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30.11.1906 Drittes Blatt
 
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Skr. 282 Drittes Blatt

156. Jahrgang

Freitag 3V. November 1906

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag«.

DieGiehener $ami!tenb!atter" werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich betgclegt. Der ffesfiiche Landwirt' erschemi monatlich einmal.

Giehener Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition u.Truckeret: Schulstr.7.

Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.; Anzeiger Gießen.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

L?c^r,Mcr LcinStag.

R.-B. Darmstadt, 29. November.

Die Zweite Ständekammer trat heute vormittag zu ihren Winterberatungen zusammen. Das Haus zeigt trotz der zur Beratung stehenden Interpellation über den Fall Eißnert die gewöhnltche Physiognomie. Auch die Zuhörertribünen sind nicht stark besetzt, nur auf der Jou» nalislentribüne ist ein halbes Dutzend auswärtiger Zeitungs­oertreter zugegen.

Nachdem am Regierungstische Staatsminister Ewald, Finanzminister Gnauth und Mmisierialpräsident Braun Platz genommen hatten, eröffnete Präsident Haas die Sitzung um IO1/, Uhr. Der Präsident gedachte zuerst der frohen Runbe von der

Geburt des Erbprinzen und sprach bem hohen Elternpaare namens der Zweiten Kammer die herzlichste Gratulation aus mit dem Wunsche, das; der junge Prinz an Leib und Seele gedeihen möge, und daß er insbesondere eine die sorgfältigste Kenntnis von Land und Leuten garantierende Erziehung erhalten möge zum Segen des Landes. Dcr Präsident ist überzeugt, daß die Kammer (die Sozialdemokraten glänzen durch Abwesenheit) diesen Wunsch mit ihm teile, und ersuche sie, dem Großherzog, der Großherzogin und dein Erbprinzen ein dreimaliges Hoch auS- zubringen. (Nachdem dies geschehen war, erschienen die Sozialdemokraten wieder im Sitzungssaal.)

Der Präsident verlas darauf die Botschaft des Groß­herzogs in Betreff der Geburt des Erbgr o ßherz ogS. Der Frage des Präsidenten, ob die Kammer an Se. Königl. Hoheit eine Glückwunsch-Adresse richten wolle, stimmte das Haus zu.

RamenS der Sozialdemokraten gab Abg. Dr. David die Erklärung ab: Wenn roir diesmal der Adresse an den Großherzog unsere Zustimmung nicht versagen, so ge­schieht es nicht, weil wir unseren prinzipiell ablehnenden Standpunkt zu derartigen Kundgebungen geändert hätten, oder ihre Form billigten, sondern aus rein menschlichen Gründen. Wir wollen datnit zum Ausdruck bringen, daß wir uns nut-- frenen, daß dem Großherzog nach den schweren Schicksals­schlägen, die ihn getroffen hatten, em neues Familien- glück erblüht ist. In diesem Sinne schließe sich des Redners Partei dem Glückwünsche an.

Das Haus genehmigt darauf einstimmig die vom Präsidenten verleseneAdresse. Weiter verliest der Präsident die Danktelegramme Se. Königs. Hoh. des Großherzogs und I. K. H. der Großherzogin für die Glückwünsche der Kammer 5um Geburtstag.

Präsident Haas widmet, darauf den beiden verstorbenen Abgeordneten Häusel und Müller warme Nachrufe. Die Kamlner ehrt ihr Andenken durch Erheben von den Plätzen. Nachdem dann noch die Vereidigung der beiden neu ein­getretenen Abgeordneten Dr. Osann II. und Büchner- Vvönig erfolgt ist, wird in der Tagesordnung fortgefahren. Auf die 9lnfragc der Abgeordneten Dr. Schmitt und Genoffen, die

Verkehrsiutereffen der Stadt Mainz betr., verliest Finanzminister Gnauth eine längere Regierungs­erklärung.

Auf Antrag des Abg. Dr. Schmitt wird eine Be­sprechung der Angelegenheit nach Drucklegung der Antwort beschloffen.

Die Anfrage bet' Abgg. Reinhart und Genossen, be­treffend die

Bestätigung des Herrn Eißnert zum Beigeordneten der Stabt Offenbach beantwortet Ministerial- präsibent Braun durch Verlesung einer umfangreichen Re­gierungserklärung, bie wie folgt lautet:

Die Großh. Negierung verkennt keineswegs den^Gegen- s a d zwischen dem heutigen Staat und der Sozial- demotratie als der politischen Partei, welche die von ihr geforderte Aushebung des Privateigentums an den Produktions­mitteln und die Umwandlung der bestehenden in eine sozialistische Gesellschaftsordnung im Wege des Ktassenkampses und der Er­oberung der politischen Macht für die Arbeiterklasse erstrebt.

Die Großh. Regierung verurteilt durchaus den verwerf­lichen Charakter der von der Sozialdemokratie zur Förderung ihrer Bestrebungen an gewendeten Mittel und ist sich voll bewußt ihrer Pflicht, in Wahrung des monarchischen Staatsgcdankens und zum Schutze der bestehen­den Staats- und Gesellschaftsorbnung auch zu ihrem Teil die diesem Standpunkt zuwiderlausenden Tendenzen und das Vor­gehen der sozialdemokratischen Partei zu bekämpfen.

Mit Aussicht auf Erfolg will dieser Kampf der Großh. Regierung aber nur möglich und zulässig erscheinen auf dem Boden der bestehenden Gesetzgebung und unter Be­obachtung der verfassungsmäßigen Gleichheit der Staatsangehörigen vor dem Gesetz in Pflichten wie in Rechten.

Soweit es sich hierbei speziell um die Handhabung der Vorschrift der Städteordnung über die Bestätigung der Bürgermeister und Beigeordneten handelt, darf nicht verkannt wcvdcn, daß deren Berufung zum Amt zunächst auf der Wahl beruht und daß die Städleorüuung selbst oorschreibt, welche Personen von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Einen Aus­schluß lediglich wegen der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei kennt das Gesetz nicht. Diese Auffassung der Gr. Regierung wird als richtig von den Herren Interpellanten selbst ausdrücklich anerkannt. Die Sozialdemokratie aber als politische Partei nicht gelten zu lassen, weil sie sich selbst außerhalb der gegebenen Staats- und l>-esellschaitsordnung pelle, schemt der Großh. Negierung insoweit und insolange nicht angängig, als die Sozialdemokratie ihre Ziele innerhalb der durch die bestehende Gesetzgebung gezogenen Grenzen, sowie auf parlamentarischem Wege verfolgt. Nach der dermaligen Rechtslage kann somir einem Wahlergebnis nicht in jedem Falle und bloß darum bie Beachtung versagt werden, weil der Gewählte der g. nannten Partei angehvrt. Eine solche Sach­behandlung würde die Großh. Regierung weder mit den Forder­ungen voutifchcr Gerechtigkeit für vereinbar, noch als im Kampfe gegen die Sozialdeiiwkratte nützlich halten.

Aus der anderen Seite ist zu erwägen, daß dem Bürger­meister und den Beigeordneten nach den Vorschriften der Städte­ordnung neben der Verwaltung der eigentlichen Gemeindeange-

legenheitcn polizeiliche und andere staat.iche Funktionen obliegen, und daß sie hierdurch mit Bestätigung ihrer Wahl auch zu Trägern staatlicher Hoheitsrechte werden. Die nach der Städte­ordnung dem Landesherrn vorbehaltcne und hinsichtlich der Ver- agungsgründe unbeschränkte Bestätigung muß vermeiden, daß solche Funktionen einer ungeeigneten Persönlichkeit aufgetragcn werden.

Unter allen diesen Gesichtspunkten i)t bei Handhabung des Bestätiguuasrechts in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Gewählte geeignet sei, bei der Verwaltung der städtischen Geschäfte in einer das Gemeindewohl fordernden und zugleich dem Staatswohl nicht zuwiderlaufenden Weise mitzuwirkcn.

Im vorliegenden Falte i|i bei bieicr ihrer Pru,ung die Großh. Regierung, unbeschadet ihrer grundsätzlichen Stellung gegenüber der Soziatdemokr<.llc, hauptiächuch aus zwei Erwägungen zuguniten des Vollzugs der Bci.äügung schlüssig geworden.

Einmal war auf Artikel 1 das Gesetzes vom 24. Mai 1894 Rücklicht zu nehmen, wonach in erster Linie die Stellvertretung des Pürgermestiers den besoldeten Beigeordneten zui»eht und Art und sJJiqb der Mitwirkung dcr unOeioibcten Beigeordneten zu­nächst von dem Bürgermeister zu regeln ist. Dazu kam ab­gesehen von der an sich gegebenen Möglichkeit einer Uebertragung der Polizei bei Eintritt von Schwierigkeiten an eine paatliche Behörde weiter die Tatsache, daß nach Auskunft von den berufenen Seiten gegen die Person des Gewählten eben nur seine Parteistellung eingewendet werden könne, sowie die auf amt­liches Befragen von ihm u. a. abgegebene Erklärung, daß er sein Amt nach den bestehenden Gesetzen i uhren und dieses Amt nieder­legen werde, falls er hierbei mit feiner Ueberzeugung in Wider­spruch gerate.

Unter diesen Umständen glaubte die Großherzogliche Re­gierung, daß kein zureichender Grund mehr vorgelegen habe, aus dem der Bestätigung l-ättc widerraten werden können. Für diese übernimmt daher die Großh. Regierung die ihr zufallende Verantwortlichkeit.

Zu der Annahme der Herren Interpellanten, daß die Be­stätigung eine prinzipielle Aenderung in der seitherigen Stellung­nahme bedeute, roeue ich darauf hin, wie sich seit Erlaß der Stadteordnung überhaupt noch kein Anlaß ergeben hatte, einer nach deren Vorschriften vollzogenen Wahl die Bestätigung zu versagen.

Zum Schlüsse betone ich ausdrücklich, daß die Bestätigung des Herrn Eißnert.ohne jedesPrä- judiz für die Zukunft erfolgt ist und daß in et­waigen künftigen Fällen die freie Entschließung der zuständigen Stelle nur unter der selbstver­st ändl ich en Beobachtung größter Vorsicht und auf Grund der Erfahrungen int vor liegen de n Falle ergehen wird."

9tad) dieser mit größter Spannung angehörten Erklärung (die meisten Abgeordneten hatten sich dicht an den Regierungs­tisch herangebrängt) beantragte Abg. Reinhart die Druck­legung der Regierungserklärung unb bie Vertagung ber Besprechung auf Nachmittag. Das Haus beschloß bem Antrag entsprechenb. Darauf ergriff noch

Staalsmimster Ewald

bas Wort unb erklärte: Er verstehe vollkommen, baß viele ber Anwesenben die Bestätigung des sozialbemokratischen Beigcorbneten Eißnert bedauerten, unb baß bie Bestätigung zu bem Mißoerstänbnis Anlaß geben konnte, als stäube bie Großh. Regierung ber Sozialbeinokratie gleichgilttg gegenüber. Tie Regierung sei aber nicht frei in ihren Entschließungen, wie bie Parteien; sie dürfe sich nicht von dem '-Hoben ber Gesetzgebung entfernen, unb sie glaube auch bie Verant­wortung für ihren Entschluß tragen zu können. Sie habe bie ganze Angelegenheit pflichtgemäß geprüft unb sich gefragt, ob gegen bie Persönlichkeit bes Gewählten irgenb» welche Einwendungen zu erheben seien. Unb ba bas nicht ber Fall, mußte die Regierung unb besonbers er als Justiz- minifter bie Entscheibung treffen, bie auch ben Interessen des Staates nicht zuwiberlaufe. Sie mußte sich auf ben gesetz­lichen 93oben stellen unb bas Selbstv.erwaltungs- recht ber Gemeinden nach dem Geist der Stäbteordming wahren. Im Hinblick auf bie vielfachen Angriffe in ber Presse müsse er noch erklären, baß bas Ministerium eine gebeihliche Fortführung ber übertragenen Aemt er nur bann für möglich halte, wenn wir die Ueber­zeugung gewinnen, baß wir bei Ihnen, unbeschadet Ihrer Stellungnahme im vorliegenden Falle bem Wunsche begegnen, unsere gemeinsame Arbeit auch weiterhin gemeinschaftlich mit uns fortzufetzen."

Daraus würbe bie Sitzung abgebrochen.

Nachmittagssitzung.

In der nachmittags 3 V8 Uhr eröffneten Sitzung waren bie Tribünen vom Publikum dicht besetzt. Am Rcgierungs- tlsch nahmen wieder bie brei Minister Platz.

Das Haus tritt sofort in bie

Debatte über den Fall Eißnert ein.

Abg. Reinhart fuhrt als Antragsteller aus: Er beabsichtige, die Interpellationen nur von allgemeinen Ge­sichtspunkten aus zu begründen, und werde die juristische Begründung seinen Freunden überlassen. Ter Fall Eiß­nert war so geartet, daß er zu einer rechnen Mein­ungsverschiedenheit zwischen der Regierung und einem großen T eil der Bevölkerung gesührr hat. Wir haben diese Differenz umsomehr beklagt, als seit Jahr­zehnten eine solche mit der Partei nicht vorgekommen ist. Unsere Stellungnahme zu der Frage ist im Grunde ge­nommen keine neue, die Partei hat, wenn sich der Fall auch nicht auf eine Magiftrarsperfon, sondern auf einen Land- bürgermeister bezog, schon am o. Februar 1886 die gleiche Steilung eingenommen, wie sie es heute tut. Slaats- m in ist er Finger hat damals den Satz ausgesprochen: Das wäre feine StaatSraison, einen Sozialdemokraten zu be­stätigen, und das ist der Boden, auf Dem die iiationaUiberale Partei auch in der vorliegenden Frage steht. In dem kurzen Satz liegt sozusagen ein Programm. Und wenn man damals die Meinung aussprach, man würde in Zu­kunft doch wohl anders entscheiden, so glaubt Redner aus­sprechen zu müssen, daß. gerade die Entwickelungsgeschichte oer Sozialdemorratie in den letzten 2D Jahren, Die immer schärfer werdende Negation der jetzigen Staabs- unb Gesell­schaftsordnung uns immer mehr barin bestärken muß, duh da, wo das. Bestätigungsrecht in den Händen der Negierung

liegt, an Dem üi.uno|a;> ie|ujei)a.ieu muß, ie dient

Mitglied der sozialdemokratischen Partei ein obrigkeitliches Amt zu übertragen. (Zustimmung.- Tie Grenze muß hier immer schärfer gezogen werden. Das Dejiätigungsrecht hat doch auch den Sinn, daß außer anderen Gründen auch das S t a a t s i n t e r e s s e in Betracht gezogen werden soll. Ein Beigeordneter einer Stadt kann in die^ amtliche Tätig­keit kommen, auch wenn er an letzter Stelle steht, daß er zur Ausübung bürgermeisterlicher Befugnisse berufen ist. Aber daß ein Sozialdemokrat obrigieiiiiujc Funktionen an Stelle des Bürgermeisters ausübt, ist doch ein Unding, und wir können das auch nicht zugeben. Redner weist auf die Organisation in Mainz und Worms hin und betont dann, die Ausführungen vom Regieruugstische hätten eine P artet nicht überzeugen können; sie er­kenne den Standpunkt an, daß eine politische Parteistellung nicht Veranlassung geben soll, eine Wahl nicht zu bestä­tigen. Aber sie bleibe dabei, daß, solange es eine Partei gibt, deren ausgesprochener Grundsatz es ist, die jetzige Ordnung des Staates und der Gesellschaft gegebenenfalls aus dem Wege der Revolution zu beseitigen, solange diese Partei in ihrer Ausnahmestellung verharrt, diesem Grundsatz für obrigkeitliche Aemter von der Partei nicht entsprochen werden rann. Dieser Weg wird auch in Zu­kunft im Interesse der staatserhaltenden Parteien beibe­halten werden, sonst kommt es zur Verwirrung der Ge­müter. Er glaube auch, daß, wenn einmal der Zukunfts­taat verwirklicht werden sollte, die Sozialdemokratie ich erlich feinem Mitglied ber bürgerlichen Gesellschaft ein Amt übertragen würde. Die Bestätigung hat, das läßt sich nicht bestreiten, eine große allgemeine Erregung hervvrgcrufen, besonders auch bei den in _ber Protestver- amrnlung zugegen gewesenen Angehörigen Offenbachs. Die Äußerungen in einer Volksversammlung dürfen nicht so scharf aus die Wagschale gelegt werden, es war eben an der Erregung nichts gemachtes. Es gibt noch viele Menschen, die nichts wissen von der Gefährlichkeit der Sozialdemo­kratie, und die können leicht irre werden und in der Be­tätigung Eißnerts eine Empfehlung der sozialdemokrati­schen Tendenzen erblicken. Man wird sagen, wenn die Re­gierung selber die Sozialdemokraten in amtliche Stellen bringt, können diese Leute doch nicht so schlimm sein; be­sonders die große Zahl der Staatsarbeiter muß da zweifel­haft werden. Der Hinweis auf Baden und Bayern ist ver­fehlt, weil dort die Gesetzgebung ganz anders ist, indirekte Mahl io. Wir wünschen bie staatliche Ordnung in jeber Weise aufrecht zu erhalten und sind deshalb grundsätzlich dagegen, daß staatliche Stellen mit Sozial- demokratenbesetzt werden, ^ie arbeiten ja bisweilen fleißig mit, aber sie'verlassen die Früchte ihrer Arbeit, indem sie beispielsweise das Budget im ganzen ablehnen. Namens seiner politischen Freunde gibt ber Redner zum Schluß die Erklärung ab: Wir stehen fest auf dem Standpunkt unserer Interpellation und be­dauern wiederholt auf das lebhafteste die Bestätigung des sozialdemokratischen Beigeordneten in Offenbach als eine beklagenswerte Durchbrechung der Grundsätze der früheren Regierung. Wir fassen aber den Schlußsatz der Regierung dahin auf, daß die größte Vorsicht und auch die Erfahr-. ungen bei bem Fall Eißnert die Regierung in künftigen Fällen dazu führen wird, sozialdemokratische Magistratspersonen nicht zu bestätigen. Hiervon ausgehend und bei fester Beibehaltung unserer Grundsätze in dieser Frage sind wir in Rücksicht auf die bisherige segensreiche Tätigkeit der Regierung bereit unb wünschen mit ihr die gemeins ame Arbeit fortzu- setzen.

Abg. v. Brentano erklärt, seine Partei steht auf dem prinzipiellen Standpun kt, dem auch die Resolu­tion Reinhart u. Gen. zum Ausdruck bringe, daß gleiches Recht für Alle gelten müsse. Man müsse aber auch verlangen, daß die ganze Persönlichkeit ber zu bestätigenden die zweifellose Garantie dafür bieten müsse, daß er die Gesetze auch in dem Sinne anwendet, in dem sie erlassen sind, nicht aber in dem Sinne, ben er von seinem Standpunkt aus hineinlegt. Eine solche Garantie könne aber ein überzeugter Sozialdemokrat nicht geben. Ein Programm, das die Monarchie beseitigen wolle, lasse sich mit den Anschauungen in unseren Staatsleben nicht vereinbaren. Abg. Reinhart habe ganz recht, wenn er sage, daß, wenn die Sozialdemokratie einmal irgendwo die Majo­rität haben sollte, dann sicherlich prinzipiell kein Kandidat der bürgerlichen Parteien zugelassen werden würbe. Er unb feine Freunbe könnten in ber Tat nicht verstehen, wie ein Sozialbemokrat berufen sein kann, ein ber- artiges Amt zu verwalten. Die Zugehörigkeit zur Sozialdemokratie lasse sich nicht vereinbaren mit der Aus­übung eines Staatsamles. Es komme noch hinzu, baß Eißnert bie von ihm verlangten Garantien nicht gegeben hat. Wenn in dem offiziösen Blatt und auch heute hier erklärt wurde, daß Eißnert ja gar keine polizeilichen Funk­tionen auszuüben haben werde, so sei bas Ministerium ja garnicht in ber Lage, barüber nähere Bestimmung zu treffen unb zweitens gebe es boch feine Beigeorbneten minber- wertigen Grabes. Er könne sich sehr wohl ben Fall benken, baß ein unbesoldeter Beigeordneter in einer ernsten Situa­tion polizeilich eingreifen müsse. Den Beweis, daß man in der Person des Beigeordneten nicht bie erforberlichen Garantien erblicken könne, habe man schon badurch erhalten, baß derselbe wenige Tage nach seiner Einführung aufforderte, fozialdemokratifche Flugblätter in seinem Laden abholen zu lassen. Die Ratgeber der Krone seien nicht über die Stim­mung im Volke unterrichtet gewesen, als sie dem Großherzog die Bestätigung empfahlen. Sie hätten sich in einer so ernsten Sache auch mit den Führern der Parteien ins Be­nehmen setzen sollen. (Rufe: Auch bei den Sozialdemo­kraten?) Jawohl, auch bet diesen, denn da hatte man lernen können, wie man es nicht machen soll! (Heiterkeit.) Redner bespricht noch eingehend den m der Sozialdemokratie herrschen­den Terrorismus, der sich namentlich auch im Falle Cramer