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3.11.1906 Erstes Blatt
 
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Samstag 3. November 1906

156. Jahrgang

Nr. 259

Erstes Blatt

Stadt und ßantr und

Die heutige Kummer umlaßt 24 weiten.

irtschaftS-

politifd?e Lagesseharr.

Au3 dem Reich desGrafen im Bart".

L. Berlin, 2. Nov.

In der großen sozialpolitischen Debatte der letzten Reichs- tagSsession erzählte der rheinische Zentrumsmann Trim- born, daß ihm eines Nachts der Traumgott die Staats­ekretäre des Reichs, in edlem Wortstreit begriffen, vorgeführt habe, wem von ihnen die größte politische Bedeutung zu­komme. Schließlich hätten sich die anderen alle zu dem Staatssekretär des Innern gewendet und einmütig bekannt: »Graf im Bart, Ihr seid der Erstell Die Moral von dieser originellen Traumgeschichte liegt natürlich in dec Kennzeichnung der überragenden Bedeutung des Neichsamts, dem der Ausbau der sozialen Fürsorge unterstellt ist. Und gegen Ende der letzten Reichstagssession gab eS wieder eine ozialpolitische Debatte. Hier sprach jedoch weder Trimborn, noch wiederholte sich die Vorführung eines erhebenden Traum­bildes nach Art des Trimbornschen. Man hörte nur von nüchterner Wirklichkeit, nämlich Aeußerungen des Mißmuts darüber, daß der abgelaufene Tagungsabschnitt sozialpolitisch durchaus unfruchtbar gewesen sei.

Diesmal aber, so verspricht man sich, sollS anders werden. Der Negierung wird denn auch bereits baß sozialpolitische Gewissen geschärft, und zwar fürs erste durch kategorischen Hinweis auf die Notwendigkeit unverzüglicher Vorlegung deS Gesetzentwurfs über die Rechtsfähigkeit der Berufs- v e reine. Man vernimmt von argwöhnischen Hinweisen auf Bestrebungen, die darauf abzielen, eine Umarbeitung deS Entwurfs im Bundesrat herbeizuführen, also wohl im Sinne einer Beschränkung des mit dieser Vorlage bezweckten Fort­schritts. Ob diese Befürchtungen tatsächliche Unterlagen haben, läßt sich einstweilen nicht beurteilen. Es ist offiziös mit­geteilt worden, daß der Entwurf zwar eine lange Vorberei­tungsgeschichte hatte, aber bereits am Beginn des Jahres vom Bundesrat in der Fassung genehmigt worden ist, m der er der Volksvertretung unterbreitet werden soll. Nach dem Selbstdementi der .Nordd. Allg. Ztg." in der Stellungnahme zu den Bergarbeiterforderungen könnte man freilich nicht immer geneigt sein, preßoffiziösen Verlautbarungen aufs Wort zu glauben. Aber in Sachen der Berufsvereinsvorlage hat Graf PosadowSky selbst im Reichstag erklärt, deren Einbringung sei unterblieben lediglich in Rücksicht auf die Geschäftslage des Parlaments, die keine Möglichkeit der Durchberatung gegeben habe. Davon, daß der Bundesrat den Entwurf einer erneuten Beratung unterziehen könnte, sprach der Staats­sekretär fein Wort.

Der Reichstag wird also aller Voraussicht nach schon bei Miederzusammentritt die seit nahezu drei Jahren zugesagte Benifsvereinsvorlage vorfinden, und an ihm wird eS sein, die Beratung im Nahmen der Verständigungslinien so zu fördern, daß die Negierung baldmöglichst die Errichtung von A r b e i 1S k a iii m e r n in die Form eines Gesetzentwurfs bringen kann. Die Negierung hat die Lösung auch dieses letzteren gesetzgeberischen Problems in Aussicht gestellt, sobald die Rechtsfähigkeitsfrage der Berufsvereine zu ihrer Zufriedenheit erledigt sei. Der Wille zur Erweiterung der sozialen Für­sorge ist nach alledem bei der Regierung und speziell beim ,ersten" Staatssekretär, dem »Grafen im Bart", vorhanden. Er dürfte, vielleicht noch intensiver als bisher, auch den nun­mehr diätenbegabten Reichstag beseelen, der in der Regel beschlußfähig und damit endlich in der Lage sein wird, mehr der Tat als dem Worte zu dienen.

-Gerichtesaal'; Ernst Heb', iüt den An-

Deutsches Reich-

Berlin, 2. Nov. Ter Kaiser l;arte heule den Vor- trag des Ches des Militärkab inert., Generals Grasen von Hülien-Häseler, nahm die Rapporte der Lewregunenter ent­gegen und empfing militärische Meldungen.

erhält, glauben auch wir. Er ist bekanntlich ein Kvrpsbruder des Kaisers, der ihn nach langen Jahren, in denen er aus seinem Gedäclstnis gewichen war, vor länger denn einem Jal)-r- frebnt in dem ostpreuß. Städtchen Ragnit als Landrat wieder,ah. Kurz darauf schon wurde Herr v. Windheim Polizeipra,ident in Stettin, dann als solcher nach Berlin versetzt, um vor ein paar Jahren Oberpräsident von Hessen-Nassau als Nachfolger des Grasen v. Zedlitz zu werden. Man rühmt Herrn v. Wmdheiin eine ruhige und vornehme Denkart, gerade und edle Gesinnung nach.

DiePost" schreibt:

Wie wir von einer dem Landwirtschastsmliuster nahestehen­den Seite hören, ist Herr v. Podbielski der Meinung, dag die gegen ihn seit Monaten geführte P r e ß - K a m p a g n e i h r e Quelle im auswärtigen Amt habe. Er soll dieser Meinung auch dem Kaiser gegenüber Ausdruck gegeben haben. Man ist deshalb von dem K'risen-Artikel der Köln. Ztg. inMinisterkreisendoppeltunangench m b e * rührt, da er nur zu geeignet ist, die irrtümliche Mein­ung des Landwirtschastsministers über die Gründe für bie Preß- Polemik gegen ihn zu bestärken, zumal der Artikel auch ein unrichtiges Bild von der allgemeinen politischen Lage gibt. Daß übrigens die Auffassung des Herrn v. Podbielski über die Gründe für die Haltung der Presse imridytig ist, braucht woyl nicht erst besonders hervorgehoben zu werden, denn es durste Herrn v Podbielski wohl ebenfalls bekannt [ein, daß d.e links­stehende Presse nie sonderliche Sympathien für ihn gehabt hat, ..... - '* -' - .....-t,1--enben mit

taub nur bei Art. 82, welcher lautet:Der Bürgermeister und die Beigeordneten werden auf zwölf Jahre ge­wählt. Sie können nach Ablauf einer Wahlperiode wieder- gewählt werden. Der zum Bürgermeister Gewählte ist zur Annahme einer auf ihn gefallenen Wahl oder Wiederwahl nicht verpflichtet." Gegen die Wahl auf zwölf Jahre erhob sich im Ausschuß starker Widerspruch. Man sand zumeist die Wahl auf zwölf Jahre für zu lang und verständigte sich dahin, für die erste Wahl eine Zeit von neun Jahren festzufetzen und erst bei der Wiederwahl die Frist von zwölf Jahren vorzu» chlagen.

In Art. 85 wird bestimmt, daß die gewählten Bürger­meister und Beigeordneten der Bestätigung durch den KreiSrat bedürfen.

Nimmt der KreiScat Anstand, die Bestätigung zu erteilen, waS nur bei Unfähigkeit ober Unzuverlässig ke.it der Gewählten in bezug auf das von ihm zu bekleidende Amt gesck-ehen barf, ,o hat er die Entschließung des Kceisausschusses einzuholen.

Dieser Entschluß kann mit Beschwerde beim Ministerium des Innern angefochten werden usw. Bei dieser Gelegen­heit wurde von den beiden Sozialdemokraten im Ausschuß beantragt, die Bestimmung über die Bestätig­ung des Bürgermeisters und der Beigeordneten durch die Regierung zu streichen. Von anderer Seite wurde aber gegen diese Streichung entschiedener Widerspruch erhoben. Dagegen war man im Aus- chußziernlich einmütig darüber, daß die A estä tig- ung nicht von der Zugehörigkeit des Betret­enden zu einer bestimmten politischen Par­tei abhängig gemacht werden soll.

Ein Antrag des Abg. Köhler betr. die Stellung der Altbürgermeister wurde von der Regierung abgelehnt und auch von der Ausschußmehrheit verworfen.

Schließlich sprach sich der Ausschuß auch noch ein- timmig dahin aus, daß der Bürgernieister, wie es heute vielfach der Fall ist, kein Wirtschafts- oder Gast­wirtsgewerbe betreiben solle.

Die Fortsetzung der Beratung über die Landgemeinde­ordnung erfolgt am nächsten Dienstag.

sonderliclsc Sympathien .

während der größte Teil der rechtssteh ihrer Opposition gegen den Landwi Minister einsetzte, als sein Verhältnis zur Firma Tippelskirch bekannt wurde, also schon geraume Zeit, bevor die Nordd. Mlg., das Organ des auswärtigen AmtcS, die bekamtte Mitteilung über dsis Rücktrittsgefuch des Landwirtschaftsministers brachte.

VezugSpret», monatlich 75 Pi., viertel­jährlich Mk. 2-20; durch Abbott- u. Zweigstellen monatlich Go Pl.; durch diePost Mk.2. otertel- jährl. auSfchl. Beslellg. Annahme von Anzeige« für die Tagesnumiiier biS vormittags 10 Uhr. ZeilenpretS: lokal 12 PI* auswärts 20 Big.

Verantwortlich tüt den poltL und allgem.

Die ditinfioit der hessische« Landgemeiudeordnmrg.

R.B. Darmstadt, 2. Nov.

Der Verwaltungsrevisionsansschuß der 2. Kammer hat heute in gemeinsamer Beratung mit den Negierungsvertretern, Ministerialpräsident Braun und Ministerialräte Dr. Best und Usinger, die Land­gemeindeordnung bis zum Artikel 88 weiterberaten und sich dabei über eine Anzahl auch die Allgemeinheit interessierende Bestimmungen verständigt, von denen wir die wesentlichsten hier anführen wollen. Einen breiten Raum naymen bei der Beratung die Bestimmungen über die Wahlen zum Gemeinderat ein, die in den Artikeln 44 biS 74 behandelt werden. Darnach sind Neuwahlen sämt­licher Gemeinderatsmitglieder vorzunehmen bei Neuein­führung oder Wiedereinführung der Landgemeindeordnung und bei Auflösung eines Gemeinderats; daneben können ordentliche oder außerordentliche Ergänzungswahlen statt­finden. Wahlberechtigt sind L alle in der Gemeinde woh­nenden Ortsbürger, 2. alle männlichen Einwohner, welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und seit 2 Jahren den Unterstützungswohnsitz in den Gemeinden erworben

eußet Sonntage.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Sießener Kamillen- blätter viermal in der

Woche beiqelegL Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl sichen Umvers.-Buch-u. Stetn- bruderei. R. Lange. Rrdalnon, (Ervebttion und Druckerei:

Schul si raße 7.

Redaktion 113

Verlag u.Exped.

Adresse für Depeschen:

Anzeiger Gießen.

Eichener Anzeiger

M General-Anzeiger v

Die politische Deisttmmung.

Aus'Berlin wirb uns geschrieben:

Die K r i f e n ö e r ü dj t e, bie von einem nahe bevorstehenden Rücktritt des Fürsten Bülow wissen wollten, werden von einer üddeutschen Zeitung auf die weitverbreiteteMißstimm- ung über d i e g a n zen Er e ig n i sse un s er er Po li ti k zurückgeführt. Auch uns erscheint diese Auffassung zutreffend. Politisches Unbehagen hat Personen ergriffen, die man sonst stets in den Reihen von Verteidigern der Regierungspolitik bemerkte. Wir kennen Männer von selm konservativen Gesinnungen, unzweifel­hafte Vaterlandsfreunde, Monarchistenbis auf, die Kvochen" ~- aber wir hören auch aus dem Munde dieser Männer manche Aeußerung offener Mißbilligung der bekannten Vorkommnisse. Es wäre beispielsweise ein Irrtum anzunehmen, daß Herr von Podbielski allenthalben in der Landwirtschaft ob feiner ministe­riellen Dauerhaftigkeit beglückwünscht würde. Es gibt Konser­vative, und solche ziemlich bekannten Namens, die bei aller Anerkennung oer Verdienste des Ministers um die Landwirtschaft kein Hehl daraus machen, die Niederlegung des Amtes wäre unmittelbar nach den kolonialen Enthüllungen und dem Bekannt­werden der Art der Beteiligung an der Finna Tippelskirch zeit­gemäß gewesen. Im Reichstag wird die Podbielski-sache ja schon beim Etat eine große Rolle spielen. Es muß sich dann zeigen, ob speziell die Führer der konservativen Partei einen besonders lebhaften Eifer entfalten, den Minister aus dem Ge­fecht herauszuhauen. Das Organ desBundeS der Laiww. , dieTagssztg.", tut darin fast zu viel, Herrn v. Podbielski Num­mer für Nummer ihres Vertrauens zu versichern und ihn auch gegen den unbedeutendsten Angriff in schütz zu nehmen Konser­vative Blätter wie dieKreuzztg." und derReichsootebeide werden in Berliner Hofkreisen gelesen r- sind in dieser Hinsicht merklich kühler und zurückhaltender.

Dem Fürsten Bülow wird es von manchem Politiker verdacht, daß er von der Demission des Landwirtschaftsministers nicht sein Bleiben abhängig gemacht habe. Der Reichskanzler sei, doch der Unterlegene, denn er sei von der Notwendigkeit jener Demission iibcrzeugt gewesen. Das nimmt man an, weil, die Nordd Mlg. Ztg." ungewöhnlicher Weise die Absicht eines Enttassungsgesuchs des Herrn v. Podbielski ankündigte, bevor Herr v. Podbielski zu einem solchen Gesuch. die Feder ein­getaucht hatte. Später trafen Bülow und Podbielski m Berlin zusammen, und bei der Gelegenheit kann sich bie ernste Differenz zu einemkleinen Mißverständnis" umgewandelt haben, das man auf beidenSeitenbedauert und worüoer man sich schließlich heiter die Hand schüttelt. Diesenver­söhnlichen Schluß" haben agrariscye Blatter, mitgeteilt

Ob Fürst Bülow für Herrn v. Podbielski im Reichstag bie Klinge kreuzt, das wird ttotzdem abzuwarten sein. Soweit braucht schließlich die Freundschaft nicht zu gehen, wenn em Staatsmann genug damit zu tun hat, von der eigenen Politik bie Angriffe abzuwehren. Solche Angriffspunkte sind in der inneren ime in der äußeren Politik mehr als zu irgendeiner anderen Zeit der Bülow sichen Kanzlerschaft vorhanden. Die Polenfrage mag alle mögliche Bedeutung haben aber was ist sie an Bedeutung gegen bie Tatsache, daß Millionen von Deutschen feit Monaten infolge der Fleischteu ernn g zu Entb e hrungen gezwungen sind. Und in dieser Situation wird schon wieder von neuen Reichssteuern aufGenußmittel" gesprochen. Dergleickjen ist kaum geeignet, bie pweude am Reiche zu steigerm Daß Deutschland im Auslände unbeliebt ist, ließe sich ertragen, wenn nur bie deutsche Politik rm Zn- landebeliebterwäre. *

Im Anschlüsse daran sei eine Mitteilung eines gelegentlichen Kasseler Mitarbeiters wiedergegeben. Sie lautet:

Kassel, 2. Nov. Wie es heißt, ist der Landwirtschafts- ministcr v. Podbielski als O berpräs identin K a s s e l in Aussicht genommen, an stelle des Herrn v. 23mb beim, der M inister des Innern werden wurde. Herr v. Bely- mann-Hollweg, der jetzige Minister des Innern, sei für ein anderes Amt bestimmt. . .

Daß Herr p. Wrndheün über mrz pder lang em Ministerium

haben. Art. 47 bestimmt:

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, dessen Wahlberechtiy- ung nicht ruht, und der nicht infolge einer Verurteilung unfähig zur Bekleidung öffentlicher Aemter ist. Nickst wählbar sind 1. zum aktiven Heer gehörige Militärpersonen, 2. Geistliche und Volks- schullehrer, 8. Staatsbeamte, die zu einer der Gemeindevertretung vorgesetzten Verwalttmgslbehörde gehören, 4. die Richter und , Gerichtsschreiber des zuständigen Amtsgerichts, 6. Beamte der Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte, 6. Bürgermeister und Bei- 1 geordnete, und 7. Personen, die mit dem Bürgermeister oder einem der Beigeordneten in gerader Linie berroanbt oder ver­schwägert oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandt sind.

Nach dem genehmigten Art. 50 werden die Gemeinde- , ratSmilglteder auf neun Jahre gewählt. In Fällen einer Neuwahl des Gemeinderats hat jedoch ein Drittel! der Mahlen nur auf die Däner von drei, ein weiteres Dritteil , nur auf bie Dauer von sechs Jahren Gültigkeit. Die Ziehung der nach drei bezw. sechs Jahren Ausscheidenden erfolgt im Gemeinderat durch das Los. Weiter wird be­stimmt, daß außerordentliche Ergänzungswahlen vor Ab­lauf von drei Jahren vorzunehmen sind, 1. wenn die Zahl < der Gemeinderatsmitglieder durch Abgang unter zwei Dritt­teile des gesetzlichen Bestandes herabgesunken ist, 2. wenn der Kreisrat, der Bürgermeister oder der Gemeinderat aus sonstigen Gründen die Vornahme einer außerordentlichen Ergänzungswahl für erforderlich erachtet.

Ein Antrag des Abg. Ulrich, die Gemeinderatswahl an einem Sonn- oder Feiertag vorzunehmen, fand bei den Negierungsvertretern Widerspruch und wurde abgelehnt.

Bei Art. 56, der die Ausstellung der Wähler­liste festfetzt, soll noch eine Bestimmung eingefügt werden, nach der eine Berichtigung der Wählerliste auch dann noch ermöglicht wird, wenn sich der Wahltermin durch irgend welche Umstande verschiebt, damit auch die inzwischen noch das 25. Lebensjahr vollendenden Ortseingesessenen ihr Wahlrecht ausüben können. Bei Art. 57 wurde hinzugefügt, daß Einwendungen aegen die Wählerlisteauf der Arnts- ' tube des Bürgermeisters während der Dienststunden des- elben" angebracht werden können. Bei Art. 60, der be- timmt, daß der Bürgermeister zur Vornahme der Wahl sie Wahlberechtigten mindestens eine Woche vorher durch ortsübliche Bekanntmachung zu berufen hat, soll noch näher beftimmt werden, was unterortsüblicher Bekannt­machung" zu verstehen ist, und ferner, daß auch außer­halb Wohnende von der Wahl in Kenntnis gesetzt werden. Nach Artikel 62 sind zur Austckung des Stimmrechts nur die befugt, die nach der Wählerliste wahlberechtigt find, doch müssen Personen, deren Wahlberechtiguna wegen Steuerrückstandes ruht, gegen Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgte Steuerzahlung xur Abstimmung zugelassen werden. Nach Art. 63 dürfen Stimmzettel nur die Namen der zu Wählenden enthalten un£> müssen vom Wähler der­artig zusammengefaltet werden, daß die Namen verdeckt sind Der Ausschuß fügt hier noch ausdrücklich hinzu, daß die Stimmzettel keinerlei Namensunterfchrift enthalten dürfen. Der Ausschuß will den Absttmmungsmodus über­haupt möglichst dem bei Reichstagswahlen bestehenden ähnlich gestalten. Er ersucht deshalb auch die GroHy. Ne­gierung, zunächst auf ihre Kosten Tur alle Gemeind en gleichmäßige Wahlurnen zubes chaff en und diese dann zum Selbstkostenpreis den Gemeinden zu überlassen. Wie im Ausschuß zur Sprache kam, fungierte in einer Gemeinde als Wahlurne ein Kasten, der genau der Große der Stimmzettel entsprach uni> diese also wohlgeordnet über einander lagen. Man brauchte also nur der Reihen­folge der Abstimmenden nachzugehen, um die Namen der Stimmzettelabgeber festzustellen. Der Ausschuß verstän­digte sich ferner einmütig mit der Regierung darüber, daß jede Verabreichung von Freibier unnach- sichtlich die Kassierung der Wahl zur Folge hab en soll. . ( . . .. _

Art. 75 bestimmt, daß für iede Gemeinde, die für sich eine Bürgermeisterei bildet, ein Bürgermeister und min­destens ein Beigeordneter zu wählen ist. Sind oder werden mehrere Gemeiiiden unter einem gemeinschaftlichen Bürger­meister zu einer Bürgermeisterei vereinigt, so ist für jede Gemeinde, in der der Bürgermeister nicht wohnt, ein Bei­geordneter mit Sitz in ver betreffenden Gemeinde zu wählen.

Die WahlderBürgerm ei st er undBei geord­neten behandeln die Art. 76 bis 88. Der Ausschuß ge­nehmigte hier. Die meist schon im jetzt gültigen Gesetz dar- fider enthaltenen Bestimmungen. Eine größere Debatte ent-

Amis- und Anzeigeblatt für den Krefs Gießen ÜZ1