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31.1.1906 Zweites Blatt
 
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Nr. 26

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieEichener KaniMenblStter" werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische tanfrartrt" erscheint monatlich einmal.

Mittwoch, 31. Jammr- WOG

Giehener Anzeiger

156. Jahvg.

Rotationsdruck und Verlag der Brüh loschen Universuatsdruckerer. 9L Lange, Gießen.

Redaktion. Expedition u. Druckerei: Schulstr.7.

Tel. Str. 6L Te!egr.-Adr, r Anzeiger Gießen.

General-Anzeiger, AmtZ- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Parlamentarische PerhanSlnngcn.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Delchstag.

31. Sitzung vom 30. Januar, 1 Uhr.

Das Haus ist sehr schwach besetzt.

Am Bundesratstische: Bei Beginn der Sitzung nur Kom­missare.

Zunächst wird ein schleuniger Antrag auf Einstellung eines Privatklageverfahrens gegen den Abg. Bock (Soa-J angenommen.

Der Entwurf eines Gesetzes betreffend Abänderung mehrerer Reichstagswahlkreise wird ohne Debatte definitiv genehmigt.

Sodann wird die erste Beratung des Gesetzes über die Hilfskassen fortgesetzt.

Abg. Dc. Bccker-Hesten (nafL):

Auch meine politischen Freunde haben zum großen Teil erheb­liche Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf, wenn dieselben auch teilweise durch die gestrigen Ausführungen des Herrn Staatssekre­tärs Grafen von Posadowskv zerstreut werden sind. Ter Herr Kollege Dr Mugdan hat gemeint, daß diese Vorlage doch eigentlich nicht üoerrasel'cnd gekommen wäre, da ja bereits vor einem Jahre der Herr Staatssekretär diese Vorlage angekündigt habe. Dieser Auffassung des Herrn Kollegen Dr. Mugdan vermag ich in vollem Umfange jedoch nicht beizupflichten. Allerdings hat am 2. März 1905 der Herr Staatssekretär des Reichsamts des Innern wörtlich erklärt:Ich habe bereits ein eingehendes Gutachten vom Aussichts- amt für Privatoersicherung eingefordert, und mein Gedanke geht dahin, diese freien Kassen unter dasZulassungssystem" zu stellen uni) damit unter das Aufsichtsamt für Privatversiche­rung." Der stenographische Bericht verzeichnet an dieser Stelle ein allgemeinesSehr richtig!" Aber ich glaube, daß diesesSehr richtig" jedenfalls nur vereinzelt gefallen wäre, hätte man auch nm im entferntesten ahnen können, daß neben den sogenanntenSchwin- delkassen" nun auch die meist sehr gut geleiteten freien Hilfskassen unter das Privataufsichtsamt gestellt werden sollten. Aus dem ganzen Verlauf der damaligen Debatte konnte man nur annehmen, daß der angekündigte Entwurf den Schwindelkassen gelten sollte, und soweit der vorliegende Entwurf das Bestreben hat, diese zu be­seitigen, werden ihn meine politisckzen Freunde mit Freuden be­grüßen und ihm ihre Unterstützung nicht versagen. Der vorliegende Entwurf aber erscheint mir doch dazu angetan, falls ec Gesetz wer­den würde, durch die Aufhebung des bestehenden Hilfskassengesetzes und durch die Stellung dieser Kassen unter das Aufsichtsamt in Wirklichkeit nichts anderes zu bewirken, als eine langsame, aber sichere Auflösung dieser Kassen.

Nun stehe ich persönlich auf dem Standpunkt, daß diese Kassen sowie Jnnungs- und Betriebskrankenkassen bei einer orga­nischen Reform des Ärankenkasseriwesens verschwinden müssen, nicht etlva, weil ich sie für schädlich halte, sondern weil sie im Inter­esse einerEinheitskasse" dann ihre Existenz als Krankenuntcr- stütztingSkasse aufgeben müssen. Und daß dieser Zeitpunkt für die Zusammenlegung der Krankenkassen nicht allzuweit hinausgeschobcn werden möge, ist der dringende Wunsch meiner politischen Freunde.

Bet der uns nun hier vorliegenden Frage muß man meiner Auffassung nach doch sehr scharf scheiden zwischen denjenigen Kassen, deren Geschäftsbetrieb sich weit über den Sitz der Kasse hinaus erstreckt, unter denen wir in erster Linie die »Schwiadel- kasscn" zu juchen haben, und solchen Hilfskassen, die, lokal begrenzt, sich mein nur aus den Orr beschränken, der zugleich Sitz der Kasse in oder deren Geschäftsbetrieb doch nur selten über den Bezirk einer .Verwaltungsbeichrde hinausgeht. Während die ersteren vielfach nur dem Erwerb der Vorstandsmitglieder dienen, denen dir weil entfernt wohnenden Mitglieder meist gar nicht bekannt sind, stellen die letzteren die eigentlichen Unterstützungsvereine auf Gegenseitig­keit dar, die schon deshalb mit den ersteren nicht zu vergleichen sind, weil sie in dem eng begrenzten Kreis der Mitglieder und deren Be- kmintschafr unter einander die bchte Garantie für eine gesunde, segensreiche Tätigkeit und Verwaltung bieten.

1 Die Begründung selbst erkennt auf Seite 4 ausdrücklich an: baß viele eingeschriebene Hilfskassen eine e i n w a n d s f r e i e Tätigkeit entfaltet und den seinerzeit bei Erlaß des Hilfskassen­gesetzes gelegten Erwartungen im wesentlichen entsprochen haben. Dieses Lob wurde von feiten der verbündeten Regierungen den ein- aeschriebenen Hilfskassen schon früher zu teil und bei der Beratung oes Gesetzes betreffend die privaten Versicherungsunternehmen wurden die Hilfskassen ausdrücklich von der Beaufsichtigung durch das Privatversicherungsamt befreit, da ja ihre Verhältnisse ander­weitig hinreichend gesetzlich geregelt seien und Beschwerden nicht Vor­lagen.

Dies war im Jahre 1901 und man fragt sich doch unwillkür­lich: sind seit dieser Zeit tatsächlich denn auf diesem Gebiete solche Mißnände aufgetreten, die einen so einschneidenden Entwurf ge­rechtfertigt erscheinen lassen? Die Begründung sagt darüber, daß manche dieser Hilfskassen an unauffälliger Stelle der Satzungen Bestimmungen haben, die dann später zu unaunsten der Versicherren seilens des Vorstandes ausgenutzt werden. Nun wäre es doch inler- esiant gewesen, aus der Begründung zu erfahren, bei wicvielen Kassen derartige Mißstände vorgekommen sind. Wir hatten im Jahre 1903 nach dem Statistischen Jahrbuche insgesamt 1620 Hilfskassen mit 887 130 Mitgliedern. Davon waren 1421 ein­geschriebene Hilfskassen und 199 landesrechtliche Hilfskassen und es wäre doch leicht gewesen, in der Begründung einmal nachzu­weisen, bei welcher Art der Hilfskassen sich diese Mißstände gezeigt ,haben, bei den lokalisierten ober bei denen, die über ganz Deutsch­land ihren Geschäftsbetrieb erstrecken. Leider gibt aber die Be­gründung darüber keinen Aufschluß.

! Nun ist von feiten des Vertreters der sozialdemokratischen Partei gestern behauptet worden, daß das gegenwärtige Hilss- kassengesetz genügende Handhaben bicrc, um die Mißstände zu beseitigen. Der Herr Staatssekretär hat bereits gestern auf die Irrigkeit dleserAufsassung hingewiesen und ich kann diesenTeil seiner Ausführungen wohl als zutreffend anerkennen, besonders wenn er behauvtet, daß die Aufsichtsbehörde bei dem gegenwärtigen

Stande der Gesetzgebung nur bas Mittel der Schließung einer Kasse in der Hand habe, nicht aber Mittel und Wege, um einer ungesunden Gründung vorbeugen zu können. Tas bestehende Hilfskastengeseh hat hier tatsächlich eine Lücke, die nicht vorhanden wäre, wenn der Reichstag im Jahre 1875 die Regierungsvorlage unverändert angenommen hätte, die damals im § 4 Absatz 2 fol­gendermaßen lautete:Die höhere Verwaltungsbehörde hat über die Zulassung der Kaste zu entscheiden. Die Zulassung darf nur versagt werden, wenn das Statut den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, oder wenn nach dem einzuholenden Gutachten eines Sachverständigen die stattitenmäßigen Beiträge zur Gewährung des gesetzlichen Mndestbctrages der Unterstützungen nicht aus- reichen."

Bieret so das bestehende Gesetz zwar keine Handhabe zur Verhinderung der Gründung einer Hilfskaste, so geben doch andercr>»its die §§ 25, 26, 27, 29 und 33 meiner Auffassung nach hinreichende Handhaben, um den größten Teil der in Dr Begründung hervorgehobenen Mißstände befeitigen zu können. Allerdings nur bann, wenn die Verwaltungsbehörde voll ihre Schuldiakeit tut. In dieser Beziehung aber sck^int mir der Herr Kollege Trimborn das richtige getroffen zu haben, als er in der 152. Sitzung erklärte:Mir scheint in einzelnen Landesteilen die Aufsicht eine sehr mangelhafte zu sein."

Ich habe im Anfang meiner Ausführungen schon erklärt, daß ich befürchten müßte, daß mit der Stellung der eingeschriebenen Hilfskasten unter das Aufsichtsamt für Privatversicherung bi? meisten Hilfskassen ihrer Auflösung entgegengehen müßten. Denn diese sämtlichen Kassen unterständen dann dem § 64 des Gesetzes über die pruaten Versicherungsunternehmungen, und demnach könnte das Aufsichtsamt dann nicht nur die Beiträge der Mit­glieder, sondern auch die Höhe des Reservefonds auf versickierungs- teckmische Grundlagen basieren, was natürlich der Auflösung her Kassen gleichkä ne. Einer Auflösung der Hilfskasten aber mimen wir uns solange widersetzen, als die Mitglieder der jetzt bestehen­den Hilfskassen nicht in anderen Krankenkasten Aufnahme finden können. Gegenwärtig liegen doch die Verhältnisse so, daß viele Mitglieder dieser Hilfskasten nicht versicherungs pflichtig sind, daß sie als kleine Handwerker, Landwirte, Geschäftsleute als Mit­glieder derartigen Kassen angehören. Allen diesen würde natür­lich die Versicherungs Möglichkeit bei dem heutigen Kranken­versicherungsgesetz genommen werden. Dagegen müssen wir die schwersten Bedenken erheben, denn diese Leute gehören doch auch teilweise wenigstens zu den wirtschaftlich schwächeren Existenzen. Ich darf in dieser Beziehung auch erinnern an die freien Hilfs­kasten der kaufmännischen Angestellten, deren Mitglieder über ganz Deutschland zerstreut sind und denen man, bevor man ihre leistungsfähige Kaste auf den Aussterbeetat setzt, doch erst ander­weitigen Ersatz schaffen müßte. Ich bin daher der Auffassung, daß mit diesem Entwurf die Beseitigung der Schwindelkassen viel zu teuer erkauft wird, wenn man nicht in der Kommission geeignete Vorschläge machen kann, das Gute zu erhalten, das Schlechte zu beseitigen. Ein Bedürfnis zur Neu - gründ ung bo.i Hilfskassen liegt gewiß nicht mehr vor; für Neugrimdungen Balte ich daher den Entwurf für durchaus an­gebracht; ob er für die bestehenden Hilfskassen nutzbringend ge­staltet werden kann, müsten die Konimissionsberatiingen ergeben. Meine politischen Freunde möchten jedoch feine dilatorische Be­handlung und werden deshalb für den Antrag des Zentrums stimmen, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. (Beifall.) .

Direktor im Reichsamt des Innern Gaspar:

Tas nähere Material, das dieser Vorlage zu Grunde liegt, werden wir Ihnen in der Kommission unterbreiten. Es sind Ilebelstcmde hervorgetreten, sowohl in oen großen Kassen wie in den kleinen, bei den großen oft infolge der Gewinnsucht der Unter­nehmer, bei den kleinen infolge von Mangel an Beschäftigung. Eine große Kaste in Hannover mit 9000 Mitgliedern hat nicht weniger als 70 Prozent der Gesamteinnahmen für Verwaltungs­kosten ausgegeben. Daß in den freien Hilfskassen in weitem Um­fange Uebelstände borgetommen sind, deren Bekämpfung beschleu­nigt werden muß, läßt sich nicht bestreiten. Es lvird das auch in einem Jahresbericht eines Arbeitersekretariats anerkannt. , Die Vorlage der Regierung will die freien Hilfskassen nicht vernichten. Sie beabsichttgt das nicht und wird auch nicht diese Wirkung haben. Auch nach Ansicht der Regierungen besteht ein Bedürfnis dafür, daß die freien Hilfskassen weiter fortbestehen, und man wird auch die NeugrünDung solcher Kassen zulasten. Heute aber nehmen die Hilss- kassen noch eine Sonderstellung ein. Es sind Vereine auf Gegen­seitigkeit, bei denen sich der Mangel an Aufsicht sehr fühlbar macht. Es lag zur Beseitigung der Mißstände nichts näher, als die bis­herige Ausnahmestellung aufzuheben und die freien Hilfskassen der gleichen Aufsicht zu unterwerfen wie die übrigen Kasten. Die ein­wandfreien Hilfskasten trifft das Gesetz durchaus nicht; ihre Be­fugnisse bleiben ihnen erhalten und in ihrer Eristenz werden sie nicht behindert. Eine differenzielle Behandlung der Hilfskassen, je nachdem sie sich bisher bewährt hätten oder nicht, ließ sich aber in das Gesetz nicht einführen; das konnte man ebensowenig, wie man etwa ein Strafgesetzbuch nicht bloß für einen Teil der Bevölkerung machen kann. Nun hat man zwar gesagt, als Merkmal der Schwindelkassen könnte man vielleicht die Tatsache hinstellen, daß eine Kasse mehr als 10 Prozent der Einnahmen zu Verwaltungs­zwecken verbraucht. Eine solche Festlegung würde sich aber in vielen Fällen als ungerecht erweisen, Denn unter Umständen lassen sich auch höhere Verwaltungskosten noch durchaus rechtferttgen. Jeden­falls können die Regierungen die Verantwortung für ein Fort­bestehen der jetzigen Mißstände nicht länger tragen und haben des­halb diese Vorlage eingebracht. Hoffentlich gelingt es, in der Kom­mission eine Verständigung über den Entwurf herbeizuführen.

Abg. von Brockhausen (fonf.):

Tas bestehende Gesetz bietet zweifellos keine ausreichenden Handhaben gegen die Schwindelkassen. Eine Revision ist also durch­aus notwendig. Die Hilfskassen wollen wir nicht beseitigen lHörtl frörtIL wir wissen, daß sie viel Segensreiches geleistet haben. (Hört! hört!) Wir wollen aber die Klinke der Gesetzgebung benutzen, um die bestehenden Mißstände zu beseitigen. Wir werden also in der Kommission ernsthaft daran Mitarbeiten. Ich denke, das beste ist, wir bilden zu dem Zweck eine neue Kommission von 14 Mitgliedern. Es sitzen ohnehin jetzt 200 Abgeordnete in Kommissionen. (Heiter­keit^ Da kommt auf 14 tr'fre:: nicht mehr an.

Direktor im Aufsichtsamt für Privatversicherung Jaap erläutert die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs und verliest zu diesem Zweck größere Partien der Begründung. Tie Befürch­tung, als ob die Selbstverwaltung der Kassen irgendwie becinträd^ tigt werden solle, sei hinfällig; das Aufsichtsamt werde sich um Personalien u. dergl. überhaupt nicht kümmern. Im Gegenteil: die anständigen Hilfskassen würden sich unter dem neuen Gesetz freier bewegen können ai§ bisher.

Abg. Schrader (freif. Vgg.)

spricht sich gegen die Vorlage ans; die Mißstände im Hilfskasten­wesen ließen |"iu, durch schärfere Handhabung der bestehenden gesetz­lichen Vorschriften feyr wohl beseitigen.

Mg. Schack (wirtsch. Vergg.):

Tie Regierung hat bei der Ausarbeitung dieser Vorlage keine glückliche Hand gehabt. Die Hilfskassen sind ganz besonders nötig für die Handlungsgehilfen und andere Berufe, Die der obligatori­schen Krankenversicherungspflicht nicht unterstehen. Man Darf des­halb den Hilfskasten die Konkurrenz mit Den OrtSkrankeickassen nicht noch mehr erschweren. Gewiß treten bei manchen Kassen Miß­stände hervor, ich kenne eine Kasse, die auch gegen vorübergehende Erwerbslosigkeit versichert, an Deren Spitze cm ReichstagSavgeord- neter steht unD in deren Aufsichtsrat mehrere Kommerzienräte sitzen; diese Kasse hatte in einem Jahre 100 000 Mark Leistungen aufzu­weisen, denen 150 000 Mark Verwaltungskonen gegenüberstehen. Mit der Vorlage werden Die Versicherten schwer getroffen. Ich gcre zu, daß f - jede Aufsicht, gle.chvtel von welcher Behörde sie ausgeübt wird, dieser Behörde gewisse diskretionäre Befttgrnsse ein- geräumt werden müssen, aber etwas ganz anderes ist die Festlegung bestimmter Grundsätze. Diese Grundsätze müssen im Gesetz selbst ztnn Ausdruck kommen. Die Regierung glaubt zwar, daß Die ge­fürchteten Folgen des Gesetzes nicht eintreten, aber auf solche bloßen Vermutungen kann man doch nichts geben. Ganz offen läßt Die Vorlage Die Frage des Sterbegeldes. Em großer Teil der frucn Hilfskassen gewährt ihren Mitgliedern Sterbegeld. Das soll doch wohl beibehallen werden. Aber Dann müssen die Kasten, sobald Der Entwurf Gesetz wird, thre Beiträge erhöhen. Es finden sich in Der Vorlage eine Reche von Bestimmungen, Die auf große Aktien­gesellschaften zugeschnitten sinD, aber für freie Hilfskassen nicht passen. Was hat Das alles für einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Zweck, Die SchwinDelkassen zu beseitigen? Es genügt voll­kommen eine AenDerung des Hilfskassengesetzes in Der Richtung, daß die Verwaltungsorgane vorbeugende Maßnahmen ergreifen können. Ich möchte Sic bitten, den Entwurf einer besonderen äw:n- Mission von 14 Mitgliedern zu überwerfen. -

Abg. Stadthagen (Soz.fr

Ein Gesetzentwurf mit so mangelhaftem Material ist uns noch nie vorgelegt worden. Es hätte uns doch mindestens gesagt wer- b.n müssen, worin besteht der Schwindel, woran können wir den Schwindel erkennen, wie können wir ihm mi den Kragen? Gegen die Schwindelkassen führt Die sozialdemokratische Presse seit Jahren einen Kampf, aber Die Behörden gehen nicht gegen Die SckMnDl.'r vor, sondern gegen Diejenigen, Die Den Schwindel aufdecken. Hand­haben genug hat man auch jetzt schon, um Den Schwindelkassen den Lebensfaden auszublasen. (Heiterkeit.) Leider sind die Behörden aber vielfach geradezu zu Gunsten dcr Schwindler vorgegangen. Ja, manche Gerichte haben den Redakteuren, die gegen Den Schwindel Front machten, wenn sie daraufhin wegen Beleidigung verklagt wurden, nicht einmal Die Wahrnehmung berechtigter Interessen zu- erfannt. Ter Grund Dafür, Daß Die Schwindelkassen so ins Kraut schießen konnten, liegt darin, daß Die Regierung immer noch keine organische Revision Der Krankenversicherung durchgeführt hat. Vor allem hätte längst dem Schwindel der GemeinDelrankenkassen ein Ziel gesetzt werden müssen. Der Schutzengel der Schwmdler ist der höchste Beamte des Reichs, denn er geht mit diesem Entwurf lediglich Den soliden Hilfskassen an Den Kragen. Der Entwurf ist eine unbrauchbare Schülerarbeit. --------z

Vizepräsident Gras Stolberg

rügt diesen Ausdruck. -

Abg. Meier-Jobst (freif. Vpt.)

spricht sich gegen Den Gesetzentwurf aus. Die freien Hklsskasten seines Wahlbezirkes würden durch den Entwurf in ihrer Existenz gefährdet. Wenn sie aber eingingen, so würden die Dortigen Ziegelarbeiter auf Das schwerste geschädigt werden. Das Gesetz ist für mich unannehmbar, und ich werde gegen das Gesetz stimmen,

Staatssekretär Dr. Gras v. Posndowsky-Wehner:

Ein Redner tadelte, daß man nicht schon im Jahre 1876 alle Mißstände voraussah. Ja, wenn die Gesetzgeber stets so weise wären, so hätte man seit Justinian keine Novelle mehr nötig gehabt! Wenn damals Die Negierung mit schärferen Vorschlägen gekommen wäre, so hätte der Reichstag sie ganz sicher nicht angenommen. Der Abg. Stadthagen hat gemeint, man plane Vernichtung Der Selbst­verwaltung Der Krankenkasten. Ich habe keine Veranlassung, auj die Krankenversicherung einzugehen. Ich will nur bemerken, daß das Gebahrcn einer Reihe von Krankenkassen sehr viele schwere Vorwürfe in Den verschieDenen Kreisen hervorgerufen hat und daß von verschieDenen Parteien die Reform Des Ärankenversicherungs- gesetzes angeregt worDen ist. Was nach dieser Richtung geschehen soll/wird aber erst die Zukunft lehren.

Damit schließt Die Debatte. Der Entwurf geht, ent­gegen dem Antrag der SozialDemokraten, an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern. .

Die Tagesordnung ist nunmehr erschöpft.

Das Haus vertagt sich auf M i 11 w 0 ch 1 Uhr. (To­leranzantrag und Initiativantrag Der Sozialdemo­kraten auf Schaffung einer Volksvertretung in1 allen deutschen B u n d e s st a a t 0 n.j

Schluß Uhr.

R. B. Darmstadt, 30. Jan.

Die heutige erste Sitzung der zweiten Kammer in diesem iDiiroc vom Präsidenten Geh.Nat Haas um IO1/., Ul)i inn feierlicher Stille eröffnet. 2ln den NegiertingStischen er- svhicncn sän-.liche sUrUglieder des Staalsministerinms in Nraucrllcidiing, auch Die Abgeordneten waren nahezu voll- zsihlig zugegen, ßit Beginn der Sitzung erhoben sich alle Wnwesenden und dann hielt Präsident Haas mit leiser, jniänenerslickter Stimme solgende^Anspraehe:

Meine Herren! Unter dem Eindruck ciueS überaus schmer;- Meq Ereigniffcs trrfrn wir heute zur ersten Sitzung in diesem

Jghre zusammen. Durch.G-oil-'s F-ügung fr: c.r.i gestrigen Tage rsih 1 -, -

dieser Zcitlichfrck flLxr.-frn r. .Jen. und Land

h..bcn d.-rch bwlbes Leimgang erneu schweren Lfrc.ast erlitten, Denn unserem Groß her zog ist ein alle;- : jubefr friiper, Ic.a . und ausgezeichneter yiaigtäer, d r cr.,e Du te o.r < 1 viic, u> o

IjLifrfrfrn Heimatland, cm dem t.f Duchirtgefchleoene mit g .al Faser-l seii »<? rzers hing, e bei, g uzen wurm fügender Freund, der lungjührlge tieiur j.cher Geschicke, genommen. Vies ergriffen, fehlen mir in der Tat fast die Worte, nm den Gefühlen der Trauer gebührenden Ausdruck zu geben, vaui auch mir ist eüi lieber guter Freund auS der Kindheit und Jugend goldeueil Tugen gestorben. Au^crüstct mit hoher Intelli­genz, mit nmfrssenden Kenntnissen auf allen Go bieten des Wissens, niit einer Au i.ttsfatzisteil auu) Schaffenslust iond^rgteichcrt, waltete

Rothe, das dail ich mit Ihrer Zustnnn ./.13 an dieser Stelle gewiß " Lipreu,:n, i.i all' te.i hohen Cfrlfrngen, zu denen ihn das Verirau-ru seines Lanl-chheri..'., Derlei, seines Amtes in ausgezeich­neter r.. D crso.grei. .:r Wfrse, mit einer Treue und Gewissen- l/fligkelt, wie sie s. .»zu finden sind. Nahezu 8 Jahre lang ,ei;c»e er die .....frie unsres Lende» in einer Art, die

ihm den Te.n? cu..r erwarb. Ars begeisterter beuijujer Patriot verstcurd Minister Reche cs, die besten Beziehungen -wischen bent Hessenlande und Kaiser und Reich zu erhalten, und was er als St.-alsminister jur Land und Volk leistete, das bedarf kaum einer Schilderung, d.s liegt vor aller Augen. Jedes Jahv seiner Amtszeit ist ausgefüllt mit weisen Maßnahmen auf dem Gebiet der Gesetzgebung, der Sozialpolitik, der LandeZkiilturst Uetcrüll huldigte er Dabei einem versUttldigen Fortschritt. Jedes! Jahr seiner Leinisterlaufbahn bildet einen Markstein seiner aus-