Ausgabe 
27.1.1906 Viertes Blatt
 
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Nr. S3

scheint täglich mH Ausnahme des Sonntags.

Die ..Siebener §omt!ienb!3tter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt Der ,'hessische Landwtrtt' erscheint monatlich einmal.

Samstag. 27. Januar 1906

Gietzener

156. Jahrg.

Rotationsdruck und Vertag der Brüht'tchen UniversUälsdruckeret R. Lange. Greben.

Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulstr.7.

Tel. Nr. 5L Telegr.-Adr. r Anzeiger Greben-

Eeneral-Mzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen.

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Debatte.

Die Vorlage geht an eine Kommission von 21 Mit,

gliedern.

Werkern Einigkeit.

Damit schließt die

sehen, daß nur befähigte Personen mit der Bauausführung werdet', aber auf dem platten Lande sieht c5 anders aus. der Befähigungsnachweis vor allem nötig.

Abg. Dr. Erzberger (Ztr):

Tie Vorlage bezieht sich nicht etwa auf das gesamte

Zum Wort meldet sich niemand., Kommissionsberatung ist nicht beantragt, die zweite Beratung findet also demnächst sofort im Plenum statt.

Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist die erste Beratung des Gesetzentwurfes betr. Aenderung des Gesetzes über. denUnterstühungswohnsih. sDer Unterstutzungswohn- sitz soll mit dem 16. statt 18. Lebensjahre und nach einjährigem statt jetzt zweijährigem, Aufenthalt beginnen.)

Abg. Trimborn (Ztr.) beantragt Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Stimme von den Bauarbeitern erhebe stch für den Bcsahigungs- nachweis, wohl aber hunderttausende dagegen. Die organisierte Arbeiterschaft wolle vom Zünftlertum nichts wissen, sie verlange einen ausreichenden Arbeiterschutz. Damit aber habe die zur Be­ratung stehende Vorlage nichts zu tun. Es sei endlich an der Zeit, daß zur Verhütung von Unfällen Arbeiterkontrolleure ernannt werden.

In da? Vauaewerbe ist ein Unternehmertum mit nicht aus- '.eichender moralischer Grundlage einaedrunaen. Gegen dies:? Unternehmertum soll ein Schutz geschaffen werden. Der Entwurf versucht das auch, aber, was er bringt, ist nicht ausreichend, beim die Aufsicht°maßnahmen resv. die Möglichkeit der Untersuchung ist nach dem Entwurf nur gegeben, wenn schon Tatsachen bekannt sind, die die Unsolidttät dartun, also erst, nachdem bereits jemand ge­schädigt ist. Die Behörden sollen dagegen nicht verpflichtet fein, in eine Prüfung der Grünblauen einzutreten bei der Anmeldung des Baues, sondern sic müssen erst abwarten, ob sich irgendwelche Er­scheinungen seinen. E° wirkt diese Bestimmung also nicht vor­beugend. Wir haben strengere Vorschläge erwartet und sind durch da? Gebotene jetzt etwas enttäuscht. Man beklagt es auch in Fach­kreisen, daß man in der Enquete, die zu der Vorlage geführt hat, sich auf die Ausgabe und Einforderung von Fragebogen beschränkt, aber keine mündliche Erhebung veranstaltet bat; die wäre klä­render gewesen. Es wäre vielleicht eine einseitige Bevorzugung des Baugewerbes, wenn man eine gewisse summarische Bessilngungs- vrüfung einführen wollte. Andererseits ist deren Ausdehnung auf die entsprechenden Persönlichketten verwandter Betriebe auch eine rechst schwierige Frage. Zweifellos muß man aber zugeben, daß der Befähigungsnachweis einen großen Schutz gegen unsolide Unrer» ncluner darstellt. Man kann ja sagen, daß bierer auch zum Teil dadurch erreichst werden kann, daß das Strafgesetzbuch mit aller Schärfe gehandhabt wird. muß es aber doch hier ausivrechen, daß eine große Zahl meiner Freunde der Ansicht ist. em Befähi­gungsnachweis, beschränkt auf das Baugewerbe, sei sehr wünschens­wert. Es wird mit Recht bestritten, daß die hingen Leute, die von den Bauschulen kommen, schon die genim-mde praktische Ausbil­dung genossen haben, die zu einer absolut sicheren Bauausführung nötig ist. Die Vorlage bat -mdein den Nachteil, daß ihre, ganzen Bestimmungen auf die Ausführung eines Neubaues zuaeschnttten sind: der innere Ausbau ist aber für die Sicherheit des Baues zu­weilen noch von viel größerer Bedeutung. ES loärc daher zweck­mäßig. Bestimmungen in das Gesetz einzufügen, die auch den inneren Ausbau umfassen.

Als erste Instanz ist in dem Entwurf die untere Verwaltungs behörde genannt. Gegen deren Entscheidung steht der Instanzen­weg und das Verwal^ungsstreitverfabren offen. Ware es nicht zweckmäßig, eine Aufsichtsbehörde unter Heranziehung von Inter­essentenkreisen zu schaffen und ihr die Entscheidung zu übertragen . Eine Ausdehnung der Polizeibefugnisse, die auch befürwortet wird, mag für da? platt: Land vielleicht ganz zweckmäßig sein, bat aber auch ihre Bedenken. Darüber wollen wir uns in der Kommission

Staatssekretär Dr. Graf von PosadowSky:

Ich halte es nicht für richtig, mit rein technischen Vorlagen politische Erörterungen zu verbinden. Ich will es auch heute nicht tun. Ich bestreite, daß die verbündeten Regierungen jemals ge­neigt gewesen sind, den Befähigungsnachweis einzuführen. Ich habe das niemals behauptet, sonst würde ich mich nicht nur in akutem Widersvruch mit der preußischen Regierung, sondern mit fast allcn deutschen Regierungen gesetzt haben. Ich trete dafür den Urkundenbewcis an.

In der Sitzung vom 28. Februar 1905 erklärte ich: »Wenn wir eine Novelle zur Gewerbeordnung vorlegen, so glaube ich, wird sie Bestimmungen enthalten, um, soweit es mit unserer gesamten Gesetzgebung berwnbar ist, den im Baugewerbe vorhandenen Miß­ständen entgegenzutreten." Aus dieser Erklärung ist damals von einer Sette gefolgert worden, es wäre die Möglichkeit vorhanden, daß im Baugewerbe der Befähigungsnachweis eingeführt werden könnte. Ick habe deshalb wenige Tage später nochmals erklärt: Um feinen Irrtum aufkommen zu lasten, möchte ick meine Worte nach Maßgabe des Stenogramms wiederholen. Ich habe das <?> tan und hinzugefügt, eL werden solche Bestimmungen getroffen werden, um die hervorgetretenen Mißstände zu beseitigen. In welcher Richtung das geschehen wird, darüber ist ein Beschluß noch nickt gefaßt worden. Den Befähigungsnachweis habe ich also nicht einmal angebeutet. Wir können den allgemeinen BefähigungS- nackweis nicht einführen. Aber auch selbst die Einführung deS ve- sckränkten Befähigungsnackweises würde auf die größten Schwierig­keiten stoßen. Bedenken Sie dock nur die Vielseitigkeit der Bau­tätigkeit. Wie müßte man da den Befähigungsnachweis detaillieren? Wollen Sie denjenigen, der auf dem Lande eine Scheune bauen kann, auch al? befähigt ansehen, große Brücken ober in Berlin ein großes Gebäude herzustellen? Je mehr man sich in solche Dinge vertieft, desto mehr muß man zugeben, daß mit einem solchen Be­fähigungsnachweis die allergrößten Schwierigkeiten verbunden find. Die Unfälle muß man immer in Verbindung bringen mit dem Um-

vcrständigen. . . . , _

Sehr bedauerlich ist, daß nicht Unserem oft geäußerten Wun,ch nach Regelung des Lehrlingswesens Rechnung getragen ist. Es hätte sehr wohl im Zusammenhang mit diesem Entwurf un9 ein anderer zur Regelung des Lehrlingswesens vorgelegt werden können; und ick wünsche, daß dies recht bald geschieht.

Zum Schluß möchte ich noch einer Hoffnung Ausdruck geben, nämlich der, daß der Entwurf betreffend die Sickerung der BaU- sorderungen, der im Relcksjustizamt schon seiner endgültigen Rege­lung nahe geführt sein soll, reckt bald uns vorgelegt wird. Der vorliegende Entwurf genügt unseren Wümcken in manchen V mitten zweifellos nicht, wir hoffen aber, daß es in der Kommission ge­lingen wird, ihn entspreckfend auszugestalten, und ich will zum Schluß nur noch einmal die dringende Notwendigkeit betonen, eine gesetzliche Regelung der ganzen Materie herbeizufuhren. (Beifall.)

Abg. Raab (wirtsch. Dgg.):

Der Pessimismuö, der in Köln seinen Ausdruck gefunden hat, scheint durchaus gerechtfertigt. Tie Regierung will offenbar nicht! Heute handelt es sich ja nicht mehr um den allgemeinen Befähi­gungsnachweis, sondern nur für das Baugewerbe. In dieser e>rage ist von einer Uneinigkeit in Handwerkerkreisen selber im Ernst nicht die Rede Jetzt haben wir endlich die erhoffte Vorlage, aber sie ist nicht einmal die Maus, die dem kreißenden Berge entschlüpft! WaS hat man getan? Man hat das Baugewerbe in den Trodler- paragraphen gesperrt! In Handwerkerkreisen ist man aufs äußerste enttäuscht darüber. Das soll alles fein? Man hatte gerade mit so großer Spannung den Entwurf erwartet, weil man durch den Bauhandwerker-Befähigungsnachweis den Stein für den allgemei­nen Befähigungsnachweis ins Rollen zu bringen hoffte! Man kann diese Vorlage, die oie Unsolidität einzudämmen sucht, ja annehmen; aber nicht etwa als Ersatz für den Befähigungsnachweisl Ties Gesetz könnte sehr wohl neben dem Befähigungsnachweis be- steh-'n Man bedenke: die unsoliden Elemente sind gerade sehr gerissene Leute, sogenannte »Ziviljuristen", daher ist es sehr wohl möglich, daß sie im Verwaltungsstreitverfahren gegen den

Beamten Recht behalten. Und ein Beamter wird es sich siebenmal überlegen, ehe er einschreitet, toenn, er immer befürchten muß, daß er dann von ber_ höheren Instanz desavouiert wind und eine »Nase" bekommt! Schon die Haltung der Sozialdemokratte sollte die Regierung in ihrer Stellungnahme stutzig machen! Diese Sozialdemokraten, die doch alles andere als mittelstandsfreundlich sind, können doch nicht umhin, Kontrolleure au? dem Bau selber zu verlangen. Tas Gleiche tut die Zcntral- kommission für Bauarbeiterschutz in ihrer Eingabe. Von da ist also die Brücke zum BefähigungsnachSweiS geschlagen.

Staatssekretär Graf v. PosadowSky:

Es ist hier der allgemeine BefähigungsnackweiS in die Debatte gezogen worden. Ich will mich darüber nicht äußern, sondern nur das eine betonen: der Mittelstand darf nicht identifiziert werden mir dem Verlangen nach dem allgemeinen Befähigungsnachweis. Er umfaßt auch Streife, die daran gar kein Interesse haben.

Ich will nur einen Irrtum berichtigen, der hier zum Aus­druck gekommen ist. Der Entwurf ist hier so aufgefaßt worden, als sollte er nur die Handhabe bieten, nachträglich gegen unsolide Unternehmer cinzuschreiten. Die §§ 35a und 53 wirken aber beide präventiv. Bei § 53 ist dies ohne weiteres ersichtlich. Aber- auch aus § 35a geht dies in Verbindung mit den Motiven hervor. Es kann dadurck jemandem aus moralischenGründen dieAusführung eines Baus untersagt werden. Ein größerer Schutz gegen unzu­verlässige Elemente ist gamicht denkbar.

Ich bin überrascht über den Widerstand, den der Entwurf hier tm Hause begegnet. Ich bitte Sie, seine Grundlage doch nicht aus den Augen zu lassen. Hier handelt es sich nicht um allgemeine Mittelstandsforderungen und um Befähigungsnachweise und dergleichen. Hier handelt es sich nur darum, positiv Miß­stände, deren Vorhandensein von niemand bezweifelt wird, zu be­seitigen, und darin könnten wir alle übereinstimmen.

Abg. Hoffmeister sfreis. Dgg.):

Die Zünftler sind mit denBrosamen" nicht zufrieden, bit innen hierzuaeworf->n" werden. Sie wollen wett mehr, sie wollen alles. Tie Bestimmungen dieser Vorlage sind bedenklich: da wird das Bauuntcrnehmertum dem diskretionären Ermessen der Polizei überantwortet TaS heißt doch, statt der Herrsche des Rechts die Willkür etablieren. Tie Handwerker haben es nickt verstanden, sieb zu drehen und zu wenden, und mit der Zeit fortzusckretten, und dabei ist kein Stand so gezwungen, auf dem qui vive zu fein, wie gerade der Handwerkerstand. Ter Befähigungsnachweis kann dem Handwerk nichts nützen, es muß sich selbst helfen. Hoffentlich ist der Befähigungsnachweis für alle Zeit tot.

Abg. Gamp (ReichSp.):

Ich t-inn in den Motiven nur eine ganz mangelhafte Be­gründung der Vorlage erblicken. Tie gegen den Befähigungsnach-. weis für das Baugewerbe angeführten Gründe sind nicht stichhaltig. Tie Regierung gibt selbst zu, daß sehr bedenkliche Mißstände auf diesem Gebiet bestehen, aber in den Motiven ist davon nicht die Rede. Nach der Vorlage kann man erst dann einschreiten, wenn das Kind iu den Brunnen gefallen ist. Bei großen Bauten, wie Eisenbahi'bauten u. dergl., wird der Unternehmer sckon selbst darauf

Abg. Euler (Ztr.):

Daß die Sozialdemokraten nicht für die Novelle sind, ist ja natürlich, denn sie wollen nicht Ordnung im Handwerk, sondern die Unordnung auftecht erhalten wissen, die die Gewerbesreihett mir sich gebracht hat. Die Handwerker denken nicht daran, sich wieder mit dem mittelalterlichen Zunftzopf zu zieren, auch ue wollen der Neuzeit entsprechende Einrichtungen, aber sie müssen ihnen denselben Schutz gewähren, wie er anderen Ständen fluten wird. Jyre Universitätsjahre sind unsere Gesellenjahre. TaS Handwerk verlangt nach wie vor den allgemeinen Befähigungs­nachweis. Auf den Handwerkertagen ist diese Forderung einmütig zum Ausdruck gekommen. Was die Vorlage bietet, ist lange nicht genug, wir hoffen aber, daß es in der Kommission eine zweckgemäße Ergänzung erfahren wird.

Werk, sondern nur auf eine bestimmte Branche. Wie die Wünsche des Hauses in Bezug auf die Diäten, so werden die der Handwerker in Bezug uf den Befähigungsnachweis nicht erfüllt. Tie Un­tätigkeit der Regierung hat berechtigten Unwillen in den Hand- toerfcrfreiieit hervorgerufen. Wenn der Abg. Euler den allge- meinen Befähigungsnachweis befürwortet har, so hat er nur ir seinem Nan.en, nicht aber im Namen der Fraktion gesprochen. Was wir für das Handwerk verlangen, haben wir in unseren Initiativ­anträgen dargelegt, und darunter befindet sich die Forderung deS allgemeinen Befähigungsnachweises nicht.

Der vorliegende Entwurf ist nack verschiedenen Richtungen hin ungenügend, wir haben sehr lebhafte Bedenken dagegen. DaS Bau­gewerbe würde dadurch in einer gewissen Hinsicht unter Polizei­aufsicht gestellt. Die unteren Verwaltungsbehörden könnten fick leicht von politischen Erwägungen letten lassen. Daß überhaupt keine Mißstände vorliegen, die ein gesetzgeberisches Einschreiten er­fordern, bestreite ich. Die Statistiken der Handwerkerkammern be­weisen, daß genug Mißstände vorhanden sind. Ich erinnere daran, daß im Jahre 1881 sogar seitens eine? freisinnigen Abgeordneten der Befähigungsnachweis für das Baugewerbe gefordert wurde. Die Sozialdemokraten, die von uns verlangen, daß wir die Wünsche der Arbeiter erfüllen, sollten doch gerecht sein und mich die Wünsche anderer Berufsklassen erfüllen. Den Standpunkt der Sozialdemo­kraten könnte ich nur dann verstehen, wenn die Einführung des Be- fähiaungsnackweises die Bautenkontrolle verhindern würde. Aber das ist nicht der Fall, beides läßt sich sehr Wohl vereinbaren. Sonst ruft man immer dem Handwerk zu: Wenn ihr einig seid, bann er­reicht ihr etwas! Nun, in dieser Frage herrscht unter allen Hand-

Pailamcnlarische PcrlMdlmige».

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

29. S i tz u n g v o m 26. I a n u a r.

1 Uhr. Das Haus ist sehr schwach besetzt.

Am Bundesratstisch: Graf PosadowSky u. a.

Zunächst wird ein schleuniger Antrag auf Einstellung eines SttafverfahrenS gegen den Abg. S ch m i d t - Frankfurt (soz.) angenommen.

Sodann tritt das Haus in die erste Beratung deS Gesetzes be­treffend Abänderung der Gewerbeordnung (Untere fagung der Ausübung des Gewerbebetriebes durch uuzuverlanige Bauunternehmer) ein.

Abg. Malkewitz (kons.):

Die Bedeutung des Gesetzentwurfs greift weit über das Bau­gewerbe hinaus. Der Befähigungsnachweis für das Baugewerbe ist nur ein Teil unserer Forderung aus Einführung de- Be­fähigungsnachweises für das Handwerk im allgemeinen. Tie kon­servative Partei steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Forderung des allgemeinen Befähigungsnachwei,es aufrecht zu er­halten ist Der deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag tu Köln hat eine Resolution angenommen, worin gesagt ist, daß der allgemeine Befähigungsnachweis nur als zur Zeit unerreichbar ab­zulehnen sei. Ter deutsckse Handwerks- und Gewerbekammertag hat sich al|o auf unseren Standpunkt gestellt. Bei dem Entgegen- kommen, das das Handwerk gezeigt hat, hätte es auch ein Ent­gegenkommen seitens der Regierung erwarten können, ^as ist nicht geschehen. Der vorliegende Gesetzentwurf hat in weiten Kreisen, namentlich auch in Kreisen der Bauhaud Werker, arg enttäuscht. Etwa 20 Prozent aller Ban-- unfälle sind darauf zurückzuführen, daß die. Bauunternehmer nicht die nötige technische Befähigung besitzen. Die Vorlage forben nicht den obligatoriscl-en Befähigungsnachweis für biejcnigcn die das Baugewerbe ausüben wollen, sondern sie will nur die gelten­den Bestimmungen der Gewerbeordnilng, unter denen die Aus­übung eines Gewerbes verboten werden kann, auf das Bau­gewerbe ausdehnen. Nach der Vorlage soll der Brunnen ledesmal erst zugedeckt werden, wenn das Kind hineingefallen ist. -tie Theorie wird nicht neben, sondern über die Praxis gestellt. Nur ein geringer Teil meiner Freunde ist mit dem Gesetz einverstanden, die übrigen halten es in seiner jetzigen Fassung für unannehmbar, und auf dem gleichen Standpunkt standen verschiedene Handwerker­zusammenkünfte der letzten Tage. Vielleicht ist es möglich, in der Kommission etwas Brauchbares aus der Vorlage zu machen und die Wünsche der Handwerker zu berücksichtigen. (Beifall rechts.)

Abg. Frohme (Sog.)

fange der gesamten Bautätigkeit und mit der Zunahme der Be­völkerung. "Tic deutsche Bevöl'erung steigt alljährlich um 800 000 Köpfe. Für diesen Bevölkerungszuwachs ist allein jährlich ein Bau- kapital von XVi Milliarden e forderlich. _ Tie Zahl der Unfälle muß man stets zu der zunehmc iben Bautätigkeit in richtiges Ver­hältnis zu bringen wissen. Glauben Sic nun wirklich, daß der Befähigungsnachweis die Zahl de-, Unfälle vermindern würde? Ich kann Ihnen die Versickerung geben, daß manchmal die patentierteste Befähigung nicht gegen schwere Baumängel und Un­fälle schützt. Die meisten Unfälle beruhen nicht auf Unkenntnis, sondern auf Fahrlässigkeit, Leichtsinn und Gewinnsucht. Ick sage: Dieser Gesetzentwurf geht weiter als jeder BefähiUMngSnachweis, denn er gibt die Möglichkeit, offenbar unfähige Leute von der Fortführung eines Baues auszuschließen und, ihnen sogar pränumerando die Ausübung :r Bautätigkeit i i bestimmten Fällen zu untersagen. ES kommt aber "ckt so sehr ai; das Gesetz selbst, wie auf seine zweckmäßige Ausführung an. Wem. die Ausführung sich nicht in schematiscken und schablonenhaften Bahn:.'- bewegt, bann werden viele Unglücksfälle vermieden werden. Ein gewisses Ermessen muß aber natürlich den Behörden bei der Ausführung des Gesetzes gelassen werden, man kann nicht alles in Paragraphen bringen, aber dieses Ermessen ist nicht unbeschränkt, und eine Willkür der Behörden nicht zu besorgen, denn die Autorität des Beamten würde dock einen schweren Stoß erleiden, wenn seine Ver­fügung von den höheren Instanzen wieder ausgehoben wird. Ick bitte Sic dringend, den Entwurf nickt unter dem Gesichtspunkte zu betrachten, daß man darin der Verwaltung unkontrollierbare Befugnisse gibt, sondern daß es sich um Tatsachen handelt, die nur im einzelnen Falle von den betreffenden Beamten gelöss wer­den können, und daß der Beschwerdeweg gegen etwaiae Mißgriffe dieser Beamten ein genügendes Korrektiv bietet. (Beifall.)

Abg. Schmidt Wanzleben (natl.j:

Es folgt die erste Lesung des Gesehenttmirses betr. die Ab­änderung mehrerer R e i ch s t a g s w a h l k r e i s e^ (Austausch kleiner Gebietsteile im 12. und 13. badischen und 7. hessischen Wahlkreise zwischen Baden und Hessen.)

spricht sich gegen den Befähigungsnachweis aus. Wenn Unglucks­fälle Vorkommen, so sei dies in erster Linie auf die Gewissenlong- keit der Unternehmer, und nicht auf mangelnde technische Be­fähigung zurückzuführen. Auch die vorliegende Novelle sei nicht die zutage getretenen Schäden zu beseitigen, sie bilde die zur Züchtung eines extremen Zünftlertums. Nicht eine von den Bauarbeitern erhebe sich für den Besähigungs-