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der Sachverständige Meyer die Anklage auvgearbcnn, gestützt har und heute schließlich -nm Zusammenbruch gebracht hat.
Hierauf erhielt der Angeklagte das letzte Wort: Ich bin mir überall und klar bewußt, vor, bei und nach dem Unglück stets meine Pflicht getan zu haben und fühle mich deshalb unschuldig! Nach kaum halb- stündiger Beratung verkündet der Vorsitzende folgendes Urteil: Der Angeklagte ist in erster Linie beschuldigt, als verantwortlicher Betriebsleiter in zweifacher Hinsicht die bergpolizeilichen Vorschriften übertreten zu haben. Er soll entgegen den Bestimmungen des § 41 in einem Füll- ort offenes Licht gestattet haben. Nach diesem 8 ist das offene Licht nur gestattet, wenn der Füllort ausgemauert war. Das aber hat die Beweis- anfnobme ergeben. Es fragt sich ferner, ob die Lampe an einer feuer- sicheren Stelle angebracht war. Auch das bat sich ergeben. Sie hing im First, also an der sichersten Stelle und konnte von dort aus einen Brand nicht verursachen. Weiter fragt es sich, ob durch die Lagerung von Grub-nholz die Fcuersicherheit aufgehoben war. In dieser Beziehung haben die Sachverständigen bekundet, daß dies damals noch allgemein gestattet und daß somit eine Aenderung in der Beleuchtung nicht notwendig war. Es li-gt also zunächst in Bezug auf § 41 ein Verstoß nicht vor. Es fragt sich aber ob der Angeklagte auch den Anforderungen des täglichen Lebens genügt hat, weil davon die Beantwortung der Frage wegen fahrlässiger Tötung abhängt, ob also die Lampe auch selbst so beschaffen war, daß ein Unfall nicht geschehen konnte. Aus der Beweisaufnahme hat sich nun ergeben, daß ihr zwei Scheiben fehlten und daß sie keinen Blechring gehabt haben soll. Ob letzterer da war, ist nicht gen7U festgestellt worden und das Gericht hat sich daher gesagt: in dubio pro reo, zumal die größere Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein des Ringes zu sprechen scheint. Dann wurden dem Angeklagten Verstöße gegen § 122 vorgeworfen, der vorschreibt, daß am Füllort ein Hydrant vorhanden fein soll. Im vorliegenden Falle galt nun der Füllort nicht als feuersicher, und der Hydrant war deshalb da. Das Gericht hat ihn als betriebsfähig angesehen. Es fragt sich nur, ob der Angeklagte irgendwelche Maßnahmen nicht getroffen, oder sonst die ihm obliegende Sorgfalt nicht beobachtet hat. Hier kam wiederum nur die Frage, ob er hinsichtlich der Fcuersicherheit und der Hydranten alle Maßnahmen getroffen hatte. Auch das steht fest. Der Angeklagte konnte naturgemäß nicht wissen, daß die Arbeiter so lange Zeit verstreichen kaffen würden, ehe sie die Schläuche holten. Daß der Angeklagte im übrigen umsichtig und vorsichtig verfahren hat, haben alle Sachverständigen betont. Sonach trifft ihn keine Schuld, sondern unglückliche Umstände haben die Katastrophe Heraufbeschmoren.
Der Angeklagte war sonach freizusprecheu
und die Kosten des Verfahrens der Staatskaffe zur Last zu legen.
Gssenbahn-Zeitung.
Erfurt, 26. Juli. Wie der „Erfurter Allgem. Anz." meldet, trat heute hier die 61 ü t e r f a h r p l a n k o n s e r e n z zusammen, an der mehr als 100 Vertreter der deutschen Eisenbahnverwaltungen teilnahmen. Die Beratungen bezwecken die Herbeiführung einer gröberen Beschleunigung im Güterverkehr auf den deutschen Bahnen. Die Beschleunigung wird hauptsächlich in einer schnelleren Durchführung von Güterzügen zwischen Nord- und S ü d d e u t s ch l a n d bestehen.
Katholische Gemeinde.
Samstag, den 28. Juli:
Nachmittags nm 5 Uhr und abends um 8 Uhr Gelegenheit heil. Beichte.
Sonntag, den 29. Juli:
8. Sonntag nach Pfingsten.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
7. Sonntag nach Trinitatis, den 29. Juli. Gottesdienst.
In der Stadtkirche.
Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Schwabe.
Zugleich Ehristenlehre für die Neukonfirmierten aus der Markusgemeinde.
Vormittags 97, Uhr: Pfarrer D. Schlosser.
Vormittags 11 Uhr: Militärgottesdienst. Psarrer Euler.
Donnerstag, den 2. August, nachmittags, Ausflug der Vereinigung der konfirmierten Jugend der Markusgemeinde. Näheres wird unter den „Kirchlichen Anzeigen" bekannt gemacht.
In der Johauneskirche.
Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Euler.
Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Lukasgemeinde.
Vormittags 97, Uhr: Pfarrasfistent Steiner.
Vormittags 11 Uhr : Kindergottesdienst für die Johannes- gemeinde. Kirchenrat Dr. Naumann.
Nach allen Gottesdiensten Kollekte für die Innere Mission.
Vormittags von 6'/, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beichte.
, um 7 Uhr: Die erste heil. Meffe, vor und in derselben Austeilung der heil. Kommunion.
, um 8 Uhr: Die zweite heilige Meffe.
„ um 97, Uhr: Hochamt mit Predigt.
Nachmittags um 2 Uhr: Christenlehre; daraus Andacht.
Philosophenwald beim Jugendfest suchen, machte er sich wohl ( ein wenig lustig über die Gießener, die noch so altmodisch l find, Volksfeste zu feiern, und so leichtsinnig, einen gewöhn- , Lichen Wochen- und Arbeitstag zum allgemeinen Feiertag zu , machen. Aber ein richtiger Reiseonkel gibt sich nicht lange ’ Verstimmungen und Gefühlen hin, sondern feiert die ihm gebotenen Feste mit, wie sie fallen. So wollen wir denn annehmen, daß alle Reisenden, die gestern Gießen berührten, Geschäft Geschäft sein ließen und mit der „Gießer Elektrischen" , — die durch ihre Geleislosigkeit in der Lage ist, alle zwei f Jahre ihren Betrieb ohne besondere Unkosten bis zum Philo- > sophenwald auszudehnen — zum Jugendfest fuhren. Und ' wenn sie dort Glück hatten, fanden sie in dem festlichen Gc- woge nicht allein ihre Geschäftsfreunde, sondern noch etwas anderes, ein Stück der eigenen längst vergessenen Jugendzeit ! Diese zu finden, sich zurückzuerinnern an die goldene Zeit jener Tage der holden Jugendeseleien, als wir noch unsere ; Seligkeit in Butterbröten fanden, war jedenfalls leichter, als i da draußen einen bestimmten Bekannten zu finden. Es war j dort eben ganz Gießen, d. h. wohl etwa die Hälfte seiner : Einwohnerschaft feierte das vaterstädtische Volksfest und deshalb werden es die Herren, die in Festberichten sonst mit den । einleitenden Worten „unter andern bemerkten wir" zu prangen pflegen, dem Festchronisten verzeihen, wenn sie in der Festschilderung gcwisiermaßen als Namenlose erscheinen. Es genüge ausnahmsweise die Mitteilung, daß „alles da" war, so weit nicht der Sommer-Urlaub dem Einen oder Anderen Gelegenheit gab, den Staub Gießens von den Füßen zu schütteln. Von diesem Staub war übrigens gestern nicht viel zu bemerken und diese angenehme Wirkung des diesjährigen abnormen Sommerwetters kam dem Jugendfest ganz besonders zu statten. UebrigenS ließ es sich auch der Regengott nicht nehmen, beim Jugendfest zu feiern, er hatte blauen Hnnmel beschert und das sonst übliche Naß würde ganz gefehlt haben, wenn nicht die fürsorgliche Stadtverwaltung es in großen Fässern hätte herbeifahren lasten. Die Streitfrage, ob das schöne Wetter mit Rücksicht auf das Jugendfest oder auf den Gießener Wetterdienst, der gestern unheimlich — Boshafte sagten „ausnahmsweise" — recht behielt, eingetreten sei, ist noch unentschieden.
Gegen 2 Uhr zogen fröhliche Mädchenschaaren unter der Leitung ihrer Lehrerinnen von allen Seiten zur Ost- und Südanlage, um dann von dort aus mit Musik durch die Garten- und Grünbergerstraße zum Festplatz zu ziehen. Der männliche Teil der Jugend bekam, wohl in der pädagogischen Absicht, auch an diesem frohen Festtag die Erziehungsaufgabe der Schule nicht ganz außer acht zu lassen, bei dem Zuge Unterricht in der Anstandslehre, er mußte nämlich dem zarten Geschlecht den Vortritt lasten. Die jugendliche Weiblichkeit belohnte diese Galanterie durch besonders zahlreiches Erscheinen und sehr hübschen Festschmuck. Efeukränzchen im Haar, Blumen und Schleifen zierten die lieblichen Mädchen, aber ihre schönste Zierde bildeten all die fröhlichen erwartungsvollen Gesichtchen, die teils der Mama, teils den köstlichen Gaben zugewendet waren, die jeder Klaste vorangetragen wurden. Zahlreiche Angehörige begleiteten den Zug, besonders liebevolle Mütter und mehr der Pflicht als dem eigenen Triebe folgende „große" Schwestern. Dem schier endlosen Zuge der Mädchen folgten errötend vor Festfreude, Sonnenbrand und Erwartung der Wettkämpfe die Knaben. Bimte Wimpel, Fahnen und Fähnchen gaben dem ganzen Zuge ein malerisches Gepräge. Wie immer teilten sich mit den Lehrern Turner, Feuenvehr- leute und Sanitätsmannschaften in den Ordnungsdienst und dieser 4 fachen Bedeckung ist es neben der guten Erziehung unserer Jugend zu danken, daß der Zug glatt und ohne Zwischenfälle den Festplatz erreichte.
Nach seinem Eintreffen hielt Rektor Hahn eine kurze Ansprache, in der er den Zweck des Jugendfestes erwähnte, und warmherzige Worte der Mahnung an die Jugend richtete. Er schloß mit einem Hoch auf Kaiser und Großherzog, in das die Jugend kräftig einstimmte.
Gesang patriotischer Lieder leitete dann zu den Spielen und Wettkämpfen über, der sich die Jugend mit hingebungsvollem Eifer widmete. Die Mädchen gaben sich sittsamen Ball- Bewegungsspielen hin, während es bei den Knaben richtige Wettkämpfe absetzte, wie Barrenturnen, Klettern, Kreisringen, Germerfen 2c. Auch die urwüchsigen Volksbelustigungen des Wurstschnappens, der Walze 2C. fanden eifrige Teilnehmer und ebenso eifrige Zuschauer. Cs war ein buntes Bild harmlosen fröhlichen Volkslebens und jeder Zuschauer wird wohl das Gefühl gehabt haben, daß bei dem Reichtum an einheimischen Bewegung?- und Ballspielen keiner fremden Spiele bedarf, um unserer Jugend die Lust und Freude am Bewegungsspiel zu erhalten.
Gegen 5 Uhr wurde es auf den Spielplätzen leerer und eS folgte die Preisverteilung, die kein Kind leer ausgehen ließ. Jnterestant war es, zu sehen, wie die verschiedenen Temperamente bei der Auswahl der begehrenswerten Gegenständen zur Geltung kamen. Hier wurde rasch zugegriffen, dort sorgsam erwogen, was wohl von all den köstlichen Gaben die köstlichste sei. Ueberall aber herrschte ungetrübte Freude und von den etwa 3500 Kindern wird wohl keines unbefriedigt den Spielplatz verkästen haben. Es sei festgestellt, daß auch die Kinder der höheren Schulen in sehr großer Anzahl sich beteiligten, ein Umstand, der für die Erhaltung des Jugendfestes als allgemeines Volksfest die allerbesten Aussichten gewährt.
Die große Welt vergnügte sich unterdessen und nachher mit Zusehen und Zuhören, und, nach altem deutschen Brauch, mit Esten und Trinken. Neben den riesigen Bierwirtschaften war auch die „alkoholfreie" Wirtschaft überfüllt, und auch der Milchhändler machte gute Geschäfte. Auch bei der Wasserzapfstelle wäre letzteres zu konstatieren gewesen, wenn nich die Stadt das unverfälschte Naß in generöser Weise umsonst gespendet hätte.
Um 8 Uhr zog die frohbewegte Kinderschaar mit Musik zur Stadt zurück, die tausendwöchige und noch ältere Jugend feierte aber unentwegt weiter und spät, sehr spät war es, bis die letzten ausdauernden Festbesucher die gastliche Stätte beim ungewissen Schein von Lampions verließen. Kein Mißton trübte die Festfreude und selbst der Stadtrat, der erklärt hatte, daß „ihnen" am Jugendfest nicht viel liege und sie event. für „ihre" Kinder ein besonderes Fest veranstalten würden, wird mit allen anderen Festbesuchern der Ansicht gewesen sein, daß es so viel schöner ist. Das Jugendfest ha
klärlich.
Ich beantrage aus allen diesen Gründen gegen den Angeklagten wegen der fahrlässigen Tötung einen 9)1 o na t Gefängnis. Das mag niedrig erscheinen, ist aber bei Berücksichtigung der ganzen Sachlage genügend.
Der erste Verteidiger Justizrat Wallach-Essen führte hieraus aus: Die Verhandlungen haben eine Unzahl Mythen und Legenden zerstreut. Heutestehe essest, daß es ein schweres Unrecht war derartige schwere Vorwürfe zu erheben, sie aus die Königliche Bergbehörde zuzuspitzen und die staatliche Anklagebehörde zu beschuldigen, daß sie es an der nötigen Energie fehlen lasse. Dazu ist das Gericht da, daß es, losgelöst von der öffentlichen Meinung, die Tatsachen
Lan-wirtschaft.
— Der „Reichsanz." meldet über den Saaten st and im deutschen Reich Mitte Juli, wenn 2 gut, 3 mittel bedeutet: Winterwcizen 2,2 (im Juli des Vorjahres 2,4), Sommerweizen 2,3 (2,5), Winterspelz 2,1 (2,0), Winterroggen 2,4 (2,5), Sommerroggen 2,3 (2,6), Sommergerste 2,2 (2,5), Hafer 2,2 (2,8), Kartoffeln 2,4 (2,3), Klee 2,2 (3,0), Luzerne 2,0 (2,6', Bewäfferungswiesen 2,0 (2,2), andere Wiesen 2,2 (2,8). — In den Bemerkungen zum Saaten- tandsbericht heißt es: Während des abgelausenen Berichtsmonats war die Witterung meist günstig für das Wachstum der Feldsrüchte. Zahlreiche Gewitterregen brachten den Pflanzen fast überall, in manchen Teilen des Reiches allerdings erst im Laufe des Monat Juli, eine ausreichende, teilweise sogar überreiche Feuchtigkeit. Leider waren die Gewitter verschiedentlich von Sturm, wolkenbruchartigen Regengüßen und stellenweise auch von Hagel begleitet, sodaß zum Teil ein erheblicher Schaden durch Lagerung, 23 er- chlammung, Ueberschwemmung und Hagelschlag angerichtet wurde. In einzelnen engbegrenzten Bezirken traten noch Ende Juni Nachtfröste ein. Durch die reichlichen Niederschläge wurde die Entwicklung des Unkrauts in den Getreide- und Kartoffelfeldern sehr ge- ördert. Auch traten Rost und Brand stellenweise starker auf, mährend tierische Schädlinge sich weniger lästig machten. Nur in einigen Gegenden wurden Mäuse und Schnecken durch maffenhaftcs Vorkommen zur Plage. Mit dem Schnitt des Winterroggen war zur Zeit der Berichterstattung in vielen Gegenden bereits begonnen. Ter erste Schnitt der Futterkräuter, Klee und Luzerne, brachte fast überall gute, teilweise sogar besonders reichliche Erträge, die auch meist gut geborgen werden konnten. Mit der ersten Mahd der Wiesen ist man im allgemeinen sehr zufrieden und verspricht sich auch von dem zweiten Schnitt eine gute Ernte.
ruhig vrüft und nicht auch zu falschen Schlußfolgerungen und schweren Vorwürfen kommt. Der Angeklagte ist bei der „Borussia" in Ver- hälmisie hineingekommen, die sich seit langem bewährt hatten und die unter den Augen der König!. Bergwerksverwaltung und ihrer Aufsichtsbehörde weiter ausgebaut worden sind. Sie sind tatsächlich auch unanfechtbar gewesen. Der Verlaus der Verhandlung hat nach unserer vollen Ueberzeugunq den eklatanten Beweis geliefert, daß die Anklage unbegründet ist. Kohlenstaubansammlungen existieren nur in der Phantasie derjenigen Zeugen, die für die Zeche wie für den Angeklagten stets ein besonderes Uebelwollen an den Tag gelegt haben. Es ist ja auch charakleriststch, daß dieselben Redewendungen von den „miserablen Fahrten", den „trostlosen Schachtanlagen", die wir hier von gewissen Zeugen gehört haben, auch int Reichstage von gewisser Seite zu hören waren. Der Verteidiger richtet heftige Angriffe gegen die beiden Tiemanns, die leichtfertig und gewissenlos gehandelt und die allein das Unglück verschuldet hätten. Es müsse deshalb mit Recht gesragt werden, warum nicht diese Leute auf der Anklagebank säßen? Ich bin von der Unschuld des Angeklagten ebenso überzeugt wie davon, daß Sie ihn f r e i s p r e ch e n werden.
Rechtkanwalt K o h n - Dortmund: Auch ich hatte erwartet, daß der Erste Staatsanwalt die Freisprechung selbst beantragen würde.
Erster Staatsanwalt Schulze-Sölde: Die Verteidigung hat unrecht. Ich hatte nur zunächst die gegen unS erhabenen Vorwürfe abzuwebren, dann aber durchaus der Schuldfrage näherzutreten und nachzuweisen, daß der Angeklagte nicht seine volle Pflicht getan hat, wie milde man ihn auch sonst beurteilen mag. Rechtsanwalt Wallach: Der Fehler scheint darin zu liegen, daß nicht die Staatsanwaltschaft, sondern
eben seine alte Anziehungskraft bewahrt und die Gießener haben gestern wiederum die Wahrheit des Wortes erwiesen: „Mit der Jugend muß man leben, um im Alter jung zu sein".
Ate „Morussta"-Ka1astcophe vor Kericht. (Unberechtigter Nachdruck verboten.)
8. n. H. Dort m und, 26. Jttlt.
Die heutige Schlußverhandlung des Borussia-Prozesses begann mit dem Plaidoyer des 1. Staatsanwalts Schulze-Sölde. Dieser führte aus: Die Verhandlung hat uns das furchtbareG r it b e litt n g l ü ck, das sich am 10. Juli v. I. ereignete, durch das 39 Bergleute zu Tode kamen und durch das eine Reihe armer Frauen zu Witwen, eine noch größere Anzahl Kinder ztt Waisen wurde, vott neuem vor unser geistiges Auge gerückt. Cs mb in einer gewissen Presse Vorwürfe gegen die Staatsanwalt- chaft erhoben worden, als ob man in dieser Sache die Unter- uchung nicht mit bem nötigen Nachdruck und der erforderlichen Energie betrieben habe. Ich glaube, daß, wer die Akten kennt, diese Vorwürfe als dttrchatts unberechtigt zurückweisen wird. Es können auch für die Staatsanwaltschaft nicht tu Betracht kommen die Gefühle, die sich des Publikums atts Anlaß der Katastrophe betnächtigt haben, die Gefühle der Erregtittg, des Entsetzens und der Trauer. Für sie burftc nur das Gefühl der Gerechtigkeit maßgebend sein und dieses Gefühl bat uns auch allein geleitet, Anklage zu erheben gegen den Betriebssichrer Rüther wegen Vergehens gegen die bergpolizeilichen Bestimmungen und zugleich wegen fahrlässiger Tötung, indem wir ihn auch beschuldigten, daß durch seine Schuld, wenigstens durch seine Schuld m i t d e rTod von 3 9 Menschen cingetreten ist. Ich bin mir ja nun klar, daß die Uebertretung bergpolizeilicher Vorschriften allein die fahrlässige Tötung noch nicht bedingt, daß es vielmehr Feststellttngen darüber bedarf, ob der unselige Erfolg des Brandes durch Fahrlässigkeit erzielt mürbe. Wir alle sehen uns im Geist versetzt auf die fünfte Sohle des Borussia-Schachtes, wo Karl und Wilhelm Tiemann beim Holzabladen beschäftigt sind. Wir sehen, wie Karl Tiemcum den verhängnisvollen Stoß gegen die Unglückslampe ge- ührt, die am First über dem aufgestellten Holz hing, wir sehen, wie sie mangels jeglichen Halts herausfällt, ihr Oel sich auf das Holz ergießt und diese? tn Brand setzt. DieTiemann's haben nun nicht sofort den einzig richtigen Versuch gemacht, den Brand mit Wasser zu löschen, sie haben auch nicht, wie es die Bergpolizeiverordnung vorschreibt, dem Aufsichtsbeamten von dem Feuer Mitteilung gemacht und sie haben es schließlich unterlassen, am Telephon den Brand nach oben zu melden, obwohl sich der Apparat in ihrer nächsten Nähe befand. Und wenn ich aus diesen Unter- laffungssünden nicht zu der Schlußfolgerung gelangt bin, auch diese Leute strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, so geschah dies nur aus dem Grunde, weil ich mir gesagt habe, daß die Leute in der ersten Erregung und Aufregung offenbar den Kops verloren habeit. Sie werdet: nicht ohne das Bewußtsein aus diesem Saale gehen, daß sie mitverantwortlich für den Tod der 39 sind, zum mindesten moralisch (Bewegung).
Es ist nun der Vorwurf gegen die Toten erhoben worden, daß sie vielfach zu begnem gewesen seien, zur 6. Sohle hinabzusteigen. Aber diesen Vorivurs wird man nicht aufrecht erhalten. Sie haben nicht gewußt, daß inzwischen die Wetterführung umgelegt war und der Schach! nicht mehr einzog, sodaß die Rettung über die 5. Sohle nicht möglich war. Sie rannten in ihr Verderben, weil sie keine vollständige Instruktion erhalten hatten. Nur so ist es gekommen, daß die 39 ihren Tod gefunden haben und den rettenden Ltlftschacht nicht mehr erreichten.
Wenn einer in dieser Sache verantwortlich gemacht werden kann, so ist es nur der Angeklagte. Ter Paragraph 41 verlangt zunächst eine ausreichende Berieselung. Diese war aber auf der 5. Sohle seit dem 1. Januar 1905 eingestellt, ohne jeden ersichtlichen Grund, obwohl die Borussia das Schmerzenskind der Bergbehörde war. Dem 9!ngeflagtcn fallt diese Versäumnis allein zur Last unb wenn ein Sachverständiger hier gesagt hat, er sei zu überlastet mit anderen Dingen gewesen, so war es seine Pflicht, um Unterstützung zu bitten. Tie weitere Frage ist, ob die Laterne am Füllort unb ihre Aufhängung den Anforderungen der Paragraphen 41 und 30 entsprach. Es setzt immer eine gewisse Lodderei voraus, wenn an einer Laterne zwei Scheiben fehlen unb sie sich überhaupt in bem Zustande befindet, in dem sich die Unglückslampe nach den iiber- emstunmenden Schilderungen befunden haben muß. Die Feststellungen im Reichstage Haden sich in einer falschen Richtung bewegt, als der Zustand der Lampe als verhängnisvoll bezeichnet wurde. Es kam vielmehr auf ihre Aufhängung an. Es ist bann noch die Frage zu erörtern, ob die Lagerung des Grubenholzes an einer nicht feuersicheren Stelle eine Fahrlässigkeit war. Daß es unter die Lampe zu liegen kam, mußte in erster Linie die Tiemaun's zur größten Vorsicht veranlassen. Sie mußten wissen, daß man im Bergwerksbetriebe mit allen möglichen Gefahren zu rechnen hat. Es war allerdings an bem Füllort ein Hybrant vorhanden. Er war 2,20 Meter über der Sohle angebracht unb nur zu erreichen, wenn man auf einen Kohlenwagen stieg ober bic Fahrten hinauf- kletterte. Ich meine, baß ein solcher H y b r a n t vollständig unzureichend war. Und was nützt der Hydrant auch, da kein Schlauch, kein Feuereimer vorhanden war. Der 9(ngeflagte hat niemals eine oorbeugenbe Maßnahme getroffen. In allen anderen Dingen hat er sich zweifellos gut benommen und ich kann es nur mit der größten Hochachtung vor ihm aussprechen, daß er nach dem Unglück die denkbar größte Ucberlegung bewiesen und durch sachgemäße Anordnungen, unter Hinta ns ehung seiner eigenen Sicherheit s i ch um die Rettung der Belegschaft bemüht hat. Er hat nach dem Unglück nichts verabsäumt. Ein Schwerhöriger unb ein Pole am Schacht-Telephon war aber nicht die richtige Besetzung. Es scheint mir fast so, als ob die Belegschaft den Befehl so erhalten Hal: sie solle über die fünfte Sohle fliehen, sonst ist die große Ansammlung der Verunglückten dort kaum er-


