassistent a. D. Heil in Langsdorf und Bürgermeister Reuhl in Gambach. Freiwillig auS- geschieden sind: die Postagenten Köhler in Langsdorf und Metzger in Gambach.

** 300jährige Jubelfeier. Manche Leute meinen, man könne zwar von einer fünfjährigen Tanne, von hundert­jährigen Häusern, aber nicht von einer 300jährtgen Jubelfeier sprechen. An und für sich ist dos Sprachgefühl der so Denkenden auf dem richtigen Wege, und doch läßt sich die Redeweise nicht allein verteidigen, sondern sogar entpschlen. Wie sollten wir auch anders kurz ausdrücken, daß der Abschluß einer Reihe von 300 Jahren, also doch diese 300 Jahre alle zusammen gefeiert werden sollen? Wie dreiwöchentlichalle 3 Wochen wieder- kehrend" bedeutet, dreiwöchig aberdrei Wochen dauernd, oder drei Wocben umfassend", so eben auch: 300jährig nicht allein 300 Jahre dauernd, sondern auch 300 Jahre umfassend. So ist Denn der Ausdruck bei solchen, große runde Zahlen bieten­den, Fällen geradezu zu cnrpfehlen. Mancher stößt sich ja wohl daran, wenn irgendwo an einem Tenkmale steht:Zum Andenken an den 400. Geburtstag Luthers", weil er sich unwillkürlich sagt: Ten hat er doch gar nicht erlebt": daher heißt es besser:Zum Andenken an den 400jährigen Geburtstag Luthers". Ganz anders aber bei Lebenden: Kaiser Wilhelm I. hat seinen90.^ Geburts- tag gefeiert, nicht seinen90 jährigen", seinenlOOflen" aber haben wir nicht mehr feiern können, sondern nur denHunderte jährigen". So ist nun auch300 jährige Jubelfeier" nicht falsch, sondern richtig; ja, dieDreihundertste Jubelfeier" wäre schon allein deshalb falsch, weil es keine 1., 2., 3., 4. Jubelfeier gibt; und der Jubel kommt ja ohnehin erst bei den l-öheren Zahlen, wenn das Bestehen durch eine Reihe von Jahren hindurch ge­feiert werden kann. Also nicht auf die Tauer, sondern auf das Umfassen kommt es an: bei der 300 jährigen Jubelfeier einer Universität gedenkt man des ganzen, 300 Jähre umfassenden Zeitraumes, der feit der Gründung verflossen ist; -und beim 400 jährigen Geburtstag Luthers gedenkt man gleichfalls des« ganzen abgelaufenen Zeitraumes. Falsch ist es aber anderseits, von der 400jährigen Wiederkehr"' seines Geburtstages zu sprechen, was auch häufig geschieht; ÖU ist400. Wiederkehr" das allein richtige.

** Unserem Vogelsberg, der gewiß nicht arm ist an landschaftlichen Reizen und romantischen Partien, haben seither A u s s i ch t S t ü r m e gefehlt. Diesem Mangel wird nun bald abgeholfen fein. Den Anfang machte man mit der Erbauung eines Eckturmes auf den Mauern des U l r i ch st e i n e r Schlosses, eines wundervolle Aussicht gebenden Höhepunktes. Nun ist diesem der H a i n i g t u r'm bei Lauterbach gefolgt, der jetzt dem Verkehr übergeben wurde. Ferner steigen die Grundmauern zweier neuer Türme empor, des Ernst Ludwig-Turmes auf der Her- chenHainer Höhe und des Bismarckturmes auf dem Taufstein. Der Bismarckturm auf dem höchsten Punkt des Vogelsberges dürfte nach seiner Vollendung der hervor­ragendste Aussichtsturm des Vogelsberges werden. Äls ein weiterer Anziehungspunkt ist die Errichtung eines Heimatmuseums aus der baufälligen, 250 Jahre alten Kirche zu Helpershain geplant, die als ein Denkmal der Baukunst des 17. Jahrhunderts so vor dem Verfall beschützt wäre. Wenn dazu erst die projektierte Ohmtal- bahn, die Hauptverkehrsader des nordwestlichen Vogels­bergs, erbaut ist, bann wird der Vogelsberg gewiß be- trächtiiche Anziehung ausüben.

k- Grünberg, 4. Ium. Der Vogelsberger Geflügel- zuchtverein veranstaltete hier eine überaus reich beschickte Geflügel- und Kaninchen-Ausstellung in der Turn­halle. Der Besuch hatte unter der Ungunst des Wetters zu leiden. Unter den ausgestellten Tieren waren zahlreiche Prachtexemplare vorhanden, besonders gilt dies von den Hühnern und Kaninchen. Ueberhaupt zeigte die ganze Aus­stellung, daß der junge Verein es verstanden hat, die Geflügel­zucht im Vogelsberg zu heben. Bei der Preisoerteilung errangen folgende Aussteller Ehrenpreise: Södler-Rieder- Gemünden, Jöckel-Grünberg, Zimmer-Lauter, Simon-Ehrings­hausen, Christ-Reumühle, Rltter-Grünberg, Keil-Strebendorf, Becker-Gießen, Schäfer-Ober-Seibertenrod; 1. Preise erhielten: Fink-Zell, Thießen-Rieder-Gemünden, Jöckel-Grün­berg, Maus-Ruppertevrod, Lauer-Atzenhain, Zimmer-Lauter, Reitz-Stockhausen, Christ-Reumühle. Für Kaninchen wurden prämiiert: Vollmüller-Lauterbach, Weber, Dietz und Jöckel- Grünberg.

(sd.) D a r m st a d t, 5. Juni. In der gestrigen Sitzung des Detaillistenvereins Darmstadt wurde beschlossen, die Gründung eines hessischen Detaillisten-Ber- b a n d e s anzuregen und mit den Vorarbeiten den Main­zer Verein zu beauftragen. Ter feierliche Transport der Leiche des vor einigen Tagen durch einen von selbst los- gegangenen Schuß eines Revolvers verunglückten Drago­ners Engisch fand heute stall. Voran schritt die Regiments- kapelle, es folgte der Leichenwagen, dem sich die Ange­hörigen, der Mttitäroberpfarrer Fikenscher, der Regiments- tommandeur, das Offizierskorps, sowie die Schwadron, in welcher E. gedient halte, folgten. Eine weitere Abordnung begab sich heute nachmittag zur Beisetzung nach Kelsterbach. Mit dem neuen Bahnhofsbau dürfte voraussicht­lich in diesem Jahre fein Anfang mehr gemacht werden, obwohl man jetzt nach der Abholzung des Platzes mit der Errichtung eines kleinen Baubureaus begonnen hat. Schon wegen der in der letzten Zeit sehr erschwerten Terrain­erwerbungen so:l die Verzögerung vergrößert worden fein, da eine Anzahl Anlieger außerordentUch hohe Foröerungen