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26/07/1906 Erstes Blatt
 
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Erstes Blarr

156. Jahrgang

Donnerstag 26. Juli 1906

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Aie heutige Kummer umfaßt 8 Seiten.

Aie internationale IriedensKonserenz.

London, 25. Juli. Die internationale parlamentarische Konferenz faßte in ihrer heutigen Sitzung einen Beschluß, in welchem der Haager Friedenskonferenz die Frage der Ein­schränkung der Kriegsrüstungen überwiesen wird und in welcher ferner die Delegierten aufgefordert werden, die Frage in ihren Parlamenten zur Sprache zu bringen. Sodann gelangte ein von den Delegierten Dr. Eickhoff- Deutschland und Graf 8l p p o n y i - Ungarn unterstützter An­trag des Belgiers Franck zur Annahme, der dem Wunsche Ausdruck giebt, die nächsteHaager Friedenskonferenz möge den Begriff der Kriegskonterbande vertraglich dahin begrenzen, daß darunter nur Waffen, Munition und Explosivstoffe zu verstehen sind; ferner möge die Friedens­konferenz als Grundsatz fcstlegen, daß weder das Schiff, das Konterbande führt, noch die Güter, die sich an Bord be­finden, unter den Begriff der Konterbande fallen und zerstört werden dürfen. Die Konferenz solle die weitere Bestimmung treffen, daß privates Eigentum für die kriegführenden Par­teien sowohl zur See als zu Lande unantastbar sei. Hieraus wurde die Konferenz geschloffen.

lieber tausend Personen nahmen dann an einem Früh­stück teil, das von Unterhausmitgliedern den Delegierten ge­geben wurde. Auch der russische, deutsche, französische und amerikanische Botschafter waren bei dem Feste anwesend.

Es liegt einiger Humor schon in der Zusammensetzung dieser Konferenz. Sie tagt ausgerechnet in London, aus­gerechnet ein Kriegsminister muß teilnehmen und aus- gerechnet Graf Ap p ony i, Ungarns ärgster Streithahn, hielt die erste Rede aus dem Kreis der Mitglieder. Aber auch der Gedanke, durch Konferenzen den Frieden zu fördern, er­mangelt nicht des Humors.

In seiner Begrüßungsrede hat Campbell-Banner- man ganz besonders desFriedenszaren* und der ersten Haager Konferenz gedacht; wenn je eine große Aktion total im Sand verlaufen ist, dann war es die von Nikolaus II.

während deren das aus demsiebentägigen Kriege" geschaffene Werk seine Probe in Krieg und Frieden bestanden hat. Die feste Hand eines klugen Baumeisters hat die mit Heldenblut gekitteten Grundlagen aneinandergefügt und auf ihnen den Van errichtet, außen abgeschlossen, innen ein iveiter Raum für friedliche Entwicklung. Zweimal war das 19. Jahr­hundert Zeuge von der Aufrichtung mächtiger Reiche: die. Schöpfung dcS ersten Napoleon hat kein Jahrzehnt gehalten;, der SiegeSpreis von Königgrätz, ruhmreich erweitert iin Jahre 1870, hat das Jahrhundert überdauert.

Wer das Deutschland vom 26. Juli 1866 mit dem Deutschland vom 26. Juli 1906 vergleicht, der wird, mag man sonst auch sagen was man wolle, mag man sich vieles, viele? anders, ganz anders wünschen, doch kaum Worte finden, diese Entwicklung von vierzig Jahren zu preisen, eine Ent­wicklung, wie die Weltgeschichte sie selten gesehen hat. Im Juni 1866 lag das bundestägige Deutschland in seiner tiefsten Zerriffenheit, schier am Rande des Abgrundes, am Vorabend deS Bürgerkrieges, rings herum war ein über­mächtiges Ausland. Heute sind im Deutschen Reiche die Stämme fest geeinigt, seine Industrie und sein Handel nahe, daran, England zu überholen, seine Flagge flattert in fremden Weltteilen über weiten Schutzgebieten. Die Künste des Friedens werden, schier mit Aufbietung des Natioualstolzes, eifrig geübt, übereifrig fast. Die überwundenen Gegner von damals aber sind heute feste Säulen dieses Reiches, und der bei König­grätz tapfer unterlegene Feind ist der engverbundene Freund und Waffengenosse.

Dankbar erinnern wir uns heute unserer Führer von damals, die in besonnenem Wägen und kühnem Wagen Deutschlands Größe schufen.

Mögen diese Erinnerungen am heutigen Gedenktage dazu dienen, in den patriotischen Herzen von neuem den Entschluß zu festigen, das so schwer Errungene für die Zukunft festzu­halten mit den gleichen Mitteln des Wägens und entschie­denen Wagens.

Geht man auf die einzelnen Darbietungen näher ein, so ist neben der künstlerischen Leitung hinter den Kulissen Professor H e llm e sb erg er-Wien zu nennen, der den Taktstock schwang. Mit diesem Schwung und Feuer? Offen­bach gespielt, wirkt er doppelt. Hellmesberger tut recht/ wenn er die Wirkung auf ausgefeilte Finale und die Massenchöre verlegt. Zu loben ist der Chor, der auf be­achtenswerter künstlerischer Stufe steht. Von den Solokrästen schnitten die Herren am besten ab.

Vierzig Jahre.

Heute, am 26. Juli, sind vierzig Jahre seit der Unter­zeichnung des Nikols bürg er Vorfriedens verflossen, seit jenen denkwürdigen Tagen, stvo vqrschauende Altersweis­heit und heldenmütige Jugendkraft den Grund zu dem Bau legten, auf dessen Zinnen heute das Banner deS Deutschen Reiches über Länder und Meere grüßt, vierzig Jahre,

Aas politische Wahlrecht der Keistttchcn.

Unter diesem Titel hat soeben Landrichter Dr. Jul. Friedrich, Privatdozent für Kirchenrecht an der Universität Gießen, bei Roth in Gießen eine Broschüre erscheinen lassen. Diese Frage entbehrt gerade bei uns in Hessen nicht der Aktltalität. Daß sie aber mit bekannten Vorgängen, auf die sie nicht den geringsten Bezug nimmt, nichts zu tun haben will, sagt das kurzeVorwort". Dr. Friedrich willmit dieser Schrift lediglich ein Referat erstatten über die gegenwärtige rechtliche und politische Beurteilung des poli­tischen Wahlrechts der Geistlichen. Die Behandlung des Themas an sich so schließt Dr. Fr. dieses Vorwort bedarf wohl kaum der Rechtfertigung zu einer Zeit, da in Deutschland in weitem Umkreise ein neuer Kulturkampf zu entstehen droht. Nicht dem Kampfe aber, sondernder Aufklärung und damit dem konfessionellen Frieden wollte der Verfasser dienen."

Die kleine Schrift halten wir für so überaus bemerkens­wert, daß wir das Wesentliche aus ihr hier (ziemlich wort­getreu) mitteilen wollen. Wir verweisen jedoch alle politisch Interessierten auf die Lektüre der Broschüre selber.

Das politische Wahlrecht der Geistlichen ist nach Dr. Fr. in Deutschland kein staatsrechtliches Problem, denn die (Seift» lichen aller Konfessionen haben bekanntlich in Deutschland das Recht in den Reichstag und in den Landtag zu wählen und sich wählen zu lassen. Mit diesem unbeschränkten aktiven und passiven Wahlrecht der Geistlichen befindet sich indes Deutsch­land unter den Kulturstaaten in der Minorität. Außer Oesterreich, Portugal, Dänemark, Schweden, Norwegen und Frankreich haben fast alle konstitutionellen Monarchien oder Republiken mindestens das passive Wahlrecht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Rein staatsrechtlich betrachtet steht also der Entziehung deS passiven Wahlrechts wie in anderen Kulturstaaten so auch in Deutschland nichts im Wege.

Wie verhält sich nun das Kirchenrecht zur schranken­losen Wahlfähigkeit in Deutschland? Da das Recht der evangelischen Landeskirchen und der übrigen Religionsgesell- schasten keine Bestimmungen darüber enthält, kommt das katholische Kirchenrecht hier allein in Betracht. Agita­tionen und Demonstrationen sind unter allen Um­ständen untersagt. Der Ausübung deS passiven Wahl­rechts, der Abgeordnetentätigkeit, stehen zwei Momente ent­gegen: Der spirituelle Charakter deS geistlichen Amts und die Residenzpflicht der Geistlichen.

Der katholische Geistliche ist durch seine Aufnahme in den Klerus den Reihen gewöhnlicher Sterblicher entrissen, er gilt als über den Laien erhaben. Sein ganzes Denken und Fühlen wird davon beherrscht. Daraus ergibt sich eine geistige Abhängigkeit, ein Mangel an Objektivität. Das macht ihn ungeeignet zum Vertreter deS Volks, auf deffen Standpunkt er sich nicht stellen kann und darf.

Die wichtigste Pflicht der großen Mehrzahl der katho« lischen Geistlichen aber ist die Seelsorge, eine die innerste und heilig st eSaite der Menschennatur berührende Sorge. Und gar mancher Katholik hält es ausgesprochenermaßen für unwürdig und unmöglich, daß die Diener Gottes sich in die Arena des politischen Parteikampfes begeben, wo sie sich nur allzuhäufig in grellen Widerspruch setzen müssen mit der Lehre der Liebe und des Friedens, deren Verbreitung ihres Amtes ist." Weiter aber ist hervorzuheben, daß daS kanonische Recht ganz allgemein den Bischöfen, Pfarrern und Kanonikern die Residenzpflicht auferlegt. Sie muffen ihr Amt persönlich und am Amtssitze derart verwalten, daß sie jederzeit zur persönlichen Ausübung in der Lage sind. Das verträgt sich natürlich nicht mit der Abgeordnetentätigkeit. Daher sind häufige und langdauernde Beurlaubungen nötig, die sich nicht vertragen mit der für die oberrheinische Kirchenprovinz von den beteiligten Staaten erlassenen für Hessen zweifellos insoweit noch gültigen Verordnung bete. Ausübung des oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichtsrechts über die katholische Kirche, wonach ein jeder Geistlicher an dem Sitze seiner

Pfründe wohnen muß und sich nur mit Erlaubnis auf einige Zeit von derselben entfernen darf.

Obendrein hat, staatSpolitisch betrachtet, solange der Staat aus Herrscher und Volk besteht, die Staatsgewalt in Deutschland durch Landtag bezw. Reichstag und Herrscher auSgeÜbt wird und der Herrscher mit feinen verantwortlichen Beamten die verantwortliche Politik macht, der Staat ein dringendes Interesse daran, zu verhindern, daß in dem staatlichen gesetzgebenden KörperVolksvertretung" kirchliche Politik getrieben werde.

Aber nach den rückhaltlosen Ausführungen hervorragender Katholiken will die Kirche Einfluß auf die Staatsgewalt gewinnen, sie will der Staatsgewalt kirchliche, kon­fessionelle Politik aufoktroieren.

Schon aus der einzigen Tatsache der staatlichen Sou­veränität der Kirche gegenüber ergiebt sich die Schmierigkeit, ja Unmöglichkeit für einen kirchentreuen Geistlichen, staatliche Politik zu treiben.

Also sowohl aus kirchenrechtlicher, wie staatspolitischer Betrachtung könnte der Staat sehr wohl den Geistlichen sämtlicher Konfessionen das politische Wahlrecht entziehen.

Aber nmß nicht dem Geistlichen als Staatsbürger jedes politische Recht zugesprochen werden, so lange er die staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt? Dr. Fr. antwortet mit der Gegenfrage: Erfüllt denn der Geistliche alle staatsbürgerlichen Pflichten? Verlangt denn der Staat von ihm die Erfüllung aller dieser Pflichten? Das Deutsche Reich befreit den Geistlichen vom Schöffen- und Geschworenendienst. verlangt von werdenden katholischen Geistlichen keine Militärdienstleistung in Friedenszeiten. Der Staat erläßt also den Geistlichen die Erfüllung gewisser staatsbürgerlichen Verpflichtungen. Warum sollte er als Entgelt dafür nicht befugt sein, ihnen gewisse staats­bürgerliche Rechte zu entziehen? Der Staat will eben bei den Geistlichen BerufSstö rungen, er will aber auch Glaubens- und Gewissenskonflikte vermeiden; er nimmt eS ernst mit der Glaubens- und Gewissens­freiheit.

Der Staat schafft Ausnahmegesetze zu Gunsten deS kon­fessionellen Glaubens. Sollte er sich nicht auch gegen daS Eindringen konfessioneller Politik in seine Volksvertretung durch Ausnahmegesetze wehren dürfen?

Es wird eingewendet, daß man bei dem Unternehmen, die abhängigen Elemente aus den Volksvertretungen zu verbannen, mit den Staatsbeamten anfangen solle. Dr. Fr. bestreitet dagegen, daß es irgend einen Staatsbeamten gibt, der innerlich und äußerlich abhängiger ist, als etwa ein katholischer Geistlicher. Dann aber hat ja der Staat diese Forderung bereits erfüllt. In Hessen z. B. können Mit­glieder der Ministerien und der Oberrechnungskammer, ferner Amtsrichter, Amtsgerichtsschreiber, säst alle Kreis-, ©teuer# Forstbeamte, Polizeikommiffare in denjenigen Wahlbezirken, die ganz oder zum größten Teil zu ihrem Dienstbezirk gehören, nicht gewählt werden. Und sind etwa Militär, Universität tatsächlich oder rechtlich, ist überhaupt ein Stand, eine Kor­poration, eine Anstalt als solche in der II. Kammer vertreten ? Warum die Kirche?

Ohne Kampf bis aufs Meffer, so meint Dr. Fr. freilich resigniert zum Schluß, wird die Entziehung des passiven Wahlrechts der Geistlichen in Deutschland niemals geltendes Recht werden. Im Reichstag ist für eine dahingehende Aenderung der Reichsverfaffung zur Zeit keine Mehrheit vor­handen. Auch die wahlgesetzlichen Bestimmungen der Bundes­staaten werden in dieser Richtung wohl einstweilen un­angefochten bleiben. Mit dem Ausnahmegesetz wird es vorerst nichts werden.

Nr. 173

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hindurch werde Geltung verschaffen können. Der Premiere- Abend Hut auf diese Frage eine immerhin befriedigende Antwort gegeben. Um gleich bei dem wichtigsten und heikelsten Punkte, der Akustik, zu bleiben, muß erwähnt werden, daß Work und Ton deutlich vernehmbar waren.

Offenbach hatte man auserwählt, um ihm die ersten Operettenfestspiele zu weihen. Das war klug und weise. Er ist ja der Vater der leichten Musik, von dessen Erbe noch heute die Männer des wiegenden Rhhthmusses zehren und leben. Von Reinhardt bis Holländer, von Strauß bis Eysler. Nur zwei Operetten wird die etwa 50 Tage währende Fest­spielzeit bringen: die große GötterburleskeOrpheus in der Unterwelt" und das übermütige WerkDie schöne Helena". Mit der Burleske begannen am Diens­tag die Festspiele. Um es von vornherein zu betonen: An stimmungsvoller, farbenfroher und freudiger Szenerie, an bunter, reicher Ausstattung, an blinkenden, blitzenden Ge­wändern und Kostümen wird Hervorragendes geboten. Da haben die Jnszenierungskünstler, Maximilian Moris- Berlin und die um ihn. Prächtiges geleistet. Der laute Beifall galt daher in erster Linie dem äußeren, prunk-

Kin Aperetten-Mayreuty?

Man schreibt uns aus Frankfurt:

w per ettenfest spiele, das ist das Neueste, was künstlerischer und kluger Geschäftssinn ausgetüftelt hat. Nur zu sehr hat in der letzten Zeit in der Oper, die früher auch dann und wann der leichten, prickelnden dreivierrel- takt-Musik ihre Pforten öffnete und diesem Genre mit der Z^brcheri Liebe und Wärme begegnete, die schwere und klassische Musik die Oberhand bekommen. Welche Opern­bühne es nur Halbwegs machen Fann, zehrt und lebt von Wagner. So lag es eigentlich in der Natur der Sache, daß u)er Operette ein Mann erstehen würde, der sie speziell -pflegen, sie zu Musterdarbietungen ausarbeiten würde, ^rankfurta. M. hat die Ehre, als erste deutsche ^tadt Operettenfestspiele zu sehen.

Das AlbertSchumann°-D Heater hatte am letzten ^Dienstag seinen ersten großen Operettentag, Lesser: -Abend. Binnen wenigen Tagen ist die geharkte Mirena mit der samtüberzogenen Piste verschwunden, der Äcm präsentiert sich wieder in der Gestalt, in der wir ihn Äa Dezember vorigen Jahres der leichtgeschürzten Muse Lbergeben haben. Man hatte von vornherein fachmännische

Bedenken gehegt, ob denn das gesprochene und gesungeneivollen Nahmen. Hieran trägt auch der Umstand Schuld, Wort sich in diesem gewaltigen Raume einen vollen Abend daß das mehr denn hundert Personen umfassende Ensemble ' ' ' " '* ~ ~ sich gegenseitig, mit dem Publikum und mit den Raumver­

hältnissen noch unbekannt ist. DaS aber darf im eigen ff eil Interesse der Festspielleitung nicht verschwiegen werden: die Gesamtdarstellung ist auf einen zu burlesken Ton ge­stimmt, weniger würde mehr sein! Und dann hat die Lokalisierung des Textes'von Adolf Stoltze dem Werke wohl etwas spezifisch Franksurterisches gegeben, aber schließ­lich gehören des Stadtverordneten Hettler Markthallen- projeÜe und das nicht vorhandene Frankfurter Bismarcks denkmal nicht in eine derartige burleske Oper.