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03/12/1906 Erstes Blatt
 
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Siur für die von der Negierung bewirkten nichtSffentlichten Sitzungen aus. Auch Cosack sagt in seinem WerkeDaS Staats­recht des Großherzogtums Hessen" (im Handbuch deS Oeffent- lichen Rechts HI. I 4, pa£. 29 und 30:

Die Verhandlungen beider Kammern sind für erwachsene Zn- horer öffentlich. Doch ist die Oeffentlichkeit auszuschließen, sobald die Regierung eS wegen der von ihr der Kammer flit machenden Eröffnungen verlangt, sei es für diese Eröffnungen selbst, sei es für die darüber stattfindende Beratung und Abstimmung: die Re­gierung kann in diesem Falle auch fordern, daß die Verhandlungen nicht i m D ru ck v e r ö f f e n t l i ch t werden. Die Kammer kann die Entfernung der Zuhörer auch noch in anderen Fällen nach freiem Ermessen beschließen; doch unterbleibt alsdann die Veröffentlichung durch den Druck nicht/

Der Staatsrechtslehrer Cosack zitiert zum letzten Satz auch ein Beispiel au§ dem 22. Landtag, Zweite Kammer, Prot. VI, Nr. 72.______________________

5er SchusterHauptmann von /:öpenick vor Kericht.

Berlin, 1. Dezember.

Vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Berlin 2 begann tute der Prozeß gegen den falschen Hauptmann von Köpenick, chuhmacher Friedrich Wilhelm Voigt. /Das Kriminalgebäude war schon in früher Morgenstunde von einer dichten Menschen­menge umlagert. Allein die große Mehrheit des Publikums muhte wieder abziehen, da vor jedem Portal zahlreiche Schutz­leute postiert waren, die den Auftrag hatten, Privatleute nur passieren zu lassen, wenn sie eine Eintrittskarte vorzeigen könnten. Der große Schwurgerichtssaal war schon vor 9 Uhr von vielen Personen, darunter elegant gekleideten Damen, Offizieren und hohen Beamten umlagert. Ms der Saal geöffnet wurde, Juaren der Zuhörerraum, Geschworencnbänke und Berichterstatterplätze im Augenblick überfüllt. Es hatten sich Vertreter der Presse aus dem In- und Auslande eingefunden.

Gegen 91/2 Uhr wurde der Angeklagte in den Saal geführt. Voigt ist ein großer hagerer Mann mit tief liegenden Augen und starken Backenknochen. Sein Gesicht ist grau und fahl. .Sein ?änzlich ergrauter Schnurrbart hängt über seine Lippen, ein stark ergrautes Haar ist noch ziemlich dicht. Seine Körper­haltung ist schlapp. Er geht etwas nach vorn gebeugt.

Pünktlich 91/2 Uhc erschien der Gerichtshof. Der Angeklagte, der sich ziemlich lebhaft mit seinen Verteidigern unterhält macht, als der Gerichtshof erscheint, eine tiefe Verbeugung.. Er gibt auf Befragen des Vorsitzenden zu, daß er 1849 in Tilsit geboren und mit langjährigem Zuchthaus vorbestraft ist.

Es wird nunmehr der Anklagebeschluß verlesen, wonach Voigt beschuldigt wird, eine Uniformunbefugt getragen, öffent­lich sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes be­faßt, vorsätzlich und widerrechtlich den Bürgermeister und Stadtkassen-Rendanten und den Ober-Stadt- sekretär von Köpenick eingesperrt, ferner die Stadt- kasse dort beraubt und eine Privat-Urknnde ge­fälscht zu haben.

Rechtsanwalt Bahn erhebt den Einspruch der Unzu- st ä nd i g k e i t gegen dieses Gericht, da seiner Meinung nach die Sache vor das Schwurgericht gehöre. Der gefälschten Urkunde hafte der Charakter einer öffentlichen Urkunde an.

Der Staatsanwalt widerspricht dieser Auffassung und nach kurzer Beratung lehnt der Gerichtshof den Antrag ab.

Hierauf erzählt der Angeklagte seine Leb en S- geschichte. Da er leidend ist, darf er sich setzen. Er be­richtet, wie er nach einigen kleinen Vorstrafen endgültig Schiff­bruch litt. Er sei ein leidenschaftlicher Freund des Militärs gewesen und habe immer in der Kaserne der Dra­goner in Tilsit gesteckt: er könne Wohl sagen, daß er den Dienst des Kavalleristen so gut verstehe Wie ein Dragoner. Diese Aeußer- ung ruft im Publikum große Heiterkeit hervor. Voigt erzählt in gesetzter Rede, wie er zu seinen Vorstrafen gekommen ist. Er beklagt sich, daß er viel zu hart für die einzelnen Taten bestraft worden fei. Mit Bezug auf den Einbruch in die Gerichtskasse zu Mongrowitz, wofür er 15 Jahre Zuchthaus erhielt, führt Voigt auS:Heute dürfte ein so barbarisches Urteil wohl nicht mehr möglich fein. Das Gericht hatte die von mir vor­geschlagenen 6 Entlastungszeugen nicht geläden, mir überhaupt icde Beweisführung abgeschnitten. Revision konnte ich nicht an­melden, weil mir das Urteil zu spät zugestellt wurde."

Der Vorsitzende bestätigt diese Angaben und fügt hin­zu, daß dasUrteiltatfächlichdurchRevifionanfecht- Lar gewesen wäre. (Bewegung.)

Voigt erzählt, wie es ihm im Zuchthause ergangen ist. Die ersten 7 Jahre sei er geistig tot gewesen. Dann habe er einen Leutnant kennen gelernt, dem er die Geschichte seiner letzten Bestrafung erzählte. Dieser habe ihm geraten, Schritte zur Wieder­ausnahme des Prozesses zu tun. Seine Bemühungen seien aber ersoglos geblieben. Er wäre vielleicht nicht rückfällig geworden, aber er sei nirgends vor der Polizei sicher gewesen. Ueberall sei er belästigt und gehetzt worden. Gerade die neun Monate, die er vor der Köpenicker Affäre in Freiheit gewesen fei, habe er durch sein Tun be­wiesen, daß er ein ordentliches Mitglied der menschlichen Gesell­schaft werden wolle. In Wismar habe er bei einem Hofschuster- Weister eine Vertrauensstellung eingenommen und dessen Ver­trauen glänzend gerechtfertigt. Als er das letzte Mal, aus dem Zuchthaufe entlassen worden sei, habe er 200 Mark besessen. Mit den Ersparnissen habe er ins Ausland gehen wollen. Er verstehe sein Fach gründlich und es sei ein Leichtes für ihn, viel Geld zu verdienen. (Heiterkeit.) Aber sein Vorhaben sei an der Weigerung der Behörde gescheitert, ihm einen Paß aus­zustellen. Der Angeklagte schildert in stundenlangem Vortrage seine ganze verfehlte Lebensgeschichte uni) lehnt sich leicht auf die Schranke der Anklagebank, macht ausdrucksvolle Geberden und verliert allmählich jede Befangenheit. Immer wieder klingt in seiner Darstellung die entsetzliche Grausamkeit der un­ausgesetzten polizeilichen Ausweis äugen hindurch. Man habe ihn nicht nur ausgewiesen, sondern ihm auch zur Strafe fein sauer verdientes Geld abgenommen. Der An- geklagte bestreitet, im Zuchthaufe zu Rawitsch geäußert zu haben, daß er einen Beutezug mit Hilfe deS Militärs vorhabe. Weiter bleibt er dabei, den ganzen Zug nach Köpenicknur unter» inommen zu haben, um sich einen Paß zu verschaffen.

Der Präsident warnt den Angeklagten in eindringlichen warmherzigen Worten, seine Hartnäckigkeit fallen zu lassen und der Wahrheit die @J>re zu geben, wenn er auf die Milde deS Gerichtshofes rechne. Er möge lieber reumütig seine Tat ein- Sestehen. .

Des Weiteren schildert der Angeklagte, tote er stch seine Uniform zu seinem Beutezug beschafft hat. Er gibt eine genaue Darstellung, wo er die Sachen gekauft und wo er sie anprobiert hat. Er bleibt dabei, daß er zunächst keinesw egs von gewinnsüchtigen Motiven geleitet war. Erst allmählich, als die Sache schon arrangiert war, sei ihm der Gedanke ge­kommen, daß er vielleicht ein Stück Geld dabei verdienen könne, und ans diesem Gedanken heraus habe sich nachher die weitere Entwicklung der Dinge ergeben. Der Angeklagte sagt, daß ihm von vornherein die Absicht der Urkundenfälschung und desRaubes gefehlt habe und begründet dies in längeren Darstellungen. , Er habe Köpenick aus Zweckmäßigkeitsgründen gewählt, weil es iam leichtesten mit der Bahn zu erreichen war. Nachdem er sich als Hauptmann augekleidet, begab er sich am 16. Oktober mittags gegen 1 Uhr nach Plötzensee. Da kam ein Wachtkommando von 5 Mann. Er habe dem Kommando Halt zugerufen und gesagt, sie könnten jetzt noch nicht zur Köserne zurück, sie müßten zunächst mit nach Köpenick gehen. Da ihm aber 5 Mann zu wenig waren, habe er den Gefreiten gefragt, ob nicht noch ein zweites Kommando in der Nähe wäre. Der Gefreite habe einen Sold.tten nach den in der Nähe gelegenen Schießplätzen geschickt und von dort fei sofort ein zweites Wach^ Kommando von 5 Mann angeiommen. Hierauf sagte Voigt den Leuten:Sie müssen mir nach Köpenick folgen, ich habe <fc>rt auf Befehl Sr. Majestät Aufträge auSzu?

führen." Voigt übertrug dem dienstältesten Gefreiten bas Kom­mando. Auch ließ er das Seitengewehr aufpflanzen, weil die Soldaten mit aufgepflanztem Gewehr mehr Eindruck machen müßten. Nach seiner festen Absicht sollte die Sache so ausgeführt werden, daß aus dem ganzen Abenteuer den Soldaten nichts böses passieren könne. Auch in seiner Darstellung über die Besetzung des Rathauses und seine Begegnung mit dem Bürgermeister Langerhans, dem Stadtsekretär Rosenkranz und dem Stadtkassenrendanten von Wiltberg befinden sich kaum Ab­weichungen von den bisher bekannt gewordenen Daten. Ein Gefreiter hatte den Auftrag erhalten, dafür zu sorgen,, daß die int Rathause befindlichen Leute in ihren. Zimmern blieben und ihr Verkehr miteinander zu verhindern sei. Der Angeklagte begab sich zunächst zu dem Obersekretär, ließ dessen Amtszimmer durch zwei Soldaten mit aufgepflanztem Seitengewehr bewachen und erklärte ihn für verhaftet. Auch dem Bürgermeister Langerhans habe er gesagt:Im Namen Sr. Maje­stät, Sie sind verhaftet." Der Angeklagte meint, der Bürgermeister sei in einem Zustand gewesen, daß er un­fähig gewesen fei, etwas zn tun, was ihm doch eigentlich als Oberhaupt einer Stadt.... Vors.: (unterbrechend): Voigt, lassen Sie doch diese Ausführungen! Angekl.: Der Bürger­meister to ar ganz niedergeschmettert. Der Bürger­meister sei mit allerlei Anträgen an ihn herangetteten. Zu­nächst wollte er seine Frau sprechen; das sei ihm auch gestattet worden. Dann habe der Bürgermeister auf seiner Fahrt nach Berlin einen Polizeidiener als Begleitung verlangt. Das sei ihm etwas bedenklich gewesen, weil es doch kein persönlicher Diener war. 'Samt habe der Bürgermeister gewünscht, daß er mit seinem Stellvertreter sprechen könnte, habe aber die Ant­wort erhalten:Tie Verwaltung der Stadt habe ich übernommen: ich werde für Ihre Vertretung sorgen, ich bleibe bis 9 Uhr hier." Die Frau Bürgermeister hatte an demselben Abend noch Abend­gesellschaft und sprach den Wunsch aus, sie abbestellen zu können. Ties hat ihr der Angeklagtegestattet". Der Bürgermeister habe, so erzählt der Angeklagte weiter, wiederholt gefragt, weshalb die Verhaftung erfolge; ob vielleicht der Landrat oder viel­leicht das Bezirkskommando dahinterstecke. Daraus habe er ent­nommen, daß der Bürgermeister Referveleutnant fei und deshalb zu ihm gesagt:Sehen Sie, Sie können ganz ruhig fein. Gerade bei Ihnen ist es angemeffett erschienen. Sie nicht durch einen Leutnant, sondern durch einen Hauptmann zu verhaften." Richtig sei es, daß außer den Soldaten auch die Gendarmen und ein Oberwachtmeister seinen Befehlen durchaus gehorcht haben. Auf seine Anordnung haben sie draußen auf der Straße die Ordnung aufrecht erhalten. .In eingehender Darstellung gibt der Angeklagte dann ein Bild von den Vorgängen in dem Kössen- zimmer.

Heber den

Empfang des Geldes

entsteht eine längere Auseinandersetzung zwischen, dem Vor­sitzenden und dem Angeklagten. Voigt stellt dies in der Weise dar, daß der Rendant v. Wiltberg auf seinen Befehl an den Kassenschrank gegangen wäre und aus diesem zwei Geldbeutel herausgeholt habe. Der Rendant habe dann die Beutel selbst versiegelt und ihm eingehändigt. Mit den Geldbeuteln habe er dann in Gemeinschaft mit dem Rendanten das Kussenzimmer verlassen, welches von Wiltberg verschlossen wurde. Vors.: Wieviel war in den Beuteln enthalten? Voigt: Genau 4000 Mark 70 Pfennige. Vors.: Wieviel haben Sie wieder zurückgeliefert? Voigt: Annähernd 3000 Mark. Vors.: Was haben Sie mit dem übrigen Geld angefangen? Voigt: Ich bin sofort nach der Tat nach Berlin gefahren, um mich umzukleiden. Ein Droschkenkutscher, dem ich Auftrag gab, mich zu irgend einem Garderobengeschäft zu fahren, fuhr mich zu einem der teuersten Geschäfte. Ich mußte für Anzug, Paletot und Hut 187 Mark bezahlen. Ich nannte mich Hauptmann von Maltzahn.

Der Verteidigung liegt ein amtliches Schriftstück vor, aus dem sie feststellt, daß Voigt auS 30 Orten ausgewiesen worden war.

Der Vorsitzende schließt nun die Vernehmung des Angeklagten ab und tritt in die Beweisaufnahme ein.

Das Zeugcnvcrhör.

Ms erster! Zeuge wird der Arbeiter Kallenberg, der mit Voigt in dem Zuchthaufe zu Rawitsch gesessen hat und durch den die erste Spur auf den Angeklagten gelenkt wurde, vernommen. Der Zeuge bekundet, daß Voigt, während er mit ihm in Strafhaft gesessen habe, sich zu ihm geäußert habe, wenn man ein paar Soldaten habe, bann könne man gute Geschäfte Machen.

Der Gefreite Klapdohr vom Garde-Füfilier-Regirnent be­kundet, wie Voigt sich ihm und dem Wachkommando alS Haupt­mann ausgab. Vors.:Haben Sie an der Sprache^ Haltung oder Kleidung irgend etwas bemerkt, wodurch, Sie Ver­dacht schöpfen mußten? Zeuge: Nein, nur auf der Fahrt nach Köpenick habe ich öfter zum Fenster hinausgesehen, da ein Kamerad zu mir sagte: Du paß mal auf, daß er nicht aussteigt. (Heiterkeit.) Vors.: Hat der Angeklagte irgend einen un­richtigen Befehl erteilt? Zeuge: Nein, wir haben alle bestimmt geglaubt, einen Hauptmann vor unS zu sehen.

Stadtobersekretär Rosenkranz bekundet: Etwa zwischen 3 und 4 Uhr sei ihm auf dem Korridor deS Rathauses ein Offizier in Begleitung von zwei Soldaten begegnet Er habe auf Aufforderung seinen Namen genannt, worauf der Offizier ihm mitteilte, er sei im Allerhöchsten Auftrage verhaftet Auf seine Frage, weshalb seine Verhaftung erfolgt fei, erwiderte der Offi­zier: Das werden Sie ja selber wissen. Es handelt sich um die Kanalisation. Der Landrat ist suchswild. und hat daher schon ganz Berlin in Ausregung versetzt. Bis ich von der Mitnahme der Stadtkasse erfuhr, nahm ich an, es handle sich um die fixe Idee eines Geisteskranken oder um eine kleine mili­tärische Hebung! (Große Heiterkeit) ~ Vors.: Sie sind doch selbst Soldat gewesen. Haben Sie nichts Auffälliges an dem Hauptmann bemerkt? Zeuge: Nein, weder in der Haltung noch an der Uniform.

Bürgermeister Dr. Langerhans als Zeuge erklärt, er habe geglaubt, es mit einem Geisteskranken zu tun zu haben. Aus den Vorhalt des Verteidigers Schwindt, warum Langerhans nicht versuchte, diesen Mann, den er für einen rabiaten Geisteskranken hielt, durch eine Frage zur Vernunft zu bringen, erklärt Langer­hans, daß er fürchtete, sich vor den Soldaten, die dem Haupt­mann blindlings gehorchten, lächerlich zu machen, denn diese hatten nie auf feine Weisungen gehört, sondern nur auf die Voigts.

Bert.: Warum haben Sie dem Angeklagten^ nicht erklärt: Wenn Sie mich verhaften wollen, dann ziehen Sie sich gefälligst erst vorschriftsmäßig an und setzen Sie sich einen Helm auf.

Langerhans: Wenn ich sechs Wochen Zeit gehabt hätte zum Ueberfegen, dann hätte ich eS vielleicht getan. (Heiterkeit.) Es folgt die Vernehmung des Rendanten v. Wiltberg, so­wie des Pastors Bennert vom Zuchthaus in Rawitsch, des Lehrers Sobiecki, deS Sttasanstaltsinfpektors Krause und des Hosschuhmachers H i l b r e ch t in Wismar, die übereinstimmend ein günstiges, teilweise ein vorzügliches Leumunds­atte st über Führung und Leistungen VoigtS ausstellen.

H i l b r e ch t schildert Voigt alS e h r l i ch und unbedingt zuverlässig: er hätte ihn nie entlassen, wenn er nicht aus­gewiesen worden wäre. Die Ausweisung sei ihm sehr nahe ge­gangen, und er habe geweint, als er abgereist sei.

H., ein hagerer, ausgedienter Soldat, der ein ebenso treu­herziges, wie schwerverständliches Plattdeutsch spricht, verfehlt feinen Eindruck nicht. ES wirkt röhrend, wie dieser 9)1 ann die Ungerechtigkeit der polizeilichen Ausweisung empfindet und aus­spricht.

AuS der Aussage des AnstaltspfarrerS Bennert erfährt man, was erst durch die Verhandlung bekannt wird, daß Voigt unbedingt der F ü r f 0 r g e empfohlen worden wäre, wenn nicht auch hier, wie so ojt in seinem Leben, ein bloßes! Versehen unterlaufen wäre. Man hatte ihm im Fürsorgeamt mißverstanden und ihm deshalb die Hilfe entzogen.

Die Aussage des Köpenicker Kaffenreuoanten v. Wiltberg stellt fest, daß der falsche Hauptmann keinen Schritt zu tun brauchte, um das Geld in feine Hand zu bekommen. Er hat den Rechnungsabschluß verlangt und daraufhin eine Quittung

von dem Rendanten selber vorgeschrieben und daS Geld ouS- geliefert bekommen. Man hat ihn sogar auf das noch von der Post eintreffende Geld aufmerksam gemacht: man hat ihn aus die in dem Tresor vorhandenen 2 Millionen Spargelder hin- gewiesen.

Die PlaldoherS.

Die Beweisaufnahme wird hiermit geschlossen. Zur Tatfrage nimmt der Erste Staatsanwalt Wagner daS Wort: Es ist nicht meine Aufgabe, demHauptmann von Köpenick", der von der Oeffentlichkeit über Gebühr gefeiert worden, heute hier auch noch in ein glänzendes Licht zu stellen, aber ich muß ihm das Zeugnis ausstellen, daß er die von ihm einmal übernommene Rolle vorzüglich durch geführt hat. Man muß staunen, wie ruhig und tonfequent der Angeklagte sich in alle nicht Dor» ansznsehende Zufälligkeiten hinein geschickt hat. Wenn aber der Angeklagte seine Rolle so trefflich gespielt hat, so kann man seinen Opfern keinen Vorwurf daraus machen, daß sie sich haben täuschen lassen. Es kommt in Betracht die grenzew- lose Erregung, in die diese Herren durch die Erklärung des Angeklagten, daß er sie im Namen Sr. Majestät verhafte, versetzt wurden. Schließlich der moralische Druck, den zehn preu­ßische Gardisten mit aufgepflanztem Seitengewehr ausüben. Der Angeklagte hat seine Absicht, die Hüter derStadtkasse zu Köpenickzu täuschen, vielleicht überfein (Srtoarteit hinaus erreicht imb er hat durch diese Täuschung beit Rendanten veranlaßt, ihm das Ziel seiner Wünsche, die Kassen» schlüssel her auszu g eben. Der Staatsanwalt setzt in Dar­legungen auseinander, daß neben den in der Anklage verzeichneten geringeren Delikten Betrug und Fälschung einer, Privaturkunde vorliegt. Es ist Pflicht, diesen alten Gewohnheitsverbrecher so lange als möglich unschädlich zu machen und gerade sein Fall liefert den Beweis dafür, daß die Polizeiaufsicht, so hart sie für den Einzelnen fein mag, im Interesse der Allgemeinheit notwendig ist. Ich beantrage gegen den Angeklagten fünf Jahre Zuchthaus, Verlust der bürgerlichen Ehren- rechte und Einziehung der Uniform.

Die Verteidigung.

Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Nichts von dem, was ft(5( draußen in der Welt abgewickelt hat, durfte der Sache in dnt Gerichtshof folgen, nur eins ist von draußen her gefolgt, nämlich ein Gefühl eines gewissen menschlichen Mitfühlens und Mit­leids. Selbst die Herren, denen der Angeschuldigte in Köpenick so übel mttgespielt hat, können heute den Angeklagten nicht mehr zürnen. Ihm sei in überraschender Weife das Geld von den Gemeindebeamten förmlich in den Schoß gelegt 'worden. Er habe arbeiten wollen und auch gearbeitet und wer nach schwerer Tat zur Arbeit zurückkehrt, hat gesühnt. Voigt habe . von 4 Hhr morgenS bis abends 9 Hhr still unU ruhig gearbeitet, kein Lokal besucht, nichts für sich selbst ge­braucht. Auf dem Wege der Rückkehr -in die anständige Ge­sellschaft sei ihm plötzlich wie ein Blitz aus heiterm HimmcL die Ausweisung gekommen. An und für sich stehe ja der Polizei dieses Recht zu: man müsse dabei aber so human.ver­fahren, daß man arbeitswillige und in der Besserung begriffene Leute damit verschone und nur Bummler und Arbeitsscheue, die eventuell einer Gemeinde zur Last fallen würden, ausweisen. Dieses Herausreißen aus dem warmen Nest, das ihm die christ­liche Nächstenliebe, die Liebe eines Pastors gebaut hatte, ist das Verderben deS Voigt geworden, der damals hinausschrie in die Welt: Ihr gönnte'mir armen alten Manne nirgends ein Plätzchen, wo ich meine müden Kwochen auSruhen kann. Die Menschheit hat sich durch jenes Umherhetzen, durch jene, Aus­weisungen furchtbar gerächt an ihm. Der Verteidiger spricht die Bitte auS, dem alten zermürbten Mann, der schon an dem Rande des Grabes steht, die Freiheit wiederzugeben: gönnen Sie ihm, daß er noch einmal als reuiger Sünder die Gefäng- nismauern verläßt, und vielleicht doch noch in einem stillen Winkel in der ehrlichen Arbeit seine Befriedigung finden wird und seinen Lebensabend beschließen kann.

Rechtsanwalt Bahn führte aus, man müsse diese Sache nicht juristisch, sondern mit dem Herzen beurteilen. Der Ange­klagte sei ein Opfer der Ausweisungspraxis der Polizei, ein Unglücklicher, dem man cs verwehrt hat, wieder ehrlich zu werden.

Das Urteil.

Nach längerer Beratung verkündet Landgerichtsdirektor Dietz daS Urteil datzin: Der Angeklagte wird wegen unbefugten Tragens einer Uniform, Vergehens gegen die öffentliche Ordnung, Frei­heitsberaubung, Betrugs und schwerer Urkundenfälschung zu ö i e r Jahren Gefängnis verurteilt. Es handelt sich um einen schweren Eingriff in die Kommandogewalt deS Staates, um eine äußerst raffinierte Art und Weise wie eS der Angeklagte ver­standen hat, alles unter seine Gewalt zu bringen und wie er den Plan bis aufs, kleinste ausgeklügelt hat. Bezüglich der schweren Urkundenfälschung find ihm mildernde Umstände bewilligt worden in der Erwägung, daß Voigt einerseits tat­sächlich ein Opfer derVerhältnisse undderbestehen- den staatlichen Ordnung geworden und ohne die Aus­weisungen vielleicht noch heute ruhig als Schuhmacher in Wis­mar lebte, daß also mit der Ausweisung ein schweres Unglück über ihn gekommen ist: andererseits aber noch mehr in der Erwägung, diß die schwere Urkundenfälschung gegen­über den anderen (Straftaten vollständig im Hintergrund steht und ein bloßes Annex zu diesen schon abgeschlossen gewesenen Straf­taten bildet.

Auf Befragen deS Vorsitzenden erklärt der Angeklagte, auf Rechtsmittel zu verzichten und die Strafe an- n e hm en zu wollen.

Als das Urteil verkündet war, druckte Wilhelm Voigt seinen Verteidigern befriedigt u n d dankbar die Hand. Und der L a n d g e r i ch t s d i r e k 10 r' D i e tz trat zu Voigt und sagte ihm leise: »Möge Gott Ihnen die Kraft ver­leihen, die v i e r I a h r e zu ü b c r ft e b e it !* Mitleidige haben sich Voigt angeboten, ihm nachAbbüßnng seiner Strafe hilfreich zur Seite zu stehen. So hat sich ein Ziegeleibesitzer ans dem Streife Osnabrück, der in seinem Orte zugleich die Polizei­gewalt ausübt, erboten, Voigt später in seine Dienste aufzunehnunr. Und ähnliche Anerbieten sind dem Angeklagten von anderer Seite gemacht worden, der freundlich lächelnd für alle ihm in Aussicht gestellten Wohltaten dankte.

Voigt, der vorläufig in das Moabiter Untersuchungsgefängnis zurückgebracbt wurde, verbüßt seine Strafe voraussichtlich in Tegel.

(^crtdytsfaaL

Nürnberg, 1. Dez. Vor dem Schwurgericht wurde heute der Prozeß wegen der S t r e i k a u s s ch r e i t u n a e n am 23. und 24. August verhandelt, die ein Eingreifen des Militärs notwendig machten. Lackierer Rodler, ©Meiner Schürlein und Installateur Völkel wurden beschuldigt auf SchutzleuteSteine geschleu­dert, bezw. sich an dem Bombardement auf die Fensterscheiben beteiligt zu haben. Völkel wurde wegen Landsriedensbruches zu 7__ imb Rodler wegm Aufruhrs zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, Scbürlein wurde fremeivrochen _______________________

Landwirtschaft.

D ip l 0 m - L a n d w ir t. Erne neue Verordnung bestimmt, daß Studierende der landwirlschastlichen Abteilung der Technischen Hochschule in 9)? ü n ch e n, welche die Diplomprüstmg der land- wirischastlichen Abteilung bestanden und hierüber unter den nach den Bestimmungen der TwloinprüMngsordnung erforderlichen Voraussetzung außer dein Prüfungszeugnis ein Dr lom erhalten haben, nach Maßgabe der vom bayerischen Kultusministerium zu erlassenden näheren Anordnungen das Recht erhalten, den Titel Diplom-Landwirt" zu führen.

Handel und Verkehr, Volkswirtschaft.

T e u t f eh e Rentenwert e. Bekanntlich finb in der letzten Zeit die deutschen Rentemverte in der Gunst des Stapitahftcnpub- likums wieder etwas geftiegen und das Konsortium, das die neue Anleihe übernommen halte, konnte seine Bestände in jüngster Zeit verringern. 9(m vergangenen Samstag tft wieder ein ganz bedeu­tender Posten in Höhe von 23 Mill. Alk. zum Verkauf gelangt und es waren Käufer ein Staalsinstntut und zwei Berliner Großbanken.

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