Nr. 25
Dienstag, 30. Januar 1906
156. Jahrg.
Erscheint tlgltti mit Ausnahme deS Sonntags»
Die „Gießener 5amilienblätter* werden dem „Anzeiger viermal wöchentlich betgdegt Der Reifliche Landwirt" erscheint monaMch einmal.
Giehener Anzeiger
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UnwersttätSdruckeret. R. Lange, Gießen.
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Tel. Nr. 6L Tetegr.'Adr.: Anzeiger Gießen.
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Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.
Deutscher Reichstag.
30. Sitzung vom 29. Januar. 1 Uhr.
Das Haus ist sehr schwach besetzt. '*r
Am Bundesratstisch: Graf Posadowsky u. a.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Gesetzentwurfs betreffend die Abänderung mehrerer Reich Stags Wahl! reise.
Ter Entwurf wird debattenlos angenommen.
Es folgt die erste Beratung der Novelle zum Unter» stiiyungswohnfitz-Geseh. (Unterstützungswohnsitz bereits mit 16 Jahren, statt 18, nach nur einjährigem Aufenthalt, statt zweijährigem.)
Abg. Dr. Hcrzfcld (Soz.):
Es handelt sich hier nicht um eine Novelle zur Unterstützung Hilfsbedürftiger, sondern ausgesprochencrmaßcn um eine Novelle zur Unterstützung der Gutsbesitzer. Bezeichnend ist es mir, das; das Zentrum zu dieser Vorlage gar nichts zu sagen weiß und daß die Nationalliberalen nur schüchtern ihren agrarischen Charakter zugeben. Früher haben sich die bürgerlichen Parteien mit voller Entschiedenheit gegen die agrarische Tendenz eines solchen Gesetzes ausgesprochen, jetzt schweigen sie sich aus, sie scheinen sich also willig von den ostelbischen Junkern treioen zu lassen. Tie Unterstützuugs- bedürftigkeit ist um so geringer, je stärker die Arbeiterorganisationen sind. Geben Sie den ländlichen Arbeitern das Koalitionsrecht, so wird die Zahl der Unterstützungsbedürftigen weit mehr abnehmen, als durch diese Vorlage. Ein weiteres Mittel dazu wäre die endliche Beseitigung des Dreiklassenwahlrechts in Preußen, denn mit dem Wachstum der politischen Freiheit wächst auch der nationale Wohlstand. Tie Herren scheinen aber eher geneigt zu sein, ein allgemeines Blutbad unter den Arbeitern anzurichtcn (Hu, hui), olS ihnen das allgemeine gleiche Wahlrecht mich in den Ernzelstaaten zu gewähren. Der Entwurf dieses Gesetzes ist nur ein Köder, eine taube Nuß. Die Zahl der Landarmen wird dadurch lediglich vermehrt werden. Von Leutenot auf dem Lande kann gar keine Rede fein. Sie hätten heimische Arbeiter genug auf dem Lande, wenn Sic ihnen menschenwürdige Löhne gäben. Statt aber das zu tun, holen sich die Junker aus Profitgier russische und galizische Arbeiter herbei, weil sie diesen nur die halben Löhne zu zahlen brauchen. Eine Folge wird jedoch dieser Entwurf haben, mit der wir voll einverstanden sind: Tie jungen Leute werden dadurch um so ftüher in den Klassenkampf hineingezogcn werden, und sich uns also auch um so ftüher anschließen. Notwendig ist es, die Ortsarmenverbände zu vergrößern und die 16 000 Gutsbezirke in Preußen ebenfalls diesen Verbänden anzuschlicßen. Es liegt nicht der mindeste Grund dafür vor, diesen Gutsbezirken den Charakter selbständiger Armenverbände zu belasten. Wir wollen in der Komniission an unserm Teil versuchen, die Hauptmängel des Entwurfs zu beseitigen. Vor allem ist es aber nötig, daß Bayern sein Reservatrecht bezüglich des Heimatswesens aufgibt, und daß der Geltungsbereich dieses Gesetzes auch auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt wird. (Bei- fall bei den Soz.)
Abg. Schickert (kons.):
Wenn es am 21. d. M. zu einem Blutbade gekommen wäre, so wäre das nur die Folge der Agitation des Vorredners und feiner Freunde gewesen. (Lachen bei den Soz.) Der Vorredner läßt freilich kein gutes Haar an der Armensürsorge auf dem Lande. Sehr mit Unrecht, denn diese Fürsorge ist von Jahr zu Jahr intens stver geworden, und wo sie wirklich noch versagt, da liegt es an dem Mangel an Mitteln. Jedenfalls kann dem Gutsbesitzer eine noch größere Freigebigkeit nicht zugemutet werden. Diese Vorlage ist, wie wir anerkennen, dringender als jede andere, und meine Freunde heißen sie daher durchaus willkommen. Ter Landflucht und dem Zuströmen in die großen Städte muß ein Ende gemacht werden, in den Großstädten wächst das Kapital ständig, aber auf dem Lande wachsen höchstens die Hypotheken. Aus der Herabsetzung ^^Alters auf 16 Jahre erwachsen den Großstädten keine Lasten, ich begreife nicht, warum die Herren von der Linken sich dem widersetzen. Als Unterstützungswohnsitz müßte prinziviell der Arbeitsort in Betracht kommen, die Gemeinde, die die wirtschaftlichen Vorteile genießt, müßten auch für die Lasten aufkommen. Ich richte an die bürgerlichen Parteien des Hauses die Bitte, die Bedenken gegen die Vorlage fallen zu lassen und im Interesse der wirtschaftlich Schtoa- chen für eine baldige Verabschiedung zu sorgen. (Beifall rechts.)
Abg. Gamp (Rp.):
Ohne,die sozialpolitischen Gesetze würden die Armenlasten noch wehr wachsen. Hoffentlich kommen wir bald zu einer Witwen- und Waisenversorgung, das wäre das beste Mittel zur Einschränkung der Armenlasten. Ebenso notwendig ist die obligatorische Krankenversicherung für alle Arbeiter, auch für die laiidwirtschaftlichen. Damit würden wir den ländlichen Gemeinden eine große Erleichterung verschaffen. ,£>b das von Reichswegen durchzuführen ist, ist fraglich. Meiner Meinung nach müßte hier der Staat seine helfende Hand auftun. Ter Abg. Herzfeld hätte sich auf das Gebiet der Landarbeiterfrage, von dem er wirklich nichts versteht, lieber nicht begeben sollen. Wenn Sie die Naturalien zu den Preisen berechnen, die sie in den großen Städten kosten, dann werden die ländlichen Arbeiter des Ostens besser entlohnt als die industriellen Arbeiter des Westens. Sehen Sie sich die Leute nur an, Sie werden finden, daß da schon das Ideal Ihres Zukunftsstaates verwirklicht ist. (Lachen bei den So^ Mit dem Vorschlag, die ganze Armenlast auf die Arbeitsgemeinden zu wälzen, bin ich nicht ganz einverstanden. Soll vielleicht, wenn ein Berliner Arbeiter mal 8 Tage in Schöneberg arbeitet, Schöneberg nun für ein halbes Jahr die Armenlasten tragen? Das ist doch ein unbilliges Verlangen. Oder, neljmcn Sic an. in cmer Gemeinde werden Eisen- bahnarbeiter beschäftigt, die von au6ivart5 für eine gewisse Zeit dorthin kommen I Glauben Sic, die Gemeinde hat davon einen Vorteil? Die Herabsetzung des Alters auf 16 Jahre ist durchaus begründet, denn die Jungen, die im Alter von 14 Jahren selbständig zu werden suchen, müssen doch Gelegenheit haben, sich einen Unter» stützuiigSwohnfitz zu erwerben. Bedenklicher ist schon die Verkürzung der Frist von zwei auf ein Jahr. Das würde möglicherweise zu einer Beseitigung der Jahreskontrakte auf dem Lande führen. sWiderspruch.) Ich sage das, und wenn ich was sage, so tst es richtig. (Große Heiterkeit.) Sozialpolitisch richtig wäre cs, zu bestimmen, daß vom 60. Lebensjahre ab ein Unterstützungs- Wohnsitz nicht mehr erworben werden lann, denn wenn die Ar-
beitsftaft aufhört, kann doch von der Erwerbung eines Unterstützungswohnsitzes nicht mehr die Rede sein. Das Gesetz ist ein Gesetz zur gerechteren Verteilung der Armenlasten.
Dbg. Dr. Wolff (wirtsch. Vgg.):
Ich bin mit der Herabsetzung des Lebensalters einverstanden, habe aber Bedenken gegen die Verkürzung der Frist: man sollte es bei zwei Jahren belassen. Infolge der Äblvanderung vom Lande wachsen in vielen Gemeinden nicht nur die Armenlaslen, sondern auch die Schullasten. Die Rede des Staatssekretärs vom Freitag hat einen guten Eindruck auf uns gemacht, der Eindruck wäre aber noch besser gewesen, wenn er sich nicht vorher gegen den Befähigungsnachweis für das Baugewerbe ausgesprochen hätte. Ohne richtige Agrarpolitik und ohne richtige gewerbliche Mittelstandspolitik ist auch eine richtige Sozialpolitik nicht denkbar.
Abg. Dr. Ablas, sfreis. Vv.):
Mit der Erklärung, die der Kollege Mommsen am Freitag namens seiner Fraktion abgegeben hat, können wir uns in allen Punkten einverstanden erklären. Es ist zweifellos, daß der Entwurf eine agrarische Tendenz zeigt, er bedeutet eine ganz kolossale Mehrbelastung für die Städte. Ich begreife nicht, warum man dem Ort, an dem ein Arbeiter gerade arbeitet, die Last für diesen Arbeiter aufbürden will. Tie größten Bedenkeii haben wir gegen die Herabsetzung des Alters auf 16 Jahre und die Aufenthalts-Beschränkung auf ein Jahr. Daß eine Landflucht in gewissem Sinne besteht, laßt sich nicht leugnen, aber cs wäre richtiger, ihre Ursachen zu untersuchen und zu beseitigen, statt gegen ihre Folgen vorzugehen. Es war bisher stets die Kunst der Agrarier, Verpflichtungen, die ihnen obliegen, auf andere abzuwälzen. (Sehr richtig! links.) Ich bestreite, daß die wirtschaftliche Selbständigkeit von dem 16. Lebensjahre ab zu rechnen ist. Tie Armenlasten auf dem Lande würden sich vermindern, wenn man größere Armenverbände bildete. Es müßte vor allem nachgewiesen werden, daß die Steigerung der Armenlasten auch wirklich die Folge der Abwanderung ist; erst dann formte man doch den Städten die Armenlasten auf» bürden. Auf Einzelheiten will ich nicht eingehen. Dazu wird sich in bet Kommission Gelegenheit finden. Wir werden ohne Änimosität an die Prüfung der Vorlage herantreten. (Beifall links.) Staatssekretär Graf Posadowsky:
Die Vorlage wird als agrarisch bezeichnet. Ich halte das für vollkommen verfehlt. Es handelt sich hier nicht um speziell agrarische Interessen, sondern um sehr wichtige Interessen der kleineren und mittleren Städte, die mit dem Agririertum nichts zu tun haben, die aber darunter leiden, wenn es den Agrariern schlecht geht. (Sehr richtig! rechts.) Außerdem haben doch ebenso gut wie die Industrie auch die Agrarier berechtigte Forderungen. (<sehr richtig!) Man kann doch nicht jede Forderung der Landwirtschaft, dadurch, daß man sie mit dem Schlagwort „agrarisch" bezeichnet, als ungerechtfertigt hinftellen. (Zustimmung rechts.) Es ist auf Elsaß-Lothringen hingewiesen worden, aber dort war die Armenpflege bisher ebarifatib. Man geht aber dort jetzt sehr ernst damit um, diesen Zustand der Dinge zu verändern. Das richtigste wäre es, daö deutsche Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz einfach in Elsaß-Lothringen einzuftihren. In Bayern handelt es sich um ein Reservatrecht, das sich Bayern bei Gründung des Reichs Vorbehalten hat. Darüber können wir jetzt nicht reden.
Es ist Tatsache, daß im großen ganzen in Ost- und West- preußen, in Posen und zum Teil auch in Schlesien die Armenlasten ganz erdrückend hoch sind, und das ist der innere Grund zur Einbringung der Vorlage. Gegen mein Beispiel von den Armenlasten in den Vorortgemeinden ist eingewandt worden, daß die Arbeiter, die in einer Vorortgemeinde arbeiten, ja in Arbeit stehen, also der Arbeitsgemeinde garnicht zur Last fallen können. Aber man darf doch nicht vergessen, daß sich durch die sozialpolitische Gesetzgebung nicht nur der Lebensstand Der Arbeitet gehoben hat, sondern daß dadurch auch die Ansprüche an die Armenpflege gewachsen sind. Die Fälle find zahlreich, wo ein Mann mit zahlreicher Familie, auch wenn er vorübergehend arbeitet, trotz der sozialen Gesetze die Armenpflege in Anspruch nehmen muß. Das, was der ftühere Mg. v. Meyer-Arnswalde über das System der Abschiebung gesagt hat, unterschreibe ich Wort für Wort, durch derartige Maßnahmen erzeugt man nur Vagabunden. Die Leute werden von Armenverband zu Armenverband geschickt, sie kommen von einem Korrektionshaus in ein anderes. Dagegen gibt es nur ein Drittel. Man muß in den einzelnen Staaten die Armenpflege dahin abändern, daß man Geiamtarmenverbände gründet und diesen die Armenlasten auferlegt. Ich wünsche dringend, daß in den einzelnen Staaten Gesetze geschaffen werden, wonach auf Beschluß der höheren Verwaltungsbehörde zwangsweise Gesamtverbände gebildet werden tonnen. Hierdurch würden sich auch die Armenlasten erheblich mildern. Man darf nicht vergessen, daß es Arme gibt, die auf Armenpflege studieren, wie es Rentenempfänger gibt, die auf Renten studieren. Es gibt Leute, die nicht arbeiten wollen, für die es viel angenehmer ist, von Ort zu Ort zu ziehen und die Armen- hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt auch Personen, die sich absichtlich der Verpflichtung entziehen, für ihre Familie zu formen. Da muß eine Instanz geschaffen werden, die energisch cingretfcn kann, sonst würden die Armenlasten ins riesenhafte wachsen. Es ist mir vorgeworfen, meine Rede wäre vorzugsweise agrarisch gewesen, weil ich die Pflicht betont habe, dafür zu sorgen, daß das platte Land nicht an finanzieller Bleichsucht und an Entvölkerung infolge der Abwanderung leidet. Ich kann für meine Ansicht einen Zeugen anführen, Der vielleicht auch von dem Redner der Sozialdemokratie anerkannt wird. Der englische Arbeiterführer Burns, der jetzt Mitglied der Regierung ist, erklärte einmal, er wünsche kleine Städte und größere Dörfer. Das ist ganz derselbe Standpunkt, dem ich Ausdruck verliehen habe.
Abg. Herzfeld tadelte, daß man bedürftige Ausländer aus- weise. Ja, wir würden ja der Sammelkorb aller zweifelhaften Elemente Europas werden, wollten wir jeden ohne weiteres im Lands lassen. Sehen Sie nach England mit seinem jetzigen Einwanderungsverbot, (eben Sie nach Amerika das immer neue Einwanderungsverbote erläßt! Und wir sollen jeder Invasion preis- gegeben sein!
Abg. Schrader (freis. Vgg.):
Wir müssen eine allgemeine Revision des Gesetzes haben. Der vorliegende Entwurf bringt wieder nur Flickwerk. Vor allem ist notwendig, daß statt der kleinen Gemeinden große Verbände geschaffen werden; da könnte dann erheblich sparsamer gewirtschaftet werden. Was John Burns betrifft, so hat er allerdings größere Dörfer und kleinere Städte gewünscht. Aber vor allen Dingen trat er für kleineren Lairdbesitz ein. Wollen das unsere Herren Agrarier auch?
Damit schließt die Debatte.
Der Entwurf geht an eine Kommission von 21 Mitglieoern.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzes über die Hilfs-. k a s f e n.
Der Entwurf will daS Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen a u f h e b e n und die Hilfskasten unter die Aufsicht deS Aufsichtsrats für Privatversicherung stellen.
Abg. GiesbcrtS (Ztr.):
Der Weg, den die Vorlage geht, ist außerordentlich bedenklich und für uns nicht acceplabel. Ter Hilfskassenkonkreß, der neulich hier tagte, hat mit Recht erklärt, die Absicht des Gesetzes ziele auf eine völlig- Beseitigung der Hilfskassen hin, und sich daher in seiner Resolution einstimmig principaliter gegen das Gesetz ausgesprochen. Wenn man nur die Schwindelkassen beseitigen will, weshalb macht man nicht lieber eine Reform des Gesetzs selbst? Die Hilfskassen selber würden daran sehr gern Mitarbeiten, sie haben gar kein Interesse an dem Bestehen der Schwindellasten. Wenn man die ganze Krankenkassengesetzgebung in modernem Geiste reformieren wollte, so ließen sich sehr wohl die Aufsichts-Instanzen schaffen, denen auch die Hilrskassen unterstellt werden könnten. Bei einer Unterstellung der Staffen unter das Aufsichtsamt für Privat- Versicherungen fürchten sie aber vor Bedingungen gestellt zu werden, die sie nicht erfüllen können und die sie daher zur Auflösung zwingen. Wir können mit dieser Art, das HilfZkassenwesen zu regeln, nicht einverstanden fein, werden aber andere Mittel und Wege suchen, den Schwindelkassen beizukommen. Ich beanttage daher die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Lesche (Soz.)
bekämpft gleichfalls mit Entschiedenheit das Gesetz. Um die Schwln- delkassen zu beseitigen, brauche man nicht die ganzen Hilfskasten zu erdrosseln. Die ordentlichen Hilfskassen seien selber schon genügend gegen die Schwindelkassen vorgegangen. Das Ganze sei ein Vorstoß gegen die Selbstverwaltung der Krankenkasten. Wer aber die Selbstverwaltung antaste, fördere gerade das Sirnulantentum und schädige damit Die Krankenversicherung überhaupt.
Staatssekretär Graf Posadowsky:
Es ist unrichtig, daß das bisherige Hilfskassengesetz schon genüge, um den betrügerischen Manipulationen der Schwindellasten zu begegnen. Es ist dazu garnicht im Stande, weil es auf einem rein formalen Standpunkte steht. Wenn gewisse formale Vorbedingungen erfüllt sind, muß die Kasse gestattet werden. Wenn man nach den jetzigen Bestimmungen einfarreiten kann, dann ist es zu spät und zahlreiche Arbeiter, die da ihre Ersparnisse angelegt haben, sind betrogen. Welche Betrügereien da vorgekommen sind, dafür nur einige Beispiele. Da ist ein Mitglied aus der Kasse ausgeschlossen worden, weil es eine zweitägige Seekrankheit, die es vor zwei Jahren einmal gehabt hatte, verschwiegen hatte. (Große Heiterkeit.) Ein anderer aus dem Grunde, weil es herauskam, als er bei einem JschiaSanfall die Unterstützung in Anspruch nehmen wollte, daß er verschwiegen hatte, daß er vor Jahren einmal ein Abführmittel sich durch einen Arzt hatte verschreiben lassen. (Erneute große Heiterkeit.) Solche Schwindeleien lann man doch nicht dulden!
Ich bin überrascht über den Widerstand, den der Vorschlag der verbündeten Regierungen findet, die Hilfskassen unter die Aufsicht des Privatversicherungsamtes zu bringen. Früher war man in beteiligten Kreisen anderer Ansicht. Ich verweise nur auf Artikel, die in der „Kölnischen Volkszeitung" und in der „Sozialen Praxis" erschienen sind. Will man den Uebelständeu wirklich ent» gegentteteu, so muß man eine Instanz schaffen, die materiell den Geschäftsgang der Kassen prüfen kann. Ob diese Instanz nun die höhere Verwaltungsbehörde oder das Privatversicherungsamt ist, das ist an sich ganz gleichgültig. Letzteres ist aber wohl noch geeigneter, als die politische höhere Verwaltungsbehörde.
Ich bin selten einem solchen Maß sachlicher Irrtümer be-. gegnet, wie bei der Bekämpfung dieser Vorlage. Ter Haupt- einwand: daß das Privatversicherungsamt derartige versicherungs-, technische, finanzielle ©aranrien verlangen würde, die die Existenzmöglichkeit und die freie Betätigung der Kasten unmöglich machen könnten, ist tatsächlich nicht zutteffend. Schon jetzt steht eine ganze Reihe von kleinen Versicherungen unter der Aufsicht des Privawersicherungsamtes, und sie sind mit dieser Aufsicht ganz außerordentlich zufrieden. Ob man in das Versicherungsgesetz noch irgend eine Kautele zu gunsten der Hilfskasten hineinsetzt, das muß sorgfältiger Erwägung unterliegen. Aber alle Befürchtungen, als ob die Selbstverwaltung angegriffen werden sollte, sind hinfällig. Es soll, mit Hilfe dieses Gesetzes nur geprüft werden können, ob die Kasten nach ihren Fonds, ihren Reserven und Beiträgen auch tatsächlich in der Lage sind, die Verpflichtungen zu erfüllen, die sie statutenmäßig übernommen haben. Einen anderen Zweck verfolgt das Gesetz nicht. Auf alle Einzeleinwände wird ein Regie- rungskomm'ssar morgen ausführlich antworten.
Abg. Dr. Mugdan (freis. Vp.)
fuhrt aus, daß c5 in der Tat sehr viele Hilfskassen gebe, die den Namen Schwindelkasten verdienten. Einzelne von diesen florieren aber doch ganz gut, weil sie ihre Mitglieder betrügen. Redner schildert eingehend, wie diese Kasten arbeiten: sie nehmen den Arbeitern fortwährend Beiträge ab, zahlen dann aber unter allen möglichen Vorwänden keine Krankengelder. Ter Staatssekretär hat ganz recht, das bestehende Gesetz kann hiergegen nicht ein» schreiten. Häufig kommt es vor, daß die Verwaltungskosten enorm hoch sind und bis 25 Prozent der Einnahmen betragen. Trotzdem sind meine Freunde aber einmütig gegen das vorliegende Gesetz, da es viel zu weit geht. Wenn die versicherimgSmathemali- schen Grundsätze des LIufsicht-SratS auf die Hilfskassen angewendet werden, sind sie nicht mehr lebensfähig. Man soll die einwandfreien Hilfskassen nicht in ihrer Entwicklung stören. Die freien Hilfskassen sind eine Notwendigkeit. Es gibt viele Arbeiter, namentlich Ha eitarbeitcr, Stauer usw., die nicht dem Krankenkassengesetz unterstehen, aber den Nachweis führen müssen, daß sie Mitglieder einer Hilfst hsse sind, weil sie sonst von keinem Unternehmer angeslellt werden. Man muß diffe- renzieren zwischen den Kassen. Es ist nicht möglich, mit einem und demselben Gesetz die Schwindelkassen zu treffen und den guten Kassen nichts zu tun.
Hierauf vertagt das HanS die weitere Beratung auf Dienstag 1 Uh'-, Außerdem kleine Vorlagen.
Schluß 6 Uhr.
Pu Motsies Tod.
„S. K. H. der Großherzog haben allerguädigsi geruht, am 2. Juli den Provinzialdirekkor der Provinz Rheinhessen und Kreisrat des Kreises Mainz, Geheimeren Karl Rothe, mit Wirkung vorn 6. Juli zum Ctaatsmirnsler und Minister des Innern zu ernennen/'
Als der hessische Staatsanzeiger am Nachmittag des 2. Juli 1898 diese Nachricht verkündete, kam sic dem hessischen Volk nicht eigentlich überraschend. Rothe galt seit langem als der Minister-Kronprinz des Kabinetts Finger-Weber, das es fertig gebracht hatte, eine Vermögenssteuer mit einer Skala
progressiv nach unten Voranschlägen. Allseitig wurde die Berufung Rothes mit höchster Befriedigung ausgenommen. Man rühmte schon damals die vortrefflichen Charaktereigenschaften NothcS, seine unabhängige, dem Fortschritt huldigende Gesinnung, sein starkes Gerechtigkeitsgefühl, seine umfassende Kenntnis der Verwaltungspraxis, wie auch der treibenden Volkskräfte. Allgemein erwartete man damals ein zielbewußtes Einlenken in die Bahn gesunder, fortschrittlicher und sozialer Entwicklung. Am 15. Dezember 1898 stellte sich der neue Ministerpräsident der Zweiten Kammer vor und sagte:
„Tie Herren ducken überzeugt fein, daß ich von der Schwere, von der Verantworilicheit der ')lufgobe voll durchdrungen bin, welche das Vertrauen unseres allergnädigsten Landesherrn mir zu übertragen für gut bestinden hat und daß ich vor allem die Bedeutung und den Wert des geschästlichen Verkehrs zu würdigen und zu schaßen weiß, den mit einer hoben Kammer zu unterhalten ich nunmehr die Ehre haben werde. Mögen wir uns kennen lernen m. ö., die nächste Zeit Ivird dazu schon reichlich Gelegenheit bieten. Möge es mir gelingen, Ihr Vertrauen und das Vertrauen des Landes zu erwerben."
Und Staatsminister Rothe hatte das Vertrauen des Volkes erworben und das Volk hatte sich nicht in ihm ge-


