Ausgabe 
1.6.1907 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

»Werten.

tärkendes

H

mi

* OaxtS ftxert Wie

V/^r.

reiche schon etw. M Lcbrmlldchn, gesucht SuUenwieicr, 13629 lderei, Desi-Aul.

wchtigeö, sauberes

ädvfii^u

kam u. alle HauSsib eine Bäckers aus lern ! von Hungen gesucht Zungen unter 3öK ter Anzeiger erberen.

Träft. Mchtt

in Malt aeiudit. igstr. Hb, 2 ?r.

h and billig81

iigdnÄg 7LZLZ MW«®*'

'mSwelS-S1^ iS««

ieücM 9^ 6DPtJyß LLS-NL77.

nliwrstr. 2. M

jlerie*1* M. S-S MM

ckerei

vemieten.

dberg in HMZZ c Lage eme Backern tcu. Einrichtung na: tm Uebernahim-M bei Hermatm_B im

Nr. 136

Srschetut täglich außer Voenrtag«.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel dem hesflschen Landwirt die Siebener zmvilltll' blätter viernu»! in b< Woche beigelegl uni zweimal wöchentlich bat Hretsbldt für den Kreis Sieben. Fernsprech-An- schluß!. d. Redaktion 112 Verlag u. Expedition 51 Adresse für Depeschen: «uzetger Gießen.

Erstes Blatt

157. Jahrgang

Samstag 1. Juni 1907

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Rotationsdruck und Verlag der vrühsfchen Univ.-Vuch- und Zteindruckerei. R. Lange. Heöaftiow, Expedition und Druckerei: Zchulstratze 7.

vezugSpretS: monatlich 7b Pttoiettel- jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- il Zweigstell« monatlich 65 Pf.; durch

diePost Mk.2.merrel- jährt. auSschl. Bestellst.

Annahme ooi Anzeige» für die TageSnummar bis vormittags 10 Ute* ZeUenvreiS: lokallbPf^ ausroartS 80 Pfennig. Verantwortlich für den polst. und allaem. Teil: P. Wittko: für »Stadt und £anb' unb .Gerichtsiaal*: Ernst Heß; für den An­zeigenteil: HanS Beck

Die Heutige Dummer umfaßt 14 Seiten.

Aie jugendlichen Arbeiter und die AabriK- Anspektoren.

Nach dem Jahresbericht der hessischen Ge- werbeinspektionen f ür_l 906 wurden in Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen im Berichtsjahre ins­gesamt 8902 junge Xleute von 14 bis 16 Jahren beschäftigt 'gegen 8247 im Vorjahre). Davon waren 5038 (4640) männ­lichen und 3864 (3607) weiblichen Geschlechts. (Die in klam­mern gesetzten Ziffern sind aus dem Vorjahre.) Kinder unter 14 Jahren rourden angetroffen 22 (44), davon 14 (24) männlich und 8 (20) weiblich. Während in den Be­wirten Gießen um etwa 3 Prozent, Darmstadt um über Fabriken und der diesen gleichgestellten Anlagen, sowie der­jenigen Anlagen, welche auf Grund von Bundesratsverord- uungat der Gewerbeaussicht unterstehen, in denen jugend» liche Arbeiter beschäftigt werden, gestiegen ist, ist sie im Bezirk Darmstadt gegen das Vorjahr fast gleich geblieben. Die Zahl der jugendlichen Arbeiter ist gestiegen in den Be- zirkert Gießen um etwa 3 Proz., Darmstadt um etwa über 12 Proz., Offenbach um knapp 8 Proz., Mainz um zirka 5 Proz., Worms um über 8 Proz. In der Textilindustrie des Bezirks Mainz wird eine Stbnahme der jugendlichen Arbeiter tonstatiert, dieaus den Einfluß der Revisionen Lurückzusühren" sei. Kinder unter 14 Jahren wurden am Tage der Zählung im Darmstädter Pezivk nicht beschäftigt. Daraus ist so sagt der Bericht nicht zu folgern, daß Kinder unter 14 Jahren wegen der gesetzlichen Beschränkung ihrer Arbeitszeit überhaupt nicht beschäftigt werden. Im Gegen- teil läßt die große Zunahme der jungen Leute zwischen 14 und 16 Jahren darauf schließen, daß eine bedeutende Heran­ziehung der schulentlassenen minder zur Arbeit stattgefunden hat, um dem Bedarf an Arbeitskraft nachzukommen und geschulte Kräfte für künftige Fälle heranzuziehen. Während un Bezirk Gießen zwei Kinder unter 14 Jahren in Fabriken gezählt wurden, waren es im Bezirk Mainz 12, also doppelt soviel als im Jahre vorher. Anschließend hieran schreibt der Atarnzer Beamte:

Diese nicht mehr zur Volksschule verpflichteten Kinder werden immer besser in Fabriken regelmäßig beschäftigt, wo sie in der Regel einen Beruf Orienten, als daß sie von den Fa­briken nicht angenommen werden und als Gelegenheitsarbeiter da und dort beschäftigt werden."

Im Wormser Bezirk ist die Zahl der schulentlassenen Kinder unter 14 Jahren von 34 aus 4 zurückgegangen.

Die Handhabung der aesetzlichen Bestimmungen über die Beschäftigung Jugendlicher gibt noch überall zu Klagen Anlaß. Tie meisten Verfehlungen betreffen die Füh­rung der Arbeitsbücher, die im übrigen eine rein schematische Arbeit geworden sei.

Welentlich zu dieser reinen Formbehandlung des Arbeits­buches, das hmncdjüi früher als ein Ausweis über die Güte des Arbeiters betrachtet wurde, trägt die selbständige 'Stellung des minderjährigen Arbeiters bei, die ihm das bürgerliche Recht inbezug auf den Lohnempfang, das Kündigungsrecht und die Vertretung vor den Gerichten einräumt."

Besonders interessant ist ein Fall, den der Offenbacher Beamte berichtet:

In einer Metallwarenfabrik (Gürtlerei), in welcher insge­samt etwa 120 bis 130 Arbeiter tätig sind, wurde eine An­zahl Arbeiterinnen, darunter auch Jugendliche, länger als die gesetzlich zulässige Zeit und auch nach 8V2 Uhr abends be­schäftigt. Diese Ikbcrlretungen wurden der Gewerbeinfpcktion zur weiteren Bersolguitg der Angelegenheit gemeldet. Die abends nach V2 9 Uhr revidierende Gendarmerie traf nur eine Arbeiterin an. Tie übrigen zu dieser Zeit vorschriftSwidrtg beschäftigten Arbei­terinnen wurden durch Angestellte der Fabrik bei dem Erscheinen der Gendarmerie gewarnt und mußten sich heimlich durch den Garten entfernen. Ein Verwandter der Fabrikinhaber hatte geholfen, die Mädchen wegzuschasfen und einige über einen Zaun zu Heven, wobei zwei ins Wasser fielen. In der Vorimtersuchung hielten die Mädchen mit ihren Aussagen sehr zurüct, doch dectte die Verhandlung die ganze Angelegenheit auf. Bon sechs Ange­klagten wurden zwei Fabrikanten mit 300 bezw. 100 Mk. und zwei Wertsührer mit je 20 Mk. in Strafe genommen.

Ausnahmebewilligungen hinsichtlich der Ruhe­pausen Jugendlicher werden fast aus allen Bezirken be­richtet. Bei dem engen Zusammenhang der Arbeitsver­richtungen Jugendlicher mit bet Arbeit der Erwachsenen würde häufig der Arbeitsverdienst der letzteren geschädigt, wenn die jugendlichen Arbeiter die Arbeit nicht gleich­

zeitig aufnehmen könnten. Es find darum Ausnahmen ge- aestattet worden bei Arbeitszeiten von 84, 9 unb 91/2 Stunden. Durch den Reichskanzler wurde einer Molkereischule im Bezirke Gießen wegen der Natur des Betriebes bis zum 31. Dez. 1907 die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter an Sonn- und Festtagen unter be­stimmten Bedingungen (mindestens zweijährige Lehrzeit, nur höchstens fünf Stunden am Vormittag; Freigabe jedes dritten Sonntags mit ununterbrochener Ruhezeit von 36 Stunden) gestattet. Im Bezirk Worms wurden zwei Back­stein fabrikanlen wegen Kinderbeschäftigung bestraft. Ein Stembruchbesitzer beschäftigte ein Schulkind. Verbotene Beschäftigungsarten wurden in einer Roßhaarspinnerci er­mittelt, woselbst zwei jugendliche Arbeiter in einem Hechel­raum beschäftigt waren. In einer Ziegelei wurde fest gestellt, daß jugendliche Arbeiter über 10 Stunden beschäftigt wor­den sind.

In den Damenschneidereien von Mainz ist es wie der dortige Beamte schreibt üblich, eine IMtündige Mittags­pause zu gewähren, die Vor- und Nachmittagspausen sind nicht vorher bestimmt und werden nicht regelmäßig ge­halten. Auch ruht der Betrieb nicht vollständig, sodaß die Vorschriften des Gesetzes für die Anrechnung der Pausen nicht erfüllt waren. Der Fall liegt dem Gericht zur Ent­scheidung vor. Die Pausen wsrden bei nicht eiligen Arbeiten eingehalten, bei dringender Arbeit offenbar als Arbeitszeit in Anspruch genommen. Ter Bericht zitiert dann einen Fall,wie die gesetzlichen Bestimmungen umgangen wer­den können". Die Inhaberin' eines Putzgeschäfts, die eine Putzmacherin länger hatte arbeiten lassen, erklärte vor Ge­richt, daß die Putzmacherin auch als Verkäuferin ausgebildet werde! Nach Ansicht der Gewerbeaufsichisbeamten dürfte eine jugendliche Arbeiterin nicht zu gleicher Zeit in zwei, wenn auch räumlich getrennten Betrieben von ein und demselben Arbeitgeber beschäfttgt werden, weil hierdurch die Arbeitszeit im Sinne des 8 4 der Verordnung vom 31. März 1897 ungesetzmäßig verlängert werden könnte.

Im Bezirk Gießen wurden unter 14 Jahre alte Arbeiter,wie jedes Jahr hier und da", in Fabriken länger als die gesetzliche sechsstündige Arbeitszeit beschäf­tigt angetroffen. Der dortige Aufsichtsbeamte schreibt:

Es lag seitens der betreffenden Betriebsleitungen nicht die geringste Absicht vor, das Gesetz zu übertreten. Man hatte die schulentlassenen jungen Leute wie die Übrigen einaestelll und gehalten, ohne an die Vorschrift des K 13- Abs. 2 d. G.-O. zu denken. Gegen diese Vorschrift spreckjen sich seit Jahren alle Fabrikbesitzer, bei denen man sich erkundigte, auf das schärfste aus. Einen großen gesundheitlichen Wert für die Jungen hätte dieselbe nicht. Außerhalb der 6 stündigen Fabrikarbeitszeit müßten die jungen Leute samt und sonders noch andere meist viel anstrengendere Arbeiten leiften, es sei überdies unbegreif­lich, warum man Handwerk und Baugewerbe von einer derartigen Vorschrift ausgenommen habe und nur den Fabrilbetrieben die Einstellung junger Leute erschwere. Wer mehrere noch nicht 14 Jahre alte jugendliche Arbeiter eingestellt habe, müsse ständig deren Geburtstage kontrollieren, da 'die Fälle, daß die Betreffen­den ohne Wissen der Beamten des Vkehrverdienstes halber die beschränkte Arbestsgreiize überschritten, sehr häufig einträten. Wenn man der angeführten Gesetzesstelle etwa folgende Fassung gäbe:Vor dem 1. Mai desjenigen Jahres, in welchem schul­entlassene Kinder das 14. Lebensjahr erreichen, dürfen diese in Fabriken und den diesen gleichgestellten Anlagen nicht be- schäftigt werden", so würde dies ohne jeden Schlöten für das Wohlergehen der Jugendlichen durchführbar sein und den Fa­briken die Heranziehung von Nachwuchs erleichtern."

Tie Verwaltung einer Glasfabrik hatte seit zwei Jahren, um Betriebsstörungen infolge Teilnahme der pflichtigen jungen Leute an der Fortbildungsschule zu vermeiden, die Arbeitsschichten geändert. Tie erste Schicht dauerte von 6 Ilhr vormittags bis 4 llhr nachmittags, die zweite von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens, der Fortbildungs- schulunterricht fällt in die Zett von 5 bis 7 Uhr abends. Ter Arbeiterausschuß machte nun geltend, daß in diesem Verfahren eine unzulässige Verlängerung der Arbeitszeit für die jungen Leute liege, indem die Tauer des Fort­bildungsschulunterrichts in die Arbeitszeit einzuberechnen wäre und verlangte nach Anhörung der Gewerbeinspektion Abhilfe. Tie Gewerbeinspektion konnte sich jedoch dieser Ansicht des Arbeiter ausscyusses nicht anschließen, da die Gewerbeordnung keine Begründung hierfür bietet und die Fortbildungsschulzeit vom Gesetz nicht als Arbeitszeit an­gesehen wird.

Zur Entwicklung des L e h r l i n g s w e f c n s in den Fabriken schreibt die Inspektion Darmstadt:

Im Berichtsjahre wurden in 110 von 280 Fabriken 878 Lehrlinge gezählt und zwar 563 unter und 315 über 16 Jahren, gegen 745, bezw. 448 und 292 im Vorjahre. Tie Zahl der Fabriken ist nicht, die Zahl b.r Lehrlinge um 138, ungefähq ein Fünftel der vorjährigen Zahl, gestiegen. Tie Steigerung kommt fast ganz auf die Lehrlinge unter 16 Jahren. Es kann demnach angenommen werden, daß die Steigerung fast nur durch Neueinstellung schulentlassener Kinder hcrvorgerufen worden ist. Tie Zahl der mit Lehrvertrag eingestellten Lehrlinge ist absolut ebenfalls stark gestiegen 667 gegen 563 im Vorjahre im Verhältnis t»ir Gesamtzahl der Lehrlinge aber auf der-! selben Höhe (76 Proz.) stehen geblieben. Tie Mehreinstellung der Lehrlinge fällt fast ganz auf die Industrie der Maschinen,' Apparate usw. In den Fabriken weroen häufig Lehrverträge abgeschlossen, die sich nur auf die Erlernung einer Teilarbeit, nicht auf die Erlernung der ganzen Herstellungsweise des End- ergebnisses beziehen. Tie genau- Begrenzung der Bestimmungen über den Lehrvertrag int Handwerk in der Gcwerbeoronurig läßt mit Recht bte Auslegung zu, daß der Gewerbeunternehnter be- rechllgt ist, die Erlernung jeder Arbeit in seinem Betriebe in den Lehrvertrag einzubeziehen. So müssen z. B. Lehrverträge wenn sie sonst den gesetzlichen Bestiinntnngcn entsprechen in den Zigarrensabriken, die nur die Erlernung des Wickel­machens, des Einrollens oder des Sortierens fest setzen, als rechtsgültig im Sinne der §§ 126 b. ff. G.-O. angesehen werden. Zweifelhaft fann jedoch die Rcchtsgültigkeft sein, wenn die Lehr-', zeit über dasjenige Maß hiimusgeht, welches zur vollständigen ( Erlernung der Teilarbeit erforderlich ist. Es ist nicht zu be­zweifeln, daß in diesen Fällen der Arbeitgeber sich die Möglickt- keit wahren möchte, die ihm bei der Anlernung entstehenden; materiellen Verluste durch die Beständigkeit des ÄrbeitsoerhältM nisses auszugleichen, welcher Grundsatz bei ben Lehrzeiten im Handwerk ebenfalls stillschweigend gutgeheihen wird. Bei allzu großen Zeitbestimmungen wird den Fabrikbefttzern empfohlen, den Jahrvertrag durch einen Arbeitsvertrag zu ersetzen, um den 1 gesetzlichen Anforderungen nicht zu widersprechen. Es lann dies umso eher geschehen, als der vertragschließende Arbeiter von den Berechtigungen, die ihm der gesetzliche Lehrvertrag für die Zukunft verspricht, Gebrauch ui machen nicht in die Lage kommt.

Cagcsfc^atu

Vieh- und Fleiskhpreise.

Man schreibt uns:

Als die Fleischpreise in den beiden letzten Jahren zu einer; so abnormen Höhe geklettert waren, daß es tausenden und aber* tausenden nur ausnahmsweise möglich war, Fleisch auf dem Mittagstisch zu bringen und alle Lvhnbewegunge-. mit Rück­sichten auf die Teuerung der Lebenshaltung begründet wurden, da wurde die Schuld hieran vielfach der Berliner Regierung unb den Agrariern in die Schuhe gesckwben. Der Regierung machte man den Vorwurf, daß sie unter Vorspiegelung des Seuchenschutzes die Grenzen gesperrt halte, während auf der anderen Seite die Landwirte diese Konjunttur nach Kräften ausnutzten und hohe Preise forderten. An sich waren die Vorwürfe wenigstens bis zu einer bestimmten Grenze nicht unberechtigt, indesten über­sah man verschiedentlich dabei, daß tatsächlich Vieh in angel herrschte, der auf die schlechte Ernte der Vorjahre unb bie da- bnrü) fcebingte Futterknappheit zurüäzuführen war. Inzwischen haben sich bie Verhältnisse aber wesentlich geänb:rt, ber Vieh­mangel ist im großen unb ganzen behoben unb als Resultat ergibt sich ein beträchtlich vermehrter Auftrieb auf ben Schlachthöfen in Verbinbung mit einem ganz bebeu- tenben Sinken ber Viehpreise. Aber trotz allebein merkt der Konsument nicht viel bavon, daß auch bas Fleisch billiger geworden wäre, weil nunmehr die Metzger ihrerseits bie Fleischpreise hochhalten unb höchstens nur hier unb ba ein wenig aogelassen haben. Dieses Verhalten macht augenblicklich in weiten Schichten ber Bevölkerung bösesBlut unb ist geeignet, in einem großen Teil ber Nation eine Antipathie gegen bi: Mitglieder des Metzgergewerbcs hervorzurufen, während sie bisher sich der Sympathien der Bevölkerung *u erfreuen hatten. Von feit:n der Metzger wirb bas Hochhalten der Preise damit gerechtfertigt, bie großen Ausfälle während der Fleischteuerung zu becken. Bis zu einem gewissen Grade kann man dies nicht verdenken, andererseits aber darf hierbei das Maß des Berechtigten nicht überschritten werden, da doch zur Zeit der Viehteuerung bie Schlächter nicht bei ihren alten Verkaufspreisen geblieben sind, sondern diese ganz be­trächtlich erhöht hatten, sodaß von wirklichen großen Ausfällen wohl nur ganz vereinzelt bie Rebe sein kann; auch sollte man in Metzgerkreisen bebenken, daß eine HerabsetzungdesFleisch- Preises eine Steigerung des Konsums herbeifuhren würde; sodaß die Metzger bei größerem Absatz durchaus auf ihre Rechnung kommen ivüroen. Beharren sie bei ihrer jetzigen Haltung, so kann es leicht dahin kommen, daß sie verschiedentlich ausge­schaltet werden. Schon bilden sich Konsumgenossenschaf­ten, um b i l l i g e s F l e i s ch zu erhalten, auch dieLandwirte selbst wären nicht abgeneigt, sich zu Fleischverkaufsgenosscnschaften

bergianum, das Kunstgewerbemuseum, historische Museum unb das Völkermuseum.

Schon in den achtziger Jahren hat das Städelsche Kunstinstitut nach neuen großen Räumen Umschau gehalten. Und das Senkenbergianum bezieht gegenwärtig glänzende Museumsbauten in Frankfurts äußerstem Westen. Und Frankfurts Kunstgewerbemuseum haben schon bedeutende For cher und Gelehrte ein Juwel deutscher Museumskunft

genannt.

Ist bei diesen drei Instituten die Einheitlichkeit im speziellen Falle einigermaßen gewahrt, so steht es um die städtischen Sammlungen desto trauriger. Das historische Museum hat es sich schon gefallen lassen müssen, Plunder- museum und Raritätenkabinett genannt zu werden. Das Völkermuseum wird man demnächst provisorisch im ehe­maligen Bunbespalais unterbringen. Die bisherige De­zentralisation der Frankfurter Krmstschätze ist aus die Dauer unmöglich. Wie immer, so soll auch in diesem Falle die Stadt gleich etwas Gigantisches und Imposantes schaffen. Tas Geld dazu kann nicht fehlen. Milltonenftiftungen (ge­rade für wissenschaftliche Zwecke) sind in Frankfurt keine Selteiiheit, das Mäeenaienmm blüht nach wie vor.

So ungeheuer dal)er auf den ersten Blick der Plan auch anmutet, in Frantfurt a. M. das erste deutsche Ge­neralmuseum zu errichten, i as all und jede Kunst unter seinem bergenden Tach Schutz und Raum gewährt, so darf doch vor allem das Eine von vornherein nicht vergessen werden: Opferfreudigkeit und Opferwilligkeit der Finanz-

Ias erste deutsche Oenerat-Wuseum!

(Von unserem Korrespondenten.)

Frankfurt a. M., 31. Mai.

Es ist hier der Plan aufgetMtcht, Frankfurts reiche und seltene Kunstschätze unter einem gemeinsamen Dache zu vereinigen. Es wird also nicht mehr und nicht weniger als die Errichtung des ersten deutschen Generalmuseums geplant. Frantfurt ist gegenwärtig an einem Hafen­projekt, das 52 Millionen Mart kostet, Frankfurt hat für die Niederlegung der Altstadt Millionen über Millionen geopfert, Frankfurt gibt dieses kleine Beispiel sagt genug gegenwärtig sür das Versetzen eines viel­hundertjährigen Eibenbaumes tausende von Mark aus. Nun sickert als neuester Plan des Oberbürgermeisters Dr. Adickes die Errichtung eines Generalmuseums durch. Es dürste wohl teiue deutsche Stadt geben, in der die dNuseums- verhältnisse so dezentralisiert, so im Argen liegen wie gerade in Frankfurt. ,Äas aber unsere Schätze und Kost­barkeiten so besonders' wertvoll und bedeutend macht, ist die Tatsache, daß sie nicht Fürstenhuld und -gunst zu ver­danken sind, daß sie vielmehr hervorgegangen sind aus dem Mücenatentum der reichen Bürgerschaft. In welches Diu- seum aber, in welche Kunstsammlung man heute hinkommr, es drückt die Enge des Raumes auf die Besucher, man wird oes Gesehenen nicht froh. Fünf Museen tommen in Frage: Das. Städelsche Kunstinstitut^ das Senkert-

Goethes Zauberlehrling als Oper. Ter Hos- kapellrneister Johannes Többer in Hannover hat es mit Hermann Erker übernommen, Goethes GedichtTer Zauberlehrling" zu einer Oper umzuwandeln. Natürlich wußte ber Inhalt des Gedichtes für die Dramatisierung erweitert werben. Zu Beginn ber Oper sieht man, wie ber Meister aus bem Besen nicht etwa wie bei Goethe einen Kvbolb, sondern ein schönes Weib, bie Else Eapricciosa, erschafft. Der Lehrling verliebt sich in das holde Wesen, unb als der Metster sich entfernt hat. zaubert er sie von neuem aus dem Besen heroor. Aber wehe.' Den weiblichen Geist, den er rief, wird er nicht mehr los, wie das ja auch wohl im wirklichen Leben vorkommt. Die Elfe Eapricciosa ent­puppt sich als eine richtige Capricwse, und statt sich dem Lehr­ling im Tanze hinzugeben, überschwemmt sie das Haus mit dem Wasser des nahen Meeres. Ter Meisten muß dann schließlich, wie im Originalgedicht, den geplagten Liebhaber befreien. Dre Uraufführung des musikalischenZauberlehrl.ngs' wird cuq Braunschweiger Hoftheater in nächster Saison stattfinden.

das i aristo kralle Frankfurts haben noch niemals versagt, wenn der Oberbürgermeister Tr. Mickes ein Bittwort vom Stapel ließ. Mußte Dr. Adickes, der so gern in Frantfurt schon jetzt eine alma mater errichtet hätte, diese seine Lieblingsidee! auch unter den momentanen Verhältnissen, erdrückt von der Mehrheit des Stadtparlamentes auf geben, so wird fein neuer Plan des Generalmuseums um so eifrigere Förderer und Gönner finden. Ist das erste deutsche Generalmuseum aber erst in der Mainstadt errichtet, dann ist der Weg zur alma mater Francofurtensis frei.